Background and Objectives: The project area is located in the Ashanti Region of Ghana / West Africa in the transition zone of the moist semideciduous forest and tropical savannah zone. Main land use in this region is subsistence agriculture with large fallow areas. As an alternative land-use, forest plantations are under development by the Ghanaian wood processing company DuPaul Wood Treatment Ltd. Labourers from the surrounding villages are employed as permanent or casual plantation workers. Within three forest plantation projects of approximately 6,000 ha, DuPaul offers an area of 164 ha (referred to as Papasi Plantation) - which is mainly planted with Teak (Tectona grandis) - for research purposes. In return, the company expects consultations to improve the management for sustainable timber and pole production with exotic and native tree species. Results: In a first research approach, the Papasi Plantation was assessed in terms of vegetation classification, timber resources (in qualitative and quantitative terms) and soil and site conditions. A permanent sampling plot system was established to enable long-term monitoring of stand dynamics including observation of stand response to silvicultural treatments. Site conditions are ideally suited for Teak and some stands show exceptionally good growth performances. However, poor weed management and a lack of fire control and silvicultural management led to high mortality and poor growth performance of some stands, resulting in relative low overall growth averages. In a second step, a social baseline study was carried out in the surrounding villages and identified landowner conflicts between some villagers and DuPaul, which could be one reason for the fire damages. However, the study also revealed a general interest for collaboration in agroforestry on DuPaul land on both sides. Thirdly, a silvicultural management concept was elaborated and an improved integration of the rural population into DuPaul's forest plantation projects is already initiated. If landowner conflicts can be solved, the development of forest plantations can contribute significantly to the economic income of rural households while environmental benefits provide long-term opportunities for sustainable development of the region. Funding: GTZ supported PPP-Measure, Foundation
LIVIS ist ein Liegenschaftsverwaltungs- und Informationssystem, welches dem Nachweis des immobilen Anlagevermögens sowie der Objekt- und Flächennutzung des Landesbetriebes Forst Brandenburg dient. Flächenbezogene Abgaben wie Grundsteuern und Wasser- und Bodenverbandsabgaben können auf Flurstücksbasis nachgewiesen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Waldverzeichnis aus diesem Datenbestand abzuleiten.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 1.1.2022).
eder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) war, war verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für die jeweilige wirtschaftliche Einheit beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn ab dem 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nun geschäftlich genutzt wird oder Flächen hinzugekauft/Teilflächen verkauft wurden, sind Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. (Bewertungsstichtag auf dem 1. Januar 2024) Das Grundsteuerportal 2023 soll die Erklärungspflichtigen unterstützen, indem für die Erklärung relevante Daten des Liegenschaftskatasters (Stand 01.01.2024) und Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2022) zur Verfügung gestellt werden. Der Kartenvierwer wird als sog. Grundsteuerportal Sachsen 2024 auf der Grundsteuerseite der sächsischen Finanzverwaltung (Website siehe unten) integriert und stellt relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung. Verwendete Geodatendienste: WebAtlasSN (WMTS), DOP-Strassen Hybrid (WMTS) ,TopPlusOpen (WMTS) ,Verwaltungseinheiten (WMS) ,Flurstücke und Gemarkungen (WMS) ,Bodenrichtwerte Sachsen Grundsteuer (WMS) ,ALKIS Grundsteuer 2024 (WMS)
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 1.1.2022).
eder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) war, war verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für die jeweilige wirtschaftliche Einheit beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn ab dem 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nun geschäftlich genutzt wird oder Flächen hinzugekauft/Teilflächen verkauft wurden, sind Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. (Bewertungsstichtag auf dem 1. Januar 2023) Das Grundsteuerportal 2023 soll die Erklärungspflichtigen unterstützen, indem für die Erklärung relevante Daten des Liegenschaftskatasters (Stand 01.01.2023) und Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2022) zur Verfügung gestellt werden. Der Kartenvierwer wird als sog. Grundsteuerportal Sachsen 2023 auf der Grundsteuerseite der sächsischen Finanzverwaltung (Website siehe unten) integriert und stellt relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung. Verwendete Geodatendienste: WebAtlasSN (WMTS), DOP-Strassen Hybrid (WMTS) ,TopPlusOpen (WMTS) ,Verwaltungseinheiten (WMS) ,Flurstücke und Gemarkungen (WMS) ,Bodenrichtwerte Sachsen Grundsteuer (WMS) ,ALKIS Grundsteuer 2023 (WMS)
Dieser Kartendienst visualisiert Bodenrichtwerte im Freistaat Sachsen mit dem Stichtag 01.01.2022 zum Zweck der Grundsteuerwertfeststellung. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt und bereitgestellt. Weitergehende Informationen, wie die konkreten Ansprechpartner, sind über die Sachdatenabfrage abrufbar.
