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Luftbildinterpretation staedtischer Vegetationsbestaende

Mit Hilfe von Infrarot-Farbluftbildern wird das Vorhandensein und die Vitalitaet von Vegetationsbestaenden in Stadtgebieten untersucht. Einen Schwerpunkt bilden Baumbestaende.

Resiliente Steuerung von Nutzungskonflikten der Wasserversorgung in Herten, Resiliente Steuerung von Nutzungskonflikten der Wasserversorgung in Herten

Förderung der Lebensqualität von Insekten und Menschen durch Perfekte Wiesenwelten, Teilvorhaben: Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerpartizipation und Kommunikation

Chronik der Freiraumentwicklung in Berlin

Von den Wurzeln Berlins bis zum 19. Jahrhundert Die Gründerjahre 1910 – erste Gesamtplanung mit dem »Jansen-Plan« 1929 – der Generalfreiflächenplan Die Nachkriegszeit und der »Scharoun-Plan« Die 60er und 70er Jahre Die 80er Jahre Die 90er Jahre 1994 2004 2016 Berlin und seine Stadtlandschaft sind aus einer Vielzahl von Siedlungen zusammengewachsen, die sich im Urstromtal entlang der Spree und an den Hangkanten von Teltow- und Barnimhochfläche Schritt für Schritt entwickelten. Zunächst entstand auf ertragsärmeren Böden eine Kulturlandschaft mit Wäldern. Auf den besseren bzw. feuchteren Böden entwickelten sich Wiesen, oder es wurden Felder angelegt. Die Lage der Siedlungen war weitgehend von den natürlichen Standortverhältnissen und vom Schifffahrtsweg der Spree bestimmt. Ausgehend vom Siedlungskern auf den Spreeinseln, den Dörfern Berlin und Cölln, erweiterte sich die Stadt innerhalb der Talebene anfangs gleichmäßig in alle Richtungen. Spandau und Köpenick, die nächstgelegenen städtischen Siedlungskerne im Spreetal, entwickelten sich zunächst weitgehend unabhängig. Noch bis ins letzte Drittel des 19. Jahrhunderts hinein beschränkte sich das Berliner Stadtgebiet auf Teile der Talebene. Weißensee und Pankow, Lichtenberg und Schöneberg waren eigenständige Dörfer. Das Wachstum Berlins in den Gründerjahren war vor allem von ökonomischen Erwägungen bestimmt. Ohne Berücksichtigung landschaftlicher Besonderheiten wurden alle Flächen, deren Baugrund dies zuließ, bebaut. Die Stadt wucherte in die Landschaft hinein. In den »besseren Vierteln« entstanden repräsentative Schmuckplätze, Promenaden und kleinere Parkanlagen. In den Arbeiterbezirken wurden auch einige Bürgerparks angelegt. Zusammen mit den Schlossgärten und dem ehemaligen kurfürstlichen Jagdrevier des Großen Tiergartens zählen diese Parks noch heute zu den wichtigsten Grünflächen in der dicht bebauten Innenstadt. Die erste Gesamtplanung für Groß-Berlin wurde im Rahmen des Wettbewerbs für Groß-Berlin 1910 entwickelt. Dabei spielte die Freiraumentwicklung eine entscheidende Rolle. Der preisgekrönte »Jansen-Plan« hatte neben Bebauungsvorschlägen ein differenziertes Freiraumkonzept zum Inhalt. Ein kleinerer innerer und ein großer äußerer Wald-, Park-, Garten- und Wiesenring sollten Berlin gliedern. Zwischen den beiden Ringen und in die dicht bebaute Innenstadt hinein waren radiale Grünzüge vorgesehen. Dieser Plan beeinflusste die Stadtentwicklung erheblich. Auf seiner Grundlage wurde eine offensive Flächensicherung betrieben. Stadtgüter und Dauerwälder wurden in großem Umfang auch außerhalb Berlins gekauft, sowie zahlreiche Volksparks und Kleingärten angelegt. Der »Jansen-Plan« blieb auch Vorbild für den Generalfreiflächenplan von 1929, den der damalige Stadtbaurat Martin Wagner – der auch als erster Stadtplaner Mindestanforderungen für die Freiflächenversorgung formulierte – vorlegte. Diesen vorausschauenden Planungen verdankt die Stadt den Ring aus Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen sowie die großflächigen Waldgebiete und landwirtschaftlich geprägten Flächen am Stadtrand. Mit dem »Scharoun-Plan« wurde in der Nachkriegszeit ein weitreichendes städtebauliches Umstrukturierungskonzept diskutiert, das die naturräumlichen Merkmale der Berliner Landschaft wieder sichtbar und erlebbar gemacht, aber zugleich die gewachsenen baulichen Strukturen tiefgreifend zerstört hätte. Der Wiederaufbau der 50er Jahre orientierte sich dann jedoch überwiegend an den gewachsenen Strukturen; zusätzliche Grünflächen entstanden nur auf den Trümmerbergen, die aus dem Schutt des zerstörten Berlins aufgeschüttet wurden (z.B. Insulaner, Teufelsberg, Kippe im Friedrichshain und die Oderbruchkippe im Volkspark Prenzlauer Berg). Sie waren sowohl im West- wie im Ostteil Berlins durch einen autogerechten Ausbau der Stadt und einen starken Freiflächenverbrauch gekennzeichnet. Die Grünflächenplanung dieser Jahre floss in die übergeordnete Planung – in den Raumordnungsplan von 1953 für Ost-Berlin und in den Flächennutzungsplan von 1965 für West-Berlin – ein und beschränkte sich in den Konzepten auf eine verbesserte Verbindung der vorhandenen Grünflächen. Erst mit Inkrafttreten des Bundes- und des Berliner Naturschutzgesetzes sind die Grundlagen für die Erstellung des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramms und der Landschaftspläne gelegt. Mit vergleichsweise hohem Aufwand wurden wesentliche Informationen zur Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft erhoben und erstmals geeignete Bewertungsmethoden und Verfahren entwickelt. Aus der summarischen Betrachtung aller umweltrelevanten Grundlagendaten und ergänzenden Erhebungen entstand mit Unterstützung des Umweltatlasses das erste Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm (LaPro). 