Beschreibung: Räumliche Verbreitung ausgewählter makrozoobenthischer Arten in der deutschen Bucht. Datenquelle: Daten aus Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in der AWZ der Nordsee und Forschungsdaten des Alfred-Wegener-Instituts (AWI), Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung; Erfassungszeitraum: 1997 bis 2011, hauptsächlich Frühjahrs- und Herbstdaten (UVS-Daten), aber auch Sommer- und Winterdaten (AWI-Daten) Beprobungsstandards: Die Daten aus UVSn folgen dem Standarduntersuchungskonzept StUK 1-3 (BSH 2007); AWI-Daten dem ICES Standard (Rumohr 1999) Beprobungsgerät: hauptsächlich van-Veen-Greifer (0,1 qm, 30-95 kg je nach Sediment), wenige Stationen Kastengreifer (0,1 qm, 160 kg), für Nephrops norvegicus und Goneplax rhomboides Baumkurre und Dredge (1-3 m Breite) Probennahme: 1-3 Parallelproben pro Station, Siebung über 1 mm, Fixierung in Seewasser-gepuffertem Formalin, Daten aus Kurre/Dredge an Bord erfasst oder Unterproben eingefroren, Abundanz und Biomasse (g Nassgewicht) pro Art Datenauswertung: Fachinformationssystem für benthische Invertebraten; Prüfung der Qualität, Datenharmonisierung, Produkterstellung durch das AWI Produktbeschreibung: Grid: 5x5 qkm für Greiferdaten, 10x10 km² für Daten zu N. norvegicus und G. rhomboides aus Baumkurrendaten; Vorhandene auswählbare Parameter: Anzahl der Stationen, Minimum, Maximum, Mittelwert, Median und Standardabweichung der Dichte (m-2) je Art; Klassifizierungsmethode: Natürliche Unterbrechungen (Jenks-Caspall-Algorithmus); Die Produkte enthalten eine unterschiedliche Klassifizierung der Dichten je Art! Hinweis: Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Wertebereiche! Rumohr, H. (1999). "Soft bottom macrofauna: Collection, treatment, and quality assurance of samples." ICES Techniques in Environmental Sciences, No. 27: 1-19. BSH (2007): Standard "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 3)", Hamburg. Weitere Informationen finden Sie unter: https://gdi.bsh.de/de/data/Benthos-Density_Information_Benthos_Dichte_DE.pdf
Das Bundesamt für Naturschutz stellte am 12. Mai 2014 in Bonn eine neue Rote Liste der Meeresorganismen vor. Von allen untersuchten Arten der Fische, bodenlebenden Wirbellosen und Großalgen der deutschen Küsten- und Meeresgebiete stehen 30 Prozent auf der Roten Liste und sind damit als gefährdet einzustufen. Die aktuelle Rote Liste ist die bisher umfassendste nationale Gefährdungsanalyse für Meeresorganismen. Sie entstand in sechsjähriger Arbeit und beruht auf den Analyseergebnissen für gut 1.700 Arten. Drei Gefährdungsfaktoren haben sich nach Meinung des BfN und der Autoren der Roten Listen als besonders bedeutsam herausgestellt: 1. Die Fischerei, vorwiegend die Grundschleppnetzfischerei, beeinträchtigt nicht nur die Fischfauna, sondern darüber hinaus den gesamten Lebensraum von Nord- und Ostsee inklusive der Nahrungsnetze. 2. Die Nährstoffeinträge mit anschließenden Mikroalgenblüten verringern den Lichteinfall in größere Tiefen und erhöhen die Schwebstofffracht im Wasser, was vielen Großalgen zu schaffen macht und den wirbellosen Tierarten, die ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren. 3. Die Abbau- und Baggerarbeiten zerstören den Lebensraum fest sitzender Arten schlagartig.
