The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 2nd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting. See also https://rod.eionet.europa.eu/obligations/766 for information on the Environmental Quality Standards Directive - Preliminary programmes of measures and supplementary monitoring. Where available, spatial data related to the 3rd RBMPs due in 2022 (hereafter WFD2022) was used to update the WFD2016 data. See https://rod.eionet.europa.eu/obligations/780 for further information on the WFD2022 reporting. Note: * This dataset has been reported by the member states. The subsequent QC revealed some problems caused by self-intersections elements. Data in GPKG-format should be processed using QGIS.
The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 2nd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting.
This Discomap web map service provides an EU-27 (2020) basemap for internal EEA use as a background layer in viewers or any other web application. It is provided as REST and as OGC WMS services, dynamic and cached. The cached service has a custom cache at the following scales: 1/50.000.000 1/42.000.000 1/36.000.000 (Europe's size) 1/30.000.000 1/20.000.000 1/10.000.000 1/5.000.000 1/2.500.000 1/1.000.000.
Das übergeordnete Ziel des geplanten Projektes besteht darin, vom Menschen verursachte Luftverschmutzung in Ballungsräumen besser zu verstehen. Die Untersuchung von Stickstoffdioxid (NO2) und Aerosolen wird sich dabei auf spektrale Messungen mit zwei MAX-DOAS (Multi-Axiale Differentielle Optische Absorptionsspektroskopie) Instrumenten an zwei verschiedenen Standorten in Wien stützen. Die MAX-DOAS Methode wird zur Messung von Streulicht in verschiedenen Blickrichtungen verwendet, aus denen die horizontale und vertikale Verteilung von Spurengasen und Aerosolen in der Troposphäre abgeleitet werden kann. Die Datenauswertung wird sich auf eine schnelle geometrische Annäherung sowie die exaktere Methode der Optimal Estimation stützen und troposphärische Säulen und Vertikalprofile von NO2 und Aerosolen ergeben. Die Vertikalprofile liefern eine wichtige Datengrundlage, die für den Vergleich mit bestehenden in-situ Messungen verwendet werden kann. Die aus den MAX-DOAS Messungen abgeleiteten troposphärischen Vertikalsäulen ermöglichen zusammen mit meteorologischen Messungen (z.B. Windgeschwindigkeit, Windrichtung) die Überwachung von Luftschadstoffen über städtischem Hintergrund, stark befahrenen Straßen, und industriellen Punktquellen auf horizontaler Ebene. Die geplanten Langzeitmessungen (über zwei Jahre) liefern einen wertvollen Datensatz für die Analyse der zeitlichen Variabilität von Luftschadstoffen (NO2 und Aerosole) über Wien. Ein Vergleich der in Wien erhobenen Daten mit vergleichbaren MAX-DOAS Messungen in Athen, Griechenland, oder Bremen, Deutschland, wird Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den verschmutzten Standorten mit andersartigen meteorologischen und photochemischen Bedingungen aufzeigen. Die troposphärischen NO2-Säulen ermöglichen die Validierung von Satellitenmessungen der OMI, GOME-2, und TROPOMI Instrumente sowie den Vergleich mit Modellsimulationen (z.B. aus dem COPERNICUS Atmosphärenbeobachtungsdienst). Da sich bei den beiden Messgeräten Blickfelder einzelner azimutaler Richtungen teilweise überschneiden und die ergänzenden Messungen von in-situ Instrumenten eine Vielzahl an Information zur räumlichen Ausbreitung von NO2 bieten, soll versucht werden, ein räumlich aufgelöstes Bild der Luftverschmutzung über Wien mit Hilfe der tomographischen Darstellung zu entwickeln. Die Ergebnisse des Projektes werden wichtige Erkenntnisse zur horizontalen und vertikalen Ausbreitung von NO2 und Aerosolen liefern. Neben der Verbesserung der troposphärischen NO2 Auswertung werden die Ergebnisse wichtige Daten für Atmosphärenmodelle bereitstellen, da die Vertikalprofile von NO2 und Aerosolen eine nützliche Ergänzung zu den Punktmessungen von in-situ Messgeräten darstellen.
