Die Erfordernisse der Grundwasserbewirtschaftung sind in den letzten Jahren sowohl quantitativ wie qualitativ gewachsen. Nicht nur der zunehmende Anspruch fuer die Trinkwasser- und Brauchwasserversorgung, sondern auch die Gefaehrdung der Qualitaet des Trinkwassers macht die Bearbeitung dieser Fragen vordringlich. Bei der Qualitaet ist im besonderen die Nitratbelastung im westfaelischen und westlichen Niedersachsen so gross geworden, dass hier die Stillegung einzelner Brunnen bereits erforderlich wurde. Mit einer verbesserten Grundwasserbewirtschaftung muessen die zunaechst in der Qualitaet voll befriedigenden Niederschlaege nicht in die Oberflaechengewaesser abgeleitet werden, sondern dem Grundwasser zugefuehrt werden. Hierfuer sind Regenrueckhaltebecken in einem engen Netz in den betroffenen Raeumen erforderlich. Bisher sind diese Regenrueckhaltebecken nur in Verbindung mit Verkehrsbauten angelegt worden, deren andere Konzeption ist eine Grundfrage dieses Vorhabens.
In Deutschland müssen Mülldeponien das Grundwasser unter und um die Fläche der Deponie überwachen und regelmäßig an die zuständige Umweltbehörde berichten. Deponiebetreiber sind verpflichtet aufzuzeigen, dass unter der Deponie das Grundwasser nicht stark beeinträchtigt wird. Um diese Anforderungen zu erfüllen, werden mittels Grundwasser-Messstellen regelmäßig Proben entnommen, geprüft und dokumentiert. Der Deponienbetreiber EZS Salzgitter verwendet GW-Base, um alle im Rahmen der Grundwasserüberwachung anfallenden Daten effizient zu verwalten und den Berichtsanforderungen der Behörden zu entsprechen. Die vielen Auswertungsmöglichkeiten, die GW-Base für das Grundwassermanagement bietet, ermöglichen eine umfassende Übersicht zur Grundwasserqualität. Veränderungen werden statistisch angezeigt und dank der vielseitigen Darstellungsmöglichkeiten aussagekräftig grafisch visualisiert.
Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen dient dem übergeordneten Ziel der langfristigen Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung, insbesondere der öffentlichen Wasserversorgung als ein maßgeblicher Baustein der Daseinsvorsorge. Die Wasserversorgung muss entsprechend der aktuellen und regionalen Herausforderungen und unter der Maßgabe einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung weiterentwickelt werden. Hierzu ist es sowohl für Politik und Wasserbehörden als auch für die Nutzer der Ressource notwendig, Handlungsbedarfe frühzeitig erkennen zu können, um im Weiteren rechtzeitig notwendige Maßnahmen für eine langfristige Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung zu ergreifen. Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen stellt einen hierfür erforderlichen landesweiten Informationsrahmen dar. Als Fachkonzeption dient es Wassernutzern, Zulassungsbehörden und dem Land für die Wasserbewirtschaftung und der Öffentlichkeit als transparente und in die Zukunft gerichtete Informations- und Planungsgrundlage. Vorgaben für Einzelverfahren sind ausdrücklich nicht das Ziel.
Im Rahmen des Wasserversorgungskonzeptes erfolgt eine Bilanzierung des derzeitigen Standes (Bezugsjahr 2015) sowie der mittel- und langfristigen Entwicklungen der niedersächsischen Wasserversorgung. Hierbei werden das Grundwasserdargebot für mittlere und trockene Verhältnisse und die Wasserbedarfe der maßgeblichen Grundwassernutzer einander zu verschiedenen Zeitpunkten (2015, 2030, 2050 und 2100) gegenübergestellt.
Die Methodik des Wasserversorgungskonzeptes Niedersachsen wurde rasterbasiert durchgeführt. Dafür wurde ein 500 x 500 m Raster erstellt, welches sich über ganz Niedersachsen und Bremen erstreckt. Landesweite Datengrundlagen, die der Planung der aktuellen und zukünftigen Bewirtschaftung des Grundwassers dienen, wurden auf das Raster übertragen. Diese bildeten die Grundlage der durchgeführten Berechnungen, Bewertungen und abschließenden Darstellungen.
