Der Datensatz „Energieerzeugungsanlagen“ des Wärmekatasters gibt eine Übersicht über einen Großteil der in Hamburg installierten Großanlagen zur Bereitstellung von Wärme (und teilweise auch Strom). Dargestellt sind vor allem Wärmeerzeuger, die in Wärmenetze einspeisen. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird nach Bedarf ergänzt oder verbessert. Die Leistungen sind in Megawatt [MW] angegeben. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.
Trinkwasserverordnung geändert - Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA -Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012
Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu. Neben spürbaren Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung schließt das Gesetz eine Regelungslücke: Bislang konnten Investoren die UVP-Pflicht umgehen, indem sie eine große Anlage, zum Beispiel einen Großstall, in mehrere kleine Vorhaben aufteilten ("Salami-Taktik"). Diese Umgehungsmöglichkeit wird nun beseitigt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir stellen mit dem neuen Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden. Sie dürfen dann nicht mehr ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue Großställe geht. Weitere Schritte müssen folgen." Künftig muss die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Bund und Ländern werden zentrale Internetportale einrichten, damit Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen erhalten können. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Ziel des Projektes war es unterschiedliche thermische Prozesse hinsichtlich ihre Eignung zur energetischen und rohstofflichen Verwertung verschiedener carbonfaserhaltiger Abfälle zu untersuchen. Dafür wurden sowohl Laboruntersuchungen als auch Messungen an großtechnischen Anlagen durchgeführt. Die Ergebnisse des Projekts zeigen, dass sowohl die gezielte Entsorgung von Carbonfasern als auch deren Eintrag mit anderen Abfällen in Siedlungs- und Sonderabfallverbrennungsanlagen zu vermeiden ist. Auch die Entsorgung in Zementofenanlagen sollte wenigstens solange unterbleiben, bis in Langzeitversuchen nachgewiesen wurde, dass ein relevanter Eintrag von Fasern in das Produkt Klinker ausgeschlossen werden kann. Die rohstoffliche Verwertung von carbonfaserhaltigen Materialien im Elektroniederschachtofen der Calciumcarbidherstellung ist prinzipiell möglich, erfordert allerdings eine aufwändige Aufbereitung der Einsatzmaterialien. Vorher sind zudem weitergehende Untersuchungen zur Optimierung der CFK-Zugabe in den Ofen durchzuführen, um den Faseraustrag mit dem Ofengas zu reduzieren. Als unmittelbare Maßnahme sollten geeignete separate Erfassungswege und Sortier- bzw. Aufbereitungstechniken für carbonfaserhaltige Rest- und Abfallströme etabliert werden. Dies ist die Voraussetzung für eine umweltverträgliche Entsorgung von carbonfaserhaltigen Abfällen. Veröffentlicht in Texte | 131/2021.
