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Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt

<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. &nbsp;Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden.  </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Ecodesign oder Greenwashing? Herausforderungen für die Unternehmens- und Verbraucherkommunikation

Immer mehr Unternehmen bewerben ihre Produkte und Dienstleistungen mit Begriffen wie klimaneutral', ' klimafreundlich' 'nachhaltig'. Materialbezeichnungen wie 'Meeresplastik', 'Recyclat', 'Naturkosmetik' oder 'kompostierbar' stehen auf vielen Verpackungen. Doch was steckt wirklich dahinter? Auch die Anzahl der Unternehmensinitiativen für Klimaschutz wird immer unübersichtlicher. Neben dem Labeldschungel tut sich für Verbraucher*innen ein noch undurchsichtiges Dickicht an Begrifflichkeiten und Initativen auf. Aber auch auf Seiten der Unternehmen gibt es vielfach mangelndes Wissen bei der Verwendung der Begriffe, wie Erfahrungen aus dem Bundespreis Ecodesign zeigen. Viele der verwendeten Begriffe sind nicht rechtlich geschützt und die Zielsetzung der Initiativen nicht transparent, sie suggerieren den Verbraucher*innen aber einen Konsum mit gutem Gewissen. Ziel des Vorhabens ist es anknüpfend an die Arbeiten der Green Claims Initiative, der Initiative 'Empowering the Consumers for the Green Transition' und der Verbraucherzentralen konkrete Hilfestellungen für die Unternehmens- und Verbraucherkommunikation (unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kommission zum Nutzung von 'Environmental Footprint methods' 12/21) zur Vermeidung von Greenwashing zu erarbeiten. Im Rahmen des Vorhabens sollen zunächst unter Berücksichtigung der bestehenden Normung zur Produktkennzeichnung (u.a. ISO 14020ff, bes. 14021), die am häufigsten verwendeten Begriffe und Unternehmensinitiativen systematisch aufbereitet sowie auf deren Umweltrelevanz geprüft werden. Die Ergebnisse sollen durch Verbraucherbefragungen und Gesprächen mit Unternehmensvertreterinnen abgeglichen werden, um Wissenslücken und Unterstützungsbedarf, sowie Nachbesserungsbedarf im Bereich der Normung zu identifizieren. Daraus sollen konkrete Handlungsempfehlungen für die Unternehmens- und Verbraucherkommunikation sowie ein Maßnahmenpaket für die Politik und Normung entwickelt werden.

