Auf vielen Grenzertragsstandorten Mitteleuropas sind durch den Menschen offene und artenreiche Lebensräume entstanden. Heute sind viele von diesen brach gefallen, und die dort lebenden Artengemeinschaften veränderten sich infolge der Sukzession zu Gebüsch- und Waldgesellschaften. Gegenwärtig versuchen Naturschutzfachleute durch Offenhaltung die ursprüngliche Bedeutung solcher Flächen als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten oder wiederherzustellen. Das zwischen 2001 und 2006 durchgeführte Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben zu o.g. Thema setzte sich zum Ziel, neuartige Maßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen zur Offenhaltung ehemals genutzter und heute unterschiedlich stark zugewachsener Hanglagen zu erproben und vergleichend zu bewerten. Der vorliegende Band fasst die wesentlichen Ergebnisse dieses Projektes zusammen. Ein interdisziplinäres Autorenteam diskutiert praktische Aspekte der Umsetzung, die naturschutzfachliche Signifikanz sowie die sozio-ökonomische Bewertung der getesteten Maßnahmen. Im Rahmen einer kritischen synthetischen Bewertung unter Einbeziehung eines Expertenworkshops war es zudem möglich, Empfehlungen für standortspezifische Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen abzuleiten. Die modellhafte Konzeption des Vorhabens erlaubt eine Übertragung auf andere Regionen Deutschlands. Das Buch dient als Werkzeug für Naturschutzpraxis und Fachbehörden.
Die Bindung der EU-Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik an die Einhaltung bestimmter Umweltstandards wird als "Cross-Compliance" bezeichnet. Für den Naturschutz sind insbesondere die Anforderungen zum Schutz von Dauergrünland sowie zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen in einem "guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" von Relevanz. Im Rahmen des o.g. umfangreichen Forschungsvorhabens, wurde untersucht, inwieweit die Cross-Compliance-Regelungen in der Praxis geeignet sind, die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zu erhalten. Dazu wurden neben Literaturstudien Felduntersuchungen zur Avifauna, Wirbellosen-Fauna und Vegetation durchgeführt sowie eine Auswertung von Langzeitversuchen zur Entwicklung der Vegetation vorgenommen. Auch Diskussionen mit Fachleuten im Rahmen von Expertenworkshops lieferten wichtige Erkenntnisse. Im Ergebnis zeigt sich, dass die bisherigen Cross Compliance-Regelungen zur Sicherung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft nicht ausreichend sind. Im Buch sind daher Handlungsempfehlungen zur Anpassung und Weiterentwicklung der Cross Compliance-Anforderungen vorgeschlagen, insbesondere in Hinblick auf eine naturverträgliche Mindestnutzung von Grenzertragsstandorten, den Erhalt von Dauergrünland sowie die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen. Die Studie kann damit auch einen Beitrag zur effektiveren Integration von Naturschutzbelangen in die Gemeinsame europäische Agrarpolitik nach 2013 leisten.
Die Gemarkung Jungnau liegt im von der Natur benachteiligten Gebiet. Die Agrarstruktur genügt den heutigen Bewirtschaftungsanforderungen sowohl in der Bewirtschaftungsgröße wie der wegemäßigen Erschließung nicht mehr. Außerdem wird die zunehmende Verbrachung der Grenzertragsstandorte ein gravierendes Problem sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Naturschutz. Mit einem gezielten Landentwicklungsmanagement soll diesen Tendenzen entgegengewirkt werden. Im historischen Ortskern ist eine Nutzungsentflechtung zwischen öffentlichen und privaten Flächen vorgesehen. Die am 26.Februar 2002 genehmigten Maßnahmen im Wege-und Gewässerplan wurden in der Zeit vom September 2002 bis September 2004 insgesamt umgesetzt. Der Vorstandschaft und den ausführenden Baufirmen gebührt ein dickes Lob, dass diese Baustelle in einer so kurzen Zeit abgewickelt wurde. Nachdem 2008 und 2013 die Feld- und Waldflächen mit der vorläufigen Besitzeinweisung den zukünftigen Eigentümern übertragen wurden, sind die Krautländer und die Ortslage in 2015 in den Besitz eingewiesen worden.
