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s/groundwater abstraction/ground water abstraction/gi

Bohrdaten - Portal Hamburg

Web-gebundenes Informations- und Bearbeitungstool zur Auskunft über die digitalen Daten des Bohrarchivs sowie über die ingenieurgeologischen Daten des geologischen Landesamtes. Dieses Infosystem wird verwendet bei Auskünften zu Baugrundfragen, Kellervernässung, Grundwasserförderung, Altlastensanierung etc. Es bestehen straßen- und koordinatenbezogene Suchmöglichkeiten mit anschließender Visualisierung der Bohrinformationen als Bohrsäule und DIN-Schichtenverzeichnis. Auf der Grundlage des IuK-Grundlagenpapiers der BIS-Steuerungsgruppe der Geologischen Dienste der BRD sowie OGC-konforme Programmierung.

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Phosphat-Hintergrundwerte im Grundwasser von Niedersachsen 1 : 500.000

Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Phosphat im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Phosphat umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Phosphat-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.

Entnahme von Grundwasser durch die Hamburger Hochbahn AG

Die Hamburger Hochbahn AG hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft – eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes für das Entnehmen von Grundwasser im Rahmen der Baumaßnahme Warnstedtstraße 2 (Neubau Betriebsgebäude) in Hamburg-Stellingen beantragt. Zur Trockenhaltung der Baugrube wird eine gering wasserdurchlässige Trogbaugrube mittels einer überschnittener Bohrpfahlwand hergestellt und das eingeschlossene und nachströmende Grundwasser vorübergehend über acht Schwerkraftbrunnen und kleinräumig im Bereich der Aufzugsunterfahrt und Geothermieschacht ergänzt durch Vakuumkleinfilterbrunnen abgesenkt. Das Fassen vom anfallenden Tagwasser erfolgt über eine offene Wasserhaltung. Die Grundwasserabsenkung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserentnahme eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtdauer von ca. 18 Monaten eine Grundwassermenge von maximal etwa 407.000 m³ zu fördern sein wird.

Niedrigwasser in Berlin

Information: Aussetzen der gesteuerten Absenkung des Wasserstandes Stauhaltung Spandau Niedrigwassersituation und wasserwirtschaftliche Maßnahmen 2022 in der Stauhaltung Spandau Niedrigwasserereignisse werden durch zu geringe Niederschläge und/oder erhöhte Temperaturen verursacht, in dessen Folge die Wasservorräte in Seen, Flüssen und im Grundwasser reduziert werden. Einen aktuellen Überblick der Niedrigwassersituation im Land Berlin geben folgende auf aktuellen Messdaten basierenden Karten: Karte der Wasserstände der Oberflächengewässer Karte der Durchflüsse der Oberflächengewässer Karte der Bodenfeuchte Karte der Grundwasserstände Der Begriff Niedrigwasser wird definiert als ein Zustand in einem Gewässer oder Grundwasserkörper, bei dem der Wasserstand oder der Durchfluss einen bestimmten Wert (Schwellenwert) erreicht oder unterschritten hat. In Berlin werden die Wasserstände in Havel, Spree und Dahme (Gewässer 1. Ordnung) durch die Wehre gesteuert und sind daher nicht aussagekräftig zur Bewertung der aktuellen Niedrigwassersituation. Die Durchflüsse und Wasserstände in den Berliner Gewässern sind zum einen durch den Niederschlag und die Verdunstung in Berlin und den Einzugsgebeiten bestimmt, zum anderen aber auch erheblich antropogen überprägt. Das Wasserdargebot der Havel, Spree und Dahme für Berlin und somit die Durchflussverhältnisse in Berlin werden durch die Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher und Flussstauhaltungen beeinflusst. Speicher können die Wasserführung durch Wasserabgabe in Niedrigwasserzeiten aufhöhen. Zusätzlich haben der Braunkohlebergbau sowie der Spreewald einen erheblichen Einfluss auf die Durchflüsse. Sümpfungswässer aus dem Bergbau tragen zu einer Erhöhung des Abflussniveaus bei. Der Spreewald ist ein bedeutender Wasserverbraucher, mit erheblichen Verdunstungsverlusten im Sommer. Entnahmen aus Oberflächen- oder Grundwasser haben einen zusätzlichen Einfluss, insbesondere in Niedrigwasserzeiten. Es ist zu erwarten, dass sich in den kommenden Jahren die Niedrigwasserproblematik durch den Klimawandel, den stetigen Rückgang der Einleitung von Sümpfungswasser aus der Braunkohleförderung in die Spree und den Strukturwandel in der Region verschärfen wird. Aufgrund des Klimawandels werden Niedrigwasserereignisse zukünftig wahrscheinlich öfter auftreten, länger andauern und intensiver werden. Erschwerend kommt hinzu, dass im Zuge des Braunkohletagebaus in der Lausitz der Wasserhaushalt erheblich gestört wurde, in dessen Folge ein Milliarden Kubikmeter großes Grundwasserdefizit entstand. Auch wenn die Trinkwasserversorgung durch die jetzige Situation nicht gefährdet ist, wirft sie ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen Berlin steht. Berlin bereitet sich darauf vor und arbeitet an einem Masterplan Wasser . Temperaturen und Niederschläge Standardisierter Niederschlagsindex (SPI) – Deutscher Wetterdienst Klimakarten – Deutscher Wetterdienst Dürremonitor und Bodenfeuchte Dürremonitor – Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Bodenfeuchteviewer – Deutscher Wetterdienst Bodenfeuchte (Stationsgrafik) – Deutscher Wetterdienst Durchflüsse und Wasserstände PEGELONLINE – Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Durchflüsse im Spree- und Havelgebiet – Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel (bund.de) Pegel Brandenburg Die hier bereitgestellten Berichte beschreiben die Dürre- und Niedrigwasserereignisse der jüngsten Vergangenheit. Informationsplattform Undine zu Extremereignissen im Elbegebiet

