Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.
Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.
Für die Verwendung im Antragsverfahren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden digitale Datenebenen benötigt, die mit der erforderlichen Genauigkeit die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Nutzung darstellen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist ein Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), wie in Artikel 66 der genannten Verordnung definiert. Es wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Das Thüringer Flächenreferenzsystem (digitale Grundkarte Landwirtschaft, kurz DGK-Lw) basiert in Thüringen auf der Referenzparzelle Feldblock (FB) gemäß § 5 Nr. 1 GAPInVeKoS-Verordnung. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Der Feldblock beinhaltet somit die Informationen über die geographische Lage der Außengrenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Referenzparzellen sind deutschlandweit eindeutig durchnummeriert (Feldblockident - FBI). Sie besitzen weiterhin eine Feldblockgröße (maximal förderfähige Fläche) und eine Bodennutzungskategorie. Folgende Feldblocktypen gibt es: - Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) - Landschaftselemente (LE) - Sondernutzungsflächen (SF) - Forstflächen (FF) Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland (AL), Grünland (GL), Dauerkulturen (DK), einschließlich darauf befindlicher Agroforstsysteme sowie nach den BNK für keine „landwirtschaftliche Fläche“ entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b, c und d GAPDZV (NW, EF und PK) und Sonstige. Landschaftselemente (LE) werden entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1172 Art. 2 Abs. 7 unter definierten Bedingungen als Teil der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. In Thüringen werden diese dauerhaften Konditionalitäts-LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einem LF-FB (Landwirtschaftliche Nutzfläche) besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Für die Herstellung der DGK-Lw werden (amtliche) Orthofotos der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TLBG) sowie Orthofotos aus Eigenbefliegungen des TLLLR interpretiert. Die Herkunft dieser Bilddaten beträgt jährlich jeweils 50 % der Landesfläche, so dass in jedem Jahr für die gesamte Thüringer Landesfläche aktuelle Bilddaten vorliegen.
Das Kernvorhaben zur Umsetzung des ersten Forschungswettbewerbs in StickstoffBW konkretisiert die Simple-Mass-Balance Methode und entwickelt eine Fachkonvention für die behördliche Festsetzung von Critical Level und Critical Loads (CL). Die Ergebnisse sollen die in 2014 veröffentlichte 'CL-Datenmappe' ablösen. Im Einzelnen sollen die Forschenden 1. eine Anleitung zur Ermittlung der Critical Levels und Critical Loads orientierend mit Karten und abschließend mit Anleitung (Ing. Regioplus Mainz) einschließlich 2. einer Kartieranleitung zur Differenzierung der Biotoptypen nach Empfindlichkeit gegenüber Stickstoffeinträgen (Breunig Karlsruhe) und 3. einer Analyse der historischen Grünlandnutzung als Orientierungshilfe für die Definition von Trophiezonen für den Viehbesatz und die Düngungsintensität erarbeiten (Ing. Hohenheim).
In der Förderkulisse "Natura 2000-Gebiete und wertvolle Grünlandbiotope" soll die Förderung einer extensiven und naturschutzfachlich angepassten Grünlandnutzung auf naturschutzfachlich wertvollen Grünlandstandorten erfolgen. Zu den Zielen der Maßnahme "Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung", mit der vor allem Düngungsbeschränkungen, die Einhaltung bestimmter Nutzungstermine oder spezielle Mahnverfahren gefördert werden, gehören insbesondere die Erhaltung und die Entwicklung bzw. Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, eine Förderung des Arten- und Biotopschutzes sowie der Schutz der natürlichen Ressourcen im Grünland.
