Der Kernkraftwerksstandort Olkiluoto befindet sich im Südwesten Finnlands auf einer Halbinsel an der Ostsee. Die Entfernung zu deutschem Gebiet beträgt ca. 865 km Luftlinie. Die Blöcke Olkiluoto 1 und 2 sind Siedewasserreaktoren schwedischer Bauart und wurden in den Jahren 1978 und 1980 in Betrieb genommen. Die ursprüngliche elektrische Nettoleistung beider Blöcke betrug jeweils 660 MW. Durch wiederholte, von entsprechenden Nachrüstungs- und Umbauarbeiten vorbereitete Leistungserhöhungen (zuletzt in den Jahren 2010/2011) können beide Blöcke aktuell jeweils 890 MW zur Verfügung stellen. Damit verbunden war die Erhöhung der thermischen Reaktorleistung von ursprünglich 2000 MW auf nunmehr 2500 MW. Die beiden Blöcke waren ursprünglich für eine Betriebsdauer von 40 Jahren ausgelegt, die bereits überschritten sind. Aktuell besteht eine Betriebsgenehmigung bis zum Jahr 2038, was einer bis zu 60jährigen Betriebsdauer entspricht. Nunmehr ist einerseits beabsichtigt, die thermische Reaktorleistung pro Block auf 2750 MW zu erhöhen und gleichzeitig die Betriebsdauer auf bis zu 80 Jahre zu steigern. Am 5. Dezember 2024 hat der Betreiber Teollisuuden Voima Oyj beim Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung in Finnland den Bericht zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (gUVP-Bericht) eingereicht, welcher Informationen über das Vorhaben und seine Alternativen, eine Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt sowie Abschätzungen der voraussichtlichen wesentlichen Umweltauswirkungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung enthält. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Espoo-Konvention. Stellungnahmen konnten bis zum 14. Februar 2025 in deutscher Sprache direkt an die finnische Seite übermittelt werden (siehe auch Datei "Auslegungsinformation_Bekanntmachung.pdf"). Das Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung in Finnland fungiert als koordinierende Behörde für das Verfahren der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat am 14. Februar 2025 eine Stellungnahme an die finnische Seite übersandt. Im Anschluss fand das Konsultationsverfahren statt. Dieses konnte seitens des SMUL am 29. Juli 2025 beendet werden. Die dazugehörigen Unterlagen können unter "Weitere Unterlagen" eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
ID: 3469 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Plans/Programms: Grenzüberschreitende Beteiligung zur Konsultation auf Grundlage der Berichtsentwürfe über die Umweltverträglichkeitsprüfung des Plans zur Ausweisung von 8 Gebieten für die CO2-Speicherung sowie die Erstellung einer Umweltprüfung (SUP) Kurzbeschreibung des Plans/Programms: Im Rahmen der Umsetzung politischer Vereinbarungen zur geologischen Speicherung von CO2 hat die dänische Energieagentur einen Plan für die Ausweisung von Gebieten zur Injektion und geologischen Speicherung von CO2 im Untergrund in fünf Gebieten an Land und in drei Küstengebieten erstellt. Die Gebiete wurden aufgrund ihrer geologischen Eignung ausgewählt. Der Plan für die Ausschreibung wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Parallel zu dieser Umweltverträglichkeitsprüfung wird eine gesonderte strategische Umweltprüfung einer Verordnung durchgeführt, die die Erteilung der Genehmigung für Pilot- und Demonstrationsprojekte zur CO2-Speicherung innerhalb der ausgewiesenen Gebiete ermöglicht. Raumbezug In- oder ausländischer Plan/Programm: ausländisch Bundesweiter Plan oder Programm: Nein Ort des Plans/Programms Verfahrenstyp und Daten Datum des Beginns der Plan- oder Programmaufstellung: 06.06.2023 Art des Plan- oder Programmverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention SUP-Kategorie: Plan oder Programm im Sektor Energie Zuständige Behörde Zuständige Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: +49 40 3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: Dajana.Ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu dem Vorhaben sind schriftlich oder elektronisch beim beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, dajana.ruge@bsh.de. Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders/ Organisation enthalten. Anhörungsbehörde: Danish Environmental Protection Agency Tolderlundsvej 5 5000 Odense C Dänemark Öffentlichkeitsbeteiligung Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg und in der Bibliothek des BSH in Rostock Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 11.08.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.07.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die Informationsseite der zuständigen Behörde. https://www.bsh.de/SharedDocs/Meldungen_Oeffentl_Bekanntmachungen/_Meldungen/20…
