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Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WFS Dienst)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Artenschutzprojekt für den Wachtelkönig

Ziel des Projektes ist die aktuelle Bestandserfassung dieser geheimnisvollen, nachtaktiven, hochgradig gefährdeten Vogelart, die nur noch in ausgewählten Landschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nennenswerte Brutbestände aufweist. Für viele Menschen ist der nur wenig mehr als drosselgroße, braun gefärbte Wachtelkönig nur ein 'Phantom, da er sich nur äußerst selten außerhalb der dichten Wiesenvegetation aufhält. Dabei kannte man die aufgrund ihrer Lautäußerungen volkstümlich als 'Wiesenknarrer bezeichnete Rallenart früher als häufigen Vogel der Wiesen in Flussauen. Der Wachtelkönig (sein lateinischer Name 'Crex crex ist dem lauten Ruf des Männchens nachempfunden) verdient heute unsere volle Aufmerksamkeit. Er leidet, wie kaum ein anderer, unter intensiver Landwirtschaft, Grünlandumbruch und Grundwasserabsenkung sowie der Zersiedelung und Eindeichung einst großflächiger Überschwemmungsgebiete und zählt mittlerweile zu den global gefährdeten Vogelarten. Die Mahd oder Beweidung in den Brutgebieten der Art, die aufgrund des Klimawandels und dem zeitigen Absinken der Wasserstände zunehmend schon im Mai und Juni stattfinden, bedeuten vielfach den Verlust des Nestes oder den Tod der Jung- und Altvögel, welche Weidetieren oder Mähgeräten nicht rechtzeitig ausweichen können. Der Bestand der Art umfasst in Sachsen-Anhalt nach aktuellen Hochrechnungen vermutlich nicht mehr als 100 bis 150 rufende Männchen, deren Stimme zwischen Mitte Mai und Ende Juni nachts aus Flussauen der Saale, Elster, Elbe und Havel erschallt. Die Vögel versuchen mit ihrer minutenlang vorgetragenen Rufreihe überfliegende Weibchen anzulocken. Deshalb sind die Rufe sehr laut und können auch vom Menschen unter guten Bedingungen bis in einbem Kilometer Entfernung noch gehört werden. Einige Vögel nutzen neben Feuchtgrünländern aber auch Brachen, ungenutzte Gewerbegebiete, Äcker und Röhrichte zur Brut, weshalb in Sachsen-Anhalt - mit Ausnahme des Hochharzes, der Wälder und Trockengebiete sowie Ortschaften - nahezu flächendeckend nach der Art gesucht werden soll. Besonders in den Europäischen Vogelschutzgebieten, von denen im Land mehr als ein Dutzend von der Art besiedelt werden, will der NABU alles daran setzen, die Brutbedingungen für die Art entscheidend zu verbessern. Eine punktgenaue Kartierung der rufenden Männchen ist nötig, um gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem jeweiligen Landwirt Nestschutzzonen festzulegen, in denen die Weibchen ungestört brüten und ihre bis zu zehn Jungen großziehen können. Wie Studien aus England belegen, kann damit der Bestand der seltenen und gefährdeten Art nachhaltig positiv beeinflusst werden.

