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Berliner Biotopverbund

Um zu überleben und sich fortpflanzen zu können, sind viele Arten darauf angewiesen, zwischen Lebensräumen zu pendeln. Tiere wandern zwischen Winter- und Sommerquartier oder zwischen Futterquellen und Nist- oder Laichstätten. Dabei tragen sie zur Verbreitung von Pflanzen bei. Ein Austausch zwischen Populationen ist also immens wichtig. Er bewahrt die genetische Vielfalt, macht eine natürliche Ausbreitung- und auch Wiederbesiedelungen möglich. Wenn Stadt und Verkehrswege unbedacht ausgebaut werden, kann das Biotope isolieren. Sie verinseln. Damit verarmt die biologische Vielfalt. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt deshalb seit 2002 vor, den Biotopverbund zu fördern, sprich: Lebensräume zu vernetzen. Auch in Stadtstaaten sollen solche Verbindungen mindestens 10 Prozent der Fläche ausmachen. Die Umsetzung ist Ländersache. Berlin hat 34 Zielarten festgelegt, die besonders auf solche Verknüpfungen angewiesen sind. Von ihrem Schutz profitieren viele andere Arten. Für jede Zielart wurden die Kernflächen ihrer aktuellen Verbreitung und geeignete neue Lebensräume kartiert. So wurde klar, welche Verbindungen nötig sind. Diesen Biotopverbund zu verwirklichen, ist ein grundlegendes Ziel des Berliner Landschaftsprogramms und seit 2012 auch Ziel der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt. Die Charta für das Berliner Stadtgrün hat das 2019 bestätigt. Unterschutzstellung von Natur und Landschaft Charta für das Berliner Stadtgrün Die Gemeine Grasnelke könnte sich vom Tempelhofer Feld auf ungewöhnlichem Wege ausbreiten: über das magere Grün des S-Bahn Rings. Ähnlich bei der Rotbauchunke: Die seltene Art kommt in Berlin nur noch in den Weihern der Wartenberger Feldmark und der Hönower Weiherkette vor. Die Malchower Aue wäre ein neuer Lebensraum: Die Auenlandschaft soll als Leitprojekt über das Berliner Ökokonto aufgewertet werden. Um sie zu besiedeln, brauchen die Unken aber eine Verbindung dorthin. Die schafft der grüne Korridor des Hechtgrabens. Selbst Bahndämme und Kanäle sind also wichtig für die biologische Vielfalt. Gerade sie lassen sich ökologisch aufwerten, um Hemmschwellen zu beseitigen. Weitere Informationen zum Berliner Ökokonto „Liebesinsel“ und „Kratzbruch“ sind zwei Inseln in Friedrichshain, die unter Naturschutz stehen. Seit 2020 werden ihre sensiblen Uferzonen renaturiert. Reihen vorgelagerter Holzpfähle schützen in Zukunft die Flachwasserbereiche vor Wellenschlag und Erosion. Im Schutz dieser Holzpfahlreihen wird Röhricht angepflanzt. Biber, Graureiher, Kormorane und die übrige Tier- und Pflanzenwelt profitieren davon. Damit die Tiere immer einen Ort haben, um sich zurückzuziehen, werden die Arbeiten schrittweise in Angriff genommen. Biotopverbund und biologische Vielfalt

Geflügelpest: Landesweit noch keine Entwarnung

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz wesentlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Inzwischen gab es seit 21. Oktober 2025 gesicherte Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei 99 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen im Kreis Südliche Weinstraße und im Rhein-Pfalz-Kreis. Die Folge des an HPAI erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz gewesen. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt noch immer vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin sehr von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb immer noch auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage . Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 12.12.2025 09:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich, 1x Wildgans Nein ( zur Aufhebung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Birkenfeld 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich, 3 x Wildgans Nein ( zur Aufhebung ) Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich, 1x Schwan 1x Schwan Nein ( zur Aufhebung ) Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich, 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich, 1x Graureiher, 2 Schwäne Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 3x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung Hühner und Gänse Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich, 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis 5x Kranich, 1x Wildgans Nein Die Folge des an HPAI erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz gewesen. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt noch immer vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin sehr von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb immer noch auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage . Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 12.12.2025 09:30 Uhr)

