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bestandsflaechen_industrienatur

Stand: 21.12.2023

verbundflaechen_industrienatur

Stand: 21.12.2023

Masterplan Stadtgrün

Der Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) wurde durch Ratsbeschluss als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur beschlossen. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Er wird in drei Kategorien unterteilt. Flächen des „Immergrün“ sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. “Zukunftsgrün“ bildet aufgrund seiner großen Bedeutung und seiner multicodierten Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Infrastruktur. Die Grünfunktionen von „Potentialgrün-Flächen“ sollten hingegen erhalten und konsequent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden.

Potentialflächen Industrienatur (öffentlich)

Bestandsflächen Industrienatur (öffentlich)

Tiere am Straßenrand

Kleintiervorkommen im Straßenbegleitgrün (v. a. Tagfalter, Widderchen, Heuschrecken und Laufkäfer, aber auch Haselmaus, Zauneidechse oder Wildbienen) wurden von Arbeitsgruppen der Hochschule Anhalt und der Universität Kiel deutschlandweit untersucht und, wo möglich, mit Bestandsaufnahmen verglichen, die rund 30 Jahre zuvor an denselben Orten durchgeführt worden waren. Begleitgrün kann demnach einen erheblichen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt leisten und als Bestandteil der grünen Infrastruktur Europas entwickelt werden. Es ist zwar kein Ersatz für flächenhafte oder gar großflächige naturnahe und/oder artenreiche Ökosysteme, aber es kann eine Ergänzung solcher Flächen sein und deren Funktionen unterstützen. In intensiv genutzten Landschaften kann das Begleitgrün ein Mindestangebot an biologischer Vielfalt bereitstellen. Das große Potenzial des Verkehrsbegleitgrüns für die Förderung der biologischen Vielfalt wird bisher aber nur marginal genutzt und dessen Beitrag zum überörtlichen Lebensraumverbund ist noch nicht ausreichend bewertbar.

Urbane grüne Infrastruktur in Kommunen stärken

Der Online-Werkzeugkasten Stadtnatur sowie die vorliegende Broschüre bieten vielseitige Hilfestellungen und Informationen rund um die Entwicklung der grünen Infrastruktur in Städten und Gemeinden. Hier können Vertreter*innen aus Kommunen sowie die interessierte Stadtgesellschaft Anregungen und Empfehlungen finden. Im Sinne einer integrierten Planung soll die Förderung der biologischen Vielfalt Hand in Hand gehen mit der Anpassung an den Klimawandel, der Verbesserung der Lebensqualität, einer nachhaltigen Mobilität zu Fuß und per Rad und vielen weiteren Nachhaltigkeitszielen. Wie dies gelingen kann, wird anhand ausgewählter Praxisbeispiele gezeigt.

Magistralen Masterplan - Strategiekarte Klimaangepasste Magistralenräume schaffen