LSG Kiesgruben Wallendorf/Schladebach Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt zwischen Merseburg und Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Halle-Naumburger Saaletal und Lützen-Hohenmölsener Platte. Südlich der beiden Ortschaften Wallendorf und Friedensdorf erstreckt sich die tischebene, fast völlig gehölzfreie Landschaft des LSG, die einer großflächigen landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegt. Südwestlich Wallendorf und Friedensdorf befindet sich ein größerer Grünlandkomplex, der auch von Bach und Quellgraben durchflossen wird. Das Geländeniveau liegt am Nordrand des Gebietes bei 95 - 98 m über NN und am Südrand bei 105 m über NN. Die ehemals höchste Erhebung bei Schladebach mit 111,1 m über NN wurde durch den Kiesabbau abgetragen. Flache Geländestufen von 5 - 10 m Höhendifferenz heben das Gebiet von der Elster-Luppe-Aue und von der Saaleaue ab. Eine derartige Geländestufe durchzieht auf 5,5 km Länge das westliche Gebiet und bildet einen Kontrast zur reliefenergiearmen Umgebung. Mit der östlich der Stufe gelegenen Hochfläche ist sie durch mehrere kleine Seitentälchen verzahnt. Südöstlich von Wallendorf erstrecken sich in Richtung Schladebach eine Anzahl ehemaliger Kiesgruben mit Grünland- und Gehölzvegetation im Umfeld. Zum Teil wurden derartige Bereiche auch mit nicht standortheimischen Baumarten wie Balsam-Pappel, Eschen-Ahorn und Robinie aufgeforstet. An den Grubenböschungen entstanden nährstoffarme Trockenstandorte. Der Wasserspiegel in diesen Gruben ist starken witterungsabhängigen Schwankungen unterworfen, so dass sie in den letzten Jahren mehrmals fast völlig trocken fielen. Diese Dynamik ist aber ein Charekteristikum der sekundären Lebensräume, an die sich die hier siedelnden Tiere und Pflanzen der Feuchtgebiete und Trockenlebensräume gut anpassen können. Die Gehölzoffenheit ist wichtig für das Vorkommen der Arten. Nordwestlich von Schladebach befindet sich ein Kieswerk und der zur Zeit aktive Kiesabbau. Im Nordosten des Gebietes liegen mehrere kleine Gewässer, die ”Fischteiche”, ehemalige kleine Tongruben. Ansonsten finden sich nur wenige linienförmig angepflanzte Gehölze in der Feldflur. (1) weitergehende Beschreibungen Der nie fertiggestellte Saale-Elster-Kanal nördlich von Wüsteneutzsch teilt das alte Kiesgrubengelände im Norden von dem aktuell nochetriebenen im Süden.er Kanal weist durchffene Wasserflächen, Röhrichte, salzbeeinflusste Vegetation und linear ausgebildete Gehölze der Weichholzaue einen großen Strukturreichtum auf. Einen starken Kontrast zu den Sekundärlebensräumen des Kiesabbaugebietes bildet die Floßgraben- und Bachaue im Bereich des Staubeckens Schladebach, welches ursprünglich zur Fischzucht und Beregnung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen angelegt wurde. An seinem Nordrand befindet sich ein sumpfiger Auwaldrest mit Kopfbäumen und Tümpeln, denen extensiv genutzte Nass- und Feuchtwiesen vorgelagert sind. Daneben sind Feuchtbrachen und Kleinseggenwiesen ausgebildet. Das Wasser im Staubecken, welches aufgrund der Nährstoffbelastung des in ihn mündenden Baches eutrophen Charakter hat und einen Röhrichtsaum aufweist, wird im Spätsommer abgelassen, wodurch große Schlammflächen freigelegt werden. Das Gebiet des Staubeckens bei Schladebach stellt den fließenden Übergang zu dem südöstlich angrenzenden LSG „Floßgraben“ dar. Siedlungen der Linienbandkeramikkultur als der ältesten Ackerbaukultur konzentrieren sich um Friedensdorf, wo fünf Fundstellen nachgewiesen sind. Im benachbarten Wallendorf befindet sich eine weitere. Eine beinahe zu allen Perioden besiedelte Erhebung stellt der Hutberg südlich von Wallendorf dar. Hier sind nacheinander die Stichbandkeramikkultur, die Rössener Kultur, die Gaterslebener Gruppe, die