Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird seit #02.2025# nicht mehr aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht.
Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „#Wasserbuch Hamburg#“ zu finden.
Die ca. 30.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt:
Grundwasser:
- Absenken und sonstige Nutzung
- Einleiten ins Grundwasser
- Energiegewinnung
- Entnahme aus Grundwasser
Oberflächengewässer:
- Anlage an/in/über Gewässern
- Ausbau/Unterhaltung
- Einleiten in Oberflächengewässer
- Entnahme aus Oberflächengewässer
- Hochwasserschutz
- Stauen
- Sonstige Nutzungen
Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges).
Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden.
Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden die Daten, die dem aktualisierten Bewirtschaftungsplan (2016-2021) zugrunde liegen, für die zweite Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans (2022-2027) überprüft und aktualisiert.
Diese überarbeiteten Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Daten werden nach Verabschiedung zum 22.12.2021 veröffentlicht.
Begleitend stehen die zugrundeliegenden Fachdaten des Landesamtes für Umwelt Brandenburg über das Downloadportal zur Verfügung.
Die Daten beinhalten Informationen zu:
- Wasserkörpergrenzen,
- Typen und Kategorien der Oberflächenwasserkörper,
- Risikobewertung,
- Messstellen,
- Zustandsbewertung,
- Bewirtschaftungsziele.
Die Datensammlung beinhaltet nachfolgende Dateien:
Geometrien und Tabellen zu folgenden Themen werden jeweils in den entsprechenden Dokumentationen beschrieben.
Geometrien:
Rwbody_debb - Fließgewässerwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung
Lwbody_debb - Seewasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung
Gwbody_debb - Grundwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung
Wfd_parea_d_debb - Wasserschutzgebiete
Parea_n_debb - Nährstoffsensible Gebiete
Wfd_parea_b_debb - wasserabhängige SPA-Gebiete
Wfd_parea_h_debb - wasserabhängige FFH - Gebiete
Wfd_parea_r_debb - Badestellen
Wfd_compath_debb - Koordinierungsräume
Planunit_debb - Planungseinheiten
Wfd_swstn_debb - Messstellen Oberflächengewässer
Wfd_gwstn_debb - Messstellen Grundwasser
TABELLEN:
QE_ECO_SWSTN_DEBB - Messprogramm - Ökologie
CHEM_MON_DEBB - Messprogramm - Chemie
WFD_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemischen Ausnahmen Oberflächenwasserkörper substanzscharf
WFD_CHEMSTGW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen Grundwasserkörper substanzscharf
WFD_L_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen der Oberflächenwasserkörper nach LAWA
WFD_MSRPROG_DEBB - Maßnahmenprogramm 3. BWZ
WFD_WBEXEMPT_DEBB - Umweltziele 3. BWZ
WFD_PAREA_DEBB - Zustandsbewertung Schutzgebiete
WFD_MRPUQN_DEBB - Überschreitung der Umweltqualitätsnormen bei Maßnahmen
CHEM_MON_UQN - Überschreitung der Umweltqualitästnorm bei chemsichen Parametern in Messstellen
LMSRSTATUS_DEBB - Stand der Maßnahmenumsetzung nach LAWA
Die Tabellen können mit den zugehörigen Geometrien unter Nutzung der nachfolgenden Feldern verknüpft werden:
EU_CD_RW,
EU_CD_LW,
EU_CD_GW bzw.
EU_CD_WB
Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden die Daten, die dem aktualisierten Bewirtschaftungsplan (2016-2021) zugrunde liegen, für die zweite Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans (2022-2027) überprüft und aktualisiert.
Diese überarbeiteten Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Daten werden nach Verabschiedung zum 22.12.2021 veröffentlicht.
Begleitend stehen die zugrundeliegenden Fachdaten des Landesamtes für Umwelt Brandenburg über das Downloadportal zur Verfügung.
Die Daten beinhalten Informationen zu:
- Wasserkörpergrenzen,
- Typen und Kategorien der Oberflächenwasserkörper,
- Risikobewertung,
- Messstellen,
- Zustandsbewertung,
- Bewirtschaftungsziele.
Die Datensammlung beinhaltet nachfolgende Dateien:
Geometrien und Tabellen zu folgenden Themen werden jeweils in den entsprechenden Dokumentationen beschrieben.