Freiwillige Kompensationszahlungen als Klimabeitrag nutzen

<p> So können Sie mit freiwilligen Klimabeiträgen tonnenweise CO2 einsparen: <ul> <li>Gleichen Sie vergangene Treibhausgasemissionen nach Möglichkeit durch freiwillige Kompensationszahlungen für Klimaschutzprojekte aus.</li> <li>Achten Sie bei Spenden für Klimaschutzprojekte auf die Qualität von Anbieter und Angebot (z. B. GoldStandard).</li> <li>Beachten Sie: "Klimaneutrale" sind nicht automatisch auch umweltfreundliche Produkte.</li> <li>Geben Sie der Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> </ul> Gewusst wie <p>Zur Eindämmung des Klimawandels hat die weltweite Reduzierung von Treibhausgasemissionen höchste Priorität.</p> <p><strong>Freiwillige Kompensation nutzen: </strong>Unter Kompensation versteht man Zahlungen bzw. Spenden, mit denen Investitionen in Projekte zur Minderung von Treibhausgasen (z.B. effiziente <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>-Kocher-Projekte oder Solarprojekte) finanziert werden. Ziel ist es, entstandene Emissionen durch die Unterstützung solcher Projekte an anderer Stelle rechnerisch auszugleichen. Entsprechende Angebote finden sich in der Regel unter dem Stichwort "Klimabeitrag". Viele Anbieter von Kompensationszahlungen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen konkreter Aktivitäten rechnerisch auszugleichen (etwa eine Flugreise). Teilweise sind Kompensationszahlungen an den Kauf eines Produktes gekoppelt. Ambitionierter ist es jedoch, den gesamten persönlichen CO2e-Ausstoß* mit einem CO2-Rechner (<a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a>) zu bestimmen und in entsprechender Höhe Klimabeiträge zu leisten. Für Privatpersonen oder auch Firmen sind freiwillige Kompensationszahlungen demnach eine einfache und kurzfristig wirksame Möglichkeit, Klimaschutzprojekte mit quantifizierter Wirkung zu ermöglichen und so tonnenweise CO2 außerhalb des eigenen Handlungsbereichs einsparen zu helfen.</p> <p><strong>Auf Qualität achten: </strong>Achten Sie bei der Auswahl von Klimaschutzprojekten darauf, dass diese von hoher Qualität sind und die eingesparten Treibhausgasemissionen realistisch berechnet wurden. Die Anbieter sollten transparent und glaubwürdig ihre Angebote darstellen. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass die Klimaschutzprojekte erst durch den Spendenbeitrag ermöglicht werden, d. h. nicht auch ohne Ihre Spende durchgeführt worden wären. Das UBA hat neben diesem wichtigen Kriterium der Zusätzlichkeit weitere Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten aufgestellt (Ratgeber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch">"Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte"</a>). Vereinfacht betrachtet gibt es dabei zwei Angebotstypen für Klimabeiträge: Die meisten Anbieter finanzieren&nbsp; konkrete Klimaschutzprojekte (z. B. gemeinnützige Anbieter wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>⁠-Kollekte, atmosfair oder myClimate). Diese werden aus Gründen der Klimagerechtigkeit und aus Kostengründen v. a. in Entwicklungsländern durchgeführt. Für diese ist <a href="https://www.goldstandard.org/">"The Gold Standard"</a>&nbsp;eine wichtige Orientierung für die Qualität der Projekte. In einem deutlich geringeren Umfang werden zur Kompensation auch Emissionszertifikate aus dem verpflichtenden Emissionshandel wie dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) aufgekauft und dem Markt entzogen (z.&nbsp;B. Compensators e.V. oder ForTomorrow gGmbH).</p> <p><strong>Vorsicht vor Greenwashing:</strong> Achten Sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen in erster Linie auf die direkten Produkteigenschaften wie Energieverbrauch, Herstellaufwand oder enthaltene Stoffe. Begriffe wie "klimaneutral" oder "klimaneutral hergestellt" lassen hingegen nicht erkennen, ob das Produkt selbst umweltfreundlich ist. Sie erlauben auch keine Aussagen darüber, ob sich das Unternehmen um eine Reduktion anderer Umweltgefährdungen wie z. B. Gewässerverunreinigungen bemüht. Der Begriff "klimaneutral" auf Produkten ist nicht gesetzlich geschützt und bietet deshalb keine belastbare Orientierung für den Einkauf.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Geben Sie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/44459">Urlaubsreisen</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen in den Themenbereichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/85392">Heizen &amp; Bauen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>* Erläuterung: CO2e steht für CO2-Äquivalente. Wenn von CO2e gesprochen wird, heißt dies, dass - neben CO2 - auch weitere klimawirksame Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt wurden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg"> </a> <strong> The Gold Standard </strong> Quelle: The Gold Standard Foundation <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (54,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png"> </a> <strong> Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png">Bild herunterladen</a> (222,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg">Bild herunterladen</a> (259,09 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Die Reduktion von Treibhausgasemissionen gehört weltweit zu den dringlichsten Herausforderungen. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89763">Übereinkommen von Paris</a> wurde völkerrechtlich verbindlich beschlossen, dass zur Vermeidung gravierender ökologischer, humanitärer und ökonomischer Verwerfungen der Anstieg der globalen Temperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C begrenzt werden soll. Kohlendioxid ist das wichtigste <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>. Die globale atmosphärische Kohlendioxidkonzentration ist von einem Wert in vorindustrieller Zeit (um 1750), der bei etwa 280 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (parts per million, das heißt 280 CO2-Moleküle auf eine Million Luftmoleküle) lag, um etwa 50 % gestiegen und hat den Wert von 420 ppm überschritten. Die hohe Kohlendioxidkonzentration wird hauptsächlich durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe und zu einem geringeren Teil durch Landnutzungsänderungen (zum Beispiel durch Rodungen von Wäldern) verursacht.&nbsp;</p> <p><strong>Gesetzliche Grundlagen:</strong> Der Begriff "klimaneutral" ist gesetzlich nicht geschützt. In Deutschland können aber irreführende Umweltwerbeaussagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beanstandet werden. In der Vergangenheit wurde deshalb Unternehmen mehrfach von Gerichten die Verwendung dieses Begriffs auf Produkten oder in der Werbung untersagt. Allerdings erfolgt eine Prüfung meist erst im Nachhinein im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch Gerichte.</p> <p><strong>Zertifikatstypen:</strong> Grundsätzlich lassen sich die Angebote zur freiwilligen CO2-Kompensation in zwei Hauptkategorien einteilen:</p> <ul> <li>Autorisierte Gutschriften: Hierunter versteht man Emissionsminderungszertifikate, die nach den Regeln des Artikels 6.4 des Pariser Abkommens (Paris Agreement Crediting Mechanism, PACM) ausgestellt und mit sogenannten "Corresponding Adjustments" versehen werden. Das bedeutet, dass die zertifizierten Emissionsminderungen nicht gleichzeitig für die nationalen Klimaziele des Projektlandes angerechnet werden dürfen. Der Käufer darf so die Emissionsminderung offiziell als Kompensation nutzen und berichten.</li> <li>Nicht-autorisierte Gutschriften (Contribution Claims): Diese Kategorie umfasst Emissionsminderungen, die nicht mit einem Corresponding Adjustment versehen sind. Sie werden als "Contribution Claim" bzw. "Klimabeitrag" bezeichnet. Der Gaststaat darf die Emissionseinsparung gleichzeitig für seine eigenen Klimaziele berücksichtigen. Solche Zertifikate entstehen entweder im Rahmen von Artikel 6.4 als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mitigation">Mitigation</a> Contribution Units oder stammen aus Projekten aus dem sonstigen freiwilligen Markt. Letztere werden unabhängig von staatlichen Abkommen entwickelt. Unabhängige Standards wie Gold Standard oder Verified Carbon Standard (VCS) bieten eine wichtige Orientierung für die Qualität solcher Projekte.</li> </ul> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Weltweit befindet sich der Markt für freiwillige CO2-Kompensation in einer Phase des Wandels. Nachdem die Nachfrage und das Handelsvolumen bis 2021 stark gestiegen waren, ist der Markt in den letzten Jahren wieder deutlich geschrumpft. Laut dem aktuellen <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">Report von Ecosystem Marketplace</a> (2025) wurden im Jahr 2024 weltweit rund 25 % weniger CO2-Zertifikate gehandelt als im Vorjahr. Der Gesamtwert des Marktes sank um fast ein Drittel auf etwa 535 Millionen US-Dollar. Trotzdem zeigt sich, dass das Interesse an freiwilligen Kompensationen grundsätzlich bestehen bleibt: Die Zahl der tatsächlich genutzten (also "stillgelegten") Zertifikate ist seit 2021 relativ konstant und liegt bei weltweit rund 182 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.</p> <p>Für den deutschen Markt liegen Marktzahlen nur bis zum Jahr 2020 vor. Demnach hat der freiwillige Markt für die Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland von 2012 bis 2020 ein deutliches Wachstum erfahren. Das Volumen der stillgelegten Zertifikate für Treibhausgasemissionen zur freiwilligen Kompensation lag in Deutschland im Jahr 2012 bei 3,3 Mio. t CO2e. Allerdings kam nur 14 % der Nachfrage von privaten Konsument*innen, den weit größeren Teil kauften Unternehmen und Organisationen. Bis 2016 stieg diese Menge auf etwa 6,6 Mio. t CO2e, was nahezu einer Verdopplung entspricht (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2017). Im Jahr 2020 erreichte die Kompensationsmenge mit 43,6 Mio. t CO2e&nbsp;einen neuen Höchststand (adelphi 2022). Aktuellere Zahlen liegen bisher nicht vor.