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s/groundwater abstraction/ground water abstraction/gi

Grundwasserchemismus in pleistozaenen Sedimenten des Oberrheingrabens

Der Grundwasserchemismus in den Lockersedimenten ist sowohl von geologischen Bedingungen als auch stark anthropogen beeinflusst. Es soll vor allem der Einfluss der Deckschichten und der Bodenverhaeltnisse auf die Zusammensetzung des oberflaechennahen Grundwassers sowie deren weitere Entwicklung im Aquifer untersucht werden.

Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Wasserschutzgebiete Hamburg

Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

Landesmessstellen Grundwasserstand (Überwachung des mengenmäßigen Zustands)

Landesmessnetz zur Erfassung des Grundwasserstandes (Überwachung des mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Das Messnetz besteht derzeit aus 733 Grundwassermessstellen und ist landesweit flächendeckend in allen relevanten Grundwasserleitern ausgebaut. Im Gegensatz zu den Messnetzen der Wasserwerksbetreiber im Umfeld ihrer Wasserwerke geben die Messreihen der Landesmessstellen den langfristigen, weitestgehend nicht anthropogen beeinflussten Grundwassergang wieder. Teilweise sind Überlagerungen mehrerer größerer Grundwasserentnahmen in einem Gebiet erkennbar. Die Daten liegen komplett digital vor.

