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WWF legt bei EU-Kommission Beschwerde gegen Deutschland ein

Der WWF hat eine formale Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission eingereicht. Grund für die Beschwerde ist der Verstoß gegen eine verbindliche Auflage des EU Klima- und Energiepaketes von 2008. Am 27. Juli 2009 wurde die Errichtung eines neuen Kohlekraftwerkes in Mannheim bewilligt, das nach Einschätzung des WWF gegen die EU-Gesetzgebung verstoße. Die 2008 neu aufgelegte Großfeuerungsanlagenverordnung der EU bestimmt, dass Mitgliedsstaaten sicherstellen müssen, dass Unternehmen, die neue große Kraftwerke planen, Auflagen zu Abscheidung, Transport und Speicherung des von ihnen produzierten Kohlendioxides einhalten müssen, bevor ein solches Projekt bewilligt werden darf.

Umweltbundesamt: Der Himmel über der Ruhr ist wieder blau!

Nicht aus der Luft gegriffen: Willy Brandt fordert 1961 blauen Himmel über dem Ruhrgebiet „Der Himmel über dem Ruhrgebiet muss wieder blau werden.“ Willy Brandts Forderung während seiner Rede am 28. April 1961 in der Bonner Beethovenhalle kann zu Recht als der Beginn umweltpolitischen Denkens in Deutschland gelten. Damit rückte Brandt - lange bevor es die Begriffe Umweltschutz oder Umweltpolitik gab - ein regionales und bis dahin vernachlässigtes Problem ins Blickfeld gesellschaftspolitischer Debatten. Er machte aufmerksam auf die Schattenseiten des deutschen Wirtschaftswunders: Zwar waren die rauchenden Schornsteine ein Garant für Wohlstand, die ungefilterten Industrieabgase belasteten jedoch zunehmend die Gesundheit und das Wohlbefinden vieler Menschen im Ruhrgebiet. „Mit seiner Forderung nach klarer Luft, sauberem Wasser und weniger Lärm für die Bürgerinnen und Bürger des Ruhrgebiets machte Willy Brandt deutlich, dass Umweltschutz eine nicht zu vernachlässigende Gemeinschaftsaufgabe ist. Und diese Aufgabe wurde von den 1970er Jahren an erfolgreich angegangen“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠), Jochen Flasbarth. „Heute kennen wir Phänomene wie den Smog im Winter nicht mehr“, so Flasbarth. Anfang der 1960er Jahre war die Luftverschmutzung im Revier förmlich sichtbar: Millionen Tonnen von Staub, Asche und Ruß aus Hochöfen, Stahlkonvertern und Kokereien sanken alljährlich auf Stadtteile hernieder. Die Folgen waren eine Zunahme der Atemwegserkrankungen, vor allem von Lungenkrebs, bei Kindern wurden auch häufiger Symptome von Rachitis und Bindehautentzündungen festgestellt. Hohe Schwefeldioxid-Konzentrationen (SO 2 ) führten zu einem Absterben von Bäumen und mittelfristig zur ⁠ Versauerung ⁠ von Böden und Gewässern. Seit den 1970er Jahren sorgen eine Reihe von Gesetzen wie das Benzin-Blei-Gesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Verwaltungsvorschriften wie die Technische Anleitung Luft und die Großfeuerungsanlagen-Verordnung dafür, die Umweltbelastungen durch technische Lösungen zu verringern oder zu beseitigen. So führten die Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken, die Reduktion des Schwefelgehalts in Kraftstoffen wie auch der Rückgang der Kohleheizungen in Privathaushalten dazu, dass sich die Luftqualität in Deutschland deutlich verbesserte. Nach Angaben des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen konnte die Belastung an Rhein und Ruhr durch SO 2 um 97 Prozent gemindert werden: von 206 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m 3 ) im Jahr 1964 auf 8 µg/m 3 in 2007. Für die Schwebstaubbelastung (Partikel mit einer maximalen Größe von 30 bis 50 µm) zeigt sich im Zeitraum von 1968 bis 2002 eine ähnliche Entwicklung. Heute stehen wir in der Luftreinhaltung vor neuen Aufgaben: In deutschen Ballungsräumen werden die seit 2005 geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM 10 ) und für Stickstoffdioxid (NO 2 , diese gelten von 2010 an) an zahlreichen Hauptverkehrsstraßen überschritten. Als Hauptverursacher ist das wachsende ⁠ Verkehrsaufkommen ⁠ anzusehen. Epidemiologischen Studien zufolge bedeutet eine ⁠ Exposition ⁠ gegenüber NO 2 eine erhöhte Infektionsanfälligkeit und Beeinträchtigung der Lungenfunktion, während ein Zusammenhang zwischen einer Feinstaub-Exposition und Atemwegs- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachgewiesen wurde. Mit der vermehrten Verbrennung von ⁠ Biomasse ⁠ vor allem in kleinen Feuerungsanlangen bleibt jedoch eine Quelle für Feinstaubbelastungen, die es aufmerksam zu verfolgen gilt. Jochen Flasbarth: „Mit der Einrichtung von Umweltzonen ist ein wichtiger Schritt in Richtung bessere Luftqualität in Ballungsräumen getan. Wir müssen aber dafür sorgen, dass eine dezentrale Energieversorgung unter Einsatz von Biomasse diese Bemühungen nicht konterkariert.“ „Das Anliegen Willy Brandts nach mehr Umweltschutz hat auch bewirkt, dass Deutschland, 50 Jahre nach seiner Rede in vielen ‚grünen‘ Zukunftsmärkten Marktführer geworden ist. Schon heute arbeiten rund 1,8 Millionen Menschen in der Umweltwirtschaft“, sagte Jochen Flasbarth. 27.04.2011

