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Grundwassermessstellen

Roh- und Grundwassermessstellen in Hessen aus dem Fachinformationssystem Grundwasserdatenbank Hessen (Gruwah) 1) Messstellen nach der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) und 2) Messstellen des Landesgrundwasserdienstes (LGD)

Bewirb Dich jetzt! BFD und FÖJ beim NLWKN

Ob in der Natur beim Zählen von Brut- und Zugvögeln, am Gewässer bei der Entnahme von Proben, im Labor oder am Schreibtisch: Komm als „Freiwillige“ oder "Freiwilliger" zu uns - denn bei uns kannst Du Dich aktiv für den Umwelt- und Gewässerschutz bei uns in Niedersachsen engagieren! Der NLWKN bietet in ganz Niedersachsen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Ökologischen Jahres zahlreiche Stellen für junge Frauen und Männer im Umweltbereich an, unter anderem an der ostfriesischen Küste und auf den Inseln sowie im Raum Hannover. Ob in der Natur beim Zählen von Brut- und Zugvögeln, am Gewässer bei der Entnahme von Proben, im Labor oder am Schreibtisch: Komm als „Freiwillige“ oder "Freiwilliger" zu uns - denn bei uns kannst Du Dich aktiv für den Umwelt- und Gewässerschutz bei uns in Niedersachsen engagieren! Der NLWKN bietet in ganz Niedersachsen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Ökologischen Jahres zahlreiche Stellen für junge Frauen und Männer im Umweltbereich an, unter anderem an der ostfriesischen Küste und auf den Inseln sowie im Raum Hannover. Die Dauer eines Freiwilligendienstes im NLWKN beträgt zwischen sechs und 24 Monaten. Mindestens 25 Tage im Jahr wirst Du im Rahmen von Seminaren optimal auf Deine Aufgaben vorbereitet und erhältst wertvolle Zusatzqualifikationen. Eine Altersgrenze zur Teilnahme gibt es nicht, lediglich die Schulpflicht muss erfüllt sein. BFD’ler sind zudem sozialversichert. Die Dauer eines Freiwilligendienstes im NLWKN beträgt zwischen sechs und 24 Monaten. Mindestens 25 Tage im Jahr wirst Du im Rahmen von Seminaren optimal auf Deine Aufgaben vorbereitet und erhältst wertvolle Zusatzqualifikationen. Eine Altersgrenze zur Teilnahme gibt es nicht, lediglich die Schulpflicht muss erfüllt sein. BFD’ler sind zudem sozialversichert. Mit seinen 11 Betriebsstellen und zahllosen Einsatzorten in ganz Niedersachsen ist bestimmt auch für Dich die richtige Herausforderung dabei! Mit seinen 11 Betriebsstellen und zahllosen Einsatzorten in ganz Niedersachsen ist bestimmt auch für Dich die richtige Herausforderung dabei! Die Betriebsstelle Brake-Oldenburg bietet jeweils zwei FÖJ-Plätze an den Standorten in Brake und Norden im Bereich „Umwelt erforschen“ an. Ansprechpartner: Dr. Simone Heyen (Brake) 04401 / 926-160 ; Dr. Marc Herlyn (Norden) 04931 / 947 - 225. Betriebsstelle Brake-Oldenburg Standorten in Brake und Norden Die Betriebsstelle Cloppenburg bietet zwei Plätze für den Bundesfreiwilligendienst und eine Stelle für das Freiwillige ökologische Jahr. Zu den Hauptaufgaben gehören die Mithilfe und Unterstützung bei Probenahmen von Grund-, Oberflächen- und Regenwasser und auf Kläranlagen, sowie die Mithilfe bei Wasserstand- und Abflussmessungen an Fließgewässern, Grundwasserstandsmessungen und Pflegearbeiten an Gewässerkundlichen Messstellen. Ansprechpartner: Dr. Romuald Buryn (04471 / 886-125) oder Christoph Barkhoff (04471 / 886-111). Betriebsstelle Cloppenburg Die Betriebsstelle Hannover-Hildesheim (Fachbehörde für Naturschutz) bietet am Standort Hannover sieben Plätze für BFD’ler in den Bereichen Naturschutzinformation/ Fachinformationssystem Naturschutz, Wolfsbüro, Tier- und Pflanzenartenschutz und Internationaler Artenschutz an. Am Standort Hildesheim ist im Tätigkeitsbereich des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) ein BFD-Platz vorhanden. Ansprechpartnerin: Andrea Giebel (05121 / 509-102). Betriebsstelle Hannover-Hildesheim Bei der Betriebsstelle Norden gibt es insgesamt 16 Plätze. Zu den Hauptaufgaben der BFD’ler gehört die Erfassung der Brut- und Gastvogelbestände. Aber sie übernehmen auch Überwachungsaufgaben und informieren die Besucher im Nationalpark Wattenmeer. Ansprechpartner: Martin Schulze Dieckhoff (04931 / 947-147). Betriebsstelle Norden In der Betriebsstelle Aurich könne zwei BFD’ler im Umweltbereich arbeiten. Zu ihren Hauptaufgaben gehört es, die Probenehmer bei der Entnahme von Wasserproben in den Bereichen Oberflächenwasser, Grundwasser, Niederschlagswasser, Deponie- und Einleiterüberwachung zu unterstützen. Ansprechpartner: Maren Ehmen (04941 / 176-169), Anke Joritz (04941/ 176164) oder Erich-Herbert Lolling ( 04941/ 176 161). Betriebsstelle Aurich Im Emsland und in der Grafschaft Bentheim bietet die Betriebsstelle Meppen zwei Plätze für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr an. Eine Stelle ist im Geschäftsbereich Betrieb und Unterhaltung angesiedelt und umfasst neben allgemeinen Bürotätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit auch die Beteiligung an Ausbildungsprojekten der Wasserbau-Azubis und die Erstellung eines Baumkatasters. Der zweite FÖJ-Platz gehört zum Geschaftsbereich Flussgebietsmanagement und beinhaltet Unterstützung bei Gewässeruntersuchungen, Pflege des Messstellennnetzes und die rechnergestützte Auswertung von Daten. Ansprechpartnerinnen sind für den Bereich Betrieb und Unterhaltung Marion Pöttker (05931/ 406- 174) oder für das Flussgebietsmanagement Luzie Wöhler (05931/ 406 - 155). Betriebsstelle Meppen Auch in der Betriebsstelle Süd gibt es an den Standorten in Braunschweig und in Göttingen jeweils eine Stelle für einen BFD’ler. Ansprechpartner: Saskia Bindick (0531 / 88691 - 150). Betriebsstelle Süd in Braunschweig in Göttingen Die Betriebsstelle Verden bietet zwei Plätze im Bereich Umweltschutz an. Ansprechpartner: ( Henning Ohlebusch (04231/882-173) und Wolfgang Peters (04231 / 882-152). Betriebsstelle Verden Nähere Informationen zum BFD in den Betriebsstellen des NLWKN findest Du in der Infospalte rechts Nähere Informationen zum BFD in den Betriebsstellen des NLWKN findest Du in der Infospalte rechts Es gibt auch bisher schon einige Plätze für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), die zentral von der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) vermittelt werden. Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA), Außenstelle Hildesheim, Am Flugplatz 16, 31137 Hildesheim, Telefon: 05121 / 509-763 oder auf der Website der NNA unter . Freiwillige Ökologische Jahr

