Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 1.1.2022).
Background and Objectives: The project area is located in the Ashanti Region of Ghana / West Africa in the transition zone of the moist semideciduous forest and tropical savannah zone. Main land use in this region is subsistence agriculture with large fallow areas. As an alternative land-use, forest plantations are under development by the Ghanaian wood processing company DuPaul Wood Treatment Ltd. Labourers from the surrounding villages are employed as permanent or casual plantation workers. Within three forest plantation projects of approximately 6,000 ha, DuPaul offers an area of 164 ha (referred to as Papasi Plantation) - which is mainly planted with Teak (Tectona grandis) - for research purposes. In return, the company expects consultations to improve the management for sustainable timber and pole production with exotic and native tree species. Results: In a first research approach, the Papasi Plantation was assessed in terms of vegetation classification, timber resources (in qualitative and quantitative terms) and soil and site conditions. A permanent sampling plot system was established to enable long-term monitoring of stand dynamics including observation of stand response to silvicultural treatments. Site conditions are ideally suited for Teak and some stands show exceptionally good growth performances. However, poor weed management and a lack of fire control and silvicultural management led to high mortality and poor growth performance of some stands, resulting in relative low overall growth averages. In a second step, a social baseline study was carried out in the surrounding villages and identified landowner conflicts between some villagers and DuPaul, which could be one reason for the fire damages. However, the study also revealed a general interest for collaboration in agroforestry on DuPaul land on both sides. Thirdly, a silvicultural management concept was elaborated and an improved integration of the rural population into DuPaul's forest plantation projects is already initiated. If landowner conflicts can be solved, the development of forest plantations can contribute significantly to the economic income of rural households while environmental benefits provide long-term opportunities for sustainable development of the region. Funding: GTZ supported PPP-Measure, Foundation
LIVIS ist ein Liegenschaftsverwaltungs- und Informationssystem, welches dem Nachweis des immobilen Anlagevermögens sowie der Objekt- und Flächennutzung des Landesbetriebes Forst Brandenburg dient. Flächenbezogene Abgaben wie Grundsteuern und Wasser- und Bodenverbandsabgaben können auf Flurstücksbasis nachgewiesen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Waldverzeichnis aus diesem Datenbestand abzuleiten.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 1.1.2022).
gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) sowie das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen und Dokumenten: 1. Sämtliche Gutachten, Studien, Analysen und Evaluationen, die Ihr Ministerium seit dem 1. Januar 2019 zur Finanzlage, zur Verschuldungssituation oder zur Investitionsfähigkeit der deutschen Kommunen in Auftrag gegeben oder selbst erstellt hat. 2. Die Protokolle und Ergebnisvermerke der Sitzungen des Finanzplanungsrates und des Stabilitätsrates seit 2021, soweit darin die Finanzsituation der kommunalen Ebene thematisiert wurde. 3. Eine statistische Aufstellung über die Entwicklung der Steuereinnahmen der Kommunen (insb. Gewerbe- und Grundsteuer) und der Zuweisungen von den Ländern an die Kommunen auf gesamtstaatlicher Ebene für die Jahre 2018-2023. 4. Sämtliche internen und externen Vermerke, Berichte oder Stellungnahmen, die sich mit den Auswirkungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene befassen. 5. Eine Übersicht über alle Bundesprogramme der letzten fünf Jahre, aus denen Kommunen direkt oder indirekt (über die Länder) Finanzmittel für Investitionen erhalten konnten (z.B. für Digitalisierung, Klimaschutz, Städtebauförderung). Ich beantrage die Zusendung der angeforderten Informationen in elektronischer Form, vorzugsweise in einem offenen, maschinenlesbaren Format (z.B. CSV, ODS, XML), an die von FragDenStaat.de übermittelte E-Mail-Adresse. Sollten für die Bearbeitung dieser Anfrage Gebühren anfallen, bitte ich um eine vorangehende detaillierte Kostenschätzung. Ich bitte zudem um Prüfung, ob aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses an der Transparenz der Kommunalfinanzen eine Gebührenreduktion oder ein Gebührenerlass gemäß § 10 IFG bzw. der IFG-Gebührenverordnung in Betracht kommt. Sollten Sie für Teile meiner Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, diese an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu informieren.
Um die Wirtschafts- und Lohnpolitik durch die zunehmende Inflation nicht zu gefährden, führten die Nationalsozialisten 1936 einen Preis-Stopp u. a. auch für den Grund und Boden ein. Mit dieser Regelung wurden die Preise von 1936 festgehalten, so dass der Grundstückshandel der marktwirtschaftlichen Systematik entzogen wurde. Jeder Kaufvertrag musste nunmehr bei den Gemeinden vorgelegt werden. Diese sogenannte "Preis-Stopp" - Behörde entschied dann in jedem Einzelfall über die Zulassung des Kaufvertrages. Der Preis-Stopp brachte im Augenblick Hilfe, aber der Stopp ließ sich nicht halten und wurde vielfach umgangen. Ohne zusätzliches Schwarzgeld bekam man bald keinen Boden mehr. Dennoch wurde die Verordnung bis 1960 nur schrittweise und nicht vollends zurückgenommen. Erst mit der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) am 23. Juni 1960 wurde der Preis-Stopp gänzlich aufgehoben. Der gewollte Wegfall der Preisbindung für Grundstücke ließ ein heftiges, von Spekulationen getragenes Ansteigen der Grundstückspreise befürchten. Zur Preisdämpfung führte der Gesetzgeber deshalb eine Baulandsteuer ein; das war eine erhöhte Grundsteuer für liegengebliebenes Bauland ( Baulücken etc. ). Außerdem wollte der Gesetzgeber dem "unbedarften" Marktteilnehmer die Chance geben sich objektiv über das Marktgeschehen und das Preisniveau zu unterrichten. Der Begriff der "Transparenz auf dem Immobilienmarkt" war geboren. Konsequent umgesetzt wurde dieser Gedanke der Markttransparenz durch die Aufnahme von Vorschriften zu einer amtlichen Werteermittlung in das im Entstehen begriffene Bundesbaugesetz. Institutionen sollten geschaffen werden, die einerseits den Immobilienmarkt beobachten und Grundlagendaten wie Bodenrichtwerte ermitteln, andererseits auch in bestimmten Fällen selbst Wertgutachten erstellen sollen. Gleichzeitig wurde diesen die Schaffung von Kaufpreissammlungen übertragen, die sich bald als wesentlichstes Informationsmedium herausstellen sollten.
