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Amtssitze der ÖbVI im Freistaat Sachsen

Der Datensatz enthält die Amtssitze und Zweigstellen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) im Freistaat Sachsen. Darüber hinaus können Adressen und Kontaktdaten abgefragt werden.

Amtssitze der ÖbVI im Freistaat Sachsen

Der Dienst enthält die Amtssitze und Zweigstellen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) im Freistaat Sachsen. Die ÖbVI sind im Freistaat Sachsen für die Katastervermessungen und Abmarkungen zuständig. Der Amtsbezirk eines ÖbVI entspricht dem Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem sich sein Amtssitz befindet. Innerhalb seines Amtsbezirkes ist der ÖbVI zur Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen verpflichtet. Im übrigen Gebiet des Freistaates Sachsen ist der ÖbVI befugt, Katastervermessungen und Abmarkungen durchzuführen. Sofern eine entsprechende Befugnis erteilt wurde, sind ÖbVI darüber hinaus berechtigt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu übermitteln (z.B. Liegenschaftskarte, Flurstücks- und Eigentumsnachweis).

Antrag auf Katastervermessung

Der Antrag auf Katastervermessung wurde auf der Grundlage der Forderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt. Im OZG heißt es, dass die Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten sind. Mittels des Onlinekasterantrages können nun die Bürger:innen und Unternehmen verschiedene Katastervermessungen, wie Grenzwiederherstellungen, Aufnahme von Gebäuden und Vermessungen zur Bildung von Flurstücken einfach und sicher von zu Hause aus beantragen.

Amtssitze der ÖbVI im Freistaat Sachsen

Der Dienst enthält die Amtssitze und Zweigstellen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) im Freistaat Sachsen. Die ÖbVI sind im Freistaat Sachsen für die Katastervermessungen und Abmarkungen zuständig. Der Amtsbezirk eines ÖbVI entspricht dem Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem sich sein Amtssitz befindet. Innerhalb seines Amtsbezirkes ist der ÖbVI zur Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen verpflichtet. Im übrigen Gebiet des Freistaates Sachsen ist der ÖbVI befugt, Katastervermessungen und Abmarkungen durchzuführen. Sofern eine entsprechende Befugnis erteilt wurde, sind ÖbVI darüber hinaus berechtigt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu übermitteln (z.B. Liegenschaftskarte, Flurstücks- und Eigentumsnachweis).

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