In der Karte ist der Nutzungsdruck für den IST-Zustand bei mittleren Verhältnissen für Landkreise dargestellt.
Teil der Statistik "Erh. nichtöff. Wasserversorgung,Abwasserentsorgung"
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung (EVAS-Nr. 32221).
1.2 Grundgesamtheit
Erfasst werden in der Regel alle Betriebe des
nichtöffentlichen Bereichs nach der Klassifikation der
Wirtschaftszweige (WZ 2008), die die Bedingungen der
Abschneidegrenzen erfüllen.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs, die in
Eigengewinnung jährlich mindestens 2 000 m3 Wasser gewinnen
oder mindestens 2 000 m3 Wasser/Abwasser in ein Gewässer
einleiten und nichtöffentliche Betriebe, die aus Fremdbezug
jährlich mindestens 10 000 m3 Wasser beziehen.
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung wird als dezentrale Erhebung für das
gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse können vom
Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet (NUTS-0),
Bundesländern (NUTS-1), Regionen (Westdeutsche
Flächenländer, Ostdeutschland ohne Berlin, Stadtstaaten)
sowie nach Wassereinzugsgebieten und Flussgebietseinheiten
ausgewiesen werden. Ergänzend können die Statistischen Ämter
der Länder die Ergebnisse nach NUTS-2-Regionen
(Regierungsbezirke) und gegebenenfalls für kleinere Regionen
unterhalb der NUTS-2-Ebene darstellen; NUTS = Nomenclature
des unités territoriales statistiques (Systematik der
Gebietseinheiten für die Statistiken).
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember
2013.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird alle drei Jahre durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I
S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des
Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in
Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22.
Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch
Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749).
Erhoben werden die Angaben zu § 8 UStatG. Die
Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Nr. 4
UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen
Einzelangaben ist nach § 16 Abs.1 UStatG an die fachlich
zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden in Form von
Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit
Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16
Absatz 5 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung
europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik
Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur
Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt
Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden,
auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall
ausweisen. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, den
Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe
unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die
Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur
Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass
sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit,
Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen
zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung
besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben
sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und
Anschrift ist ausgeschlossen.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Die zur Durchführung der Erhebung benötigten Hilfsmerkmale
werden nach Abschluss der Plausibilitätskontrollen
unverzüglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und
gesondert aufbewahrt. Die Erhebungsunterlagen und die
Hilfsmerkmale werden spätestens nach Abschluss der
Ergebnisaufbereitung der letztmaligen Befragung einer
Auswahleinheit gelöscht.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige
Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der
Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3
(Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen,
werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden
der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt.
Um die einheitliche Anwendung der Konzepte zu garantieren,
stimmen sich die verantwortlichen Statistischen Ämter der
Länder und das Statistische Bundesamt in regelmäßigen
Sitzungen inhaltlich ab. Sollten im Zuge dieser Sitzungen
Unterschiede der Datengrundlage auftauchen, so können durch
gezielte Recherche bei den Auskunftspflichtigen Fehler
identifiziert und ausgeglichen werden.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine
Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch
unterschiedliche Auslegungen kann es trotzdem zu
abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale durch die
Auskunftspflichtigen kommen.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Erhebung erfasst Betriebe, die mindestens 2 000 m3
Wasser gewinnen oder die einen Fremdbezug an Wasser von
mindestens 10 000 m3 pro Jahr haben, sowie Betriebe, die
mindestens 2 000 m3 Wasser oder Abwasser in Gewässer oder
den Untergrund einleiten. Die Erhebung dient dem Überblick
über die Gesamtsituation der gewerblichen Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung. Erhoben werden folgende Merkmale:
1.) für die Wassergewinnung
a) Gewinnung von Wasser nach Wasserarten sowie Bezug und
Abgabe von Wasser, jeweils nach Menge,
b) Verwendung von Wasser nach Menge, getrennt nach
Einsatzbereichen der Einfach-, Mehrfach- und
Kreislaufnutzung,
c) Herkunft und Verbleib des ungenutzten Wassers und
Abwassers nach Menge und Ort der Einleitstelle des
Abwassers,
2.) für die Abwasserbehandlung
a) Art der Abwasserbehandlung,
b) Menge des nach der Behandlung in Abwasseranlagen
eingeleiteten oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie
die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen
und Schadstoffgruppen nach dem Abwasserabgabengesetz und Ort
der Einleitstelle des Abwassers,
c) Klärschlamm nach Menge, Behandlung und Verbleib nach dem
Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres.
