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Soziale Diskurse und Ziele der Klimaanpassung

Die ⁠ DAS ⁠ formuliert Ziele im Kontext der ressortübergreifenden Strategie bislang sehr allgemein, was die Akzeptanz erhöht und die Übertragung auf spezifische Handlungskontexte erleichtert. Dies stellt jedoch eine Herausforderung für die Bewertung der Anpassungsfortschritte dar. Die Aufgabe der Studien war es von daher, dieses Spannungsverhältnis auszuloten.  Vor diesem Hintergrund  wurde untersucht, wie sich Ziele der Klimaanpassung konkretisiert werden können und ob und wie die Klimaanpassungsziele quantifizierbar sind. Die in der VÖ enthaltenen Studien bemühen sich auf unterschiedlichen Wegen um Antworten auf diese Fragen. Die erste, soziologische Studie  von Jobst Conrad befasst sich mit Kernmerkmalen, Bedingungen und Zielbildung sozialer Diskurse am Beispiel von (grüner) Gentechnik, ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ und Transitionmanagement. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich übergeordnete Ziele in gesellschaftlichen Prozessen eher implizit herausbilden und aus guten Gründen vielseitig interpretierbar und für spezifische Interessen nutzbar bleiben. Ihre Konkretisierung bleibt darum typischerweise diffus und mehrdeutig. Demgegenüber sind Vorhaben, die auf strategische Planung und Gestaltung abzielen, auf die Festlegung, Operationalisierung und Kontrolle von Zielen und deren Erreichen angewiesen. Von daher ist es für politische Programme durchaus von Bedeutung, sich spezifizierte Ziele zu setzen und deren Erfüllung durch geeignete ⁠ Monitoring ⁠- und Evaluationsverfahren zu prüfen. Die zweite Studie von Torsten Grothmann wertet zum einen die Literatur über Zielformulierungen und Zielkonflikte, partizipative Evaluation und Unsicherheiten von Zielfestlegungen im Bereich der Klimaanpassung aus und resümiert die Zieldiskussionen zur Klimaanpassung in Dänemark, Großbritannien und der Schweiz. Sie hält fest, dass Anpassungsziele wahrscheinlich umso ungenauer definiert werden müssen, je unsicherer die Folgen des Klimawandels und geeignete Anpassungsoptionen sowie die Maßstäbe zu ihrer Bewertung sind. Eine Analyse der Zieldiskussionen zur Klimaanpassung in ausgewählten Ländern Europas – Schweiz, Dänemark und Großbritannien – zeigt, dass keine der Anpassungszielformulierungen in diesen Ländern die SMART-Kriterien (Spezifisch, Messbar, Angemessen, Relevant, Terminiert) guter Zielformulierungen erfüllt. Veröffentlicht in Climate Change | 15/2015.