Der Datensatz enthält Informationen zum abgeleiteten C-Faktor (Maß für die Bodenbedeckung und die Bodenbearbeitung) für die Allgemeine Bodenantragsgleichung (ABAG). Der Datensatz enthält C-Faktoren für die wichtigsten Landnutzungskategorien (landwirtschaftliche Nutzung nach Ackerland und Grünland), Wald, natürlich bedeckte Flächen, etc.). Datengrundlage für die Ausweisung des C-Faktors für die Ackerflächen waren Fruchtartenanteile (2016 bis 2018) sowie Informationen zum Umfang konservierender Bodenbearbeitung auf Basis von DESTATIS (2017) und Angaben Statistischer Landesämter). Die Daten für nicht berücksichtigte nicht ackerbauliche Landnutzungsklassen wurden aus Literaturdaten abgeleitet. Die Ermittlung der C-Faktoren für Ackerflächen erfolgte auf Kreisebene im Rahmen eines UBA-Projektes (Häußermann, U.; Bach, M.; Klement, L.; Knoll, L.; Breuer, L.; Strassemeyer, J.; Pöllinger, F.; Golla, B. (2023): Auswirkungen des Anbaus nachwachsender Rohstoffe und der Verwendung von Gärresten auf die Oberflächen- und Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland | Umweltbundesamt. UBA-Texte 163/2023 (Link siehe INFO-LINKS)). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens zur Bodenabtragsmodellierung findet sich in (Fuchs, S.; Brecht, K.; Gebel, M.; Bürger, S.; Uhlig, M.; Halbfaß, S. (2022): Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnisse von MoRE-DE. UBA-Texte 142/2022 (Link siehe INFO-LINKS)). Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Kenngröße (C-Faktor) wird aktuell für die bundesweite Bodenabtragsmodellierung mit der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG) verwendet.
Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich
Ein Feldblock ist eine zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Fläche mit (relativ) dauerhaften Außengrenzen und einer Mindestgröße von 1000 m² innerhalb des Landes Niedersachsen und Bremen, • die von einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet wird • mit einer oder mehreren Fruchtarten bestellt ist • ganz oder teilweise stillgelegt ist • getrennt nach den Hauptnutzungsarten Acker- und Grünland. • kleine nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen > 9 m² werden als Feldblockinsel vom Feldblock ausgeschlossen • die ALK-Landesgrenze gilt als Feldblockaußengrenze
Das LSG liegt westlich der Ortschaft Schraplau und verläuft entlang des Weitzschkerbaches bis Farnstädt. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das Gebiet erstreckt sich über die nördlich und südlich von Unterfarnstädt gelegenen Hänge, die den Weitzschkerbach zwischen Farnstädt und Schraplau begleiten. Ein Mosaik verschiedener Biotop- und Nutzungstypen als Reste einer historisch entstandenen Kulturlandschaft gliedert die Landschaft kleinteilig. So finden sich nördlich, östlich und südlich von Unterfarnstädt Magerrasenhänge in mehreren Teilflächen, die mit Obstwiesen und Gebüschen kombiniert sind und auf den trockenen, nährstoffarmen Standorten gut ausgebildet sind. Zwischen Unterfarnstädt und Alberstedt befindet sich im südost- bis südwest exponierten Bereich ein submediterran geprägter Trocken- bis Halbtrockenrasen mit einem Streuobstbestand aus Süßkirschen sowie mit einigen offengelassenen Kalksteinbrüchen. Vom untertägigen Kalksteinabbau künden einige noch vorhandene Stollen. Eine südexponiert gelegene Senke, das „Luhloch“, bedeckt ebenfalls ein Halbtrockenrasen, dem sich ein Birkenhain anschließt. Streuobstbestände aus Mittel- und Hochstämmen prägen bei Farnstädt und westlich von Schafsee maßgeblich das Landschaftsbild. Auch südlich des Weitzschkerbaches ist mit Obstwiesen