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LAPRO_Schutzgebietskategorien - LAPRO2009 - Landschaftsschutzgebiete, Neuordnung

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten zu originären Schutz(gebiets)kategorien des Landschaftsprogramms Saarland dar. Es handelt sich sowohl um Planungs- (LSG und WSG) als auch Bestandsdaten (Unzerschnittene Räume).:Es wird eine saarlandweite (außer "Biosphäre Bliesgau") Neukonzeption der Landschaftsschutzgebiete dargestellt. Im Bereich der „Biosphäre Bliesgau“ soll die Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete im Rahmen des ganzheitlichen Entwicklungsauftrages für das Biosphärenreservat erfolgen. Die Schwerpunkte der Neuordnung liegen auf: • den Auen der Fluss- und Bachtäler, insbesondere mit noch funktionsfähigen Retentionsflächen und be-sonderer Bedeutung für Arten- und Biotopschutz sowie Erholung, • den Freiräumen und Grünzügen auf der Siedlungsachse des mittleren Saartals, des Saarlouiser Be-ckens und des Neunkircher Verdichtungsraums, die sich unter hohem Siedlungsdruck befinden und gleichzeitig eine hohe Bedeutung als siedlungsnahe Freiräume besitzen, • den als besonders wertvoll bewerteten Kulturlandschaften des Saarlandes, • zu erhaltenden Offenlandbereichen mit Umnutzungstendenzen sowie Ausbreitung der Freizeitnutzung, • den durch die Expansion von Siedlung, Gewerbe oder Rohstoffwirtschaft gefährdeten Bereichen, in de-nen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bebauung oder Ausbeutung erfolgen sollte, • den Flächen mit hohem Erholungs- und Freizeitdruck bzw. verstärkter Bebauung im Außenbereich (z.B. Niedtal, Täler der Losheimer Schotterflur), • Landschaftsausschnitten mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung (z.B. Saarschleife, Limberg, Litermont, Schaumberg, Weiselberg) sowie • Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Naherholung und den Naturhaushalt. Zur Vermeidung von Doppelausweisungen werden innerhalb dieser Räume liegende Naturschutzgebiete nicht in die Landschaftsschutzgebietsneuordnungskulisse aufgenommen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.6.2

Bebauungsplan Langenhorn 60 Hamburg

Der Bebauungsplan Langenhorn 60 für den Geltungsbereich nördlich Tweeltenbek zwischen Eichenkamp und dem Grünzug Bornbach (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eichenkamp-Stockflethweg-Ortsgrenzen der Flurstücke 4034 umd 5568 der Gemarkung Langenhorn-Tweeltenbek.

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932

Landschaftsprogramm / Freiraumverbund Hamburg

Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

LAPRO2009_Kulturlandschaft_Erholungsvorsorge - LAPRO2009 - Festlegung von Grünzäsuren

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:Grünzäsuren dienen der Sicherung und Entwicklung kleiner Freiräume zwischen Siedlungen oder Siedlungsbereiche. Innerörtliche Grünzäsuren, die eine besondere siedlungsstrukturelle Bedeutung und lokale Ausgleichsfunktion erfüllen, sollen erhalten bzw. aufgewertet werden. Sofern möglich, sollen die Grünzäsuren die Grünzüge miteinander verbinden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.8

Berliner Strategien und Maßnahmen für eine gute Nachbarschaft von Mensch, Tier und Grün

