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Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Zweck §   2 Anwendungsbereich §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums §   5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen §   6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung §   6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen §   7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten §   8 Erlaubnis, Bewilligung §   9 Benutzungen §  10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung §  11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren §  11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen §  11b Projektmanager §  11c Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben §  12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen §  13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung §  13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission §  13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister §  14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung §  15 Gehobene Erlaubnis §  16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche §  17 Zulassung vorzeitigen Beginns §  18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung §  19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne §  20 Alte Rechte und alte Befugnisse §  21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse §  22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen §  23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung §  24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer §  25 Gemeingebrauch §  26 Eigentümer- und Anliegergebrauch §  27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer §  28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer §  29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele §  30 Abweichende Bewirtschaftungsziele §  31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer §  33 Mindestwasserführung §  34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer §  35 Wasserkraftnutzung §  36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern §  37 Wasserabfluss §  38 Gewässerrandstreifen §  38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern §  39 Gewässerunterhaltung §  40 Träger der Unterhaltungslast §  41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung §  42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern §  43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern §  44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer §  45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern §  45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer §  45b Zustand der Meeresgewässer §  45c Anfangsbewertung §  45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer §  45e Festlegung von Zielen §  45f Überwachungsprogramme §  45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  45h Maßnahmenprogramme §  45i Beteiligung der Öffentlichkeit §  45j Überprüfung und Aktualisierung §  45k Koordinierung §  45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers §  46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers §  47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser §  48 Reinhaltung des Grundwassers §  49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz §  50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen §  51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten §  52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten §  53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung §  54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung §  55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung §  56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung §  57 Einleiten von Abwasser in Gewässer §  58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen §  59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen §  60 Abwasseranlagen §  61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen §  63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte §  64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten §  65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten §  66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten §  67 Grundsatz, Begriffsbestimmung §  68 Planfeststellung, Plangenehmigung §  69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn §  70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren §  70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz §  71 Enteignungsrechtliche Regelungen §  71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz §  72 Hochwasser §  73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete §  74 Gefahrenkarten und Risikokarten §  75 Risikomanagementpläne §  76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern §  77 Rückhalteflächen, Bevorratung §  78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten §  78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten §  78d Hochwasserentstehungsgebiete §  79 Information und aktive Beteiligung §  80 Koordinierung §  81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation §  82 Maßnahmenprogramm §  83 Bewirtschaftungsplan §  84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne §  85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen §  86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen §  87 Wasserbuch §  88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen §  89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit §  90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen §  91 Gewässerkundliche Maßnahmen §  92 Veränderung oberirdischer Gewässer §  93 Durchleitung von Wasser und Abwasser §  94 Mitbenutzung von Anlagen §  95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht §  96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten §  97 Entschädigungspflichtige Person §  98 Entschädigungsverfahren §  99 Ausgleich §  99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Nitratreduzierende mikrobielle Gemeinschaften aus porösem Gestein und Klüften im verkarsteten und geklüfteten Grundwasserleiter des Einzugsgebiets der Bronnbachquelle (Südwestdeutschland)

Verkarstete, zerklüftete unterirdische Aquifere sind wichtige Trinkwasserquellen. Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft hat jedoch zu einer Nitratinfiltration geführt. Der Konsum von nitrathaltigem Trinkwasser könnte zu gesundheitlichen Problemen führen, und die Europäische Union hat festgelegt, dass die Stickstoffkonzentration im Trinkwasser weniger als 50 mg/L betragen muss, um trinkbar zu sein. In landwirtschaftlich genutzten Regionen liegen die Nitratkonzentrationen jedoch häufig über diesem Grenzwert. So wurden beispielsweise im Einzugsgebiet der Ammer (Deutschland) Nitratkonzentrationen von bis zu 60 mg/l gemessen, während die Abflussgebiete nur 1 mg/l Nitrat enthielten. Diese Konzentrationsunterschiede lassen auf eine intensive Denitrifikation schließen. In unterirdischen oligotrophen Umgebungen können Mikroorganismen die Nitratreduktion mit der Eisen-/Schwefeloxidation koppeln. Die Bestimmung räumlicher Hot Spots, in denen Mikroben eine wichtige Rolle bei der Denitrifikation im Untergrund spielen, ist eine Herausforderung, und es ist daher nicht bekannt, ob die Denitrifikation nur in Klüften oder auch in der porösen Gesteinsmatrix stattfindet. Wir haben Gesteinskerne aus 70 m Tiefe entnommen - der gesättigten Zone der Bronnbachquelle (Deutschland). Das einzigartige Bohrloch ohne Verrohrung diente der Errichtung einer Grundwassermessstelle. Das erste Ziel dieses Projekts besteht darin, die Taxonomie und die funktionellen Fähigkeiten der denitrifizierenden Mikroorganismen zu bestimmen, die das Karbonatgestein bewohnen. Das zweite Ziel ist die Charakterisierung der mikrobiellen Besiedlung Pyrit-haltiger künstlicher und natürlicher poröser Gesteinsmatrixen und der Pyritoxidationsrate durch Laborexperimente. Für diese In-vitro-Studie werden Mikroorganismen verwendet, die zuvor aus Karbonatgestein angereichert wurden und die die Nitratreduktion mit (Eisen/Schwefel)-Oxidation verbinden. Das dritte Ziel besteht darin, die In-situ-Pyrit-Oxidationsrate in den künstlichen und natürlichen porösen Gesteinsmatrixen zu bestimmen. Dies wird durch die langfristige Inkubation von Pyrit-haltigen mikrobiellen Fallen (MTDs; mit Gesteinsmatrixen) im neu installierten Grundwasserbrunnen und durch die Überwachung der Veränderungen in der Zusammensetzung und der Funktionen der mikrobiellen Gemeinschaften, die die MTDs besiedeln, erreicht. Mittels der kombinierten Ergebnisse der Feld- und Laborarbeiten werden wir Folgendes ermitteln: i) die ökologischen Nischen der nitratreduzierenden Mikroorganismen im Grundwasserleiter des Einzugsgebiets der Bronnbachquelle, ii) die wichtigsten Mikroorganismen, die für den Nitratumsatz verantwortlich sind, iii) die Stoffwechseleigenschaften und Funktionen der nitratreduzierenden Mikroorganismen, iv) das Potenzial der Denitrifikanten, die poröse Gesteinsmatrix zu besiedeln, v) die Faktoren, die die Effizienz der Denitrifikation beeinflussen, und v) die Pyritoxidationsrate innerhalb der porösen Gesteinsmatrix.