Bei Betrieben, die die Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung für andere Betriebe durchführen, wird
zusätzlich der Wirtschaftszweig des Hauptauftraggebers
erhoben.
2.1.2 Klassifikationssysteme
- Amtlicher Gemeindeschlüssel: Bundesgebiet, Bundesland,
Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde.
- Flussgebietseinheiten: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU-
Wasserrahmenrichtlinie ein als Haupteinheit für die
Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder
Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten
Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und
Küstengewässern besteht.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Die Definitionen der erhobenen Merkmale können den
Erläuterungen zum Fragebogen entnommen werden.
2.2 Nutzerbedarf
Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der
nichtöffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft
einschließlich der Verwertungs- und Entsorgungswege des
Klärschlamms. Die Daten der Statistik dienen als politische
Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur
Weiterentwicklung von Wasserversorgungs- und
Abwassersystemen. Im Vordergrund stehen hierbei die
gewonnenen Wassermengen und die Verdeutlichung der
Abwasserwege. Zu den Hauptnutzer dieser Erhebung zählen das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB), die Länderministerien, das
Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen
Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der
Europäischen Union Gemeinschaften (Eurostat) sowie die
Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind Verbände und
Vereinigungen mit Bezug zur Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung, Forschungseinrichtungen und sonstige
private Nutzer.
2.3 Nutzerkonsultation
Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen
Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an
Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem
Stand der Entwicklungen, z.B. im technischen Bereich,
angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen
sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur
mittels Gesetzesänderung umsetzen. Die Bundesministerien,
die Statistischen Ämter der Länder, Verbände sowie Vertreter
aus Wirtschaft und Wissenschaft sind im Statistischen Beirat
vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in
Grundsatzfragen berät. Das Statistische Bundesamt beruft in
regelmäßigen Abständen Arbeitsgemeinschaften mit den
Statistischen Ämtern der Länder ein. Nutzerinteressen werden
von Seiten des Statistischen Bundesamtes auch über interne
Ausschüsse und Fachausschüsse (u.a. Fachausschuss
"Umweltstatistiken" berücksichtigt.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Es handelt sich um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze.
Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe 1.7
Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen) i.d.R. mittels
Onlinefragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der
Länder übermittelt.
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Erhebung wird mit zwei standardisierten Fragebogen (8L,
8K = verkürzter Bogen für Betriebe der Land-,
Forstwirtschaft und Fischerei, = WZ-Klassifikation Abschnitt
A) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder
durchgeführt. Dort werden die Daten erfasst und ein
Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt
sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der
Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische
Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse
zusammengestellt. Die Erhebungsunterlagen werden evaluiert
und bei Bedarf angepasst. Hieran wird u.a. die hausinterne
Rechtsabteilung beteiligt.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Möglichen Fehlangaben, die infolge von Fehlinterpretationen
von Anmerkungen und Erläuterungen durch die
Berichtspflichtigen entstehen können, wird in der Phase der
Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine
sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle
Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird
bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den
Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch ein Vergleich mit den
Ergebnissen der Vorerhebung oder ein Abgleich mit den Daten
aus der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung kann
Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Eine weitere
Prüfmöglichkeit besteht in der "Bilanzierung" der
Einzelangaben auf betrieblicher Ebene (z.B. Wasseraufkommen
= Wasserabgabe). Über die Korrekturquote kann nur in den
jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage
getroffen werden. Es kommen keine Hochrechnungsmethoden zur
Anwendung.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
dieser Erhebung werden saisonbedingte Effekte wie z.B. der
Einfluss von Wetterbedingungen nicht berücksichtigt.