Leitstellen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt

Leitstellen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt Die radioaktiven Stoffe in der Umwelt werden zum einen von den Ländern, zum anderen von Einrichtungen des Bundes überwacht. In diesem Zusammenhang wurden Leitstellen eingerichtet, die jeweils für die Überwachung bestimmter Umweltbereiche verantwortlich sind. Die Aufgaben der Leitstellen sind im Strahlenschutzgesetz bzw. der IMIS -Zuständigkeitsverordnung, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt ( AVV - IMIS ) und in der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. Der radioaktive Fallout durch die atmosphärischen Kernwaffenversuche in den 1950er und 1960er Jahren machte eine Überwachung der Belastung von Mensch und Umwelt durch Radioaktivität erforderlich. Wegen der Verpflichtungen durch den Artikel 35 des EURATOM -Vertrages von 1957 und der großtechnischen Nutzung der Kernenergie zur Energieproduktion wurde die Überwachung ausgeweitet und gesetzlich geregelt. Die radioaktiven Stoffe in der Umwelt werden zum einen von den Ländern, zum anderen von Einrichtungen des Bundes überwacht. Leitstellen: Einrichtungen des Bundes Gleichzeitig mit der amtlichen Überwachung wurden Leitstellen eingerichtet, die für bestimmte Umweltbereiche verantwortlich sind. Diese Leitstellen sind eingerichtet beim Bundesamt für Strahlenschutz , beim Deutschen Wetterdienst, bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde, beim Max-Rubner-Institut, beim Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie, beim Thünen-Institut. Die Aufgaben Die Aufgaben der Leitstellen sind im Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) mit der IMIS -Zuständigkeitsverordnung ( IMIS -ZustV) und in der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) festgeschrieben. Dies sind unter anderem: Überprüfung der Messdaten, die im Rahmen der Umweltüberwachung ( AVV - IMIS ) nach StrlSchG sowie im Rahmen der Emissions- und Immissionsüberwachung ( REI ) nach StrlSchV erhoben werden (Datenerzeuger sind unter anderem die amtlichen Messstellen der Länder, Bundesinstitute sowie die unabhängigen Messstellen zur Überwachung kerntechnischer Einrichtungen und die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen), Zusammenfassung und Dokumentation der Daten der Umweltüberwachung nach StrlSchG sowie der Emissions- und Immissionsüberwachung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Dokumentation von Probenahme- und Analyseverfahren (Messanleitungen) , Vergleichsanalysen zur externen Qualitätskontrolle (Ringversuche, Messvergleiche), Beratung der zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder in fachlichen Fragen. Das BfS nimmt die Funktion einer Leitstelle in folgenden Bereichen wahr: Die Leitstellen des BfS Leitstelle Gesetzliche Grundlage Bemerkungen Leitstelle für Bodenoberflächen (In-situ-Gammaspektrometrie), Ortsdosis und Ortsdosisleistung ( ODL ) StrlSchG , IMIS -ZustV, AVV - IMIS , StrlSchV , REI ODL -Messnetz Leitstelle für Spurenanalyse StrlSchG , IMIS -ZustV, AVV - IMIS Spurenanalyse von radioaktiven Edelgasen (Krypton, Xenon) und luftstaubgebundenen Radionukliden Leitstelle für Trinkwasser, Grundwasser, Abwasser, Klärschlamm, Abfälle und Abwasser aus kerntechnischen Anlagen StrlSchG , IMIS -ZustV, AVV - IMIS , StrlSchV , REI Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände StrlSchG , IMIS -ZustV Leitstelle für Fortluft aus kerntechnischen Anlagen StrlSchG , IMIS -ZustV, REI Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (ENORM) StrlSchG , IMIS -ZustV, StrlSchV Natürliche Radioaktivität in Umweltmedien, wie zum Beispiel Böden, Baustoffen sowie in industriellen Rückständen (zum Beispiel bei der Gewinnung von Erdgas) Qualitätssicherung von Messergebnissen durch die Leitstellen Die Leitstellen prüfen die Messergebnisse auf ihre Plausibilität und übernehmen die Qualitätssicherung der Daten. Korrekte Messergebnisse sind eine maßgebliche Voraussetzung, um in einem nuklearen Ereignisfall mögliche radiologische Auswirkungen richtig einschätzen zu können und die richtigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen. Die Leitstellen entwickeln die anzuwendenden Probenahme- und Analyseverfahren, prüfen die Messdaten auf Plausibilität, führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch, bereiten die verfügbaren Daten auf und erstatten Bericht an entscheidungsbefugte Stellen. Ringversuche und Laborvergleichsanalysen und -messungen als externe Qualitätskontrolle Die Leitstellen organisieren regelmäßig Ringversuche bzw. Laborvergleichsuntersuchungen zur externen Qualitätskontrolle. Dazu versendet die verantwortliche Leitstelle standardisierte Proben mit bekannter Zusammensetzung an die teilnehmenden Institutionen. Die Proben werden von den Teilnehmern mit den von ihnen üblicherweise verwendeten Verfahren analysiert. Ergebnisse: Vergleich liefert Informationen über Qualität von Analyse- und Auswertungsmethoden In Fachgesprächen und Workshops werden die angewendeten Methoden und Verfahren sowie die Ergebnisse von Ringversuchen bzw. Laborvergleichsanalysen und -messungen mit den Teilnehmern diskutiert. Im Bedarfsfall unterstützt die jeweilige Leitstelle teilnehmende Institutionen bei der Einführung neuer Mess- oder Analyseverfahren. Internationale Zusammenarbeit Die Mitwirkung der Leitstellen des BfS in internationalen Arbeitsgruppen dient dem Erfahrungsaustausch, der Harmonisierung von Analyse- und Messverfahren im internationalen Rahmen, der Qualitätssicherung der verfügbaren Daten. Die internationale Zusammenarbeit beim Fukushima-Unfall hat gezeigt, wie wichtig qualitätsgesicherte Daten auch auf internationaler Ebene sind. Durch das internationale Messnetz der CTBTO konnte sowohl die Ausbreitung der freigesetzten Radioaktivität als auch ihre Abschwächung bei der Verteilung in der Atmosphäre genau beobachtet werden. Die Entscheider erhielten so frühzeitig zutreffende Prognosen auf zu erwartende radiologische Auswirkungen im jeweiligen Land – eine wichtige Voraussetzung, um über mögliche nationale Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Stand: 05.08.2025

WMS Wasserschutzgebiete Hamburg

Dieser WMS (Web Map Service) zeigt Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Europäische Wasserrahmenrichtline in Berlin

