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Antimon-Hintergrundwerte im Grundwasser von Niedersachsen 1 : 500.000

Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Antimon im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Antimon umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Antimon-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Der Prüfwert für Antimon im Grundwasser liegt derzeit bei 5 µg/L, der Geringfügigkeitsschwellenwert bei 0,5 µg/L. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.

Zwei Quellen erschließen: Die konjunktive Nutzung von Grund- und Oberflächenwasser in der Landwirtschaft Nordwestchinas

In Nordchina ist im Laufe des letzten halben Jahrhunderts die Nutzung des Grundwassers für die Agrarproduktion rasant gestiegen, allen voran in Gebieten, die zuvor mit Oberflächenwasser bewässert worden waren. Obwohl sich die Grundwasserförderung positiv auf den ländlichen Wohlstand auswirkt, hat sie oft negative Folgen für die Nachhaltigkeit lokaler Wassernutzung. Es wird behauptet, dass ein koordinierteres Management von Regenwasser - und Grundwasservorrat und -aufbewahrung - die sogenannte Verbundwassernutzung (conjunctive management) - zu einer nachhaltigeren, adaptiven Nutzung der Ressourcen führt. Das Forschungsvorhaben analysiert die Auswirkung der lokalen Grund- und Oberflächenwasserpolitik auf die Wassernutzung der Landwirte. Basierend auf einer Haushaltsstudie, welche in drei Binnenflussbecken in Nordwestchina durchgeführt wurde, wird bestimmt, welche physischen und welche institutionellen Wasserzugangsindikatoren am entscheidendsten für die Wahl der Wassernutzung durch die Bauern sind. Zusätzlich zur Haushaltsstudie werden Interviews mit Wasserbehörden und anderen Personen in Schlüsselpositionen geführt, um Einblicke in Politikmaßnahmen und Institutionen im Wassereinzugsgebiet zu erhalten. Durch das Vergleichen der Gewässerpolitiken mit den Produktionsergebnissen auf Betriebsebene, wird untersucht, in welchem Umfang die Verbundwassernutzung in die Praxis umgesetzt wird.

Landesmessstellen Grundwasserstand (Überwachung des mengenmäßigen Zustands)

Landesmessnetz zur Erfassung des Grundwasserstandes (Überwachung des mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Das Messnetz besteht derzeit aus 733 Grundwassermessstellen und ist landesweit flächendeckend in allen relevanten Grundwasserleitern ausgebaut. Im Gegensatz zu den Messnetzen der Wasserwerksbetreiber im Umfeld ihrer Wasserwerke geben die Messreihen der Landesmessstellen den langfristigen, weitestgehend nicht anthropogen beeinflussten Grundwassergang wieder. Teilweise sind Überlagerungen mehrerer größerer Grundwasserentnahmen in einem Gebiet erkennbar. Die Daten liegen komplett digital vor.

Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme; Süd-G03824

Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wuster-hausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: - Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser, - Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforde-rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtier-gewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhö-hung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berück-sichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbeson-dere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemit-telinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richt-linie 2010/75/EU). Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-gen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen. Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ≥ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Ein-zelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtli-chen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffent-lichten Unterlagen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfah-rens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenut-zungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffent-lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, unte-re Wasserbehörde. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.

Wasserrechte für Grundwasser und Oberflächengewässer Hamburg

Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird seit #02.2025# nicht mehr aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „#Wasserbuch Hamburg#“ zu finden. Die ca. 30.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt: Grundwasser: - Absenken und sonstige Nutzung - Einleiten ins Grundwasser - Energiegewinnung - Entnahme aus Grundwasser Oberflächengewässer: - Anlage an/in/über Gewässern - Ausbau/Unterhaltung - Einleiten in Oberflächengewässer - Entnahme aus Oberflächengewässer - Hochwasserschutz - Stauen - Sonstige Nutzungen Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

Hydrologische und hydrogeologische Bestandsaufnahme zwischen Gemuenden und Wuerzburg entlang der geplanten Neubaustrecke Hannover-Wuerzburg der Deutschen Bundesbahn

Hydrogeologische Beschreibung, Buntsandstein, Muschelkalk, Einfluss Neubaustrecke auf Grundwasser und Trinkwasserversorgungsanlagen, hydrogeologische Arbeitsmethoden.