Entsprechend werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Als Basis dienen den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre
eigenen Verwaltungsunterlagen. Die Belastung der
Berichtspflichtigen ist als gering einzustufen. Eine
Reduzierung der Belastung kann nur durch eine
Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) oder zunehmender
Nutzung von Verwaltungsdaten (z.B. Daten der unteren
Wasserbehörden) erfolgen.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Die Erhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler
minimiert und kontrolliert werden können. Die Ergebnisse
dieser Erhebung sind als sehr genau einzustufen, da es sich
um eine Erhebung mit Abschneidegrenze handelt.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine
Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine
stichprobenbedingten Fehler auftreten.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS).
Auswahlmerkmal sind Betriebe, die jährlich mindestens 10 000
m3 Wasser aus Fremdbezug beziehen oder mindestens 2 000 m3
Wasser eigengewinnen bzw. mindestens 2 000 m3
Wasser/Abwasser einleiten. Fehlinterpretationen durch
geteilte Zuständigkeiten innerhalb der Betriebe können zu
nicht erkennbaren Doppel- oder Untererfassungen führen.
Des Weiteren können sich Fehler in Summierungen (z.B.
Wasseraufkommen, Ungenutzt abgeleitetes sowie an Dritte
abgegebenes Wasser, Wasserverwendung, Abwasserverbleib,
direkte Klärschlammentsorgung) oder falsche Aussagen infolge
von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen
durch die Berichtspflichtigen (z.B. Wasserarten,
Wassereinsatzbereiche, Verwendungszweck des Abwassers,
Klärschlammbehandlung) ergeben. Möglichen Fehlerquellen in
der Phase der Aufbereitung wird durch gründliche
Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie
maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Zudem werden
Vorerhebungsvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote
kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder
eine Aussage getroffen werden.
Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten
und Merkmale: Es werden keine Imputationsmethoden angewandt.
Jedoch werden grundsätzlich fehlende oder unplausible
Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder
bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich
nachgefragt.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die Erhebungsaufforderungen werden am Ende des
Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet.
Im ersten und zweiten Quartal des Folgejahres erfolgt der
Rücklauf der versandten Erhebungsunterlagen. Aufgrund der
aufwändigen Plausibilisierung müssen jedoch zahlreiche
Terminverlängerungen eingeräumt und zeitaufwändige
Rückfragen gestellt werden. Detaillierte Ergebnisse auf
Bundesebene zur nichtöffentlichen Wasserversorgung und
nichtöffentlichen Abwasserentsorgung werden in der Regel
18-24 Monate nach Ende des Berichtsjahres bereitgestellt.
5.2 Pünktlichkeit
In der Regel werden die Ergebnisse pünktlich veröffentlicht.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland
nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der
einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. Auf
internationaler Ebene sind Vergleiche mit anderen EU-
Mitgliedstaaten nur für einzelne Merkmale möglich.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Die Ergebnisse der nichtöffentlichen Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung wurden in einer Zusatzerhebung zum
Industriebericht 1956 in der Veröffentlichung "Die
Wasserversorgung der Industrie im Bundesgebiet 1955",
publiziert. 1957 wurde erstmalig die Veröffentlichung
"Wasserwirtschaft 1957", Reihe 4, Heft 24, herausgebracht.
Eine direkte Vergleichbarkeit statistischer Ergebnisse zu
früheren Berichtsjahren ist nicht uneingeschränkt möglich.
Seit dem Berichtsjahr 1975 (Verabschiedung des Gesetzes über
Umweltstatistiken 1974) wurde die Erhebung zunächst alle 4
Jahre durchgeführt und die Ergebnisse in einer eigenen
Fachserie 19, Reihe 2.2, Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung in der Wirtschaft, veröffentlicht. Mit
einem überarbeiteten Gesetz über Umweltstatistiken von 1994
wurde nicht nur die Periodizität auf 3 Jahre verkürzt,
sondern auch der Berichtskreis hat sich mit den
verschiedenen Novellierungen des UStatG erheblich verändert.
