Background and Objectives: The project area is located in the Ashanti Region of Ghana / West Africa in the transition zone of the moist semideciduous forest and tropical savannah zone. Main land use in this region is subsistence agriculture with large fallow areas. As an alternative land-use, forest plantations are under development by the Ghanaian wood processing company DuPaul Wood Treatment Ltd. Labourers from the surrounding villages are employed as permanent or casual plantation workers. Within three forest plantation projects of approximately 6,000 ha, DuPaul offers an area of 164 ha (referred to as Papasi Plantation) - which is mainly planted with Teak (Tectona grandis) - for research purposes. In return, the company expects consultations to improve the management for sustainable timber and pole production with exotic and native tree species. Results: In a first research approach, the Papasi Plantation was assessed in terms of vegetation classification, timber resources (in qualitative and quantitative terms) and soil and site conditions. A permanent sampling plot system was established to enable long-term monitoring of stand dynamics including observation of stand response to silvicultural treatments. Site conditions are ideally suited for Teak and some stands show exceptionally good growth performances. However, poor weed management and a lack of fire control and silvicultural management led to high mortality and poor growth performance of some stands, resulting in relative low overall growth averages. In a second step, a social baseline study was carried out in the surrounding villages and identified landowner conflicts between some villagers and DuPaul, which could be one reason for the fire damages. However, the study also revealed a general interest for collaboration in agroforestry on DuPaul land on both sides. Thirdly, a silvicultural management concept was elaborated and an improved integration of the rural population into DuPaul's forest plantation projects is already initiated. If landowner conflicts can be solved, the development of forest plantations can contribute significantly to the economic income of rural households while environmental benefits provide long-term opportunities for sustainable development of the region. Funding: GTZ supported PPP-Measure, Foundation
gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) sowie das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen und Dokumenten: 1. Sämtliche Gutachten, Studien, Analysen und Evaluationen, die Ihr Ministerium seit dem 1. Januar 2019 zur Finanzlage, zur Verschuldungssituation oder zur Investitionsfähigkeit der deutschen Kommunen in Auftrag gegeben oder selbst erstellt hat. 2. Die Protokolle und Ergebnisvermerke der Sitzungen des Finanzplanungsrates und des Stabilitätsrates seit 2021, soweit darin die Finanzsituation der kommunalen Ebene thematisiert wurde. 3. Eine statistische Aufstellung über die Entwicklung der Steuereinnahmen der Kommunen (insb. Gewerbe- und Grundsteuer) und der Zuweisungen von den Ländern an die Kommunen auf gesamtstaatlicher Ebene für die Jahre 2018-2023. 4. Sämtliche internen und externen Vermerke, Berichte oder Stellungnahmen, die sich mit den Auswirkungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene befassen. 5. Eine Übersicht über alle Bundesprogramme der letzten fünf Jahre, aus denen Kommunen direkt oder indirekt (über die Länder) Finanzmittel für Investitionen erhalten konnten (z.B. für Digitalisierung, Klimaschutz, Städtebauförderung). Ich beantrage die Zusendung der angeforderten Informationen in elektronischer Form, vorzugsweise in einem offenen, maschinenlesbaren Format (z.B. CSV, ODS, XML), an die von FragDenStaat.de übermittelte E-Mail-Adresse. Sollten für die Bearbeitung dieser Anfrage Gebühren anfallen, bitte ich um eine vorangehende detaillierte Kostenschätzung. Ich bitte zudem um Prüfung, ob aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses an der Transparenz der Kommunalfinanzen eine Gebührenreduktion oder ein Gebührenerlass gemäß § 10 IFG bzw. der IFG-Gebührenverordnung in Betracht kommt. Sollten Sie für Teile meiner Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, diese an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu informieren.