Resilienzen stärken: Flexibilisierung und Innovationen als Treiber für eine zukunftsfähige Wasserversorgung in Kassel, Teilprojekt 5

Dachpappenfabrik Oberschöneweide

Der Standort in der Wilhelminenhofstraße wurde im Zeitraum 1894 bis 1945 durch die teerverarbeitende Industrie zur Produktion von Dachpappe, Asphalt und anderen Mineralölprodukten genutzt. Seit 1961 fand die Ansiedlung von Mischgewerbe statt (z.B. Kfz-Werkstätten, Reifenhandel, Malerlager). Nach 1990 wurde das Gelände durch die Karl-Unternehmensgruppe übernommen. Als Folge von Kriegseinwirkungen, Havarien, Leckagen und Handhabungsverlusten ist eine massive Verunreinigung der Umweltkompartimente Boden und Grundwasser durch flüssige Teerphase [polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)] erfolgt. Die Schwerphase ist gravitativ in den 1. unbedeckten Aquifer eingedrungen und hat sich auf der Oberfläche des folgenden Geringleiters (Geschiebemergel) ausgebreitet. Daneben konnte auch eine flächenhafte Verbreitung der Verunreinigung in der ungesättigten Bodenzone ermittelt werden. Bedingt durch die Lage im Anstrom der Fassungen des Wasserwerks Wuhlheide und die damit verbundene Gefährdung der Trinkwassergewinnung wurden seit 1992 erste Erkundungsmaßnahmen umgesetzt (Boden, Bodenluft, Grundwasser). Dabei wurden im Grundwasser bereits früh Belastungen durch PAK, BTEX, NSO-Heterozyklen (ein- oder mehrkernige zyklische Kohlenwasserstoffverbindungen, in denen mindestens ein Kohlenstoff-Ringatom durch Stickstoff, Schwefel oder Sauerstoff ersetzt ist) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) nachgewiesen. Zur weiteren Eingrenzung der Schadstoffverbreitung und zur Beurteilung der Gefährdungssituation wurde seit 2002 im Rahmen mehrerer Kampagnen ein Netz aus 15 Messstellengruppen mit insgesamt 22 Einzelpegeln eingerichtet. In den Jahren 2003/2004 wurde anhand einer intensiven historischen Erkundung die Lokalisierung der Lage von Anlagenteilen wie z. B. Teerbecken, Rohrleitungen und Rührwerken vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Bestandsaufnahme sämtlicher Gebäudeteile einschließlich der Öffnung verschlossener Bauteile erfolgt. In 2011 wurden die Untersuchungen durch die rechnerische Modellierung der Staueroberfläche ergänzt, um Bereiche (Senken) auszukartieren, in denen eine Akkumulation der Schwerphase zu erwarten war. Als sanierungsvorbereitende Arbeiten wurde in 2010 zunächst der gesamte Gebäudebestand (26.300 m³ umbauter Raum) zurückgebaut. In 2011 sind die Rückbauarbeiten mit der Beseitigung der Teerbecken und der Tiefenenttrümmerung des Untergrundes auf dem Gesamtareal fortgesetzt worden. Dabei erfolgte bereits auch der Voraushub für die anschließende Bodensanierung. Ab 2012 wurden dann die Arbeiten für den Bodenaustausch bis ca. 11 m unter Geländeoberkante aufgenommen. In dem zentralen Grundstücksbereich wurde der belastete Boden an 256 Bohransatzpunkten im Wabenverfahren entnommen und durch sauberen Füllboden (LAGA Z0) ersetzt. Zum Schutz der Nachbarbebauung mussten die Bohrungen im randlichen Sanierungsbereich als Großlochbohrungen ausgeführt werden. Neben dem Bodenaustausch im hochbelasteten Bereich erfolgte über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinaus auch auf dem restlichen Grundstück auf Initiative und Kosten des Grundstückseigentümers die komplette Tiefenenttrümmerung (Abbruch der unterirdischen Bauten) und ein Austausch der oberen Bodenschicht. Bei der Beseitigung des Teerbeckens, der Tiefenenttrümmerung und des Voraushubs wurden 5.600 t gefährliche Abfälle (>LAGA Z2) entsorgt (zusätzlich 200 t Teere). Durch den anschließenden Bodenaustausch mit dem Wabenverfahren und den Großlochbohrungen wurden weitere 28.700 t an kontaminiertem Material aus dem Untergrund entfernt. Zur Erfassung der im Grundwasser gelösten Schadstoffe und Verhinderung eines Abstroms in Richtung der Wasserfassungen des Wasserwerks Wuhlheide wurde in 2012 eine hydraulische Sicherungs-/ Sanierungsmaßnahme mit Förderung von Grundwasser aus 2 Brunnen aufgenommen. Dadurch sollte auch die Schadstofffracht ausgetragen werden, die durch den Einfluss der Bodensanierung (Energieeintrag durch Erschütterungen) mobilisiert wurde. Gleichzeitig diente die GWRA während der Bodensanierung der Reinigung des Auflastwassers sowie des Wassers aus den Entwässerungscontainern. Die hydraulische Sicherungs-/ Sanierungsmaßnahme (Grundwasserförderung) wurde bis Ende April 2016 fortgeführt. Weiterhin wird die Grundwasserbeschaffenheit durch ein Grundwassermonitoring als Nachsorgemaßnahme mit halbjährlichen Beprobungskampagnen überprüft. Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich bis Ende 2018 auf 4,2 Mio. €, wobei der weit überwiegende Anteil der Aufwendungen durch die Maßnahmen zur Bodensanierung verursacht wurde. Im Jahr 2013 ist die Neubebauung der sanierten Fläche abgeschlossen worden. Seitdem wird das Grundstück wieder gewerblich genutzt (u. a. Futterhandel, Kfz-Werkstatt).

