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Besonders geschützte und streng geschützte Arten 1. Rechtliche Grundlagen für die besonders geschützten und streng geschützten Arten 2. Nachweispflicht 3. Schutzstatus

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (siehe Seite Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen ). Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (siehe Seite Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (siehe Seite Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (siehe Seite Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter WISIA ermittelt werden. (WISIA „Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz) Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (siehe Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zurück zur Seite "Grundlagen" Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht

Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Um ihren Einsatz kommen wir nicht herum. Gleichzeitig müssen wir aber alle Möglichkeiten nutzen, um schädliche Auswirkungen zu minimieren. Glas als Problem für Vögel Licht als Problem für Tiere Wieviele Vögel fliegen gegen Glas? Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am meisten Vögel umkommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hochgerechnet, dass jährlich in Deutschland vermutlich über 100 Millionen Vögel an Glas sterben. Das wären über 5 % aller im Jahresverlauf vorkommenden Vogelindividuen (LAG VSW 2017). Damit dürfte Glas inzwischen dafür mitverantwortlich sein, dass die Zahl der Vögel in Deutschland, Europa und weltweit zurückgeht und unser Planet Jahr für Jahr mehr an Biodiversität verliert. Betroffen sind auch zahlreiche Zugvögel. Warum fliegen Vögel gegen Glas? Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. Reflexionen sind besonders in der Stadt ein relevanter Faktor. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Welche Vögel fliegen gegen Glas? Tatsächlich kann kein Vogel Glas erkennen, betroffen sein kann daher theoretisch jede Art. Es ist vielmehr eine Frage, ob sich Glas in ihrem Lebensraum befindet. Und hierbei muss das gesamte Jahr betrachtet werden. Manche Wasservögel und Vogelarten der offenen Landschaft treffen so gut wie nie auf gläserne Strukturen. Aber die meisten anderen Vogelarten kommen auch in Siedlungsräume, sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler oder im Winter. Das in Berlin dokumentierte Artenspektrum reicht von Haussperling über Nebelkrähe, Gelbspötter, Eisvogel, Sing- und Rotdrossel, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Teichrohrsänger bis Habicht und Waldohreule. Direkt an innerstädtischen Gewässern wurden auch Stockente und Höckerschwan als Anprallopfer gefunden. Gerade Zugvögel sind vielfach betroffen. So ist die Waldschnepfe ein regelmäßiges Glasopfer im März und Oktober/November, obwohl diese Art nicht hier brütet. Selbst sehr seltene Arten wie Ringdrossel und Zwergschnäpper, die nur ausnahmsweise beobachtet werden, sind in der Innenstadt als Glasopfer gefunden worden. Welche Glasscheiben sind gefährlich? Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge Glas an der Fassade, Durchsicht, Reflexion und dem Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann (LAG VSW 2021). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit „normalen“ Fenstern unter 1,5 m² Fläche. Häufig problematisch sind hingegen freistehende Glaswände (auch z.B. in Wartehäuschen von Bus und Bahn) oder -gänge mit Durchsichten, auch zusammenhängende Glasbereiche über 6 m². Je mehr Vegetation sich in der Glasscheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in der Innenstadt. Aber auch gegen Scheiben, die den freien Himmel spiegeln, können Vögel fliegen. Transparente Gebäudeecken und -kanten, bergen ein großes Anprallrisiko. Vegetation hinter Glas kann eine regelrechte Vogelfalle darstellen, z.B. Gewächshäuser oder Wintergärten. Wie sind Hochhäuser zu bewerten? Bei Hochhäusern können die unteren Bereiche genauso wie andere Bauwerke bewertet werden (siehe vorstehend). Die Häuser ragen aber meist über die umliegende Bebauung hinaus. Mit einem höheren Glasanteil, der den freien Himmel spiegelt, steigt damit die Gefahr für alle über Baumhöhe fliegenden Vögel. Auf dem Durchzug kann das jede Vogelart sein. Hier gilt ebenfalls, dass Lochfassaden in der Regel unproblematischer sind als Fassaden mit größeren zusammenhängenden Glasflächen. Ein weiterer relevanter Aspekt für Hochhäuser ist die Beleuchtung. Die Bauwerke ragen in den Raum der nächtlich ziehenden Vögel. Bei bestimmten Wetterlagen können diese von Licht angelockt und irritiert werden. Sie fliegen Kreisbahnen um die Lichtquelle und können gegen Glas und andere Hindernisse prallen. Wie kann man Vogelschlag erfassen? Selten wird man direkt Zeuge eines Anfluges. Auch die Kadaver findet man kaum, weil diese schnell von Verwertern wie Krähen und anderen Vögeln (tagsüber) oder Füchsen, Mardern, Ratten und anderen Säugetieren (vor allem nachts) abgesammelt werden. In der Stadt beseitigen auch Reinigungsdienste die toten Vögel, gerade an öffentlich genutzten Orten. Sichtbare Spuren an den Scheiben hinterlassen meist größere Vögel, während die Anprallstellen von Kleinvögeln allenfalls durch ein paar unauffällige Federchen erkannt werden können. Systematische Untersuchungen über mehrere Monate (vor allem von Juli bis November) können trotzdem gute Erkenntnisse über das Vogelschlaggeschehen erbringen, auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Der Aufwand hängt von den jeweiligen Fassaden ab und steigt vor allem bei Höhen über ca. 5 m an, weil die Flächen dann kaum noch optisch absuchbar sind. Die Frequenz der morgendlichen Kadaversuchen muss dann erhöht werden. Vereinzelt kann eine Kontrolle von innen hilfreich sein. Was kann man gegen Vogelschlag tun? Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung vermieden werden. Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen durch technische Maßnahmen sichtbar gemacht werden (z.B. Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck). Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen wie z.B. das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden. Welche Markierungen sind wirkungsvoll? Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen ihnen hindurch fliegen („alle 10 cm eine Linie“). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm („alle 5 cm eine Linie“). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 % bzw. 6 %, so dass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – Vögel müssen die Markierungen gut erkennen können. Dies gilt insbesondere auch für Punkte, die erst in den letzten Jahren intensiver untersucht werden (siehe hierfür die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass glänzend-helle oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht spiegeln, auch auf der Innenseite (Ebene 2) angebracht werden können. Über deren Wirksamkeit liegen aber erst wenige Befunde vor (siehe hierfür ebenfalls die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, so dass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt. Welche Markierungen sind (weitgehend) nutzlos, entgegen der Versprechungen? Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen “Greifvogel”, sondern nur das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen. Den gleichen Effekt hätte man mit einem beliebigen Aufkleber. Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen . Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel applizierten UV-Strukturen ausweichen, die wir Menschen nicht sehen. In der Praxis funktioniert dies vermutlich aus mehreren Gründen nicht oder nur sehr wenig (siehe hierzu die Testergebnisse auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft). Und schließlich sind Gläser mit geringer Außenreflexion (maximal 15 %) allein in der Regel keine wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinter liegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint. Wann gibt es Handlungsbedarf? Ist dieser rechtlich durchsetzbar? Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben. Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot bei allen in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen (wie bei Windkraft, Straßentrassen oder eben Glas) dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu erläutern, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat dies getan (LAG VSW 2021). Danach sind auf 100 m Fassadenlänge zwei Vogelschlagopfer je Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab fünf Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) „signifikant erhöht“. Wenn diese Situation erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden. Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Unter der Überschrift „Lichtverschmutzung“ ist in den letzten Jahren bekannt geworden, dass sich Licht ungünstig auf Mensch und Tier auswirken kann. Die drei wichtigsten Aspekte für Vögel, Insekten und Fledermäuse werden nachfolgend benannt. Wann ist Licht für Vögel gefährlich? Wie schon im Abschnitt über Hochhäuser angesprochen, kann Licht unter bestimmten Umständen für Zugvögel kritisch sein und insbesondere nachts bei bestimmten Wetterlagen (Wolkendecke, Regen, Nebel) eine anlockende oder irritierende Wirkung haben. In Kombination mit Hindernissen (z.B. Glasscheiben, Abspannungen) kann es hierbei zu Massenanflügen kommen. Bei Untersuchungen im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass Zugvögel nachts auch in Bodennähe von starken Lichtquellen angelockt werden können. Dies kann Leuchtreklame sein, aber auch helle Innenbeleuchtung, die nach außen dringt. Vögel verunglücken dann an den Glasscheiben in der Nähe der Lichtquelle. Wichtig ist daher, keine deutlich über das allgemeine Beleuchtungsniveau der Umgebung hinausragende Lichtstärke zu installieren. Darüber hinaus können sogenannte “Skybeamer”, stark gebündelte Lichtstrahlen, zu Irritationen bei Zugvögeln führen, bis hin zum Absturz der Vögel. Aus dem Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass derartige Beleuchtungen zu den Vogelzugzeiten verboten sind. In Berlin betrifft dies die Zeiträume 1. März bis 31. Mai und 15. August bis 30. November. Was ist für Insekten schädlich und wie sehen Vermeidungsmaßnahmen aus? Die Anlockwirkung von Licht auf Insekten ist altbekannt. Vor allem in der Nähe von Stadtgrün und Gewässern kann hierbei die örtliche Artenvielfalt (Biodiversität) erheblich gemindert werden, wenn viele Insekten aus ihren Lebensräumen quasi herausgezogen werden. Denn sie umkreisen die Lichtquelle und verhungern dort oft. Diese Tiere gehen dann für den Populationserhalt verloren. Hieraus wird deutlich, dass man mit Licht in durchgrünten Gebieten sehr sorgsam umgehen muss. Handlungsmöglichkeiten hat fast jeder auch im privaten Bereich: Möglichst wenig Licht verwenden, mit geringstmöglicher Helligkeit. Später in der Nacht nicht benötigtes Licht abschalten. Leuchtkörper mit geringen blauen und UV-Anteilen verwenden, also eher gelbliches Licht wie LED-Amber oder Natriumdampflampen. Wenn weißes Licht unbedingt erforderlich ist, kann warmweißes LED-Licht verwendet werden. Beleuchtung niedrig anbringen und nur nach unten abstrahlen – keine Abstrahlung in die Landschaft. Was ist für Fledermäuse wichtig? Zwar gibt es einige Fledermäuse, die gezielt Lichtquellen anfliegen, um die dort angesammelten Insekten zu erbeuten, doch grundsätzlich weichen die meisten Fledermäuse hell beleuchteten Bereichen aus. Dies geht so weit, dass sie für ihre Flüge durch die Stadt nur dunkle Verbindungsstrukturen verwenden können, z.B. nicht beleuchtete Grünzüge. Fledermäuse werden also durch Licht gleich doppelt betroffen: Zum einen verringert sich ihr Nahrungsangebot, weil die Insektenpopulationen verkleinert werden. Und zum anderen wird ihre Bewegungsfähigkeit durch Beleuchtung eingeschränkt. In der Folge verringert sich auch die Zahl der Fledermäuse, die in der Stadt leben können.