Ein internationales Forscherteam untersuchte erstmals großflächig die europäischen Meere auf Müll. Die Ergebnisse erschienen am 30. April 2014 im Online-Fachblatt PLOS ONE. Mit Hilfe von Grundschleppnetzen, Videoaufzeichnungen und Fotos wurde das Müllvorkommen in 32 verschiedenen Meeresgebieten im Nordost-Atlantik, im Arktischen Ozean und im Mittelmeer erforscht. Einige stammten aus flachen Gewässern in Küstennähe, andere aus einer Tiefe von über 4500 Metern. Erstmalig wurde in einer Studie zum Thema Müll im Meer eine so große Bandbreite verschiedener Lebensräume abgedeckt. Müll fand sich überall: in Küstennähe, am Kontinentalsockel, an Unterwassergebirgen bis hinab in die Tiefsee. Die größten Mengen entdeckten die Forscher in der Nähe dicht besiedelter Ballungsräume und in Tiefseegräben. Zu den Fundstücken gehören Fischereigeräte und -netze, Glasflaschen, Metall. In knapp der Hälfte aller Videoaufnahmen und in fast allen Schleppnetzproben entdeckten die Wissenschaftler Kunststoff. Der Plastikabfall ist schon bis in die Hohen Breiten der Arktis vorgedrungen. Die Studie entstand unter der Leitung der Universität der Azoren und ist ein Ergebnis des EU-geförderten Forschungsprojektes HERMIONE.
Am 19. Juli 2012 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neuregelung der Tiefseefischerei vor. Danach soll der Einsatz von Grundschleppnetzen und Stellnetzen ab 1000 Meter Wassertiefe in sämtlichen EU-Gewässern und der Hohen See des Nordost-Atlantik untersagt werden. Für bestimmte Fischereien soll das Verbot bereits ab 500 Meter Tiefe gelten. Der Kommissionsvorschlag bezieht sich auf 50 kommerziell genutzte Fischarten und sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor.
Greenpeace Aktivisten versenken tonnenschwere Steine auf dem Meeresgrund des Sylter Außenriffs, ein seltenes Steinriff in der Nordsee, das rund 35 Seemeilen westlich von Sylt gelegen ist. Die Natursteine sollen die Zerstörung des Schutzgebiets durch Grundschleppnetze sowie Sand- und Kiesabbau verhindern.
Seegräser bilden produktive Lebensräume für eine Vielfalt von Lebewesen in den Flachwasserbereichen der Küsten- und Übergangsgewässer. In dichtbewachsenen Seegraswiesen schützen sie das Sediment vor Erosion und fördern die Ablagerung von Schwebstoffen. Sie filtern Nährstoffe aus dem Wasser und speisen sie auf diese Weise in das Nahrungsnetz ein. Auf den Seegraspflanzen können epiphytische Algen wachsen, die ihrerseits von Schnecken und anderen Wirbellosen abgeweidet werden. Zwischen den Blättern finden kleinere Tiere, wie z. B. juvenile Muscheln, Krebstiere und Fische Schutz. Die heutzutage verschwundenen sublitoralen Seegraswiesen wurden von verschiedenen Fischarten als Laichsubstrat und Kinderstube genutzt. Für Wasservögel wie Ringelgänse und Pfeifenten bilden Seegraswiesen eine Nahrungsquelle. Gegenwärtig sind die meisten Seegrasbestände des Wattenmeeres in der mittleren bis oberen Gezeitenzone entlang der Leeseiten der Inseln oder hoher Sandbänke zu finden sowie in geschützten Bereichen entlang der Festlandküste. Von den zwei in der Nordsee vorkommenden Seegrasarten der Gattung Zostera kommt das kleinere und sehr schmalblättrige Zwergseegras ( Zostera noltii ) am häufigsten vor. Auf geeigneten Flächen bildet es mehr oder weniger dichte Wiesen aus, die aufgrund der meist mehrjährigen Rhizome sehr lagestabil sein können. Das Zwergseegras wird häufig begleitet vom Echten Seegras ( Zostera marina ), das zurzeit nur mit seiner schmalblättrigen Wuchsform im Gezeitenbereich des Wattenmeers vertreten ist. Diese einjährige Varietät pflanzt sich überwiegend über Samen fort, und ihr Vorkommen ist daher unbeständiger. Eine mehrjährige, breitblättrige Form des Echten Seegrases war bis Ende der 1920er Jahre im Bereich der Niedrigwasserlinie und darunter verbreitet. Infolge eines epidemischen Seegrassterbens in den frühen 1930er Jahren sind diese Bestände erloschen und konnten sich bislang nicht wieder regenerieren. Verursacht wurde das