The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 3rd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. This data set is available only for internal use of the European Commission and the European Environment Agency. Please enter the publicly available version to access data: https://sdi.eea.europa.eu/catalogue/srv/eng/catalog.search#/metadata/effd82dc-31cb-4bb6-8d8b-572322c124a2 The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 3rd RBMPs due in 2022 (hereafter WFD2022). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/780 for further information on the WFD2022 spatial reporting. Note: * This dataset has been reported by the member states. The subsequent QC revealed some problems caused by self-intersections elements. Data in GPKG-format should be processed using QGIS.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation 5G-Technologie-Einführung in ausgewählten Ländern Die "fünfte Generation" von Telekommunikationssystemen, kurz 5G, wird als eines der wichtigs- ten Bausteine der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft im kommenden Jahrzehnt angesehen. Es wird erwartet, dass die zukünftige 5G-Infrastruktur ein breites Spektrum von Anwendungen und Sektoren abdecken wird, einschließlich professioneller Anwendungen (z.B. Connected Automa- ted Mobility, eHealth, Energiemanagement, möglicherweise Sicherheitsanwendungen usw.). Die Europäische Kommission hat 2013 eine Public Private Partnership zu 5G (5G PPP) eingerich- tet. Dies ist die Leitinitiative der EU zur Beschleunigung von Forschung und Innovation in der 5G-Technologie. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Programms Horizont 2020 eine öffentliche Finanzierung in Höhe von 700 Mio. EUR zur Unterstützung dieser Maßnahme vorgesehen. Die EU-Industrie wird diese Investitionen um das bis zu Fünffache auf mehr als 3 Mrd. EUR erhöhen. Diese Aktivitäten wurden von einem internationalen Plan begleitet, um einen globalen Konsens über 5G zu gewährleisten. Um den frühzeitigen Aufbau der 5G-Infrastruktur in Europa zu gewährleisten, verabschiedete die Kommission 2016 einen 5G-Aktionsplan für Europa mit dem Ziel, spätestens bis Ende 2020 mit der Einführung von 5G-Diensten in allen EU-Mit- gliedstaaten zu beginnen, gefolgt von einem raschen Aufbau, um eine ununterbrochene 5G-Ver- sorgung in städtischen Gebieten und entlang der Hauptverkehrswege bis 2025 zu gewährleisten. Um die Fortschritte des 5G-Aktionsplans zu überwachen, hat die Kommission 2018 die Europäi- sche 5G-Beobachtungsstelle eingerichtet, ein Instrument zur Überwachung der wichtigsten Mark- tentwicklungen in Europa im globalen Kontext. Sie berichtet auch über vorbereitende Maßnah- men der Mitgliedstaaten wie Frequenzauktionen und nationale 5G-Strategien. Im Oktober 2018 wurde ein Bericht über die wichtigsten Elemente, die in solchen nationalen Strategien aus euro- 1 päischer Sicht zu berücksichtigen sind, veröffentlicht. Im April 2019 wurde im Auftrag des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie des Euro- päischen Parlaments eine Analyse des „Policy Department for Economic, Scientific and Quality 1 Quelle: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/policies/5G [Abruf am 3. September 2019]. WD 8 - 3000 - 115/19 (4. September 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 5G-Technologie-Einführung in ausgewählten Ländern of Life Policies“ unter dem Titel „5G Deployment: State of Play in Europe, USA and Asia“ publi- 2 ziert. Neben der Darstellung der Entwicklung in den führenden Ländern USA, China, Japan, Ko- rea, Singapur und Taiwan, wird ein Vergleich zur EU aufgestellt (Seiten 22 ff). Hierin heißt es zu- sammenfassend: 3 Mit der Verabschiedung der European Electronic Communications Code im Dezember 2018 wurde der Rechtsrahmen geschaffen, der die Verfügbarkeit einer ununterbrochenen 5G-Versor- gung für Stadtgebiete und große terrestrische Transportwege beinhaltet. Alle Mitgliedsstaaten müssen nun 5G "Pionier"-Frequenzbänder (700 MHz, 3,5 GHz und 26 GHz) bis Ende 2020 umset- zen. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass alle Länder dieses Ziel erreichen würden. Derzeit ha- ben neun Mitgliedstaaten ihre 5G-Aktionspläne veröffentlicht - Österreich, Frankreich, Finn- land, Niederlande, Spanien, Schweden, Deutschland, Luxemburg und das Vereinigte König- reich. Europa sei bei der Anzahl der durchgeführten 5G-Studien führend gewesen, wobei bis An- 4 fang 2019 rund 138 Studien in 28 Mitgliedsstaaten registriert wurden. Informationen zu den Plänen einzelner ausgewählter Länder sind wie folgt abrufbar: Österreich: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-austria Belgien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-belgium Bulgarien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Bulgaria Kroatien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Croatia Republik Zypern: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Cyprus