Die mineralische Dichtung stellt eine unverzichtbare Komponente einer Kombinationsdichtung gemäß TA Siedlungsabfall oder gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik mit Asphaltbeton dar. Ihr Karbonatgehalt ist nach TA Siedlungsabfall auf 15 Prozent beschränkt. Dahinter steht die Befürchtung, dass saure Sickerwässer die Karbonate lösen und sich daraus unzulässige Setzungen und eine Beeinträchtigung der Dichtewirkung ergeben. Vorversuche zeigen, dass bei einer Auflast von 40 kN/m2 auch nach signifikanter Karbonatlösung und Setzungen über 20 Monate hinweg die Durchlässigkeit eines mineralischen Dichtungsmaterials mit ehemals ca. 35 Gewichtsprozent Karbonat im Bereich von 10 10m/s bleibt, was im Widerspruch zu anderen Vorversuchen ohne Auflast steht. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, dieses Phänomen unter Variation des Versuchsmaterials, der Auflast und des Perkolates sowohl unter geochemischen als auch unter bodenmechanischen Gesichtspunkten zu untersuchen, um die Berechtigung der Vorschrift in der TA Siedlungsabfall zu überprüfen und gegebenenfalls eine wissenschaftlich abgesicherte Änderung vorzuschlagen.
'- Entwicklung eines Messsystems zur Ermittlung der Schwingungsstaerken - Entwurf eines Grundsatzes 'Ganzkoerper-Schwingungen' fuer die arbeitsmedizinische Praeventation vibrationsbedingter Wirbelsaeulenschaeden. - Ziel: Erprobung des Grundsatzes und Verwertung der dabei gewonnnen Daten zur - Evaluation eines Belastungsgrenzwertes fuer die Ausloesung von Praeventionsmassnahmen; - Aufstellung von Kriterien zur Festlegung einer Messverpflichtung; - Unterscheidung vibrationsbedingter Schaeden von anlage- oder unfallbedingten Belastungen; - Schaffung einer Grundlage zur rechtlichen Regelung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. - Methodik: Epidemiologische Quer- und Laengsschnittstudie; Untersuchung von drei verschieden belasteter Kollektive (Erdbaumaschinen-, Gabelstapler-, Sattelkraftfahrzeugfahrer); Zuordnung eines individuellen expositionszeitbezogenen mittleren Belastungs-Kennwertes; statistische Analysen. - Zwischenergebnisse: Die Auswertung der ersten Querschnitt-Untersuchung erbrachte eindeutige Hinweise auf das Bestehen einer Dosis-Wirkungs-Beziehung. - Umsetzung: Beruecksichtigung der Erfahrungen aus den Untersuchungen im BG-Grundsatz 'Ganzkoerpervibration'; Nutzung des neu entwickelten Verfahrens zur Bestimmung der gesamten beruflichen Belastungsdosis im 'BG-Merkblatt fuer aerztliche Untersuchungen zur BK-Nr. 2110'; Beruecksichtigung in der UVV 'Vibration'.
Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Stickstoffeinträge sollen die derzeit angewandten Grenzwerte für Critical Limits für Stickstoff in Wäldern, die bisher lediglich auf Experteneinschätzungen beruhen, überprüft werden. Neben der Erhebung einer objektiven Datenbasis zur Ableitung von Critical N Limits ziel das Projekt darauf ab, die Grenzwerte für kritische N-Einträge stärker als bisher zwischen den unterschiedlichen Waldgesellschaften und FFH-Lebensraumtypen zu differenzieren. Hierfür sind zeitgleiche Erhebungen von Vegetationsdaten und Standorts- bzw. Bodenkennwerten sowie der Stickstoffdeposition in ausgewählten (stickstoffsensitiven) Waldgesellschaften Baden-Württembergs entlang eines Stickstoffdepositionsgradienten geplant. Das Kriterium zur Bewertung der Stickstoffsensitivität der verschiedenen Waldgesellschaften ergibt sich aus dem Vergleich zwischen Stickstoffverfügbarkeit und Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen. Letzterer wird durch den Anteil nicht zum Grundbestand der FFH-Lebensraumtypen gehörigen nitrophilen Pflanzen definiert.