Soziale Diskurse und Ziele der Klimaanpassung

Übergeordnete (sozial konsentierte) Ziele bilden sich in (diskursiven) gesellschaftlichen Prozessen eher implizit heraus und bleiben aus guten Gründen vielseitig interpretierbar und für spezifische Interessen instrumentalisierbar. Ihre Konkretisierung bleibt darum typischerweise diffus und mehrdeutig. Demgegenüber sind Vorhaben, die auf strategische Planung und Gestaltung abzielen, auf die Festlegung, Operationalisierung und Kontrolle von Zielen und deren Erreichen angewiesen. Von daher ist es für politische Programme durchaus von Bedeutung, sich spezifizierte Ziele zu setzen und deren Erfüllung durch geeignete Monitoring- und Evaluationsverfahren zu prüfen. Vor diesem Hintergrund befasst sich diese Studie mit Kernmerkmalen, Bedingungen und Zielbildung sozialer Diskurse. Untersucht wurden die Felder (grüne) Gentechnik, Nachhaltigkeit und Transitionmanagement, mit dem Ziel die untersuchungsleitende Frage zu beantworten, ob sich ein übergreifender Diskurs initiieren lässt, in dem gesellschaftliche Zielvorstellungen über wünschenswerte Zukünfte unter Bedingungen des Klimawandels generiert werden. Aufgabe der Studie ist es darum, auf allgemeiner (soziologischer) Ebene die (typische) Entwicklungsdynamik sozialer Diskurse auf der Grundlage diskurstheoretischer Literatur zusammenzufassen, die Bedingungen der Möglichkeit deutlich zu machen, in der (Klima-)Politik problem- oder bereichsspezifische Diskurse zu initiieren und zu moderieren und Muster und Optionen der Zielbildung und Zielkonkretisierung in sozialen Diskursen herauszuarbeiten. Im Diskurs mögen die Akteure durchaus (strategisch) spezifische Ziele artikulieren; am Ende sind (explizite) Ziele vor allem Folgen von sich im Diskurs durchsetzender Realitätsdefinition, Framing und story line. Von daher lassen sich soziale Diskurse in ihrem Ausmaß und ihrer Entwicklungsdynamik nicht von einzelnen Akteuren steuern und auch nur sehr begrenzt initiieren. Sie ergeben sich aus der Interaktionsdynamik bestehender und als solche empfundener Problemlagen, Interessenlagen der (involvierten) Akteure, dem strukturbildenden Diskurskontext, den Rahmung(sstrategi)en der Akteure und den wechselseitigen Reaktionen und Positionierungen der Akteure auf- und zueinander. Vor dem Hintergrund günstiger Rahmenbedingungen und der Nutzung von Gelegenheitsfenstern trug das Umweltbundesamt (UBA) im letzten Jahrzehnt als ein entscheidender Akteur via des Kompetenzzentrums Klimafolgen und Anpassung (KomPass) und der Stakeholder-Dialoge maßgeblich dazu bei, einen (Fach-)Diskurs über (Ziele der) Klimaanpassung zu generieren. Falls dieser Diskurs mit Blick auf Klimaanpassung weiterhin erfolgreich verläuft, öffentliche Resonanz erzeugt und Interesse bei Schlüsselakteuren findet, könnte er eine Eigendynamik mit Breitenwirkung entwickeln. Aus dieser könnten in einem öffentlichen Diskurs gesellschaftliche Zielvorstellungen (unter Bedingungen des Klimawandels) entwickelt werden, die unter Umständen konsens- und politikfähig sind und mit dem Herausarbeiten alternativer (kontrastierender) Zukunftsoptionen einhergehen. Quelle: Forschungsbericht

Risk hazard damage

In der aktuellen Diskussion um Risiken der Agro-Gentechnik werden mögliche Gefahren für die Biologische Vielfalt noch zu wenig beachtet. Für die Einschätzung der Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen sind standardisierte Bewertungsgrundlagen und eine einheitliche Definition des Begriffs "Ökologischer Schaden" notwendig. Hierzu werden im vorliegenden Werk Anregungen aus internationaler Sicht gegeben. In die Beiträge sind Ergebnisse aus unterschiedlichen Forschungsrichtungen - z.B. der Risikoforschung und der Ethik - eingeflossen. Die Zusammenstellung der 20 Beiträge soll eine Grundlage für die Erarbeitung von Bewertungskriterien für gentechnisch veränderte Organismen aus Naturschutzsicht liefern.

Kann die Agro-Gentechnik zur naturverträglichen und nachhaltigen Sicherung der Welternährung beitragen?

Durch die im Frühjahr 2008 weltweit dramatisch angestiegenen Nahrungsmittelpreise hat die Diskussion um angemessene und nachhaltige Wege der landwirtschaftlichen Produktion eine neue Dynamik erhalten.