BORIS-D ist ein gemeinschaftliches Webportal mehrerer Bundesländer, das Informationen über die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte beschlossenen Bodenrichtwerte länderübergreifend einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich für die breite Öffentlichkeit bereitstellt. Es enthält Bodenrichtwertinformationen der am Projekt beteiligten Bundesländer in einer vom jeweiligen Bundesland festgelegten Informationstiefe. Je nach länderspezifischer Ausprägung beinhaltet BORIS-D also folgende Bereitstellungsvarianten: Umringe der Bodenrichtwertzonen Umringe der Bodenrichtwertzone sowie Wert Umringe der Bodenrichtwertzone sowie Wert und beschreibende Merkmale. Auch die Informationstiefe der beschreibenden Merkmale ist länderspezifisch unterschiedlich ausgeprägt. Des Weiteren kann für solche Bundesländer, die dies freigegeben haben, eine Druckausgabe (aufbereitete Druckdatei zu einem ausgewählten Bodenrichtwert) abgerufen werden. Soweit verfügbar, können die Bodenrichtwerte und die beschreibenden Merkmale durch Klicken mit der linken Maustaste in die Bodenrichtwertzone abgerufen werden. Es wird ein modales Fenster geöffnet, das die freigegebenen beschreibenden Merkmale enthält. In diesem Fenster kann (ebenfalls, soweit freigegeben), die Druckausgabe als .pdf-Dokument erzeugt werden. Darin werden Umring der Bodenrichtwertzone und Bodenrichtwert auf einem entsprechenden Kartenauszug des amtlichen Vermessungswesens abgebildet und die freigegebenen beschreibenden Merkmale aufgelistet. Außerdem sind Zugangsdaten für weitergehende Informationen beim jeweils zuständigen Gutachterausschuss enthalten. Alle Daten auf BORIS-D können gemäß den Nutzungsbedingungen von "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" (dl-de/by-2-0) völlig kostenfrei genutzt werden. Sie können den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 einsehen. Die Lizenz bezieht auch den Ausdruck der Bodenrichtwerte mit ihren beschreibbaren Merkmalen (die Druckausgabe) mit ein, soweit dieser verfügbar ist.
Jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) war, ist verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für die jeweilige wirtschaftliche Einheit beim zuständigen Finanzamt einzureichen. In Erbbaurechtsfällen ist der Erbbauberechtigte und bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden ist der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe dieser Erklärung verpflichtet. Der Kartenviewer soll die Erklärungspflichtigen bei der Erklärungsabgabe unterstützen, indem für die Erklärung relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung gestellt werden und der Viewer als sog. Grundsteuerportal Sachsen 2022 auf der Grundsteuerseite der sächsischen Finanzverwaltung (Website siehe unten) integriert wird. Es wird ein parametrisierter Aufruf des Sachsenatlas-Kartenviewers mit spezifischen Inhalte unter Verwendung eines durch das Service Desk GeoSN(GSZ) erstelltes spezifisches Kartenviewer-Profil (Profilintegrationen) ermöglicht. Der Kartenviewer stellt relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung. Verwendete Geodatendienste: WebAtlasSN (WMTS), DOP-Strassen Hybrid (WMTS) ,TopPlusOpen (WMTS) ,Verwaltungseinheiten (WMS) ,Flurstücke und Gemarkungen (WMS) ,Bodenrichtwerte Sachsen Grundsteuer (WMS) ,ALKIS Grundsteuer 2022 (WMS)
Im Mai 2020 wurde mit dem „Niedersächsischen Weg“ eine Vereinbarung zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz zwischen der Landesregierung, Umweltverbänden und Landwirtschaft unterzeichnet. Ein Ziel dabei ist die Flächenversiegelung in Niedersachsen bis 2030 auf unter drei Hektar am Tag zu reduzieren und spätestens im Jahr 2050 „Netto Null“ zu erreichen. Parallel zur Reduzierung der Versiegelung soll, wie es die niedersächsische Nachhaltigkeitsstrategie formuliert, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) auf täglich unter vier Hektar bis 2030 reduziert werden, um im Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null zu erreichen. Diese Ziele wurden in das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Nun veröffentlichten die Vertragspartner des Niedersächsischen Wegs Eckpunkte zur Umsetzung der Flächensparziele. Das Eckpunktepapier ist Ergebnis einer Arbeitsgruppe der Vertragspartner, weiteren Verwaltungseinheiten der Raumordnung und Landesentwicklung, kommunalen