Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserentnahme zur Herstellung von 6 Trogbaugruben mit einer Gesamtfläche von 2.230 m². Insgesamt werden innerhalb von 517 Tagen ca. 128.022 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugruben und die Grundwasserhaltungen werden Qualitätssicherungs- und Havariekonzepte erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Das Vorkommen natürlicher Ressourcen ist im innerstädtischen besiedelten Gebiet gering. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Die ASML Berlin GmbH, Waldkraiburger Straße 5 in 12347 Berlin-Neukölln OT Britz plant auf dem Grundstück Waldkraiburger Straße 3/5, Tempelhofer Weg 110/112 in 12347 Berlin-Neukölln OT Britz den Neubau ein Produktionsgebäude mit 2 Untergeschossen. Für die Herstellung der notwendigen Baugrube ist eine temporäre Grundwasserhaltung in einem Umfang von insgesamt 287.000 m³ innerhalb von 210 Tagen geplant. Die Baugrube wird als quasi wasserdichte Trogbaugrube hergestellt. Auswirkungen außerhalb des Baufeldes sind nicht zu erwarten. Andere bestehende, zugelassenen oder beantragten Vorhaben im Einflussbereich des Vorhabens sind nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Die Firma Nowega GmbH plant die Verlegung und den Betrieb der Gashochdruckleitung 501 für den Transport von Wasserstoff auf dem Gebiet der Stadt Lingen. Dafür soll eine ca. 2 km lange Leitung (DN 500) von der Station „Hanekenfähr“ zur Station „Poller Sand“ verlegt werden. Im Zuge dessen soll auch der geplante Wasserstoffpark der RWE über die Station „Niederdarmer Straße II“ mit einer ca. 50 m langen Anschlussleitung („501.1“) angebunden werden. Die Anschlussleitung hat ebenfalls den Leitungsdurchmesser von DN 500. Für die Leitungsverlegung ist eine Grundwasserhaltung von ca. 68.500 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland. Gemäß Anlage 1 Nr. 19.2.4 UVPG ist für die Errichtung und Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG durchzuführen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Wasserrechtliche Erlaubnis für eine temporäre Grundwasserförderung und -absenkung Büttnerstraße 9, Gemarkung Vahrenwald, Flur 29, Flurstück 14/4. Auf dem genannten Grundstück ist der Neubau eines ambulanten Wohnhauses mit Kellergeschoss geplant. Um die erforderliche Maßnahme durchführen zu können, ist eine Grundwasserabsenkung notwendig. Dazu ist eine temporäre geschlossene Grundwasserhaltung mittels Vakuumspülfilter bzw. ein Zutage fördern von Grundwasser mit einhergehende Grundwasserspiegelabsenkung bei einem Absenkziel von 1,00 m geplant. Nach einer Aufreinigung soll das geförderte Grundwasser in die Leine eingeleitet werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erforderlich, denn die nach § 7 Abs. 1 S. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Verbindung mit der laufenden Nummer 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführende UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 des UVPG u. a. durch ein Grundwassermonitoring nicht zu erwarten sind.
Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH plant den Bau und den Betrieb einer weiteren Verdichterstation am Standort Rysum im Landkreis Aurich. Es sollen zwei neue elektrisch angetriebene Verdichtereinheiten installiert werden. In diesem Zusammenhang wird eine baubedingte Grundwasserhaltung und die Einrichtung von Grabenteilverrohrungen (für die Errichtung der Zufahrten) notwendig. Für das Vorhaben ist gemäß Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Außerdem ist gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG für die prognostizierte Wasserhaltungsmenge von ca. 10.000 m³ die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im Prüfvermerk (s. Download-Dokument) eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Gemeinde Dettenheim plant im Rahmen der Erneuerung eines Mischwasserkanals als Mischwassersammler eine Grundwasserhaltung auf den FlSt.-Nrn.: 4741 & 4748, Kirchfeld- straße und Friedhofstraße Dettenheim, OT Liedolsheim durchzuführen. Die Grundwasserhal- tung umfasst insgesamt 10 Schwerkraftbrunnen, wobei Grundwasser entnommen und in den naheliegenden Erlenbuschgraben eingeleitet werden soll. Die maximale Entnahmemenge be- trägt 382.000 m³, die maximale Förderrate liegt bei 23 l/s. Die Arbeiten werden circa 6 Monate andauern.