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung im Zuge der funktionalen Wiederherstellung der GKA Nieheim

Die Stadt Nieheim, Marktstraße 28, 33039 Nieheim, plant im Zuge der funktionalen Wiederherstellung der GKA Nieheim Grundwasser abzusenken. Insgesamt ist eine Grundwasserentnahme von maximal 7.000 m³ über einen Zeitraum von ca. 2 ½ Monaten geplant. Es ist vorgesehen ein neues Nachklärbecken in das bestehende Kombibecken einzubetonieren. Geplant ist die Grundwasserabsenkung über einen Bestandsbrunnen, einen neu zu errichtenden Brunnen und einen ergänzenden Brunnensumpf in der Baugrubenmitte. Das entnommene Wasser wird in einen Graben östlich der GKA Nieheim eingeleitet, der in die Emmer mündet.

wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus der Grundwassermessstell P-6 am Wasserwerk in Hachmühlen

Der Wasserbeschaffungsverband Mühlenbachtal hat für die Grundwasserentnahme aus der Grundwassermessstelle P-6 zur Errichtung einer Zusatzförderung von Trinkwasser für die Wassergewinnungsanlage des Horizontalfilterbrunnens am Wasserwerk Im Rahr, Gemarkung Hachmühlen, Flur 3, Flurstück 72/1 beantragt.

Errichtung und Betrieb eines Löschteichs bei der Sesselalpe, Oberstdorf

Aufgrund des geplanten Neubaus bzw. der Kernsanierung der Sesselalpe auf dem Grundstück Flur Nr. 564/7, Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf, wurde im baurechtlichen Verfahren eine entsprechende Löschwasservorhaltung gefordert. Diese ist nun in Form eines Löschteichs geplant, welcher mit Folie ausgelegt werden soll. Die Maße des Löschteiches betragen Breite = 6 m; Höhe = 8 m; Tiefe = 1,6 m. Somit ergibt sich eine Fläche von ca. 48 m², sowie einem Fassungsvermögen von ca. 76,8 m³. Der Löschteich soll so ausgestaltet werden, dass er zusätzlich von Besuchern der Alpe als Schwimmteich genutzt werden kann. Um den Teich herum soll eine Regenerationsfläche mit einer Tiefe von bis zu 1,20 m entstehen. Der Teich selbst wird mit Folie ausgelegt und mit Füllsand befüllt. Im Regenerationsbereich werden Teicherde, Kies, Steine und Wasserpflanzen eingesetzt. Da der Teich in einer leichten Hanglage entstehen soll, sind Arbeiten zur Hangsicherung notwendig. Die Hangsicherung soll mit Wasserbausteinen gesichert werden. Ergänzt wird der Teich um eine Sonnenterrasse im nordwestlichen Bereich. Die Zuwegung zum Teich erfolgt in Erweiterung des Weges zur sog. „Seilbahnhütte“ oberhalb des Parkplatzes mittels Trittsteinen. Der Zulauf, zur Versorgung des Teiches mit Wasser, ist aus der bestehenden Trink- und Brauchwasserversorgung der Sesselalpe, die aus einer Quellwasserfassung stammt, geplant. Hierbei soll an die bestehende Leitung, welche die Sesselalpe versorgt, ein T-Stück angeschlossen werden. Diese Verbindung erfolgt über eine auf etwa 80 cm tief verlegte Schlauchleitung, welche als eine überirdische Einleitung in den Teich endet. Weiterhin ist angedacht, das Überwasser aus der Wasserversorgungsanlage der „Wasach-Klinik“ zur Speisung des Teiches zu nutzen. Die privatrechtlichen Vereinbarungen hierüber stehen noch aus und sind nicht Teil der beantragten Genehmigung. Die Wasserversorgungsanlagen der „Wasach-Klinik“ sowie der Sesselalpe verfügen über eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser. Die Ableitung des überschüssigen Wassers aus der Teichanlage ist über eine unterirdische Rohrleitung zu einem bestehenden Regenwasserschacht und durch diesen weiter zum bestehenden Vorfluter geplant. Die Entnahme von Löschwasser soll mittels eines KG DN 150 Rohres, welches unterirdisch auf einer Tiefe von ca. 80 cm verlegt und in den Teich durch einen Unterflurschieber gesperrt ist, erfolgen.