Das alte Gutsdorf Buch wurde ab 1898 von dem Stadtbaurat Ludwig Hoffmann mit fünf großen Heil und Pflegeanstalten zu einer “Gesundheitsstadt” ausgebaut, in der einzeln stehende “Pavillons” und “grünen Säume” zusammen mit den großzügigen, sorgfältig geplanten und gestalteten inneren Freiflächen den Heilungsprozess unterstützen und befördern sollten. Als Berlin in den Gründerjahren des 19. Jahrhunderts sprunghaft wuchs und die offen durch die Straßen fließenden Abwässer die Menschen mit Krankheiten bedrohten, beauftragte der Berliner Magistrat 1873 James Hobrecht mit dem Ausbau eines Abwassersystems, das dieser bereits in England erfolgreich realisiert hatte. In der Folge entstand durch den Aufkauf ehemaliger Gutsländereien in Falkenberg und Wartenberg, Blankenburg, Malchow, Blankenfelde und Rosenthal auf dem Barnim das größte Rieselgut Berlins. Die Anlage von Dämmen und Rieselfeldtafeln veränderte das Landschaftsbild. Der Einbau von Drainagen und die allmähliche Absetzung der Schwermetalle aus den Berliner Abwässern führten zu einer tiefgreifenden und nachhaltigen Veränderung der natürlich gewachsenen Böden. Nach dem Versickern des Abwassers blieb auf den Rieselfeldern aber auch nährstoffreicher Schlamm zurück, der mit Gemüse und Getreide bepflanzt wurde und bis zu drei Ernten im Jahr zuließ. Zusammen mit den Erträgen der Obstbäume entlang der Dämme, der Fischzucht in natürlichen und künstlich angelegten Teichen und der Viehzucht im Stadtgut ergab sich – trotz der hier vorherrschenden Grenzertragsböden – eine reiche Palette von landwirtschaftlichen Produkten zur lokalen Vermarktung in der Metropole Berlin. Die Entwicklung der Abwassertechnik führte in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts zum Bau von Klärwerken und damit zu einer zweiten tiefgreifenden Umgestaltung der Landschaft: Die kleinteiligen Rieselfeldtafeln wurden zu weiträumigen Ackerflächen für die industrielle Landwirtschaft eingeebnet. Und auf einigen Teilflächen entstanden das Märkische Viertel sowie die Großsiedlungen in Buch, Hohenschönhausen und Marzahn. Ein Teil der verbliebenen Freiflächen wurde zur 750-Jahr-Feier Berlins aufgeforstet. Der Rest wird bis heute landwirtschaftlich genutzt.
Gefährdung durch Nutzungsintensivierung und Aufgabe von Grenzertragsstandorten. AE. Erstnachweis für Deutschland 2000 ( Günther 2007); Herkunft: Paläarktis, fehlt im Nordwesten Europas. Mäßig expansiv. Die Meldung aus Sachsen-Anhalt konnte nicht bestätigt werden.
Letzter Nachweis: 2009; nur auf kargen Ackerstandorten (Grenzertragsböden), monophag auf Centaurea cyanus.
Potentieller Klimagewinner. Wärmeliebende mediterrane Art. Gefährdung durch Nutzungsintensivierung, Aufgabe von Grenzertragsstandorten und nicht gesicherte Pflege in Naturschutzgebieten. Die Meldung der Art für Sachsen ( Arnold 2005) ist zu streichen ( Arnold 2009).