Aufbau einer Stoffdatenbank zur Integration in ein Geographisches Informationssystem (GIS) zum Grundwassermonitoring der Stadt Plauen

Im Rahmen des Projektes 'Erarbeitung eines Grundwassermonitoringsystems unter Anwendung eines modernen GIS fuer den Festgesteinsbereich der Stadt Plauen und des Landkreises Plauen', sollte eine Stoffdatenbank eingerichtet werden, die den technischen Vorgaben durch das Saechsische Umweltinformationssystem entspricht und eine benutzerfreundliche Bewertung von Grundwasserkontaminationen ermoeglicht. Dazu sollte neben der Auflistung von in Sachsen und anderen Bundeslaendern angewendeten Pruef- und Massnahmenwerten fuer Stoffkontaminationen auch die Moeglichkeit geschaffen werden, Stoffe, die nicht in Listen genannt sind, bezueglich ihres Toxizitaets- und Mobilitaetspotentials zu beurteilen. Beim Aufbau des GIS waren folgende Grundvoraussetzungen zu beachten: 1) Anwendung von D-Base und MS-Access als Datenbanksysteme. 2) Anwendung von MS-Access fuer die Nutzeroeberflaeche. 3) Einsatz von ArcView als Geographisches Informationssystem. 4) Wahrung der Uebereinstimmung der Datenfelddefinitionen mit dem UIS Sachsen. 5) Einbeziehung von bestehenden Programmsystemen, die vom Saechsischen Umweltamt genutzt werden.

Grundwasser-Messstelle 5147

Die Messstelle dient der Überwachung des Grundwassers in Berlin. Überwacht wird der Hauptgrundwasserleiter (GWL 1.3 + 2). Die Höhe der Geländeoberkante (GOK) liegt bei 37.83 m über NHN. Die Rohroberkante (ROK) liegt bei 37.71 m über NHN. Die Filteroberkante (FOK) liegt bei 26.15 m unter GOK. Die Filterunterkante (FUK) liegt bei 28.10 m unter GOK.