Strategiekarte Klimaangepasste Magistralenräume schaffen Hitzebelastung minimieren Überhitzte Stadträume sind eine akute Belastung für die Menschen, die sich dort aufhalten. Vor allem ältere Menschen und kleine Kinder haben mit der sommerlichen Hitze zu kämpfen, ganz besonders stark während lang andauernder Hitzewellen. Um eine gute Lebensqualität an den Magistralen zu sichern, braucht es neue Lösungen für die Gestaltung der urbanen Räume. Dazu tragen die Integration von Blau-Grüner Infrastruktur, Schatten und eine bessere Durchlüftung bei. Maßnahmen zur Hitzeminderung am Tag umsetzen (Fokus Beschattung) Um die Hitzebelastung an den betreffenden Tagen zu verringern, gilt es, in Zukunft vor allem, die Straßenräume tagsüber durch Beschattung kühl zu halten. Bauliche Elemente wie Sonnensegel oder Markisen sowie der in den Straßenraum fallende Gebäudeschatten sind geeignete Maßnahmen. Am wirksamsten sind Straßenbäume aufgrund zusätzlicher Kühlungseffekte durch Verdunstung. Auch Fassadenbegrünungen und weitere Pflanzflächen mit geeigneter Pflanzenauswahl tragen so zur Kühlung und auch Biodiversität bei. Dafür sind Tiefbeete, in denen Regenwasser zurückgehalten und langsam versickern kann, besonders gut geeignet. Eine Reduzierung des Versiegelungsgrads auch für andere Nutzungen (z. B. bei straßenbegleitenden Parkplätzen und Lieferzonen) erlaubt es, dass ein Teil des Regenwassers an Ort und Stelle versickern kann, den Pflanzen zur Verfügung steht und nicht in die Kanalisation geführt werden muss. Maßnahmen zur Hitzeminderung in der Nacht umsetzen (Fokus Entsiegelung) Hitzebelastung in der Nacht verhindert vor allem den erholsamen Schlaf und stellt, insbesondere über einen längeren Zeitraum, eine gesundheitliche Gefahr dar. Entsiegelte oder teilentsiegelte Oberflächen verhindern eine zu starke Erhitzung durch die Sonneneinstrahlung am Tag und fördern die lokale Kaltluftproduktion und Abkühlung der Bodenoberflächen in der Nacht. Gefährdung durch Starkregen minimieren Starkregen ist extrem schwer vorherzusagen – er kann überall auftreten. Wenn er auftritt, hat er jedoch oft verheerende Folgen, weshalb es wichtig ist, auf die Eventualität vorbereitet zu sein. Potenziell gefährdete Bereiche vor Starkregen schützen Mit der Starkregengefahrenkarte der Stadt Hamburg können frühzeitig Orte in der Stadt ausgemacht werden, an denen die potenzielle Gefährdung und Schäden durch ein Starkregenereignis besonders wahrscheinlich sind. Das können tief liegende Gebiete sein oder Bereiche, in denen potenziell viel Wasser abfließt bzw. zusammenfließt. Dort gilt es, möglichst Räume zur Retention und Versickerung des Wassers zu schaffen. Wichtige Gebäude für vulnerable Bevölkerungsgruppen (z. B. Schulen, Kindergärten oder Pflegeheime) und kritische Infrastrukturen sowie Brücken und Unterführungen sind mit einem besonderen Augenmerk zu schützen. Retentionspotenzial in Freiräumen nutzen Insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Zunahme von Starkregenereignissen sollen Retentionsflächen klug in die befestigten und grünen Freiräume an den Magistralen integriert werden. Stadtbereiche können relativ einfach von drohenden Starkregengefahren entlastet werden, wenn bestehende topografisch begründete Rückhaltepotenziale in der Fläche gezielt genutzt werden. Bei Extremwetterereignissen verhindern kurze Fließwege Gebäudeschäden und eine Gefährdung des Verkehrs. Um stark belastetes Straßenabwasser zu reinigen, sind entsprechende Flächen vorzusehen. Maßnahmen zum Wasserrückhalt und zur Versickerung sowie zur Behandlung von belastetem Straßenabwasser kommen auch dem Gewässerschutz zugute. Hierbei sollen naturnahe Verfahren im Sinne der Blau-Grünen Infrastruktur bevorzugt werden. Gute klimatische Ausgangslagen erhalten und Potenziale nutzen Wo das Stadtklima heute in einer vorteilhaften Situation ist, gilt es, diesen Vorsprung zu erhalten und weiter auszubauen. Gesamtstädtisch wirksame Kaltluftleitbahnen freihalten Diese Luftleitbahnen sind gesamtstädtisch wirksam und äußerst wichtig für das nächtliche Abkühlen der sich über Tag aufwärmenden Stadt. Die Kaltluftströmungen, die die Magistralen queren oder parallel fließen, werden bei zukünftigen Planungen berücksichtigt und ihre Funktion möglichst erhalten bzw. weiter gefördert. Durchströmbarkeit für nächtliche Kaltluft sichern und fördern Siedlungskanten und Freiflächen werden möglichst so gestaltet, dass lokale Kaltluftströmungen hindernisfrei fließen und angrenzende Quartiere erreichen können. Bei Bebauung werden Durchlässe vorgesehen und die Strömungsrichtung in der Planung berücksichtigt. Stadtklimatisch wertvolle Bereiche sichern und Biodiversität fördern Außenräume, die tagsüber kühl sind, zeichnen sich meist durch gewachsenen, wertvollen Baumbestand aus. Diesen gilt es, zu schützen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, sodass die Räume langfristig als klimatische Entlastungsräume funktionieren. Besonderer Handlungsbedarf zur Pflanzung von Straßenbäumen in hitzebelasteten Räumen Besonders an hitzebelasteten Orten an den Magistralen können Straßenbäume als ein Element der Blau-Grünen Infrastruktur zur Abkühlung beitragen. Es gibt einige Bereiche an den Magistralen, in denen Baumpflanzungen möglich erscheinen und die aufgrund der Hitzebelastung gleichzeitig einen hohen Handlungsbedarf hierfür aufweisen. Diese Potenziale sollten als Erstes genutzt werden. Bei baulichen Eingriffen oder räumlichen Neuordnungen im Magistralennetz wird frühzeitig geprüft, ob und wie Straßenbäume ergänzt werden können. Kreuzungspunkte der Magistralen mit dem Grünen Netzräumlich qualifizieren Das Grüne Netz bietet als übergeordnete grüne Infrastruktur Bewegungs- und Erholungsräume für die Hamburger Bevölkerung. Gerade bei sommerlicher Hitze sind diese Räume unverzichtbar. Um auf weitestgehend grünen Wegen vom Stadtzentrum bis ins Stadtumland zu gelangen, sind auch Magistralen zu queren. Durch eine sensible Gestaltung dieser Kreuzungspunkte und komfortable Straßenquerungen entstehen hier hochwertige Entrees in das Grüne Netz und besondere öffentliche Räume an den Magistralen. Der Straßenraum sowie vor allem die Fußgängerüberwege werden beschattet, und die Grünflächen an der Straße werden als klimatisch hochwertige Entlastungsräume auf beiden Seiten der Magistrale gestaltet.

