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s/groundwater abstraction/ground water abstraction/gi

Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen 8 und 9 der Brunnenfassung Thalberg zur Abfüllung von Mineralwasser und zur Getränkeherstellung, Mineralquellen Bad Liebenwerda GmbH

Die Mineralquellen Bad Liebenwerda GmbH, Am Brunnenpark 1-4 in 04924 Bad Liebenwerda, beantragte gemäß §§ 8 ff. WHG die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen 8 und 9 in der Gemarkung Thalberg, Flur 2, Flurstück 178/1 mit einer maximalen Entnahmemenge von 182.500 m³/a. Nach Nummer 13.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht im Sinne der §§ 5, 7 ff. UVPG erforderlich.

Numerische Modellierung zur Grundwasserbilanzierung in ausgewaehlten Stadtteilen Berlins mit Hilfe moderner geostatistischer Verfahren

In dem Projekt soll ein neuer wissenschaftlicher Ansatz zur Klaerung des raum-zeitlichen Zusammenhangs zwischen den Grundwasserspiegel-Schwankungen in Berlin und der natuerlichen Grundwasserneubildung durch versickernde Niederschlagswaesser getestet werden, der ueber bisher angewandte Methoden hinausgeht. Es wird der Einfluss der Deckschichten-Geologie, des Flurabstandes, der Vegetation und des Grades der Versiegelung auf die Grundwasserneubildung an hinsichtlich dieser Parameter unterschiedlichen Testgebieten im Sueden Berlins untersucht. Dabei soll eine numerische Modellierung anhand von regionalisierten Eingabeparametern vorgenommen werden, die sowohl vorliegende punktbezogene Daten in verschiedene, in sich homogene Flaechen zusammenfasst, als auch auf die ungesaettigte Bodenzone beschraenkte Bodenwasserhaushaltsmodelle mit dem dreidimensionalen Grundwasserkoerper in Zusammenhang bringt. Dies ermoeglicht neben einer qualitativen Beurteilung der beteiligten Einflussgroessen auch eine Quantifizierung von lateralen und vertikalen Wasserfluessen sowie von Grundwasserentnahmen und -einspeisungen, was einer Wasserhaushaltsbilanzierung zugute kommt.

Grundwasserentnahme zur Mineralwassergewinnung

Wasserrecht Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen „Weid-Brunnen A" (Br.III), „Weid-Brunnen B" (Br.IV), „Bad Windsheimer Urquelle" (Br.V) und „Täfert-Quelle" (Br.IIa) je-weils auf dem Grundstück Flurnummer 2111, der Gemarkung Bad Windsheim, Stadt Bad Windsheim, durch die Franken Brunnen GmbH & Co. KG, Bamberger Straße 90, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 1946/14, Gemarkung Unterschleiß-heim, Stadt Unterschleißheim, für die Kühlanlage beim Anwesen Freisinger Str. 3-7 in 85716 Unterschleißheim

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grund-wasser zum Betrieb einer Kühlanlage beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

BV: Meineworth 20 + 20 c, Burgwedel

Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und -absenkung, Grundstück: 30938 Burgwedel, In der Meineworth 20 + 20 c, Gemarkung Großburgwedel, Flur 10, Flurstücke 92/8 und 92/9 Für das geplante Bauvorhaben (Neubau von Wohngebäuden, Tiefgarage und Aufzugsunterfahrten) ist der Betrieb einer temporären Lenzung mit anschließender Restwasserhaltung sowie temporäre geschlossenen Staffelabsenkungen mittels Vakuumspülfilter bzw. ein Zutage fördern von Grundwasser mit einer einhergehenden Grundwasserspiegelabsenkung mit einem Absenkziel von max. 6,0 m geplant. Nach einer Aufreinigung soll das geförderte Grundwasser in die Kanalisation der Stadt Burgwedel eingeleitet werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erforderlich, denn die nach § 7 Abs. 1 S. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Verbindung mit der laufenden Nummer 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführende UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 des UVPG u. a. durch ein umfangreiches Grundwassermonitoring sowie Schutzmaßnahmen der zu schützenden Güter (Bspw. Baumbestand oder Naturschutz) nicht zu erwarten sind.

Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Wasserschutzgebiete Hamburg

Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

Landesmessstellen Grundwasserstand (Überwachung des mengenmäßigen Zustands)

Landesmessnetz zur Erfassung des Grundwasserstandes (Überwachung des mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Das Messnetz besteht derzeit aus 733 Grundwassermessstellen und ist landesweit flächendeckend in allen relevanten Grundwasserleitern ausgebaut. Im Gegensatz zu den Messnetzen der Wasserwerksbetreiber im Umfeld ihrer Wasserwerke geben die Messreihen der Landesmessstellen den langfristigen, weitestgehend nicht anthropogen beeinflussten Grundwassergang wieder. Teilweise sind Überlagerungen mehrerer größerer Grundwasserentnahmen in einem Gebiet erkennbar. Die Daten liegen komplett digital vor.

WMS Wasserschutzgebiete Hamburg

Dieser WMS (Web Map Service) zeigt Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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