Im Rahmen des UFOPLAN-Vorhabens "Möglichkeiten und Grenzen der Entsorgung carbonfaserverstärker Kunststoffabfälle in thermischen Prozessen" wurden unterschiedliche thermische Prozesse im Hinblick auf ihre Eignung zur energetischen und rohstofflichen Verwertung verschiedener carbonfaserhaltiger Abfälle untersucht. Der Fokus der Messungen an den großtechnischen Anlagen lag auf der Ermittlung einer potenziellen Faserbelastung der prozessspezifischen Reststoffe bzw. Produkte. Zusätzlich wurden Laboruntersuchungen zum thermischen Faserabbau, sowie zur mechanischen und chemischen Faserrückgewinnung durchgeführt. Eine begleitend durchgeführte Recherche zum Stand des Wissens und der Technik zur Behandlung von carbonfaserhaltigen Abfällen zeigt, dass es Ansätze zum Recycling von Carbonfasern (CF) gibt. Auch für mit Kunststoff benetzte (CFK) Abfälle existiert mit der Pyrolyse ein Prozess zum werkstofflichen Recycling. Die dabei rezyklierten Carbonfasern (rCF) werden bereits in einzelnen Anwendungen eingesetzt. Eine breitere Marktakzeptanz fehlt derzeit noch. Die Laboruntersuchungen zu Methoden der Faserrückgewinnung mittels mechanischer Prozesse zeigten, dass verschiedene Abfallarten unterschiedliches Zerkleinerungsverhalten aufweisen. Kurzfasern können in bestimmten Prozessen durch mechanisch aufbereitete rezyklierte Materialien ersetzt werden. Durch den Zerkleinerungsschritt kommt es jedoch zum Downcycling. Bei den Untersuchungen zur chemischen Faserrückgewinnung mittels Solvolyse konnte im Labormaßstab, insbesondere mit überkritischem Wasser sowie angesäuertem Polyethylenglycol, das grundsätzliche Potenzial nachgewiesen werden. Im Fokus des Projekts standen die großtechnischen Untersuchungen zur energetischen Verwertung carbonfaserhaltiger Abfälle in einer Siedlungs- und einer Sonderabfallverbrennungsanlage sowie einer Zementofenanlage. Für eine rohstoffliche Verwertung als Kohlenstoffsubstitut wurden Untersuchungen in einem Elektroniederschachtofen der Calciumcarbidherstellung durchgeführt. Die großtechnischen Untersuchungen zeigten, dass Siedlungs- und Sonderabfallverbrennungsanlagen für eine energetische Verwertung von Carbonfasern nicht geeignet sind, da ein Großteil der Carbonfasern unter den Prozessbedingungen nicht ausreichend umgesetzt und zu einem erheblichen Anteil mit der Rostasche bzw. Schlacke ausgetragen wurde. Weiterhin wurden insbesondere in der Siedlungsabfallverbrennungsanlage, die mit einer Rostfeuerung ausgestattet ist, Carbonfasern mit dem Abgasstrom aus dem Feuerraum ausgetragen. Fasern wurden in der Kesselasche und den Rückständen der Abgasreinigung festgestellt. Auch in der Sonderabfallverbrennungsanlage wurden Carbonfasern in der Kesselasche gefunden, jedoch in geringerer Menge als bei den Messungen an der Rostfeuerung. Ein Austrag von Fasern über den Kamin erfolgte in keiner der Anlagen. Ein Teil der Fasern lag in Geometrien vor, die der WHO-Definition für lungengängige Fasern entsprechen (WHO-Fasern). Die Untersuchungen in der Zementofenanlage erforderten zunächst orientierende Experimente zur Art der Aufgabe der carbonfaserhaltigen Stoffströme. Im Rahmen der Mitverbrennung wurde die aufbereitete CF-Fraktion mit dem Ersatzbrennstoff (Fluff) über den Ofenbrenner dosiert. Bei den Analysen der Produkte wurden im Klinker in einzelnen Proben Carbonfasern in moderater Anzahl nachgewiesen, deren Menge sich aber nicht signifikant von der Referenzmessung, (ohne CF-Mitverbrennung) unterschied. Da im Rahmen dieses Projekts die Zugabe der carbonfaserhaltigen Abfälle nur in einem sehr begrenzten Zeitintervall erfolgen konnte, lassen die vorlie-genden Ergebnisse keine abschließende