Titel:
Braunkohlenplan Tagebau Profen für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Profen bis zum Auslauf
Planungsstand:
verbindlicher Braunkohlenplan seit 09.09.2002
Inhalt:
* In Sachsen umfasst der Abbaubereich lediglich ca. 180 ha des Feldes Süd/D1 mit einem Vorrat von 21 Mill. t (Insellage des Standorts der Tagesanlagen D1/D3 durch Abbauführung in der Vergangenheit). Der Ersatz von Flurgehölzen im Bereich des alten Floßgrabenlaufs sowie der vom Abbau erfassten Aufforstungsflächen im Böschungssystem Profen-Nord bilden Schwerpunkte bei der Kompensation von Abbaueingriffen. Es erfolgen keine weiteren Eingriffe in das bestehende Infrastrukturnetz. Der Grundwasserabsenkungsbereich (Begrenzung auf das unbedingt erforderliche Maß) wird sich langfristig an den des östlich benachbarten Tagebaus Vereinigtes Schleenhain annähern.
* Derzeit erfolgt die Überbaggerung der ehemaligen Tagesanlagen im Bereich D1/D3. Die Verlagerung der Tagesanlagen in den Randbereich der Ortslage Profen ist abgeschlossen. Zur Sicherung der Förderstrecken des Folgefeldes Schwerzau (Braunkohlengewinnung begonnen 2006) wurden zur Querung der erforderlichen Bandanlagen (Abraum und Braunkohle) mit der Straße Profen-Hohenmölsen (Grüne Magistrale) sowie den Betriebsgleisen Tunnelröhren eingebaut.
* Im Zuge der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung erfolgt eine Oberflächengestaltung der Bergbaufolgelandschaft mit Tagebaugroßgeräten unter Einsatz der bei der Kohlefreilegung zu gewinnenden Abraummassen (Herstellung abwechslungsreicher Geländeformen). In Sachsen entsteht nach Verfüllung noch offener Restlöcher (ehemaliges Sachsenfeld, "Floßgrabenloch") eine zusammenhängende Kippenfläche unter vollständiger Schließung des Abbaubereichs. In den Abbaufeldern Schwerzau und Domsen verbleiben aufgrund des entstehenden Massendefizits später als Seen zu gestaltende Restlöcher.
* Das im Zuge der Abbautätigkeit zu hebende Sümpfungswasser wird überwiegend zur Restlochflutung im Südraum Leipzig (Cospudener, Zwenkauer See und Werbener See) eingesetzt (73 km lange Verbundleitung). Darüber hinaus erfolgt eine Bespannung der wiederhergestellten Abschnitte des im Zuge der Sanierung neu gebauten Floßgrabenlaufs. Sümpfungswässer werden auch zur Eigenversorgung der MIBRAG mbH (Kraftwerke Deuben, Wählitz) mit Brauchwasser genutzt.
* Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt aufgrund der vergleichsweise hohen Ertragspotenziale (Ackerzahlen um 50) über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Im Bereich der Neukippen herzustellende landwirtschaftliche Flächen sollen von vornherein strukturiert werden. Schwerpunkte der Forstwirtschaft bestehen in Neuaufforstungen (Altkippenbereiche nach freiwilliger Aufgabe der Landwirtschaft) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen). Nach Übernahme von zahlreichen Liegenschaften im Plangebiet durch die Stadt Pegau wurden in Zusammenarbeit mit der Stifung "Wald für Sachsen" weitere Aufforstungen durchgeführt.
* Der Komplex Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (Drehpunkt Kippe 1062, Aufschlussgraben Werben-Sittel, ehemalige Quarzitkippe AFB-Randschlauch, Nordufer Werbener See) ein, wobei in Teilbereichen Initialpflanzungen von Röhricht und Kleinseggenried erfolgen können. Aus Richtung Elsteraue soll entlang des Floßgrabens bis zum Werbener See ein Landschaftsverbund hergestellt werden. Die Elsteraue ist Bestandteil des FFH-Gebiets 218 "Elsteraue südlich Zwenkau". 460 ha der Kippe des ehemaligen Tagebaus Profen-Nord sind im Gebietsvorschlag der Landesregierung für das SPA-Gebiet "Bergbaufolgelandschaft Werben" integriert.
* Der Tagebaubereich weist aufgrund seiner künftigen landschaftlichen Ausstattung (Restseen, Wald, Sukzessionsflächen etc.) und seiner Einbindungsmöglichkeiten in die umgebende Landschaft mittelfristig günstige Freizeit- und Erholungspotenziale mit Schwerpunkt Sachsen-Anhalt (Domsener See 9,1 km², Schwerzauer See 8,1 km², nach 2030) auf. Am Werbener See bestehen bereits jetzt Bademöglichkeiten (Einklang mit Natur und Landschaft, Zuschnitt auf örtlichen Bedarf). Ein zentraler Aussichtspunkt besteht am Standort der ehemaligen Ortslage Stöntzsch ca. 1 km westlich von Pegau.