ID: 1312 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Konsultation nach der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark "Aurora" in der Schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee, NV-06738-20 Kurzbeschreibung des Vorhabens: OX2 AB plant die Errichtung eines Offshore-Windparks in der schwedischen Wirtschaftszone in der Ostsee, östlich der Insel Öland und südwestlich der Insel Gotland. Der Windpark trägt den Namen Aurora und soll pro Jahr etwa 24 TWh Strom erzeugen, was dem Stromverbrauch von bis zu fünf Millionen Haushalten entspricht. Das derzeitige Projektgebiet ist etwa 1.045 km2 groß und liegt etwas mehr als 30 km von Öland und etwas mehr als 20 km von Gotland entfernt. Der Windpark wird voraussichtlich in mehreren Phasen entwickelt werden. Der Windpark soll aus insgesamt 220 bis 370 Windturbinen und zugehöriger Ausrüstung wie Offshore-Umspannwerken, Seekabeln und Plattformen (Wohnplattformen und Plattformen zur Energiespeicherung oder Energieumwandlung wie Wasserstoff) bestehen. Die maximale Gesamthöhe der Windturbinen beträgt 370 Meter über dem Meeresspiegel, und die erste Stufe des Windparks soll 2030 in Betrieb genommen werden. Die Entfernung des geplanten Aurora-Windparks zu den (zu Finnland gehörenden) Åland-Inseln beträgt etwa 380 km, gemessen vom Windpark selbst, und etwa 290 km, gemessen von der nächstgelegenen primären Option für einen Kabelkorridor. Die Entfernung des Windparks zum finnischen Festland beträgt ca. 450 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 370 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Der Windpark ist etwa 280 km von der estnischen Insel Saaremaa und etwa 390 km vom estnischen Festland entfernt. Die Entfernung des Windparks nach Lettland beträgt ca. 190 km und die Entfernung nach Litauen ca. 205 km. Die Entfernung zur Oblast Kaliningrad in Russland beträgt etwa 230 km. Nach Polen beträgt die Entfernung vom Windpark ca. 190 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 160 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Die Entfernung vom Windpark zur dänischen Insel Bornholm beträgt ca. 200 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 130 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Die Entfernung des Windparks zur deutschen Insel Rügen beträgt ca. 300 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 240 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 12.11.2021 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet Windparkverfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Schriftliche Stellungnahmen oder zur Niederschrift sind an einen der folgenden Dienstsitze beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg oder Rostock zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mailadressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, Dajana.Ruge@bsh.de Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Die Stellungnahmen müssen Namen und Anschrift der stellungnehmenden Person/Organisation enthalten. Vorhabenträger OX2 OX2 AB Lilla Nygatan Box 2299 10317 Stockholm Schweden Homepage: http://www.ox2.com Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek – Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 03.12.2021 Enddatum der Auslegung 17.12.2021 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 03.12.2021 Enddatum der Auslegung 17.12.2021 Auslegung Espoo report Aurora Wind Farm (environmental impact assessment or ESPOO environmental impact assessment) Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 13.10.2023 Enddatum der Auslegung 24.10.2023 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Das schwedische Amt für Umweltschutz hat dem BMUV (Germany point of contact) am 21.09.2023 die Konsultation sowie den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark „Aurora“ in der schwedischen AWZ mit der Bitte zur weiteren Veranlassung ( Stellungnahmen zur Bewertung der Umweltauswirkungen des Projekts auf Deutschland, eventuelle Kommentare der deutschen Öffentlichkeit/Behörden) übersandt. Der geplante Windpark trägt den Namen „Aurora“. Er wird eine geschätzte Höchstleistung von ca. 5 500 MW haben und aus bis zu 370 Windturbinen mit einer maximalen Höhe von jeweils von 370 Metern bestehen . Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.10.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.10.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Konsultationsunterlagen sowie der UVP-Bericht für… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau des Rings von Kostrzyn an der Oder als Strecke der Landesstraße Nr. 31