Messprogramm für hydrologische Extremereignisse Messprogramm Niedrigwasser 2023 Fortschreibung der Modellierung "Nährstoffeinträge in das Grundwasser und Oberflächengewässer in Sachsen-Anhalt" 2023 Sondermessprogramm Bode im Bereich Staßfurt 2019 Messprogramm Niedrigwasser 2019 Messprogramm Niedrigwasser 2018 Monitoring Grundwasserfauna Sachsen-Anhalt 2016 und 2017 Bericht "Nährstoffeinträge in das Grundwasser und Oberflächengewässer in Sachsen-Anhalt" Niedrigwasser 2016 Niedrigwasser 2015 Süßer See - Fischbestandserfassung und limnologisches Gutachten 2013 Studie "Standortbestimmung für eine funktionsfähige Fischaufstiegsanlage im Mündungsbereich der Havel" Auswirkungen des Klimawandels auf das Wasser im Land Sachsen-Anhalt Vernässungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Für den deutschen Teil der Elbe und die Hauptnebenflüsse wurde innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ein Messprogramm für hydrologische Extremereignisse Extremereignisse (Hochwasser / Niedrigwasser) abgestimmt. Die Messstellen in Sachsen-Anhalt werden durch den Gewässerkundlichen Landesdienst untersucht. Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde vom 24.07.2023 bis zum 08.08.2023 ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Die Ergebnisse und weitere Informationen finden Sie hier . Die im Jahr 2014 durchgeführte Nährstoffmodellierung für  Sachsen-Anhalt wurde weiterentwickelt und mit aktualisierten Modelleingangsdaten fortgeschrieben. Aufbauend auf der Ist-Zustandsanalyse wurden der regionale N-Reduktionsbedarf zur Erreichung der Schutzziele für das Grundwasser ermittelt. Im Rahmen der Modellierung konnten Belastungsschwerpunkte und damit prioritäre Bereiche für eine Maßnahmendurchführung identifiziert werden. Es wurde eine modellgestützte Analyse von Maßnahmeneffekten für die Schutzziele Grundwasser und Oberflächengewässer vorgenommen. So wurde z.B. ein Szenario zur Auswirkung der novellierten Düngeverordnung auf den diffusen N- Eintrag analysiert und im Bereich der punktuellen Einträge anlagenbezogene Maßnahmen. Den Endbericht (Januar 2023) können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen Endbericht Nährstoffmodellierung 2023 [pdf, ca. 15,7 MB] Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt hat der Gewässerkundliche Landesdienst im Rahmen eines Sondermessprogramms Messstellen in der Bode untersucht. Hier können Sie die Ergebnisse als pdf-Dokument herunterladen: Sondermessprogramm-Bode (pdf, 0,5 MB) Die Ergebnisse der Abwasseruntersuchungen können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen: Sondermessprogramm-Abwasser (pdf, 0,5 MB) Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde durch den Gewässerkundlichen Landesdienst seit dem 15.07.2019 in der Elbe und den Hauptnebenflüssen ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Dieses Messprogramm ist innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe abgestimmt. Mehr Informationen Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde seit dem 17.07.2018 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. In Sachsen-Anhalt wurden die Elbe in Wittenberg und Magdeburg, die Mulde in Dessau und die Saale in Groß Rosenburg untersucht. Mit der Probenahme vom 10.12.2018 endete das Messprogramm. Hier erfahren Sie mehr. Basierend auf den im Jahr 2008/2009 vorgenommenen Fauna-Untersuchungen im Grundwasser Sachsen-Anhalts wurde an ausgewählten Messstellen ein jährliches grundwasserfaunistisches Referenzmonitoring durchgeführt. Diese Messstellen sind artenreich und grundwassertypisch besiedelt und repräsentieren gleichzeitig bestimmte Naturräume sowie hydrologische Bezugseinheiten. Neben diesem Referenzmonitoring, d.h. der Erforschung, Beschreibung und Überwachung der Grundwasserlebensgemeinschaften Sachsen-Anhalts, soll das Biomonitoring der längerfristigen Überwachung der Entwicklung diffuser Nitratbelastungen im Grundwasser dienen. Den Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Jahre 2016 und 2017 können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen: Bericht Monitoring Grundwasserfauna 2016-2017 [pdf, ca. 2,3 MB] In der vorliegenden Studie wurden die Einträge der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor sowohl aus Punktquellen als auch aus diffusen Quellen in einer hohen räumlichen Auflösung ermittelt. Hierzu wurden die am FZ Jülich entwickelten Modelle GROWA (Wasserhaushaltsmodell), DENUZ/WEKU (reaktiver Stofftransport in Boden und Grundwasser) und MEPhos (Phosphoreintrag in die Vorfluter) flächendeckend im gesamten Bundesland zur Anwendung gebracht und an die naturräumlichen Bedingungen Sachsen-Anhalts angepasst. Schwerpunkt der Betrachtungen waren die diffusen landwirtschaftlichen und bodenbedingten Quellen, um die räumliche Identifizierung von Belastungsschwerpunkten zu ermöglichen. Den Abschlussbericht können Sie durch Anklicken der nachfolgenden Links herunterladen Bericht - Textteil [pdf, ca. 11 MB] Anhang 1: Modellerläuterung Stoffbilanz (Gesellschaft für angewandte Landschaftsforschung, 2010) [pdf, ca. 1,1 MB] Anhang 2: "Werkzeug zur Modellierung der diffusen N- und P-Emissionen in Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Nährstoffkonzeptes 2010-2013" (Fachinformation der LLFG Sachsen-Anhalt, 2012) [pdf, ca. 2 MB] Aufgrund der Niedrigwassersituation wurde im Zeitraum vom 05.09.2016 - 19.09.2016 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. In Sachsen-Anhalt wurden die Elbe in Wittenberg und Magdeburg, die Mulde in Dessau und die Saale in Groß Rosenburg untersucht. Hier erfahren Sie mehr. Durch den Gewässerkundlichen Landesdienst wurde aufgrund der Niedrigwassersituation vom 20.07.2015 bis zum 19.10.2015 in der Elbe und den Hauptnebenflüssen ein Sondermessprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Das Messprogramm ist innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe abgestimmt. In Sachsen-Anhalt wurden die Messstellen Wittenberg und Magdeburg an der Elbe sowie Rosenburg an der Saale untersucht. weitere Informationen Die Fischbestandserfassung diente dem Ziel, die von 2008 - 2012 durchgeführte fischereiliche Sonderbewirtschaftungsmaßnahme (erhöhte Weißfischentnahme) wissenschaftlich auszuwerten sowie den aktuellen Fischbestandes zu ermitteln. Das limnologische Gutachten beschreibt die limnologische Entwicklung des Sees im Zeitraum 2008–2012, basierend auf einem qualifizierten Gewässermonitoring. weitere Informationen Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin unternehmen große Anstrengungen, um das Haveleinzugsgebiet für wandernde Fischarten wieder zugänglich zu machen. Auf der Suche nach einem geeigneten Standort für eine Fischaufstiegsanlage wurden im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt der Wehrstandort Neuwerben und die alte Havel­mün­dung in Sachsen-Anhalt sowie der Wehrstandort Gnevsdorf in Brandenburg näher unter­sucht. weitere Informationen Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. (PIK) hat im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt von 2008 bis 2009 eine Studie mit dem Titel „Klimawandel in Sachsen-Anhalt – Verletzlichkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels“ durchgeführt. Neben verschiedenen anderen Sektoren wurde auch der Sektor Wasser hinsichtlich seiner Vulnerabilität gegenüber den Folgen des Klimawandels untersucht. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt war als Mitglied des Projektbegleitenden Arbeitskreises an der Erarbeitung der Studie beteiligt. weitere Informationen Durch den Gewässerkundlichen Landesdienst wurden aus Radar-Daten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt Karten der Vernässungsflächen von Sachsen-Anhalt für die Gewässer Elbe, Saale, Bode, Weiße Elster und Schwarze Elster erzeugt. Für den Raum Schönebeck wurden zusätzlich hochauflösende Karte erzeugt. weitere Informationen