Die durch weiträumige Felder, Wiesen und Wälder geprägte Landschaft des Berliner Barnim ist innerhalb Berlins einzigartig. Sie gibt dem Raum seine unverwechselbare Qualität und wirkt in dem heterogenen Siedlungsgefüge als gliederndes und verbindendes Element. Deshalb wurden für alle Neugestaltungen von Erholungsschwerpunkten zur Auflage gemacht, dass diese kulturlandschaftliche Prägung erhalten bleiben muss. Umgekehrt muss sich aber auch die landwirtschaftliche Nutzung an die Anforderungen anpassen, die sich durch die Lage unmittelbar am Rand einer Millionenstadt, die Erholungsnutzung und die empfindlichen Naturräume ergeben. Deshalb wurde im Jahr 2000 von den Senatsverwaltungen für Wirtschaft und Stadtentwicklung ein Gutachten beauftragt, in dem die gesamten landwirtschaftlichen Betriebe (Haupterwerb) erfasst sowie zu ihren Produktionsmitteln und -zielen befragt wurden. Es zeigte sich, dass bei den landwirtschaftlichen Betrieben im Berliner Barnim ein großes Interesse an einer standortgerechten, innovativen landwirtschaftliche Nutzung vorhanden war. In einer nachfolgenden Untersuchung im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden die Potenziale geprüft, sowohl auf den trockenen Grenzertragsböden wie auf den sensiblen Feuchtgebieten des Berliner Barnim eine wirtschaftlich tragfähige, umweltgerechte und erholungstaugliche Landwirtschaft zu betreiben, z.B. durch nachwachsende Rohstoffe oder “Farbfelder”. In einer Veranstaltung der Unteren Naturschutzbehörde in Lichtenberg wurden die aktuellen Theorien zum Thema “Urbane Landwirtschaft” vorgestellt und an Hand von europaweiten Projekten die Umsetzbarkeit im Berliner Barnim diskutiert. Die Naturschutzstation in Malchow betreibt inzwischen schon seit längerem schonende ökologische Landschaftspflege, u.a. durch Beweidung von Naturschutzgebieten in den Landschaftsparks Wartenberger und Falkenberger Feldmark mit Robustrindern. Naturschutzstation Malchow Eine Herde von rund 60 Schottischen Hochlandrindern und Heckrindern, einer Rückzüchtung der im 16. Jahrhundert ausgestorbenen Auerochsen, bewahrt die offene Landschaft dort vor der Verbuschung und sichert damit den Lebensraum für eine große Vielfalt unterschiedlichster Tier- und Pflanzenarten. Das Fleisch der Rinder wird nach selektiver Schlachtung durch Hofverkauf und über Bioläden vermarktet. 2001 erhielt die Naturschutzstation Malchow vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung als ökologisch zertifizierter Landwirtschaftsbetrieb das Biosiegel nach den EU-Richtlinien. Für das Auerochsenprojekt erhielt der Verein 1999 den Berliner Umweltpreis. Eine andere Variante von “Urbaner Landwirtschaft” wird im “Projekt Herzberge” (südlich des Naherholungsgebiets Berliner Barnim) von der Unteren Naturschutzbehörde Lichtenberg erfolgreich durchgeführt. Außerdem haben die Berliner Forsten großes Interesse daran, die Variante “Agroforstwirtschaft” zu erproben. Geeignete Flächen wurden in der Nähe des S-Bahnhof Buch gefunden, konnten den Berliner Forsten vom Bezirk Pankow aber bisher nicht zur Verfügung gestellt werden.
Auf vielen Grenzertragsstandorten Mitteleuropas sind durch den Menschen offene und artenreiche Lebensräume entstanden. Heute sind viele von diesen brach gefallen, und die dort lebenden Artengemeinschaften veränderten sich infolge der Sukzession zu Gebüsch- und Waldgesellschaften. Gegenwärtig versuchen Naturschutzfachleute durch Offenhaltung die ursprüngliche Bedeutung solcher Flächen als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten oder wiederherzustellen.