Baalberger und die Salzmünder Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die mittlere Bronzezeit und die jüngere Eisenzeit nachgewiesen. Die bedeutendste Anlage und zugleich Kristallisationspunkt der Besiedlung bildete eine mit einem Doppelgraben befestigte Siedlung der Trichterbecherkultur, die den Hutberg einschließt. Grabanlagen dieser Zeit liegen außerhalb der Umwehrung und befinden sich zudem bei Friedensdorf, Kreypau, Lennewitz und Schladebach. Nach der Auflassung der Siedlung wurde der Hutberg von der Schnurkeramikkultur als Begräbnisplatz genutzt, es wurden dort Grabhügel errichtet. Aus einem bronzezeitlichen Grab stammt eine Goldspirale. Als siedlungsgünstig erwies sich ferner Der Bach, an dessen Ufern sich eine Reihe von Siedlungen befand. Während der Bronze- und Eisenzeit lagen dort befestigte und offene Siedlungen, Grabhügelfelder, Ackerparzellen und Viehweiden, die mit Gräben umgrenzt waren, sowie auch ein Heiligtum. Am östlichen Rand des LSG liegt der Ragwitzer Graben, eine Senke, die durch Ablaugung von Zechsteinsalzen entstand, und in der es zum Aufstieg salzhaltigen Grundwassers kam. Hier zeichnet sich zwischen Schladebach und Ragwitz ein Band aus dicht an dicht gesetzten Gruben ab. Die Gruben lassen sich nur so erklären, daß man die oberflächlich austretende Sole in ausgehobenen Gruben wie in einer Drainage sammelte, um sie dann abzuschöpfen und in Briquetagen zu sieden. Zum Transport von Holz wurde im Mittelalter ein Floßgraben angelegt, der heute zwar nicht mehr wasserführend ist, aber als kulturhistorisches Denkmal erhalten werden sollte. Auf ihm wurde Holz aus dem Vogtland für die Salinen in Mitteldeutschland herangeschafft. Durch den Tagebau Profen ist der Floßgraben unterbrochen worden, er wird aber wiederhergestellt. Die Flächen innerhalb des LSG wurden zunächst für die landwirtschaftliche Produktion von Feldfrüchten und Futter genutzt. In den letzten 55 bis 60 Jahren erfolgte eine starke Umwandlung des Grünlandes durch Umbruch zu Ackerland. Für die Beregnung zur Steigerung der Ernteerträge wurde in den 1970er Jahren in dem kleinen Tal des Baches bei Schladebach ein 200 m breiter und 1 000 m langer Teich angestaut. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden kleine Braunkohlengruben und Tongruben angelegt, insbesondere im Gebiet Zöschen-Wallendorf. Die zunächst zögerliche Kiesgewinnung im Gebiet wurde nach dem II. Weltkrieg forciert und wird bis heute weiterbetrieben. Sie hat zur Entstehung landschaftsprägender weiträumiger Hohlformen (Restlöcher) mit Tiefen bis zu 8 m geführt, die in Abhängigkeit vom Niederschlagsgeschehen wassergefüllt sein können. Die Kiesgruben liegen regionalgeologisch am Westrand der tertiären Leipziger Meeresbucht. Über mächtigen oligozänen Sanden, Schluffen, Tonen und Braunkohle folgen die mächtigen Kiese der frühelsterzeitlichen Schotterterrasse und der Hauptterrassen der Saaleeiszeit. Sie nehmen unter geringmächtiger Bodenbedeckung das gesamte Gebiet östlich von Merseburg ein. Der großflächige Kiesabbau der letzten Jahrzehnte hat völlig neue Bodenverhältnisse geschaffen. Neben den wassergefüllten Restlöchern sind Kipp-Böden aus sandigen, sandig-kiesigen und sandig-schluffigen (Sandlöß) Substraten entstanden (Kipp-Humuslehmsand-Ranker, Kipp-Lehmsand-Ranker) anzutreffen. Vor allem die älteren Kippenbereiche sind aufgeforstet worden. Die jüngeren sind zum größten Teil der Sukzession überlassen. Die ursprünglichen bodenkundlichen Verhältnisse sind noch im Vorfeld der Kiessandtagebaue zu erkennen: Braunerde-Tschernoseme aus Sandlöß über Kiessand und Braunerde-Tschernoseme aus Sandlöß über Geschiebelehm oder Fließerden kommen vor. Das LSG wird nur im westlichen Bereich von zwei natürlichen Fließgewässern durchflossen, die beide der