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s/groundwater abstraction/ground water abstraction/gi

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Temperaturanomalien durch aufsteigendes Tiefengrundwasser

Es werden die durch natuerlich aufsteigendes Tiefengrundwasser entstandenen Temperaturanomalien untersucht. Ziel ist es, neben der reinen Ausmessung dieser Anomalien als Indiz fuer Aufstiegswege, aus der Beobachtung der Temperaturangleichungen an das normale Grundwasser Angaben zur Waermeleitfaehigkeit des Grundwasserleiters und zur thermischen Dispersion zu erhalten. Eine besondere Beachtung gilt der Veraenderung dieser Anomalien als Folge sehr grosser Grundwasserentnahmen (Bergbausuempfung). Gemessen werden hauptsaechlich Temperaturprofile in tiefen Grundwassermesstellen und Brunnen.

Numerische Modellierung zur Grundwasserbilanzierung in ausgewaehlten Stadtteilen Berlins mit Hilfe moderner geostatistischer Verfahren

In dem Projekt soll ein neuer wissenschaftlicher Ansatz zur Klaerung des raum-zeitlichen Zusammenhangs zwischen den Grundwasserspiegel-Schwankungen in Berlin und der natuerlichen Grundwasserneubildung durch versickernde Niederschlagswaesser getestet werden, der ueber bisher angewandte Methoden hinausgeht. Es wird der Einfluss der Deckschichten-Geologie, des Flurabstandes, der Vegetation und des Grades der Versiegelung auf die Grundwasserneubildung an hinsichtlich dieser Parameter unterschiedlichen Testgebieten im Sueden Berlins untersucht. Dabei soll eine numerische Modellierung anhand von regionalisierten Eingabeparametern vorgenommen werden, die sowohl vorliegende punktbezogene Daten in verschiedene, in sich homogene Flaechen zusammenfasst, als auch auf die ungesaettigte Bodenzone beschraenkte Bodenwasserhaushaltsmodelle mit dem dreidimensionalen Grundwasserkoerper in Zusammenhang bringt. Dies ermoeglicht neben einer qualitativen Beurteilung der beteiligten Einflussgroessen auch eine Quantifizierung von lateralen und vertikalen Wasserfluessen sowie von Grundwasserentnahmen und -einspeisungen, was einer Wasserhaushaltsbilanzierung zugute kommt.

Hydrologische und hydrogeologische Bestandsaufnahme zwischen Gemuenden und Wuerzburg entlang der geplanten Neubaustrecke Hannover-Wuerzburg der Deutschen Bundesbahn

Hydrogeologische Beschreibung, Buntsandstein, Muschelkalk, Einfluss Neubaustrecke auf Grundwasser und Trinkwasserversorgungsanlagen, hydrogeologische Arbeitsmethoden.

Resilienzen stärken: Flexibilisierung und Innovationen als Treiber für eine zukunftsfähige Wasserversorgung in Kassel, Teilprojekt 1

Grundwasserentnahme zur Bauwasserhaltung, Kläranlage Massing

Der Markt Massing, vertr. d. d. 1 Bürgermeister, Herrn Christian Thiel, hat mit Antragsunterlagen vom 13.05.2025 die beschränkte wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) für die Entnahme von Grundwasser sowie für das Einleiten des Grundwassers in die Rott zum Zwecke der Bauwasserhaltung, beantragt. Der Markt Massing plant auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 436/1 und 436, Gemarkung Wolfsegg, Markt Massing, die Erweiterung der bestehenden Kläranlage um einen Sandfang. Der neue Sandfang der Kläranlage Massing bindet in die grundwasserführende Schicht des Untergrunds ein. Für die Schaffung einer trockenen Baugrube ist eine Bauwasserhaltung erforderlich. Die Maßnahme wird für einen Zeitraum von bis zu 4 Monaten, von voraussichtlich Ende Mai 2025 bis Anfang September 2025, durchgeführt, bei einer Fördermenge von 30 l/s. Insgesamt beträgt die Gesamtentnahmemenge bis zu 250.000 m³.