Erstmals Konzept für die Grüne Infrastruktur in Deutschland

Am 22. März 2017 präsentierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das erstmals aufgestellte "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" der Öffentlichkeit. Das Konzept, das als Entscheidungshilfe für Planungen des Bundes angelegt ist, basiert auf einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das das BfN in Auftrag gegeben hatte. Auf dieser Grundlage hat das BfN schließlich Datengrundlagen, Informationen und bestehende Fachkonzepte zusammengetragen und in einem rund 70-seitigen Dokument gebündelt. Das Konzept macht all diejenigen grünen Flächen sichtbar, die es bei Planungen zu berücksichtigen gilt. Dem Begriff "Grüne Infrastruktur" liegt der Gedanke zugrunde, dass der Erhalt und die Verbesserung von Ökosystemen und ihren Leistungen für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Denn von "grüner Infrastruktur" profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch, etwa wenn es um die Anpassung an den Klimawandel, den Hochwasserschutz oder um Erholung und Gesundheitsfürsorge geht. Schließlich ist es Ziel "grüner Infrastruktur" durch ein Netzwerk naturnaher Flächen die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. "Rückgrat" grüner Infrastruktur bilden die geschützten Flächen und der Verbund der Lebensräume. Dazu zählen folgende Schutzgebietskategorien: Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sowie die Nationalen Naturmonumente. Auch die Flächen des Nationalen Naturerbes sind Teil der grünen Infrastruktur. Daneben umfasst die grüne Infrastruktur unter anderem Flussauen, das Grün in Städten und Siedlungen sowie Bereiche von Nord- und Ostsee. Bestandteile grüner Infrastruktur sind zwar in erster Linie natürlichen Ursprungs, können aber auch künstlich geschaffene Elemente wie Grünbrücken über Autobahnen sein. Das "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" weist auf nationaler Ebene Bezüge zum Bundesnaturschutzgesetz auf. Seine Erarbeitung ist zudem als Auftrag im laufenden Koalitionsvertrag aufgeführt, auf europäischer Ebene ist es unter anderem in die EU-Biodiversitätsstrategie eingebettet.

Kommission präsentiert neue Strategie zur Eindämmung des Biodiversitätsverlusts inner­halb von zehn Jahren

Die Europäische Kommission legte am 3. Mai 2011 eine neue Strategie vor, mit der sie in den kommenden zehn Jahren den Zustand der Biodiversität in Europa schützen und verbessern will. Diese Strategie umfasst sechs vorrangige Ziele und begleitende Maßnahmen, die auf die Hauptursachen für den Biodiversitätsverlust eingehen. Es sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen: Vollständige Umsetzung der bestehenden Naturschutzvorschriften und des Netzes der Natura 2000-Schutzgebiete; Verbesserung und Wiederherstellung von Ökosystemen und Ökosystem­leistungen wo immer möglich, insbesondere durch verstärkten Einsatz grüner Infrastrukturen; Nachhaltigkeit der Land- und Forstwirtschaft; Erhaltung und Schutz der Fischbestände; Bekämpfung invasiver Arten; Verstärkung des Beitrags der EU zu gemeinsamen Aktionen zur Abwendung des globalen Biodiversitätsverlusts.

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