LSG Spitzberg Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt nordwestlich von Roßlau und erfasst den Spitzberg mit seinen allseitig sanft geneigt abfallenden Hängen. Unter Ausgliederung der Ortslagen von Tornau und Streetz wird das Gebiet im Osten durch die Kreisstraße von Roßlau über Streetz nach Natho, im Südwesten durch die Bundesstraße B 184 zwischen Tornau und Jütrichau und im Norden durch den Waldrand des Spitzberges abgegrenzt. Das LSG liegt am südwestlichen Rand der Landschaftseinheit Roßlau-Wittenberger Vorfläming und grenzt unmittelbar an das Zerbster Ackerland an. Der Spitzberg oder auch Schlossberg ist das südwestlichste Glied einer Stauchendmoränenkette, die sich über den Möllelberg nach Nordosten fortsetzt und zusammen als Streetzer Berge bezeichnet wird. Der Spitzberg erreicht die beachtliche Höhe von 111 m ü. NN und überragt damit das südlich liegende Elbetal um 55 m. Morphologisch und infolge seiner geschlossenen Waldbedeckung prägt das Gebiet den Südrand des Roßlau-Wittenberger Vorflämings zwischen Roßlau und Zerbst. Das LSG „Spitzberg“ ist eine Landschaft, die durch Kiefernforsten geprägt wird. Kleinere Laubwaldflächen, insbesondere entlang der Kreisstraße zwischen Roßlau und Streetz sowie im Westen des Gebietes, unterbrechen die gleichförmigen Bestände. Ackerflächen treten nur bei Streetz auf. Hauptwege werden von Alleen begleitet, so die von Roßlau auf den Spitzberg führende Schlossallee. Den landschaftlichen Reiz des Gebietes bestimmen unterschiedlichste Oberflächenformen, die im Bereich der „Bergkuppe” auch als steilere Hänge ausbildet sind. Auf dem Spitzberg befinden sich bauliche Anlagen, die ursprünglich auf ein kleines Jagdhaus des Köthener Herzogshauses zurückgehen. Das Haus wurde Ende des 18. Jh. errichtet. Sein Erbauer ist unbekannt. Überliefert wurde nur, dass es nach den französischen Kriegen zu Beginn des 19. Jh. unbewohnt war und stark gelitten hat. Um 1830 wurde es wieder aufgebaut. Das Jagdhaus wurde in Gestalt eines Aussichtsturmes angelegt, von dem man über die Waldbestände hinweg weite Sichten auf die Umgebung und bis zum Petersberg und zu den Türmen von Magdeburg hat. Weiterhin entstanden früher in größerem Umfang forstliche Einrichtungen, die heute u. a. als Waldschulheim der „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald“ genutzt werden. Das LSG „Spitzberg“ gehört aufgrund seiner morphologischen Bedingungen, der geringen Wertigkeit seiner Böden und der jagdlichen Interessen des anhaltischen Herzogs- bzw. Fürstenhauses von Anhalt-Köthen zu den Gebieten, in denen sich im Vorfläming flächig Wälder erhalten konnten. Die ursprünglichen Laubwälder mussten jedoch den Kiefernforsten weichen. Reste dieser Laubwälder beschreibt HESSE noch unter Hinweis auf Buchenvorkommen, die allerdings schon zu Beginn des 20. Jh. eingeschlagen wurden. Kleinere eichenreiche Bestände konnten sich jedoch erhalten bzw. wurden forstlich standortgerecht neu angelegt. Wie an anderen Moränenkuppen entlang des wärmebegünstigten Elbetals auch, wurde früher an der Südseite des Spitzberges Wein angebaut. Dieser damals verbreitete Weinbau im Fläming ist nahezu vollständig zum Erliegen gekommen und besteht heute nur noch auf den Jessener Bergen fort (vgl. LSG „Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge“). Das Gebiet des Spitzberges ist Teil der saaleglazialen Stauchendmoräne, die zu den Streetzer Bergen gehört. Der das Gebiet prägende, von Südwest nach Nordost streichende Moränenzug besteht aus Hochflächenbildungen. Das sind gestauchte, sandige bis tonige Geschiebemergel, die teilweise von Sanden überlagert