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Windenergie LIED GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für eine WEA in 34439 Willebadessen (WEA 2)

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie LIED GbR, Alfredshöher Str. 12, 34434 Willebadessen, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 2: Gemarkung Löwen, Flur 4, Flurstück 108 (Az.: 43.0081/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 19.08.2025 wurde der Windenergie LIED GbR die Ge-nehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung wer-den hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0081/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Windenergie LIED GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für eine WEA in 34439 Willebadessen (WEA 4)

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie LIED GbR, Alfredshöher Str. 12, 34434 Willebadessen, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 4: Gemarkung Löwen, Flur 4, Flurstück 78 (Az.: 43.0083/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 19.08.2025 wurde der Windenergie LIED GbR die Ge-nehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung wer-den hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0083/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Aktuelles

17.12.2025 Beim Wild- und Brennholztag des Forstamtes Köpenick , dem Advent am Forstamt Tegel und dem Weihnachtsmarkt am Forstamt Grunewald konnte mit allem, was das Herz begehrt, die Adventszeit genossen werden. Traditionell lockte der beliebte Wildfleischverkauf zahlreiche Gäste an. Aber auch Angebote wie die Brennholzversteigerung, die Jagdhunderassenvorführung, der Gesang, das Lagerfeuer mit Stockbrot, unsere Rückepferde und die Bastelangebote waren Besuchermagneten. Glühwein, Schlemmereien, Dekoratives aus Holz, Wolle, Keramik und Co. sowie andere Verkaufs- und Informationsstände bildeten einen perfekten Rahmen für den Weihnachtsausflug. Auch die Berliner Waldschulen und unsere Kolleginnen und Kollegen haben sich gefreut, Sie über Wissenswertes aus den Berliner Wäldern informieren zu dürfen. Den Abschluss für diese Wald-Weihnachts-Saison machte am vergangenen Sonntag der Weihnachtsmarkt Grunewald. Mit festlicher Stimmung konnten Groß und Klein ein stimmungsvolles drittes Adventswochenende verbringen. Danke für Ihren Besuch! Wir freuen uns schon jetzt auf nächstes Jahr. 10.12.2025 Weiterhin bietet die Firma „Brennholzdge“ über die Internetseite brennholzdge.com Brennholz unter der Postadresse der Berliner Forsten an. Zuvor geschah dies bereits unter dem Namen „Doegeholz“ über die Internetseite doegeholz.com. Weitere Abwandlungen des Namens und der URL sind möglich. Diese Firma steht in keinerlei Zusammenhang mit den Berliner Forsten und nutzt die Adresse Dahlwitzer Landstraße 4, 12587 Berlin, ohne unsere Erlaubnis oder sonstige Berechtigung. Ein Brennholzverkauf über diese Firma findet in keiner Weise an unserem Standort statt und es besteht auch keine Kooperation oder ähnliche Verbindung. Wir bemühen uns bereits um eine Lösung. Pressemitteilung vom 25.11.2025 Der Gesundheitszustand der Berliner Waldbäume hat sich im Jahr 2025 weiter verschlechtert. 46 Prozent der Waldfläche weisen deutliche Schäden auf – neun Prozentpunkte mehr als 2024. Das ist der höchste im Beobachtungszeitraum erfasste Wert. Der Anteil gesunder Bäume ohne sichtbare Schäden liegt bei drei Prozent. Damit wird der bisherige niedrigste Wert aus dem Jahr 2022 leicht unterschritten. Hauptursachen sind das trockene Frühjahr 2025 und die anhaltende Bodentrockenheit seit 2018. Viele Bäume zeigen seit Jahren eine reduzierte Stoffwechselaktivität, die ihre Regenerationsfähigkeit einschränkt. Die Hauptbaumarten sind unterschiedlich betroffen: Während sich die Kiefer verschlechtert, hat sich der Zustand der Eichen auf niedrigem Niveau verbessert. 