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Analyse des dezentralen Wasserrückhalts und der Grundwasseranreicherung durch integrierte Steuerung des regionalen Grabensystems

Analyse des dezentralen Wasserrückhalts und der Grundwasseranreicherung durch integrierte Steuerung des regionalen Grabensystems, Analyse des dezentralen Wasserrückhalts und der Grundwasseranreicherung durch integrierte Steuerung des regionalen Grabensystems

Lenné-Symposium 2025: Experten erörtern wichtige Rolle des Stadtgrüns für urbane Klimaanpassung

Unter dem Titel „Statt Hitze – Stadtgrün im Fokus urbaner Klimaanpassung“ ist am Mittwoch (8. Oktober 2025) in Berlin das Lenné-Symposium durchgeführt worden. Es fand unter der Federführung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) statt. Das mit renommierten Expertinnen und Experten besetzte Symposium richtete sich insbesondere an das Fachpublikum und den Nachwuchs der Fachschaft. Das Symposium rückte im Jahr 2025 erneut das übergeordnete Thema der urbanen Klimaanpassung in den Fokus. Während es im letzten Lenné-Symposium vor allem um die „grün-blauen Infrastrukturen“ ging, stand in diesem Jahr die Rolle des Stadtgrüns als wirksames Mittel gegen zunehmende Hitze in Städten im Mittelpunkt. Nach einer Einführung durch Andreas Kraus , Staatssekretär für Klimaschutz und Umwelt, zum Status quo „Wo steht Berlin beim Hitzeschutz im öffentlichen Raum?“ zeigte Zukunftsforscher Prof. Dr. Stefan Rammler zehn Thesen zur adaptiven Stadt auf und eröffnete anschließend den Raum für einen Austausch mit dem Publikum. Die beiden Landschaftsarchitektinnen Prof. Gabriele G. Kiefer , Kuratorin des Deutschen Beitrags STRESSTEST auf der Internationalen Architekturbiennale Venedig 2025, und Marie-Theres Okresek , Büro bauchplan, führten den Dialog auf fachlicher Ebene fort. Sie präsentierten exemplarisch erfolgreiche Projekte der Freiraumplanung und wichtige Fragestellungen der Fachschaft. Zudem diskutierten sie unter der Fragestellung „Welchen Beitrag leistet Freiraumplanung zur Hitzeanpassung im öffentlichen Raum?“ vor dem Hintergrund ihrer langjährigen Praxiserfahrung. Drei Workshops boten im Anschluss die Möglichkeit, sich aus unterschiedlichen Perspektiven der städtischen Hitzeanpassung zu nähern: Prof. Jörg Knieling , HafenCity Universität Hamburg (HCU), nahm die Urban Governance Toolbox SMARTilience für kommunale Umsetzungsprozesse ins Visier, die eine Vielzahl verwaltungsrelevanter Maßnahmen zur Klimaanpassung filtert und analysiert. Das Büro bauchplan ).( erstellte gemeinsam mit den Teilnehmenden ein „Erste-Hilfe-Set“ baulicher und gestalterischer Klimaanpassungsmaßnahmen, das in Stegreifentwürfen zur planerischen Anwendung kam. Prof. Christian Graf , OST – Ostschweizer Fachhochschule Rapperswil/CH, gab einen Überblick über die Funktionsweise, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen von KI-Software zur Entwurfserstellung in der Freiraumplanung mit einem Fokus auf die Hitzeanpassung. Staatssekretär Andreas Kraus : „Die Umsetzung von Maßnahmen der Hitzeanpassung insbesondere mit Hilfe des Stadtgrüns ist ein entscheidendes Element für eine erfolgreiche Klimafolgenanpassung. Sie ist damit für die Sicherung der Lebensqualität in unserer Stadt von großer Bedeutung. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert entschlossenes und koordiniertes Handeln – nicht nur in Politik, Verwaltung und Planung, sondern auch als Engagement der Wirtschaft und der Bevölkerung. Mit dem Lenné-Symposium 2025 unternehmen wir einen weiteren Schritt in Richtung dieses Ziels.“ Der Peter-Joseph-Lenné-Preis Das Lenné-Symposium 2025 bildete Auftakt und Themensetzung für den Peter-Joseph-Lenné-Preis , der 1965 als internationaler Nachwuchswettbewerb vom Land Berlin ins Leben gerufen wurde und 2026 zum 51. Mal ausgelobt wird. Der Peter-Joseph-Lenné-Preis ist der weltweit größte Ideenwettbewerb für junge Garten- und Landschaftsarchitekten, Landschaftsplaner, Wissenschaftler, Architekten und Künstler, die in den genannten Fachgebieten ausgebildet werden oder bereits beruflich tätig sind. Ein Fachausschuss mit Vertretern der Berliner Hochschulen, der Akademie der Künste, der Karl-Foerster-Stiftung, der SenMVKU und der landeseigenen Grün Berlin GmbH betreut das Verfahren. Koordiniert werden der Wettbewerb und das flankierende Symposium von der bei der Grün Berlin GmbH angesiedelten Geschäftsstelle Lenné-Preis.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5a): Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes außerhalb bestehender Schutzgebiete und Truppenübungsplätze

Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. Die Verbundachsen gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5c): Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes außerhalb bestehender Schutzgebiete und Truppenübungsplätze

Der Datensatz aus Karte 5c des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Nds. Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. In diesen Gebieten bestehen besondere Anforderungen an Nutzungen. Karte 5c stellt im Wesentlichen die Bereiche dar, in denen einerseits die Nutzungen naturschutzrechtlich geregelt sind (Schutzgebiete mit geregelten Nutzungen gemäß § 22BNatSchG) und andererseits zwar eine Schutzwürdigkeit vorliegt, eine solche rechtliche Regelung jedoch nicht vorliegt, so dass an die verschiedenen Nutzergruppen appelliert wird, die Naturschutzziele in eigener Verantwortung zu beachten und zu unterstützen (besondere Anforderungen an Nutzungen gemäß § 2, §5, §13 und §44 BNatSchG). Wichtige Verbundkorridore, die z.B. bei infrastrukturellen Vorhaben zu beachten sind, werden in Ergänzung der Schutzgebietskulisse und der schutzwürdigen Bereiche mit dargestellt. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Kerngebiete der Kulisse für das Programm Nds. Offenlandschaften

Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Kerngebiete der Kulisse für das Programm Nds. Offenlandschaften (Kernflächen Offenland aus dem landesweiten Biotopverbund) aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Naturschutzfachlich bedeutsame Kernbereiche mit besonderer Relevanz für die Neuaufstellung des Nds. Waldprogramms

Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die naturschutzfachlich bedeutsame Kernbereiche mit besonderer Relevanz für die Neuaufstellung des Nds. Waldprogramms aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Wälder

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Gesamtflächen der naturnahen Wälder sowie der sonstigen Waldflächen, die dem landesweiten Schutz hochmobiler Säugetiere dienen. Sie werden unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt und weisen bestehende naturschutzfachliche Werte auf, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Hoch- und Niedermoore gemäß Programm Nds. Moorlandschaften (inkl. Moorgleye und Organomarsch)

Im Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Hoch- und Niedermoore, Moorgleye und Organomarschen aus der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften enthalten (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms). Es sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Die Gebiete sind der Zielkategorie „Vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung“ zugeordnet, da sie wichtige Funktionen im Naturhaushalt verloren haben und für die die Zielsetzung einer naturnäheren Entwicklung zur Wiederherstellung dieser Funktionen besteht. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Stillgewässer > 50 ha gemäß WRRL

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Die Stillgewässer sind der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ zugeordnet, die bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

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