Flächenpolitische Ziele zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke sind schon seit über 20 Jahren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Seither wurden in verschiedenen Forschungs- bzw. Modellvorhaben Vorgehensweisen und Instrumente untersucht, wie eine deutliche Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 30 Hektar pro Tag bis 2020 bzw. auf weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030 erreicht werden kann. Trotz der zahlreichen Aktivitäten in Politik, Forschung und Praxis verharrt die Flächenneuinanspruchnahme noch immer auf einem Niveau weit oberhalb von 30 Hektar täglich. Daher bedarf es weitergehender Anstrengungen, um das Flächensparziel zu erreichen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden im Rahmen des durch das Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens „Aktionsplan Flächensparen“ institutionelle und instrumentelle Handlungsoptionen von Bund, Ländern und Kommunen für das Flächensparen aufbereitet. Dargestellt wurde, welche Maßnahmen in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure wirksam dazu beitragen könnten, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Die Ergebnisse wurden in einem im Jahr 2028 veröffentlichten Aktionsplan Flächensparen gebündelt. Um die komplexen Anforderungen in der Kombination von Reduzierung der Flächenneuausweisung, verstärkter Innenentwicklung und mehr Effizienz in der Flächennutzung zu erfüllen, bedarf es vor Ort einer Kombination von Instrumenten der Planung und der Kooperation, im Bereich der Steuern, der Förderung und finanzieller Anreize sowie der Information und Kommunikation. Erforderlich hierfür ist ein Handlungsrahmen für konsistentes und abgestimmtes Vorgehen der wichtigsten Akteure in Bund, Ländern und Kommunen, so eine zentrale Erkenntnis des Aktionsplans. Der Aktionsplan Flächensparen bündelt im Kern Empfehlungen in den drei Aktionsfeldern „Kontingentierung einführen!“, „Innenentwicklung stärken!“ und „Fehlanreize abbauen!“. Aktionsfeld „Kontingentierung einführen!“ Im Mittelpunkt steht die Operationalisierung der flächenpolitischen Ziele und deren Übersetzung in Maßnahmen und Prozesse, in erster Linie seitens Bund und Ländern. Empfohlen wird ein Kontingentierungssystem, das verbindlich bis in die kommunale Bauleitplanung wirkt. Bund und Länder sollten in einen Dialog treten, um nach einem als gerecht empfundenen Schlüssel das Flächenkontingent (weniger als 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030) auf die Länder zu verteilen. Hierfür bieten sich sowohl der Handel mit Flächenzertifikaten (umweltökonomischer Ansatz) als auch die Raumordnung (regulatorischer Ansatz) an. Aktionsfeld „Innenentwicklung stärken!“ Hier geht es darum, die zahlreichen vorhandenen Instrumente konsequent entlang von Minderungszielen einzusetzen und - wo notwendig - zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Dabei sind vor allem ökonomisch wirksame Anreize und Förderkulissen neu zu justieren. Zudem sollten Nachsteuerungen bei rechtlichen Rahmen geprüft werden, um zum Beispiel den Zwischenerwerb von Kommunen im Innenbereich von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Auch die inzwischen in Ansätzen vollzogene Weiterentwicklung der Grundsteuer B in Richtung einer Bodenwertsteuer zählte zu den Empfehlungen. Weiterhin müssten grundlegende Mobilisierungshemmnisse durch geeignete Anreize, vor allem veränderte rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen der Kommunen, überwunden werden. Gemeinden sollen leichter auf Bestandsflächen zugreifen können, um mit Bauland auf der „grünen Wiese“ konkurrieren zu können. Hierfür sollten das notwendige Personal und Finanzen bereitgestellt werden, um Mobilisierungsmaßnahmen wie Eigentümeransprache, Überplanung, Zwischenerwerb, Vermarktung und Baureifmachung von bebauten bzw. unbebauten Bestandsimmobilien zu ermöglichen. Vorhandene Finanzierungsengpässe könnten durch die verstärkte Bereitstellung von Mitteln der Städtebauförderung oder zum Beispiel auch durch revolvierende Fonds für Grundstücksankäufe überwunden werden. Als Dreh- und Angelpunkt für die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird eine aktive Liegenschaftspolitik der Kommunen genannt. Bund und Länder sollten diese Kommunen deshalb bei der (Neu-)Initiierung einer solchen aktiven Liegenschaftspolitik unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Anschubfinanzierungen für die Einrichtung kommunaler Liegenschaftsfonds, aber auch durch direkte Förderung des Grunderwerbs im Zusammenhang mit Maßnahmen des Stadtumbaus. Aktionsfeld „Fehlanreize abbauen!“ In diesem Aktionsfeld wird Bund und Ländern empfohlen, ökonomische Fehlanreize abzubauen. Insgesamt sollten alle relevanten Förderprogramme systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit flächenpolitischen Zielstellungen überprüft und Fehlanreize abgebaut werden. Neben einem grundsätzlichen Umdenken der Strukturpolitik – in Verbindung mit einem entsprechenden Einsatz von Fördermitteln – wird die Entwicklung und Diskussion von Visionen und Konzepten für qualitatives Wachstum im Schrumpfungsprozess für notwendig erachtet. Im Kontext gesellschaftlicher Debatten über nachhaltige Siedlungsentwicklung unter den Vorzeichen des demografischen Wandels sollte Flächenpolitik als ein integriertes Handlungsfeld verstanden werden. Die Widerstände auf allen Ebenen gegen das Flächensparen könnten dabei nur überwunden werden, wenn es gelingt, die Debatte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Eine konsequente Innenentwicklung und kompakte Siedlungsstrukturen sind nicht nur aus flächenpolitischen Gründen notwendig, sondern auch im Hinblick auf soziale, volkswirtschaftliche, baukulturelle, energetische und ökologische Ziele in einer Gesellschaft, die schrumpft und zudem bunter und älter wird. Letztendlich ginge es um die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. An die zentralen Inhalte des Aktionsplans Flächensparen knüpfte schließlich der vom Umweltbundesamt initiierte Bund-Länder-Dialog zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024 an. Der Aktionsplan Flächensparen wurde im Jahr 2018 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Dokumentation des Bund-Länder-Dialogs zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024
LIVIS ist ein Liegenschaftsverwaltungs- und Informationssystem, welches dem Nachweis des immobilen Anlagevermögens sowie der Objekt- und Flächennutzung des Landesbetriebes Forst Brandenburg dient. Flächenbezogene Abgaben wie Grundsteuern und Wasser- und Bodenverbandsabgaben können auf Flurstücksbasis nachgewiesen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Waldverzeichnis aus diesem Datenbestand abzuleiten.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Grundsteuer vom 10. April 2018, Auswirkungen auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A); Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 1.1.2022).
