Objective: The multidisciplinary DIGISOIL consortium intends to integrate and improve in situ and proximal measurement technologies for the assessment of soil properties assessment and soil degradation indicators, going from the sensing technologies to their integration and their application in (digital) soil mapping (DSM). In addition, our SMEs experience will allow to take into account the feasibility of such developments based on economical constraints, reliability of the results and needs of the DSM community. In order to assess and prevent soil degradation and to benefit from the different ecological, economical and historical functions of the soil in a sustainable way, there is an obvious need for high resolution and accurate maps of soil properties. The core objective of the project is to explore and exploit new capabilities of advanced geophysical technologies for answering this societal demand. To this aim, DIGISOIL addresses four issues covering technological, soil science and economic aspects: (i) the validation of geophysical (in situ, proximal and airborne) technologies and integrated pedo-geophysical inversion techniques (mechanistic data fusion) (ii) the relation between the geophysical parameters and the soil properties, (iii) the integration of the derived soil properties for mapping soil functions and soil threats, (iv) the evaluation, standardisation and sub-industrialization of the proposed methodologies, including technical and economical studies.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Projekt baut auf den bisherigen Vorarbeiten der 'Steuerungsgruppe Flächenmanagement' des Deutschen Naturschutz Rings (DNR) im Rahmen der DBU-Projekte 'Flächenmanagement in Schutzgebieten' (2001) und 'Konzept zur eigentumsrechtlichen Sicherung von Naturschutzflächen' (2002) sowie den Aktivitäten der Naturstiftung David und des Bundesverbands Deutscher Stiftungen im Rahmen des Erfahrungsaustauschs der am Flächenerwerb interessierten Stiftungen auf. Im Rahmen des Projekts 'Entwicklung von Strukturen zur Liegenschaftsverwaltung für Naturschutzvorrangflächen' sollen für die momentan im Raum stehenden Problemfelder Rechts- und Haftungsfragen, Liegenschaftsdatenbank und Kostencontrolling spezifische Lösungen für Naturschutzflächenerwer-ber entwickelt, geprüft und abschließend allgemein aufgearbeitet werden. Im Einzelnen sollen Empfehlungsleitlinien für wichtige juristische Fragestellungen (insbesondere Klärung wesentlicher Haftungs- und Versicherungsfragen), eine modellhafte Liegenschaftsdatenbank und wirtschaftliche Hilfsinstrumentarien zur Erfassung der Kostensituation erstellt werden. Als zentrale Komponente ist die Entwicklung eines Liegenschaftsdatenspeichers anzusehen, der flurstücksgenau die administrative Handhabung des Grundeigentums einer Stiftung oder eines Verbandes ermöglichen soll. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Schaffung kompatibler Strukturen, die für die Zukunft die vergleichende Erhebung verschiedener Grundparameter gewährleisten. Ferner soll die Entwicklung dieser Instrumente auf Basis allgemein zugänglicher Standardsoftware erfolgen, so dass die interessierten Organisationen auch nach Abschluss des Projekts die gewonnenen Instrumentarien problemlos weiterentwickeln und auf ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen können. Bezüglich der Struktur der Kostenerfassung soll zunächst auf den aus artverwandten Bereichen bereits bekannten Kostenstellenplänen aufgebaut werden (so etwa auf jenen der Forstwirtschaft). Diese sind jedoch nach den besonderen Bedürfnissen einer gemeinnützig arbeitenden Organisation auszurichten. Dazu ist zunächst der genaue Bedarf der beteiligten Organisationen zu ermitteln, um diesen in einem Musterkostenstellenplan zusammenzufassen. Dieser ist schließlich in verschiedene Zuordnungskreise und -hierarchien so zu strukturieren, dass die einzelnen Kostenträger je nach benötigter Genauigkeit vom Flurstück bis zum Schutzgebiet zugeordnet werden können. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf jene Kosten zu richten sein, die den Stiftungen im Rahmen ihrer Gemeinwohlaufgaben erwachsen werden. Das Projekt (Aktenzeichen: 21130/ ) Fazit: Mit LieMaS in der Version 1.3 ist ein Grundgerüst geschaffen, das bereits jetzt sehr effiziente Möglichkeiten zur flurstücksgenauen Kostenbetrachtung, aber auch das Potenzial für weitere Vertiefungen bietet.
