Am 19. Dezember 2016 unterzeichneten Deutschland und Belgien nach rund zehnmonatigen Verhandlungen ein bilaterales Abkommen zur nuklearen Sicherheit. Kern des Abkommens ist die Bildung einer gemeinsamen Expertenkommission und ein regelmäßiger Informationsaustausch zu Fragen der nuklearen Sicherheit. Anlass für das Abkommen war insbesondere die Wiederinbetriebnahme der belgischen Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 Ende des Jahres 2015. Dies hatte vor allem in der grenznahen Region, aber auch darüber hinaus für Unruhe gesorgt. Daraufhin hatte Hendricks mit Nachdruck bei den belgischen Kollegen für einen besseren, intensiveren Informationsaustausch geworben und eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung bei Laufzeitverlängerungen von Atomreaktoren verlangt. Anfang Februar 2016 schließlich hatte die Bundesumweltministerin der belgischen Seite die Bildung einer gemeinsamen Atomkommission vorgeschlagen, wie es sie bereits mit anderen Nachbarstaaten gibt, etwa mit Frankreich, der Schweiz und Tschechien.
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau des Rings von Kostrzyn an der Oder als Strecke der Landesstraße Nr. 31
Das Ministerium für Ökologie und Natürliche Ressourcen der Ukraine hat die die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 3 des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) als durch die Vorhaben „Laufzeitverlängerung KKW Saporishshja und Süd-Ukraine“ betroffene Vertragspartei benachrichtigt. Im Rahmen des Genehmigungsvorhabens zu diesem Vorhaben wird durch die Ukraine eine grenz-überschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Bei den Anlagen handelt es sich um Kernkraftwerke mit sechs (ZNPP) bzw. drei (SUNPP) Reaktoren russischer Bauart vom Typ WWER-1000. Gegenstand der UVP ist die Laufzeitverlängerung des Blocks 3 der Anlage SNPP und der Blöcke 3 bis 6 der Anlage ZNPP. SUNPP liegt in der Oblast Mykolajiw, östlich der Ortschaft Juschnoukrajinsk am Tashlytske Stausee und dem Fluß Südlicher Bug. ZNPP liegt am Südufer des Dnepr in der Oblast Saporischschja in direkter Nachbarschaft der Ortschaft Enerhodar. Durch die Ukrainische Behörde wurde der deutschen Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 20. Oktober 2017 Stellungnahmen, Kommentare etc. (Einwendungen) zur Bewertung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf Deutschland an die zuständige ukrainische Behörde zu senden. <b>Ergänzung 13.02.2018:</b> Die Ukraine hat eine Tabelle mit Stellungnahmen zu Einwendungen aus Deutschland in englischer Sprache übersandt. Diese finden Sie unten im Abschnitt "Weitere Unterlagen". <b>Ergänzung 30.07.2018:</b> Am 20.06.2018 fanden in Berlin Konsultationen zwischen Vertretern deutscher und ukrainischer Behörden sowie Vertretern der Betreiber der Anlagen statt. Seitens der Ukraine als Ursprungspartei des Vorhabens wurde hierzu eine kurze Zusammenfassung in englischer Sprache übersandt. Diese finden Sie unten im Abschnitt "Weitere Unterlagen".