40 Prozent der Kiefern weisen deutliche Schäden auf (2024: 13 Prozent). Der Anteil völlig gesunder Kiefern liegt nur noch bei drei Prozent (2024: sieben Prozent). Ursache ist vor allem die extreme Frühjahrstrockenheit; die Niederschläge im Juli kamen zu spät für das Nadelwachstum. Die Mistel, die den Bäumen Nährstoffe und Wasser entzieht, ist weiterhin an rund einem Viertel der Bäume nachweisbar. Der Zustand der Eiche hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert, liegt aber weiterhin auf schlechtem Niveau. 66 Prozent der Eichen zeigen deutliche Schäden nach 87 Prozent im Jahr 2024. Spätfröste Anfang April haben auch in diesem Jahr den Blattaustrieb negativ beeinflusst. Nur zwei Prozent der Eichen wiesen 2025 keine Schäden auf. Die Absterberate ist weiter gesunken und nähert sich dem langjährigen Mittel an. Bezogen auf 10.000 Bäume ist im Mittel mit einem jährlichen Absterben von 27 Kiefern bzw. 48 Eichen zu rechnen. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Der diesjährige Waldzustandsbericht macht deutlich, dass die Berliner Wälder weiterhin unter dem Druck der veränderten klimatischen Bedingungen stehen. Wir sehen, wie ernst die Lage ist – und gleichzeitig, wo wir schon Wirkung erzielen. Die Berliner Forsten arbeiten seit Jahren mit großer Sorgfalt daran, die Wälder zu stabilisieren und Schritt für Schritt widerstandsfähiger zu machen. Mit angepassten Konzepten und Strategien werden wir diesen Weg fortsetzen: mit klarem Blick auf die fachlichen Erkenntnisse, mit Verantwortung und mit der notwendigen Ausdauer, die ein gesunder Stadtwald braucht. Denn intakte Wälder sind unverzichtbar für unser Trinkwasser und eine lebenswerte Stadt.“ Die Ergebnisse des Waldzustandsberichts deuten darauf hin, dass sich die klimatischen Veränderungen schneller vollziehen, als natürliche Anpassungsprozesse in Waldökosystemen folgen können. Die Anstrengungen der Berliner Forsten zum Umbau der Berliner Wälder über Naturverjüngung und Pflanzungen zeigen erste Erfolge. Der Anteil der Laubbäume und die Artenvielfalt in den Wäldern nehmen weiter zu. Die Bemühungen müssen für eine weitere Stabilisierung fortgesetzt und intensiviert werden. Derzeit erarbeiten die Berliner Forsten angepasste und weiterentwickelte Waldentwicklungsgrundsätze. Ergebnisse des laufenden Prozesses werden im Frühjahr 2026 vorgestellt. Waldzustandsbericht 2025 des Landes Berlin 12.11.2025 Im Revier Teufelssee wird auf Höhe der Azaleenstraße in Richtung des Großen Müggelsees derzeit eine Maßnahme zur Renaturierung des Ufers umgesetzt. Ziel ist neben der Revitalisierung des Ufers der Müggelspree auch seine Sicherung. Der naturferne Betonrand wird entfernt und durch eine naturnahe Uferbefestigung ersetzt. Die Uferzone ist ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere, wie zum Beispiel den Fischotter. Auch für die Reinigung des Wassers spielt sie eine große Rolle. Die Maßnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes wird vom Wasser aus durchgeführt und ist mit der unteren Naturschutzbehörde sowie der Wasserbehörde des Landes Berlin abgestimmt. Um die wichtige Renaturierung zu ermöglichen und die Sicherheit zu gewährleisten, werden auch Bäume gefällt. Sie sind nach dem Rückbau der Betonmauer nicht mehr standsicher oder beeinträchtigen die Maßnahme. Diese nötigen Fällarbeiten werden bis voraussichtlich 12. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Um der neuen Vegetation das Anwachsen zu erleichtern, wird zum Schutz ein temporärer Zaun errichtet. 