Tschechische Republik: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-czech- republic Dänemark: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Denmark Estland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Estonia Finnland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-finland Frankreich: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-france 2 BLACKMAN, C., FORGE, S., 5G Deployment: State of Play in Europe, USA and Asia, Study for the Committee on Industry, Research and Energy, Policy Department for Economic, Scientific and Quality of Life Policies, Eu- ropean Parliament, Luxembourg, 2019; http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2019/631060/I- POL_IDA(2019)631060_EN.pdf [zuletzt abgerufen am 4. Juni 2019]. 3 Vergleiche hierzu: https://www.accesspartnership.com/introducing-the-new-european-electronic-communica- tions-code-eecc/ [zuletzt abgerufen am 4. Juni 2019]. 4 Ebd. Seite 22. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 5G-Technologie-Einführung in ausgewählten Ländern Deutschland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-germany Griechenland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Greece Ungarn: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Hungary Irland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Ireland Italien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Italy Lettland: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Latvia Litauen: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Lithuania Luxemburg: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Luxembourg Malta: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Malta Niederlande: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-netherlands Polen: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Poland Portugal: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Portugal Rumänien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Romania Slowakei: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Slovakia Slowenien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-Slovenia Spanien: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-spain Schweden: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-sweden Vereinigtes Königreich: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/country-information-uni- ted-kingdom Zum „Aufbau der 4G-/LTE- und 5G-Mobilfunknetze in ausgewählten Ländern“ wurde im Jahr 2018 eine Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verfasst, die im In- 5 ternet abrufbar ist. *** 5 Vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/579494/f0cef6f4390a67b6f4262350f0548f08/wd-5-121-18-pdf- data.pdf [zuletzt abgerufen am 3. September 2019]. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).
zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, TEHG , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.
Progress to targets for greenhouse gas (GHG) emissions and removals is a dataset under the National Energy and Climate Progress Reports (NECPRs), which is reported every second year (starting in 2023) by EU Member States. The dataset provides information regarding Member State's GHG and removals targets and progress in achieving them. The EEA collects and quality checks this data. The dataset links to data from GHG inventories and projections (also collected by the EEA), as well as Annual Emission Allocations (AEAs). This reporting obligation comes from the Governance Regulation 2018/1999, Implementing Regulation (EU) 2022/2299 (Annex I).
Additional reporting in the area of renewable energy is a dataset under the National Energy and Climate Progress Reports (NECPRs), which is reported every second year (starting in 2023) by EU Member States. The dataset provides information regarding Member States functioning system for guarantees of origin (GO), renewable energy surplus/deficits, biomass use and impacts, and renewable energy usage in buildings. The EEA collects and quality checks this data. The dataset links to data from Eurostat. This reporting obligation comes from the Governance Regulation 2018/1999, Implementing Regulation (EU) 2022/2299 (Annex XVI).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 340 |
| Europa | 220 |
| Land | 71 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 250 |
| Software | 2 |
| Taxon | 6 |
| Text | 70 |
| unbekannt | 268 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 57 |
| offen | 287 |
| unbekannt | 257 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 269 |
| Englisch | 372 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Bild | 20 |
| Datei | 61 |
| Dokument | 106 |
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| Unbekannt | 2 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 341 |
| Lebewesen und Lebensräume | 377 |
| Luft | 251 |
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| Weitere | 601 |