werden. Nach Südosten in Richtung Rosseltal werden die Geschiebemergel von immer mächtigeren glazifluviatilen Sanden bedeckt, so dass der Geschiebemergel nur noch an wenigen Stellen zu Tage tritt. Selten sind auch weichselglaziale Dünensande aufgeweht worden. Dieses LSG gehört bodengeographisch zum Wittenberg-Roßlauer Vorfläming, einer Bodenlandschaft der Sander, sandigen Platten und sandigen Endmoränen. Im Schutzgebiet überwiegen Sand-Böden, die im Einzelnen aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand bestehen und bereichsweise eine weitere Decke aus Flugsand aufweisen. Der Flugsand verschlechtert die Bodeneigenschaften, da erselbst nährstoffarm und sauer ist. Entsprechend variieren die Sandböden von podsoligen Braunerden bis hin zu Braunerde-Podsolen. Im Bereich der Endmoräne sind diese Böden stellenweise stark kiesig. Im Umfeld der Endmoräne lagert Geschiebemergel in unterschiedlichen Tiefenlagen. Er ist in den oberen 1,5 bis 2 m seiner Mächtigkeit durch Bodenbildung überprägt und entkalkt. Dort, wo der Geschiebemergel in geringerer Tiefe ansteht, finden sich Braunerde-Fahlerden aus lehmigem Geschiebedecksand über sandigem Lehm, bei tiefer als 1 m anstehendem Geschiebemergel bzw. bei Überlagerung des Geschiebelehms durch Schmelzwassersand sind lehmunterlagerte Sand-Böden ausgebildet, die einen verbesserten Bodenwasserhaushalt und eine bessere Nährstoffbevorratung als die „normalen“ Sand-Böden aufweisen. Regosole aus Dünensand sind selten. In den wenigen, randlich gelegenen breiten Bachtälern sind Gleye bis Anmoorgleye anzutreffen, die deren Niederungscharakter unterstreichen. Im LSG „Spitzberg“ bestehen bis auf Kleingewässer keine größeren offenen Gewässer, kleine Fließgewässer berühren das Gebiet randlich. Die Quellhorizonte liegen erst am Fuße des Berges und speisen hier kleinere Gewässer, die in Niederungen eingebettet sind. Klimatisch bildet das Gebiet einen Übergang vom wärmegetönten Elbetal zum deutlich kühleren und niederschlagsreicheren Vorfläming bzw. Hohen Fläming. Der mittlere Jahresniederschlag erreicht 560 bis 570 mm bei Jahresdurchschnitttemperaturen von 8,5 °C. Der Spitzberg selbst ist aufgrund seiner exponierten Lage zum Elbetal in seinen tieferen, süd-exponierten Bereichen niederschlagsärmer und wärmer, jedoch im Bereich der aufragenden Bergkuppe niederschlagsreicher (580–600 mm/Jahr) als die Umgebung. Das Gebiet wäre flächig von lindenreichem Eichen-Hainbuchenwald als Potentiell Natürliche Vegetation bestanden. Dabei nehmen die tiefer gelegenen, etwas nährstoffreicheren Standorte den Knäulgras-Linden-Hainbuchenwald und die stärker hängigen Bereiche den Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald ein. Die niederschlagsreichere Bergkuppe hingegen würde von Waldmeister-Buchenwald bestanden sein. Diese Waldverhältnisse lassen sich gegenwärtig gut in der natürlichen Verjüngung erkennen. So sind sowohl Rotbuche im Bereich der Bergkuppe als auch Stiel-Eiche, Hainbuche und Winter-Linde sowie Spitz- und Berg-Ahorn in den mittleren und unteren Bereichen anzutreffen. Heute dominieren aber die Kiefernforsten mit Land-Reitgras, Draht-Schmiele und Himbeer ein der Krautschicht. Laubmischwälder stocken fast nur auf nährstoffkräftigeren und frischeren Standorten und repräsentieren die naturnahen Knäulgras-Linden-Hainbuchenwälder. In den Wäldern kommen neben Wald-Knäulgras, Rasen-Schmiele, Wald-Flattergras und Riesen-Schwingel u. a. auch Wald-Veilchen, Frauenfarn, Busch-Windröschen, Echte Nelkenwurz, Vielblütige Weißwurz, Schattenblümchen und Deutsches Geißblatt vor. An Wegrändern und kleineren Blößen sind Magerrasen