AsFeP0 - A model concept for in situ investigation or arsenic and phosphate adsorption to predefined iron minerals and to characterize transformation processes of iron minerals

Shallow groundwater of the huge deltaic systems of Asia like the Red River Delta in Vietnam is often enriched in inorganic arsenic (As), threatening the health of millions of residents. The massive abstraction of groundwater in these areas locally causes an irreversible mixing of arsenic-free groundwater resources with arsenic-rich groundwater. Increased concentrations of competitive anions, especially phosphate (PO43-), decrease the immobilization capacity of the sediments. During transport, the mobility of dissolved As in local aquifers is strongly influenced by adsorption to sedimentary and ubiquitously occurring iron(oxyhydr)oxides. Additionally, arsenic-rich groundwater is often enriched in reduced iron (Fe2+) as well, which is capable to react with iron(oxyhydr)oxides, thereby inducing mineral transformations. Such transformations permanently affect the arsenic adsorption and immobilization capacity of the sediments.Within the scope of this research project, the underlying mechanisms related to As transport and the resulting threat to arsenic-free groundwater resources will be characterized in cooperation with the Swiss Federal Institute of Aquatic Science and Technology (Eawag). The research concept aims at assessing the complex interactions within the arsenic-iron-phosphate-system under field conditions at a study site next to the Red River. First, filtration experiments using local groundwater enriched in As and PO43- will be used to determine the As adsorption capacity of different and previously geochemically characterized iron(oxyhydr)oxides. In a second step, sample carrier containing As loaded iron(oxyhydr)oxides will be introduced into surface near aquifer parts of the study site (via existing groundwater monitoring wells). These samples will be exposed to local groundwater characterized by increased As, Fe2+ and PO43- concentrations for the following nine months. Using the in situ exposition of predefined iron(oxyhydr)oxides, it will be possible to distinguish potential mineral transformations and their influences on the As immobilization capacity of the respective iron(oxyhydr)oxides. By combining the results and outcomes of the field experiments, new and important conclusions regarding the mobility of As can be drawn. The data can be used to create a hydrochemical transport model describing reactive As transport within the investigation area. In addition, the results of the in situ exposition experiments will allow to draw conclusions in respective to the long term As immobilization capacity of different iron(oxyhydr)oxides, which is an essential information regarding in situ decontamination techniques.

Grundwasser-Messstelle 4102

Die Messstelle dient der Überwachung des Grundwassers in Berlin. Überwacht wird der Elsterzeitl. GW-Leiter (GWL 3). Die Höhe der Geländeoberkante (GOK) liegt bei 30.57 m über NHN. Die Rohroberkante (ROK) liegt bei 30.42 m über NHN. Die Filteroberkante (FOK) liegt bei 65.80 m unter GOK. Die Filterunterkante (FUK) liegt bei 84.80 m unter GOK.

Ausgangszustandsbericht und Anforderungen an die Überwachung von Boden und Grundwasser