Geflügelpest: Weniger Nachweise, aber keine Entwarnung

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz deutlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei 95 Wildvögeln und aktuell bei Gänsen und Enten in einem Geflügelbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts des Rhein-Pfalz-Kreises. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden nach Angaben der Kreisverwaltung alle knapp 100 Gänse und Enten in diesem Bestand getötet. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass angesichts des aktuellen Seuchengeschehens eine bis zum 16. Dezember verlängerte Aufstallpflicht für Geflügel gilt - im Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den kreisfreien Städten Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal. Die Folge des an HPAI frisch erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage . Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 05.12.2025 11:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.12.2025 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Birkenfeld 1x Kranich 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich 2 x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung) 15.12.2025 Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich 1x Schwan 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 03.05.2026 Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich 1x Graureiher Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 2x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 16.12.2025 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung mit Gänsen Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Westerwaldkreis 5x Kranich 1x Wildgans Nein

Geflügelpest-Update: Graureiher, Wildgänse und Schwäne stärker betroffen

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz deutlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise bei 88 Wildvögeln sowie bei 3 Gänsen aus einem Hausgeflügelbestand. Diese Fälle sind vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht und vom Friedrich Loeffler-Institut (FLI) als hochansteckende Variante „Influenza A H5N1 hochpathogen“ bestätigt worden. Das größte Risiko ging bislang aus von den mit HPAI (Influenza A H5N1) infizierten Kranichen oder den Hinterlassenschaften dieser Zugvögel auf ihrem Weg ins südliche Winterquartier. Der Hauptzug der Kraniche über Deutschland sollte jetzt weitestgehend erfolgt sein. Die Folge des an HPAI frisch erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage . Übersicht über die vom FLI bestätigten Fälle bei Wildvögeln und Privathaltungen seit 21.10.2025 (Stand: 28.11.2025 12:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Kreis Altenkirchen 1x Kranich Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.12.2025 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Birkenfeld 1x Kranich 1x Graureiher Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Donnersbergkreis 4x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) aufgehoben ab 06.12.2025 Kreis Germersheim Ja ( zur Allgemeinverfügung) 15.12.2025 Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) aufgehoben ab 06.12.2025 Kreis Kusel 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) aufgehoben ab 06.12.2025 Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich 1x Schwan 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 03.05.2026 Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich 1x Wildgans Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich 1x Graureiher Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 2x Wildgans 1x Graureiher 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 16.12.2025 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) 3x Gans aus einer Privathaltung Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 3x Kranich 1x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) aufgehoben ab 06.12.2025 Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich 1x Graureiher 4x Kranich Kreis Vulkaneifel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Westerwaldkreis 5x Kranich 1x Wildgans

Geflügelpest-Update: Erreger breitet sich bei Wildvögeln weiter aus

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz bei Wildvögeln weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise bei 82 Wildvögeln sowie bei 3 Gänsen aus einem Hausgeflügelbestand. Diese Fälle sind vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht und vom Friedrich Loeffler-Institut (FLI) als hochansteckende Variante „Influenza A H5N1 hochpathogen“ bestätigt worden. Fast alle Landkreise in Rheinland-Pfalz sind betroffen. Eine allgemeine Aufstallpflicht für das gesamte Bundesland ist zurzeit nicht geplant. Das Risiko der Weiterverbreitung hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Übersicht über die vom FLI bestätigten Fälle bei Wildvögeln und Privathaltungen seit 21.10.2025 (Stand: 21.11.2025 11:00 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Kreis Altenkirchen 1x Kranich Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.12.2025 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Kreis Bernkastel-Wittlich 5x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Birkenfeld 1x Kranich 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Donnersbergkreis 4x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Germersheim Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Kusel 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 03.05.2026 Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich 1x Graugans Rhein-Hunsrück-Kreis 3x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) 3x Gans aus einer Privathaltung Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 3x Kranich 1x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich 1x Graureiher 4x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Vulkaneifel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 02.12.2025 Westerwaldkreis 5x Kranich