Berlin setzt sich schon lange für die Natur- und Artenvielfalt in der Stadt ein. Entsprechend geht die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030+ Hand in Hand mit anderen stadtweiten Ansätzen zur Förderung des Stadtgrüns, wie die 2020 verabschiedete Charta Stadtgrün und dem Programm „1.000 grüne Dächer für Berlin“. Das Bestreben Berlins, freie Flächen für die biologische Vielfalt zu aktivieren, wird in vielen Vorhaben der letzten Jahre deutlich. So wurden ehemalige Flugfelder wie der Landschaftspark Johannistal, das Tempelhofer Feld und die Tegeler Stadtheide als urbane Offenlandschaften weiterentwickelt. Ebenfalls auf ehemaligen Verkehrsinfrastrukturen sind der Park am Nordbahnhof, der Natur-Park Schöneberger Südgelände und der Park am Gleisdreieck entstanden, bei denen die Einbeziehung der spontan gewachsenen Vegetation als ‚urbane Wildnis‘ dem aktuellen Zeitgeist von Parkgestaltung entspricht. Die inklusive Ausstellung „Bahnbrechende Natur“ im Natur-Park Schöneberger Südgelände thematisiert dies vor Ort. Ein weiteres Beispiel ist die Beratungsstelle „Grün macht Schule“, die sich für die ökologische und kindgerechte Gestaltung der vielen Berliner Schulhöfe einsetzt. Der Biotopverbund Berlin eine Grundlage entwickelt, um die verschiedenen Habitate miteinander zu verbinden und 34 Zielarten festgelegt, die noch besser vernetzt werden können. Die Beziehung zwischen Mensch und Tier ist ambivalent und historisch von einem gedanklichen Gegensatz geprägt, wie Stadt versus Natur, Zivilisation versus Wildnis. Statt wildlebende Tiere nur in ihren ursprünglichen Refugien zu schützen, wird die Stadt integrativ mit und für Tiere geplant. Bei Berlins Wachstum sollten auch neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere berücksichtigt werden, um Mehrwehrt für die biologische Vielfalt zu schaffen. Dieser Ansatz wird bei der Entwicklung des Schumacher Quartiers deutlich, bei dem Wohn- und Lebensraum für Menschen und ausgewählte Tierarten gebaut wird. Eine tiergerechte Stadtgestaltung hat zwei Anforderungen an Gebäude: Glasfassaden dürfen für Vögel nicht zur Gefahr werden. Die tierfreundliche Glasgestaltung am Axel-Springer Neubau zeigt, wie es gehen kann. Gebäude sind außerdem potenzieller Wohnraum für viele Brutvögel und Fledermäuse, deren Quartiere frühzeitig in die Planung integriert werden sollten. Das „Artenhilfsprogramm Fledermäuse“ verbessert die Lebensraumfunktion von Bauwerken wie der Zitadelle Spandau oder des alten Wasserwerks Tegel – mit großem Erfolg: Arten wie das Große Mausohr sind wieder häufiger zu Gast. Mit der Bestäuberstrategie und den zugehörigen Projekten werden Nahrungsangebote und die Nistmöglichkeiten für Wildbienen und andere Insekten konkret verbessert, beispielsweise an der Rummelsburger Bucht in Lichtenberg oder im Spreebogenpark in Mitte. Gleichzeitig wird das Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten überwacht und Maßnahmen ergriffen. Städtische Lebensräume werden zunehmend im Sinne einer möglichst hohen biologischen Vielfalt geschützt und gepflegt. Die Schutzgebiete können mitten in der Stadt sein, wie die eiszeitliche Binnendüne mitten in Wedding. Auch außerhalb der Schutzgebiete werden Wald- und Ackerlandschaften im Einklang mit naturschutzfachlichen Anforderungen bewirtschaftet. Die Berliner Forsten arbeiten schon lange mit dem FSC-Siegel für nachhaltige und verantwortliche Waldwirtschaft und fördern natürliche Prozesse bei der Waldentwicklung. Mit dem Mischwaldprogramm wird die Wälder außerdem an die veränderten Bedingungen im Klimawandel angepasst. Landwirtinnen und Landwirten pflegen blühende Feldraine und andere Kulturlandschaftselemente laut Pachtverträgen. Es gibt zahlreiche Beweidungsprojekte, die nicht nur die Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch die genetische Vielfalt alter Nutztierrassen fördern. Wasserbüffel grasen mittlerweile im Tegeler Fließ, in den Tiefwerder Wiesen und dem Erpetal, Hochlandrinder und Konikpferde finden sich in der Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde und Schafe im Landschaftspark Johannisthal wieder. Das Berliner Ökokonto gleicht Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch Bauprojekte der wachsenden Stadt entstehen, gezielt aus, indem es Flächen mit besonders hohem Aufwertungspotenzial, wie die Malchower Aue, verbessert. Die Senatsumweltverwaltung finanziert Moorprojekte der Klimaschutzabgabe Moor. Die Abgabe beruht auf dem Umfang dienstlicher Flugreisen des Berliner Senats. Zuletzt wurde mit diesen Mitteln der Wasserhaushalt der Moore Krumme Laake und Kleine Pelzlaake in Treptow-Köpenick verbessert, sodass diese nicht nur mehr Kohlenstoff speichern, sondern auch eine größere Artenvielfalt beherbergen können. Mit dem Programm „Blaue Perlen für Berlin“ sollen Kleingewässer wie der Lankegrabenteich in Steglitz als artenreiche Biotope gestärkt werden. Zudem richten die Bezirke die Pflege öffentlicher Grünflächen zunehmend auch nach der Prämisse einer hohen biologischen Vielfalt aus, wie im Grünzug Gartenstraße in Pankow oder im Spektegrünzug in Spandau. Wie das geht, steht unter anderem in dem vom Senat entwickelten Handbuch „Gute Pflege“.