Die RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen hat mit Antrag vom 19.05.2025 gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung von max. 400 m³/Tag, insgesamt 50.000 m³, im Zuge der Maßnahmen zur Renaturierung der Geithe zwischen dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Kraftwerkspolder der RWE Generation SE beantragt. Die Grundwasserabsenkung findet auf den Flurstücken 501, 499, 497, 454, 453, 451, 448, 447, 441, 440, 422, 370, 369, 336, 192, 78, 77, 15, 11, 10, 9 vom Flur 4 der Gemarkung Schmehausen in Hamm statt und ist für einen Zeitraum von 1,5 Jahren ab September 2025 nach Vorliegen der Erlaubnis geplant.
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Das Jahr 1976 war gekennzeichnet durch geringe Niederschläge und umfangreiche Eingriffe in den Grundwasserhaushalt. Die Karte dient zusammen mit den Karten des Jahrgangs der Verdeutlichung der Grundwasserentwicklung, wie sie sich als Folge unterschiedlicher Witterungsbedingungen, wechselnder Grundwasserfördermaßnahmen und zeitlich begrenzter Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen darstellt. 02.12.1 Mai 1976 (relativ niedriger Grundwasserstand) Weitere Informationen Das Jahr 1988 verzeichnete milde und niederschlagsreiche Winter- und Frühjahrsmonate. Zudem wurde die Grundwasserförderung sowie Entnahmen durch Grundwasserhaltungen und -sanierungen reduziert. Die Karte dient zusammen mit den Karten des Jahrgangs der Verdeutlichung der allgemeinen Grundwasserentwicklung. 02.12.2 Mai 1988 (relativ hoher Grundwasserstand) Weitere Informationen Darstellung der unterschiedlichen Grundwasserentwicklungen in West- und Ost-Berlin im Mai 1990. Die Karte dient zusammen mit den Karten des Jahrgangs der Verdeutlichung der Grundwasserentwicklung, wie sie sich als Folge unterschiedlicher Witterungsbedingungen, wechselnder Grundwasserfördermaßnahmen und zeitlich begrenzter Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen darstellt. 02.12.3 Mai 1990 Weitere Informationen Grundwassereinzugsgebietsgrenzen resultieren aus den geologischen Verhältnissen, der Grundwasserdynamik und dem Vorflutersystem eines Gebietes. Sie werden vorrangig aus der Grundwasserfließrichtung (senkrecht zu den Linien gleicher Standrohrspiegelhöhe) abgeleitet. Grundwasserentnahmen durch Wasserwerke und andere Nutzer verändern die natürlichen Grundwassereinzugsgebietsgrenzen. 02.12.4 Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerk Weitere Informationen
Das Tiefbauamt Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt für den Standort Hauptklärwerk Stuttgart-Mühlhausen die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für die Durchführung eines Pumpversuchs an Brunnen 10 im Zuge des Projekts „Verbesserung Belebungsbecken 7 – 12“. Für die Durchführung des Pumpversuchs ist eine Grundwasserfördermenge von maximal 90.720 m³ innerhalb von 21 Tagen notwendig. Dieser Ent-nahmemenge sind weitere bereits für 2025 genehmigte Vorhaben, welche in Summe die Schwelle von 100.000 m3 überschreiten, hinzuzurechnen (Grundwasserhaltung Einmischbecken 2 Sandfilter Nord, Revisionsmaßnahmen Biologie Nord, Grundwasserentnahmen aus Betriebsbrunnen).
Die Hamburger Stadtentwässerung AöR plant auf dem Gelände an der „Estetalstraße 18b, Hollenstedt“ die Sanierung des Pumpwerks Nummer 343. Der vorhandene Pumpensumpf muss abgebrochen und erneuert werden. Für diese Baumaßnahme ist eine Baugrube auszuheben. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung notwendig, geplant ist diese mittels geschlossener Wasserhaltung durchzuführen. Anfallendes Tagewasser kann grundsätzlich mittels offener Wasserhaltung gesammelt werden. Die Baugrubensohle wird rechnerisch auf 3,82 m NHN festgelegt. Zur Ausführung von Verdichtungsarbeiten wird ein Absenkziel 8,5 m NHN erforderlich. Die geplante Entnahmemenge beträgt insgesamt 67.200 m³ in einer veranschlagten Bauzeit von 2 Monaten. Das entnommene Wasser soll durch Infiltration in Schluckbrunnen zurück in den Grundwasserleiter eingebracht werden.
| Origin | Count |
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