Geflügelpest-Update: Erreger breitet sich bei Wildvögeln weiter aus

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz bei Wildvögeln weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise bei 73 Wildvögeln sowie bei 3 Gänsen aus einem Hausgeflügelbestand. Diese Fälle sind vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht und vom Friedrich Loeffler-Institut (FLI) als hochansteckende Variante „Influenza A H5N1 hochpathogen“ bestätigt worden. Fast alle Landkreise in Rheinland-Pfalz sind betroffen. Eine allgemeine Aufstallpflicht für das gesamte Bundesland ist zurzeit nicht geplant. Das Risiko der Weiterverbreitung hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Übersicht über die vom FLI bestätigten Fälle bei Wildvögeln und Privathaltungen seit 21.10.2025 (Stand: 14.11.2025 11:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Kreis Altenkirchen 1x Kranich Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Kreis Bernkastel-Wittlich 5x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Birkenfeld 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Bitburg-Prüm 2x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Donnersbergkreis 4x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Germersheim Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 5x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Kusel 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 1x Kranich 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 03.05.2026 Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 8x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) 3x Gans aus einer Privathaltung Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 3x Kranich 1x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 4x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Vulkaneifel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 02.12.2025 Westerwaldkreis 7x Kranich

Geflügelpest: Keine neuen Fälle, aber weiter erhöhte Wachsamkeit

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz derzeit nicht mehr weiter aus. Da der Erreger aber noch immer in der Umwelt ist, gilt weiter erhöhte Wachsamkeit. Insgesamt gab es seit Oktober 2025 bei 102 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Der massive Eintrag dieser Virusvariante geht hauptsächlich zurück auf den ersten großen Kranichzug Mitte Oktober. Auch wenn die Vogelzüge ins Winterquartier vorbei sind, die Fallzahlen im Moment stagnieren und die Stallpflicht landesweit aufgehoben ist: Vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wird das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung des Erregers der Geflügelpest in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands noch immer als hoch eingeschätzt – ebenso das Risiko von Eintr ägen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu infizierten Wildvögeln. Um die Geflügelhaltungen vor einem Viruseintrag zu schützen und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten wird dringend geraten, weiterhin strikte Maßnahmen zum Schutz der Bestände zu ergreifen. Dazu zählen weiter die Trennung von Hausgeflügel und Wildvögeln, das Abdecken von Ausläufen, das Verhindern des Zugangs von Wildvögeln zu Futter- und Tränkevorrichtungen sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Betreten und Verlassen der Tierhaltung wie beispielsweise das Tragen von Stallkleidung und -schuhen. Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen sind weiter konsequent beizubehalten. Die Bevölkerung ist nach wie vor aufgerufen, achtsam zu sein und tot aufgefundene Vögel den Veterinärämtern zu melden. Eine konkretes Gesundheitsrisiko für den Menschen oder für andere Tiere geht von ihnen nach derzeitiger Einschätzung nicht aus. Berührt werden sollten tote Vögel aber auf keinen Fall, um möglicherweise vorhandene Viren nicht weiterzuverbreiten. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 23.01.2026 11:00 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Nein Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich, 1x Wildgans Nein Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich, 1x Wildgans Nein Kreis Birkenfeld 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich, 3 x Wildgans Nein Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich, 1x Schwan 1x Schwan Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Nein Kreis Neuwied 3x Kranich, 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Nein Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich, 1x Graureiher, 2x Schwan Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 3x Wildgans 1x Schwan 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan, 1x Wildgans Nein Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung Hühner und Gänse Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich, 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis 5x Kranich, 1x Wildgans Nein

