API src

Found 54 results.

Related terms

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WFS Dienst)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WMS Dienst)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WFS Dienst)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WMS Dienst)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Wiederherstellung artenreicher Grünlandlebensräume in Schleswig-Holstein im Projekt BlütenMeer 2020

In Schleswig-Holstein sind über Jahrzehnte hinweg große Flächen artenreichen Grünlands durch Nutzungsintensivierung und Grünlandumbruch verloren gegangen. Vor diesem Hintergrund wurden im Projekt BlütenMeer 2020 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt verschiedene Verfahren zur Aufwertung und Neuanlage artenreicher Grünlandflächen umgesetzt. Aufgrund des Mangels an hochwertigen Mahdgutspenderflächen wurde für die Aufwertung auch Regio-Saatgut verwendet. Für die mäßig häufigen, seltenen oder nur in Teilregionen vorkommenden Wildkräuter und -gräser, die nicht im Regio-Saatgut verfügbar waren, wurde eine Saatgutvermehrung in der projekteigenen Arche Gärtnerei in Eggebek aufgebaut. Dieses als Regio-Plus-Saatgut bezeichnete Saatgut kann projektspezifisch für die Wiederherstellung in Naturschutzprojekten verwendet werden. Die Arche Gärtnerei wird seit Projektende als regionales Kompetenzzentrum für den Wildpflanzenanbau als BlütenMeer GmbH fortgeführt.

BfN legt ersten Grünland-Report vor

Am 2. Juli 2014 legte das Bundesamt für Naturschutz den ersten Grünland-Report für Deutschland vor. Aus dem Bericht geht hervor, dass in den Jahren 2009 bis 2013 das Grünland mit hohem Naturwert einen besorgniserregenden flächenmäßigen Verlust erlitten hat. Bundesweit ging das Grünland um 7,4 Prozent (82.000 Hektar) durch Intensivierung der Nutzung oder Umbruch zurück. Auch die qualitative Verschlechterung gibt Anlass zur Sorge: Durch Intensivierung der Landwirtschaft nehmen Intensivwiesen und Mähweiden gegenüber biologisch vielfältigeren Grünlandflächen immer höheren Flächenanteile ein. Nach Ansicht des BfN sollte insbesondere in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in weiteren sensiblen Gebieten (z.B. kohlenstoffreiche und erosionsgefährdete Gebiete) das Grünland unter strengen Schutz gestellt und eine Grünlandumwandlung bundesweit untersagt werden. Vor allem in Flussauen und auf Moorböden sollte ein generelles Grünlandumbruchverbot gelten. Bestehende Ackernutzungen in solchen Gebieten sind schrittweise in Dauergrünlandnutzung zu überführen. Ebenso setzt sich das BfN für eine bessere Förderung von Wanderschäfereien ein, um extensive Grünlandtypen wie Wacholderheiden, die von einer Beweidung abhängig sind, zu erhalten. Denn Grünland hat vielfältige Bedeutung für Erholung und Landschaftsbild, den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Naturhaushalt (z.B. Bodenschutz). Vielfach unbekannt sind die positiven Wirkungen des Grünlandes für den Schutz des Klimas. Es wirkt für den Klimaschutz in zweierlei Weise.

Entwicklung medienübergreifender Analysemodelle zur räumlichen Darstellung von Gefährdungspotenzialen der Umwelt und Gesundheit

Für die Umweltberichterstattung des Umweltbundesamtes ergibt sich aufgrund der Vielzahl und ansteigenden Komplexität von aktuellen Umweltproblemen zunehmend die Notwendigkeit, neue, raumbezogene Instrumente zu entwickeln und einzusetzen, die auch medienübergreifende Umweltzusammenhänge erfassen und Gebiete mit Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen räumlich verorten können. Im Rahmen des Vorhabens "Entwicklung medienübergreifender Analysemodelle zur räumlichen Darstellung von Gefährdungspotenzialen der Umwelt und Gesundheit" wurden eine methodische Vorgehensweise und Instrumente erarbeitet, um die Umweltberichterstattung im Hinblick auf dieses Erfordernis zu unterstützen.Die Basis der Vorgehensweise bildet das generalisierte Modellkonzept. Dieses stellt die Bausteine bereit, um themenspezifische, d. h. auf bestimmte Umweltprobleme zugeschnittene Analysemodelle zu erstellen, mit denen sich die Ursache-Wirkungsverknüpfungen von Umweltproblemen und -konflikten detailliert strukturieren und grafisch in Ursache-Wirkungsketten abbilden lassen. Ein Analysemodell ist in erster Linie ein gedankliches, auf Expertenwissen basierendes Konstrukt. Das im Vorhaben entwickelte Umsetzungskonzept beschreibt, wie die Analysemodelle auf der Grundlage systematischer Recherchen nach geeigneten Datenquellen einerseits sowie nach quantitativ oder qualitativ beschriebenen Ursache-Wirkungsbeziehungen andererseits mit Hilfe von Geografischen Informationssystemen strukturiert in themenadäquate Visualisierungen umgesetzt werden können. Neben dem inhaltlichen wurde ein DV-technisches Umsetzungskonzept entwickelt mit dem Ziel, die fachlich erarbeiteten Analysemodelle in Datenmodelle zu überführen. Die Datenmodelle werden als Grundlage für ein nach Ursache-Wirkungsbeziehungen strukturiertes Datenmanagementsystem an-gewendet. Innerhalb des Vorhabens wurde hierfür eine eigene, auf der envVision-Technologie basierende Software-Anwendung entwickelt und zum Einsatz gebracht.<BR>Quelle: Forschungsbericht

Genehmigungsverfahren nach § 9 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung in Bissendorf Grambergen

Es wurde die Erstaufforstung von ca. 4,2 ha Wald in Bissendorf, Gemarkung Grambergen, beantragt. Nach der Vorprüfung ist eine UVP für das genannte Vorhaben aus den folgenden Gründen erforderlich: Die Flächen befinden sich in der Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes Westerhausen/Föckinghausen/Oldendorf. Gemäß §§ 1 Nr. 1 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 1b der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) unterliegt der Grünlandumbruch in der Schutzzone III A eines Wasserschutzgebietes einem Genehmigungsvorbehalt der Unteren Wasserbehörde. Da aus dem Umbruch der Grasnarbe wesentliche Nährstoffschübe resultieren können, können ohne das Vorliegen einer Genehmigung erhebliche Umweltauswirkungen auf das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser können somit nicht ausgeschlossen werden. Eine UVP ist erforderlich. Diese Bekanntgabe ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Osnabrück, den 10.09.2020 Landkreis Osnabrück Fachdienst Umwelt Die Landrätin i. A. Olschewski

1 2 3 4 5 6