* Das Verkehrsnetz wird mit der in Betrieb genommenen Autobahn A 38, der geplanten Wiederherstellung einer leistungsfähigen Ost-West-Straßenverbindung als Ersatz für die in diesem Bereich seit 1967 unterbrochene B 176 und der geplanten Wiederherstellung der Ortsverbindungsstraße Werben-Muschwitz schrittweise aufgewertet (zugleich Erschließung der entstehenden Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz und an Bahnhöfe [SPNV]). Das Wegesystem auf der Kippe westlich der Stadt Pegau ist im Auftrag der LMBV mbH im Rahmen des III. VA BKS bereits in großen Teilen instand gesetzt worden (Zauschwitzer Weg, Coburger Straße bis Modellflugplatz). Die qualitative Verbesserung des Uferrundwegs am Restloch Werben soll im Jahr 2007 erfolgen.
Titel:
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegtenTagebaubereich Borna-Ost/Bockwitz
Planungsstand:
verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.08.1998
Inhalt:
* Die bergbauliche Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen.
* Im Zuge der Restlochflutung durch Eigenaufgehen (Grundwasserzufluss), d. h. ohne Einleitung von Flutungswasser aus dem aktiven Bergbau bzw. von Flussläufen, entsanden bis Ende 2005 der 1,7 km² große Bockwitzer See, der ca. 0,3 km² große Restsee Südkippe und der ca. 0,2 km² große Restsee Hauptwasserhaltung. Der ca. 0,1 km² große Restsee Feuchtbiotop entsteht durch Ansammlung von Oberflächenwasser in einer Geländesenke im Kippenmassiv. Der ca. 0,8 km² große, im Tagebaubereich Borna-Ost gelegene Harthsee war bereits Ende 1995 endgeflutet (Einleitung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Bockwitz bzw. Eigenflutung durch Grundwasserzufluss). Die Vorflutgestaltung schließt im Tagebaubereich Bockwitz den Verbund der Restseen mit Anbindung an die Eula und im Tagebaubereich Borna-Ost die Anbindung des Harthsees an den Harthbach zur Regulierung der Endwasserstände ein.
* Die in den Kippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen vorrangig auf Kippenflächen) sowie im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände (Kippenflächen Bereich Borna-Ost).
* Für Natur und Landschaft bestehen durch das Vorhandensein differenzierter Landschaftsstrukturen (Trocken- und Feuchtstandorte, Steilböschungsbereiche und Abbruchkanten, Wasserflächen, Wald, Offenland) vielfältige Entwicklungsbedingungen. Bedeutsame Landschaftselemente bilden Fließ- und Stillgewässer (Bürschgraben, Schenkenteiche, Restsee Feuchtbiotop, Blauer See, Grüner See), naturnahe Areale und Sukzessionsbereiche (Restsee Hauptwasserhaltung, Restsee Südkippe, Südbereich des Bockwitzer Sees und des Harthsees, Bereich der ehemaligen Kompostieranlage, Kippenflächen Bereich Südkippe und Südbereich Bockwitzer See, Bereich Feuchtbiotop, ehemelige Innenkippenzufahrt) und markante Oberflächenformen (Lerchenberg, Ringwall, Ostböschung des Bockwitzer Sees). Im August 2003 wurden wesentliche Teile der entstandenen Bergbaufolgelandschaft als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen.
* Freizeit und Erholung konzentrieren sich sowohl beim Bockwitzer See als auch beim Harthsee auf den Norduferbereich. Während am Harthsee bereits seit 1995 wassergebundene Erholungsnutzung (Badebetrieb) etabliert ist, bestehen am Bockwitzer See die Voraussetzungen dazu mit Erreichen der konzipierten Einstauhöhe von + 146 m NN (' Badestrand, Bootsanlegestelle). Es sollen Erholungsnutzungen eingeordnet werden, die den Charakter der Naturverbundenheit berücksichtigen.
* Die Verkehrserschließung (Anschluss an B 176, K 7933) wird künftig durch die Ortsumgehung Borna der B 95 zwischen Zedtlitz und Kesselshain und die vorgesehene Trasse der A 72 deutlich verbessert. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur weiteren Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Das Sanierungsgebiet wird durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen.
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 15.08.2025 jeweils einen Änderungsantrag zu den Anträgen vom 24.04.2024 für den Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit gemeinsamem UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 10 Abs. 4 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt.
Betroffen von den Vorhaben sind die Stadt Bochum, die Stadt Duisburg, die Stadt Essen, die Stadt Hattingen, die Stadt Mülheim (Ruhr), die Stadt Oberhausen und die Stadt Witten.
Die RAG AG betreibt seit über 50 Jahren die Zentralen Wasserhaltungen Robert Müser, Friedlicher Nachbar und Heinrich im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatten diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Mit den o. a. Änderungsanträgen stellt die RAG AG auf neuere Erkenntnisse über zu erwartende Grubenwassermengen durch das Niederschlagsgeschehen im Jahr 2024 für die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten drei Zentralen Wasserhaltungen ab.