und Heiden anzutreffen, in denen Sand-Segge, Gemeine Grasnelke, Heide-Nelke, Echtes Labkraut, Zypressen-Wolfsmilch, Echter Thymian, Feld-Beifuß, Berg-Jasione und Wiesen-Wachtelweizen auftreten. Die Tierwelt der Forsten und Wälder weist wenig Besonderheiten auf. In den früheren Jahrzehnten, als infolge Kahlschlagnutzung große offene Freiflächen bestanden, trat regelmäßig die Nachtschwalbe auf, die heute aber nur selten und unregelmäßig nachgewiesen werden kann. Unter den Greifvogelarten ist die Brut des Baumfalken erwähnenswert. Bekannt ist bisher weiterhin das Vorkommen von vier Fledermausarten. Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Spitzberg“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Die Entwicklungsziele des Landschaftsschutzgebietes sind eng mit dem Aufbau des Naturparks verbunden; insbesondere sind unterschiedlichste Wirtschaftszweige und Nutzungsansprüche, wie die Entwicklung eines naturverträglichen Fremdenverkehrs und Tourismus, der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft in Einklang mit dem Naturschutz zu bringen. Dazu soll der Wald im Gebiet erhalten und naturnah entwickelt werden; ebenso die Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt, vor allem die wenigen Kleingewässer. Magerrasen und Heiden sind zu sichern; die Waldalleen sollen gepflegt und ergänzt werden. Grundsätzlich sind die morphologischen Strukturen der Landschaft zu sichern. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes soll in dem Maße erfolgen, dass dieser auf Dauer eine bestmögliche Nutz-, Schutz-, Erholungs- und ökologische Funktion ausüben kann. Dazu sind naturnahe Waldwirtschaft, Förderung des Laubholzanteils an den Bestockungen, Aufbau naturnaher Wälder und die Entwicklung mehrstufiger Waldränder anzustreben. Die Stadt Roßlau Im Bereich der heutigen Stadt Roßlau lag schon in slawischer Zeit in der sumpfigen Niederung am linken Ufer der Rossel, unweit der Mündung in die Elbe, eine Wasserburg. An ihrer Stelle entstand im 12. Jh. eine Burg, vonder wesentliche Teile des Wohnturmes bis heute erhalten blieben. Parallel zur Burg gründeten Siedler von der Küste jenseits der Rossel ein Dorf. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung Roßlaus wurde die Lage am Übergang über die Elbe. 1583 wurde die erste hölzerne Brücke errichtet. In der Schlacht an dieser Dessauer Brücke am 25.04.1626 errang Wallenstein seinen ersten großen Sieg über das protestantische Heer unter ERNST VON MANSFELD. Für die spätere Entwicklung Roßlaus spielten Verwaltungsaufgaben, das Brauereigewerbe und die Elbeschifffahrt eine besondere Rolle. Neben der Wasserburg beherbergt die Stadt Baudenkmale des Spätklassizismus. Der Architekt CHRISTIAN GOTTFRIED HEINRICH BRAND-HAUER errichtete 1822/23 den Haupteingang des Friedhofs in Form ägyptischer Pylone, 1826 ein Brauhaus in der Kleinen Marktstraße 6 und 1832 ein Wohnhaus in der Hauptstraße 10. Die neugotische Marienkirche wurde von CHRISTIAN KONRAD HENGST Hengst 1851 bis 1854 ander Stelle der bis ins Mittelalter zurückführenden Vorgäng erbauten errichtet. Wanderungen Eine Wanderung zum Spitzberg beginnt man in Roßlau und verlässt die Stadt über die Streetzer Allee. Mit Eintritt der Straße in den Wald biegt links die Schlossallee ab, die geradlinig zum Spitzberg führt. Nach Besichtigung des Jagdhauses verfolgt man den Weg nach Streetz in östliche Richtung. Von Streetz kann man über einen Feldweg nach Mühlstedt gelangen. Von hier aus führt am westlichen Rand des Rosseltals ein Weg über Meinsdorf zurück nach Roßlau. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Thüringer Vogelzugkarte