Bewertung des Verwertungsweges Zementofenanlage zu. Zur Klärung sind Langzeitversuche unter CFK-Mitverbrennung (zumindest über mehrere Tage, besser Wochen) mit begleitendem Produkt-Monitoring erforderlich. In einem Elektroniederschachtofen zur Calciumcarbidherstellung wurden die großtechnischen Untersuchungen zur rohstofflichen Verwertung von carbonfaserhaltigen Abfällen durchgeführt. Für den Einsatz im Carbidofen war eine spezielle Vorbereitung der carbonfaserhaltigen Abfälle notwendig. Unter Zusatz von Altkunststoff wurden vorzerkleinerte CFK-Abfälle eigens für die Messkampagne pelletiert. Im Carbidofen wurde ein weitgehender Umsatz der carbonfaserhaltigen Einsatzstoffe erzielt. Um als Verwertungsoption in Frage zu kommen, müssten allerdings die vorgelagerten Verfahren zur Aufbereitung des carbonfaserhaltigen Aufgabeguts optimiert werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Teil der zugeführten Carbonfasern mit dem Ofengas ausgetragen wird und diese gemeinsam mit den Rohstoffstäuben abgeschieden, granuliert und extern verwertet werden. Der Carbonfasergehalt in dieser Fraktion lag bei den Messungen zwischen 0,2 und 0,6 Ma.-%. Auch in dieser Fraktion konnten in geringer Menge (< 0,2 ppm) Fasern mit WHO-Charakteristik nachgewiesen werden. Aus den Ergebnissen des Projekts kann abgeleitet werden, dass sowohl die gezielte Entsorgung von Carbonfasern als auch deren Eintrag mit anderen Abfällen in Siedlungs- und Sonderabfallverbrennungsanlagen zu vermeiden ist. Auch die Entsorgung in Zementofenanlagen sollte zumindest solange unterbleiben, bis in Langzeitversuchen nachgewiesen wurde, dass ein relevanter Eintrag von Fasern in das Produkt Klinker ausgeschlossen werden kann. Die rohstoffliche Verwertung von carbonfaserhaltigen Materialien im Elektroniederschachtofen der Calciumcarbidherstellung ist prinzipiell möglich, erfordert allerdings eine aufwändige Aufbereitung der Einsatzmaterialen. Vorher sind zudem weitergehende Untersuchungen zur Optimierung der CFK-Zugabe in den Ofen durchzuführen, um den Faseraustrag mit dem Ofengas zu reduzieren. Als unmittelbare Maßnahme sollten geeignete separate Erfassungswege und Sortier- bzw. Aufbereitungstechniken für carbonfaserhaltige Rest- und Abfallströme etabliert werden. Dies ist die Voraussetzung für eine gezielte Bewirtschaftung und in deren Folge eine umweltverträgliche Entsorgung von CFK. Darüber hinaus sind weitere Forschungsarbeiten zur Verwertung in bestehenden oder neu zu entwickelnden Hochtemperaturprozessen erforderlich. Quelle: Forschungsbericht
Increased media coverage of plastic pollution in the environment and import bans on plastic waste in several countries have resulted in plastic waste becoming one of the most discussed waste streams in recent years. In the European Union (EU), only about one-third of the post-consumer plastic waste is recycled; the rest goes to energy recovery and landfilling in equal parts. In connection to the necessary increase in efforts to achieve the ambitious EU recycling targets, chemical recycling is currently receiving more and more attention. The assumption is that chemical recycling processes could open up new waste streams for recycling and generate valuable raw materials for the chemical industry. Although there exists no legal definition for chemical recycling, there is more or less agreement that it covers the conversion of plastic polymers into their monomers or chemical building blocks. Techniques such as gasification, pyrolysis and liquefaction as well as solvolysis can be used for chemical recycling. So far, only few large-scale plants for chemical recycling exist worldwide. This article presents the different processes by means of examples from (formerly) running installations and their suitability for plastics recycling is assessed. However, to date, only few chemical recycling plants are in continuous operation, and further scientific evidence for the ecological and economic benefits is still necessary for final evaluation. Copyright © 2023 by International Solid Waste Association