Es werden Wohnanlagen dokumentiert und evaluiert, die hohen Wohnwert bieten und unter baulichen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten auch künftigen Anforderungen gerecht werden können. Untersucht werden verdichtet geplante Wohnanlagen mit Reihenhäusern, Gartenhofhäusern und anderen Haustypen, die ein Wohnen (wie) im eigenen Haus ermöglichen und für die Eigentumsbildung in Frage kommen. Es wurden 24 Beispiele ausgewählt, die vermutlich diesen komplexen Qualitätsanforderungen entsprechen, zumindest interessante und diskussionswürdige Beiträge zur Entwicklung dieser Wohnformen sind. Sie werden dokumentiert, evaluiert und kommentiert. Dazu gehört auch eine Befragung der Bewohner. Wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Frage, welche Merkmale und Lösungen bei solchen Wohnanlagen auf 'Nachhaltigkeit' hinweisen und weiterführende Beiträge zu einem wertbeständigen und umweltgerechten Wohnungsbau sind. Mit dieser Arbeit sollen interessante und vorbildliche Lösungen bekannt gemacht werden. Beispielhaft wird aufgezeigt, wie hohe Qualitätsanforderungen umgesetzt werden können. Die Evaluation der Beispiele auch aus Nutzerperspektive und die fachliche vergleichende Analyse sollen den Blick für Qualität schärfen und zur Weiterentwicklung nachhaltiger Lösungen anregen.
Unterstützungsbeitrag Studie Schweiz. Nationalfonds. Projektziel: Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds / Studie Grundeigentümerstrategien und Nachhaltigkeit
Die Moore an der deutsch-niederlaendischen Grenze im nordwestlichen Teil des Kreises Borken zaehlen zu den letzten groesseren, zusammenhaengenden Moorgebieten Nordrhein-Westfalens. Die z.T. grenzueberschreitenden Gebiete repraesentieren Reste der ehemals ausgedehnten Moore am Suedrand der Norddeutschen Tiefebene. Die hier vorkommenden Relikte hochmoortypischer Pflanzengesellschaften stellen im Sinne der Habitat-Richtlinie prioritaere Lebensraeume dar. Auf deutscher Seite sind sie als besonderes Schutzgebiet (SPA) 'Moore und Heiden des westlichen Muensterlandes' der Kommission der Europaeischen Gemeinschaft gemeldet. Durch umfangreiche Gebietserweiterungen im Rahmen der FFH-Meldung werden diese prioritaeren Lebensraeume ergaenzt und miteinander vernetzt. Der Projektantrag bezieht sich auf zwei Teilbereiche des als SPA gemeldeten Gebietes, naemlich auf die nach nationalem Recht als Naturschutzgebiete ausgewiesenen Gebiete 'Amtsvenn/Huendfelder Moor' und 'Zwillbrocker Venn/Ellewicker Feld'. Beide Teilbereiche sind durch anthropogene Eingriffe stark ueberformt. Sie beherbergen jedoch trotz umfangreicher Entwaesserung und Abtorfung (in Teilbereichen bis 1980) bis heute eine grosse Anzahl gefaehrdeter, charakteristischer Tier- und Pflanzenarten. Die geplanten Massnahmen zielen auf den Erhalt, den Schutz und die Entwicklung der o.a. prioritaeren Lebensraeume ab. Durch Flaechenkauf ist eine Arondierung und Vernetzung der Schutzgebiete geplant und die Schaffung von Pufferzonen vorgesehen. Insbesondere soll durch den Ankauf die Voraussetzung fuer umfangreiche Wiedervernaessungsmassnahmen geschaffen werden. Die Wiederherstellung eines moortypischen Wasserhaushaltes ist zentrales Ziel dieses Antrages. Hierzu sollen die vorhandenen Entwaesserungsgraeben abschnittsweise angestaut werden, um eine moeglichst gleichmaessige Vernaessung der Moorflaechen zu erreichen. Darueber hinaus werden die als Folge der Entwaesserung aktuell verbuschten Gebiete wieder freigestellt und als Lebensraum fuer die gefaehrdeten Arten so wieder hergerichtet. Nach der Entbuschung sollen die freigestellten Flaechen fuer die Dauer des Projektes verstaerkt mit einer Schafherde beweidet werden, um eine erneute Verbuschung infolge vermehrtem Stockausschlag unmittelbar nach Durchfuehrung der Entbuschung zu verhindern. Die langfristige, ueber das LIFE-Projekt hinausgehende Pflege der freigestellten Moor- und Heideflaechen ist ueber die Biologische Station gesichert, u.a. ueber die ihr zur Verfuegung stehende Moorschnuckenherde. Von Massnahmen, die zu einer Verbesserung des Lebensraumes Hochmoor fuehren, profitieren auch die z.T. stark gefaehrdeten moortypischen Brutvoegel (z.B. Blaukehlchen). Ihre Bestaende werden gesichert und gefoerdert. Daneben bieten die Gebiete Arten, die aus der uebrigen intensiven genutzten Kulturlandschaft nahezu verschwunden sind, wie z.B. Schwarzkehlchen, Schafstelze und Wiesenpieper letzte Rueckzugsraeume.