und Trocken- sowie Halbtrockenrasenhängen ein vielfältiges Mosaik verschiedener Lebensräume zu finden. Westlich und nördlich von Schafsee weist der Weitzschkerbach naturnahe Abschnitte mit bachbegleitenden Gehölzen auf, denen sich extensiv genutztes Grünland und Grünlandbrachen mäßig feuchter Standorte anschließen. Am „Dreihügelberg“, auf natürlich entstandenen Felsen, aber auch an offengelassenen Steinbrüchen, haben sich Felsfluren und Gebüsche trockenwarmer Standorte entwickelt, die sich mit vegetationsfreien Stellen abwechseln und das Landschaftsbild bereichern. Die Fluren am Südhang des Weitzschkerbachtales werden durch charakteristische Hangkanten gegliedert, die ein Mosaik aus Trockenrasen, Hecken, Laubbaumbeständen oder Obstbäumen darstellen. Nördlich von Unterfarnstädt ist ein mesophiler Laubwald als Schlucht- und Schatthangwald ausgebildet. Das Gebiet gehört zu den bereits von den Bandkeramikern bewohnten und landwirtschaftlich genutzten Siedlungsräumen und ist seitdem kontinuierlich bewohnt gewesen. Davon zeugen zahlreiche Bodenfunde. Während die Hochflächen ackerbaulich genutzt wurden, blieben die Geländeteile, die zum Ackerbau nicht geeignet waren, unter Wald, z. B. die Talhänge und Auen. Erste urkundliche Erwähnungen aus diesem Gebiet nennen 979 die „Scrapenlevaburg”. Die Hanglagen wurden nach und nach für Obst- und Weinanbau sowie als Hutung genutzt und so der noch vorhandene Wald immer weiter zurückgedrängt. Neben den sehr fruchtbaren Böden sind in diesem Gebiet auch Bodenschätze, so Kiessand und vor allem Kalkstein, abgebaut worden. Kalkstein wurde z. T. untertägig gewonnen, wofür der Kuhberg bei Unterfarnstädt ein eindrucksvolles Beispiel ist. Das LSG erstreckt sich auf der Querfurter Muschelkalk-Platte, in die sich der Weitzschkerbach bis zu 50 m tief eingeschnitten hat. Das Tal beginnt bei Oberfarnstädt im Ausstrich des wenig widerstandsfähigen Oberen Buntsandsteins (Röt). Östlich Unterfarnstädt verengt es sich stark und durchbricht in mehreren Windungen den Riegel des Unteren Muschelkalks, dessen Werksteinbänke bis zur Mitte des 20. Jh. am Kuhberg auch unterirdisch abgebaut wurden. Heute befindet sich nahe der Straße nach Alberstedt ein Muschelkalk-Tagebau zur Gewinnung von Schotter und Splitt. Im nach Osten anschließenden Ausstrich des weniger widerstandsfähigen Mittleren Muschelkalks verläuft das Tal bis Schafsee geradlinig. Westlich von Schafsee ist an dem deutlich steileren südlichen Talhang die Schichtstufe des Oberen Muschelkalks zu beobachten. In einer Kiesgrube am Nordosthang des Dreihügelberges bei Unterfarnstädt werden zeitweise saalekaltzeitliche Schmelzwasserkiese und -sande abgebaut. Der in der Weichsel-Kaltzeit aufgewehte Löss ist auf großen Teilen des LSG mit unterschiedlichen Mächtigkeiten verbreitet. Die Talaue wird von humosen, schluffigen Sedimenten des Holozäns gebildet. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Zum LSG gehören die Bachaue, die Talhänge und Teile der anschließenden Hochfläche beiderseits des Weitzschkerbaches, so dass sehr unterschiedliche Böden vorkommen. Auf der Hochfläche sind Tschernoseme aus Löss weitverbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme aus Löss zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. An den Talhängen dominieren Pararendzinen aus skeletthaltigem Löss über Lehmfließerden aus triassischem Gestein. In der Bachaue gibt es schwarze, durchgehend humose, z. T. grundwasserbeeinflusste Bödenaus Kolluviallöss. Die hydrologische Situation wird vom Weitzschkerbach als Fließgewässer bestimmt, der zur Saale entwässert. Durch die Lage im Leegebiet des Harzes gehört das Gebiet zu den niederschlagsarmen Landschaften Sachsen-Anhalts. Die Jahresniederschlagsmengen erreichen nur Werte um 500 mm. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebietes würde sich im Talgrund aus Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald, in den Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald eingestreut sein könnte, und an den Hängen aus Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald zusammensetzen, der an steileren, südexponierten Standorten in Wucherblumen-Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Im mesophilen Laubwald ist die Rotbuche bestandsprägend, während in der Krautschicht typische Arten wie Ausdauerndes Bingelkraut, Frauenfarn und Echtes Springkraut vorherrschen. Die kontinental geprägten Magerrasenhänge bei Unterfarnstädt weisen Bestände vom Dänischen und Stengellosen Tragant, Pferde-Sesel, Frühlings-Adonisröschen sowie Grauer und Gelber Skabiose auf. Die Graslilienheide wird von Vorkommen der Astlosen und Ästigen Graslilie geprägt, aber auch Edel- und Berg-Gamander, Berg-Steinkraut, Früher Ehrenpreis, Finger-Steinbrech, Frühlings-Hungerblümchen und die sehr seltenen Arten Zwerg-Steppenkresse, Kleines Mädesüß, Wimper-Perlgras, Gemeines und Graues Sonnenröschen kommen hier vor. Im Luhloch ist die Astlose Graslilie mit Blaugrünem Labkraut und Kleinem Mädesüß sowie einem kleinen Bestand der in Sachsen-Anhalt gefährdeten Gemeinen Akelei vergesellschaftet. Die Hänge südlich des Weitzschkerbachtales zeichnen sich durch das Vorkommen von Walliser Schwingel, Pfriemengras, Frühlings-Adonisröschen und Rispen-Flockenblume aus. Das Grünland in der Bachaue ist als Weidelgras-Weißklee-Weide, Rotschwingel-Weißkleeweide, Glatthaferwiese, Fettweide oder Glatthafer-Talwiese ausgebildet. Im Bach finden sich Echte Brunnenkresse, Fluten der Schwaden, Gauchheil-Ehrenpreis und Berle. Die Felsfluren werden u. a. vom Wimper-Perlgras, von Gamander-Arten, Fetthennen-Arten, Blau-Schwingel und dem Braunstieligen Streifenfarn besiedelt. Als Charakterart der Bunten Erdflechtengesellschaft ist hier auch die gefährdete, gelbgefärbte Flechte Fulgensia fulgens nachgewiesen. Die Gebüsche auf den Hangkanten bestehen aus Ein- und Zweigriffligem Weißdorn, Steinweichsel, Schlehe, Pflaume und Kreuzdorn. Auf den flachgründigen Kalkäckern, z. B. bei Unterfarnstädt, trifft man artenreiche Ackerwildkrautgesellschaften mit gefährdeten Pflanzenarten, wie beispielsweise den Blauen Gauchheil und die Möhren-Haftdolde. Auf den mit Gebüschen und Streuobstwiesen bewachsenen Trockenhängen kommen Neuntöter, Raubwürger, Braunkehlchen und Grauammer vor. Häufig sind auch Zauneidechsen zu beobachten. Neben den an lückige Mager rasen gebundenen Heuschreckenarten wie die Langfühler-Dornschrecke kommen auch die anthermophile Säume gebundene Gemeine Sichelschrecke und die auf vegetationsarmen Flächen, z. B. in Steinbrüchen lebende Blauflüglige Ödlandschrecke vor. Das im Weitzschkerbachtal vorhandene Habitatmosaik ermöglicht, dass anspruchsvolle Arten der reich gegliederten Ackerlandschaft wie Rebhuhn und Wachtel sowie der Feldhase noch regelmäßig zu beobachten sind. Die noch vorhandenen Stollen dienen mehreren Fledermausarten als Winter- und Zwischenquartier, so der Mops- und Wasserfledermaus sowie dem Großen Mausohr. Die Streuobstbestände haben für viele blütenbesuchende oder totholzbewohnende Insektenarten, aber auch höhlenbrütende Vogelarten, z. B. Star, Wendehals und Feldsperling, eine herausragende Bedeutung. Vom Blütenreichtum profitieren auch zahlreiche Tagfalter. Das LSG ist als ein wesentlicher Bestandteil eines