Land beteiligt sich bei nachzuholender grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung des AKW Doel. „Die hochriskante Kernenergie ist weder ökologisch noch klimapolitisch eine sinnvolle Option. Jede Investition in Kernenergietechnik ist hinderlich für eine nachhaltige und klimafreundliche Energiewende. Deshalb sagt das Klimaschutzministerium eindeutig und entschieden ‚Nein‘ zur Laufzeitverlängerung des AKW Doel und der weiteren Nutzung von Kernenergie in Belgien – denn die Zukunft muss den Erneuerbaren Energien gehören“, sagte Klimaschutz- und Energieministerin Anne Spiegel anlässlich der nachzuholenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung des AKW Doel, an der sich Rheinland-Pfalz mit einer Stellungnahme beteiligt. Die Risikoreaktoren Doel 1 und 2 haben schon mehr als 40 Jahre Laufzeit hinter sich. Für dieses Zeitfenster wurden sie auch ursprünglich geplant und gebaut. „Die Reaktoren stellen nicht zuletzt auch aufgrund ihres Alters ein inakzeptables Risiko für die ganze Region und weit darüber hinaus dar und müssen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt dringend vom Netz genommen werden“, so Spiegel weiter. Hintergrund : Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat im September vergangenen Jahres die zuständigen Landesministerien bezüglich der nachzuholenden Umweltverträglichkeitsprüfung der Atomkraftwerke Doel 1 und Doel 2 informiert. Das Land Rheinland-Pfalz hat gegenüber dem BMU erklärt, sich am grenzübergreifenden Verfahren zu beteiligen. Neben Rheinland-Pfalz beteiligt sich ebenfalls das Land Nordrhein-Westfalen, das auch die Federführung nach dem Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung übernimmt.
Emden/ Oldenburg – Ende August erteilte der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) der Niedersachsen Ports GmbH Co. KG Emden die Genehmigung für den Neubau eines Großschiffsliegeplatzes im Hafen Emden. Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen – als Bestandteil des Beschlusses – liegen vom 13. September bis einschließlich 26. September bei der Stadt Emden während der jeweiligen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Wegen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt die Auslegung auch in der Provinz Groningen und der Gemeinde Delfzijl. Interessierte haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich die Unterlagen im Internetauftritt des Landesbetriebes unter www.nlwkn.niedersachsen.de anzusehen. Mit dem planfestgestellten Vorhaben sollen im Bereich des Emder Hafens zwischen Emspier und Emskai die Kapazitäten erweitert werden. Erforderlich wird dies aufgrund des erwarteten, weiterhin steigenden Umschlags im Bereich Projektladungen, des Automobilumschlags und veränderten Schiffsgrößen. Das Vorhaben zum Neubau eines Großschiffsliegeplatzes umfasst den Bau einer Kaje, die Aufspülung eines Hafengeländes sowie Bodenentnahmen im Bereich der geplanten Hafenfläche und der Liegewanne. Ferner entstehen Anbindungen an vorhandene Verkehrsinfrastrukturen und eine neue Einspülanlage für Unterhaltungsbaggerungen. Gegenstand des Verfahrens war auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Zudem erörterten die Beteiligten im wasserrechtlichen Verfahren auch gewässerökologische und naturschutzfachliche Themen. „Soweit die vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen nicht als unbegründet zurückgewiesen wurden, konnte ihnen durch die Verfügung von Nebenbestimmungen Rechnung getragen werden. Weiterhin sind naturschutzrechtliche Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen vorgesehen, die auf N-Ports-Flächen im Gebiet der Stadt Leer umgesetzt werden“, erläuterte Hans-Werner Glaeseker vom NLWKN in Oldenburg, der das Verfahren betreut hatte. Alles in allem sind somit die Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt in die Gesamtabwägung eingeflossen. Die Unterlagen finden Sie hier .