Der Kernkraftwerksstandort Olkiluoto befindet sich im Südwesten Finnlands auf einer Halbinsel an der Ostsee. Die Entfernung zu deutschem Gebiet beträgt ca. 865 km Luftlinie. Die Blöcke Olkiluoto 1 und 2 sind Siedewasserreaktoren schwedischer Bauart und wurden in den Jahren 1978 und 1980 in Betrieb genommen. Die ursprüngliche elektrische Nettoleistung beider Blöcke betrug jeweils 660 MW. Durch wiederholte, von entsprechenden Nachrüstungs- und Umbauarbeiten vorbereitete Leistungserhöhungen (zuletzt in den Jahren 2010/2011) können beide Blöcke aktuell jeweils 890 MW zur Verfügung stellen. Damit verbunden war die Erhöhung der thermischen Reaktorleistung von ursprünglich 2000 MW auf nunmehr 2500 MW. Die beiden Blöcke waren ursprünglich für eine Betriebsdauer von 40 Jahren ausgelegt, die bereits überschritten sind. Aktuell besteht eine Betriebsgenehmigung bis zum Jahr 2038, was einer bis zu 60jährigen Betriebsdauer entspricht. Nunmehr ist einerseits beabsichtigt, die thermische Reaktorleistung pro Block auf 2750 MW zu erhöhen und gleichzeitig die Betriebsdauer auf bis zu 80 Jahre zu steigern. Am 5. Dezember 2024 hat der Betreiber Teollisuuden Voima Oyj beim Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung in Finnland den Bericht zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (gUVP-Bericht) eingereicht, welcher Informationen über das Vorhaben und seine Alternativen, eine Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt sowie Abschätzungen der voraussichtlichen wesentlichen Umweltauswirkungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung enthält. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Espoo-Konvention. Stellungnahmen können in deutscher Sprache direkt an die finnische Seite übermittelt werden. Das Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung in Finnland fungiert als koordinierende Behörde für das Verfahren der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Stellungnahmen zum Umweltverträglichkeitsbericht werden vom Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung in Finnland bis zum 14. Februar 2025 angenommen (siehe auch Datei "Auslegungsinformation_Bekanntmachung.pdf"): Ministry of Economic Affairs and Employment, VN/19926/2024, PL 32, 00023 Valtioneuvosto, Finland, E-Mail: kirjaamo.tem@gov.fi
Das Departement of Business, Energy and Industrial Strategy (Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie) des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) hat die Durchführung eines grenzüberschreitenden Beteiligungsverfahrens zur Errichtung des Kernkraftwerkes Hinkley Point C bekanntgegeben. Die Genehmigung („Development Consent Order“) vom März 2013 für die Errichtung liegt bereits vor. Im Rahmen der Erstellung dieser Genehmigung wurde durch die Britische Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Eine Notifizierung nach Art. 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) erfolgte nicht. Die britische Behörde sieht das nun gestartete Beteiligungsverfahren nicht als formelle Notifizierung im Sinne der Espoo-Konvention an, sichert aber zu, die Informationen zur Verfügung zu stellen, welche auch im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verfügung gestellt worden wären. Die britische Behörde hat angekündigt, im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens abgegebene Stellungnahmen zu prüfen und im weiteren Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zu berücksichtigen, sofern daraus neue grenzüberschreitende Auswirkungen erkennbar sind. Aufgrund der Vielzahl der auf den Internetseiten der britischen Behörden zur Verfügung gestellten Dokumente wurden nur die wichtigsten direkt in das UVP-Portal hochgeladen oder verlinkt.
Das französische Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet. Seit August 2022 sind alle Brennelemente vom Standort entfernt. Die Vorbereitungen für den Rückbau sind im Gange. Für den Rückbau selbst ist ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, mit dem der Rückbau genehmigt wird. Die Erteilung dieser Genehmigung ist 2025 geplant. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgt vom 25. März 2024 bis 30. April 2024. Aufgrund der Lage des Kernkraftwerks in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze handelt es sich um eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Espoo-Konvention. Einwendungen können in deutscher Sprache direkt an die französischen Behörden übermittelt werden.