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 1.1.2022).
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 17.06.2026).
Um die Wirtschafts- und Lohnpolitik durch die zunehmende Inflation nicht zu gefährden, führten die Nationalsozialisten 1936 einen Preis-Stopp u. a. auch für den Grund und Boden ein. Mit dieser Regelung wurden die Preise von 1936 festgehalten, so dass der Grundstückshandel der marktwirtschaftlichen Systematik entzogen wurde. Jeder Kaufvertrag musste nunmehr bei den Gemeinden vorgelegt werden. Diese sogenannte "Preis-Stopp" - Behörde entschied dann in jedem Einzelfall über die Zulassung des Kaufvertrages. Der Preis-Stopp brachte im Augenblick Hilfe, aber der Stopp ließ sich nicht halten und wurde vielfach umgangen. Ohne zusätzliches Schwarzgeld bekam man bald keinen Boden mehr. Dennoch wurde die Verordnung bis 1960 nur schrittweise und nicht vollends zurückgenommen. Erst mit der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) am 23. Juni 1960 wurde der Preis-Stopp gänzlich aufgehoben. Der gewollte Wegfall der Preisbindung für Grundstücke ließ ein heftiges, von Spekulationen getragenes Ansteigen der Grundstückspreise befürchten. Zur Preisdämpfung führte der Gesetzgeber deshalb eine Baulandsteuer ein; das war eine erhöhte Grundsteuer für liegengebliebenes Bauland ( Baulücken etc. ). Außerdem wollte der Gesetzgeber dem "unbedarften" Marktteilnehmer die Chance geben sich objektiv über das Marktgeschehen und das Preisniveau zu unterrichten. Der Begriff der "Transparenz auf dem Immobilienmarkt" war geboren. Konsequent umgesetzt wurde dieser Gedanke der Markttransparenz durch die Aufnahme von Vorschriften zu einer amtlichen Werteermittlung in das im Entstehen begriffene Bundesbaugesetz. Institutionen sollten geschaffen werden, die einerseits den Immobilienmarkt beobachten und Grundlagendaten wie Bodenrichtwerte ermitteln, andererseits auch in bestimmten Fällen selbst Wertgutachten erstellen sollen. Gleichzeitig wurde diesen die Schaffung von Kaufpreissammlungen übertragen, die sich bald als wesentlichstes Informationsmedium herausstellen sollten.
BORIS-D ist ein gemeinschaftliches Webportal mehrerer Bundesländer, das Informationen über die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte beschlossenen Bodenrichtwerte länderübergreifend einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich für die breite Öffentlichkeit bereitstellt. Es enthält Bodenrichtwertinformationen der am Projekt beteiligten Bundesländer in einer vom jeweiligen Bundesland festgelegten Informationstiefe. Je nach länderspezifischer Ausprägung beinhaltet BORIS-D also folgende Bereitstellungsvarianten: Umringe der Bodenrichtwertzonen Umringe der Bodenrichtwertzone sowie Wert Umringe der Bodenrichtwertzone sowie Wert und beschreibende Merkmale. Auch die Informationstiefe der beschreibenden Merkmale ist länderspezifisch unterschiedlich ausgeprägt. Des Weiteren kann für solche Bundesländer, die dies freigegeben haben, eine Druckausgabe (aufbereitete Druckdatei zu einem ausgewählten Bodenrichtwert) abgerufen werden. Soweit verfügbar, können die Bodenrichtwerte und die beschreibenden Merkmale durch Klicken mit der linken Maustaste in die Bodenrichtwertzone abgerufen werden. Es wird ein modales Fenster geöffnet, das die freigegebenen beschreibenden Merkmale enthält. In diesem Fenster kann (ebenfalls, soweit freigegeben), die Druckausgabe als .pdf-Dokument erzeugt werden. Darin werden Umring der Bodenrichtwertzone und Bodenrichtwert auf einem entsprechenden Kartenauszug des amtlichen Vermessungswesens abgebildet und die freigegebenen beschreibenden Merkmale aufgelistet. Außerdem sind Zugangsdaten für weitergehende Informationen beim jeweils zuständigen Gutachterausschuss enthalten. Alle Daten auf BORIS-D können gemäß den Nutzungsbedingungen von "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" (dl-de/by-2-0) völlig kostenfrei genutzt werden. Sie können den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 einsehen. Die Lizenz bezieht auch den Ausdruck der Bodenrichtwerte mit ihren beschreibbaren Merkmalen (die Druckausgabe) mit ein, soweit dieser verfügbar ist.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 6 |
| Kommune | 1 |
| Land | 75 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 8 |
| Umweltprüfung | 65 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 76 |
| Offen | 4 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 83 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 9 |
| Webseite | 72 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 47 |
| Lebewesen und Lebensräume | 81 |
| Luft | 33 |
| Mensch und Umwelt | 84 |
| Wasser | 34 |
| Weitere | 82 |