1988 wird es für damals West-Berlin mit seinen vier Teilprogrammen Naturhaushalt/Umweltschutz, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsbild und Erholung und Freiraumnutzung beschlossen. Parallel dazu entstand der Flächennutzungsplan, der auf der selben Planungsebene wie das Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm, die Art und das Maß der Nutzung bestimmt. Nach dem Fall der Mauer wird das Verfahren für das Berliner Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm für die Gesamtstadt ebenfalls wieder parallel zum FNP eingeleitet. Am 27. Oktober 1990 fasst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zusammen mit der damaligen Magistratsverwaltung für Umwelt und Naturschutz den Beschluss. In Erwartung einer sich rasant entwickelnden Metropole ging man von einem Bevölkerungswachstum von bis zu 300.000 und in der Region von 1,5 Millionen Einwohnern und zusätzlich 550 Hektar neuen Bauflächen für Gewerbe, Büroflächen und Einzelhandel aus. Wesentliche Punkte, wie die Sicherung der Freiraumsystems, der klimatisch wichtigen Ausgleichsräume und Naherholungsgebiete konnten im Verfahren erreicht werden. Dem vom Senat von Berlin am 15. März beschlossenen Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm wurde vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. Juni zugestimmt. Ziel ist es, die Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramms auf allen Planungsebenen, wie der Bauleitplanung, der Stadt- und Bereichsentwicklungsplanung, der Raumordnung, in Abstimmung mit den Planungen des Nachbarlandes einschließlich der Einzelprojekte, Wettbewerbe und Leitbildentwicklungen umzusetzen. Die Verantwortung dafür liegt bei allen Stellen und Behörden des Landes Berlin. Sie reicht von der Projektinitiierung und -planung bis hin zur Ausführung. Naturschutzrechtliche Instrumente sind dazu die Landschaftspläne, die Ausfüllung der Eingriffsregelung, landschaftsplanerische Konzepte, Schutzgebietsverordnungen, Artenhilfsprogramm, naturschutzrechtliche Genehmigungen etc. 1999 wird das erste große Ergänzungsverfahren zum Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption auf der Grundlage der Änderung des BauGB mit der Flexibilisierung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung eingeleitet. Die Fortschreibung des Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm erfolgt regelmäßig parallel zum FNP, soweit es erforderlich ist. Aufgrund veränderter Stadtentwicklungsprozesse besteht erstmals das Erfordernis, die stadtbedeutsamen Entwicklungsziele und Maßnahmen des LaPro zu ergänzen und zu aktualisieren. Das LaPro wurde um die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption ergänzt, die mit Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes ein Bestandteil des LaPro ist. Damit wurden Suchräume und Flächen ermittelt, für die aus gesamtstädtischer Sicht ein besonderes Handlungserfordernis besteht. Damit wurde die Voraussetzung für die Lenkung und Konzentration von Kompensationsmaßnahmen geschaffen, die bei der Bewältigung von‚ Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich sind. Des Weiteren wurde zur Schaffung von Planungssicherheit die Darstellung der FFH-Gebiete, der geschützten Biotope sowie des Naturparks Barnim als gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg aufgenommen. Das Abgeordnetenhaus hat am 26. Mai 2016 den vom Senat am 5. April 2016 beschlossenen Änderungen des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm zugestimmt. Entgegen den Jahren zuvor wächst die Berliner Bevölkerung und benötigt dringend mehr Wohnraum. Damit verbunden ist nicht nur die Entwicklung von neuen Wohngebieten und der Neubau von Wohnhäusern, sondern auch die Bereitstellung von ausreichend Grün- und Freiflächen. Das Landschaftsprogramm ermöglicht mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption bei baulichen Veränderungen den erforderlichen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft. Es sichert den Berlinerinnen und Berlinern eine lebenswerte Stadt. Das LaPro gibt zum Beispiel Hinweise zur Verbesserung der klimatischen Situation in Siedlungsgebieten, die auch bei großen Neubaugebieten wie der Europacity berücksichtigt werden müssen. Es weist auch langfristige Entwicklungen in den Berliner Grünanlagen und künftigen Erholungsräumen aus. Hierzu gehören beispielsweise die bereits fertiggestellten Parkanlagen am Gleisdreieck oder am Nordbahnhof. Auch die in den kommenden Jahren entstehenden neuen Parkanlagen und Freiräume wie zum Beispiel an der Wollankstraße und das Naherholungsgebiet Tegeler Stadtheide sind im LaPro dargestellt. Darüber hinaus werden Flächen abgebildet, die für die Vernetzung ausgewählter Pflanzen und Tiere wichtig sind (Biotopverbund).

