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Einwohnerdichte 2018

Die Einwohnerdichte gibt Auskunft darüber, wie viele Einwohner auf einem Hektar Fläche zusammenleben. Verglichen mit anderen deutschen und europäischen Großstädten liegt die Einwohnerdichte Berlins mit 42 Einwohnern pro Hektar (Ew/ha) bezogen auf das gesamte Stadtgebiet im mittleren Bereich. In Hamburg leben durchschnittlich 39 % weniger Einwohner auf einem Hektar Fläche. In Paris hingegen leben in dem als Innenstadt definierten Gebiet rund doppelt so viele Menschen auf der entsprechenden Fläche, allerdings lassen sich diese Zahlen aufgrund der historisch bedingten Begrenzung des Pariser Stadtgebietes auf eine Fläche von rund 105 km 2 nur bedingt vergleichen (vgl. Abb. 1). Datenstände: Berlin / München: 31.12.2016; Hamburg: 31.12.2015/ London: 31.12.2015 / Frankfurt: 30.06.2016 / Paris: Innenstadt, Unité urbaine: 01.01.2013; Warschau: 30.06.2015 Definition Innenstadt Berlin siehe Anmerkung zu Abb. 2. In Paris überlagern sich Innenstadt und kommunale Grenzen des Stadtgebietes; zum Vergleich mit den entsprechenden Werten der anderen Kommunen wird in diesem Fall als Vergleichswert für die Gesamtstadt die siedlungsgeographische Einheit “Unité urbaine” herangezogen mit 10.601.122 Einwohnern auf einer Fläche von 2845 km 2 . Bezogen auf das Innenstadtgebiet, d.h. den Bereich innerhalb des Inneren S-Bahn-Ringes, liegt die Einwohnerdichte mit 117 Ew/ha überdurchschnittlich hoch und überragt sogar den entsprechenden Londoner Wert. Die vorliegende Karte stellt die Einwohnerdichte auf der Ebene der statistischen Blöcke sowie von Teilblöcken dar (vgl. Methode). Der Darstellungsbezug ist damit direkt mit der vorangegangenen Ausgabe 2018 zu diesem Thema vergleichbar. Die hohe Siedlungsdichte der Innenstadt verursacht insbesondere in Straßennähe starke Umweltbelastungen, z.B. Lärmbelastungen durch den Verkehr oder Luftbelastungen durch verkehrsbedingte Abgase. Einen Ausgleich finden die Bewohner in den vorhandenen öffentlichen Grünflächen, die jedoch zumindest in großen Teilen sehr stark frequentiert, oft übernutzt und dementsprechend laut sind. Private Grünflächen sind nur in eingeschränktem Maß vorhanden. Trotzdem sind einige dicht besiedelte Gebiete Berlins attraktive Wohngegenden, z.B. die gründerzeitliche Blockbebauung, vor allem dann, wenn zu großzügig dimensionierten Wohnungen eine gute Infrastruktur mit Geschäften, Gaststätten, kulturellen Einrichtungen, Dienstleistungsbetrieben und einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrssystem hinzukommt. Hier findet lebhaftes städtisches Leben statt, das viele Menschen in den reinen Wohngebieten am Stadtrand mit relativ niedriger Einwohnerdichte, hohem Freiflächenanteil und geringerer Luft- und Lärmbelastung vermissen. In den Innenstadtbezirken Mitte, Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg, Friedrichshain und Kreuzberg erreichte die Einwohnerdichte 1910 mit 312 Ew/ha ihren höchsten Wert. Heute hat sich die Zahl der Einwohner mit 118 pro Hektar auf ein Drittel reduziert (vgl. Abb. 2). Für die Jahre 1871 und 1900 lag die Einwohnerzahl der Innenstadtbezirke nur als Gesamtwert vor. Im Zeitraum zwischen 1949 und 1975 waren für die östlichen Stadtbezirke keine Einwohnerdaten vorhanden. Deshalb konnte für die Innenstadtbezirke für diese Jahre keine Einwohnerdichte berechnet werden. Dagegen stieg in den Außenbezirken die Einwohnerzahl abgesehen vom allgemeinen kriegsbedingten Rückgang 1945 kontinuierlich an. Während 1996 noch mit einem weiteren kontinuierlichen Anstieg der Bevölkerung um bis zu 300.000 Einwohner bis zum Jahr 2010 gerechnet wurde, verlief die bisherige Entwicklung uneinheitlicher: nach einem Höchststand 1993 mit fast 3,48 Millionen Einwohnern nahm die Zahl bis zum Jahre 2000 auf 3,38 Millionen ab, um seitdem vor allem durch Wanderungsgewinne relativ stetig auf nun rund 3,75 Millionen Bürger wieder anzusteigen (bezogen auf die Erfassung: “Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin”, Stand, 31.12.2018, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ). Niedrige Einwohnerdichtewerte ergeben sich nicht nur durch einen hohen Grün- und Freiflächenanteil und geringen Bebauungsgrad, sondern können auch auf einem Anteil gewerblicher Nutzung, von Handels- und Dienstleistungsbetrieben oder Gemeinbedarfseinrichtungen etc. beruhen, da auch deren Grundstücksfläche in die Berechnung der Einwohnerdichte einfließt, solange sie nicht eine eigene Blockteilfläche ergeben. Die detaillierte und aktuelle Verteilung der Einwohnerdichte dient verschiedenen Fachplanungen als Planungsgrundlage, z.B. der Stadtplanung zur Ermittlung der Versorgung mit Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Geschäfte, Spielplätze) oder der Landschaftsplanung für die Analyse der Versorgung mit wohnungsnahen Grünanlagen (vgl. Karte 06.05, SenStadt 2017a ). Ihre Kenntnis erlaubt aber auch Rückschlüsse auf Umweltbelastungen, so z.B. bei der Berechnung betroffener Anwohner an Hauptverkehrsstraßen im Zusammenhang mit der Auswertung der Strategischen Lärmkarten (vgl. Karte 07.05, SenStadtUm 2017b ).