Luppe zufließen. Die im Gebiet vorhandenen stehenden Gewässer sind alle anthropogenen Ursprungs, entweder als Stauteich am Fließgewässer Der Bach bei Schladebach oder als Sohlengewässer ehemaliger Kiesgruben. Das LSG gehört zum Klimagebiet „Börde- und Mitteldeutsches Binnenlandklima/Saalebezirk“. Der Witterungsablauf wird von der natürlichen Lage im Elster-Saale-Winkel bestimmt. Es ist relativ trocken (480-500 mm Jahresniederschlag) und warm (8,5-9°C mittlere Jahrestemperatur). Bis 1990 hatten auch die Industrieanlagen Leuna, Buna und Betriebe des Geiseltales Einfluß auf das Lokalklima. Die Leuna-Werke liegen nur etwa 4 bis 5 km westlich des Landschaftsschutzgebietes, so daß Immissionen unvermeidlich waren. Als potentiell natürliche Vegetation ist im LSG der nicht mehr vorhandene Eichen-Hainbuchenwald zu betrachten, der in den Übergangsbereichen zur Saale- und zur Elster-Luppe-Aue vom Hartholzauenwald abgelöst wurde, von dem kleine Relikte, allerdings ohne Ulmen, westlich Schladebach und westlich Friedensdorf erhalten sind. Auf einigen Kiesstandorten haben sich naturnahe Pappel-Weiden-Gebüsche entwickelt. Die Restlöcher werden von Binsenarten, Gift-Hahnenfuß, Rohrkolben, Schilf und Weidengebüschen besiedelt. In den trockeneren Bereichen ist ein starkes Eindringen des Land-Reitgrases festzustellen. Auf kleinen Trockenrasenflächen an den Böschungen finden sich Schaf-Schwingel, Dach-Trespe und Feld-Mannstreu. Ruderalisierte Hochstaudenfluren werden aus Gemeinem Beifuß, Kletten-Labkraut, Lösels Rauke, Quecke, Rainfarn, Knaulgras, Kompaß-Lattich, Acker-Kratzdistel, Gemeiner Schafgarbe, Hirtentäschel und Frühlings-Greiskraut gebildet. Die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren weisen das typische artenarme Tierartenspektrum auf. Neben Feldlerchen und Schafstelzen kommen Feldhase und Reh vor. Einigen Greifvögeln wie Mäusebussard und Turmfalke und den in Tragarth und Zöschen brütenden Weißstorchpaaren sind Feldmäuse ein Teil der Nahrungsgrundlage. In den Abbaugebieten finden vereinzelt Steinschmätzer und Uferschwalben Brutmöglichkeiten, in den Gebüschen Neuntöter. In den ehemaligen Kiesgruben hat sich eine relativ artenreiche Vogelfauna entwickelt. So brüten hier Beutelmeise, Teich- und Drosselrohrsänger, Teich- und Bleßralle, Rohrweihe, Stock- und Reiherente, Hauben-, Zwerg und sogar Rothalstaucher. Am sogenannten „Baggerloch“ besteht eine kleine Lachmöwenkolonie, in der regelmäßig 1-2 Paare Schwarzhalstaucher brüten. In den Ufergehölzen nistet der Pirol. Außerdem nutzen Lurcharten wie Erdkröte, Wechselkröte, Gras- und Teichfrosch, die Gewässer als Laichgebiet. (1) weitergehende Beschreibungen Rot- und Schwarzmilan sowie Waldohreule finden in den wenigen Feldgehölzen und vor allem am gehölzbestandenen Saale-Elster-Kanal geeignete Brutplätze. Die mit Schilf bestandenen älteren Abbaugewässer innerhalb des LSG bieten einer äußerst reichhaltigen Brut- und Rastvogelwelt ideale Habitate. So weist die Rohrdommel einen Bestand von bis zu vier Paarenauf. Daneben existiert ein stabiles Brutvorkommen des Drosselrohrsängers und der Rohrweihe. Neuerdings brütet auch die Bartmeiseim Gebiet, die Beutelmeise besiedelt die mit Weiden bestandenen Grubenränder. Am „Baggerloch“ existierte bis in die 1990er Jahre eine mehrere Tausend Paare umfassende Kolonie der Lachmöwe, in der auch vereinzelt Schwarzkopfmöwen brüteten. Aktuell existieren sporadische Brutvorkommen an den Kiesgruben bei Schladebach, doch auch hier scheint sich ein negativer Bestandstrend infolge der Gehölz- und Röhrichtentwicklung fortzusetzen, der auch zum Rückgang der ehemals kolonieartig brütenden Schwarzhalstaucher führte. Bedeutung haben die Kiesgruben jedoch nach wie vor für Zwerg-, Rothals- und Haubentaucher sowie verschiedene Entenarten. An