Förderung der Lebensqualität von Insekten und Menschen durch Perfekte Wiesenwelten, Teilvorhaben: Maßnahmendurchführung in der Stadt Aachen

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Duchfuehrbarkeitsstudie 'Flusslaeufe und Gruenzuege in Leipzig'

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ist für Umwelt-, Energie- und Klimapolitik in Hamburg zuständig. Die BUKEA ist in fünf Fachämter untergliedert, die die Themen "Wasser, Abwasser und Geologie", "Naturschutz und Grünplanung", Immissionsschutz und Abfallwirtschaft", "Energie und Klima" und "Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten" bearbeiten. Hinzu kommt das Amt "Zentrale Aufgaben, Recht und Beteiligungen" sowie das Institut für Hygiene und Umwelt.

Geschichte des Berliner Stadtgrüns

Die Geschichte des Berliner Stadtgrüns reicht weit zurück. Im Folgenden werden jedoch nur einige bedeutsame Ereignisse und Ergebnisse der letzten 150 bis 200 Jahre beschrieben. Diese kurze Darstellung der “Geschichte des Berliner Stadtgrüns” gibt unter anderem Auskunft über Entstehung und Entwicklung: der Berliner Gartenbauverwaltung, historischer Parkanlagen wie z.B. den “Großen Tiergarten” und den “Schlosspark Charlottenburg”, der großen Volksparks wie z.B. den “Friedrichshain” oder den “Humboldthain”, der großen Baum-bestandenen Prachtstraßen wie die “Linden”, der Bestattungskultur und der Friedhofsgestaltung, der Kleingartenanlagen und ihrer Vorläufer wie z.B. die “Schrebergärten”, und sie bezieht auch Planungen zur Flächennutzung und Grünordnung ein. Wissenswertes zur Geschichte der Berliner Gartenbauverwaltung, zu den Grünanlagen und Parks sowie Aspekte heutiger Grünplanung finden Sie unter der Rubrik “Stadtgrün” Darin wird auch auf die getrennten Entwicklungen im ehemaligen West- bzw. Ost-Berlin während der Teilung der Stadt eingegangen. Informationen zur spezifischen Geschichte der Berliner Friedhöfe und Kleingärten finden Sie unter den Rubriken “Friedhöfe” bzw. “Kleingärten” Bild: SenUVK 150 Jahre kommunale Gartenbauverwaltung Berlin Vor 150 Jahren im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen "Parkdeputation" und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Weitere Informationen Stadtgrün Im Folgenden wird die über 150-jährige Entwicklung des Berliner Stadtgrüns in einem kurzen Abriss dargestellt. Dabei werden nur beispielhaft einzelne Wegmarken der Entwicklung benannt, ohne die politischen Hintergründe näher auszuführen. Weitere Informationen Kleingärten Das Kleingartenwesen blickt auf eine über 150-jährige Tradition zurück. Vorläufer der heutigen Kleingärten waren die so genannten "Armengärten" des 19. Jahrhunderts. Weitere Informationen Berliner Friedhöfe Im folgenden wird die Geschichte des Berliner Friedhofswesens seit dem Mittelalter bis heute in einem kurzen Abriss dagestellt. Weitere Informationen Gartenschauen in Berlin Berlin kann auf eine lange gartenbauliche Tradition zurückblicken. Bereits im historischen Berlin gab es im heutigen Bezirk Mitte zahlreiche Gartenbaubetriebe. Weitere Informationen Literatur Eine Liste ausgewählter Literatur zum Thema Geschichte des Berliner Stadtgrüns. Weitere Informationen