Berlin ist auch bekannt als grüne Stadt am Wasser, denn die ausgedehnten Gewässerlandschaften tragen wesentlich zum Charme der Stadt bei. Spree und Dahme durchfließen das Berliner Urstromtal von Südosten kommend und münden in die westlich gelegene Havel. Die Flüsse mäandrieren zum Teil stark und bilden vielerorts Flussseen aus (z.B. Zeuthener See, Langer See). Dieser wechselhafte Verlauf macht den Reiz des Berliner Gewässersystems aus. In den letzten 1.000 Jahren der Besiedlungsgeschichte unserer Stadt hatten die großflächigen Rodungen der Hainbuchen-Eichen-Mischwälder, die Trockenlegung von Erlenbrüchen, die Anlage von Wehren und Mühlenstauen und die Begradigungen der Fließgewässer sowie Klimaschwankungen maßgeblichen Einfluss auf die Gewässer. Heute gibt es kaum noch Abschnitte, die nicht von Menschenhand beeinflusst wurden. Berlin liegt im Übergangsbereich zwischen dem maritimen und dem kontinentalen Klima. Das bedeutet deutlich geringere Niederschläge als im westlichen Teil Deutschlands. Die Tendenz zu trockenen Sommermonaten und einer größeren Verdunstung aufgrund durchschnittlich höherer Temperaturen verstärkt sich in den letzten Jahren nachweisbar (vergleiche z.B. Studie “Klimawandel und Kulturlandschaft Berlin” ). Diese klimatischen und morphologischen Verhältnisse führen im Havelgebiet zu geringen natürlichen Abflussspenden und relativ geringen Hochwasserabflüssen. Als größte deutsche Stadt nimmt Berlin unter den deutschen Ballungsräumen und europäischen Metropolen in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung ein. So ist sie die einzige Großstadt, die als Stadtstaat innerhalb ihrer Grenzen gleichzeitig die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung bewältigt. Das heißt, dass die Qualität der Berliner Gewässer maßgeblich von der Abwasserentsorgung mit ihren Stofffrachten beeinflusst wird. Die Belastungen des äußerst sensiblen Gewässersystems stehen dementsprechend in engem Zusammenhang mit der Einwohnerzahl. Zudem sorgt der hohe Anteil versiegelter Flächen im urbanen Raum für entsprechend hohen Regenabfluss, der ebenso wie die Abwasserableitung die Gewässer erheblich mit Stofffrachten belastet. Andererseits gewinnt Berlin sein Trinkwasser zu hohen Anteilen aus Uferfiltrat und ist somit von einer guten Qualität der Oberflächengewässer abhängig. Doch nicht nur die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung fordern die Berliner Gewässer – im hochurbanen Raum existieren vielfältigste Nutzungsansprüche eng nebeneinander; so z.B. Schifffahrt, Fischerei, Erholungsnutzung, Badespaß, Grundwasserförderung und Abwassereinleitung. Diese vielfältigen Belange sind mit ihren unterschiedlichen Anforderungen sensibel zu vereinbaren. Bild: LP + B Wasseradern unserer Stadt Hier finden Sie eine Auflistung der bekanntesten und größten Berliner Gewässer. Die kleineren Fließgewässer wurden zusätzlich mit einer kurzen Beschreibung versehen. Weitere Informationen Bild: yupiramos / Depositphotos Bürgerbeteiligung Die Beteiligung aller Interessierter bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiger Grundgedanke (Art. 14 der WRRL), der den gesamten Prozess prägt und trägt. Um sich einzubringen, gibt es verschiedenste Möglichkeiten und Ebenen. Weitere Informationen Bild: BIUW Ingenieur GmbH Maßnahmen in Berlin Entsprechend der Bestandsaufnahme sind vor allem strukturelle Defizite der Gewässer sowie die Einflüsse der Stadtentwässerung verantwortlich für den schlechten Zustand der Berliner Oberflächengewässer. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Maßnahmen: Mischwassersystem Die Berliner Gewässer werden bei starken Regenfällen im Innenstadtbereich durch Überläufe aus der Mischwasserkanalisation belastet. Die Schäden reichen von langfristigen Wirkungen, wie Nährstoff- und Schadstoffbelastung, bis hin zu akuten Wirkungen wie Fischsterben verursacht durch Sauerstoffmangel. Weitere Informationen Bild: Georg Lamberty, Planungsbüro Zumbroich Maßnahmen: Spree- und Havel-Wasserstraßen Spree und Havel sowie die Kanäle Teltowkanal, Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal, Spreekanal, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Charlottenburger Verbindungskanal und Westhafenkanal sind Wasserstraßen. Sie werden für den Gütertransport und die Fahrgast- und Freizeitschifffahrt genutzt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Erpe Die Erpe oder - wie sie oberhalb von Hoppegarten heißt - das Neuenhagener Mühlenfließ windet sich auf 31 km durch Brandenburg und Berlin. Brandenburg und Berlin haben mit der Erpe / dem Neuenhagener Mühlenfließ das 3. gemeinsame Projekt zur ökologischen Gewässerentwicklung in Angriff genommen. Weitere Informationen Bild: INFORMUS Maßnahmen: Panke Als erstes gemeinsames Pilotprojekt mit dem Land Brandenburg (Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Landesumweltamt) begannen 2007 die Vorarbeiten für die Entwicklung der Panke von der Quelle bis zur Mündung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Maßnahmen: Tegeler Fließ Weitgehend natürlich anmutend windet sich das Tegeler Fließ auf 27 km durch Brandenburg und Berlin. Das Fließ zählt zu den naturnäheren Fließgewässern Berlins. Das Tegeler Fließ ist gemeinsam mit Brandenburg als 2. Gewässerentwicklungsprojekt ausgewählt worden. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Wuhle An der Wuhle sind in der Vergangenheit vielfach einzelne Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die größte zusammenhängende Maßnahme wurde oberhalb der Bundesstraße B 1/5 ab 2003 geplant und von 2006 bis 2008 realisiert. Weitere Informationen