Bevoelkerungswachstum, die Ansiedlung von Pastoralisten und die damit verbundene Verknappung von verfuegbarem Land fuer jeden Einzelnen zwingt die Landbesitzer in Nyabushozi, Uganda, die natuerlichen Ressourcen ihres Grundeigentums optimaler als bisher zu nutzen. Eine Moeglichkeit der Ressourcennutzung ist die Jagd auf Wildtiere. Nachdem besonders unter dem Amin-Regime in den 70er Jahren die Wildtierbestaende erheblich dezimiert, einige Arten sogar ausgerottet worden waren, wurden 1984 alle Formen der Jagd in Uganda verboten. Mittlerweile haben sich einige Wildtierbestaende soweit erholt, dass die Jagd wieder legalisiert werden kann. Im Rahmen eines Pilotprojektes der Uganda Wildlife Authority soll die konsumptive Nutzung von Impalas in Nyabushozi erlaubt und durchgefuehrt werden. Da die Gefahr einer nicht nachhaltigen Nutzung besteht, muessen Richtlinien und Kontrollmassnahmen eingefuehrt werden. Genaue biologischhe Hintergrunddaten, die momentan nicht zur Verfuegung stehen, sind fuer die Erarbeitung solcher Richtlinien notwendig. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen zuverlaessige Angaben zum Fortpflanzungs- und Nutzungspotentials der Impalas erarbeitet werden, um den Interessenten und Betroffenen Daten und Empfehlungen fuer eine Planung der nachhaltigen Nutzung zu liefern. Erwartete Ergebnisse: Die Populationsdynamik und die Verbreitung der Impalapopulation in Nyabushozi, Uganda ist erfasst. Die Daten zur Populationsgroesse, zur Alters- und Geschlechtsstruktur, zur Reproduktionsrate und zur Mortalitaetsrate der Impalas sind aufgearbeitet und eine Aussage ueber das Fortpflanzungs- und Nutzungspotentials der untersuchten Wildtiere ist getroffen. Ein Monitoringprogramm fuer die Erfassung des Impalabestandes in Nyabushozi ist erarbeitet. Der Counterpart und Ranger sind in das Monitoringprogramm eingewiesen, so dass sie es selbstaendig weiterfuehren koennen. Anwendungsrelevanz und Verwertungszusammenhang: Die Ergebnisse werden im Rahmen des Pilotprojekte gemeinsam mit der Uganda Wildlife Authority, den Distrikts, den Landbesitzern und potentiellen Jaegern in Nutzungsplaene umgesetzt. Das Pilotprojekt in Nyabushozi wird richtungsweisend fuer andere Regionen in Uganda sein, in denen man einer konsumptiven Nutzung von Wildtieren zustimmt.