Die Sicherung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln gehört zu den wichtigsten Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge. In Deutschland ist heute ein reichhaltiges und vielfältiges Angebot an Nahrungsmitteln selbstverständlich. Über mögliche Versorgungsengpässe macht sich kaum jemand Gedanken. Dabei gibt es neben einem hoffentlich nie eintretenden Kriegsszenario auch zahlreiche friedenszeitliche Krisensituationen, die zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen können. Hierzu zählen etwa Naturkatastrophen wie Hochwasser, schwere Unglücksfälle in großtechnischen Anlagen oder auch der Ausfall wichtiger Systeme wie der Stromversorgung. Für diesen "Ernährungsnotfall" sind organisatorische, personelle und materielle Vorsorgeplanungen auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindeebene erforderlich. Die Planungsmaßnahmen zur Sicherung und Sicherstellung der Ernährung im Saarland liegen beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und bei den Kreisverwaltungen sowie für den Regionalverband die Landeshauptstadt Saarbrücken. Im Ernährungsnotfall werden aber auch die Städte und Gemeinden in den Vollzug einbezogen sein. Neben dieser öffentlichen Vorsorge zur Grundversorgung mit Nahrungsmitteln ist aber auch zusätzlich eine private Vorratshaltung an Ernährungsgütern unerlässlich. Daran sollte grundsätzlich jeder Bürger denken. Der vom Bund bereitgestellte Vorratskalkulator (Link in der rechten Spalte) ermöglicht es jedem Bürger, für seinen individuellen Haushalt Vorräte für einen frei wählbaren Zeitraum anzulegen. In Notfällen oder Krisen erhält die Öffentlichkeit von den zuständigen Behörden alle notwendigen Informationen über staatliche Maßnahmen der Sicherstellung oder Sicherung der Nahrungsmittelversorgung.
In der Gießereiindustrie wird Magnesium für die Entschwefelung von Gusseisenschmelzen verwendet. Da Magnesium nur von sehr wenigen Ländern und zu über 80 % in China produziert wird, gilt es als kritischer Rohstoff mit hohem Versorgungsrisiko. Um die Abhängigkeit der Gießereiindustrie von Magnesium zu senken, hat das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte r³-Verbundprojekt SubMag, koordiniert vom Lehrstuhl für Eisen- und Stahlerzeugung an der Universität Duisburg-Essen, ein neues Entschwefelungsverfahren für die Gießereiindustrie entwickelt, das Magnesium durch andere Stoffe und mit einer neuen Technologie ersetzt. Eine Herausforderung besteht darin, dass die Entschwefelung der Schmelzen aus logistischen Gründen in dem durch den betrieblichen Ablauf vorgegeben Zeitrahmen stattfinden muss. Außerdem kann durch weiteres Abkühlen bei längeren Verfahren das Vergießen der Schmelzen schwieriger bis unmöglich werden. Des Weiteren muss der Feuerfestverschleiß und die Abtrennbarkeit der Schlacke bewertet werden. Das entwickelte Verfahren funktioniert auf der Basis von Kalkmischungen, die der Schmelze zugegeben werden. Der Prozess wurde in einer Testphase bei der Eisengießerei Fritz Winter GmbH & Co. KG, erfolgreich erprobt. So ist es bisher gelungen 2/3 des im Standardentschwefelungsverfahren eingesetzten Magnesiums einzusparen. Die Umsetzung in einer großtechnischen Anlage wird auf der Basis der vorliegenden Daten untersucht.