05.11.2025 Die Zitterpappel, auch Espe oder Aspe genannt, ist der Baum des Jahres 2026. Das heimische Weidengewächs ist fast in ganz Europa verbreitet und stellt ein wichtiges Pioniergehölz dar. Nach Stürmen oder Bränden ist sie oft die erste Baumart, die zurückkehrt, so zum Beispiel auch auf der Waldbrandfläche aus dem Jahr 2022 im Grunewald. Der Allrounder besiedelt offene Flächen, trägt zur Regeneration von Wäldern bei und bietet zahlreichen Tieren Lebensraum. Über 60 Schmetterlingsarten nutzen sie als Futterpflanze, und viele Vogelarten profitieren von ihrem reichen Insektenangebot. Als sehr anpassungsfähiger Baum wurde die Zitterpappel auch als Symbol für Lebenskraft und Wandel, besonders in Zeiten der Klimakrise, gewählt. Seit 1989 kürt die „Baum des Jahres – Dr. Silvius Wodarz Stiftung“ jährlich den Baum des Jahres, um auf die ökologische, kulturelle und forstwirtschaftliche Bedeutung heimischer Baumarten aufmerksam zu machen. Ziel ist es, das Bewusstsein für den Wert und Schutz unserer Bäume in Wäldern, in Städten und in der Landschaft zu stärken. 29.10.2025 Zwei der Bäume, die im vergangenen Sommer im Bereich des Forstamtes Tegel dem Sturmtief „Ziros“ zum Opfer gefallen sind, bekommen eine neue Heimat. Zusammen mit dem Zoo Berlin haben Mitarbeitende des Reviers Tegelsee die Eichenstämme für das neu entstehende Großkatzenareal ausgewählt und transportfähig gemacht. Sie werden künftig das 3.100 m² große Raubtier-Areal verschönern und Mensch und Tier noch viele Jahre erfreuen. Die mächtigen Eichen sollen den Großkatzen in der neuen Netzanlage ein abwechslungsreiches, naturnahes Umfeld bieten. Verschiedene Ebenen, Klettermöglichkeiten, Verstecke und Spielbereiche sollen den natürlichen Bewegungsdrang und die Neugier der Tiere fördern. Dabei spielen robuste Naturmaterialien eine große Rolle. Eichen eignen sich besonders gut für Kletter- und Spielmöglichkeiten für Raubkatzen. Sie sind robust und langlebig, bieten feste Ankerpunkte zum Kratzen und bleiben auch bei intensiver Nutzung stabil. Der erste Baum ist bereits geliefert worden: 13 Meter lang und etwa fünf bis sechs Tonnen schwer. In den folgenden Tagen wird sich ein weiterer Riese zu den Netzanlagen hinzugesellen. 27.10.2025 Am Samstag, den 25. Oktober 2025, lockte der traditionelle Brennholztag mit vielen Angeboten für die ganze Familie. Wildfleischverkauf, Rostbratwurst und Co. haben in Pankow zum Schlemmen eingeladen und es konnte an Ständen für Holzdekoration, Strickwaren, Kräuterlikör und mehr nach Herzenslust gebummelt werden. Die Kleinen haben sich bei Holzspielzeug und Bastelangeboten austoben können, während der Falkner, die Jagdhunderassenvorführung und die Jagdhornbläser Besuchende jeden Alters verzückten. An unseren Informationsständen standen Mitarbeitende Rede und Antwort und haben über allerlei Waldthemen informiert. Wem das noch nicht genug war, der konnte bei der parallel stattfindenden 10. Berlin-Brandenburger Juniorenwaldarbeitsmeisterschaft mitfiebern und die Teilnehmenden in der U24 Landes- und Gästeklasse anfeuern. Dem Wettergott sei Dank startete der abwechslungsreiche Tag mit goldenem Herbstwetter. Dieses verdunkelte sich im Laufe des Tages etwas, aber der befürchtete Regen und Windböen blieben zur großen Freude aus. 27.10.2025 Insgesamt 21 Personen gingen am 24. und 25. Oktober bei der 10. Berlin-Brandenburger Juniorenwaldarbeitsmeisterschaft an den Start. Auszubildende aller Berliner Forstämter waren mit dabei. Mit wie viel Geschick die Arbeit mit der Motorsäge möglich ist, haben sie bei den fünf Disziplinen der Meisterschaft unter Beweis stellen können. Es galt, die Echtbaumfällung, die Entastung, den Präzisionsschnitt, den Kombinationsschnitt sowie den Kettenwechsel mit Präzision und Geschwindigkeit zu meistern. Alle Teilnehmenden haben ihr Bestes gegeben und ihrem Handwerk alle Ehre gemacht. Auf das Siegertreppchen für den Gesamtsieg haben es gleich drei unserer Auszubildenden geschafft. Herzlichen Glückwunsch! U24 Landesklasse: Max Rudisch (Revier Blankenfelde) Owe de Vries (Revier Eichkamp) Ole Reinicke (Revier Blankenfelde) In der U24 Gästeklasse gratulieren wir: Rick Hastädt (Mecklenburg-Vorpommern) Timo Sodmann (Mecklenburg-Vorpommern) Egon Graf (Mecklenburg-Vorpommern) Großen Applaus gibt es auch für alle Siegerinnen und Sieger der einzelnen Disziplinen. 