Wegbereiter für den Umweltschutz in Deutschland

Personalie: Gründungspräsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Heinrich Freiherr von Lersner, wird 80 Sein Wirken ist eng mit der Idee der Ökologie verknüpft. Heinrich Freiherr von Lersner gehört zu den Männern der ersten Stunde der deutschen Umweltpolitik. Der promovierte Verwaltungsjurist übernahm 1970 in der neugeschaffenen Abteilung Umweltschutz im Bundesinnenministerium die Unterabteilung „Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft“, um dann vier Jahre später zum ersten Präsidenten des Umweltbundesamtes (UBA) ernannt zu werden. In dieser Funktion hat er über einen langen Zeitraum, von 1974 bis 1995, das UBA aufgebaut, zu einer angesehenen wissenschaftlichen Behörde gemacht und die Umweltpolitik an maßgeblicher Stelle mitgestaltet. Heute wird Heinrich von Lersner 80 Jahre alt. „Heinrich von Lersner wurde zu einem Glücksfall für das ⁠ UBA ⁠ und für die deutsche Umweltpolitik. Mit schwäbischer Beharrlichkeit und seiner unbestrittenen fachlichen Kompetenz vertrat er streitbar häufig emotionalisierte Themen wie Tempolimit auf Autobahnen, Ozonloch, Waldschäden oder Dioxin und trug so dazu bei, dass Umweltschutz heute zu den zentralen Politikfeldern gehört“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Meilensteine der deutschen Umweltpolitik, wie die Großfeuerungsanlagenverordnung, das Katalysatorenkonzept oder die Veränderungen in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, wären ohne die wissenschaftlichen Vorarbeiten des UBA und die Führungsstärke von Lersners nicht zu erreichen gewesen. Das Amt wurde durch das Errichtungsgesetz am 22. Juli 1974 im damaligen West-Berlin gegründet. „Heinrich von Lersner hat die schwierige Gratwanderung zwischen Wissenschaft und Politik, die in der Doppelfunktion des UBA als Behörde und wissenschaftliche Einrichtung begründet liegt, mit Umsicht und Mut gemeistert. Exzellenz und Kompetenz bilden die Kombination, die von Lersner auszeichnen und die ihn zum erfolgreichen Präsidenten des UBA gemacht haben“, so Flasbarth. Dabei legte er besonderen Wert auf die fachübergreifende Zusammenarbeit vieler Disziplinen. Von Lersner erkannte früh, dass Umweltschutz eine Querschnittsaufgabe ist. Ihm war es immer wichtig, dass der Biologe im selben Haus arbeitet wie der Ingenieur, der Jurist oder der Ökonom. Als Chef hat er stets das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes gesucht, verlangte ihnen ein hohes Maß an Motivation und Engagement ab und ließ sich von guten Argumenten überzeugen. „Umweltpolitik ist das Bohren von dicken Brettern. Man darf nicht aufhören, wenn der Bohrer beim ersten Ansatz nicht gleich durchkommt“, sagte von Lersner frei nach Max Weber Ende der 80er Jahre in einem Interview. Heinrich von Lersner wurde am 14. Juli 1930 in Stuttgart geboren, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Kiel. 1957 absolvierte er die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, zwei Jahre später promovierte er bei Günter Dürig, einem renommierten Rechtswissenschaftler, in Tübingen. Von 1959 bis 1961 arbeitete er als Verwaltungsjurist in der Innenverwaltung Baden-Württembergs. Während seiner Zeit als Beamter des Bundesinnenministeriums in den Jahren von 1961 bis 1974 arbeitete er mit am ersten Abfallgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Abfallrecht gehört nach wie vor zu seinen wissenschaftlichen Steckenpferden, das er als Herausgeber und Kommentator pflegt. Dem Jubilar widmet das UBA als Reverenz eine wissenschaftliche Abhandlung zu einem aktuellen abfallrechtlichen Thema: „Maßnahmen gegen Elektroschrott-Exporte“, die im Herbst in der Fachzeitschrift „AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft“ erscheinen wird.