Um u.a. Befürchtungen über mögliche Stoffstromverschiebungen von einer bislang zulässigen Verwertung hin zu einer Beseitigung bei Anwendung der MantelV zu begegnen, beabsichtigt das BMUB ein Planspiel durchzuführen. Mit diesem Planspiel soll auch die Vollzugstauglichkeit der vorgesehenen Regelungen in der MantelV unter besonderer Berücksichtigung der EBV und der Änderung der BBodSchV auf den Prüfstand gestellt und deren Folgen einschließlich der Schätzung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft, die Verwaltung und den Bürger dargestellt werden. Je nach Grenzwertsetzung und zulässiger Einbauweise könnten sich Änderungen der Materialströme für die Verwertung / Beseitigung im Vergleich zu den jetzigen Verwertungswegen ergeben. Für die Durchführung des Planspiels sollen verschiedene Fallkonstellationen betrachtet werden. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen maßgeblich RC-Baustoffe, Bau- und Abbruchabfälle sowie Bodenaushub betrachtet werden. Für jede Fallkonstellation sollen für die in Frage kommenden Materialströme anhand der Werte des dritten Arbeitsentwurfs der MantelV im Vergleich zur bisherigen Rechts- und Sachlage bestimmt werden, ob und wie sich das Verhältnis Verwertung / Beseitigung ändert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Vollzug in den Ländern teilweise unterschiedlich ist. Insofern sind mögliche 'Referenzländer'auszuwählen. Darüber hinaus soll für jede Fallkonstellation der sich verändernde Aufwand für die beteiligten Unternehmen, Bauherren, Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie der Aufwand für Probenahme und Analyse quantifiziert werden. Die erforderlichen Daten über die relevanten Stoffströme sind vor allem bei den Verbänden / Unternehmen aus den jeweiligen Branchen zu erfragen.Die gesammelten Daten sollen eine klare Messdatenlage generieren, die es erlaubt, eine Bewertung der Stoffströme nach derzeitiger Sachlage im Vergleich zu künftigen Regelungen nach der MantelV sowie eine entsprechende Folgenabschätzung durchzuführen. Zusätzlich sind bei nicht ausreichender Datengrundlage für einzelne Fallunterscheidungen gezielte und repräsentative Untersuchungen durchzuführen. Ergänzende Untersuchungen sind für die Fallgestaltung 'Bodenmaterial aus Baugruben'vorgesehen. Für den Bereich der EBV könnten weitestgehend valide Daten zu den relevanten Stoffströmen zur Verfügung stehen. Aber auch hier muss entsprechend geprüft werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien enthält einen seit 30.6.2013 geltenden Grenzwert für den Gehalt von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen in Haushaltswaschmitteln sowie einen ab 1.1.2017 wirksam werdenden P-Grenzwert für Maschinengeschirrspülmittel im Haushaltsbereich. P-Grenzwerte für den gewerblichen Bereich regelt die EG-Verordnung nicht. Sie enthält stattdessen eine mitgliedstaatliche Befugnis zur Beibehaltung oder zum Erlass nationaler Vorschriften in diesem Bereich. Danach sind nationale Regelungen zu P-Grenzwerten im gewerblichen Bereich unionsrechtlich zulässig, wenn sie aus Umweltschutzgründen gerechtfertigt und technisch machbare und wirtschaftlich vertretbare Alternativen verfügbar sind. Die deutsche Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) von 1980 enthält für den gewerblichen Bereich einen überprüfungsbedürftigen Phosphat-Grenzwert für die gewerbliche Textilreinigung. Vor dem Hintergrund der o.g. unionsrechtlichen Anforderungen an die Regelung nationaler P-Grenzwerte im gewerblichen Bereich soll das Vorhaben Erkenntnisse zu der Frage liefern, ob a) eine Anpassung der geltenden Phosphat-Begrenzungsregelung in der PHöchstMengV für Waschmittel der gewerblichen Textilreinigungen an den technischen Fortschritt und b) eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der PHöchstMengV auf die gewerbliche maschinelle Geschirreinigung notwendig ist. Zu diesem Zweck ist für die verschiedenen Anwendungen, Produktarten und Verfahren der gewerblichen Textilreinigung und der gewerblichen maschinellen Geschirrreinigung eine Erhebung der Mengen und Prüfung der Relevanz der P-Einträge in das Abwasser erforderlich.
Für Gerüche aus Anlagen der Holzwerkstoffindustrie gelten sowohl die allgemeinen Anforderungen an die Emissionen nach TA Luft Nr. 5.2.8 als auch die Anforderungen an die Geruchsimmissionen nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). In den 90er Jahren wurden in einigen Holzwerkstoffanlagen Emissionsgrenzwerte für Gerüche im Abgas von Holztrocknungsanlagen und Pressen im Genehmigungsbescheid festgesetzt. Obwohl sich in diesen Anlagen die Technik zur Geruchsminderung seit der Grenzwertfestsetzung verbessert hat, werden heute deutlich höhere Geruchsemissionen gemessen. Das Problem kann jedoch nicht auf die Immissionsseite übertragen werden. Eine mögliche Erklärung könnten die wesentlichen Änderungen in der Messtechnik und Probenahme sein, da hier der Stand der Technik in den letzten Jahren stark vorangeschritten ist. Genaue Informationen über das Emissions- und Immissionsverhalten der Anlagen fehlen jedoch. Innerhalb des Vorhabens sollen die Geruchsemissionen und -immissionen einer relevanten Anlage der Holzwerkstoffindustrie gemessen und verglichen werden. Die Immissionsmessung soll im Rahmen einer Probandenbegehung erfolgen. Diese Ergebnisse werden mit denen einer Ausbreitungsrechnung (gemäß den Vorgaben der GIRL) verglichen. Das Vorhaben soll dazu beitragen, die Diskrepanz zwischen den erhöhten Emissionswerten und den verminderten Immissionswerten zu erklären. Die Ergebnisse sollen dazu genutzt werden, die Regelungen für Geruchsemissionen in der Holzwerkstoffindustrie zu konkretisieren.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 220 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 7 |
| Wissenschaft | 29 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 218 |
| Text | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 219 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 208 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Keine | 162 |
| Webseite | 58 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 158 |
| Lebewesen und Lebensräume | 192 |
| Luft | 161 |
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| Weitere | 220 |