Planungsschäden gelten in der kommunalen Wirklichkeit als Reizwort. Ihre Geltendmachung hat in der Vergangenheit vielfach dazu geführt, dass städte-baulich an sich notwendige und aus kommunaler Sicht erwünschte Planänderungen unterblieben sind. Vielerorts war man aufgrund der drohenden Entschädigungsansprüche nicht einmal bereit, offensichtliche Fehlplanungen zu beseitigen. Daher scheinen Planungsschäden wie ein Damoklesschwert über der Bauleitplanung zu schweben. Das Planungsschadensrecht wurde zuletzt im Jahre 1976 reformiert. Es sollte die Sozialpflichtigkeit des Grundeigentums betont und den Gemeinden die Anpassung von Bebauungsplänen an urbane und wirtschaftliche Entwicklungen erleichtert werden. Vor dem Hintergrund der nunmehr formalisierten Eigentumsdogmatik stellt sich die Frage, ob einfach-gesetzliche Regelungen, die aus einer Zeit vor dem Wandel der dogmatischen Grundlagen stammen, mit diesen Veränderungen Schritt halten können. Außerdem darf nicht übersehen werden, dass die Verortung von hoheitlich angeordneten Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen in das System des Art.14 GG nach wie vor mit großen Unsicherheiten belastet ist. Hinsichtlich des Naturschutz- und Denkmalschutzrechts sind die in diesen Rechtsgebieten relevanten Nutzungsbeschränkungen durchaus unterschiedlich im Hinblick auf deren Eingriffsqualität beurteilt worden. Für die Entschädigungstatbestände der Paragraphen 39-44 BauGB haben die strukturellen Neuerungen der Eigentumsdogmatik bislang jedoch wenig Beachtung gefunden. Durch die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts im kürzlich ergangenen Beschluss zum Götzenturmpark der Stadt Heilbronn hat diese Diskussion nunmehr auch das Planungsschadensrecht erreicht. Veränderte ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingen zwingen mehr als bisher zu Planänderungen. Die Bauleitplanung kann ihre Funktion zur Steuerung der weiteren städtebaulichen Entwicklung nur dann wirkungsvoll erfüllen, wenn sie Lösungen für die sich stellenden Probleme bereit hält. Ebenso darf nicht übersehen werden, dass gegenwärtig der Handlungsspielraum der Kommunen stark eingeschränkt ist, weil sich deren Finanzsituation zunehmend verschlechtert. Auch vor diesem Hintergrund lohnt es sich, über die Rechtfertigung eines eher großzügigen Entschädigungssystems, wie es in den Paragraphen 39-44 BauGB vorzufinden ist, nachzudenken. Der Verfasser greift die genannten Problemstellungen auf und entwickelt dazu differenzierte Lösungsansätze. In einem ersten Schritt geht er ausführlich auf die sich stellenden verfassungsrechtlichen Fragen ein und erarbeitet dogmatisch schlüssige Kriterien zur Beurteilung von Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen des Eigentums. In einem zweiten Schritt erfolgt eine umfassende Auseinandersetzung mit den einzelnen Entschädigungstatbeständen. Indes beschränkt sich die Untersuchung nicht auf die Darstellung der geltenden Rechtslage. ...
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Umsetzung von Landschaftspflege und -entwicklung ist gekennzeichnet durch Mängel in der Organisation und Finanzierung aber v.a. auch durch Akzeptanzprobleme bei den Grundeigentümern. Wesentliche Ziele des Projektes sind die verstärkte Einbindung der Grundeigentümer in Planung und Durchführung von Landschaftspflege und -entwicklung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Vertragsnaturschutzes. Dabei stehen zwei Fragestellungen im Vordergrund: Wie läßt sich die Teilnahmebereitschaft der Grundeigentümer erhöhen und unter welchen Voraussetzungen wären Grundeigentümer bereit, Landschaftspflegemaßnahmen durchzuführen, bzw. eigene Flächen für eine naturnahe Landschaftsentwicklung zur Verfügung zu stellen? Wie lassen sich Jagdgenossenschaften als Träger von Flächen bzw. als Koordinatoren von Landschaftspflegeprojekten gewinnen ? Fazit: Grundeigentümer haben schon immer in Eigenregie Aufgaben der Landschaftspflege übernommen. Zu einem hohen Know-how in der praktischen Durchführung der Maßnahmen gesellt sich das ausgeprägte Eigeninteresse, für die Pflege und Entwicklung der Natur in der heimatlichen Umgebung Sorge zu tragen. Der ZJEN hat als Ausfluß der Studie mit seiner 'Stiftung Kulturlandpflege' ein Instrument geschaffen, um dieses Handlungspotential noch stärker zu aktivieren sowie handlungsbereiten Grundeigentümern eine organisatorische Plattform und ständig verfügbare Ansprechpartner vor Ort zu bieten. Sie soll in enger Kooperation mit den Landkreisen bei allen Planungen im ländlichen Raum als Transmissionsriemen zu den Hauptbetroffenen von Naturschutz und Landschaftspflege, den Grundeigentümern, fungieren. Die Umsetzung von Zielen des Naturschutzes kann nur dann gelingen, wenn auf Seiten der Grundeigentümer eine möglichst hohe Akzeptanz, Mitwirkungsmöglichkeit und Eigenverantwortlichkeit gewährleistet sind.
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| Bund | 16 |
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| Förderprogramm | 16 |
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| offen | 16 |
| Language | Count |
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| Deutsch | 15 |
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| Boden | 11 |
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