16.10.2025 Der im September 2025 generalüberholte Waldspielplatz „Hirschgartendreieck“ im Revier Müggelsee des Forstamtes Köpenick ist nun wieder geöffnet. Die liebevoll gestalteten Holzelemente sind aus ökologisch zertifiziertem Berliner Holz fachgerecht erbaut und laden zum kreativen Spielen und ausgelassenen Toben ein. Neben den beliebten Spielplatzklassikern Nestschaukel und Wippe sind ein Düsenjet und ein Auto Blickfang des beschaulichen Spielplatzes im Herzen von Köpenick. Geschicklichkeit kann auf einem Balancierparcours sowie einem gravierten Schachbrett unter Beweis gestellt werden. Wir danken dem Spielplatztrupp der Berliner Forsten für seinen Einsatz und wünschen Klein und Groß viel Freude mit dem neuen Waldspielplatz. Waldspielplatz Hirschgartendreieck 23.09.2025 „ Gemeinsam! Für den Wald “ hieß es am traditionell dritten Septemberwochenende im Rahmen der Deutschen Waldtage 2025. Rund 800 Teilnehmenden haben bei über 20 Veranstaltungen ein vielseitiges und spannendes Programm erlebt und sich dabei mit Waldexpertinnen und Waldexperten direkt vor Ort ausgetauscht. Im Mittelpunkt stand dabei die Bedeutung eines intakten Ökosystems Wald für die Stadt Berlin, ihre Einwohnenden und die Umwelt. Ob Pilz- und Kräuterwanderung, Waldführungen zu verschiedenen Themen, Motorkettensägenkurs, Kinoerlebnis, Fitnessangebote oder vielseitige Angebote der Berliner Waldschulen – bei den Berliner Forsten war am Wochenende der Deutschen Waldtage richtig was los! Hier geht es zur Veranstaltungsseite Pressemitteilung vom 16.09.2025 Ein Naturerlebnis zu den Deutschen Waldtagen 2025 Vom 16. bis 26. September 2025 heißt es für Berliner Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen: Rucksack packen und raus in den Wald! Zum zweiten Mal laden die Berliner Waldschulen gemeinsam mit den Berliner Forsten zur Grunewald-Challenge ein. Insgesamt 20 Klassen aus ganz Berlin – rund 450 Kinder – nehmen an dem Naturerlebnis teil. Auf einer markierten Strecke im Revier Wannsee durchlaufen die Kinder in kleinen Teams sechs Stationen, an denen Geschick, Naturwissen, Fantasie und Teamgeist gefragt sind. Manchmal geht es auch darum, den Wald mit allen Sinnen zu erleben. An jeder Station sammeln die Gruppen Haselnüsse. Für jeweils drei erspielte Nüsse pflanzen die Waldschulen in Kooperation mit den Berliner Forsten einen Baum oder Strauch. So verbindet die Veranstaltung Spiel, Lernen und einen aktiven Beitrag zum Waldschutz. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Die Grunewald-Challenge steht exemplarisch für die bedeutende und herausragende Arbeit unserer Berliner Waldschulen. Das gemeinsame Walderleben bringt Freude und macht den Wert des Waldes für die Kinder ganz konkret erfahrbar. Mit den erspielten Bäumen tragen die Schülerinnen und Schüler gleichzeitig zur Sicherung und Entwicklung unseres Waldes bei.“ Austragungsort ist der südliche Grunewald. Vom Waldeingang am S-Bahnhof Nikolassee führt die ausgeschilderte Strecke bis zum Havel-Strand „Großes Fenster“. Dort endet die Challenge mit einer gemeinsamen Teamaufgabe. Organisiert wird die Veranstaltung von den Waldschulen Zehlendorf, Spandau und der Rucksack-Waldschule „Mistkäfer“ gemeinsam mit den Berliner Forsten. Die Grunewald-Challenge findet im Rahmen der Deutschen Waldtage 2025 statt, die in diesem Jahr das Motto „Gemeinsam! für den Wald.“ haben. Alle acht Tage der Grunewald-Challenge sind bereits ausgebucht – ein Zeichen für das große Interesse Berliner Schulen an waldpädagogischen Angeboten der Berliner Forsten. Hier geht es zum Programm. 