BfN Schriften 166 - „Ökologische Schäden“ in Folge der Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen im Freiland – Entwicklung einer Begriffsdefinition und eines Konzeptes zur Operationalisierung

Zentrale Aufgabe des Forschungsvorhabens war es, zum einen ökologische Schäden im Kontext der Agro-Gentechnik zu definieren und zum anderen die Operationalisierung des Schadensbegriffs methodisch vorzubereiten.

Aeikens bei 10- jährigem Jubiläum des Saatbauverbands Aufruf zu offenem Umgang mit Grüner Gentechnologie

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 071/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 071/04 Magdeburg, den 11. Mai 2004 Aeikens bei 10- jährigem Jubiläum des Saatbauverbands Aufruf zu offenem Umgang mit Grüner Gentechnologie Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens hat Landwirte und Pflanzenzüchter zu einem möglichst offenen Umgang mit der Grünen Gentechnologie aufgerufen. Offenheit sei die Voraussetzung für Akzeptanz der Verbraucher. Das habe auch die Erfahrung der letzten Wochen gezeigt. In seiner Rede zum 10-jährigen Jubiläum des Saatbauverbandes Sachsen-Anhalt sagte Aeikens in Magdeburg: "Durch die Diskussion um geheime Standorte beim Erprobungsanbau von BT-Mais entsteht der Anschein, der Mais sei gefährlich." Der BT- Mais sei jedoch von der Genehmigungsbehörde des Bundes, dem Robert-Koch Institut geprüft und als unbedenklich für Mensch, Natur und Umwelt bewertet worden. Gleichzeitig betonte Aeikens, dass Deutschland keine gentechnikfreie Zone sei und sein könne. Die seit 18. April geltende Kennzeichnungspflicht für GVO werde das für den Verbraucher deutlich machen. Derzeit werden zwar in der EU genveränderte Pflanzen lediglich in Spanien (ca. 32 000 ha BT Mais) kommerziell angebaut. Aber auch in Europa werden Futtermittel häufig aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt, vor allem aus Soja, aber auch aus Raps und Mais. Aus Soja werden außerdem verschiedene Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe produziert. Weiterhin werden auch viele Enzyme, die zum Beispiel in der Käseproduktion, im Backwarenbereich, in der Herstellung von Fetten, Aromastoffen, Fruchtsäften, aber auch in der Fleischverarbeitung benötigt werden auf gentechnischem Weg erzeugt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Bundesagrarministerin verbietet Anbau von gentechnisch verändertem Mais Wernicke: Länder brauchen Unterstützung zur Durchsetzung des Verbots

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 050/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 050/09 Magdeburg, den 14. April 2009 Bundesagrarministerin verbietet Anbau von gentechnisch verändertem Mais Wernicke: Länder brauchen Unterstützung zur Durchsetzung des Verbots Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat sich von der Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, den Anbau von Genmais in Deutschland zu verbieten, nicht überrascht gezeigt. Sie sagte, der Bund habe bereits im Februar und auch bei der Agrarministerkonferenz im März in Magdeburg auf die Zunahme von Kritiken zum Anbau und ein mögliches Verbot verwiesen. Aigner habe nach eigenen Aussagen nicht politisch entschieden und berufe sich auf neue Untersuchungsergebnisse. Das EU-Recht sehe in solch einem Fall  die Möglichkeit eines nationalen Verbots vor, so die Ministerin. Wernicke: ¿Die Bundesregierung ist dafür  zuständig und muss Gefahren für Mensch und Umwelt vermeiden.¿ Sie forderte den Bund auf, die Länder, die das Verbot nun kontrollieren müssen, dabei inhaltlich zu unterstützen. Die Ministerin hob hervor, dass die Politik verantwortungsbewusst mit dem Thema umgehe. Es zeige, dass Schutzmechanismen eingebaut sind und greifen. Wernicke: ¿Das Verbot ist kein Aus für grüne Gentechnik.¿ Die Forschung liefere tragfähige Argumente für ein Pro oder Kontra. Die Zerstörung von Freisetzungsflächen, wie sie für Sachsen-Anhalt bereits wieder angekündigt sind, halte sie nicht für ein geeignetes Mittel, sich gegen den Anbau zu positionieren, so die Ministerin. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Wernicke: Brauchen ideologiefreie Debatte zur Gentechnik

