Die Gemeinde Dettenheim plant im Rahmen der Erneuerung eines Mischwasserkanals als Mischwassersammler eine Grundwasserhaltung auf den FlSt.-Nrn.: 4741 & 4748, Kirchfeld- straße und Friedhofstraße Dettenheim, OT Liedolsheim durchzuführen. Die Grundwasserhal- tung umfasst insgesamt 10 Schwerkraftbrunnen, wobei Grundwasser entnommen und in den naheliegenden Erlenbuschgraben eingeleitet werden soll. Die maximale Entnahmemenge be- trägt 382.000 m³, die maximale Förderrate liegt bei 23 l/s. Die Arbeiten werden circa 6 Monate andauern.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserentnahme zur Herstellung von 6 Trogbaugruben mit einer Gesamtfläche von 2.230 m². Insgesamt werden innerhalb von 517 Tagen ca. 128.022 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Boden-verunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwas-ser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden einge-halten. Für die Baugruben und die Grundwasserhaltungen werden Qualitätssicherungs- und Havariekonzepte erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Das Vorkommen natürlicher Ressourcen ist im innerstädtischen besiedelten Ge-biet gering. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Die RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen hat mit Antrag vom 19.05.2025 gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung von max. 400 m³/Tag, insgesamt 50.000 m³, im Zuge der Maßnahmen zur Renaturierung der Geithe zwischen dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Kraftwerkspolder der RWE Generation SE beantragt. Die Grundwasserabsenkung findet auf den Flurstücken 501, 499, 497, 454, 453, 451, 448, 447, 441, 440, 422, 370, 369, 336, 192, 78, 77, 15, 11, 10, 9 vom Flur 4 der Gemarkung Schmehausen in Hamm statt und ist für einen Zeitraum von 1,5 Jahren ab September 2025 nach Vorliegen der Erlaubnis geplant.
Das Tiefbauamt Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt für den Standort Hauptklärwerk Stuttgart-Mühlhausen die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für die Durchführung eines Pumpversuchs an Brunnen 10 im Zuge des Projekts „Verbesserung Belebungsbecken 7 – 12“. Für die Durchführung des Pumpversuchs ist eine Grundwasserfördermenge von maximal 90.720 m³ innerhalb von 21 Tagen notwendig. Dieser Ent-nahmemenge sind weitere bereits für 2025 genehmigte Vorhaben, welche in Summe die Schwelle von 100.000 m3 überschreiten, hinzuzurechnen (Grundwasserhaltung Einmischbecken 2 Sandfilter Nord, Revisionsmaßnahmen Biologie Nord, Grundwasserentnahmen aus Betriebsbrunnen).
Die Hamburger Stadtentwässerung AöR plant auf dem Gelände an der „Estetalstraße 18b, Hollenstedt“ die Sanierung des Pumpwerks Nummer 343. Der vorhandene Pumpensumpf muss abgebrochen und erneuert werden. Für diese Baumaßnahme ist eine Baugrube auszuheben. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung notwendig, geplant ist diese mittels geschlossener Wasserhaltung durchzuführen. Anfallendes Tagewasser kann grundsätzlich mittels offener Wasserhaltung gesammelt werden. Die Baugrubensohle wird rechnerisch auf 3,82 m NHN festgelegt. Zur Ausführung von Verdichtungsarbeiten wird ein Absenkziel 8,5 m NHN erforderlich. Die geplante Entnahmemenge beträgt insgesamt 67.200 m³ in einer veranschlagten Bauzeit von 2 Monaten. Das entnommene Wasser soll durch Infiltration in Schluckbrunnen zurück in den Grundwasserleiter eingebracht werden.
Die Fa. Pro Urban Projekt in Lingen „Sternstraße“ GmbH, Auf der Herrschwiese 15, 49716 Meppen, plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 112 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück „Sternstr. 1-9“ in Lingen (Ems). Zu diesem Zweck wird eine bauzeitliche Grundwasserhaltung mit Reinfiltration des Förderwassers in das Grundwasser beantragt. Antragsgegenstand ist die Förderung und Reinfiltration von ca. 645.000 m³ Grundwasser in einem Zeitraum von ca. 24 Wochen. Aufgrund der Fördermenge ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt worden.
Der Niersverband, Am Niersverband 10 in 41747 Viersen beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Dülken, Flur 54, Flurstück 93 Grundwasser aus einer temporären bauzeitlichen offenen Grundwasserhaltung mit sechs Drainagegräben bis zu einem Gesamtvolumen an Wasser von insgesamt 228.000 m³ zu entnehmen. Die beabsichtigte Grundwasserentnahme dient der Absenkung des Grundwasserspiegels zur Verfüllung eines Schönungsteiches auf der Kläranlage Dülken.
Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und -absenkung und Einleitung in ein Oberflächengewässer II. Ordnung (Leine) Südschnellweg, B 3, Gemarkung Döhren, Flur 5, Flurstück 150/55 und Flur 1, Flurstücke 1/10 und 35/25. Auf dem genannten Grundstück ist der Neubau des Südschnellweges (Trogstrecke) geplant. Für die statische Absicherung der Teilbauwerks Dock 10 der geplanten Unterführung ist eine Ankersetzung notwendig. Um die erforderliche Maßnahme durchführen zu können, ist eine Grundwasserabsenkung notwendig. Dazu ist eine temporäre geschlossene Grundwasserhaltung mittels Vakuumspülfilter bzw. ein Zutage fördern von Grundwasser mit einhergehende Grundwasserspiegelabsenkung bei einem Absenkziel von 1,10 m geplant. Nach einer Aufreinigung soll das geförderte Grundwasser in die Leine eingeleitet werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erforderlich, denn die nach § 7 Abs. 1 S. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Verbindung mit der laufenden Nummer 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführende UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 des UVPG u. a. durch ein umfangreiches Grundwassermonitoring, Einleitung des geförderten und aufgereinigten Grundwassers in ein Oberflächengewässer sowie Schutzmaßnahmen der zu schützenden Güter (Bspw. Gehölz und Vegetation) nicht zu erwarten sind.
Im Rahmen der Renaturierung der Niers im Bereich Niersbenden in Wachtendonk, welche bereits am 17.04.2020 durch die Bezirksregierung Düsseldorf in die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gegeben worden ist und für welche am 03.06.2020 die Offenlage begonnen hatte, sind offene Grundwasserhaltungen erforderlich. Der Niersverband hat mit Datum vom 04.06.2025 einen Antrag auf Planänderung, begrenzt auf die Erteilung einer Genehmigung für eine zeitlich begrenzte Grundwasserhaltung, gestellt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube mit einer Fläche von ca. 600 m². Insgesamt werden innerhalb von 120 Tagen ca. 265.000 m³ Grundwasser entnommen und vorzugsweise in die Stadtspree abgeleitet. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
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