Bohrdaten - Portal Hamburg

Web-gebundenes Informations- und Bearbeitungstool zur Auskunft über die digitalen Daten des Bohrarchivs sowie über die ingenieurgeologischen Daten des geologischen Landesamtes. Dieses Infosystem wird verwendet bei Auskünften zu Baugrundfragen, Kellervernässung, Grundwasserförderung, Altlastensanierung etc. Es bestehen straßen- und koordinatenbezogene Suchmöglichkeiten mit anschließender Visualisierung der Bohrinformationen als Bohrsäule und DIN-Schichtenverzeichnis. Auf der Grundlage des IuK-Grundlagenpapiers der BIS-Steuerungsgruppe der Geologischen Dienste der BRD sowie OGC-konforme Programmierung.

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzgl. der Grundwasserhaltung der RWE Generation SE, Renaturierung der Geithe

Die RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen hat mit Antrag vom 19.05.2025 gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung von max. 400 m³/Tag, insgesamt 50.000 m³, im Zuge der Maßnahmen zur Renaturierung der Geithe zwischen dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Kraftwerkspolder der RWE Generation SE beantragt. Die Grundwasserabsenkung findet auf den Flurstücken 501, 499, 497, 454, 453, 451, 448, 447, 441, 440, 422, 370, 369, 336, 192, 78, 77, 15, 11, 10, 9 vom Flur 4 der Gemarkung Schmehausen in Hamm statt und ist für einen Zeitraum von 1,5 Jahren ab September 2025 nach Vorliegen der Erlaubnis geplant.

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