19.08.2025 Aufgrund der massiven Sturmschäden durch das Sturm-Tief „Ziros“ Ende Juni waren Teile des Tegeler und Spandauer Forsts mehrere Wochen gesperrt. Ab heute, den 19. August 2025, ist das Betreten wieder möglich – auf eigene Gefahr. In den vom Sturm betroffenen Gebieten sollten die Wege nicht verlassen und besondere Aufmerksamkeit auf herabhängende Äste oder instabile Bäume gerichtet werden. Über einzelne, lokale und vorübergehende Sperrungen informieren Hinweisschilder vor Ort. Bitte beachten Sie weiterhin alle Absperrungen und Hinweise – zu Ihrer eigenen Sicherheit. Wir freuen uns, dass Sie die Wälder nun wieder für Spaziergänge, Erholung und Naturerlebnisse nutzen können. Weitere Informationen und Pressemitteilungen 13.08.2024 Am 1. August 2025 haben der Direktor der Berliner Forsten, Gunnar Heyne und der Referatsleiter des Forstbetriebs, Lutz Wittich, den neuen Jahrgang der Auszubildenden zur Forstwirtin bzw. zum Forstwirt am Landesforstamt begrüßt. Zu Beginn gab es ein buntes Programm, mit welchem die neuen Kolleginnen und Kollegen gemeinsam in die Ausbildung starten konnten. Vom Kennenlernen beim gemeinsamen Frühstück über Informatives zur Ausbildung, dem Einkleiden in die PSA bis zu den ersten Unterweisungen und einem Erste-Hilfe-Kurs – die erste Woche bei den Berliner Forsten hatte viel zu bieten. Die dreijährige Lehre absolvieren sie in einem der vier Ausbildungsreviere. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen auf der Waldpflege, Naturschutz, Forsttechnik und begleitenden theoretischen Grundlagen. Die Berliner Forsten benötigen dringend gut ausgebildete Forstwirtinnen und Forstwirte für die Erhaltung, naturnahe und ökologische Pflege sowie die Entwicklung und Stabilisierung der Berliner Schutz- und Erholungswälder. Unsere Wälder sind bedroht durch die Klimakrise. Als kühlende und ausgleichende Landschaftselemente für die lufthygienische Situation und Trinkwasserversorgung der Großstadt und als Erholungsort sind sie unverzichtbar für die Stadt Berlin. Die Berliner Forsten bieten jedes Jahr bis zu acht jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zum Forstwirt/in. Das Ausbildungsjahr startet am 1. August. Die Bewerbungsfrist endet bereits am 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Weitere Informationen zur Ausbildung zum Forstwirt/in bei den Berliner Forsten Pressemitteilung vom 08.08.2025 Instagram-Community wählt Namen für neue Bewohner des Wildtierschaugeheges – die danken es mit stürmischer Überraschung Am Freitag haben die Berliner Forsten die Namen der beiden neuen Wildschweine aus dem Wildtierschaugehege an der Revierförsterei Tegelsee bekannt gegeben. Die Instagram-Community der Berliner Forsten hatte zuvor zahlreiche kreative Vorschläge eingereicht. Das Ergebnis: Die einjährige Bache heißt nun Amy Schweinhouse, der zweijährige Keiler trägt den Namen Keiler Minogue. Es wurden fast 80 Namen für die beiden Tiere vorgeschlagen – sehr kreative, humorvolle sowie mit Berliner Herz und Schnauze verzierte. Die sechs beliebtesten Namen ergaben sich aus einer Abstimmung der Community. Das Team der Revierförsterei Tegelsee traf schließlich die finale Entscheidung. Für eine besondere Überraschung sorgte Bache Amy: Im schweren Sturm vom 26. Juni brachte sie einen kleinen Frischling zur Welt. Der Revierförster aus Tegelsee taufte das Jungtier daher auf den Namen Ziros – inspiriert vom stürmischen Wetterereignis. Da Amy ihren Nachwuchs gut versteckt hält, wurde der Winzling erst viel später entdeckt. Außerdem ist das Geschlecht des Frischlings noch unbekannt. Ähnliches ereignete sich im Damwild-Gehege der Revierförsterei Spandau. Dort wurde im Sturm vom 23. Juni ein kleiner Hirsch geboren. Er ist im Sturm-Chaos verloren gegangen und wird von einer Försterin aufgezogen. Sie hat ihn Max getauft. Keiler Minogue, Amy Schweinhouse und Ziros stammen aus dem Schaugehege des Stadtforstes Uelzen. Sie zogen Ende April nach Berlin. Damit wurde das Tegeler Gehege nach rund