Biotopverbundsystems in Richtung Rainholz im Westen und Weidatal im Osten zuerhalten bzw. zu entwickeln. Die Ziele zur Entwicklung des LSG umfassen die Erhaltung und Pflege der für dieses Gebiet typischen Magerrasenhänge, Trockenrasen und Streuobstwiesen sowie der naturnahen Bachabschnitte, der Felsfluren, Hangkanten und des Hangwaldes mit einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt. Besonders wichtig erscheint die Absicherung der Pflege der Trockenhänge zwischen Farnstädt und Schraplau, um die einsetzende Verbuschung und ein Verbrachen der Lebensräume zu verhindern. Dieses Ziel könnte durch Aufbau und Einsatz einer Schafherde unter Beimischung von Ziegen erreicht werden. Abgängige Streuobstbestände sind sukzessive durch Neuanpflanzung zu verjüngen. Alte Steinbrüche sind als strukturreiche Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln,sie sind vor Verfüllung und anderer Zweckentfremdung zu bewahren. Eine über die bereits bestehende oder genehmigte Flächenausdehnung der Sand-, Kies- und Kalkstein-Tagebaue hinausgehende Erweiterung der Abbauflächen ist nicht zuzulassen. Bei Unterfarnstädt vorhandene untertägige Stollensysteme sind fledermausgerecht zu sichern. Das Gebiet ist von jedweder Bebauung freizuhalten und vor Stoffeinträgen zu schützen. Der in Steillagen betriebene Ackerbau sollte langfristig zugunsten der Grünlandbewirtschaftung aufgegeben werden, um die Erosion zu verhindern. Im Grenzbereich zwischen Äckern und den Magerrasen der Hanglagen sind Pufferstreifen einzurichten, welche dem Schutz vor Nährstoff- und Pestizideinträgen dienen sollen. Möglich wären auch Heckenpflanzungen, z. B. an den oberen Hangkanten des Weitzschkerbachtales. Die wenigen Feldgehölze und Hangwälder sind nicht primär unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu nutzen. Der Weitzschkerbach bedarf aufgrund seines begradigten Verlaufs und der nur sehr schmal ausgebildeten Bachaue über weite Strecken einer Renaturierung. Zur naturnahen Erholung könnte das Weitzschkerbachtal durch einen Fußweg erschlossen werden. Es ist weiterhin zu erwägen, besonders schutzwürdige Teile des LSG in einen höheren Schutzstatus zu überführen und das Gebiet in Richtung Bergfarnstädt zu erweitern. Im Osten sollte der Anschluss an das NSG „Kuckenburger Hagen“ durch die Angliederung des Weitzschkerbachtales östlich Schafsee und des Weidatales - ggf. im Rahmen eines separaten Ausweisungsverfahrens - hergestellt werden. Das vielfältige Mosaik von Biotop- und Nutzungstypen, der an natürlich entstandenen Felsen oder in aufgelassenen Steinbrüchen zu beobachtende Muschelkalk sowie das abwechslungsreiche Landschaftsbild bieten Möglichkeiten zur Durchführung interessanter Exkursionen. Besonders reizvoll sind Wanderungen auf Feldwegen rings um Unterfarnstädt und weiter in Richtung Untermühle und Schafsee. Die Lage des Gebietes ermöglicht den Besuch der Sehenswürdigkeiten der nahegelegenen Ortschaften, z. B. der Pfarrkirche St. Johannis Baptista und der Reste der Burg in Schraplau oder der Dorfkirchen in Ober- und Unterfarnstädt. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 16.09.2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2896 |
| Europa | 6 |
| Global | 19 |
| Kommune | 19 |
| Land | 1078 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Wirtschaft | 8 |
| Wissenschaft | 340 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 3 |
| Daten und Messstellen | 1145 |
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| Förderprogramm | 1304 |
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| Text | 765 |
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