Hintergrund

Die Grundlage der Grünen Hauptwege bildet das Berliner Freiraumsystem aus dem Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro 2016). Ein Ziel des Berliner Landschaftsprogramms ist es, die Wohngebiete – abseits stark befahrener Straßen – mit attraktiven Erholungsräumen zu verbinden und gleichzeitig eine sichere, umweltfreundliche, gesundheitsfördernde und “grüne“ Alternative zum Autoverkehr zu schaffen. Dies wird durch ein Netz aus Grünen Hauptwegen, dessen Netzknoten aus Parkanlagen und Naherholungsgebieten bestehen, ermöglicht. Entlang von Gewässern, grünen Korridoren, Bahnlinien und Nebenstraßen erstreckt sich von Landesgrenze zu Landesgrenze das “Grüne Achsenkreuz”, dessen grünes Herz der Große Tiergarten ist. Das grüne Achsenkreuz wird durch den Spreeweg ( Weg Nr. 1 ), den Nord-Süd-Weg ( Weg Nr. 5 ) und den Tiergartenring ( Weg Nr. 19 ) erfahrbar. Unmittelbar um die dicht bebaute Berliner Innenstadt liegt ein Ring von Volksparken, Kleingärten und Friedhöfen, der sogenannte „Innere Parkring“. Er wurde – dank einer vorausschauenden Stadtentwicklungsplanung in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts – als Beitrag zu gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Berlinerinnen und Berliner geschaffen. Neuere Parkanlagen wie der Mauerpark, das Schöneberger Südgelände und das Tempelhofer Feld ergänzen die historischen Grünräume. Der Innere Parkring ist durch den gleichnamigen Weg Nr. 18 erlebbar. Im äußeren Berliner Stadtgebiet, entstand in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts ein zweiter Ring, der “Äußere Parkring“. Er verbindet die Großsiedlungen der 70er und 80er Jahre sowie die neuen Entwicklungsgebiete mit vielen eingestreuten kleinen und großen Parkanlagen und den vier großen Naherholungsgebieten an Tegeler See, Wannsee, und Müggelsee sowie auf dem Berliner Barnim. Er setzt sich zusammen aus (Teil-)Strecken von 6 grünen Hauptwegen: Havelseenweg ( Weg Nr. 12 ), Barnimer Dörferweg ( Weg Nr. 13 ), Wuhletalweg ( Weg Nr. 14 ), Teltower Dörferweg ( Weg Nr. 15 ), Humboldt-Spur ( Weg Nr. 16 ) und Teltowkanalweg ( Weg Nr. 17 ). Weitere radiale Grünzüge ergänzen das Freiraumsystem und verknüpfen die Innenstadt mit den grenzüberschreitenden Landschaftsräumen in Brandenburg. Hierzu gehören der Heiligenseer Weg ( Weg Nr. 3 ), der Lübarser Weg ( Weg Nr. 4 ), der Lindenberger Korridor ( Weg Nr. 6 ), der Hönower Weg ( Weg Nr. 7 ), der Kaulsdorfer Weg ( Weg Nr. 8 ), der Dahmeweg ( Weg Nr. 9 ), der Britz-Buckower-Weg ( Weg Nr. 10 ), der Wannseeweg ( Weg Nr. 11 ). Der Spandauer Weg ( Weg Nr. 2 ) macht die westliche Stadtgrenze zum Havelland erlebbar. 1994 – Festlegung von Idealstrecken Um den Wirkungsgrad von Grünflächen und Parks zu verbessern, strebt das Berliner Landschaftsprogramm von 1994 ein engmaschiges grünes Netz an, dass Grünflächen untereinander und mit den Siedlungsgebieten verknüpft. Diese Grünzüge stellen zugleich ein attraktives Fuß- und Radwegenetz dar. Als “Idealstrecken” werden hierbei die Wegführungen bezeichnet, die zusammen mit Parkanlagen und anderen Erholungsgebieten das “Berliner Freiraumsystem” der gesamtstädtischen Landschaftsplanung bilden. 2004 – Kooperationsprojekt “Ein Plan für “Grüne Hauptwege Berlin” ehemals “20 grüne Hauptwege” 2004 wird das vorbereitende Kooperationsprojekt “Ein Plan für 20 grüne Hauptwege“ zwischen BUND Berlin e.V., FUSS e.V. Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorangetrieben. Dank der Beteiligung von über 100 ehrenamtlichen Flaneuren an dem Projekt kann das Wegenetz optimiert werden. Dabei werden die vorhandenen Lücken im Wegenetz ermittelt und Vorschläge für ihre Behebung oder für temporäre Umwege gesammelt. 2005 – Erste digitale Wanderkarte Über den FIS-Broker, der zentralen Anwendung Berlins für die Recherche und Präsentation von Geodaten, wird zum ersten Mal das zu diesem Zeitpunkt begehbare Netz der 20 grünen Hauptwege inklusive temporärer Umwege abgebildet. Die digitale Karte entsteht auf Grundlage der Flaneure-Berichten. 2006 – Kooperationsvereinbarung auf Gegenseitigkeit Zwischen dem BUND Berlin e.V., FUSS e.V. Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wird im März 2006 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die eine Zusammenarbeit zur Umsetzung der 20 grünen Hauptwege beinhaltet. Ziel ist es, möglichst zeitnah das Netz der 20 grünen Hauptwege für die Erholungssuchenden begehbar und erlebbar zu machen. 2007 – Faltblatt „Flanieren entlang der Stadtspree“ Das Faltblatt “Flanieren entlang der Stadtspree – Einer von 20 grünen Hauptwegen lädt ein” wird von der ehemaligen Abteilung I der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben. Es zeigt den Verlauf des Spreeweges (Weg Nr. 1) zwischen Schloss Charlottenburg und Rummelsburger Bucht. Zusätzlich präsentiert das Faltblatt mehr als 50 interessante Orte entlang der Strecke, die in der Entwicklung von Berlin eine wichtige Rolle spielten oder spielen werden. Der Flyer, 2013 nochmals aufgelegt, ist heute vergriffen. 2008 – Erste analoge Wanderkarte Ende 2007 entsteht eine Public-Private-Partnership zwischen dem Berliner Piekart Verlag, Naturschutzverbänden und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 2008 wird eine erste Gesamtnetzwanderkarte in die Buchläden gebracht. Bereits im Mai 2008 ist die gemeinsam produzierte Übersichtskarte mit dem Titel “Flanieren – Spazieren – Wandern” in fast allen Berliner Buchhandlungen sowie im gut sortierten Pressesortiment erhältlich. 2018 stellt der Verlag seine Verlagstätigkeit ein. 2009 – Faltblatt “Grünes Band Berlin” Zum 20. Jahrestages des Falls der Berliner Mauer legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Faltblatt vor, welches sich – in Anlehnung an das Europäische Grüne Band – den heute noch weitgehend erhaltenen Flächen des ehemaligen Mauerstreifens widmet. Der vorgestellte nördliche Wegeabschnitt des innerstädtischen Mauerweges ist Teil des Nord-Süd-Weges ( Weg Nr. 5 ). 2010 – Zweite analoge Wanderkarte Als zweiter Verlag nimmt der Dr. Barthel Verlag die 20 grünen Hauptwege in seine Große Wander- und Radwanderkarte „Berlin und Umgebung – Ausflüge zu den Berliner Sehenswürdigkeiten“ in der 1. Auflage 2010 auf. seit 2010 – Markierung der Wege Die Erstmarkierung des gesamten Wegenetzes wird 2010 vom Kompetenzzentrum für Ingenieurbiologie e.V. durchgeführt. Dank einer Patenschaftsvereinbarung mit dem Berliner Wanderverband e.V. und seinen angeschlossenen Wandervereinen werden die markierten Wege seitdem jährlich begangen, kontrolliert und mit einer weiß-blau-weißen Markierung vor Ort kenntlich gemacht. Die Berichte der ehrenamtlichen “Wegepaten” sind Basis für die jährliche Überprüfung und Aktualisierung der Wegverläufe. Der neueste, offiziell abgestimmte Stand wird jedes Jahr im Mai von der Senatsverwaltung veröffentlicht. 