Das Kernkraftwerk Doel besteht aus vier Druckwasserreaktorblöcken, mit jeweils circa 450 MW (Doel 1 / Doel 2) bzw. circa 1000 MW elektrischer Leistung (Doel 3 / Doel 4) einschl. zugehöriger Nebengebäude sowie Einrichtungen, die für die Lagerung von Kernbrennstoff und radioaktivem Abfall erforderlich sind. Es befindet sich in der Provinz Ostflandern (Gemeinde Beveren) an der Schelde im Hafen von Antwerpen etwa 15 Kilometer nordwestlich des Stadtzentrums und circa 6 Kilometer von der belgisch-niederländischen Grenze entfernt. Die vier Reaktoren wurden 1975 (Doel 1 / Doel 2) und 1982 bzw. 1985 (Doel 3 / Doel 4) in Betrieb genommen. Nach einer ursprünglichen Laufzeit von 40 Jahren wurde im Jahr 2015 eine Laufzeitverlängerung der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2 von 10 Jahren beschlossen. Das im Rahmen der UVP geprüfte Vorhaben betrifft die erteilte 10-jährige Verlängerung des Kraftwerksbetriebs der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2. Nähere Einzelheiten zu dem Projekt ergeben sich aus den untenstehenden Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Beteiligungszeitraum endete am 01.07.2021. Am 23.06.2021 haben MWIDE und MULNV eine gemeinsame Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. Mit Datum vom 16.07.2021 wurde das zuständige belgische Wirtschaftsministerium seitens der Landesregierung NRW um fachlichen Austausch (Konsultation) und Durchführung eines Erörterungstermins (EÖT) für die deutsche Öffentlichkeit gebeten. Mit Schreiben vom 15.09.2021 hat das belgische Energieministerium die Durchführung einer zusätzlichen Konsultation sowie eines EÖT abgelehnt.
Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 3 des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) als durch das Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany“ betroffene Vertragspartei benachrichtigt. Im Rahmen des Genehmigungsvorhabens zu diesem Vorhaben wird durch die Tschechische Republik eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Geplant ist die Errichtung von bis zu zwei Druckwasserreaktoren mit einer elektrischen Nettoleistung von zusammen bis zu 2400 MW. Die Projektdauer soll 60 Jahre betragen. Im Rahmen der UVP hat das Ministerium für Umwelt der tschechischen Republik die weiter unten auf dieser zum Download bereitgestellten Dokumente in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen, Kommentare (Einwendungen) an die tschechische Behörde Durch die tschechische Behörde wurde der deutschen Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 22. Januar 2018 Stellungnahmen, Kommentare etc. (Einwendungen) zur Bewertung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf Deutschland per E-Mail oder postalisch an die zuständige tschechische Behörde zu senden. Dies kann in deutscher Sprache erfolgen. Postanschrift der tschechischen Behörde: Ministerstvo Životního Prostředí EIA Department, Vršovická 65, 100 10 Praha 10, Tschechische Republik E-Mail Adresse für Stellungnahmen: dukovany@mzp.cz
ID: 1312 Ergänzungstitel des Vorhabens: Konsultation nach der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark "Aurora" in der Schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee, NV-06738-20 Kurzbeschreibung des Vorhabens: OX2 AB plant die Errichtung eines Offshore-Windparks in der schwedischen Wirtschaftszone in der Ostsee, östlich der Insel Öland und südwestlich der Insel Gotland. Der Windpark trägt den Namen Aurora und soll pro Jahr etwa 24 TWh Strom erzeugen, was dem Stromverbrauch von bis zu fünf Millionen Haushalten entspricht. Das derzeitige Projektgebiet ist etwa 1.045 km2 groß und liegt etwas mehr als 30 km von Öland und etwas mehr als 20 km von Gotland entfernt. Der Windpark wird voraussichtlich in mehreren Phasen entwickelt werden. Der Windpark soll aus insgesamt 220 bis 370 Windturbinen und zugehöriger Ausrüstung wie Offshore-Umspannwerken, Seekabeln und Plattformen (Wohnplattformen und Plattformen zur Energiespeicherung oder Energieumwandlung wie Wasserstoff) bestehen. Die maximale Gesamthöhe der Windturbinen beträgt 370 Meter über dem Meeresspiegel, und die erste Stufe des Windparks soll 2030 in Betrieb genommen werden. Die Entfernung des geplanten Aurora-Windparks zu den (zu Finnland gehörenden) Åland-Inseln beträgt etwa 380 km, gemessen vom Windpark selbst, und etwa 290 km, gemessen von der nächstgelegenen primären Option für einen Kabelkorridor. Die Entfernung des Windparks zum finnischen Festland beträgt ca. 450 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 370 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Der Windpark ist etwa 280 km von der estnischen Insel Saaremaa und etwa 390 km vom estnischen Festland entfernt. Die Entfernung des Windparks nach Lettland beträgt ca. 190 km und die