Mit Sinteranlage, Hochofen, Oxygenstahlwerk, Stranggießanlage und Warmwalzwerk wurden fünf Hauptbetriebe integrierter Hüttenwerke im Hinblick auf Abwärme und deren Nutzungsmöglichkeiten untersucht. Der typische Aufbau von Sinteranlage, Hochofen mit Nebenanlagen, Oxygenstahlwerk mit LD-Konverter, Stranggießanlage und Warmwalzwerk, wie er in deutschen integrierten Hüttenwerken zu finden ist, wurde beschrieben. Energie- und Wärmebilanzen zu den Anlagen wurden erstellt und tabellarisch sowie in Form von Sankey-Diagrammen dargestellt. Nutzungsmöglichkeiten für interne und externe, direkte oder indirekte Abwärmenutzung wurden beschrieben. Auf dieser Basis wurden 13 Abwärmeströme zur näheren Betrachtung detailliert untersucht. In Interviews mit den Anlagenbetreibern der Hüttenwerke und einem Anlagenbauer wurden Hemmnisse identifiziert, die einer möglichen Abwärmenutzung entgegenstehen. Aus den bilanziellen Abwärmeströmen wurden durch Bewertung der zur Verfügung stehenden Technologien und der Rahmenbedingungen Potenziale zur Abwärmenutzung abgeleitet. Als Haupthemmnisse wurden die folgenden Punkte benannt: - In den Werken existieren Bestandsanlagen mit begrenztem Raum für Installationen zusätzlicher Anlagentechnik zur Wärmeauskoppelung oder Rückgewinnung. - Wechselnde politische Rahmenbedingungen erschweren eine Kalkulation der Wirtschaftlichkeit von Großanlagen. - Das zeitliche Profil an Produktionsanlagen anfallender Abwärme ist häufig nicht deckungsgleich mit dem Bedarf möglicher externer Abnehmer. Berücksichtigt man diese Punkte, so kann ein zusätzlich nutzbares Abwärmepotenzial von 9,45 PJ pro Jahr bzw. 0,322 GJ pro Tonne festem Rohstahl in den integrierten Hüttenwerken in Deutschland abgeschätzt werden. Quelle: Forschungsbericht
FAQ: Absenkung der Raumtemperatur in Herbst und Winter In der Ukraine fürchten wegen des russischen Krieges täglich Menschen um Leib und Leben. In Deutschland hat die aggressive russische Politik zu einer Energiekrise geführt. Um Gas zu sparen, empfiehlt das UBA, die Heiztemperatur zu optimieren. Denn die beste Energie ist die, die gar nicht verbraucht wird. Zu kalt sollte die Heizung aber nicht eingestellt werden, sonst droht Schimmel. Es wird derzeit intensiv diskutiert, ob und in welchem Ausmaß man im Herbst und Winter die Raumlufttemperaturen in Wohnungen und Büros senken kann, um Heizenergie einzusparen. Im Gespräch ist eine Temperaturabsenkung von 1-2 Grad während des Tages. Einzelne Wohnungsgesellschaften waren sogar mit Vorschlägen, die Raumtemperaturen auf 16-18 °C zu senken, an die Öffentlichkeit gegangen. Zu starke Temperaturabsenkungen bergen aber ein erhebliches Risiko für Schimmelbefall und gesundheitlich negative Folgen. Welche Temperaturabsenkungen aus gesundheitlicher Sicht akzeptabel sind und was Betroffene im Herbst und Winter beachten sollen, um Schimmelrisiken zu vermeiden, mindestens aber zu minimieren, wird im Folgenden dargelegt. Im Zuge der Maßnahmen zum Gassparen kündigen immer mehr Wohnungsunternehmen an, im Herbst die Temperatur der Heizungsanlagen drosseln zu wollen. Begünstigt die Drosselung der Temperatur der Heizkörper und anderer Heizungen wie Fußbodenheizungen die Entstehung von Schimmelpilz in Wohnungen? Unter welchen Bedingungen steigt die Gefahr von Schimmelbildung durch niedrigere Temperatur in den Wohnungen? Die folgenden Ausführungen gelten schwerpunktmäßig für Wohnungen. Eine generelle Absenkung der Raumlufttemperaturen in regelmäßig genutzten Wohnräumen erhöht das Schimmelrisiko. Wärmere Luft kann physikalisch mehr Feuchte aufnehmen