Spitzenverbänden und Fachbehörden. Konkret werden zehn Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen. Die Landesregierung soll danach als Vorbild der Gemeinschaftsaufgabe „Flächensparen“ vorangehen. Hierzu zählt auch, die Ziele auf landeseigenen Flächen beispielhaft umzusetzen. Auch soll das Thema Flächensparen in der Breite kommuniziert werden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, einen Transformationspfad mit Zwischenzielen für die Zeit zwischen 2030 bis 2050 festzulegen. Diese Ziele sollten auf regionaler und lokaler Ebene konkretisiert werden. Das bedeutet beispielsweise, dass sich regionale Raumordnungsprogramme und Flächennutzungspläne an den Zielen ausrichten und dementsprechend anzupassen sind. Das Eckpunktepapier betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung regionaler Kooperationen und eines kommunalen Flächenmanagements. Dazu sollten den Kommunen Instrumente zum Flächenmanagement kostenlos bereitgestellt werden. Damit soll auch das Ziel einer vorrangigen Innenentwicklung gestärkt werden. Hierfür sollen mehr finanzielle Mittel des Landes bereitgestellt und ökonomische Fehlanreize abgebaut werden. Das betrifft die Kohärenz förderpolitischer Ziele, aber auch komplexe und die Landeskompetenz überschreitende Themen wie die Grundsteuer oder die Pendlerpauschale. Eine weitere Empfehlung betrifft die Anwendung von Werkzeugen zur Berechnung von Infrastrukturfolgekosten. Parallel zur Reduzierung der Versiegelung soll, wie es die niedersächsische Nachhaltigkeitsstrategie formuliert, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) auf täglich unter vier Hektar bis 2030 reduziert werden, um im Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null zu erreichen. Diese Ziele wurden in das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Nun veröffentlichten die Vertragspartner des Niedersächsischen Wegs Eckpunkte zur Umsetzung der Flächensparziele. Das Eckpunktepapier ist Ergebnis einer Arbeitsgruppe der Vertragspartner, weiteren Verwaltungseinheiten der Raumordnung und Landesentwicklung, kommunalen Spitzenverbänden und Fachbehörden. Konkret werden zehn Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen. Die Landesregierung soll danach als Vorbild der Gemeinschaftsaufgabe „Flächensparen“ vorangehen. Hierzu zählt auch, die Ziele auf landeseigenen Flächen beispielhaft umzusetzen. Auch soll das Thema Flächensparen in der Breite kommuniziert werden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, einen Transformationspfad mit Zwischenzielen für die Zeit zwischen 2030 bis 2050 festzulegen. Diese Ziele sollten auf regionaler und lokaler Ebene konkretisiert werden. Das bedeutet beispielsweise, dass sich regionale Raumordnungsprogramme und Flächennutzungspläne an den Zielen ausrichten und dementsprechend anzupassen sind. Das Eckpunktepapier betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung regionaler Kooperationen und eines kommunalen Flächenmanagements. Dazu sollten den Kommunen Instrumente zum Flächenmanagement kostenlos bereitgestellt werden. Damit soll auch das Ziel einer vorrangigen Innenentwicklung gestärkt werden. Hierfür sollen mehr finanzielle Mittel des Landes bereitgestellt und ökonomische Fehlanreize abgebaut werden. Das betrifft die Kohärenz förderpolitischer Ziele, aber auch komplexe und die Landeskompetenz überschreitende Themen wie die Grundsteuer oder die Pendlerpauschale. Eine weitere Empfehlung betrifft die Anwendung von Werkzeugen zur Berechnung von Infrastrukturfolgekosten. www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-67-flachenverbrauch-211804.html www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-67-flachenverbrauch-211804.html
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Kommune | 1 |
| Land | 80 |
| Weitere | 13 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 16 |
| Umweltprüfung | 68 |
| unbekannt | 13 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 88 |
| offen | 7 |
| unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 98 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 8 |
| Keine | 18 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 78 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 57 |
| Lebewesen und Lebensräume | 96 |
| Luft | 36 |
| Mensch und Umwelt | 99 |
| Wasser | 33 |
| Weitere | 97 |