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 088/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 088/09 Magdeburg, den 9. Juni 2009 Wernicke: Brauchen ideologiefreie Debatte zur Gentechnik Wernigerode. Sachsen-Anhalts Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke hat die Zerstörung von Versuchsfeldern und -anlagen durch Gentechnikgegner scharf verurteilt. Auf einem Forum des Wirtschaftsrates der CDU Sachsen-Anhalts am Dienstag in Wernigerode sagte sie, solche kriminellen Handlungen entzögen jeder Debatte über Für und Wider der grünen Gentechnik den Boden. Zuletzt sind in Sachsen-Anhalt am Pfingstwochenende Zuckerrüben-Feldversuche in Dreileben zerstört worden. Am Pfingstmontag wurden Apfelbäume in einem Sicherheitszelt des Julius-Kühn-Institutes in Dresden Pillnitz zerstört, der Schaden wird auf rund 700.000 Euro geschätzt. Wernicke weiter: ¿Wir müssen die Sorgen ernst nehmen, die viele Menschen angesichts gentechnisch veränderter Lebensmittel haben. An erster Stelle steht die Sicherheit für Menschen und Natur. Darüber muss man reden ¿ aber auf wissenschaftlicher, und nicht auf ideologischer Grundlage.¿ Das Beispiel des Gentechnikeinsatzes in der Medizin zeige, wie anfangs heftig umstrittener technologischer und wissenschaftlicher Fortschritt angesichts unbestreitbarer Vorteile an Akzeptanz gewinne. Wernicke erinnerte an gentechnisch hergestelltes Insulin. Heute wolle niemand mehr ernsthaft auf die rote Gentechnik verzichten. ¿Europa und auch Deutschland droht, in der Gentechnikforschung ins Abseits gedrängt zu werden. Wenn selbst die Forschung in Deutschland mit Anbau-Verboten belegt werden soll, wie einige Politiker schon fordern, nabeln wir uns von einer Zukunftstechnologie ab. Wie der Bt-Mais auf seine natürliche Umgebung reagiert, lässt sich nicht am Computer ermitteln. Dazu bedarf es wissenschaftlicher Feldversuche. Nur so kommen wir an Informationen, die für eine argumentative Auseinandersetzung benötigt werden.¿ Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Sachsen-Anhalt reicht Normenkontrollverfahren ein Minister Rehberger: Gentechnikgesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 045/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 045/05 Magdeburg, den 12. April 2005 Sachsen-Anhalt reicht Normenkontrollverfahren ein Minister Rehberger: Gentechnikgesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute beschlossen, gegen das novellierte Gentechnikgesetz ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Darüber informierte Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger nach der entsprechenden Kabinettssitzung auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Antragsschrift werde in diesen Tagen in Karlsruhe vorgelegt, so der Minister. ¿Das Gentechnikgesetz der Bundesregierung ist mit den Grundrechten der Berufsfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit, dem Eigentumsschutz und dem Allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar¿, fasste Rehberger beim Vorstellen der Antragsschrift zusammen. Damit sei das Gesetz ein Gentechnikverhinderungsgesetz, das Landwirte diskriminiere, die zugelassenes, gentechnisch verändertes Saatgut anbauen wollten. Gleichermaßen würden Wissenschaftler in einer nicht zu tolerierenden Weise in ihrer Arbeit behindert. Die Chancen der grünen Gentechnik zu nutzen, sei mit dem Gesetz wirtschaftlich und wissenschaftlich nicht mehr möglich, kritisierte der Minister. Die rigide Gesetzgebung entbehre jeder Grundlage außer der einer grünen Ideologie und gehe weit über die Anforderungen der Europäischen Kommission hinaus. Die Biotechnologie wird von der Landesregierung Sachsen-Anhalts als eine der wichtigsten Wachstumsbranchen intensiv gefördert. Mit der 2003 gestarteten Biotechnologieoffensive soll Sachsen-Anhalt systematisch als führende Biotechnologieregion ausgebaut werden. In Sachsen-Anhalt sind im Bereich Biotechnologie insgesamt mehr als 30 Firmen und Forschungseinrichtungen mit rund 2.000 Mitarbeitern