Chlorid-Hintergrundwerte im Grundwasser von Niedersachsen 1 : 500.000

Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Chlorid im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Chlorid umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Chlorid-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung beträgt der Grenzwert für Chlorid im Trinkwasser 250 mg/L, der Schwellenwert für Grundwasser ist identisch. Durch Versalzungen im Küstenraum und in der Nähe natürlich vorkommender Salzstöcke kann es lokal zu erheblich höheren Konzentrationen kommen. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.

Wasserrechte für Grundwasser und Oberflächengewässer Hamburg

Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird seit #02.2025# nicht mehr aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „#Wasserbuch Hamburg#“ zu finden. Die ca. 30.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt: Grundwasser: - Absenken und sonstige Nutzung - Einleiten ins Grundwasser - Energiegewinnung - Entnahme aus Grundwasser Oberflächengewässer: - Anlage an/in/über Gewässern - Ausbau/Unterhaltung - Einleiten in Oberflächengewässer - Entnahme aus Oberflächengewässer - Hochwasserschutz - Stauen - Sonstige Nutzungen Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

Anfrage nach Umweltinformationen – Vion Waldkraiburg GmbH

Ich bitte um die Bereitstellung folgender Informationen bezüglich der Vion Waldkraiburg GmbH für die Jahre 2018 bis 2024: 1. Wasserverbrauchsdaten: - Der jährliche Frischwasserverbrauch des Unternehmens, differenziert nach Jahren. - Der Gesamtverbrauch von Wasser, aufgeschlüsselt nach Art der Nutzung (z. B. Frischwasser, Grundwasser, Oberflächenwasser). 2. Abwasserdaten: - Die jährlich angefallene Menge an Abwasser, einschließlich Angaben zur Art und Behandlung des Abwassers. 3. Genehmigungen: - Kopien aller Genehmigungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), insbesondere für die Entnahme von Grundwasser oder Oberflächenwasser, falls zutreffend. 4. Schlachtkapazität und Schlachtzahlen: - Angaben zur genehmigten maximalen Schlachtkapazität (Anzahl der Tiere pro Jahr). - Die tatsächlichen Schlachtzahlen (Anzahl geschlachteter Tiere pro Jahr). 5. Emissionen: - Daten zu allen relevanten Emissionen, die durch den Betrieb verursacht werden (z. B. Luftemissionen, Abwasseremissionen, Abfallmengen). 6. Umweltberichte und Monitoringdaten: - Berichte über Umweltüberwachung am Standort, falls vorhanden.

Grundwasserförderung im Rahmen der Errichtung einer geschlossenen Grundwasserhaltung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Teilunterkellerung

Für das o.g. Vorhaben ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich, um die Tiefbauarbeiten durchzuführen. Die Grundwasserabsenkung für die Baugrube soll mittels Spülfiltern im Vakuumverfahren erfolgen. Die Bohrstrecke beträgt 4,00m und die Eintauchtiefe bis zu 3,00 m. Es wird ein Ruhewasserpegel von 1,00 m u GOK angenommen. Die Grundwasserabsenkung wird für eine Dauer von sechs Wochen benötigt. Als durchschnittlicher Wasserdrang ergibt sich für die Wasserhaltungsmaßnahme aus den hydraulischen Berechnungen eine Menge von 6,05 m³/h, entsprechend 145,20 m³/d und insgesamt 6.098,40 m³. Es wird eine Gesamtfördermenge von 7.000 m³ beantragt. Die Reichweite des Absenktrichters berechnet sich zu R=63 m. Die Reichweite des Absenktrichters bei einer Absenkung von mindestens 0,5 m gegenüber dem Ruhewasserpegel beträgt R50=28 m. Das bei der Grundwasserabsenkung anfallende Wasser soll nach Passieren eines Sandfangs in den Vorfluter Este eingeleitet werden. Der Beginn der Maßnahme ist kurzfristig geplant. Der Bauherr beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Für das Vorhaben war gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. der Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

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