Stadt Bergen Ortsteil Sülze Landkreis Celle Innenbereichssatzung "Waldhof-Luxhoop" nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB

Die Siedlung Waldhof stellt eine geschlossene baulichen Bereich dar, für den jedoch nur vereinzelt Bebauungspläne existieren. Dieses Gebiet ist als im Zusammenhang bebauter Ortsteil zu charakterisieren. Einzelne Außenbereichsflächen im Nordwesten der Siedlung werden durch diese Innenbereichssatzung zum Innenbereich dieser Siedlung definiert. Es entsteht somit eine klare Abgrenzung zum Außenbereich. Innerhalb des Satzungsgebietes ermöglicht die Innenbereichssatzung eine weitere Bebauung in den rückwärtigen Grundstückshälften. Eine Verdichtung im innerörtlichen Bereich wird durch diese Planung erreicht. Dieses entspricht den umweltschützenden Belangen mit Grund und Boden schonend und sparsam umzugehen. Außerdem werden durch die zukünftige Bebauung im Norden des Geltungsbereiches bauliche Lücken geschlossen und die Siedlungsstruktur abgerundet. Die baulichen Anlagen der Siedlung, die den Bebauungszusammenhang herstellen, prägen den Charakter des Ortes durch eine bauliche Struktur von freistehenden Wohngebäuden (Einfamilienhäusern), die in der offenen Bauweise errichtet sind. Sie weisen eine Eingeschossigkeit auf und haben vorwiegend eine geneigte Dachform (Satteldach). Die Grundstücke sind großzügig dimensioniert (ca. 800-1000m²). Die einzelnen Außenbereichsflächen des Satzungsgebietes lassen sich zu dem Bebauungszusammenhang der Siedlung Waldhof rechnen, weil sich das Satzungsgebiet nach der Art und dem Maß der Nutzung, nach der Bauweise und nach der Grundstücksfläche, die überbaut ist, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung dieser einzelnen Außenbereichsgrundstücke ist gesichert- Eine mögliche geringe bauliche Erweiterung im nördlichen Bereich des Satzungsgebietes kann durch eine öffentlich - rechtliche Baulast geregelt werden. Für das Satzungsgebiet sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher gestellt. Das Satzungsgebiet ist ein homogener Teil der Siedlung Waldhof und fügt sich in diesen hinein, so dass das Ortsbild durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird. In Erkenntnis dieser Situation hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Bergen am 28.05.2002 die Aufstellung der Innenbereichsatzung für den Ortsteil Sülze gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen.

Bodenrichtwerte Land Bremen

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Es sind Bodenrichtwerte ausgewiesen für Wohnbauflächen (Ein- und Mehrfamilienhäuser), Mischgebietsflächen, Kerngebietsflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen, zum Teil mit weiter gehenden Differenzierungen. Weiterhin werden Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Flächen dargestellt. Die Bodenrichtwerte liegen für folgende Jahre vor: 2026 - (Stichtag: 01.01.2026 Land Bremen) 2024 - (Stichtag: 01.01.2024 Land Bremen) 2022 - (Stichtag: 01.01.2022 Land Bremen) 2021 - (Stichtag: 31.12.2020 Stadt Bremen) 2020 - (Stichtag: 31.12.2019 Stadt Bremerhaven) 2019 - (Stichtag: 31.12.2018 Stadt Bremen) 2018 - (Stichtag: 31.12.2017 Stadt Bremerhaven) 2017 - (Stichtag: 31.12.2016 Stadt Bremen) 2016 - (Stichtag: 31.12.2015 Stadt Bremerhaven) 2015 - (Stichtag: 01.01.2015 Stadt Bremen) 2013 - (Stichtag: 01.01.2013 Stadt Bremen) 2011 - (Stichtag: 01.01.2011 Stadt Bremen) 2010 - (Stichtag: 01.01.2010 Stadt Bremen) 2008 - (Stichtag: 01.01.2008 Stadt Bremen) 2006 - (Stichtag: 01.01.2006 Stadt Bremen) 2004 - (Stichtag: 01.01.2004 Stadt Bremen)