Magdeburg. Landwirte, die in Natura-2000-Gebieten wirtschaften, bekommen einen höheren Ausgleich für die naturschutzfachlichen Einschränkungen in diesen Gebieten. Hierzu zählen u. a. Einschränkungen in der Ausbringung von Düngemitteln oder Veränderungen des bestehenden Wasserhaushaltes. Damit soll den benachteiligten Landwirten, die aufgrund von EU-Richtlinien einen Teil der Kosten- und Einkommensverluste selbst tragen mussten, geholfen werden. Hierzu sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Ich freue mich, dass es mir nach Abstimmung mit der EU gelungen ist, den Landwirten einen höheren finanziellen Ausgleich zahlen zu können. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass unsere Landwirte auskömmlicher wirtschaften können. Darüber hinaus unterstützen wir mit den höheren Ausgleichszahlungen den Erhalt der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf Grenzertragsstandorten und setzen uns aktiv für den Erhalt der Biodiversität in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten ein.“ In Natura-2000-Gebieten und in Naturschutzgebieten ist die Nutzung der Flächen durch die rechtlichen Vorgaben eingeschränkt. Diese Einschränkungen wurden für die Landwirte bisher nur teilweise ausgeglichen. So war dieser Ausgleich in der vorangegangenen Förderperiode auf 200 Euro je Hektar und Jahr gedeckelt. Mit der aktuellen Richtlinie steigt der Ausgleich auf bis zu 440 Euro je Hektar und Jahr. Die Zahlungen erfolgen rückwirkend zum 01.01.2023. Hintergrund: Die Anträge können ab Ende März im zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuerung gestellt werden. Tierhaltende Betriebe, die mindestens 0,3 Raufutterfressende Großvieheinheiten (RGV) je Hektar Dauergrünland nachweisen, bekommen bei einer Einschränkung der Stickstoffdüngung 370 Euro je Hektar und Jahr. Bei einem Verbot der Stickstoffdüngung steigt die Prämie auf 440 Euro je Hektar und Jahr. Betriebe die weniger als 0,3 RGV je Hektar Dauergrünland halten, bekommen bei einer Einschränkung der Stickstoffdüngung 106 Euro je Hektar und Jahr. Bei einem Verbot der Stickstoffdüngung steigt die Prämie auf 204 Euro je Hektar und Jahr. Die Europäische Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL, 2009/147/EG) und die Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) bilden die rechtlichen Grundlagen für das Schutzgebietsnetz NATURA-2000. In ihren Anhängen sind die natürlichen Lebensräume und die Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die europaweit geschützt werden sollen. EU-Richtlinien sind für die Mitgliedsstaaten hinsichtlich der zu erreichenden Ziele verbindlich. Nach Überführung der Richtlinien in nationales Recht bilden für Sachsen-Anhalt vornehmlich das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die rechtlichen Grundlagen. Sowohl Vogelschutz- als auch FFH-Gebiete werden als NATURA-2000-Gebiete bezeichnet. Die rechtliche Umsetzung führt zu Bewirtschaftungseinschränkungen für die Landwirtschaft, insbesondere in Bezug auf die Einschränkung bzw. das Verbot der Stickstoffdüngung auf Dauergrünland. Der Natura-2000-Ausgleich wird in Natura-2000-Gebieten und in Naturschutzgebieten außerhalb der Natura-2000 Kulisse gewährt. In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell 266 FFH-Gebiete und 32 Vogelschutzgebiete. Die FFH-Gebiete in Sachsen-Anhalt nehmen eine Fläche von rund 180.000 Hektar ein. Die Fläche der Vogelschutzgebiete umfasst etwa 170.000 Hektar. FFH- und Vogelschutzgebiete können sich vollständig oder teilweise überlagern. In Sachsen-Anhalt nimmt die Gesamtheit der Natura-2000-Gebiete eine Fläche von ca. 232.000 Hektar ein, dies entspricht 11,3 Prozent der Landesfläche. Ein Teil der Natura-2000-Flächen wird landwirtschaftlich bewirtschaftet. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter , Facebook und Linkedin
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