Umsetzung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung in den neuen Bundesländern

Die letzte Phase der Umsetzung der Umweltanforderungen für Großfeuerungsanlagen ist abgeschlossen. In den neuen Bundesländern müssen alle mit fossilen Brennstoffen (Kohle, Gas und Öl) befeuerten Kraftwerke und Heizkraftwerke, die eine Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 Megawatt haben und nicht modernisiert wurden, vom Netz genommen werden. Damit findet der letzte Teil einer der erfolgreichsten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den neuen Bundesländern seinen Abschluss.

Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten

Die in Deutschland vielleicht größten Programme zum Schutz der Biologischen Vielfalt waren die flächenhafte Einführung kommunaler und industrieller  Kläranlagen und die Großfeuerungsanlagenverordnung,  mit der die Industrie Ende der siebziger Jahre zur dramatischen Reduktion ihrer Schwefeldioxidemissionen gezwungen wurde. Die Kläranlagen haben dazu geführt, dass Deutschlands Flüsse wieder so sauber geworden sind, dass beispielsweise im Rhein wieder viele Fischarten vorkommen, die es dort auch vor der Industrialisierung gab. Veröffentlicht in Broschüren.

Betriebliche Umweltberichterstattung im Land Brandenburg

Die Betriebliche Umweltberichterstattung im Land Brandenburg besteht aus vier Modulen (Stammdatenverwaltung, Berichtspflichten => Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) (jährlich), Emissionserklärungsverordnung (alle vier Jahre), Verordnung über Großfeuerungsanlagen (jährlich)). Das System ist offen für die Anbindung weiterer Berichtspflichten.