Geflügelpest: Wenig neue Fälle, aber weiter erhöhte Wachsamkeit

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz derzeit kaum weiter aus. Da der Erreger aber noch immer in der Umwelt ist, gilt erhöhte Wachsamkeit. Insgesamt gab es seit Oktober 2025 bei 101 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Der massive Eintrag dieser Virusvariante geht hauptsächlich zurück auf den ersten großen Kranichzug Mitte Oktober. Auch wenn die Vogelzüge ins Winterquartier vorbei sind und die Fallzahlen im Moment nahezu stagnieren: Vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wird das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung des Erregers der Geflügelpest in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands noch immer als hoch eingeschätzt – ebenso das Risiko von Eintr ägen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu infizierten Wildvögeln. Um die Geflügelhaltungen vor einem Viruseintrag zu schützen und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten wird dringend geraten, weiterhin strikte Maßnahmen zum Schutz der Bestände zu ergreifen. Dazu zählen insbesondere die Trennung von Hausgeflügel und Wildvögeln, das Abdecken von Ausläufen, das Verhindern des Zugangs von Wildvögeln zu Futter- und Tränkevorrichtungen sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Betreten und Verlassen der Tierhaltung wie beispielsweise das Tragen von Stallkleidung und -schuhen. Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen sind weiter konsequent beizubehalten. Die Bevölkerung ist nach wie vor aufgerufen, achtsam zu sein und tot aufgefundene Vögel den Veterinärämtern zu melden. Eine konkretes Gesundheitsrisiko für den Menschen oder für andere Tiere geht von ihnen nach derzeitiger Einschätzung nicht aus. Berührt werden sollten tote Vögel aber auf keinen Fall, um möglicherweise vorhandene Viren nicht weiterzuverbreiten. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 09.01.2026 11:00 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich, 1x Wildgans Nein Kreis Birkenfeld 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich, 3 x Wildgans Nein Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich, 1x Schwan 1x Schwan Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Nein Kreis Neuwied 3x Kranich, 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Nein Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich, 1x Graureiher, 2x Schwan Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 3x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung Hühner und Gänse Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich, 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis 5x Kranich, 1x Wildgans Nein

Katrin Eder: „Vogelmonitoring in Rheinland-Pfalz ist ein Erfolgsprojekt“

Vogelmonitoring-Bericht für das Jahr 2023 erschienen – erfolgreiches Projekt liefert seit fünf Jahren wichtige Daten zu Beständen unserer Vogelarten Unter Federführung der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V. (GNOR) wird seit über fünf Jahren das von der Aktion Grün geförderte verbandsübergreifende Projekt zum ehrenamtlichen Vogelmonitoring in Rheinland-Pfalz umgesetzt. „Das Vogelmonitoring in Rheinland-Pfalz ist ein Erfolgsprojekt. Mit Hilfe von über 300 Ehrenamtlichen erfahren wir von Jahr zu Jahr mehr über die heimische Vogelwelt und können bei Bedarf Arten mit Schutzmaßnahmen unter die Arme greifen, deren Population zurückgeht, wie beim Kiebitz geschehen. Mein Dank gilt daher allen Ehrenamtlichen, die sich in diesem Projekt engagieren und der GNOR für die Initiierung und Leitung des Projekts“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder. Ehrenamtliche Vogelbeobachtung und -zählung haben zwar eine lange Tradition in Rheinland-Pfalz, aber erst durch die hauptamtliche Koordination und Betreuung der über 300 ehrenamtlichen Kartiererinnen und Kartierer kann sich das volle Potenzial der für den Natur- und Artenschutz so wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit entfalten. Das erschienene fünfte Heft „Vogelmonitoring-Bericht 2023 für Rheinland-Pfalz“ zeigt eindrucksvoll das Ergebnis der drei Monitoringprogramme „Monitoring häufiger Brutvögel“ (MhB), „Monitoring seltener Brutvögel“ (MsB) und „Monitoring rastender Wasservögel“ (MrW). Alle drei Monitoringprogramme werden deutschlandweit durchgeführt und vom Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) organisiert. Die in Rheinland-Pfalz erhobenen Daten fließen somit auch in die deutschlandweite Sicht auf die Vogelwelt ein. Bereits seit 20 Jahren wird deutschlandweit das „Monitoring häufiger Brutvögel“ durchgeführt. Hierfür sind in Rheinland-Pfalz 150 Probeflächen eingerichtet, auf denen zur Brutzeit von März bis Juni vier Mal alle dort vorkommenden Vogelarten kartiert werden. Mit Hilfe des Projektes zum ehrenamtlichen Vogelmonitoring konnte die Anzahl an bearbeiteten Probeflächen in den letzten fünf Jahren deutlich gesteigert werden, so dass in naher Zukunft ein detaillierteres Wissen über die Bestandstrends vieler Arten vorhanden sein wird. Das „Monitoring seltener Brutvögel“ erfasst eher punktuell verbreitete Arten oder Arten mit speziellen Lebensweisen, die besondere Erfassungsmethoden erfordern. Mittlerweile liegen über fünfjährige Erfassungsreihen für die Arten Graureiher, Saatkrähe und Zaunammer vor, mit denen sich fundierte Aussagen zur Bestandsentwicklung und Verbreitung in Rheinland-Pfalz treffen lassen. Erfassungsprogramme für weitere Arten befinden sich im Aufbau. Im Rahmen des „Monitorings rastender Wasservögel“, dem dritten Monitoring-Programm unter dem Dach des DDA, finden im Zeitraum von September bis April einmal monatlich zeitgleiche Zählungen der Vögel statt, die sich im Winterhalbjahr auf oder an den Gewässern aufhalten. Mit Hilfe der Ergebnisse lassen sich unter anderem besonders schützenswerte Stillgewässer oder Flussabschnitte beispielsweise entlang des Rheins identifizieren. Der Vogelmonitoring-Bericht für das Jahr 2023 ist abrufbar unter https://vogelmonitoring-rlp.de/wp-content/infomaterial/vogelmonitoring-bericht_2023.pdf Bei Interesse an einer Mitarbeit in den Erfassungsprogrammen ist die Projektkoordination unter vogelmonitoring(at)gnor.de erreichbar.