den neuen Kiesaufschlüssen nördlich von Schladebach befinden sich seit einigen Jahren Brutplätze von Silber- und Mittelmeermöwen sowie Brandgänsen, was für das Binnenland bemerkenswert ist. In den noch jungen Abbauflächen finden auch die ursprünglich häufigeren Arten Flussregenpfeifer, Steinschmätzer und Uferschwalbe Nistmöglichkeiten. Die offeneren Grubengewässer mit Röhrichtbeständen bieten auch einer reichhaltigen Insekten- und Herpetofauna geeignete Lebensräume. Unter den Libellen sind Nachweise der Nördlichen Moosjungfer, Kleinen Königslibelle und Keilflecklibelle zu erwähnen. Eine Besonderheit stellt das Vorkommen des Schwarzblauen Bläulings dar, welcher auf Feuchtwiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes fliegt. Hervorzuheben sind weiterhin individuenstarke Vorkommen von Wechsel- und Erdkröte sowie Teichmolch, seltener ist die Knoblauchkröte. Am Staubecken Schladebach und im Feldgehölz bei Zöschen kommt auch der Grasfrosch vor. Ein bemerkenswerter Neusiedler im Gebiet ist der Biber, der in den wassergefüllten Abschnitten des Saale-Elster-Kanals erfolgreich reproduziert. Zur Erhaltung und Entwicklung der avifaunistischen Bedeutung der Standgewässer sind die Sicherung des Wasserstandes und der Wasserqualität wichtige Entwicklungsziele. Hinzu kommen die Renaturierung der Fließgewässer und die Reaktivierung des Floßgrabens. Eine weitere ökologische Aufwertung würde das Gebiet durch die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Alleen und eventuell auch Streuobstwiesen erhalten. In den Bereichen der ehemaligen Kiesgruben sollte die natürliche Sukzession das Ziel sein. Die Extensivierung der Grünlandnutzung bei Friedensdorf ist ebenso anzustreben wie eine generelle Erweiterung des Grünlandanteiles durch Umwandlung von Ackerland in Grünland. Besonders im Übergangsbereich zur Saaleaue, im Bereich der Geländestufe und aufgelassener Kiesgruben wären solche Möglichkeiten zu prüfen. (1) weitergehende Beschreibungen Durch das Nebeneinander alter und junger Abbauflächen wird bislang eine hohe Vogelartenvielfalt innerhalb des Kiesgrubengeländes garantiert. Sukzessive wird der Bestand der an vegetationsarme Lebensräume und Pionierstandorte gebundenen Tierarten jedoch abnehmen. Derzeitige Vorkommen der Pionierbesiedler konzentrieren sich auf aktuell noch betriebene Abbauflächen nördlich Schladebach, die bislang nicht zum LSG zählen. Mittelfristig stellen diese Flächen ideale Erweiterungsflächen des LSG dar. Bis auf Ausnahmen sollten die Gruben der natürlichen Sukzession vorbehalten bleiben. Besonders wertvolle Gruben sollten außerdem einen höheren Schutzstatus erhalten, nicht zuletzt auch, um problematische Nutzungsformen wie Angeln, Motorcross, Baden und Zelten in störungssensiblen Bereichen schutzverträglich zu regeln. Der Bach und der Floßgraben stellen überweite Strecken ihres Verlaufs innerhalb des LSG begradigte, strukturarme Fließgewässer dar. Neben einer Verbesserung der Wasserqualität ist daher die Renaturierung durch Förderung der Mäandrierung und Ausweisung breiter Gewässerschonstreifen ein wichtiges Ziel. Durch die geringe Entfernung von nur 1 bis 2 km von den Ortschaften Wallendorf oder Schladebach kann das interessante Gebiet an den ehemaligen Kiesgruben bequem auf Fußwanderungen erreicht werden. Insbesondere der Floßgraben wäre nach einer Rekonstruktion des alten Flößersteiges ein Wanderziel. Auch ein kleines Heidegebiet westlich von Schladebach, die Kiesablagerungen im Bereich der betriebenen Kiesgruben, in denen altsteinzeitliche Werkzeuge gefunden wurden, die Tonteiche im Nordosten des Gebietes sowie die Wiesen westlich von Friedensdorf können erwandert werden. Im Zuge der Planungen des Geiseltalweges als zentraler Radwanderweg erscheint eine Verbindung mit dem