BORIS - SB, Bodenrichtwerte Saarbrücken

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Er wird von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung regelmäßig ermittelt und veröffentlicht. Das Landesamt für Vermessung Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) geht mit der Bereitstellung von Bodenrichtwerten im Internet einen wichtigen Schritt zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Über das Geoportal des Saarlandes können sich jetzt Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Institutionen ab sofort einen schnellen und kostenlosen Überblick zum Preisniveau von Bauflächen oder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen verschaffen. Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte wurde möglich, durch die Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes beim LVGL.

Bebauungsplan Lohbrügge 68 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 354), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 504), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte Anlage zur Verordnung über die Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Der bisherige Text wird Nummer 1. 2.2 Es werden folgende Nummern 2 bis 2.5 angefügt: "2. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung gilt: 2.1 Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet unzulässig. Nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind nur auf der mit "(V)" bezeichneten Fläche zulässig. 2.2 Im Gewerbegebiet sind mit Ausnahme auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 2.3 Im Gewerbegebiet sind auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 400 m2 zulässig. Die Grundstücksfläche, die von diesen Betrieben genutzt wird, ist durch Hecken in einer Höhe von mindestens 2,00 m allseitig einzufassen. Die Hecken können für erforderliche Grundstückszufahrten in einer Breite von 5 m durchbrochen werden. 2.4 Im Gewerbegebiet und auf den Versorgungsflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe an der Stätte der Leistung zulässig. Die Werbeanlagen dürfen die auf den jeweiligen Grundstücken vorhandene maximale Traufhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig. 2.5 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551)."

Bebauungsplan Hausbruch 10 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 10 vom 15. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 163) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 10" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3 In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Neuwiedenthaler Straße - Baben Brandheid - Jungfernmühle - August-Somann-Weg werden die Festsetzungen für die zwei von der Straße Baben Brandheid abzweigenden rückwärtigen öffentlichen Erschließungsstraßen mit jeweils 8 m Breite und Kehrenkopf aufgehoben. Die ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen der Straße Jungfernmühle sowie im Einmündungsbereich der Straßen Jungfernmühle/August- Somann-Weg werden auf die Grenzen der Flurstücke 693 (neu: 3984), 694, 714, 715, 716, 720 (neu: 3799 und 3800) der Gemarkung Neugraben - mit Ausnahme der Eckabschrägung im südöstlichen Bereich des Flurstückes 720 - reduziert. Die aufgehobenen Straßenverkehrsflächen werden als nicht überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen. Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden."

Steimeler Straße 1. Änderung

Zusätzliche Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche.

Bodenrichtwerte 2024, Stadt Leipzig

Der Gutachterausschuss in der Stadt Leipzig hat am 29.02.2024 die zonalen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 für die Stadt Leipzig beschlossen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklungszustände angegeben pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Bodenrichtwertzonen umfassen Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind dargestellt. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gemäß der Regelungen der ImmoWertV. Dieser Datensatz enthält die Polygone der Bodenrichtwerte für das Gebiet der Stadt Leipzig mit den Ebenen "Bodenrichtwertgrundstück", "Bodenrichtwertzone","Lagequalität", "Entwicklungsmaßnahme" und "Sanierungsgebiet".

Bodenrichtwerte 2023, Stadt Leipzig

Der Gutachterausschuss in der Stadt Leipzig hat am 02.03.2023 die zonalen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 für die Stadt Leipzig beschlossen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklungszustände angegeben pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Bodenrichtwertzonen umfassen Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind dargestellt. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gemäß der Regelungen der ImmoWertV. Dieser Datensatz enthält die Polygone der Bodenrichtwerte für das Gebiet der Stadt Leipzig mit den Ebenen "Bodenrichtwertgrundstück", "Bodenrichtwertzone","Lagequalität", "Entwicklungsmaßnahme" und "Sanierungsgebiet".

Im Gründchen 5. Änderung

Anpassung von Verkehrsflächen. Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche.

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