ansässig. Derzeit entsteht in Gatersleben, einem der deutschen Zentren der wissenschaftlichen Pflanzenzucht und grünen Gentechnik, ein Gewerbegebiet speziell für Firmen der Pflanzenbiotechnologie. Das Konzept für die 35-Millionen-Investition sieht eine auf die Bedürfnisse der Nutzer ausgerichtete Kombination von Rohbauten, Fertiglaborgebäuden, unbebauten Flächen, Gewächshäusern und Freilandflächen vor. Die ersten Bauten werden im Sommer diesen Jahres bezugsfertig sein. Von Sachsen-Anhalt aus war durch den InnoPlanta e.V. im vergangenen Jahr der bis dahin einmalige bundesweite Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais koordiniert worden. Dieser hatte klar gezeigt, dass die Koexistenz der verschiedenen Anbauformen durch die Einhaltung einfacher Regeln einer Guten fachlichen Praxis machbar ist. Der Anbau war von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wissenschaftlich begleitet worden. Aus der Antragsschrift: Die im Gentechnik-Gesetz getroffenen Haftungsregelungen (§ 36 a GenTG) kommen einer verdeckten Gefährdungshaftung gleich. Dadurch wird der Landwirt, der gentechnisch verändertes Saatgut einsetzt, in seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingeschränkt.¿ Die Haftungsvorschrift hat eine vom Gesetzgeber bezweckte, verhaltenslenkende Funktion für berufsbezogene Tätigkeiten (hier in einem Haftungssonderrecht für den Anbau von GVO). Die Regelungen verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Es gibt in Bezug auf die Schwellenwerte keine klare Rechtsordnung, das Haftungsrisiko wird einseitig auf den Verwender von GVO verlagert. Darüber hinaus verletzen die Haftungsbestimmungen auch den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG , weil die GVO-Verwender einseitig belastet werden. Mit Blick auf die Haftungsregelungen wird auch eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG in Bezug auf den Schutz und die freie Nutzung des Eigentums gesehen. ¿Es ist absurd, dass gentechnisch verändertes Saatgut, das über ein rigides Zulassungsverfahren zur Aussaat genehmigt ist, mit dem neuen Gentechnikgesetz wieder als Gefahrgut eingestuft wird¿, beklagte Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. Auch die vorgesehenen Regelungen über die Vorsorgepflicht verletzen das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und sind von daher verfassungswidrig. Verwender von GVO werden durch das neue GenTG zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen können durch Rechtsforderung der Bundesregierung näher bestimmt und nahezu beliebig verschärft werden. Ebenso verletzt die durch das neue Gentechnikgesetz eingeführte Legaldefinition des Inverkehrbringens die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG und die Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG . Das Begriffsverständnis des Inverkehrbringens führt im Zusammenwirken mit den Haftungsbestimmungen dazu, dass jeder Freisetzungsversuch zu einem unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko wird. Damit besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Forschung und Entwicklung im Bereich der grünen Gentechnik ¿ die auf Freisetzungsversuche angewiesen ist ¿ in Deutschland weitestgehend zum Erliegen kommt. Schließlich sind die Bestimmungen über das Standortregister verfassungswidrig. Das Standortregister verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 GG) . Weiterhin werden der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und die Berufs- und Erwerbsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt. ¿Sollten diese Regelungen, wie angekündigt, im Sinne Sachsen-Anhalts überarbeitet werden, so würden in diesem Punkt die Forderungen des Landes auch ohne das Verfahren vor dem Verfassungsgericht vorzeitig erfüllt werden¿, so der Wirtschaftsminister. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Landwirtschaftsministerin Wernicke sagt Saatgutzüchtern Unterstützung bei Etablierung der Grünen Gentechnik zu/Bund Deutscher Saatguterzeuger tagt in Quedlinburg