Stadtgrün

Im Folgenden wird die über 150-jährige Entwicklung des Berliner Stadtgrüns in einem kurzen Abriss dargestellt. Dabei werden nur beispielhaft einzelne Wegmarken der Entwicklung benannt, ohne die politischen Hintergründe näher auszuführen. Ebenso wird auf die der kommunalen Entwicklung vorauslaufende feudale Planung für die Residenzstadt Berlin, die auch Freiraum- und Gartenplanungen beinhaltet, nicht eingegangen. Fünf Zeitabschnitte bilden die Etappen der Geschichte des Berliner Stadtgrüns: bis 1870, von 1870 bis 1920, von 1920 bis 1948, von 1948 bis 1990 und von 1990 bis heute. Durch die Teilung der Stadt von 1948 bis 1990 bedingt, wird dieses Kapitel für den Ost- und den Westteil gesondert dargestellt. Die Stadtgrünentwicklungen in den Berliner Bezirken ab 1920, die aber auch schon auf ältere Entwicklungen zurückblicken können, müssen einer späteren Aufarbeitung und Präsentation durch die Bezirke selbst vorbehalten bleiben. Staatliche Grünentwicklung in Berlin bis 1870 Bis zur Reichsgründung 1870/71 wurden die städtebaulichen Belange Berlins wesentlich vom preußischen Staat bestimmt, durch königliche Erlasse oder durch fiskalische und polizeiliche Maßnahmen. Weitere Informationen Kommunale Grünentwicklung 1870 bis 1920 Im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen "Parkdeputation" und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Damit beginnt die eigentliche Geschichte der Berliner Gartenverwaltung. Weitere Informationen Kommunale Grünentwicklung von 1920 bis 1948 Der verlorene I. Weltkrieg sowie die revolutionären Ereignisse des Jahres 1918 beendeten die Monarchie und führten 1919 zur Entstehung der Weimarer Republik. 1920 konnte durch Gesetz vom 27. April die neue Stadtgemeinde Groß-Berlin mit 3,8 Mio Einwohnern gegründet werden. Weitere Informationen Ostberliner Grünentwicklung 1948 bis 1990 Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsreform wird das Hauptamt für Grünplanung aufgelöst, die Stadtbezirksgartenämter werden in nachgeordnete Dienststellen für städtische Parkanlagen umgewandelt. Weitere Informationen Westberliner Grünentwicklung 1948 bis 1990 In Berlin (West) wurde 1948 ein neues Hauptamt für Grünflächen und Gartenbau gebildet, dessen Leiter Fritz Witte (1900-1972) bis 1965 war. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit war ein grünes Notstandsprogramm, das u.a. die Instandsetzung des Großen Tiergartens und des Humboldthains beinhaltete. Weitere Informationen Gesamtberliner Grünentwicklung ab 1990 Schon kurz nach der Wiedervereinigung wurde beschlossen, das Landschafts- und Artenschutzprogramm für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Nach Senatsbeschluss und Zustimmung des Abgeordnetenhauses wurde es am 13. Juni 1994 wirksam. Weitere Informationen

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