Für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IED-Anlagen) wird ein Ausgangszustandsbericht (AZB) gemäß § 10 Abs. 1a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach § 4 bzw. § 16 BImSchG erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen auf dem betreffenden Anlagengrundstück gegeben sind: Stoffliche Relevanz: Es wird mit gefährlichen Stoffe gemäß § 3 Abs. 9 BImSchG umgegangen, die ihrer Art nach eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück verursachen können. Mengenrelevanz : Mengenrelevant sind gemäß § 3 Abs. 10 BImSchG gefährliche Stoffe, die in erheblichem Umfang in der Anlage verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden. Verschmutzungsrisiko: Die Möglichkeit eines Eintrags der relevanten gefährlichen Stoffe in Grundwasser und Boden ist gegeben. Ist eine in der Anlage verwendete, erzeugte oder freigesetzte Chemikalie stofflich und mengenmäßig relevant, dann werden diese als relevante gefährliche Stoffe (rgS) eingestuft. Die Prüfung, ob die Erstellung eines AZB erforderlich ist („Erfordernis-Prüfung“), erfolgt auf Grundlage der o.g. Voraussetzungen durch die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit [LAGetSi]), wobei die Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Sollte die AZB-Erfordernis-Prüfung der zuständigen Genehmigungsbehörde ergeben, dass ein AZB erstellt werden muss, so erfolgt die fachliche Begleitung bei der Erstellung und die Prüfung des AZB durch die Kolleg*Innen der Regionalstelle Neukölln . Der AZB ist grundsätzlich mit den Antragsunterlagen einzureichen und kann nur im Rahmen einer Ermessensentscheidung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. das LAGetSi bis spätestens zur Inbetriebnahme der Anlage nachgereicht werden. In der Regel ist es sinnvoll, den Bericht zur Erfordernis-Prüfung nach einer vorherigen (telefonischen) Beratung bereits vor Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen, da die Erstellung des AZB einige Zeit in Anspruch nimmt. Bei Zustimmung der Nachreichung muss die Erfordernis-Prüfung spätestens mit Erteilung der Genehmigung abgeschlossen sein, der geprüfte und abgenommene AZB spätestens vor Inbetriebnahme der Anlage. Das bedeutet: Keine Genehmigung ohne geprüfte AZB-Erfordernis, bei positiver Erfordernis-Prüfung ein Entwurf eines Untersuchungskonzepts für den AZB Keine Inbetriebnahme der Anlage ohne geprüften und abgenommenen AZB Hier finden Sie eine schematische Darstellung des Ablaufs zur AZB-Prüfung. Zur Beurteilung, ob im Rahmen einer (Änderungs-)Genehmigung nach § 4 oder § 16 BImSchG ein AZB erforderlich ist, ist der zuständigen Behörde ein Bericht mit Inhaltsangabe sowie Strukturierung in Kapiteln mit nachfolgender Gliederung und Inhalten vorzulegen (siehe auch Kapitel 7 der Hinweise zur Prüfung des Erfordernisses zur Erstellung eines AZBs). 1. Darstellung des Anlasses Neugenehmigung nach § 4 BImSchG, wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG sowie Angabe der Ordnungsnummer der Anlagenart nach Anhang 1 der 4. BImSchV Nennung der Grundlagen zur Prüfung einen AZB zu erstellen (§ 10 Abs. 1a des BImSchG, ggf. § 21 Abs. 2a der 9. BImSchV, LABO/LAWA/LAI-Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser vom 16.08.2018, …) 2. Darstellung der Anlage Kurzbeschreibung der Neuanlage mit den Prozessabläufen bzw. bei Änderungsgenehmigungen zur Gesamtanlage und zum geplanten Anlagenbereich mit den jeweiligen Prozessabläufen Betroffenes Anlagengrundstück (räumliche Abgrenzung) Lagepläne mit Darstellung der Handhabungsbereiche der rgS, der AwSV-Anlagen und der Versiegelungsflächen 3. Tabellarische Darstellung der verwendeten, erzeugten und freigesetzten Stoffe und Gemische Dazu sind in der folgenden Excel-Tabelle alle in der Anlage verwendeten, erzeugten oder freigesetzten Stoffe und Gemische aufzulisten. In dieser Tabelle sind die Stoffeigenschaft nach CLP-Verordnung einzutragen sowie die Durchsatz- bzw. Lagermengen in den und außerhalb der oberirdischen AwSV-Anlagen. Zur Bestimmung der rgS sind in der Tabelle Formeln hinterlegt. 4. Bei einer Änderungsgenehmigung Beschreibung im Bericht, ob (und falls ja welche Mengen) mit dem Antragsgegenstand a.) neue rgS verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden oder b.) erstmals rgS verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden oder c.) durch bauliche oder Nutzungsänderungen an einer bestehenden Anlage neue Teilflächen mit rgS einzubeziehen sind 5. Beschreibung der baulich vorhandenen AwSV-Anlagen einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und deren Lage, möglichst mit Fotodokumentation. Die Zuordnung der AwSV-Anlagen zu den Lager- und Verwendungsorten sollte erkennbar und im Einklang mit dem Bericht nachvollziehbar sein. 6. Beschreibung des Umgangs von rgS außerhalb von AwSV-Anlagen insbesondere Transportwege, Rohrleitungen und Verkehrsflächen. 7. Der Ausschluss einer Verschmutzung des Bodens und des Grundwassers durch einen Eintrag von relevanten gefährlichen Stoffen aufgrund von Sicherungsvorrichtungen bei AwSV-Anlagen ist ausreichend, plausibel und nachweisbar zu begründen. Dies muss anhand einer gutachterlichen Betrachtung dieser Einrichtungen durch einen Sachverständigen nach § 52 der AwSV erfolgen. Der Verweis auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des § 62 Abs. 1 WHG und der AwSV im Bericht reichen allein nicht aus, um von der Betrachtung in einem AZB ausgenommen zu werden. 8. Detaillierte Erläuterungen dazu finden Sie in unserem Hinweis-Dokument Die Ausführungen in Kapitel 6, 7 und 8 sind zu berücksichtigen. Hinweis zu den Ausführungen in Kapitel 6: Analog zu bestehenden oberirdischen AwSV-Anlagen werden ab sofort auch für geplante oberirdische AwSV-Anlagen die höheren Mengenschwellen in der Erfordernisprüfung angewendet. Lagepläne, gutachterliche Stellungnahmen, Sicherheitsdatenblätter u.ä. sind als separate Dokumente beizufügen. Die gutachterlichen Stellungnahmen zu den jeweiligen AwSV-Anlagen dürfen im Falle von bestehenden Anlagen nicht älter als 1 Jahr sein. Bei geplanten AwSV-Anlagen muss die Mängelfreiheit vor der Erstinbetriebnahme bescheinigt werden. Außerdem ist bei Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen, wie und ob ein Eintrag relevanter gefährlicher Stoffe in Boden und Grundwasser über die gesamte Betriebsdauer ausgeschlossen werden kann (siehe Kap. 6.1 und 6.2 unseres Hinweisdokumentes). Sollte die Prüfung ergeben, dass kein AZB zu erstellen ist, dann ist der Bericht an dieser Stelle beendet. Sollte die Prüfung die Verwendung, Erzeugung oder Freisetzung von rgS ergeben, dann ist der Bericht zur Erfordernis-Prüfung der erste Teil des AZB. Sollte die AZB-Erfordernis-Prüfung ergeben, dass ein AZB erstellt werden muss, dann sind für die Abstimmung des Untersuchungskonzeptes, die Prüfung des Ausgangszustandsberichtes sowie die Prüfung des ggf. notwendigen Überwachungskonzeptes die Kolleginnen und Kollegen der Regionalstelle Neukölln zuständig. Bei komplexen Anlagensituationen sind die Kolleginnen und Kollegen der Regionalstelle auch bereits bei der Erfordernis-Prüfung mit eingebunden, z.B. bei Vor-Ort-Begehungen. Für einen vollständigen AZB wird der Bericht zur Prüfung des Erfordernisses eines AZB mit dem Untersuchungskonzept und der Dokumentation der Untersuchungsergebnisse ergänzt und beinhaltet daher zusätzlich: Planung und Begründung des notwendigen Untersuchungskonzeptes Darstellung des vorhandenen Kenntnisstandes zum Anlagengrundstück Prüfung der erforderlichen Messungen Neue Boden- und Grundwasseruntersuchungen Darstellung des Ausgangszustands Bewertung des Ausgangszustands Konzept für die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung des Bodens und des Grundwassers Die Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bietet Ihnen vertiefende Erläuterungen zu diesen Punkten. Hierzu ist es zweckmäßig, die Mustergliederung für den AZB in Anlage I-6 der Arbeitshilfe zu verwenden.