Grundwassermessstellen

Roh- und Grundwassermessstellen in Hessen aus dem Fachinformationssystem Grundwasserdatenbank Hessen (Gruwah) 1) Messstellen nach der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) und 2) Messstellen des Landesgrundwasserdienstes (LGD)

Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) 2022

Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, den höchsten Wert, den der Grundwasserstand erreichen kann, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Als Planungsgrundlage für die Auslegung einer Abdichtung des Bauwerks gegen „drückendes“ Wasser oder für die Bemessung der Gründung ist dieser Wert unabdingbar. Meist wird dieser Maximalwert anhand langjähriger Grundwasserstandsbeobachtungen ermittelt. Zurzeit werden im Berliner Stadtgebiet an rund 2000 Grundwassermessstellen Grundwasserstände (Standrohrspiegelhöhen) gemessen und in Form von Grundwasserstandsganglinien dargestellt (Beispiel s. Abbildung 1). Der Maximalwert einer solchen Ganglinie wird als höchster Grundwasserstand , abgekürzt HGW , bezeichnet. Der HGW ist damit also ein in der Vergangenheit gemessener Wert. Grundwasserstandsganglinien dreier Messstellen im Urstromtal: Der höchste Grundwasserstand (HGW) wurde zu unterschiedlichen Zeiten gemessen: Mst. 137: 1975, Mst. 5476: 2002 und Mst. 8979: 2011. Wenn an dem Ort, für den der höchste Grundwasserstand benötigt wird, keine Grundwassermessstelle mit hinreichend langer Beobachtungsdauer vorhanden ist, kann dieser Wert aus den höchsten Grundwasserständen benachbarter Messstellen durch Interpolation näherungsweise bestimmt werden. Ein solcher interpolierter Wert wird gleichfalls als HGW bezeichnet. Für viele Fragestellungen ist die Kenntnis eines höchsten, in der Vergangenheit eingetretenen Grundwasserstands zwar sehr hilfreich, aber nicht in allen Fällen voll befriedigend bzw. ausreichend. Soll der HGW beispielweise zur Bemessung einer Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser benutzt werden, so muss dieser in der Vergangenheit beobachtete Wert selbstverständlich einer sein, der auch in Zukunft, d.h. innerhalb der Nutzungsdauer des Bauwerks, nicht überschritten wird und nur in extrem nassen Situationen auftreten kann. Wenn der beobachtete Grundwasserstandsgang im Wesentlichen durch natürliche Ursachen bedingt ist (jahreszeitlich unterschiedliche Grundwasserneubildung, Wechsel von niederschlagsarmen mit niederschlagsreichen Jahren) kann davon ausgegangen werden, dass er sich zukünftig ähnlich verhält. Das gilt auch im Fall anthropogener Eingriffe mit Auswirkungen auf die Grundwasseroberfläche, sofern diese dauerhaft sind, sich also in Zukunft nicht ändern werden. In weiten Teilen Berlins herrschen bereits seit Langem keine natürlichen Grundwasserverhältnisse mehr. Durch dauerhafte wie zeitlich begrenzte Eingriffe in den Grundwasserhaushalt ist die Höhe der Grundwasseroberfläche künstlich beeinflusst . Zu den dauerhaften Maßnahmen zählen: die Regenwasserkanalisation, die eine Verminderung der Grundwasserneubildung und damit eine Absenkung des Grundwasserstands zur Folge hat; die dezentrale Regenwasserverbringung über Versickerungsanlagen, wodurch die Grundwasseroberfläche in Abhängigkeit von den Niederschlagsereignissen örtlich angehoben werden kann; Dränagen und Gräben, mit denen der Grundwasserstand gebietsweise gezielt abgesenkt wurde; wasserbauliche Maßnahmen (Stauhaltungen, Ufereinfassungen, Gewässerbegradigungen), die sowohl zu einer Anhebung wie zu einer Absenkung des Grundwasserstandes