elf Wochen Leerstand wiederbelebt. Zuvor war dort kurz vor Weihnachten ein Ausbruch der Wild- und Rinderseuche festgestellt worden. In Abstimmung mit der bezirklichen Veterinäraufsicht wurde eine ausreichend lange Karenzzeit eingehalten, sodass nun wieder sichere Bedingungen für die Tiere herrschen. Es ist geplant, weitere Tiere aus einem unserer anderen Gehege der Berliner Forsten nach Tegelsee umzusetzen. Das Einfangen wildlebender Tiere ist aus Tierschutzgründen verboten. Pressemitteilung vom 28.07.2025 Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, und der Direktor der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, haben heute gemeinsam mit Kindern des örtlichen Kinderladens den Waldspielplatz Däumlingsweg wiedereröffnet. Der rund 35 Jahre alte Waldspielplatz wurde in den vergangenen Monaten grundlegend saniert. Die Spielelemente sind kreativ aus Holz gestaltete Unikate, die von den Forstwirtinnen und Forstwirten der Berliner Forsten nicht nur selbst entworfen, sondern auch aus heimischem Holz in Handarbeit gefertigt wurden. Dabei kamen ausschließlich Hölzer aus dem Bereich des Forstamtes Köpenick zum Einsatz, welches im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen angefallen ist. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Unsere Wälder sind für die Berlinerinnen und Berliner ein großer Schatz. Sie dienen der Erholung, sorgen für gute Luft, wirken kühlend und sind wichtig für unsere Trinkwasserversorgung. Unsere Waldspielplätze sind für Stadtkinder wichtige Orte, um Wald und Natur spielerisch zu begegnen und ein Bewusstsein für ihre Bedeutung zu entwickeln. Die von den Forstwirtinnen und Forstwirten der Berliner Forsten entworfenen und kreativ gestalteten Holz-Spielelemente fördern das freie Spiel und bringen die Kinder in Kontakt mit dem nachhaltigen Naturstoff Holz.“ Zehn neue Spielgeräte, darunter eine Herkulesschaukel, eine Balancierstrecke mit Wackelstamm, ein Seilparcours, Tunnel, eine Sprossenwand sowie ein Kletter- und ein Hangelgerüst, laden zum Erkunden, Klettern und Toben ein. Ergänzt wird das Angebot durch neue Sitzgelegenheiten und eine Garderobe. Insgesamt 14 Waldspielplätze bieten die Berliner Forsten. Sie sind Ausflugsziele für die ganze Familie und machen dabei ganz nebenbei darauf aufmerksam, wie unschätzbar groß der Einfluss des Waldes auf die Lebensqualität in Berlin ist. Die Waldspielplätze werden fachgerecht durch erfahrene Mitarbeitende der Berliner Forsten erbaut und regelmäßig überarbeitet. Die Einrichtungen sind durch den TÜV abgenommen und unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen durch die Forstämter. Waldspielplatz Däumlingsweg 23.06.2025 Bei der Deutschen Waldarbeitsmeisterschaft im hessischen Burgwald-Ernsthausen hat unser Kollege, Max Rudisch, den Titel Deutscher Meister der U24 Klasse nach Berlin geholt. Der Auszubildende im zweiten Lehrjahr aus dem Revier Blankenfelde hat es mit herausragenden Leistungen ganz nach oben auf das Siegertreppchen geschafft! Auch in den Einzeldisziplinen kommen Gold und Silber in die Hauptstadt: Max Rudisch setzte sich gegen 24 weitere Starter in den Disziplinen Baumfällung und Präzisionsschnitt durch und Leon Weiß vom Zentralen Wirtschaftshof hat die Silbermedaille im Kettenwechsel ergattert. Bei den Profis hat Jan Middel, Forstwirtschaftsmeister, ebenfalls aus dem Revier Blankenfelde, in der Disziplin Entastung alle anderen abgehängt. Insgesamt zehn Kolleginnen und Kollegen haben die Berliner Forsten vom 19. bis 21. Juni mit Spaß und Ehrgeiz gebührend vertreten. In den fünf Disziplinen Baumfällung, Kettenwechsel, Präzisionsschnitt, Kombinationsschnitt und Entastung haben sie ihr Können unter Beweis gestellt und sich mit den Besten des Landes gemessen. Herzlichen Glückwunsch! Wir sind stolz auf alle teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen!