Ehemaliges Reifenwerk Schmöckwitz – Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Sicherung des Wasserwerks Eichwalde

Im Jahr 1944 ließ der Unternehmer Georg Müller am südöstlichen Rand Berlins in Schmöckwitz ein Reifenwerk errichten, welches nach Kriegsende für die Runderneuerung und Reparatur von Lkw- und Pkw-Reifen diente. Nach der Enteignung im Jahr 1953 und Gründung des VEB Berliner Reifenwerk entwickelte sich der Standort zu einem bedeutenden Betrieb der DDR-Reifenindustrie. Ab 1990 wurde der zuvor auswärtig produzierte Rohgummi am Standort selbst produziert. Nach der Wende erfolgte die Rückübertragung an die Erben. Im Jahr 2008 wurde der Betrieb am Standort endgültig eingestellt. Nachdem im Jahr 2015 das Gelände des ehemaligen Reifenwerks nach einer Zwangsversteigerung zurück an das Land Berlin ging, erfolgte ebenfalls ab dem Jahr 2015 nach jahrelangem Leerstand der Rückbau der ehemaligen Produktionsgebäude (Quelle 1) . Bis heute liegt das Gelände brach. Zukünftig soll sich das Gelände des ehemaligen Reifenwerks wieder in den umliegenden Grünauer Forst eingliedern. Zwischen 2005 und 2009 kam es zu mehreren Brandereignissen, wobei der Großbrand im Mai 2005 als Haupteintragsereignis von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) angesehen wird. Beim Großbrand am 30.04./01.05.2005, der als größter Brand der Berliner Nachkriegsgeschichte gilt, waren ~ 20.000 m³ Altreifen in Brand geraten. Die Brandbekämpfung erfolgte auf einer zum großen Teil unversiegelten Fläche von ~ 5.000 m² unter Einsatz von insgesamt 80 m³ bzw. 80 t Löschmittel. Es ist davon auszugehen, dass ca. 50% des Löschmittels versickert sind, was einer Menge von 40 t entspricht. Recherchen ergaben den Einsatz von 6 verschiedenen Löschmitteln, die teilweise PFAS enthalten haben. Zu weiteren Bränden kam es am 21.05.2008 (Halle) und am 14.07.2009 (Verwaltungsgebäude). Beide Brände hatten deutlich geringere Ausmaße als der Großbrand im Jahr 2005. Nach dem Großbrand im Jahr 2005 wurde auf Veranlassung des Umweltamtes Treptow-Köpenick die Brandfläche vom Bauschutt beräumt und nach den umgehend erfolgten Bodenuntersuchungen die oberste, kontaminierte Bodenschicht (0,3 m) abgezogen und entsorgt. Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis 2007 dann im Auftrag der Senatsumweltverwaltung Maßnahmen zur Erkundung des eingetretenen Grundwasserschadens durchgeführt, ein Grundwassermessstellennetz aufgebaut und vom Oktober 2007 bis Juli 2008 eine hydraulische Sanierung mittels Sanierungsbrunnen und Grundwasserreinigungsanlage für die nachgewiesenen Schadstoffe der Monoaromaten (BTEX) und anionische Tenside durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt standen PFAS noch nicht im Fokus der durchgeführten Gefahrenabwehrmaßnahmen. Nach Beendigung der hydraulischen Sanierung sowie des nachsorgenden Grundwassermonitorings wurde das gesamte Messstellennetz einschließlich Sanierungsbrunnen zurückgebaut. Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Die Stoffgruppe der PFAS umfasst eine Vielzahl verschiedener Einzelsubstanzen. Sie sind vom Menschen gemacht und kommen nicht natürlich in der Umwelt vor. Aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften werden PFAS vielseitig u.a. in der Textil- und Papierindustrie, bei der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen und auch in Feuerlöschschäumen eingesetzt (Quelle 2) . In der Umwelt sind PFAS sehr persistent und ubiquitär verbreitet. In Anbetracht ihrer Persistenz und Akkumulationsfähigkeit stellen PFAS eine human- und ökotoxikologische Gefährdung dar. Menschen können PFAS über die Nahrung, über das Wasser und über die Luft aufnehmen (Quelle 2) . Beim Einsatz von PFAS-haltigen Löschschäumen können PFAS in den Untergrund gelangen und somit ins Grundwasser eingetragen werden, wo sie aufgrund ihrer Langlebigkeit sehr lange verweilen. Mit PFAS kontaminierte Medien wie Boden und Grundwasser zu sanieren, ist aufgrund der Stabilität der PFAS sehr kosten- und ressourcenaufwendig (Quelle 2) . Am 24. Juni 2023 ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in Kraft getreten, die erstmalig Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser enthält. Damit wurde die EU-Trinkwasserrichtlinie vom 16.12.2020 in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland wird es neben einem Grenzwert für die Summe PFAS 20 von 100 ng/l, der ab Januar 2026 gilt, aus Vorsorgegründen einen zusätzlichen Grenzwert für die Summe PFAS 4 von 20 ng/l mit einer Übergangsfrist bis Januar 2028 geben. Aufgrund des Einsatzes von PFAS-haltigem Löschschaum ist es zu einer Verunreinigung der Umweltkompartimente Boden und Grundwasser gekommen. Die Belastung im Grundwasser hat sich bis zu den Brunnengalerien des 250 m weit entfernten Wasserwerk Eichwalde ausgebreitet. Im Dezember 2022 teilte der Wasserversorger Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) der Senatsumweltverwaltung seine perspektivischen Probleme mit der Einhaltung der neuen, stark verschärften Trinkwassergrenzwerte für PFAS ab den Jahren 2026 und 2028 mit und bat um Unterstützung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung. Zügig wurden in Abstimmung mit allen behördlich und fachlich Beteiligten Maßnahmen zur Eingrenzung des PFAS-Schadens im Grundwasser eingeleitet. Erkundungsmaßnahmen 2024 und 2025 im Grundwasserabstrom des ehemaligen Reifenwerks Im Auftrag des Bodenschutz- und Altlastenreferates der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden hinsichtlich PFAS zwei Erkundungsetappen, beginnend ab 2023 geplant und im 1. Quartal 2024 sowie im 1. Quartal 2025 durchgeführt. Im Rahmen der 1. Erkundungsetappe 2024 wurden tiefenorientierte Grundwasserprobe-nahmen zur Erkundung des wasserwerksnahen Transfergebietes zwischen dem ehemaligen Reifenwerksgeländes und der Berliner Brunnengalerie (Waldseite) des Wasserwerks Eichwalde platziert. Insgesamt wurden 20 Direct-Push Sondierungen bis maximal 29 m unter Geländeoberkante (u. GOK) abgeteuft und 147 entnommene Grundwasserproben auf PFAS analysiert. Im Rahmen der 2. Erkundungsetappe 2025 wurden tiefenorientierte Grundwasserprobenahmen im Bereich beider Brunnengalerien (Berliner Brunnengalerie Waldseite und Brandenburger Brunnengalerie Turmseite) durchgeführt. Insgesamt wurden 19 Direct-Push Sondierungen bis ebenfalls maximal 29 m u. GOK abgeteuft und 205 entnommene Grundwasserproben auf PFAS analysiert. Anhand der Untersuchungsergebnisse konnte die PFAS-Schadstofffahne in ihrer horizontalen und vertikalen Ausdehnung sowie auch hinsichtlich der Einzelparameterschadstoffzusammensetzung beschrieben werden. Die Hauptbelastung im Grundwasserkörper beschränkt sich auf den oberflächennahen Bereich bis ca. 10 m u. GOK. Im Bereich der Brandenburger Brunnengalerie Turmseite wurde gegenüber dem Transfergebiet und der Berliner Brunnengalerie Waldseite ein deutlich geringeres Schadstoffpotential nachgewiesen. Zur unmittelbaren Schadenssicherung ist direkt am Wasserwerk Eichwalde der Aufbau und der Betrieb einer hydraulischen Sicherung mittels Sicherungsbrunnen und einer Grundwasserreinigunganlage geplant. Dafür wurden im 1. Halbjahr Jahr 2025 auf Grundlage der In-Situ Erkundungsergebnisse modellgestützte Variantenberechnungen im Auftrag der Senatsumweltverwaltung durchgeführt. Im Ergebnis der Modellierung wurde eine Vorzugsvariante bestehend aus insgesamt 14 neu zu errichtenden Sicherungsbrunnen verteilt auf 2 Abwehrriegel mit allen fachlich Beteiligten abgestimmt. Die 14 Sicherungsbrunnen wurden im 4. Quartal 2025 errichtet. Zusätzlich zu den 14 Sicherungsbrunnen werden gemäß Modellierung temporär 2 Wasserwerksbrunnen aus der Rohwasseraufbereitung herausgenommen und das Wasser beider Brunnen über die Grundwasserreinigungsanlage geführt. Sobald dann der Sanierungseffekt durch die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen eintritt, können diese Brunnen dann wieder der Rohwasseraufbereitung zugeführt werden. Auf Grundlage der in 2024 bis 2025 durchgeführten Grundwassererkundungen wurde weiterführend ein stationäres Grundwassermessstellennetz geplant und mit allen Projektbeteiligten abgestimmt, welches im 1. Quartal 2026 bestehend aus 36 Grundwassermessstellen errichtet wurde. Dieses Messnetz dient ab dem Jahr 2026 der regelmäßigen Überwachung der PFAS-Schadstofffahne und der Bewertung der Wirksamkeit und Effektivität sowie der Planung und Kontrolle aller einzuleitenden Gefahrenabwehrmaßnahmen. Parallel wurde im 1. Halbjahr 2025 durch die Senatsumweltverwaltung eine Fachplanung für die Grundwassersanierung ausgeschrieben und vergeben. Das mit der