Entfernung nach Litauen ca. 205 km. Die Entfernung zur Oblast Kaliningrad in Russland beträgt etwa 230 km. Nach Polen beträgt die Entfernung vom Windpark ca. 190 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 160 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Die Entfernung vom Windpark zur dänischen Insel Bornholm beträgt ca. 200 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 130 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Die Entfernung des Windparks zur deutschen Insel Rügen beträgt ca. 300 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 240 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 12.11.2021 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet Windparkverfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Schriftliche Stellungnahmen oder zur Niederschrift sind an einen der folgenden Dienstsitze beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg oder Rostock zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mailadressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, Dajana.Ruge@bsh.de Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Die Stellungnahmen müssen Namen und Anschrift der stellungnehmenden Person/Organisation enthalten. OX2 OX2 AB Lilla Nygatan Box 2299 10317 Stockholm Schweden Homepage: http://www.ox2.com Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek – Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 03.12.2021 Enddatum der Auslegung 17.12.2021 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 03.12.2021 Enddatum der Auslegung 17.12.2021 Auslegung Espoo report Aurora Wind Farm (environmental impact assessment or ESPOO environmental impact assessment) Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 13.10.2023 Enddatum der Auslegung 24.10.2023 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Das schwedische Amt für Umweltschutz hat dem BMUV (Germany point of contact) am 21.09.2023 die Konsultation sowie den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark „Aurora“ in der schwedischen AWZ mit der Bitte zur weiteren Veranlassung ( Stellungnahmen zur Bewertung der Umweltauswirkungen des Projekts auf Deutschland, eventuelle Kommentare der deutschen Öffentlichkeit/Behörden) übersandt. Der geplante Windpark trägt den Namen „Aurora“. Er wird eine geschätzte Höchstleistung von ca. 5 500 MW haben und aus bis zu 370 Windturbinen mit einer maximalen Höhe von jeweils von 370 Metern bestehen . Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.10.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.10.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Konsultationsunterlagen sowie der UVP-Bericht für… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben
ID: 3367 Ergänzungstitel des Vorhabens: Benachrichtigung nach der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore Energiepark "Neptunus" in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone (EEZ) der südlichen Ostsee und der südöstlichen O Kurzbeschreibung des Vorhabens: X2 AB, plant die Errichtung eines Energieparks in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone (EEZ) der südlichen Ostsee und der südöstlichen Ostsee. etwas mehr als 50 Kilometer vom schwedischen Festland und 40 km von der nächstgelegenen schwedischen Insel entfernt. Der Energiepark trägt den Namen Neptunus und soll jährlich etwa 13 bis 15 TWh Strom erzeugen. Insgesamt sollen 120 bis 207 Windturbinen inkl. Ausrüstung wie Unterseekabel, Pipelines, Umspann- und Wechselrichterstationen sowie Wasserstoffproduktionsanlagen errichtet werden. Das Projektgebiet ist etwa 645 Quadratkilometer groß. Die maximale Gesamthöhe der Windturbinen beträgt 420 Meter über dem Meeresspiegel, und die erste Stufe des Energieparks wird voraussichtlich im Jahr 2032 erreicht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.06.2023 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu dem Vorhaben sind schriftlich oder elektronisch beim beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, dajana.ruge@bsh.de. Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders/ Organisation enthalten. Neptunus Energipark AB Neptunus Energipark AB Box 2299 103 17 Stockholm Schweden Homepage: https://www.ox2.com/projects/neptunus Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 07.07.2023 Enddatum der Auslegung 21.07.2023 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen. Eröffnungsdatum der Auslegung 07.07.2023 Enddatum der Auslegung 21.07.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.07.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.07.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben
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Umweltprüfung | 11 |
unbekannt | 4 |
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