Dieses Gesetz wurde in das Gesetz zur Straffung der
Umweltstatistik vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 550)
übergeleitet. Zwischen 1998 und 2004 wurden gemäß UStatG
1994 nur Betriebe der folgenden Wirtschaftszweige befragt:
- Landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen (4-
jährlich)
- Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen
und Erden (3-jährlich)
- Wärmekraftwerke für die öffentliche Energieversorgung (3-
jährlich)
Der Bereich "Klärschlamm" wird ab dem Berichtsjahr 2006
jährlich in einer separaten Erhebung erfasst und
veröffentlicht. Seit dem Erhebungsjahr 2007 wird die
Statistik nach dem UStatG 2005 erhoben. Die bisher in drei
Paragrafen geregelten Erhebungen der "Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung im Bergbau, bei der Gewinnung von
Steinen und Erden und im Verarbeitenden Gewerbe" (§ 7 UStatG
1994), der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der
Landwirtschaft" (§ 8 UStatG 1994) und der "Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung bei Wärmekraftwerken für die
öffentliche Versorgung" (§ 9 UStatG 1994) wurden zu einem
Paragrafen, der "Erhebung der nichtöffentlichen
Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung"
(§ 8 UStatG 2005) zusammengefaßt. Dadurch haben sich ab dem
Berichtsjahr 2007 folgende Änderungen ergeben:
Unabhängig vom Wirtschaftszweig werden alle Betriebe des
nichtöffentlichen Bereichs befragt, die
- in Eigengewinnung jährlich mindestens 2 000 m3/Jahr Wasser
gewinnen
- jährlich mindestens 2 000 m3 Wasser oder Abwasser in ein
Oberflächengewässer oder in den Untergrund direkt einleiten
- mindestens 10 000 m3/ Jahr Wasser aus dem öffentlichen
Netz oder von anderen Betrieben übernehmen.
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und
nichtöffentlichen Abwasserentsorgung weißt enge Bezüge zur
Erhebung der öffentlichen Wasserwirtschaft nach § 7 UStatG
auf, die zeitgleich zu dieser Erhebung durchgeführt wird.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Fachserie
19, Reihe 2.1, Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche
Abwasserentsorgung. Folgende Merkmale sind vereinbar:
- Wassereigengewinnung
- Anzahl Wasser gewinnender Unternehmen/Betriebe
- Wassermenge
- Fremdbezug von Wasser
- Anzahl Wasser beziehender Unternehmen/Betriebe
- Wassermenge
- Wasseraufkommen (eingesetzte Wassermenge)
- Abwasser-Behandlungsarten (mechanisch, biologisch,
biologisch mit zusätzlichen Verfahrensstufen)
- Anzahl Betriebe mit Abwasserbehandlungsanlagen
- Jahresfrachten AOX und CSB
- Menge des behandelten Abwassers
- Menge des eingeleiteten Abwassers
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und
nichtöffentlichen Abwasserentsorgung ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die im Rahmen dieser Statistik erhobenen Daten dienen als
Grundlage für die Durchführung der Wasserflussrechnungen im
Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Ziel
der UGR ist es, den Wasserfluss in wirtschaftlicher
Untergliederung sowohl nach Produktions- als auch
Wirtschaftsbereichen von der Entnahme aus der Natur, den
Übergang in das wirtschaftliche System bis zur Abgabe von
Wasser an das natürliche System zu zeigen und alle für den
Wirtschaftsprozess relevanten Wasser- und Abwasserströme
vollständig zu bilanzieren.
8 Verbreitung und Kommunikation
================================
8.1 Verbreitungswege
- Pressemitteilungen:
Erste Ergebnisse werden i.d.R. im Rahmen einer
Pressemitteilung veröffentlicht.
- Veröffentlichungen:
Detaillierte Ergebnisse der Erhebung der nichtöffentlichen
Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung
werden als Fachserie 19, Reihe 2.2, "nichtöffentliche
Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung" in
elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos im
Internet unter www.destatis.de über den Publikationsservice
des Statistischen Bundesamtes erhältlich. Zudem werden
ausgewählte Tabellen unter www.destatis.de/umwelt und im
Statistischen Jahrbuch veröffentlicht.
- Online-Datenbank:
Über das Datenbanksytem GENESIS-Online (www.destatis.de)
können ausgewählte Ergebnisse der Erhebung in
unterschiedlichen Dateiformaten direkt heruntergeladen
werden.