</p> <p>Bei freiwilligen Kompensationszahlungen lässt sich ein steigendes Bewusstsein bei den Verbraucher*innen feststellen. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Studie im Jahr 2014</a> gab lediglich ein Drittel aller Befragten an, dass sie Klimagasemissionen kompensieren. 2021 gaben in einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Folgestudie</a> bereits zwei Drittel der Befragten an, dass sie im vergangenen Jahr mindestens einmal eine Kompensationszahlung getätigt haben.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Freiwillige-Kompensation/freiwillige-kompensation_node.html">Freiwillige Kompensation</a> (DEHSt/UBA-Themenseite)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen pro Person (nach Ländern, 2016) </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png">Bild herunterladen</a> (561,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png"> </a> <strong> Der CO2-Fußabdruck im Vergleich </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png">Bild herunterladen</a> (110,81 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Quellen <ul> <li>Adelphi (2015):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Aktualisierte Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi &amp; Sustainable (2017): <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/projektmechanismen/FreiwilligerMarkt_Marktumfrage.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">Umfrage 2017 zur freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen in Deutschland</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi &amp; Sustainable (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Infopapier zur Marktanalyse Freiwillige Kompensation 2021</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>(⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmu">BMU</a>⁠/⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2010): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2010">Umweltbewusstsein in Deutschland 2010: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>(BMU/UBA) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2014">Umweltbewusstsein in Deutschland 2014: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>Ecosystem Market Place (2025): <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">State of the Voluntary Carbon Market</a> 2025</li> </ul> </p><p> So können Sie mit freiwilligen Klimabeiträgen tonnenweise CO2 einsparen: <ul> <li>Gleichen Sie vergangene Treibhausgasemissionen nach Möglichkeit durch freiwillige Kompensationszahlungen für Klimaschutzprojekte aus.</li> <li>Achten Sie bei Spenden für Klimaschutzprojekte auf die Qualität von Anbieter und Angebot (z. B. GoldStandard).</li> <li>Beachten Sie: "Klimaneutrale" sind nicht automatisch auch umweltfreundliche Produkte.</li> <li>Geben Sie der Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Zur Eindämmung des Klimawandels hat die weltweite Reduzierung von Treibhausgasemissionen höchste Priorität.</p> <p><strong>Freiwillige Kompensation nutzen: </strong>Unter Kompensation versteht man Zahlungen bzw. Spenden, mit denen Investitionen in Projekte zur Minderung von Treibhausgasen (z.B. effiziente <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>-Kocher-Projekte oder Solarprojekte) finanziert werden. Ziel ist es, entstandene Emissionen durch die Unterstützung solcher Projekte an anderer Stelle rechnerisch auszugleichen. Entsprechende Angebote finden sich in der Regel unter dem Stichwort "Klimabeitrag". Viele Anbieter von Kompensationszahlungen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen konkreter Aktivitäten rechnerisch auszugleichen (etwa eine Flugreise). Teilweise sind Kompensationszahlungen an den Kauf eines Produktes gekoppelt. Ambitionierter ist es jedoch, den gesamten persönlichen CO2e-Ausstoß* mit einem CO2-Rechner (<a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a>) zu bestimmen und in entsprechender Höhe Klimabeiträge zu leisten. Für Privatpersonen oder auch Firmen sind freiwillige Kompensationszahlungen demnach eine einfache und kurzfristig wirksame Möglichkeit, Klimaschutzprojekte mit quantifizierter Wirkung zu ermöglichen und so tonnenweise CO2 außerhalb des eigenen Handlungsbereichs einsparen zu helfen.</p> <p><strong>Auf Qualität achten: </strong>Achten Sie bei der Auswahl von Klimaschutzprojekten darauf, dass diese von hoher Qualität sind und die eingesparten Treibhausgasemissionen realistisch berechnet wurden. Die Anbieter sollten transparent und glaubwürdig ihre Angebote darstellen. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass die Klimaschutzprojekte erst durch den Spendenbeitrag ermöglicht werden, d. h. nicht auch ohne Ihre Spende durchgeführt worden wären. Das UBA hat neben diesem wichtigen Kriterium der Zusätzlichkeit weitere Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten aufgestellt (Ratgeber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch">"Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte"</a>). Vereinfacht betrachtet gibt es dabei zwei Angebotstypen für Klimabeiträge: Die meisten Anbieter finanzieren&nbsp; konkrete Klimaschutzprojekte (z. B. gemeinnützige Anbieter wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>⁠-Kollekte, atmosfair oder myClimate). Diese werden aus Gründen der Klimagerechtigkeit und aus Kostengründen v. a. in Entwicklungsländern durchgeführt. Für diese ist <a href="https://www.goldstandard.org/">"The Gold Standard"</a>&nbsp;eine wichtige Orientierung für die Qualität der Projekte. In einem deutlich geringeren Umfang werden zur Kompensation auch Emissionszertifikate aus dem verpflichtenden Emissionshandel wie dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) aufgekauft und dem Markt entzogen (z.&nbsp;B. Compensators e.V. oder ForTomorrow gGmbH).</p> <p><strong>Vorsicht vor Greenwashing:</strong> Achten Sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen in erster Linie auf die direkten Produkteigenschaften wie Energieverbrauch, Herstellaufwand oder enthaltene Stoffe. Begriffe wie "klimaneutral" oder "klimaneutral hergestellt" lassen hingegen nicht erkennen, ob das Produkt selbst umweltfreundlich ist. Sie erlauben auch keine Aussagen darüber, ob sich das Unternehmen um eine Reduktion anderer Umweltgefährdungen wie z. B. Gewässerverunreinigungen bemüht. Der Begriff "klimaneutral" auf Produkten ist nicht gesetzlich geschützt und bietet deshalb keine belastbare Orientierung für den Einkauf.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Geben Sie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/44459">Urlaubsreisen</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen in den Themenbereichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/85392">Heizen &amp; Bauen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>* Erläuterung: CO2e steht für CO2-Äquivalente. Wenn von CO2e gesprochen wird, heißt dies, dass - neben CO2 - auch weitere klimawirksame Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt wurden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg"> </a> <strong> The Gold Standard </strong> Quelle: The Gold Standard Foundation <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (54,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png"> </a> <strong> Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png">Bild herunterladen</a> (222,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg">Bild herunterladen</a> (259,09 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Die Reduktion von Treibhausgasemissionen gehört weltweit zu den dringlichsten Herausforderungen. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89763">Übereinkommen von Paris</a> wurde völkerrechtlich verbindlich beschlossen, dass zur Vermeidung gravierender ökologischer, humanitärer und ökonomischer Verwerfungen der Anstieg der globalen Temperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C begrenzt werden soll. Kohlendioxid ist das wichtigste <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>. Die globale atmosphärische Kohlendioxidkonzentration ist von einem Wert in vorindustrieller Zeit (um 1750), der bei etwa 280 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (parts per million, das heißt 280 CO2-Moleküle auf eine Million Luftmoleküle) lag, um etwa 50 % gestiegen und hat den Wert von 420 ppm überschritten. Die hohe Kohlendioxidkonzentration wird hauptsächlich durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe und zu einem geringeren Teil durch Landnutzungsänderungen (zum Beispiel durch Rodungen von Wäldern) verursacht.&nbsp;</p> <p><strong>Gesetzliche Grundlagen:</strong> Der Begriff "klimaneutral" ist gesetzlich nicht geschützt. In Deutschland können aber irreführende Umweltwerbeaussagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beanstandet werden. In der Vergangenheit wurde deshalb Unternehmen mehrfach von Gerichten die Verwendung dieses Begriffs auf Produkten oder in der Werbung untersagt. Allerdings erfolgt eine Prüfung meist erst im Nachhinein im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch Gerichte.</p> <p><strong>Zertifikatstypen:</strong> Grundsätzlich lassen sich die Angebote zur freiwilligen CO2-Kompensation in zwei Hauptkategorien einteilen:</p> <ul> <li>Autorisierte Gutschriften: Hierunter versteht man Emissionsminderungszertifikate, die nach den Regeln des Artikels 6.4 des Pariser Abkommens (Paris Agreement Crediting Mechanism, PACM) ausgestellt und mit sogenannten "Corresponding Adjustments" versehen werden. Das bedeutet, dass die zertifizierten Emissionsminderungen nicht gleichzeitig für die nationalen Klimaziele des Projektlandes angerechnet werden dürfen. Der Käufer darf so die Emissionsminderung offiziell als Kompensation nutzen und berichten.