UBA aktuell - Nr.: 2/2024

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, in der wir mit Ihnen zurückblicken wollen: auf 50 Jahre Umweltbundesamt und unsere Arbeit für Mensch und Umwelt. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns auf Zeitreise zu gehen und am 15. Juni 2024 mit uns an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau ins Gespräch zu kommen! Außerdem geht es in diesem Newsletter unter anderem um die aktuellen Zahlen zu Deutschlands Treibhausgasemissionen 2023, das neue CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM für faire internationale Wettbewerbsbedingungen für energieintensive EU-Produkte sowie darum, worauf beim Kauf „smarter“ Geräte geachtet werden sollte, damit sie lange genutzt werden können. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 50 Jahre Umweltbundesamt: Gehen Sie mit uns auf Zeitreise! Das UBA wird im Jahr 2024 50 Jahre alt. Quelle: UBA Im Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) als erste deutsche Umweltbehörde auf Bundesebene seine Arbeit auf. Was konnte seitdem für Mensch und Umwelt erreicht werden? Gehen Sie in diesem Jubiläumsjahr mit uns auf Zeitreise – virtuell oder ganz real am 15. Juni 2024 auf dem Jubiläumsfest an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau! In den 1970er-Jahren war es endlich so weit: Umweltschutz wird unter der sozialliberalen Koalition des Bundeskanzlers Willy Brandt zum eigenständigen Politikbereich in der Bundesrepublik Deutschland und das Umweltbundesamt nimmt 1974 in West-Berlin seine Arbeit auf. Im selben Jahr tritt ein Grundpfeiler des deutschen Umweltschutzes in Kraft: Das Bundesimmissionsschutzgesetz schützt ab sofort vor Lärm, schlechter Luft, Erschütterungen oder Strahlen. 1978 tritt ein weiterer heute „alter Bekannter“ auf den Plan: Der „Blaue Engel“ zeichnet besonders umweltfreundliche Produkte aus – in den 1970er und 80er Jahren zum Beispiel Haarspray-Dosen ohne FCKW, bis es 1991 in Deutschland mit Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Kampf gegen das „Ozonloch“ als Treibmittel für Spraydosen verboten wurde. Ob FCKW, verbleites Benzin, phosphathaltige Waschmittel oder die Katalysatorpflicht für Pkw: Viele Umweltschutzthemen waren „dicke Bretter“: So warnte das UBA bereits 1978 vor den Gesundheitsrisiken durch Asbest. Erst 1993 schließlich – 15 Jahre später – wird der Stoff in Deutschland ganz verboten. Auch der „Saure Regen“ und das von ihm verursachte Waldsterben beschäftigt die BRD ab Beginn der 1980er-Jahre. Mit Inkrafttreten der Großfeuerungsanlagenverordnung 1983 gelingt es binnen 10 Jahren, den Ausstoß von Schwefeldioxid in Westdeutschland um 89 Prozent zu senken. 1990 ist auch ein Wendejahr fürs UBA: Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung bekommt das UBA Verstärkung durch rund 200 Beschäftige aus ostdeutschen Umweltämtern und arbeitet fortan in und für ganz Deutschland. 2005 zieht es in Folge eines Beschlusses der Bundesregierung, mehr Behörden in den „neuen Bundesländern“ anzusiedeln, mit seinem Hauptsitz nach Sachsen-Anhalt. Unter anderem mit seinem neuen ökologischen Musterbau in Dessau geht das UBA auch selbst mit gutem Beispiel im Umweltschutz voran. 2001 ist es die erste Behörde in Deutschland, die mit dem europäischen EMAS-Gütesiegel für sein Umweltmanagement im eigenen Hause ausgezeichnet wird. Ob der Kampf gegen das Ozonloch oder gegen das Waldsterben durch „Sauren Regen“ – viele Erfolge zeigen: Umweltschutz wirkt! Doch wo eine Herausforderung gemeistert ist, kommt eine neue hinzu. Heute sind der Wald und unsere Gesundheit in Deutschland durch den Klimawandel bedroht. Eine Gefahr, der nur mit weltweiter Kooperation begegnet werden kann. Das Umweltbundesamt warnt, forscht und arbeitet bereits seit den 1970er Jahren zu diesem Thema und bringt sich auch heute und in Zukunft weiter ein: für Mensch und Umwelt! Deutschland kann Klimaziel für 2030 erreichen UBA-Präsident Dirk Messner zeigt sich zuversichtlich, dass Deutschland die Klimaziele für 2030 erreichen kann. Artikel auf tagesschau.de Schimmel entfernen: DAS hilft wirklich SWR Marktcheck, unter anderem mit UBA-Expertin Kerttu Valtanen

Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten

Die in Deutschland vielleicht größten Programme zum Schutz der Biologischen Vielfalt waren die flächenhafte Einführung kommunaler und industrieller  Kläranlagen und die Großfeuerungsanlagenverordnung,  mit der die Industrie Ende der siebziger Jahre zur dramatischen Reduktion ihrer Schwefeldioxidemissionen gezwungen wurde. Die Kläranlagen haben dazu geführt, dass Deutschlands Flüsse wieder so sauber geworden sind, dass beispielsweise im Rhein wieder viele Fischarten vorkommen, die es dort auch vor der Industrialisierung gab.