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 112/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 112/03 Magdeburg, den 4. Juni 2003 Landwirtschaftsministerin Wernicke sagt Saatgutzüchtern Unterstützung bei Etablierung der Grünen Gentechnik zu/Bund Deutscher Saatguterzeuger tagt in Quedlinburg Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat der Saatgutbranche Unterstützung im Ringen um mehr Möglichkeiten auf den Gebieten Forschung und Züchtung zugesagt. "Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Grüne Gentechnik als eine Art aufsässiges Stiefkind behandelt. Wir brauchen Rechts- und Planungssicherheit in Forschung und Industrie. Andernfalls verliert Deutschland den Anschluss an die internationale Entwicklung", sagte die Ministerin am Mittwoch auf der Jahresversammlung des Bundes Deutscher Saatguterzeuger in Quedlinburg. Wernicke verwies auf die erfolgreiche Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalts von Ende Mai, wonach die Bundesregierung das Gentechnikgesetz ändern und dabei die längst überfällige EU-Freisetzungsrichtlinie umsetzen soll. "Nicht Blockade sondern verantwortungsvoller Umgang mit Gentechnik schafft Transparenz und damit Vertrauen beim Verbraucher", sagte die Ministerin. Wernicke verwies des Weiteren auf die im Vorjahr von der neuen Landesregierung auf den Weg gebrachte Biotechnologie-Offensive des Landes. Sie sagte: "Sachsen-Anhalt bietet hervorragende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung der Biotechnologie." Mit den Bioregionen Halle-Leipzig und Nordharz-Börde seien in den vergangenen Jahren erste Kompetenzzentren mit einer engen Kooperation zwischen den Forschungseinrichtungen des Landes und zahlreichen jungen, innovativen Unternehmen entstanden. Darauf gelte es aufzubauen. Als inhaltliche Schwerpunkte der Biotechnologie-Offensive nannte Wernicke die Bereiche Pflanzenbiotechnologie und moderne Züchtungsforschung sowie biopharmazeutische Entwicklung und Produktion. Mit rund 310 so genannten Vermehrern (Betriebe, die Saatgut fertigen) gilt Sachsen-Anhalt als ein Zentrum der deutschen Saatguterzeugung. Rund zehn Prozent der Vermehrung landwirtschaftlicher Kulturen in Deutschland findet auf Flächen in Sachsen-Anhalt statt. In diesem Jahr werden in Sachsen-Anhalt auf rund 24.000 Hektar vor allem Saaten und Stecklinge für Getreide wie Winterweizen oder Sommergerste, für Lupinen, Luzerne und Ackerbohnen sowie für Speise- und Stärkekartoffeln sowie für diverse Gemüse angebaut und geerntet. Auch die Forschung und Pflanzenzüchtung haben in Sachsen-Anhalt Tradition. So gilt Quedlinburg als eine Wiege der Gemüse- und Zierpflanzenzüchtung, Klein-Wanzleben als Hochburg der Zuckerrübenzüchtung. Bernburg und Hadmersleben sind für die Getreidezüchtung bekannt. Die wissenschaftliche Kompetenz auf dem Gebiet der Züchtungsforschung, molekularen Pflanzengenetik und Pflanzenbiochemie ist besonders mit den Leipnitz-Instituten Gatersleben (Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK) und Halle (Institut für Pflanzenbiotechnologie IPB) sowie mit der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen in Quedlinburg verbunden. Dort wird international anerkannte Arbeit geleistet. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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