- Zugang zu Mikrodaten:
Der Zugang zu Mikrodaten ist über die Forschungsdatenzentren
der Statistischen Ämter der Länder möglich.
www.forschungsdatenzentrum.de
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
- www.bmub.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit) (u.a. Pressemitteilung
"Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Straffung der
Umweltstatistik" vom 16.03.2005)
- www.uba.de (Umweltbundesamt) (u.a. Dokumentation "Der
Wassersektor in Deutschland -Methoden und Erfahrungen"
Oktober 2001)
8.3 Richtlinien der Verbreitung
- Veröffentlichungskalender:
Die Veröffentlichungstermine dieser Statistik werden in
keinem Veröffentlichungskalender festgehalten.
- Zugangsmöglichkeiten der Nutzer:
Die Veröffentlichung richtet sich an die gesamte
Öffentlichkeit. Über die Homepage des Statistischen
Bundesamtes unter www.destatis.de werden die Nutzer über die
Veröffentlichung der Daten informiert. Sofern sie im Vorfeld
ihr Interesse daran bekundet haben, werden Kunden auf Wunsch
auch per E-Mail über die Veröffentlichung informiert. Die
Daten sind allen Nutzern zum selben Zeitpunkt zugänglich.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 - 8950
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016
Masterplan Wasserversorgung 2040 – Saarland rüstet sich für die Zukunft
Trinkwasserversorgung im Saarland muss langfristig sichergestellt werden
Politik und Verbände rufen Masterplan Wasserversorgung 2040 ins Leben
Masterplan definiert Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“
Wahrung des hohen Qualitätsstandards der Wasserversorgung nicht zum Nulltarif möglich
Mit dem Ziel, die saarländische Trinkwasserversorgung in Zukunft nachhaltig sicherzustellen, haben Politik und Verbände den Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ hervorgebracht. Für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) ist das jetzt in Saarbrücken vorgestellte Dokument die Chance, die Zukunft der Wasserversorgung an der Saar aktiv in Eigenregie zu gestalten und abzusichern. Für Verbraucher hingegen bedeutet der betriebswirtschaftliche Ansatz seiner zahlreichen Handlungsempfehlungen, dass die Wahrung der hohen Wasser-Qualitätsstandards hierzulande angesichts veränderter Rahmenbedingungen und dringend erforderlicher Investitionen in die Wasserinfrastruktur perspektivisch auch bezahlbar bleibt.
Zahlreiche Anlagen und Leitungen der Wasserversorgung in Deutschland werden altersbedingt in den nächsten Jahren an das Ende ihrer technischen Standardnutzungsdauer kommen. Und neben einer in die Jahre gekommenen Wasserinfrastruktur drängt der unleugbare Klimawandel mit merklichen Auswirkungen die Wasserwirtschaft zum Handeln.
Die Herausforderungen
Auch das Saarland bleibt von lang anhaltenden Trockenperioden sowie von Hitzerekorden, der Zunahme heißer Tage pro Jahr und heißer Sommer in Folge nicht verschont. Und während die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Wasserversorgung gestiegen sind, erhöhen über den Klimawandel hinaus auch Entwicklungen wie die Urbanisierung, der demografische Wandel und ein Strukturwandel in der Landwirtschaft den Druck auf unsere Wasserressourcen. Hinzu kommen zunehmende Nutzungskonkurrenzen und -konflikte durch Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsinteressen.
Trinkwasserversorgung ist Daseinsvorsorge
„Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, das geschützt werden muss“, postuliert Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes. „Durch die klimabedingt gewachsenen Herausforderungen gehören die Verfügbarkeit von ausreichenden Trinkwassermengen für die saarländische Bevölkerung und die Sicherung einer stabilen Wasserversorgung für unsere Industrie, Wirtschaft und Landwirtschaft zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben.“
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, heißt es ferner in der Präambel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die herausgehobene gesellschaftliche Bedeutung des Wassers unterstreicht [Richtline 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates]. Als ein lebensnotwendiges, unentbehrliches Gut, kann Wasser nicht ersetzt werden. So betrachtet auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) die Grundversorgung mit Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins als die zentrale gesellschaftliche und generationenübergreifende Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge.