Seegrassterben vermutlich durch anormal bewölkte und/oder warme Jahre und den Befall mit einem Schleimpilz ( Labyrinthula zosterae ). Etwa seit den 1950er bis in die 1990er Jahren erlitten auch die im Gezeitenbereich (Eulitoral) verbleibenden Seegrasbestände deutliche Rückgänge, die vermutlich auf menschliche Einwirkungen zurückzuführen sind ‒ zunächst im südlichen (niederländischen), später im zentralen Niedersächsischen Wattenmeer. Auch im nördlichen Wattenmeer wurden seit den 1980er bis Mitte der 1990er Jahre Bestandsrückgänge beobachtet. Als die übergreifenden Faktoren, die sich auf den Zustand der Seegräser im Wattenmeer auswirken, gelten Eutrophierung und Hydrodynamik: Seegräser sind für ihr Wachstum auf lagestabile Sedimente angewiesen und reagieren anfällig auf Sedimentumlagerungen, die z. B. durch Meeresströmungen, Wellenschlag und Sturmfluten verursacht werden. Daher gehören mechanische Störungen durch Erosion oder vermehrte Sedimentation z.B. durch Veränderungen der Hydrodynamik, Baumkurrenfischerei oder Baggermaßnahmen zu den bedeutenden Stressoren. Auch Landgewinnungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an den äußeren Salzwiesen, die die Sedimentationsraten erhöhen, können einen negativen Effekt haben. Weiterhin sind Seegräser an niedrige Nährstoffkonzentrationen angepasst und werden durch die Eutrophierung der Gewässer auf unterschiedliche Weise geschädigt. Zum einen durch direkte toxische Wirkungen hoher Ammonium- oder Nitratkonzentrationen, zum anderen indirekt durch gesteigerten Bewuchs mit Kleinalgen (Epiphyten) oder Überdeckung durch Grünalgen (Makroalgen), deren Entwicklung ebenfalls von der Nährstoffversorgung beeinflusst wird. Sowohl mechanische Störungen als auch die Folgen der Eutrophierung führen häufig zu einer Beeinträchtigung des Lichtklimas z. B. aufgrund erhöhter Trübung durch das Baggern und Verklappen von Sedimenten oder infolge dichter Phytoplanktonblüten. Dazu kommen Beeinträchtigungen durch Herbizide und andere Schadstoffe, den Verlust landnaher Habitate durch Baumaßnahmen des Küstenschutzes, regional verminderte landseitige Süßwasserabflüsse sowie Klimaveränderungen, den Anstieg des Meeresspiegels bei festgelegter Küstenlinie (coastal squeezing) und die globale Erwärmung. Vor diesem Hintergrund wirken außerdem Faktoren wie extreme Wetterereignisse (Sturmflut, Eisgang) und biotische Interaktionen mit Pflanzenfressern, Konkurrenten oder Krankheiten. Wegen der Kombinationswirkungen aller Einflussfaktoren, die sich teils verstärken, aber auch aufheben können, sind die genauen Ursachen lokaler Bestandsveränderungen oft nur unscharf zu benennen. Dennoch gelten Seegraswiesen insgesamt als guter Indikator für den Zustand des Ökosystems, weil sie ein wichtiger Zeiger für Eutrophierungseffekte, hydromorphologische und weitere Belastungen sind, der schnell und gut sichtbar auf veränderte Umweltbedingungen reagiert. Im Hinblick auf die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gilt daher der Erhaltungszustand der Seegräser im Gezeitenbereich als wichtiger Indikator für die Auswirkungen der Eutrophierung in Küsten- und Übergangsgewässern, mindestens alle sechs Jahre überwacht wird. Grundsätzlich ist für eine gute ökologische Qualität im Wattenmeer die Anwesenheit beider Arten, Zostera marina und Zostera noltii, erforderlich, während der Flächenanteil der Seegraswiesen im Gezeitenbereich als gebietsspezifisch für Teilbereiche des Wattenmeeres gilt. Im Sublitoral, dem ständig wasserbedeckten Bereich des Wattenmeeres, kommt Seegras nach derzeitigem Kenntnisstand heute nicht mehr oder höchstens vereinzelt vor. Das Fehlen des Seegrases im Sublitoral geht bislang nicht in die Bewertung nach WRRL ein. Zur Bewertung der Seegräser für den Bereich der Nordsee steht das Verfahren " Assessment tool for intertidal seagrass in coastal and transitional waters - Bewertungsinstrument für intertidales Seegras in Küsten- und Übergangsgewässern (SG) “ ( Kolbe 2006 ) zur Verfügung.