Die Karte der Zugvogelrastgebiete ist eine Teildarstellung der Thüringer Vogelzugkarte. Sie stellt avifaunistich bedeutsame Rast- und Überwinterungsgebiete insbesondere für ziehende Wasser- und Greifvogelarten dar. Die Datengrundlage basiert einerseits auf einer fachgutachlichen Einschätzung ehrenamtlicher Ornithologen und Fachgruppe und andererseits aus Daten der fachlichen Vorhabensbegleitung. Alle Gebiete werden regelmäßig besucht und die Beobachtungsergebnisse vor dem Hintergrund der jährlich publizierten Fachliteratur bewertet. Dabei erfolgt eine Unterteilung in lokal und überregional bedeutsame Gebiete. Die Abgrenzung der Geometrien richtet sich im Regelfall nach im Gelände sichtbaren Merkmalen. In der Attributierung sind Angaben zu den wichtigsten Artgruppen/Arten und Zugzeiten zu finden. Die Karte wird seit 2008 jährlich anhand der Datensammlung des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz/Vogelschutzwarte Seebach aktualisiert.

Bestandsaufnahme von Greifvoegeln und Eulen

Die regelmaessige Bestandsaufnahme erfolgt durch Gelaendeaufnahmen, um den jaehrlichen Bestand und Fluktuationen zu erfassen. Hierdurch sollen Ausmass und Ursache der Bestandsabnahme dieser gefaehrdeten Arten ermittelt werden.