2014 – Prioritätenkonzept zum Lückenschluss Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat 2014 eine Untersuchung der noch bestehenden Lücken im Wegenetz in Auftrag gegeben (Prioritätenkonzept zur Lückenschließung der 20 grünen Hauptwege). Es enthält konkrete Aussagen zum Zustand der Lücken, Maßnahmenvorschläge zur Weiterentwicklung des Wegenetzes und Schließung der Lücken sowie Aussagen zum Aufwand und Priorität der Lückenschließung. seit 2018 – Machbarkeitsstudien zum Lückenschluss Auf Grundlage des o.g. Prioritätenkonzeptes wurden für ausgewählte Lücken, deren Schließung realistisch erscheint, detailliertere Untersuchungen im Rahmen von sogenannten Machbarkeitsstudien beauftragt. Diese sollen u.a. durch Festlegung von durchzuführenden Maßnahmen und Arbeitsschritten, Prüfung der Grundstücksverfügbarkeit sowie Kostenschätzungen die Machbarkeit einer Lückenschließung darlegen. seit 2021 – Analoge Kartenausschnitte zum Download Zusätzlich zu den Daten für die digitale Weiterverwendung werden ab Mai 2021 auch PDF Dateien zum Download bereitgestellt. Diese können von jedermann ausgedruckt werden, wenn die analoge Wanderkarte des Dr. Barthel Verlags nicht zur Hand ist und auch die digitalen Endgeräte nicht zum Einsatz kommen (sollen). 2021 – Aktuelle analoge Wanderkarte Auch in der 3. Auflage der Großen Wander- und Radwanderkarte „Berlin und Umgebung – Ausflüge zu den Berliner Sehenswürdigkeiten“ des Dr. Barthel Verlags von April 2021 finden sich die 20 grünen Hauptwege wieder (ISBN: 978-3-89591-148-4). 2021-2025 – Planung und Umsetzung einer professionellen Beschilderung der Grünen Hauptwege Im Frühjahr 2021 startete ein Kooperationsprojekt mit der Verkehrsabteilung mit dem Ziel, die Beschilderung aller Grünen Hauptwege mit gut sichtbaren Vollwegweisern und Zwischenmarkierungen zu planen. Um die Wiedererkennbarkeit der Wege zu verbessern, wurde ein neues Logo für die Grünen Hauptwege entwickelt. Die Beschilderung ist eines der 12 Modellprojekte zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (Fußverkehrsteil). Die Umsetzung der Beschilderung erfolgt zwischen 2024 und 2025. Die Wartung der Beschilderung wird von der Grün Berlin GmbH übernommen. 2025 – Flyer zu den Grünen Hauptwegen Mit der neuen Beschilderung wird für jeden Grünen Hauptweg ein eigener Flyer erarbeitet. Die Flyer liegen u.a. in der Broschürenstelle der SenMVKU (Am Köllnischen Park 3 in Berlin-Mitte) aus und sind online bestellbar . Neben einer Übersichtskarte zum Wegeverlauf bietet der Flyer interessante Infos zu ausgewählten Highlights auf dem Weg.

Karten Fachbeitag Landschaftsrahmenplan (Region Plauen)

Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)

Teilbebauungsplan TB 918 Hamburg

Bezirk: Altona, Stadtteil: Rissen, Ortsteil: 226 Planbezirk: Grünzug von Am Leuchtturm bis Rissener Ufer

Teilbebauungsplan TB 700 Hamburg

Bezirk: Altona, Stadtteil: Rissen, Ortsteil: 226 Planbezirk: Grünzug am Elbufer von Landesgrenze bis Am Leuchtturm

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