Der von der Europäischen Kommission (EC) vorgeschlagene CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll einige Importgüter mit einem CO2-Preis belegen, der die Bepreisungswirkung unter dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) spiegelt. Der CBAM kann dabei zum Teil auf bestehende Elemente des EU ETS bezüglich der Höhe des CO2-Preises und der Compliance-Anforderungen zurückgreifen. Er benötigt jedoch auch neue Prozesse and Verwaltungsstrukturen. Die EC schlägt einen dezentralen Ansatz vor, der größtenteils auf Behörden der Mitgliedstaaten für die Umsetzung des CBAM zurückgreift. Die EU-Ebene nimmt hier nur eine Aufsichts- und Koordinierungsfunktion wahr. Der Bericht beleuchtet die vorgeschlagenen Verwaltungsstrukturen im Detail sowie ihre Bedeutung für die Mitgliedstaaten und Herausforderungen in der Umsetzung. Die größte Herausforderung in der Umsetzung des CBAM liegt in der Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Importeuren, Drittstaatanlagen, Verifizierern und Behörden, um ein effektives CBAM-Instrument und ein verlässliches System für Monitoring, Berichterstattung und Verifizierung zu errichten. Es ist weiterhin wichtig, zentrale und dezentrale Elemente der Verwaltung so auszubalancieren, dass bestehende Kapazitäten genutzt werden und gleichzeitig ein effizienter, harmonisierter Prozess geschaffen wird. Der Zeitplan der Umsetzung sollte gewährleisten, dass die Erarbeitung klarer und robuster Durchführungsrechtsakte ermöglicht wird und betroffene Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit für die Umsetzung des CBAM haben. Quelle: Forschungsbericht
Die EU führt zum 1. Oktober 2023 ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ein. Die Grundidee besteht darin, im Ausland produzierte emissionsintensive Güter mit dem gleichen CO2-Preis zu belegen wie in der EU hergestellte Güter. Damit soll verhindert werden, dass die heimische Industrie, die im Rahmen des EU-ETS steigende CO2-Kosten zu tragen hat, in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung verlagert wird. Dies wäre nicht im Sinne des Klimaschutzes. Das Factsheet erklärt Ziele und Funktionsweise des neuen Klimaschutzinstruments. Quelle: umweltbundesamt.de