Lackmann Phymetric GmbH, Genehmigung gem. § 4 WindBG für die Errichtung und den Betrieb einer WEA in 34439 (WEA2)

Die Lackmann Phymetric GmbH, Vattmannstraße 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 18.12.2023, hier eingegangen am 22.12.2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs E-138 EP3 E3 mit 160 m Nabenhöhe, 229,13 m Gesamthöhe und einer Leistung von 4,26 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 2: Gemarkung Löwen, Flur 2, Flurstücke 67,68 (Az.: 43.0002/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 20.12.2024 wurde der Lackmann Phymetric GmbH die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich be-kannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 14.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 31.01.2025 bis einschließlich zum 14.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier.

Wildlife Research Okomitundu (WRON)

Ziel von WRON ist, den Einfluss unterschiedlicher Landnutzungsformen auf die Biodiversität der Otjimbingwe-Region im westlichen Zentralnamibia am Beispiel von Großwild zu erfassen. Die größten Populationen von Wildtieren leben in Namibia im Ökosystem Farmland. Wir untersuchen die Habitatnutzung ausgewählter Carnivorenarten auf Farmen mit unterschiedlichen Nutzungsformen (Rinderfarmen und Wildtierfarmen mit unterschiedlichen Bestandsdichten; Gäste- und Jagdfarmen) in Bezug auf Ressourcenverfügbarkeit und -verteilung, Habitatfragmentierung und Mensch-Tierkonflikten. Zielarten sind Braune Hyäne (Parahyaena brunnea) und Leopard (Panthera pardus). Neben den beiden Topprädatoren sind auch kleinere Beutegreifer-Arten wie Karakal (Caracal caracal), Gepard (Acinonyx jubatus) und Schabrackenschakal (Canis mesomelas) sowie potentielle Beutetierarten wie Warzenschweine, Antilopen und größere Vogelarten (Strauß, Perlhühner) in die Untersuchungen eingeschlossen. Projekt Braune Hyäne: Im Mittelpunkt steht die Frage, wieso sich die Braune Hyäne in den letzten Jahren auf kommerziell genutztem Farmland in Namibia so stark vermehren konnte. Dabei interessieren uns die Fragen: Wo halten sich Braune Hyänen auf? Wie lange bleiben sie in ein und derselben Region? Wie viele gibt es überhaupt und sind sie gleichmäßig über alle Farmen verteilt? Was ist ihre Nahrungsgrundlage? Spielen Köderplätze und offene Müllkippen eine besondere Rolle in der Ernährung? Steht die Braune Hyäne in Konkurrenz zu Leoparden? Alle Projekte werden in Zusammenarbeit mit Biologiestudenten und den lokalen Farmern durchgeführt. Das Ziel ist, mit den erhaltenen biologischen Erkenntnissen praktische Lösungsansätze zu bieten, die unterstützend bei der Bewirtschaftung der Farmen (Viehbetrieb oder Wildtiere) mitwirken sollen. Diese Lösungsansätze sollten in Managementpläne einfließen, die ebenfalls von anderen Farmern (landesweit) genutzt werden, um Verluste und Konflikte zu minimieren und zusätzlich die Toleranz gegenüber Beutegreifern zu erhöhen.