eder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) war, war verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für die jeweilige wirtschaftliche Einheit beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn ab dem 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nun geschäftlich genutzt wird oder Flächen hinzugekauft/Teilflächen verkauft wurden, sind Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. (Bewertungsstichtag auf dem 1. Januar 2024) Das Grundsteuerportal 2023 soll die Erklärungspflichtigen unterstützen, indem für die Erklärung relevante Daten des Liegenschaftskatasters (Stand 01.01.2024) und Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2022) zur Verfügung gestellt werden. Der Kartenvierwer wird als sog. Grundsteuerportal Sachsen 2024 auf der Grundsteuerseite der sächsischen Finanzverwaltung (Website siehe unten) integriert und stellt relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung. Verwendete Geodatendienste: WebAtlasSN (WMTS), DOP-Strassen Hybrid (WMTS) ,TopPlusOpen (WMTS) ,Verwaltungseinheiten (WMS) ,Flurstücke und Gemarkungen (WMS) ,Bodenrichtwerte Sachsen Grundsteuer (WMS) ,ALKIS Grundsteuer 2024 (WMS)
eder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) war, war verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für die jeweilige wirtschaftliche Einheit beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn ab dem 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude nun geschäftlich genutzt wird oder Flächen hinzugekauft/Teilflächen verkauft wurden, sind Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. (Bewertungsstichtag auf dem 1. Januar 2023) Das Grundsteuerportal 2023 soll die Erklärungspflichtigen unterstützen, indem für die Erklärung relevante Daten des Liegenschaftskatasters (Stand 01.01.2023) und Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2022) zur Verfügung gestellt werden. Der Kartenvierwer wird als sog. Grundsteuerportal Sachsen 2023 auf der Grundsteuerseite der sächsischen Finanzverwaltung (Website siehe unten) integriert und stellt relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung. Verwendete Geodatendienste: WebAtlasSN (WMTS), DOP-Strassen Hybrid (WMTS) ,TopPlusOpen (WMTS) ,Verwaltungseinheiten (WMS) ,Flurstücke und Gemarkungen (WMS) ,Bodenrichtwerte Sachsen Grundsteuer (WMS) ,ALKIS Grundsteuer 2023 (WMS)
Jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) war, ist verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für die jeweilige wirtschaftliche Einheit beim zuständigen Finanzamt einzureichen. In Erbbaurechtsfällen ist der Erbbauberechtigte und bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden ist der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe dieser Erklärung verpflichtet. Der Kartenviewer soll die Erklärungspflichtigen bei der Erklärungsabgabe unterstützen, indem für die Erklärung relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung gestellt werden und der Viewer als sog. Grundsteuerportal Sachsen 2022 auf der Grundsteuerseite der sächsischen Finanzverwaltung (Website siehe unten) integriert wird. Es wird ein parametrisierter Aufruf des Sachsenatlas-Kartenviewers mit spezifischen Inhalte unter Verwendung eines durch das Service Desk GeoSN(GSZ) erstelltes spezifisches Kartenviewer-Profil (Profilintegrationen) ermöglicht. Der Kartenviewer stellt relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung. Verwendete Geodatendienste: WebAtlasSN (WMTS), DOP-Strassen Hybrid (WMTS) ,TopPlusOpen (WMTS) ,Verwaltungseinheiten (WMS) ,Flurstücke und Gemarkungen (WMS) ,Bodenrichtwerte Sachsen Grundsteuer (WMS) ,ALKIS Grundsteuer 2022 (WMS)
Dieser Kartendienst visualisiert Bodenrichtwerte im Freistaat Sachsen mit dem Stichtag 01.01.2022 zum Zweck der Grundsteuerwertfeststellung. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt und bereitgestellt. Weitergehende Informationen, wie die konkreten Ansprechpartner, sind über die Sachdatenabfrage abrufbar.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Kommune | 1 |
| Land | 73 |
| Weitere | 11 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 16 |
| Umweltprüfung | 59 |
| unbekannt | 13 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 79 |
| Offen | 7 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 89 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 8 |
| Keine | 18 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 69 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 55 |
| Lebewesen und Lebensräume | 87 |
| Luft | 36 |
| Mensch und Umwelt | 90 |
| Wasser | 36 |
| Weitere | 88 |