Zu viel Müll, zu viel Nährstoffeinträge im Nordostatlantik Im September 2023 wurde der neue Qualitätszustandsbericht des Oslo-Paris-Abkommens zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) der Öffentlichkeit präsentiert. Hierbei handelt es sich um die umfassendste Bewertung des ökologischen Zustands für den Nordostatlantik, die jemals erfolgte. Trotz langjähriger Schutzbemühungen ist noch kein guter Zustand erreicht. Im Ergebnis zeigen die umfangreichen Bewertungen, dass weite Teile des Nordostatlantiks, einschließlich unserer Nordsee, aufgrund vielfältiger anthropogener Belastungen in keinem guten Zustand sind. Die Abfallmengen im Meer bleiben trotz Anzeichen einer Verbesserung hoch. Mikroplastik ist überall zu finden. Meereslebewesen kommen häufig durch Verstrickung und Aufnahme von Müllteilen zu Schaden. Die Nährstoffeinträge sind weiterhin zu hoch und führen zur Überdüngung ( Eutrophierung ) küstennaher Gebiete. Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits deutlich messbar. In Folge haben die Freiwasser-Lebensräume im OSPAR -Meeresgebiet in den vergangenen 60 Jahren weitreichende Änderungen erfahren, beispielsweise in der Artenzusammensetzung und dem Vorkommen des Phyto- und Zooplanktons. Die Lebensräume am Meeresboden sind zudem durch die bodenberührende Grundschleppnetzfischerei geschädigt. Die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe bereitet weiterhin Anlass zur Sorge. Der Qualitätszustandsbericht 2023 von OSPAR (Quality Status Report; QSR) besteht aus mehr als 120 Bewertungen. Der Bericht deckt verschiedene Aspekte ab, darunter Artenvielfalt und Lebensräume sowie menschliches Handeln, das sich auf die Meeresumwelt auswirkt. Eine derartige Bewertung erfolgt nur alle 10 Jahre und ist das Ergebnis der gemeinsamen Anstrengung von mehr als 400 Experten*Innen und politischen Vertretern der 16 OSPAR-Vertragsstaaten. Wissenschaftler*Innen des Umweltbundesamtes haben einen substantiellen Beitrag vor allem für die Bewertungen zu den Themen Müll im Meer, Eutrophierung, Schadstoffe und Klimawandel geleistet. In den nächsten Jahren kommt es darauf an, die Ergebnisse dieses Berichtes zu nutzen, um weitere gezielte Maßnahmen zur Reduktion anthropogener Belastungen festzulegen. So soll eine deutliche Verbesserung des Zustands des Nordostatlantiks mit Blick auf die Zielsetzungen der Nordostatlantik-Umweltstrategie 2030 erreicht werden. Das Umweltbundesamt setzt sich durch die aktive Mitarbeit in relevanten OSPAR-Arbeitsgruppen dafür ein, dass die OSPAR-Vision von einem „sauberen, gesunden und biologisch diversen Nordost-Atlantik, der produktiv und resilient gegenüber Klimawandel und Ozeanversauerung ist und nachhaltig genutzt wird“ Realität werden kann.
Anlage II - Zusatzsignale für nahe beieinander fischende Fahrzeuge Allgemeines Die hier aufgeführten Lichter müssen, wenn sie in Übereinstimmung mit Regel 26 Buchstabe d gezeigt werden, dort angebracht sein, wo sie am besten gesehen werden können. Sie müssen mindestens 0,9 Meter voneinander entfernt sein, jedoch niedriger als die Lichter nach Regel 26 Buchstabe b Ziffer i und Buchstabe c Ziffer i. Die Lichter müssen über den ganzen Horizont in einer Entfernung von mindestens 1 Seemeile sichtbar sein, jedoch in einer geringeren Entfernung als die in diesen Regeln für fischende Fahrzeuge vorgeschriebenen Lichter. Signale für Trawler Fahrzeuge von 20 oder mehr Meter Länge zeigen beim Trawlen , gleichviel ob mit pelagischen Netzen oder mit Grundschleppnetzen beim Ausbringen der Netze: zwei weiße Lichter senkrecht übereinander; beim Einholen der Netze: ein weißes Licht senkrecht über einem roten Licht; wenn das Netz an einem Hindernis hakt: zwei rote Lichter senkrecht übereinander. Jedes Fahrzeug von 20 oder mehr Meter Länge, das im Gespann trawlt , zeigt bei Nacht ein Scheinwerferlicht, das voraus und zum anderen Fahrzeug des Gespanns gerichtet wird; beim Ausbringen oder Einholen ihrer Netze oder wenn ihre Netze an einem Hindernis haken, die unter Nummer 2 Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter. Ein Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge darf beim Trawlen , gleichviel ob es ein pelagisches Netz oder ein Grundschleppnetz verwendet oder im Gespann trawlt , die nach den Buchstaben a oder b vorgeschriebenen Lichter führen. Signale für die Fischerei mit Ringwaden Fahrzeuge, die mit Ringwaden fischen, dürfen zwei gelbe Lichter senkrecht übereinander zeigen. Diese Lichter müssen abwechselnd jede Sekunde derart blinken, dass das obere an ist, wenn das untere aus ist und umgekehrt. Diese Lichter dürfen nur gezeigt werden, solange das Fahrzeug durch sein Fanggerät behindert ist. Stand: 15. Juli 1977