Anzeige-/Registrierungspflichten nach 44. BImSchV

Registrierung mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (MFA) Am 20. Juni 2019 ist die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 44. BImSchV ) in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 (MCP-Richtlinie) zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Die Verordnung regelt - unabhängig vom verwendeten Brennstoff - die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt, sowohl wenn sie genehmigungsbedürftig als auch nicht genehmigungsbedürftig sind, und mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 1 Megawatt, wenn sie genehmigungsbedürftig sind. Für gemeinsame Feuerungsanlagen im Sinne von § 4 der 44. BImSchV gilt die Verordnung, wenn die Feuerungswärmeleistung mindestens 1 Megawatt beträgt; liegt die Leistung über 50 Megawatt und fällt die gemeinsame Feuerungsanlage unter die Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV), so hat diese Vorrang vor der 44. BImSchV. Weitere Ausnahmen enthält § 1 Absatz 2 der 44. BImSchV. Anzeige einer Feuerungsanlage Für neue Feuerungsanlagen gelten alle Anforderungen unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Verordnung. Gemäß § 6 „Registrierung von Feuerungsanlagen“ Absatz 1 der 44. BImSchV sind neue mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dabei sind die in Anlage 1 der Verordnung genannten Angaben vorzulegen. Die Informationen gemäß Anlage 1 sind: Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage (in Megawatt) Art der Feuerungsanlage (Dieselmotor, Gasturbine, Zweistoffmotor, sonstiger Motor, sonstige Feuerungsanlage) Art der verwendeten Brennstoffe und jeweiliger Anteil am gesamten Energieeinsatz gemäß den in § 2 Absatz 9 genannten Brennstofftypen (feste Biomasse, andere feste Brennstoffe, Gasöl, andere flüssige Brennstoffe, Erdgas, andere gasförmige Brennstoffe) Datum der Inbetriebnahme der Feuerungsanlage oder, wenn das genaue Datum der Inbetriebnahme nicht bekannt ist, Nachweise dafür, dass der Betrieb vor dem 20. Dezember 2018 aufgenommen wurde Wirtschaftszweig der Feuerungsanlage oder der Betriebseinrichtung, in der sie eingesetzt wird (NACE-Code) voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden der Feuerungsanlage und durchschnittliche Betriebslast wenn von einer Regelung für Anlagen mit wenigen Betriebsstunden gemäß § 15 Absatz 9, § 16 Absatz 7 Satz 2 und 3 oder § 29 Absatz 2 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die Feuerungsanlage nicht mehr als die Zahl der in jenen Absätzen genannten Stunden in Betrieb sein wird wenn von einer Regelung für den Notbetrieb gemäß § 15 Absatz 6, § 16 Absatz 5, 6 oder § 16 Absatz 10 Nummer 4 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die Feuerungsanlage nur im Notfall in Betrieb sein wird Name und Geschäftssitz des Betreibers sowie Standort der Anlage mit Anschrift Geokoordinaten des Schornsteins und Höhe über Gelände. Bestehende Feuerungsanlagen müssen bis zum 1. Dezember 2023 angezeigt werden. Eine bestehende Feuerungsanlage im Sinne der 44. BImSchV ist eine Feuerungsanlage, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde oder für die vor dem 19. Dezember 2017 nach § 4 oder § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Genehmigung erteilt wurde, sofern die Anlage spätestens am 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde. Zudem sind emissionsrelevante Änderungen, ein Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage ebenfalls anzuzeigen. Einzelfeuerungen, deren Feuerungswärmeleistung weniger als 1 Megawatt beträgt, sind von der Anzeigepflicht ausgenommen. Mit der Anzeige wird der Aufbau des durch die EU vorgegebenen Anlagenregisters ermöglicht. Registrierung der Feuerungsanlagen Nach § 36 der 44. BImSchV hat die zuständige Behörde ein Register über die mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen zu führen. Das Register muss die in Anlage 1 genannten Informationen beinhalten. Die zuständige Behörde hat die im Register enthaltenen Informationen im Einklang mit dem UIG NRW (Umweltinformationsgesetz) öffentlich zugänglich zu machen, unter anderem auch über das Internet. Das Register der mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen wird in NRW für alle zuständigen Behörden zentral auf den Internetseiten des LANUV veröffentlicht und regelmäßig anhand bereitgestellter Informationen aktualisiert. Bestehende mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen werden bis zum 30. September 2024 in das Register aufgenommen. Das Register beinhaltet die Informationen nach Anlage 1 der 44. BImSchV. Informationsformat und Übermittlungsweg für die Anzeige Die Verordnung sieht vor, dass die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmte Behörde verlangen kann, dass der Betreiber zur Erfüllung der Anzeigepflichten nach § 6 Absatz 1, 2, 4 oder 5 das von ihr festgelegte Format und den elektronischen Weg zu nutzen hat. Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist geplant, dass Betreiber ihre Feuerungsanlage online über eine webbasierte Anwendung anzeigen. Bis zur Implementierung der Webanwendung hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit dem Runderlass – V-4-8800.3.44.2 – vom 09.10.2019 die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen aufgefordert die im Erlass beschriebene Übergangslösung vorzugeben. Danach ist für die Anzeige von mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen das unter „Service“ abrufbare Formular „Anzeige einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage“ zu verwenden. Emissionsrelevante Änderungen, ein Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage sind ebenfalls mit dem Formular anzuzeigen. Das Anzeigeformular ist als ausfüllbares PDF-Dokument eine Hilfestellung für Gewerbetreibende, Ingenieurbüros und Sachverständige bei der Erstellung der Anzeige. Das ausgefüllte Anzeigeformular ist der jeweils zuständigen Behörde (kommunale Umweltschutzbehörde, Bezirksregierung) zuzuleiten. Diese führt das Anzeigeverfahren durch und veranlasst die Aufnahme der Feuerungsanlage in das Anlagenregister durch das LANUV. Betreiber erhalten eine Information über die erfolgte Registrierung. Bei gemeinsamen Feuerungsanlagen nach § 4 der 44. BImSchV ist für jede Einzelanlage, die mindestens 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung hat, ein eigenes Anzeigeformular bereitzustellen. Bestandsanlagen müssen spätestens bis zum 1. Dezember 2023 angezeigt werden.