Wegesystem des LSG sinnvoll. (1) weitergehende Beschreibungen Die Kiesgruben und Tongruben südlich der Bahnlinie sind am besten zu Fuß oder mit dem Rad aus Richtung Wüsteneutzsch, Wallendorf und Zscherneddel zu erreichen. Ein naturverträglicher Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes wird als sinnvoll erachtet, da das Gebiet insbesondere für Naturliebhaber einen hohen Erholungswert besitzt. Vorstellbar ist eine Anbindung an geplante oder bestehende Wegenetze in der westlich gelegenen Saaleaue oder nach Norden in Richtung Wallendorfer und Raßnitzer See. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WFS Dienst)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen (WMS Dienst)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE) (WMS Dienst)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

WD 8 - 047/20 Zu Auswirkungen von Bodenbehandlungen auf die Biodiversität

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu Auswirkungen von Bodenbehandlungen auf die Biodiversität Für die Umwandlung von Dauergrünland gilt der Genehmigungsvorbehalt gemäß § 16 Abs. 3 Di- 1 rektZahlDurchfG . Es existieren wenige Ausnahmen und der Antragsteller muss einen Ersatz stel- len. Eine Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland kann nur erteilt werden, wenn spe- zifische Voraussetzungen erfüllt sind und die Fläche nicht als umweltsensibles Dauergrünland (Dauergrünlandflächen innerhalb von FFH-Gebieten, die am 1. Januar 2015 vorhanden waren) eingestuft ist. Auch der sogenannte Pflegeumbruch, bei dem nach Umbrechen der Grasnarbe die 2 sofortige Neuansaat an gleicher Stelle erfolgt, ist genehmigungspflichtig. Prinzipiell liegt eine Umwandlung von Dauergrünland vor, wenn Dauergrünland umgepflügt wird. Hierbei wird gemäß Auslegung der EU-Kommission eine mechanische Bodenbearbeitung, bei der die Grünlandnarbe zerstört oder verändert wird - wie beispielsweise durch Wenden des Bodens und/oder durch eine tiefe Bodenbearbeitung - als Umpflügen definiert. Auch andere Bo- denbearbeitungsgeräte (z.B. Grubber, Kreiselegge) könnten laut Auskunft durch das Johann Hein- rich von Thünen-Institut eine tiefgründige Bodenbearbeitung mit Zerstörung der Grünlandnarbe bewirken. Neben der mechanischen Bodenbearbeitung führe auch die chemische Nachbehand- lung (z.B. mit Glyphosat) zu einer Abtötung der bestehenden Lebewesen. Die Auswirkungen der mechanischen Bodenbearbeitung und ggf. chemischen Nachbehandlung auf die Biodiversität hingen stark von dem qualitativen Zustand der jeweiligen Fläche ab. Insbesondere der Umbruch von extensiv genutztem, ökologisch wertvollem Grünland führe für eine Vielzahl von Arten zu einem Verlust von Lebensraum (z.B. Verlust von Blütenangebot für Insekten). Zudem werde die Kohlenstoffspeicherfunktion des Bodens vermindert und die Anfälligkeit gegenüber Erosion und Nährstoffausträgen erhöht. Zudem könne ein Umbruch von Flächen mit anschließender Neuein- saat zur Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Nutzungsart (Erhaltung des Ackerstatus) in Abhängigkeit des qualitativen Zustands negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben. Bei- spielsweise könne ein vorzeitiger Umbruch von Blühflächen zur Erhaltung des Ackerstatus zu 1 https://www.gesetze-im-internet.de/direktzahldurchfg/__16.html. 2 Persönliche Information des Johann Heinrich von Thünen-Instituts vom 17. August 2020. WD 8 - 3000 - 047/20 (19.08.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zu Auswirkungen von Bodenbehandlungen auf die Biodiversität einem Verlust von ungestörten Überwinterungs- und Reproduktionsräumen für Insekten und an- 3 dere Wildtiere führen. Laut Auskunft des Julius Kühn-Instituts existieren bislang keine Langzeiterhebungen und Indika- toren, um verlässlich die Auswirkungen der Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Biodiversität bewerten zu können. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung fördert allerdings derzeit das Vorhaben MonViA (Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrar- 4 5 landschaften) , in dem u.a. dieser Frage nachgegangen wird. Grundsätzlich lägen aber bereits jetzt Hinweise vor, dass ein Grünlandumbruch zum Teil erhebli- che Auswirkungen auf die biologische Vielfalt habe. Dies gelte sowohl für Dauergrünland als auch für Ackerland, das mittelfristig für den Anbau von Futterpflanzen genutzt werde. Zu den beeinflussenden Maßnahmen zählen beispielsweise Düngung, Beweidung und Schnittmanage- ment. Es sei davon auszugehen, dass bei Dauergrünland aufgrund der im Laufe der Dauernutzung langfristig etablierten Pflanzengesellschaften grundsätzlich mit einem höheren Verlust an Bio- 6 diversität zu rechnen sei. *** 3 Persönliche Auskunft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts vom 17. August 2020. 4 https://www.agrarmonitoring-monvia.de/. 5 Persönliche Auskunft des Julius Kühn-Instituts vom 19. August 2020. 6 Ebd. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

LSG Zerbster Nuthetäler Kurzbeschreibung

Das LSG liegt am westlichen Rand der Landschaftseinheit Rosslau-Wittenberger Vorfläming im Übergang zum Zerbster Ackerland. Es ergänzt die geschützten Flächen des LSG „Fläming“ über die Nuthetäler nach Westen bzw. Südwesten. Das LSG vereint drei Täler bzw. Niederungen. Im Norden erstreckt sich die Lindauer Nuthe zwischen Linda und Deetz mit einem Nuthearm aus Lietzo kommend. Das Nuthetal setzt sich westlich von Lindau nach Süden fort, wo es sich bei Strinum mit dem Dobritzer Nuthetal vereint. Das Tal der Dobritzer Nuthe ist zwischen Dobritz im Osten und Strinum im Westen gelegen. Das vereinigte Nuthetal weitet sich nach Süden gegen Zerbst auf. Getrennt von diesen beiden Tälern liegt südlich davon das Talder Bornumer Nuthe, das sich im LSG von Kleinleitzkau im Osten bis Pulspforde im Westenerstreckt. Auch die südlich gelegenen Niederungen des Teichgrabens und des Hauptgrabens bis Jütrichau sind in das Gebiet eingeschlossen. Die verschiedenen Nuthen und ihre Nebenbäche bilden in Zerbst die Nuthe. Die Täler im LSG werden von den Mittelläufen der Nuthen durchflossen, die Oberläufe liegen im LSG „Fläming“, der vereinigte Unterlauftritt bei Walternienburg in das LSG „Mittlere Elbe“ ein. An den Ufern stocken Erlen und andere Gehölze. Die Täler werden von Grünland eingenommen, während sich von den Talrändern Ackerland in die Täler zieht. Hinsichtlich der Ausbildung des Grünlandes überwiegen mesophile Wiesen und Weiden. Feuchtwiesen und Seggenrieder sind kleinflächig ausgebildet. Den besonderen Wert des Gebietes bestimmen auch die Quellbereiche an den Flanken. Standgewässer sind i. d. R. als Stauteiche ausgebildet. Das Landschaftsbild der Niederungen wird durch Feldgehölze, Baumreihen und Hecken gegliedert. Insbesondere im Übergangsbereich zu den Oberläufen kommen Niederungswälder vor. Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Zerbster Nuthetäler“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Das Landschaftsschutzgebiet dient mit besonderer Schwerpunktsetzung auf den Wasserhaushalt und den Boden der Sicherung, Pflege und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Ein Ziel ist die Sicherung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer, da das Gebiet eine hohe Bedeutung im Biotopverbund zwischen der Mittelelbe und dem Fläming hat. Zum Schutz der Gewässer ist Grünland vor Umbruch zu sichern und durch extensive Nutzung zu pflegen. Gehölze und Wälder sind naturnah zu entwickeln. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

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