Der Masterplan
Vor dieser Kulisse entstand im Saarland im Jahr 2018 in intensiver und kollegialer Zusammenarbeit der Landesministerien für Umwelt, für Wirtschaft, Gesundheit und des Inneren mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie den Landesgruppen des DVGW, dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und dem Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V. (VEWSaar) zunächst ein Letter of Intent im engen Schulterschluss mit den WVU an der Saar. In der Folge haben die aquabench GmbH und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH über zweieinhalb Jahre hinweg gemeinsam mit allen Protagonisten den nun vorliegenden Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ erarbeitet.
Die Orientierung
Das Ergebnis bündelt die technologischen Fakten und wissenschaftlichen Grundlagen, die alle Akteure der saarländischen Wasserwirtschaft in die Lage versetzen, valide Maßnahmen zu identifizieren und zu ergreifen, die heute erforderlich sind, um die Wasserversorgung von morgen qualitativ und quantitativ langfristig und nachhaltig, das heißt auch unter ökologischen Gesichtspunkten klimafreundlich sicherzustellen.
Dabei ist der Masterplan präzise auf die jeweiligen hydrogeologischen Besonderheiten aller Wassergewinnungsgebiete des Saarlandes ausgerichtet. Ferner berücksichtigt das Werk jene veränderten Rahmenbedingungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, aber auch erkennbare Entwicklungen in puncto Demografie oder Wasserbedarfe und sogar den wachsenden Fachkräftemangel.
Mit dem übergeordneten Ziel, die Versorgung der saarländischen Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser im Sinne einer nachhaltigen Grundwasser-Bewirtschaftung auf lange Sicht weiterzuentwickeln, adressiert der Masterplan in erster Linie saarländische WVU und Wasserbehörden. Ebenso richtet er sich an Städte und Gemeinden, die kommunale Wasserkonzepte entwickeln. Durch seinen ganzheitlichen Ansatz zeigt der Masterplan, etwa durch Digitalisierung und Standardisierung oder seine Empfehlungen in Richtung interkommunaler Kooperationen einzelner WVU, neue Möglichkeiten, Synergien bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Wasser-Infrastruktur zu nutzen, um die erforderlichen Investitionen möglichst niedrig zu halten.
Empfehlung – neue Kooperationen und Synergien
Nach Ergebnissen und Lösungsstrategien des Masterplans wird beispielsweise eine noch intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung der WVU untereinander notwendig werden, um künftig temporäre und punktuelle Spitzenverbräuche (Peaks) besser und wirtschaftlicher kompensieren zu können, indem sich benachbarte Versorger „gegenseitig aushelfen“. Hier spricht der Plan konkret von „Verbundsystemen zur gegenseitigen Besicherung in der Wasserwirtschaft“. Durch die vorhandenen Strukturen und die von vornherein gute, für das Saarland typische Vernetzung, sind die Voraussetzungen hierfür gegeben.
„Im Unterschied zu vielen kleinteiligen Insellösungen macht der Masterplan deutlich, wie viel Potenzial in einer stärkeren Vernetzung der saarländischen WVU untereinander, dem Teilen von Know-how, Engagement und Materialien, schlummert“, weiß Dr. Hanno Dornseifer, Vorstandsvorsitzender des VEWSaar. „Best Practices in diesem Kontext helfen den WVU zudem, ihre Prozesse angesichts neuer Herausforderungen schneller und effizienter zu optimieren.“
Der Masterplan evaluiert Maßnahmen aus der Vergangenheit wie das ÖWAV (Ökologische Wasserversorgungskonzept Saar von 1996), analysiert die Ist-Situation der saarländischen Wasserversorgungslandschaft und definiert schließlich die notwendigen Handlungsempfehlungen in technischer und betriebswirtschaftlicher sowie in struktureller und personeller Hinsicht. Konkret beschreibt er mit Blick auf seine Empfehlungen für die WVU die relevanten Parameter der einzelnen Wassergewinnungsgebiete. Dabei umfassen die zugrunde gelegten Erhebungen das nutzbare und zukünftig zur Verfügung stehende Grundwasserdargebot inklusive Grundwasserneubildung, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur (Status quo von Brunnen, Aufbereitung, Transport und Speicherung) sowie Hochrechnungen der zukünftigen Trinkwasserbedarfe im Kontext von Faktoren wie Klimawandel, Demografie oder Urbanisierung.
Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“
An der Erstellung des Masterplans Wasserversorgung 2040 waren strukturell fünf sog. Themenkreise beteiligt, die sich um die Evaluierung des Ökologischen Wasserversorgungskonzeptes Saar (ÖWAV 1996), um Kennzahlen und die Ist-Situation der Unternehmen, Herausforderungen und notwendige Antworten sowie kaufmännische Fragestellungen und Managementsysteme drehten. In Summe sind alle daraus abgeleiteten Erkenntnisse in die Definition des Leitfadens der „Guten wasserfachlichen Praxis“, der für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen verpflichtend werden soll, eingeflossen. Dieser liefert die wasserwirtschaftlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Leitlinien für eine nachhaltige Wasserversorgung. Darauf aufbauend wird mit Zukunftsszenarien bis 2040 der jeweils zu erwartende Handlungsbedarf abgeleitet.
Grundwasserneubildung
Die Grundwasserneubildung, ein zentraler Bestandteil des Masterplans, gehört im Saarland insofern zu den bedeutendsten wasserwirtschaftlichen Kenngrößen, als Grundwasser hier die wichtigste Trinkwasserquelle ist. Ergebnisse der Untersuchungen, die aus dem Masterplan hervorgehen, zeigen, dass das Saarland in dieser Beziehung die vergleichsweise komfortabelste Position unter allen Bundesländern in Deutschland einnimmt. Im Vergleich zu den Jahren 1961 - 1990 gehen die Experten in der aktuellen Periode von 1991 - 2020 von einer rechnerisch um circa 5,9 % marginal geringeren Neubildung aus. Grundsätzlich wird daher zukünftig aus Vorsorgegründen eine mögliche Abnahme von 10 % bei den Grundwasserneubildungsdaten des ÖWAV für die nächsten Jahrzehnte veranschlagt.
„Mit dem Masterplan setzt das Saarland deutschlandweit frühzeitig Maßstäbe in puncto Zukunftssicherheit seiner Wasserversorgung“, erklärt Dr. Ralf Levacher, Landesgruppenvorsitzender des VKU Saarland. „Angesichts der großen und vielschichtigen Herausforderungen gilt es jedoch jetzt, sich nicht auf dem Erreichtem auszuruhen, sondern in einem ständigen Verbesserungsprozess dieses existenzielle Element der Daseinsvorsorge auch in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen. Dies bedarf weiterer erheblicher Anstrengungen und wird auch eine Menge zusätzlicher Investitionen erfordern“, gibt der Manager zu bedenken. „Dies leisten zu können und dabei den Wasserbezug für die saarländischen Verbraucher bezahlbar zu erhalten, wird dabei eine besondere Herausforderung sein und möglicherweise die eine oder andere strukturelle Veränderung erforderlich machen.“
Wasserpreis für die Endkunden
Den hohen Qualitätsstandard der Wasserversorgung in Deutschland unter schwierigeren Rahmenbedingungen zu halten, wird nicht zu Nulltarif möglich sein. Hier stellen Ansatz und Systematik des Masterplans für das Saarland sicher, dass flächendeckend alle Einsparpotenziale auch genutzt und umgesetzt werden.
Folgende abschließende Betrachtung verdeutlicht besonders gut den Status quo und die reale Verhältnismäßigkeit vor dem Hintergrund der Dimension der Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft an der Saar gegenübersieht: Derzeit kostet der Liter Trinkwasser im Saarland durchschnittlich 0,0025 Euro (ein Viertel Cent). Das sind bei einem Durchschnittsverbrauch von circa 47.000 Litern pro Person und Jahr circa 117,50 Euro jährlich. Sollte der durchschnittliche Wasserpreis z.B. um ein Drittel steigen, liegen wir hier bei einem Mehraufwand von circa 40,10 Euro pro Person und Jahr. Das sind ungefähr 11 Cent pro Person und Tag.
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