Emissionsminderung bei Großfeuerungsanlagen

Emissionsminderung bei Großfeuerungsanlagen Großfeuerungsanlagen haben aufgrund der großen Brennstoffmengen eine erhebliche Umweltrelevanz. Seit den 1980er Jahren ist es in Deutschland gelungen, die durch sie hervorgerufene Umweltbelastung - insbesondere ihre Emissionen an Staub, Schwefel- und Stickstoffoxiden und Schwermetallen - erheblich zu senken. Technische Maßnahmen erfolgreich In den letzten Jahrzehnten wurden große Anstrengungen unternommen, um die in großen industriellen Anlagen zur Energieumwandlung wie Kraftwerken, Heizkraftwerken und Heizwerken entstehenden Mengen an luftverunreinigenden Stoffen zu senken oder zu vermeiden. Der Vollzug der Verordnung über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) aus dem Jahre 1983 hat in den 1980er Jahren in den alten und in den 1990er Jahren in den neuen Bundesländern zu einer erheblichen Verbesserung der Umweltsituation beigetragen. Die Betreiber von Altanlagen konnten durch umfangreiche Nachrüstungsmaßnahmen die Emissionen von Schwefeloxiden (SO x ) und Stickstoffoxiden (NO x ) sowie von Staub einschließlich der an ihm anhaftenden Schwermetalle mindern. Neue Anlagen werden von Anfang an mit hochwirksamen Einrichtungen zur Begrenzung dieser Emissionen ausgestattet. Entwicklung der Emissionen von Luftschadstoffen Schwermetalldepositionen werden auch im Luftmessnetz des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) bestimmt. Betreiber von Großfeuerungsanlagen - das sind Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr - müssen seit 2004 zusätzlich zu den jährlichen Emissionsfrachten von SO x , NO x und Staub auch die Brennstoffeinsätze berichten. Darauf aufbauend übermittelt Deutschland im Rahmen EU-rechtlicher Vorgaben alle drei Jahre eine Zusammenfassung dieser Daten an die EU-Kommission. Der Geltungsbereich der Verordnung wurde 2004 auf Gasturbinenanlagen und 2013 auf Verbrennungsmotoranlagen mit jeweils 50 Megawatt Feuerungswärmeleistung oder mehr ausgedehnt. Erstmals zum Berichtsjahr 2016 verpflichtet die 17. BImSchV auch die abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen zur Berichterstattung an den Bund. So hat sich der Kreis der berichtspflichtigen Anlagen stufenweise vergrößert. Die Abbildungen „Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Schwefeloxiden aus Großfeuerungsanlagen“ und „Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen“ zeigen die Wirksamkeit der in den 1980er und 1990er Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Emissionsminderung. Den Abbildungen liegen Datenerhebungen zugrunde, die ab dem Jahr 1992 regelmäßig jährlich erhoben werden. Zu diesem Zeitpunkt war in Westdeutschland die Nachrüstung von bestehenden Großfeuerungsanlagen mit Einrichtungen zur