führen können; in das Grundwasser hineinreichende Bauwerke, mit der Auswirkung eines Aufstaus des Grundwassers in Anstromrichtung bzw. einer Absenkung in Abstromrichtung. Zu den zeitlich begrenzten Maßnahmen bzw. denjenigen, die in ihrem Ausmaß stark variieren können, gehören: Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung sowie zum Zweck der Wasserfreihaltung von Baugruben oder zur Altlastensanierung, die zur Absenkung der Grundwasseroberfläche führen; Grundwasseranreicherungen zur Erhöhung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung, die in der Umgebung der Anreicherungsanlagen den Grundwasserstand anheben; Reinfiltration von gehobenem Grundwasser, z.B. im Rahmen von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für Bauzwecke, wodurch – meist örtlich begrenzt – ebenfalls die Grundwasseroberfläche angehoben wird. Durch diese Vielzahl möglicher künstlicher Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Grundwasser wird deutlich, dass es im Einzelfall selbst für Fachleute mitunter schwierig zu beurteilen ist, ob und in welchem Ausmaß ein beobachteter (= gemessener) höchster Grundwasserstand (HGW) anthropogen beeinflusst ist und in wieweit ein solcher Wert auch für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen verwendet werden kann. Um die Qualität des HGW-Wertes weiter zu erhöhen und sie für den Nutzer leichter verfügbar zu machen, ist eine Karte entwickelt worden, die den „ zu erwartenden höchsten Grundwasserstand “, abgekürzt „ zeHGW “, direkt angibt. Dieser ist folgendermaßen definiert: Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ist derjenige, der sich witterungsbedingt maximal einstellen kann. Er kann nach extremen Feuchtperioden auftreten, sofern der Grundwasserstand in der Umgebung durch künstliche Eingriffe weder abgesenkt noch aufgehöht wird. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Grundwasserstand, der nach gegenwärtigem Wissenstand unter den folgenden geohydraulischen Randbedingungen nach sehr starken Niederschlagsereignissen nicht überschritten wird: einerseits den natürlichen Randbedingungen (z.B. Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes) und andererseits den dauerhaft künstlich veränderten Randbedingungen (z.B. Stauhaltungen der Fließgewässer, s.o.). Höhere Grundwasserstände als der zeHGW können grundsätzlich zwar auftreten, aber nur in Folge weiterer künstlicher Eingriffe. Solche Eingriffe (z.B. Einleitungen in das Grundwasser) sind langfristig natürlich nicht vorhersehbar. Sie brauchen aber auch für die meisten Fragen insofern nicht berücksichtigt zu werden, als sie in jedem Fall einer wasserbehördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Sinngemäß entspricht die Definition des zu erwartenden höchsten Grundwasserstands damit der Definition des „Bemessungsgrundwasserstands“ für Bauwerksabdichtungen gemäß BWK-Regelwerk, Merkblatt BWK-M8 (2009; BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V.). Der Begriff Bemessungsgrundwasserstand wird hier zu Gunsten des Begriffs zu erwartender höchster Grundwasserstand jedoch nicht verwendet, da die zeHGW-Karte auch für andere Fragen neben der nach einer erforderlichen Bauwerksabdichtung zur Verfügung gestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Bemessungsgrundwasserständen für Baumaßnahmen im Grundsatz dem Bauherrn bzw. seinem Fachplaner oder -gutachter obliegt. Da dies für den Einzelnen wegen der übergreifenden komplexen, durch den Menschen stark beeinflussten Grundwasserverhältnisse