Fachplanung beauftragte Ingenieurbüro hat umgehend mit der Planung von Pumpversuchen und PFAS-Vorversuchen begonnen. Aufgrund der unterschiedlichen Stoffeigenschaften der einzelnen PFAS-Verbindungen sind umfangreiche Vorversuche für die Bewertung der in Frage kommenden Sanierungs- bzw. Reinigungstechnologien notwendig. Im Februar bis März 2026 fanden zur Bestimmung der Aquiferbeschaffenheit und Auslegung der zukünftigen Grundwasserreinigungsanlage Pumpversuche an allen 14 neu errichteten Sicherungsbrunnen statt. Im Rahmen von verfahrenstechnischen Vorversuchen werden ab Juni 2026 mehrere für den Trinkwasserbereich zugelassene Aktivkohlen sowie ein Ionenaustauschermaterial erprobt. Die Ergebnisse werden in die weiteren Planungsphasen integriert. Parallel zu den Pump- und Vorversuchen erfolgt die Planung der technischen Infrastruktur (Schacht- und Rohrleitungsbau, Strom- und Wasserversorgung, MSR-Technik). Zudem wird die EU-Vergabe der Grundwasserreinigungsanlage in 2026 vorbereitet und durchgeführt. Eine Aufstellung und Inbetriebnahme der Grundwasserreinigungsanlage ist bis zum Ende des 1. Halbjahres 2027 geplant. Alle Planungsschritte finden in enger Zusammenarbeit mit dem Wasserwerk Eichwalde statt. Ein geeigneter Standort für die zukünftige Grundwasserreinigungsanlage wurde im Bereich des Wasserwerksgelände festgelegt. Im Auftrag der Senatsumweltverwaltung werden alle durchzuführenden Maßnahmen durch eine übergeordnete Projektsteuerung koordiniert, begleitet und überwacht. Zusätzlich wurde ein Fachbüro für die ökologische Projektbegleitung und zur Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Bezirkes Treptow-Köpenick ausgeschrieben und vertraglich gebunden. Bis die Grundwasserreinigungsanlage und das gesamte Sicherungssystem mittel technischer Infrastruktur vollständig im Auftrag der Senatsumweltverwaltung installiert ist und ihren Betrieb aufnehmen kann, wird durch den Wasserversorger MAWV zur Sicherung der Trinkwassergewinnung ab August 2025 das Wasser der Wasserwerksbrunnen, die die PFAS-Schadstofffahne aktuell fokussieren, im Rahmen einer temporären Zwischenlösung im Sinne § 6, Nr. 4 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zurück zum Reifenwerk geleitet und dort in die dem Wasserwerk anströmende Schadstofffahne wieder in den Grundwasserleiter injiziert. So wird das PFAS-haltige Wasser bis zur Inbetriebnahme der Grundwasserreinigungsanlage in einem Kreislauf gefahren. Diese Zwischenlösung sichert die Trinkwassergewinnung und wird nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und seiner Verordnung unter Beachtung, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen, durchgeführt. Nach erfolgter unmittelbarer Schadenssicherung des Wasserwerks in 2026/27 ist perspektivisch die vollständige Schadenserkundung, die Bewertung des Schadstoffrestpotentials und bei Bedarf die aktive Schadensbeseitigung mittels Boden- und Grundwassersanierung bzw. ‑sicherung auf den Eintragsflächen des ehemaligen Reifenwerks und im Transfergebiet bis zum Wasserwerk Eichwalde geplant. Die Kosten für die Umsetzung der Gefahrenabwehrmaßnahmen seitens des Landes Berlin werden für die Erkundungsmaßnahmen, sanierungsvorbereitenden Maßnahmen sowie den Aufbau und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage für den Zeitraum 2024 bis 2027 auf > 2 Mio. Euro geschätzt. Weitere Kosten für eine etwaige grundstücksbezogene Boden- und Grundwassersanierung auf dem ehemaligen Reifenwerksgelände sind von den Ergebnissen der perspektivischen Erkundungsmaßnahmen und den technologischen Fortschritten bei den Aufbereitungstechnologien (Bodenreinigungsanlagen, In-Situ-Technologien) abhängig. [1] Das Berliner Reifenwerk in Schmöckwitz, Eine wechselvolle Industriegeschichte, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berliner Forsten, Dezember 2015 [2] PFAS-Portal des Umweltbundesamtes (Stand August 2025)

Grundwasser-Messstelle 17912

Die Messstelle dient der Überwachung des Grundwassers in Berlin. Überwacht wird der Moor-Messstelle. Die Höhe der Geländeoberkante (GOK) liegt bei 31.00 m über NHN. Die Rohroberkante (ROK) liegt bei 32.52 m über NHN. Die Filteroberkante (FOK) liegt bei 0.50 m unter GOK. Die Filterunterkante (FUK) liegt bei 1.50 m unter GOK.

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