</li> <li>Nicht-autorisierte Gutschriften (Contribution Claims): Diese Kategorie umfasst Emissionsminderungen, die nicht mit einem Corresponding Adjustment versehen sind. Sie werden als "Contribution Claim" bzw. "Klimabeitrag" bezeichnet. Der Gaststaat darf die Emissionseinsparung gleichzeitig für seine eigenen Klimaziele berücksichtigen. Solche Zertifikate entstehen entweder im Rahmen von Artikel 6.4 als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mitigation">Mitigation</a> Contribution Units oder stammen aus Projekten aus dem sonstigen freiwilligen Markt. Letztere werden unabhängig von staatlichen Abkommen entwickelt. Unabhängige Standards wie Gold Standard oder Verified Carbon Standard (VCS) bieten eine wichtige Orientierung für die Qualität solcher Projekte.</li> </ul> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Weltweit befindet sich der Markt für freiwillige CO2-Kompensation in einer Phase des Wandels. Nachdem die Nachfrage und das Handelsvolumen bis 2021 stark gestiegen waren, ist der Markt in den letzten Jahren wieder deutlich geschrumpft. Laut dem aktuellen <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">Report von Ecosystem Marketplace</a> (2025) wurden im Jahr 2024 weltweit rund 25 % weniger CO2-Zertifikate gehandelt als im Vorjahr. Der Gesamtwert des Marktes sank um fast ein Drittel auf etwa 535 Millionen US-Dollar. Trotzdem zeigt sich, dass das Interesse an freiwilligen Kompensationen grundsätzlich bestehen bleibt: Die Zahl der tatsächlich genutzten (also "stillgelegten") Zertifikate ist seit 2021 relativ konstant und liegt bei weltweit rund 182 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.</p> <p>Für den deutschen Markt liegen Marktzahlen nur bis zum Jahr 2020 vor. Demnach hat der freiwillige Markt für die Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland von 2012 bis 2020 ein deutliches Wachstum erfahren. Das Volumen der stillgelegten Zertifikate für Treibhausgasemissionen zur freiwilligen Kompensation lag in Deutschland im Jahr 2012 bei 3,3 Mio. t CO2e. Allerdings kam nur 14 % der Nachfrage von privaten Konsument*innen, den weit größeren Teil kauften Unternehmen und Organisationen. Bis 2016 stieg diese Menge auf etwa 6,6 Mio. t CO2e, was nahezu einer Verdopplung entspricht (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2017). Im Jahr 2020 erreichte die Kompensationsmenge mit 43,6 Mio. t CO2e&nbsp;einen neuen Höchststand (adelphi 2022). Aktuellere Zahlen liegen bisher nicht vor.</p> <p>Bei freiwilligen Kompensationszahlungen lässt sich ein steigendes Bewusstsein bei den Verbraucher*innen feststellen. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Studie im Jahr 2014</a> gab lediglich ein Drittel aller Befragten an, dass sie Klimagasemissionen kompensieren. 2021 gaben in einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Folgestudie</a> bereits zwei Drittel der Befragten an, dass sie im vergangenen Jahr mindestens einmal eine Kompensationszahlung getätigt haben.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Freiwillige-Kompensation/freiwillige-kompensation_node.html">Freiwillige Kompensation</a> (DEHSt/UBA-Themenseite)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen pro Person (nach Ländern, 2016) </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png">Bild herunterladen</a> (561,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png"> </a> <strong> Der CO2-Fußabdruck im Vergleich </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png">Bild herunterladen</a> (110,81 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Quellen <ul> <li>Adelphi (2015):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Aktualisierte Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi &amp; Sustainable (2017): <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/projektmechanismen/FreiwilligerMarkt_Marktumfrage.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">Umfrage 2017 zur freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen in Deutschland</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi &amp; Sustainable (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Infopapier zur Marktanalyse Freiwillige Kompensation 2021</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>(⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmu">BMU</a>⁠/⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2010): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2010">Umweltbewusstsein in Deutschland 2010: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>(BMU/UBA) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2014">Umweltbewusstsein in Deutschland 2014: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>Ecosystem Market Place (2025): <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">State of the Voluntary Carbon Market</a> 2025</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