Verwertung von PUMA-Produkten

Im April 2012 führte PUMA das Rücknahmesystem Bring Me Back ein. Seither können Kunden in PUMA Stores weltweit gebrauchte Produkte zurückgeben, die dann durch die Firma I:CO der Weiterverwendung und Verwertung zugeführt werden. Auch die Produkte der neuen recyclefähigen und biologisch abbaubaren PUMA-InCycle-Kollektion, die seit März 2013 auf dem Markt sind, werden so erfasst. Hierzu gehört etwa das recycelbare PUMA Track Jacket, das zu 98 Prozent aus Polyester aus gebrauchten PET-Flaschen besteht. Der PUMA-Rucksack aus Polypropylen wird nach Gebrauch an den ursprünglichen Hersteller zurückgegeben, der das Material wieder zu neuen Rucksäcken verarbeitet. Durch solche Neuentwicklungen will PUMA seine Planungs- und Entscheidungsbasis verbessern. Deshalb hat sie bifa mit der Analyse abfallwirtschaftlicher Optionen für gebrauchte PUMA Produkte beauftragt. bifa untersuchte hierzu Referenzprodukte und Optionen für die Erfassung und Sortierung von Produkten und Materialien. 35 Pfade mit unterschiedlichen Verwertungs- und Beseitigungsansätzen wurden entwickelt und bewertet. Die Realisierungschancen der Pfade wurden dann dem zu erwartenden Nutzen insbes. für die Umwelt gegenübergestellt. Dabei wurde zwischen gut entwickelten und wenig entwickelten Abfallwirtschaften (Waste-Picking-Szenario W-P-Szenario) unterschieden. Es zeigte sich, dass Pfade, die im Szenario Abfallwirtschaft ökologisch nachteilig sind, im W-P-Szenario durchaus vorteilhaft sein können. Im W-P-Szenario sind zudem Pfade realisierbar, die in entwickelten Abfallwirtschaften keine Chance hätten. Die moderne Abfallverbrennung ist für W-P-Szenarien ökologisch vorteilhaft, aber dennoch eine schwierige Option. In entwickelten Abfallwirtschaften sollten Sammlung und Wiedereinsatz gebrauchter Schuhe und Textilien weiterentwickelt werden. Die folgenden generellen Empfehlungen wurden gegeben: - Der Einsatz von Recyclingmaterialien in PUMA-Produkten ist aus ökologischer Sicht zu empfehlen. Diese Erkenntnis wird auch durch die Ergebnisse der ersten ökologischen Gewinn-und-Verlust-Rechnung von PUMA belegt. Über die Hälfte aller Umweltauswirkungen entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette des Unternehmens werden bei der Herstellung von Rohmaterialien verursacht - Das Produktdesign sollte auch für bestehende Verwertungspfade optimiert werden, da realistischerweise nur ein Teil der Produkte über das Sammelsystem erfasst werden kann - Die ökologischen Vorteile von Produkten, die aus nur einem Material bestehen, kommen nur dann zum Tragen, wenn das Produkt nach Gebrauch aussortiert und das Material tatsächlich recycelt wird - Biol. abbaubare Produkte können auch Nachteile haben, zum Beispiel die schnellere Entwicklung von klimaschädlichem Methan bei ungeordneter Deponierung - Eine Verlängerung der Produktlebensdauer über den gesamten Lebenszyklus einschl. der Verwendung als Gebrauchtprodukt ist der effektivste Weg, Umweltlasten zu reduzieren. Meth. Ökobilanzierung und Systemanalyse (Text gekürzt)

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Geschaft. SenseBox befindet sich im Freien auf dem Balkon neben den Blumen.

Windpark Peckelsheim-Löwen GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 34439 Willebadessen (WEA 14)

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Peckelsheim-Löwen GbR, Nieheimer Straße 14, 33034 Brakel,, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 14: Gemarkung Löwen, Flur 8, Flurstück 30 (Az.: 43.0104/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 11.09.2025 wurde der Windpark Peckelsheim-Löwen GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Mit Schreiben vom 30.10.2025 wurde der Betreiberwechsel zur Firma Windpark Peckelsheim-Löwen GmbH & Co. KG, Lange Stra-ße 34, 34439 Willebadessen rechtmäßig angezeigt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 14.11.2025 bis einschließlich zum 28.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 14.11.2025 bis einschließlich zum 28.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (28.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 13.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0104/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Windpark Peckelsheim-Löwen GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 34439 Willebadessen (WEA 7)

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Peckelsheim-Löwen GbR, Nieheimer Straße 14, 33034 Brakel,, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 7: Gemarkung Löwen, Flur 2, Flurstück 201 (Az.: 43.0097/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 11.09.2025 wurde der Windpark Peckelsheim-Löwen GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Mit Schreiben vom 30.10.2025 wurde der Betreiberwechsel zur Firma Windpark Peckelsheim-Löwen GmbH & Co. KG, Lange Stra-ße 34, 34439 Willebadessen rechtmäßig angezeigt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 14.11.2025 bis einschließlich zum 28.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 14.11.2025 bis einschließlich zum 28.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (28.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 13.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0097/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Windpark Peckelsheim-Löwen GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG in 34439 Willebadessen (WEA 8)

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Peckelsheim-Löwen GbR, Nieheimer Straße 14, 33034 Brakel,, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 8: Gemarkung Löwen, Flur 2, Flurstück 263 (Az.: 43.0098/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 11.09.2025 wurde der Windpark Peckelsheim-Löwen GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Mit Schreiben vom 30.10.2025 wurde der Betreiberwechsel zur Firma Windpark Peckelsheim-Löwen GmbH & Co. KG, Lange Stra-ße 34, 34439 Willebadessen rechtmäßig angezeigt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 14.11.2025 bis einschließlich zum 28.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 14.11.2025 bis einschließlich zum 28.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (28.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 13.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0098/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

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