Minderung der SO 2 - und NO x -Emissionen bereits weitgehend abgeschlossen. Deutschlandweit sanken die Emissionen von Schwefeldioxid zwischen 1992 und 2022 nochmals um 96,3 %, von rund 2,5 Millionen Tonnen (Mio. t) auf rund 0,1 Mio. t, die Stickstoffoxid-Emissionen nahmen im gleichen Zeitraum um 63,7 %, von rund 0,45 Mio. t auf rund 0,16 Mio. t ab. Der Anstieg der NO x -⁠ Frachten ⁠ zum Jahr 2004 ist auf die ab diesem Zeitpunkt wirksame Einbeziehung von Gasturbinenanlagen in die Berichterstattungspflicht zurückzuführen. Die Einbeziehung der Emissionen von Verbrennungsmotoranlagen ab dem Jahr 2013 wirkt sich wegen der bundesweit sehr geringen Anzahl solcher Anlagen im Geltungsbereich der Verordnung kaum auf die Emissionsentwicklung der Großfeuerungsanlagen aus. Der Anstieg der SO 2 und der NO x -Frachten zum Jahr 2016 ist darauf zurückzuführen, dass abfallmitverbrennende Großfeuerungsanlagen erstmals für das Jahr 2016 zur Berichterstattung ihrer Emissionen verpflichtet sind; zum Teil haben diese Anlagen in den Jahren davor auf freiwilliger Basis ihre Emissionen berichtet. Der in den Jahren 2017 - 2019 erkennbare, beachtliche Rückgang der Emissionen gegenüber 2016 wurde durch zwei Faktoren begünstigt: Zum einen ging in den Kraftwerken der Einsatz von Stein- und Braunkohle bis zum Jahr 2019 merklich zurück, dagegen stieg der Einsatz von Erdgas an. Zum anderen mussten zahlreiche Großfeuerungsanlagen ab 1.1.2016 strengeren emissionsbegrenzenden Anforderungen der 13. und 17. BImSchV entsprechen. Während der Corona-Pandemie, im Jahr 2020, ging die Stromproduktion und damit auch der Einsatz an Stein- und Braunkohlen zurück. Infolgedessen sanken die NO X und SO 2 Emissionen noch einmal deutlich. Der Emissionsanstieg im Jahr 2021 hat verschiedene Gründe. Witterungsbedingt ging die Windstromeinspeisung deutlich zurück. Zugleich stieg der Stromverbrauch im Zuge der wirtschaftlichen Erholung wieder an. Infolgedessen erhöhte sich der Einsatz von Stein- und Braunkohlen in Kraftwerken. Aufgrund der Gaskrise wurde auch im Jahr 2022 mehr Stein- und Braunkohle aber auch mehr Heizöl genutzt, während der Erdgaseinsatz deutlich zurückging. Der dennoch erfolgte Emissionsrückgang ist durch die strengeren Grenzwerte der 13.BImSchV aus dem Jahre 2021 zu erklären. Aktuelle Angaben zu den jährlichen Emissionsfrachten - auch von anderen Schadstoffen - von Standorten mit einer oder mehreren Großfeuerungsanlagen finden sich auf der Webseite Thru.de , die Informationen zu Schadstofffreisetzungen und der Entsorgung von Abfällen sowie zu Emissionen aus diffusen Quellen zusammenführt. Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Schwefeloxiden aus Großfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

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