als kältere. Im Umkehrschluss erhöht kältere Raumluft die Gefahr für höhere relative Luftfeuchte und für Feuchtekondensation (= Bildung eines flüssigen Wasserfilms) entlang kühler Oberflächen. Besonders gefährdet sind kalte Außenwände, kühle Oberflächen im Raum, aber auch Nischenbereiche, wo anfallende Feuchte nur schwer durch das Lüften abtransportiert werden kann. Eine Erhöhung der relativen Luftfeuchte über Tage und Wochen oberhalb von mehr als 60 % (der genaue Wert kann je nach Gebäudetyp und Dämmstandard variieren) kann bereits binnen weniger Tage das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigen. Wie kann man eine gute und behagliche Wohnraumatmosphäre beibehalten? Aus hygienischer Sicht (präventiver Gesundheitsschutz) sind folgende Punkte zu beachten (Link: vgl. Schimmelleitfaden des UBA, 2017 ): Bei Absenkung von Innenraumlufttemperaturen in der Heizperiode unter 16-18 °C steigt das Risiko für Schimmelbildung in genutzten Wohnungen zum Teil massiv. Schimmel in Innenräumen erhöht das Risiko für die Entstehung und Verschlimmerung von Asthma und für weitere mit Schimmel assoziierte gesundheitliche Probleme. Empfohlen wird in Wohnungen tagsüber die Raumtemperaturen nicht unter 19-20 °C zu senken, nachts kann (über Nachtabsenkung) 18 °C eingestellt werden. Weitere Absenkungen erhöhen das Schimmelrisiko deutlich. Ältere Gebäude mit schlecht gedämmten Außenwänden erhöhen bei gleicher Innenraumtemperatur das Risiko für Kondenswasserbildung an kalten Flächen deutlich mehr als Neubauten oder energetisch sanierte Gebäude gemäß. Aber auch diese Gebäude sind nicht frei von Schimmelbefall, wenn nicht ausreichend geheizt und gelüftet wird. Viele Personen auf engem Raum erhöhen die Wasserdampfabgaben (ein Drei-Personenhaushalt produziert ca. 6-12 Liter Wasser als Dampf in der Wohnung. Je mehr Wasserdampf produziert wird, umso wichtiger wird regelmäßiges Lüften.) In Gebäuden mit schlechter Wärmedämmung sollte man im Winter keine massiven Möbel oder Betten direkt an die Außenwände stellen. Zur Vorbeugung von Schimmelbildung sind Gegenstände einige Zentimeter entfernt von der Außenwand aufzustellen, damit dort angereicherte Feuchte beim Lüften abtransportiert werden kann. Verstärkt betroffen sind Personen und Familien mit niedrigem ökonomischen Status bzw. Armutsgefährdete, z.B. weil diese häufig in schlechter gedämmten Wohnhäusern leben. Könnte die Einführung von Fenstern, die sich nicht mehr kippen, sondern ausschließlich zur Gänze öffnen lassen, der Schimmelpilzbildung in Wohnungen entgegenwirken? Im Zusammenhang mit der Prävention von Schimmel in Wohngebäuden kommt dem Lüften die wichtige Aufgabe zu, überschüssige Feuchte nach außen abzutransportieren. Im Wohnbereich reicht im Winter das mehrmalige Lüften am Tag über weit geöffnete Fenster (Stoßlüftung). Dauerhafte Kipplüftung wird im Winter wegen der starken Energieverluste nicht empfohlen. Auch wird man bei dauerhaft abgesenkten Raumlufttemperaturen (dauerhaft unter 18 °C) und gleichzeitiger Nutzung von Wohnungen nicht allein durch Lüften das Schimmelrisiko vermeiden können. Man müsste dazu dann über Stunden Lüften im Winter. Dies dürfte aus Komfortgründen niemand akzeptieren. Es soll immer gelüftet und geheizt werden. Wie kann man Schimmel auch bei geringeren Raumtemperaturen vermeiden? Ausreichend Lüften, vor allem nach Feuchtespitzen (Kochen, Duschen, Wäschetrocknen) Raumtemperatur und Luftfeuchte in Räumen regelmäßig verfolgen. Digitale Raumluftfeuchtemesser bzw. Thermohygrometer sind für wenige Euro im Baumarkt erhältlich. In allen