in Berlin allein auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen am Ort der Baumaßnahme und dem engeren Umfeld mitunter nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist, stellt das Land Berlin Informationen zum Grundwasserstand für den Bürger zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gibt seit Jahrzehnten Auskünfte zum Grundwasser, damit auch zum höchsten Grundwasserstand (HGW), der von Fachleuten auf der Basis der vorliegenden Grundwasserstandsdaten ermittelt wird. Da der HGW entsprechend seiner Definition (s.o.) kein unbeeinflusster Grundwassersstand sein muss, wird angestrebt, für das gesamte Stadtgebiet eine Karte des zeHGW zu entwickeln, der für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen (z.B. Bauwerksabdichtung) aussagekräftiger ist. Der Zugriff auf die Karte über das Internet erlaubt es dem Nutzer, den zeHGW für den gewünschten Standort abzulesen. Bisherige Wartezeiten, die durch die schriftliche Anfrage entstanden, entfallen dadurch. Die zeHGW-Karte ist für vier Gebiete Berlins verfügbar (s. Abbildung 2). Geologisch gesehen handelt es sich um das Gebiet des Berliner Urstromtals und das Gebiet des Panketals . Beide sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Untergrund oberflächennah ganz überwiegend durch gut wasserleitende Sande, aufgebaut ist und sich die Grundwasseroberfläche im Allgemeinen nur in geringer Tiefe (Grundwasserflurabstand wenige Meter, stellenweise auch weniger als einem Meter) befindet (SenStadtUm). Des Weiteren wurde die zeHGW-Karte für die südlich des Urstromtals anschließenden Bereiche der Teltow-Hochfläche und der westlich der Havel gelegenen Nauener Platte entwickelt. Im östlichen Teil ist die Hochfläche von relativ mächtigem Geschiebemergel bzw. Geschiebelehm der Grundmoräne bedeckt, die z. T. auch für gespannte Grundwasserverhältnisse verantwortlich sind, im westlichen Teil sind überwiegend mächtige Sandabfolgen vorhanden. Im Bereich der Nauener Platte sind Geschiebemergel und Schmelzwassersande gleichermaßen verbreitet. Kennzeichnend für das Gebiet südlich des Urstromtales ist, dass die Grundwasseroberfläche in einer Tiefe von meist deutlich größer 10 m, im Grunewald und auf der Wannseehalbinsel teilweise auch größer 20 m anzutreffen ist. Geringe Flurabstände finden sich dagegen entlang der oberirdischen Gewässer z. B. Havel, Grunewaldseen, aber auch im Gebiet um das Rudower Fließ, im südlichen Bereich von Lichtenrade und auf den ehemaligen Rieselfeldern Karolinenhöhe. Aktuell wurde die zeHGW-Karte für den nördlich des Urstromtales und südöstlich des Panketals angrenzenden Teil der Barnim-Hochfläche ergänzt. In diesem Bereich bestimmen die ausgedehnten Geschiebemergelkomplexe der weichsel- und saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die zumeist mit Schmelzwassersanden wechsellagern, die hydrogeologischen Verhältnisse maßgeblich. Der Grundwasserleiter ist in diesem Bereich i. A. bedeckt und in weiten Teilen gespannt, z. T. auch artesisch, das hydraulische Gefälle ist vergleichsweise hoch. Der Grundwasserflurabstand kann mehrere zehner Meter erreichen. Da über den Grundmoränensedimenten häufig Decksande abgelagert sind, ist das Vorkommen von Schichtenwasser verbreitet. Für alle Gebiete, in denen z.T. methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde, wird hier eine Karte der Grundwasserhöhen mit der Bezeichnung „Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW)“ veröffentlicht.

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