Geflügelpest: Weiter erhöhte Wachsamkeit in Rheinland-Pfalz

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz wesentlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Seit 21. Oktober 2025 gibt es gesicherte Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei 100 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen, eine im Kreis Südliche Weinstraße und eine im Rhein-Pfalz-Kreis. Der massive Eintrag dieser Virusvariante geht hauptsächlich zurück auf den ersten großen Kranichzug Ende Oktober. Auch wenn die Vogelzüge ins Winterquartier vorbei sind: Der Erreger ist in Rheinland-Pfalz noch immer in der Umwelt und wird jetzt in toten heimischen Vögeln nachgewiesen - vor allem in Wassergeflügel wie Graureihern, Schwänen oder Kanadagänsen. Zudem lassen Geflügelpest-Nachweise bei Rotfüchsen, beim Bussard oder sogar beim Waschbären erkennen, dass mit Klassischer Geflügelpest infizierte tote Vögel in der Umwelt weiter zu finden sind. Da das Nahrungsspektrum dieser tot aufgefundenen Raubtiere kranke und tote Vögel umfasst, dienen sie der Tierseuchenüberwachung als zusätzlicher Indikator . Eine konkrete Gefahr f ür den Menschen oder für andere Tiere geht von ihnen nicht aus, sie sollten aber nicht angefasst werden. Welche Auswirkungen der Erregereintrag in die hiesigen Wildvogelpopulationen haben wird und welche Risiken für die Geflügelhaltungen bestehen, muss über fortlaufende Untersuchungen weiter beobachtet und beurteilt werden. Die Bevölkerung ist deshalb auch nach wie vor aufgerufen, tot aufgefundene Vögel den Veterinärämtern zu melden. Berührt werden sollten tote Vögel aber auf keinen Fall, um möglicherweise vorhandene Viren nicht weiterzuverbreiten. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 19.12.2025 10:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich, 1x Wildgans Nein Kreis Birkenfeld 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich, 3 x Wildgans Nein Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich, 1x Schwan 1x Schwan Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Nein Kreis Neuwied 3x Kranich, 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Nein Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich, 1x Graureiher, 2x Schwan Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 3x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung Hühner und Gänse Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich, 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis 5x Kranich, 1x Wildgans Nein

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