Anlage 5 - Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen (zu § 34) Die nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 genannten Gebieten zu erstrecken. 1. Tätigkeiten der Schiffsoffiziere und Kapitäne mit Befähigungszeugnissen nach § 33 Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen auszuüben: 1.1 Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes, 1.2 Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes, 1.3 Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs, 1.4 Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb und während der Fischerei, 1.5 Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb, 1.6 Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes, 1.7 Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes, 1.8 Vorbereitung des Schiffes für den Fischfang, 1.9 Fürsorge für den Fang während der Reise und im Hafen, 1.10 Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben, 1.11 Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung, 1.12 Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord, 1.13 Instandhaltung, 1.14 Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und 1.15 Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben. 2. Allgemeine Ausbildungsziele Nautische Wachoffiziere BKW und Kapitäne BKü sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden. Nautische Wachoffiziere BGW sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen. 3. Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Nautischen Wachoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen: 3.1 Navigation 3.1.1 Terrestrische Navigation Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Kursbestimmung Standlinien, Schiffsorte und Koppeln Loxodromische und orthodromische Navigation x x Stromnavigation Nautische Druckschriften und Veröffentlichungen Arbeiten in der Seekarte, Seezeichen und Betonnungssysteme Kompasskontrollverfahren Grundlagen der Gezeiten 3.1.2 Astronomische Navigation Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Standlinien und Schiffsorte x Orientierung am Sternenhimmel x Kompasskontrollverfahren x 3.1.3 Technische Navigation Lot- und Fahrtmessanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Hydroakustische Grundlagen, Schall und Schallausbreitung im Wasser Grundverfahren der Ortung unter Wasser x Echolote, Sonare, Netzsonde und Catchsensoren, Aufbau, Wirkungsweise, Bedienung und Auswertung von Lotbilder x Auswertung der Messergebnisse von Lot- und Fahrtmessanlagen Kompassanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise Erd- und Schiffsmagnetismus, Kompensation Satellitennavigationsverfahren Radaranlagen, Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung Radarnavigations- und Plottverfahren, ARPA -Anlagen ECDIS , Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung x Bridgeteam Management x Selbststeueranlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise 3.2 Seeschifffahrtsrecht 3.2.1 Öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Vorschriften über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Flaggenrecht x Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz Seearbeitsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung und Umweltschutz SOLAS x Internationale und nationale Vorschriften zum Schutze der Meere ( MARPOL ) Internationale und nationale Verkehrsvorschriften ( KVR ) Fischereirecht Seevölkerrecht x Vorschriften über das Führen von Schiffs-, Fang- und Öltagebüchern; elektronisches Fangtagebuch Schiffsregisterordnung x Konsular-, Pass- und Ausländerrecht x Strandordnung Amtliche Schiffspapiere Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Die für die Schiffssicherheit und Arbeitsschutz zuständigen Stellen und ihre wesentlichen Aufgaben x Sozialversicherungsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsrecht x 3.3 Seemannschaft 3.3.1 Sicherheitstechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Brandschutz, Brandbekämpfung Rettung von Personen, Schiff und Ladung, Verhalten bei Schiffsunfällen Überleben in Seenot, Sicherheitsdienst Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen 3.3.2 Ladungs- und Fangtechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Aufbau, Wirkungsweise und Handhabung von pelagischen Schleppnetzen, Grundschleppnetzen und Langleinenfischerei Berechnungen am Fanggerät, Netzen und Netzteilen, Schnittrhythmus, Anstellung von Netzteilen, schräge Kante und Laschenverstärkung Scherbretter, Aufbau, Wirkungsweise, Handhabung, Anstellung und Berechnung Pflege und Behandlung von Kurrleinen an Bord Ladungs- und Seetüchtigkeit Umschlageinrichtungen, Laderaumeinrichtungen und