Wasserrechtliche Erlaubnis, RAG AG, für das Heben und Einleiten von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden in Bergkamen und Einleitung in die Lippe in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 11.04.2025 für den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 9 Abs. 2 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von dem Vorhaben sind die Stadt Bergkamen, die Stadt Datteln, die Stadt Dorsten, die Stadt Haltern am See, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Lünen, die Stadt Marl, die Stadt Olfen, die Gemeinde Schermbeck, die Stadt Selm, die Stadt Waltrop, die Stadt Werne und die Stadt Wesel. Die RAG AG betreibt seit ca. 30 Jahren die Zentrale Wasserhaltung Haus Aden im Gewässereinzugsgebiet der Lippe. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatte diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Anpassung des Annahmeniveaus des Grubenwassers sowie Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Aus diesem Grunde war der Pumpbetrieb temporär unterbrochen worden und soll ab Erreichen eines Grubenwasserpegels bei -600 m NHN mit der Förderung einer Teilmenge wiederaufgenommen werden. Bei späterem Erreichen des neuen vorgesehenen optimierten Annahmeniveaus soll im Bereich von -450 m NHN bis -400 m NHN unterhalb des maximalen Annahmeniveaus bei – 380 m NHN mit der Förderung der Gesamtmenge fortgesetzt werden. Mit dem o. a. Antrag stellt die RAG AG daher auf den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung zur Anpassung an die zukünftige dauerhafte Aufgabe ab. Die RAG AG beantragt das Heben von jährlich max. 14,9 Mio. m3 Grubenwasser am Standort der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden und die Einleitung dieses Wassers in die Lippe bei Fluss-km 101,4 auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen. Die beantragte Jahreshebe- und Einleitmenge unterschreitet die bisher zugelassenen Höchstmengen, die zu Zeiten des aktiven Steinkohlebergbaus bis zur temporären Unterbrechung des Pumpbetriebs am 25.09.2019 bei einem Grubenwasserannahmeniveau von -940 m NHN zutage gefördert und eingeleitet wurden. Dieser Antrag der RAG AG dient der Wiederaufnahme und langfristigen Sicherung der Grubenwasserhaltung auf dem oben beschrieben neuen Annahmeniveau. Die Anhebung des Grubenwasserannahmeniveaus selbst sowie der Umbau des Wasserhaltungsstandorts zur Brunnenwasserhaltung sind nicht Gegenstand dieses Antrags der RAG AG. Diese sind durch bergrechtliche Betriebspläne zugelassen worden bzw. befinden sich für das Grubenwasserannahmeniveau oberhalb von -600 m NHN in einem bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahren. Sie wurden teilweise bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Die Entnahme von Grundwasser (hier Grubenwasser aus den stillgelegten Grubengebäuden des ehemaligen Bergwerks) sowie dessen Einleitung in ein Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Die RAG AG hat daher für den an die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG gestellt. Gemäß §§ 6 und 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.1, Spalte 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich, wenn die Entnahme von Grundwasser ein Volumen von 10 Mio. m³ je Jahr erreicht oder überschreitet. Dies ist bei der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden der Fall.

Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Landesmessstellen Grundwasserstand (Überwachung des mengenmäßigen Zustands)

Landesmessnetz zur Erfassung des Grundwasserstandes (Überwachung des mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Das Messnetz besteht derzeit aus 733 Grundwassermessstellen und ist landesweit flächendeckend in allen relevanten Grundwasserleitern ausgebaut. Im Gegensatz zu den Messnetzen der Wasserwerksbetreiber im Umfeld ihrer Wasserwerke geben die Messreihen der Landesmessstellen den langfristigen, weitestgehend nicht anthropogen beeinflussten Grundwassergang wieder. Teilweise sind Überlagerungen mehrerer größerer Grundwasserentnahmen in einem Gebiet erkennbar. Die Daten liegen komplett digital vor.

Wasserschutzgebiete Hamburg

Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

WMS Wasserschutzgebiete Hamburg

Dieser WMS (Web Map Service) zeigt Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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