The Wild Wild West in our Oceans?

Global efforts to reduce emissions remain inadequate which resulted in an increasing need for negative emission technologies that actively remove and permanently sequester CO₂ from the atmosphere. We highlight the rapid growth of commercial mCDR start-ups, despite limited research and potential irreversible harm to marine ecosystems. These activities appear uncoordinated, lack oversight, and show no evidence of compliance with international frameworks such as the London Protocol. Our study underscores the urgent need for its ratification. Veröffentlicht in Fact Sheet.

The Wild Wild West in our Oceans?

Global efforts to reduce emissions remain inadequate which resulted in an increasing need for negative emission technologies that actively remove and permanently sequester CO₂ from the atmosphere.We highlight the rapid growth of commercial mCDR start-ups, despite limited research and potential irreversible harm to marine ecosystems. These activities appear uncoordinated, lack oversight, and show no evidence of compliance with international frameworks such as the London Protocol. Our study underscores the urgent need for its ratification.

Valide Umweltaussage oder Greenwashing?

Der vorliegende Bericht bietet eine systematische Aufarbeitung der Thematik „Umweltbezogene Aussagen über Produkte“. Dabei wird das bestehende Spannungsfeld von vertrauenswürdiger Umweltinformation bis hin zu sogenanntem Greenwashing beleuchtet und nach verschiedenen Ausprägungen und Typen kategorisiert.Anhand von Verbraucherstudien werden die möglichen Auswirkungen von umweltbezogenen Aussagen auf Verbraucher*innen analysiert.Gegenstand der Studie ist auch eine Analyse zum Stand des Rechts und des Instrumentariums zur Sanktionierung bzw. Vorbeugung von Greenwashing. Die Umsetzung der EmCo-Richtlinie und der Green Claims-Richtlinie bringen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen mit sich.Die Studie gibt Empfehlungen bezüglich der politisch-rechtlichen Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes in Bezug auf Umweltaussagen, sowie Hinweise für Unternehmen und Verbraucher*innen.

EU Sustainable Finance Framework - Konsistenz und Ambition sicherstellen

a) Ausgangslage: Das Sustainable Finance (SF) Framework der Europäischen Kommmission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, SFDR, CSRD, Benchmark Verordnung, etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU Umweltziele beitragen. Dies ist bisher nur eingeschränkt der Fall, was die Akzeptanz und Erfüllung der Vorgaben beschränkt und den Markt daran hindert, die Potentiale des Framework auszuschöpfen. Ziel/Forschungsfrage: Analyse von Inkonsistenzen und Ambitionslücken im EU Sustainable Finance Framework und Erarbeitung von Vorschlägen zu deren Auflösung bzw. Schließung. Methodik: Die Arbeiten erfolgen primär konzeptionell auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen, beziehen aber auch Erkenntnisse aus empirischen Studien zu Regulierungslücken, Finanzströmen und Fehlanreizen (einschl. Greenwashing) mit ein. b) beratungsorientierte Publikationen (kurze thematisch fokussierte Forschungsberichte und Policy-Paper, siehe IV)

Valide Umweltaussage oder Greenwashing?

Der vorliegende Bericht bietet eine systematische Aufarbeitung der Thematik „Umweltbezogene Aussagen über Produkte“. Dabei wird das bestehende Spannungsfeld von vertrauenswürdiger Umweltinformation bis hin zu sogenanntem Greenwashing beleuchtet und nach verschiedenen Ausprägungen und Typen kategorisiert. Anhand von Verbraucherstudien werden die möglichen Auswirkungen von umweltbezogenen Aussagen auf Verbraucher*innen analysiert. Gegenstand der Studie ist auch eine Analyse zum Stand des Rechts und des Instrumentariums zur Sanktionierung bzw. Vorbeugung von Greenwashing. Die Umsetzung der EmCo-Richtlinie und der Green Claims-Richtlinie bringen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen mit sich. Die Studie gibt Empfehlungen bezüglich der politisch-rechtlichen Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes in Bezug auf Umweltaussagen, sowie Hinweise für Unternehmen und Verbraucher*innen. Veröffentlicht in Texte | 27/2025.

KI-unterstützte Analyse von Nachhaltigkeitsberichten zur Bewertung der Klimaneutralität von Unternehmen

Transformation zu einer zirkulären Bauwirtschaft als Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung

Die Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBau) legt anlässlich der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie eine Vision für eine zirkuläre Bauwirtschaft vor. Sie empfiehlt ausdifferenzierte Definitionen für Verwertungswege, um Greenwashing zu reduzieren und zeigt Möglichkeiten, wie die Zirkularität von Bauprodukten in einem Label ausgewiesen werden kann. Zahlreiche Maßnahmenvorschläge skizzieren die Transformation zu einer Bauwirtschaft in planetaren Grenzen. Die Kreislaufwirtschaft ist demnach nur der materialbezogene Teil einer ganzheitlichen Zirkularwirtschaft. Die KNBau adressiert politisch Entscheidungstragende, bereitet das kreislaufgerechte Bauen aber auch für Planende ganzheitlich auf. Veröffentlicht in Position.

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