Ballastverteilung Tragfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Schiffes 3.3.3 Konstruktion und Bau des Schiffes Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Schiffsbauteile, Schiffbau und Schiffsverbände x Fischverarbeitungsanlagen x Werftunterlagen, Freibord, Vermessung und Klassifikation Bau- und Reparaturaufsicht x 3.3.4 Stabilität und Trimm des Schiffes Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und Trimm Einflüsse auf die Stabilität x Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes x 3.3.5 Manövrieren Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, auf dem Revier, auf See, in schwerem Wetter, im Eis und während des Aussetzens, Schleppens und Hieven des Fanggerätes Aufbau und Wirkungsweise von Steuereinrichtungen x Manövriereigenschaften, Manövrierversuche und Manöverunterlagen Anker- und Schleppmanöver Maßnahmen bei Suche und Rettung und Hilfeleistung Sicheres Führen des Fanggerätes über den Meeresgrund x 3.4 Schiffsbetriebstechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Kraft- und Antriebsmaschinen x Apparate und Behälter, Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz Lesen von technischen Zeichnungen Wellenleitung, Propeller und Ruderanlagen; Aufbau und Wirkungsweise x Stromverteilung, Grundlagen der Schiffsautomation x Hydraulik x Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung x x 3.5 Meteorologie und Ozeanographie Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Grundlagen der Meteorologie und Ozeanographie Aufbereitung meteorologischer und ozeanographischer Informationen Meteorologische Instrumente, Ablesen, Aufbau und Wirkungsweise x Wetterlagen und Wetterentwicklungen Typische Wetterlagen und Klimate 3.6 Fischereibiologie und Lebensmittelhygiene Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Mariner Lebensraum Nutzfischarten Nachhaltige Fischerei Lebensmittelhygiene Verordnung, Hygienekonzept HACCP Postmortale Veränderungen, Totenstarre ( Rigor mortes ) Fischverderb, Verderbgeschwindigkeit und Einfluss der Temperatur Qualitätseinschätzung der gefangenen Rohware, Karlsruher Schema, Qualitätsindexmethode Konservierungsmethoden auf See; Kühlen und Frosten 3.7 Nachrichtenwesen und Funkverkehr Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Nachrichtenverkehr nach dem internationalen Signalbuch Allgemeines Betriebszeugnis für Funker ( GOC ) x Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker ( ROC ) 3.8 Medizinische Behandlung von Verletzten und Erkrankungen Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Diagnose und Behandlung x Grundlagen der Schifffahrtsmedizin Anatomie x Physiologie, einschließlich Ernährungs-, Arbeits- und Klimaphysiologie x Medizinische Schiffsausrüstung, Anwendung der Arzneimittel x Maritime Medizin-Verordnung x Funkärztliche Beratung Injektionstechnik, Verbandlehre, Krankenpflege und Wundbehandlung x Erkrankungen und Verletzungen von Hals, Nase, Ohren, Augen und Haut x Innere Erkrankungen und Infektionskrankheiten, Impfungen x Nerven- und psychische Erkrankungen, Suchtprobleme x Not- und Unfallbehandlung (Schnittwunden, Knochenbrüche etc. ) x Vergiftungen x Medizinische Probleme bei Seenot Tropenkrankheiten x x Unfallmeldungen x Erweiterte Erste Hilfe Kursus x x 3.9 Personalführung Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Soziales Verhalten x Personalführung x Aufgaben des Vorgesetzten x Führungsmittel und Führungsstil x Gruppenprobleme x Beurteilung von Mitarbeitern x Ausbildung und Unterweisung am Arbeitsplatz x Konfliktmanagement 3.10 Betriebswirtschaft Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Funktion und Struktur von Seeschifffahrtsunternehmen x Wettbewerbsfähigkeit in der Seeschifffahrt x Preisbildung auf den Seefischmärkten (nur allgemeine Informationen) x Internationale und nationale Fischereipolitik x Risiken und Versicherungen in der Seeschifffahrt, Fischerei x Reedereikosten und -leistungen x 3.11 Englisch Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Englische Fachsprache Seefahrtstandardvokabular x Seeprotest und Berichte x Fischereistandardvokabular (Fischarten, Fanggeräte, Teile vom Fanggerät, Fanggebiete und fischereirechtliche Bestimmungen) x Stand: 31. Juli 2021
Die Fischerei mit sogenannten grundberührenden Fanggeräten, wie zum Beispiel Grundschleppnetzen, hat in hohem Maße negative Auswirkungen auf den Meeresboden und seine Bewohner. Schleppnetzfischerei findet in der deutschen Nordsee nahezu flächendeckend statt und auch Schutzgebiete sind davon nicht ausgenommen. Einige Bereiche werden bis zu 20 Mal pro Jahr mit grundberührenden Fanggeräten befischt.
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