Räumen spätestens oberhalb von 60 % relativer Feuchte vermehrt lüften. Nach außen und nicht in benachbarte Räume lüften. Bei Fensterlüftung Fenster komplett öffnen (Stoßlüften). Dauerkippstellung der Fenster vermeiden, da dies im Winter nur zu verstärkten Wärmeverlusten führt, jedoch kaum zum raschen Lüftungserfolg beiträgt. In Wohnungen sollen im Winter 2-3 mal am Tag für jeweils ca. 5 Minuten zum Lüften ein oder mehrere Fenster weit geöffnet werden. Im Schlafzimmer soll morgens nach dem Aufstehen für 5-10 Minuten bei weit offenem Fenster gelüftet werden, da hier der Wasserdampfanfall über Nacht durch Schwitzen und Atmen meist hoch ist. In Küche und Bad sollen unmittelbar nach dem Kochen oder Duschen für 5-10 Minuten die Fenster weit geöffnet werden. Nasse Fliesen im Bad sollte man mit einem Abzieher wischen. In Büros sollte alle 2-3 Stunden kurz für 3-5 Minuten das Fenster geöffnet werden. Möglichst alle genutzten Räume einer Wohnung beheizen. Die Innentüren zu kühleren Räumen geschlossen halten. Die für Bürogebäude aktuell diskutierte Nicht-Beheizung von Fluren und Korridoren ist nur dann hygienisch vertretbar, wenn die Räume zu den beheizten Büros geschlossen bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr des Eintrages wärmerer, mit Feuchte beladener Luft aus den Büros in die kühleren Flure, wo die Feuchte sich verstärkt abscheiden könnte. Abhilfe: Auch die Flure unbedingt regelmäßig belüften! In schlecht gedämmten Wohnungen keine massiven Möbel (Schränke, Bett) direkt an die Außenwände stellen. Mindestens 3-5 Zentimeter Abstand von der Außenwand einhalten. Lassen sich die Warmwassertemperaturen senken, ohne Gefahr des Legionellen-Keimwachstums? Trinkwasser muss bis unmittelbar vor der Mischarmatur entweder kalt oder heiß sein. Wenn das nicht sichergestellt ist, besteht ein Risiko für das Wachstum von Legionellen. Um das Wachstum von Legionellen im Warmwasser und deren Freisetzung z.B. beim Duschen zu vermeiden, muss bei Großanlagen mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als drei Litern Warmwasser in den Leitungen die Temperatur am Trinkwassererwärmer dauerhaft auf 60 °C eingestellt sein. An keiner Stelle in der Trinkwasserinstallation dürfen die Warmwassertemperaturen unter 55 °C absinken. Wenn der Temperaturverlust zwischen dem Warmwasserspeicher und Entnahmearmaturen oder anderen Teilen der Trinkwasserinstallation höher ist als 5 °C muss der hydraulische Abgleich überprüft und neu justiert werden. Der Betrieb von Trinkwassererwärmern oder Speichern bei höheren Temperaturen, beispielsweise durch „Legionellenschaltungen“, ist weder sinnvoll noch wirksam. Der Betrieb von Großanlagen der Trinkwasserinstallationen bei geringeren Temperaturen entspricht nicht den Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Daher besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für die Betreiber der Trinkwasser-Installationen, wenn die Betriebstemperaturen abgesenkt werden. Trinkwasserinstallationen mit kleineren Warmwasserspeichern und geringeren Mengen Warmwasser in den Leitungen sollten in Anlehnung an die Temperaturanforderungen für Großanlagen betrieben werden, auch wenn bei diesen Anlagen das Risiko einer Verkeimung mit Legionellen geringer ist. Eine Aussage, ob eine Trinkwasserinstallation mit Legionellen verkeimt ist oder nicht, kann nur anhand der Untersuchung von Wasserproben durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen.
Origin | Count |
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Bund | 531 |
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