Modell der Vogelzugdichte für Greifvögel (Thermiksegler)

- Dargestellt sind die in drei Klassenstufen unterteilten modellierten Vogelzugdichten für Thermiksegler (z. B. Greifvögel, Störche, Kraniche) innerhalb Mecklenburg- Vorpommerns. - die Einteilung der Klassen erfolgte durch Quantilbildung über die Modellergebnisse und entspricht einer geringen bis mittleren (Zone C), mittleren bis hohen (Zone B) sowie hohen bis sehr hohen (Zone A) Vogelzugdichte. - eine detaillierte Beschreibung zur Methodik findet sich in Tenhaeff M., 2024, Überprüfung und Aktualisierung des Gutachtens „Modell der Dichte des Vogelzugs“ (ILN Greifswald 1996). Abschlussbericht Datengrundlage: - Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200) © GeoBasis-DE / BKG 2023 - Verwaltungsgebiete 1:2 500 000, Stand 31.12.2023 (VG2500) © GeoBasis-DE / BKG 2023 - FIS Gewässer MV, Stand 2023 © LUNG M-V (27.04.2024) - CORINE Land Cover 5 ha, Stand 2018 (CLC5-2018) © Geo-Basis-DE / BKG 2023

Oekologische Untersuchungen bei Greifvoegeln und Eulen

Bestandserfassung und Untersuchung bestandsveraendernder Faktoren, sowie etho-oekologische Forschungen.

Abklaerung von Todesfaellen bei Greifvoegeln

1.) Zielsetzung: a) Ermittlung der Todesursachen bei gehaeuften Todesfaellen von Greifvoegeln (primaer Maeusebussarde und Milane) im Fruehjahr in Ackerbaugebieten ('Fruehjahrsvergiftung'). b) Pruefung von moeglichen Wirkungsketten bei Stoffen, die fuer die Ackerbehandlung eingesetzt werden. 2.) Projektplan und Methoden: a) Erfassung der oertlichen Verteilung der Todesfaelle (durch gezielte Umfrage). b) Klassierung der Todesfaelle u.a. mittels toxikologischer und veterinaer-pathologischer Untersuchungen. c) Pruefung des Zusammenhangs Ackerbehandlung und fuer Greifvoegel erreichbares Regenwurmangebot. d) Rueckstandanalytische Untersuchung von Regenwuermern auf behandelten Aeckern. e) Eventuell experimentelle Untersuchung der Wirkung ausgewaehlter Pflanzenschutzmittel auf die Aktivitaet und Mortalitaet von Regenwuermern (Prof.C. Schlatter).

Sperberkartierung - Geoportal Stadt Köln

Mit Hilfe des Sperbermonitorings werden in Zusammenarbeit mit den Bürger*innen Kölns Hinweise über den Sperber und seine Bruterfolge ermittelt, um bei negativen Entwicklungen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Die Größe und die Zusammensetzung der Sperber-Bestände können Hinweise über den Zustand der in Köln lebenden Vögel geben. Die Beobachtung wird dabei helfen, den Zustand der Sperber-Population in Köln zu beurteilen. Den Link zur Übermittlung Ihrer Sichtungs-Angaben finden Sie auf der Website unter dem Punkt "Meldestelle Greifvögel". Im unteren Abschnitt der Seite finden Sie weitere interessante Informationen zum Sperber sowie eine detaillierte Beschreibung über das Erscheinungsbildes des kleinen Jägers in unserer großen Stadt.

KLARO: Kulturlandschaft für die Rohrweihe (Circus aeruginosus) im Kreis Warendorf im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) Erhalt und Förderung einer windkraftsensiblen Greifvogelart durch Optimierung und Neuanlage von Habitaten, Gelegeschutz sowie Begleitforschung zur Maßnahmenweiterentwicklung

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