Entnahme von Grundwasser durch Schulbau Hamburg

SBH Schulbau Hamburg hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft – eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes für das Entnehmen von Grundwasser im Rahmen der Baumaßnahme Leuschnerstr. 13 Neubau Schule (Neubau von 3 Schulgebäuden und einer Sporthalle) in Hamburg- Lohbrügge beantragt. Zur Trockenhaltung der Baugruben wird der Stauwasserleiter (schwebendes Grundwasser) vorübergehend über eine geschlossene Wasserhaltung mittels Vakuumkleinfilterbrunnen entwässert. Schon während der Bauarbeiten geht die dauerhafte Drainage (Wasserrechtliche Erlaubnis vom 13.05.2024, AZ: 841.45-601/015) in Betrieb, so dass auch nach Abschluss der Bauwasserhaltung das anstehende Grund- und Stauwasser um die Neubauten herum auf nicht tiefer als + 13,0 m NHN abgesenkt wird. Da es sich lediglich um die gleichmäßige Verteilung des Wasserandrangs handelt und das gefasste Wasser über zwei Rigolen vor Ort zur Versickerung gebracht wird, können sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtdauer von ca. 4 Monaten eine Grundwassermenge von maximal etwa 115.200 m³ zu fördern sein wird.

Wasserrechtliche Erlaubnis, RAG AG, für das Heben und Einleiten von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden in Bergkamen und Einleitung in die Lippe in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 11.04.2025 für den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 9 Abs. 2 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von dem Vorhaben sind die Stadt Bergkamen, die Stadt Datteln, die Stadt Dorsten, die Stadt Haltern am See, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Lünen, die Stadt Marl, die Stadt Olfen, die Gemeinde Schermbeck, die Stadt Selm, die Stadt Waltrop, die Stadt Werne und die Stadt Wesel. Die RAG AG betreibt seit ca. 30 Jahren die Zentrale Wasserhaltung Haus Aden im Gewässereinzugsgebiet der Lippe. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatte diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Anpassung des Annahmeniveaus des Grubenwassers sowie Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Aus diesem Grunde war der Pumpbetrieb temporär unterbrochen worden und soll ab Erreichen eines Grubenwasserpegels bei -600 m NHN mit der Förderung einer Teilmenge wiederaufgenommen werden. Bei späterem Erreichen des neuen vorgesehenen optimierten Annahmeniveaus soll im Bereich von -450 m NHN bis -400 m NHN unterhalb des maximalen Annahmeniveaus bei – 380 m NHN mit der Förderung der Gesamtmenge fortgesetzt werden. Mit dem o. a. Antrag stellt die RAG AG daher auf den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung zur Anpassung an die zukünftige dauerhafte Aufgabe ab. Die RAG AG beantragt das Heben von jährlich max. 14,9 Mio. m3 Grubenwasser am Standort der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden und die Einleitung dieses Wassers in die Lippe bei Fluss-km 101,4 auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen. Die beantragte Jahreshebe- und Einleitmenge unterschreitet die bisher zugelassenen Höchstmengen, die zu Zeiten des aktiven Steinkohlebergbaus bis zur temporären Unterbrechung des Pumpbetriebs am 25.09.2019 bei einem Grubenwasserannahmeniveau von -940 m NHN zutage gefördert und eingeleitet wurden. Dieser Antrag der RAG AG dient der Wiederaufnahme und langfristigen Sicherung der Grubenwasserhaltung auf dem oben beschrieben neuen Annahmeniveau. Die Anhebung des Grubenwasserannahmeniveaus selbst sowie der Umbau des Wasserhaltungsstandorts zur Brunnenwasserhaltung sind nicht Gegenstand dieses Antrags der RAG AG. Diese sind durch bergrechtliche Betriebspläne zugelassen worden bzw. befinden sich für das Grubenwasserannahmeniveau oberhalb von -600 m NHN in einem bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahren. Sie wurden teilweise bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Die Entnahme von Grundwasser (hier Grubenwasser aus den stillgelegten Grubengebäuden des ehemaligen Bergwerks) sowie dessen Einleitung in ein Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Die RAG AG hat daher für den an die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG gestellt. Gemäß §§ 6 und 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.1, Spalte 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich, wenn die Entnahme von Grundwasser ein Volumen von 10 Mio. m³ je Jahr erreicht oder überschreitet. Dies ist bei der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden der Fall.

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