Das Departement of Business, Energy and Industrial Strategy (Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie) des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) hat die Durchführung eines grenzüberschreitenden Beteiligungsverfahrens zur Errichtung des Kernkraftwerkes Hinkley Point C bekanntgegeben. Die Genehmigung („Development Consent Order“) vom März 2013 für die Errichtung liegt bereits vor. Im Rahmen der Erstellung dieser Genehmigung wurde durch die Britische Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Eine Notifizierung nach Art. 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) erfolgte nicht. Die britische Behörde sieht das nun gestartete Beteiligungsverfahren nicht als formelle Notifizierung im Sinne der Espoo-Konvention an, sichert aber zu, die Informationen zur Verfügung zu stellen, welche auch im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verfügung gestellt worden wären. Die britische Behörde hat angekündigt, im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens abgegebene Stellungnahmen zu prüfen und im weiteren Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zu berücksichtigen, sofern daraus neue grenzüberschreitende Auswirkungen erkennbar sind. Aufgrund der Vielzahl der auf den Internetseiten der britischen Behörden zur Verfügung gestellten Dokumente wurden nur die wichtigsten direkt in das UVP-Portal hochgeladen oder verlinkt.
Vorhabensziel: Anpassung der europäischen Umweltverträglichkeitsprüfung an die Erfordernisse der chinesischen Genehmigungsverfahren. Durchführung einer angepassten Umweltverträglichkeitsprüfung mit der Möglichkeit der Erweiterung auf eine Kaskade von Kleinwasserkraftwerken für einen geplanten Standort. Siehe Projektantrag des Gesamtverbundprojektes Arbeitspakete 1, 11, 13, 14.
Im Vorhaben soll eine Handreichung zur grenzüberschreitenden UVP/SUP erstellt werden. Bei deutschen Behörden treten bei der Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach den Vorschriften des UVPG offensichtlich eine Vielzahl von praktischen Fragen im Zulassungsverfahren auf: und a. Umfang erforderlicher Übersetzungen, Notwendigkeit von bilateralen Terminen, Beteiligung der Öffentlichkeitsbeteiligung im anderen Staat. Ähnliche Fragen treten auf, wenn deutsche Behörden an ausländischen UVP-Verfahren beteiligt sind: Was kann die deutsche Behörde vom Nachbarstaat fordern? Bei der strategischen Umweltprüfung (SUP) während der Aufstellung von Plänen und Programmen wird sich die Situation absehbar ähnlich entwickeln. Die Handreichung soll Vorschläge für eine rechtskonforme, pragmatische und effiziente Lösung dieser Fragen enthalten. Dabei soll auch auf die Bedingungen, unter denen private und öffentliche Personen, vor allem in- und ausländischen Umweltverbände Rechtsbehelfe, einlegen können, dargestellt werden. Die Handreichung richtet sich vornehmlich an deutsche Behörden. Sie soll aber auch den Behörden und der Öffentlichkeit des Auslandes, die sich an deutschen Verfahren beteiligen möchte, als Informationsgrundlage dienen. Die Handreichung soll als aktualisierungsfähige Internetfassung erstellt und in verschiedenen Sprachfasssungen angeboten werden (und a. Deutsch, Englisch, Polnisch). Ergänzende aktuelle Informationen (ergänzende Ansprechpartner, nützliche Behördenadressen etc.) runden den Internetauftritt ab.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 14 |
| Land | 4 |
| Weitere | 1 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 8 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 5 |
| Umweltprüfung | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 10 |
| Offen | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 19 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 6 |
| Keine | 6 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 7 |
| Lebewesen und Lebensräume | 17 |
| Luft | 9 |
| Mensch und Umwelt | 19 |
| Wasser | 7 |
| Weitere | 19 |