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s/grunddwasser/Grundwasser/gi

Grundwassermessstelle Wrestedt F1, 600041871 im Landkreis Uelzen, Niedersachsen

Der NLWKN betreibt im Rahmen der Tätigkeiten als Gewässerkundlicher Landesdienst Niedersachsens zahlreiche Grundwassermessstellen in ganz Niedersachsen, die je nach Fragestellung unterschiedlichen Messnetzen und Messprogrammen innerhalb des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN) zugeordnet sind. Auf diesem Informationsportal werden verschiedene Messwerte und Datenauswertungen veröffentlicht. Die messstellenspezifischen Messwerte und Datenauswertungen liegen sowohl in tabellarischer als auch in graphischer Form vor, der Darstellungszeitraum ist auswählbar. Zusätzlich sind die für die Grundwassermessstellen zugrundeliegenden Stammdaten inklusive Ausbauschema und Bohrprofil verfügbar.

Grundwassermessstelle APP_GWMN_349

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_349 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EL15 : Bille - Altmoränengeest Süd. Es liegen insgesamt 31016 Messwerte vor. Es liegen außerdem 16 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Grundwasser-Messstelle 6504

Die Messstelle dient der Überwachung des Grundwassers in Berlin. Überwacht wird der Hauptgrundwasserleiter (GWL 1.3 + 2). Die Höhe der Geländeoberkante (GOK) liegt bei 54.08 m über NHN. Die Rohroberkante (ROK) liegt bei 54.75 m über NHN. Die Filteroberkante (FOK) liegt bei 31.13 m unter GOK. Die Filterunterkante (FUK) liegt bei 33.00 m unter GOK.

Grundwassermessstelle Bötzow, gegenü. Sauerholzweg 2 (Messstellen-Nr.: 33442484)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 33442484 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_N. Sie befindet sich in Bötzow, gegenü. Sauerholzweg 2 (im Unland). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Mwi 4/70. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_OH_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1970 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 34.17 m Geländehöhe: 33.70 m Filteroberkante: 26.36 m Filterunterkante: 24.86 m Sohle (letzte Einmessung): 29.72 m Sohle bei Ausbau: 23.86 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

vorübergehend freigelegtes Grundwasser

In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung von vorübergehend freigelegtem Grundwasser in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Wasserflächen, bei denen es sich in der Regel um Kiesgruben handelt, die keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes sind, sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Name (GEWNA); eindeutige Nummerierung (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um eine Wasserfläche handelt, die auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Ordnung (ORDN, hier: vorübergehend freigelegtes Grundwasser und ORND_KZ, hier: 9); Angaben, ob die Fläche vermessen wurde oder nicht (VERM und VERM_ERL); Fläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert.

im Grundwasser

Die nachhaltige Verbesserung der Hochwasservorsorge, des Hochwasserschutzes und des Hochwasserrisikomanagements in Dresden ist eine Generationenaufgabe. Der vom Stadtrat im Mai 2004 beauftragte und mit Beschluss vom August 2010 bestätigte Plan Hochwasservorsorge Dresden (PHD) verfolgt einen komplexen, gebietsbezogenen und gewässerübergreifenden Ansatz. Der erreichte Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen an der Elbe, an der Vereinigten Weißeritz, am Lockwitzbach, an den Gewässern zweiter Ordnung, im Grundwasser sowie im abwassertechnischen System (Kanalisation) wird regelmäßig aktualisiert bzw. dokumentiert und ist dauerhaft und öffentlich im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden verfügbar. Über 200 Einzelmaßnahmen, die in der Textfassung des Planes Hochwasservorsorge Dresden in der Version des Beschlusses V0431/10 vom 12.08.2010 (PHD 2010) thematisiert wurden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) dargestellt. Diejenigen Maßnahmen des PHD 2010, die nicht weiter verfolgt werden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) in grau dargestellt.

Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

IS BK 5 Bodenkarte zur Forstlichen Standorterkundung von NRW 1 : 5.000 - Datensatz

Datensatz des IS BK 5 Bodenkarte zur Forstlichen Standorterkundung von NRW 1 : 5.000. Der Datensatz gibt die Inhalte aller digital aufbereiteten großmaßstäbigen Bodenkarten, meist im Maßstab 1 : 5.000, wieder. Dazu wurden die einzelnen bodenkundlichen Kartierprojekte ("Verfahren") in ein weitgehend bruchfreies Gesamtpaket integriert. Weil die großmaßstäbige Bodenkarte nicht flächendeckend erstellt wurde, zeigt der Datensatz auch weiße, nicht kartierte Bereiche. Für diese Bereiche können bodenkundliche Informationen auf mittlerer Maßstabsebene dem Datensatz der BK50 entnommen werden. Jede einzelne Fläche wird bei Abruf der Informationen aus einem GIS beschrieben hinsichtlich Bodeneinheit, vereinfachtem Bodentyp, Bodenartengruppe des Oberbodens, Staunässe, Grundwasser (ehemalige und aktuelle Stufe), Schutzwürdigen Böden, Durchwurzelbarkeit, Forstliche Standortmerkmale, Notwendigkeit einer Bodenschutzkalkung, optimaler Flurabstand, Erodierbarkeit des Oberbodens, Kapillaraufstieg von Grundwasser, nutzbare Feldkapazität, Feldkapazität, Luftkapazität, gesättigte Wasserleitfähigkeit, Versickerungseignung, Kationenaustauschkapazität und weiterer Auswertungen.

Geringleiterblöcke Hamburg

Geringleiterblöcke auf der Hamburger Geest Die saale- und weichselkaltzeitlichen Eisvorstöße vor 300.000 bis 10.000 Jahren hinterließen neben Sand- und Schmelzwasserablagerungen eine ausgedehnte Moränenlandschaft, die auf der Hamburger Geest durch Geschiebelehme und Geschiebemergel (Tills) - das sind meist wasserstauende Geringleiter mit zum Teil über 30 Meter Mächtigkeit - charakterisiert werden kann. Die dargestellten Geringleiterblöcke sollen hierbei eine weitgehende Verdrängung von grundwasserleitenden Anteilen in den oberflächennahen Deckschichten darstellen. Durch die Sichtung der meisten Bohrungen mit einer Blockbildung bis zu einer Mindesttiefe oder – mächtigkeit von 10 Metern wird eine gute Geometrie dieser Blöcke abgebildet. Definition: Die oberflächennahen Deckschichten werden von wasserhemmenden Geringleitern bis mindestens zu einer Tiefe von circa 10 Metern (Unterkante unter Gelände) aufgebaut. Innerhalb dieser Deckschichten ist das Vorhandensein des ersten Hauptgrundwasserleiters unwahrscheinlich oder weitgehend ausgeschlossen. Lokal sind Überlagerungen von geringmächtigen Sandfolgen bis 5 Meter (gelb mit Schraffur) oder hydraulisch durchlässige geologische Fenster (Grundwasserleiter = gelb punktiert) möglich. Sand- oder Schuttauflagen bis zu einer Mächtigkeit von 2 Metern bleiben hierbei unberücksichtigt. Hinweis: für das oberflächennahe Grundwasser bedeutet dies, dass sich hier die Druckspiegel nicht ungehindert auf das Niveau in den Gleichenplänen im Geoportal ausdehnen können; siehe URL: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/wasser/grundwasser/gwgleichen-175968 In der Marsch erreichen Mächtigkeiten der wasserstauenden Deckschichten (Klei, Torf, Mudden) nur selten 10 m und wurden hier nicht berücksichtigt.

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