Geometrien:
Rwbody_debb - Fließgewässerwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung
Lwbody_debb - Seewasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung
Gwbody_debb - Grundwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung
Wfd_parea_d_debb - Wasserschutzgebiete
Parea_n_debb - Nährstoffsensible Gebiete
Wfd_parea_b_debb - wasserabhängige SPA-Gebiete
Wfd_parea_h_debb - wasserabhängige FFH - Gebiete
Wfd_parea_r_debb - Badestellen
Wfd_compath_debb - Koordinierungsräume
Planunit_debb - Planungseinheiten
Wfd_swstn_debb - Messstellen Oberflächengewässer
Wfd_gwstn_debb - Messstellen Grundwasser
TABELLEN:
QE_ECO_SWSTN_DEBB - Messprogramm - Ökologie
CHEM_MON_DEBB - Messprogramm - Chemie
WFD_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemischen Ausnahmen Oberflächenwasserkörper substanzscharf
WFD_CHEMSTGW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen Grundwasserkörper substanzscharf
WFD_L_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen der Oberflächenwasserkörper nach LAWA
WFD_MSRPROG_DEBB - Maßnahmenprogramm 3. BWZ
WFD_WBEXEMPT_DEBB - Umweltziele 3. BWZ
WFD_PAREA_DEBB - Zustandsbewertung Schutzgebiete
WFD_MRPUQN_DEBB - Überschreitung der Umweltqualitätsnormen bei Maßnahmen
CHEM_MON_UQN - Überschreitung der Umweltqualitästnorm bei chemsichen Parametern in Messstellen
LMSRSTATUS_DEBB - Stand der Maßnahmenumsetzung nach LAWA
Die Tabellen können mit den zugehörigen Geometrien unter Nutzung der nachfolgenden Feldern verknüpft werden:
EU_CD_RW,
EU_CD_LW,
EU_CD_GW bzw.
EU_CD_WB
Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden die Daten, die dem aktualisierten Bewirtschaftungsplan (2016-2021) zugrunde liegen, für die zweite Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans (2022-2027) überprüft und aktualisiert.
Diese überarbeiteten Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und Daten werden nach Verabschiedung zum 22.12.2021 veröffentlicht.
Begleitend stehen die zugrundeliegenden Fachdaten des Landesamtes für Umwelt Brandenburg über das Downloadportal zur Verfügung.
Die Daten beinhalten Informationen zu:
- Wasserkörpergrenzen,
- Typen und Kategorien der Oberflächenwasserkörper,
- Risikobewertung,
- Messstellen,
- Zustandsbewertung,
- Bewirtschaftungsziele.
Die Datensammlung beinhaltet nachfolgende Dateien:
Geometrien und Tabellen zu folgenden Themen werden jeweils in den entsprechenden Dokumentationen beschrieben.
Geometrien:
Rwbody_debb - Fließgewässerwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung
Lwbody_debb - Seewasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung
Gwbody_debb - Grundwasserkörper, Geometrie mit Charakteristik und Zustandsbewertung
Wfd_parea_d_debb - Wasserschutzgebiete
Parea_n_debb - Nährstoffsensible Gebiete
Wfd_parea_b_debb - wasserabhängige SPA-Gebiete
Wfd_parea_h_debb - wasserabhängige FFH - Gebiete
Wfd_parea_r_debb - Badestellen
Wfd_compath_debb - Koordinierungsräume
Planunit_debb - Planungseinheiten
Wfd_swstn_debb - Messstellen Oberflächengewässer
Wfd_gwstn_debb - Messstellen Grundwasser
TABELLEN:
QE_ECO_SWSTN_DEBB - Messprogramm - Ökologie
CHEM_MON_DEBB - Messprogramm - Chemie
WFD_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemischen Ausnahmen Oberflächenwasserkörper substanzscharf
WFD_CHEMSTGW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen Grundwasserkörper substanzscharf
WFD_L_CHEMSTSW_DEBB - Begründung chemische Ausnahmen der Oberflächenwasserkörper nach LAWA
WFD_MSRPROG_DEBB - Maßnahmenprogramm 3. BWZ
WFD_WBEXEMPT_DEBB - Umweltziele 3. BWZ
WFD_PAREA_DEBB - Zustandsbewertung Schutzgebiete
WFD_MRPUQN_DEBB - Überschreitung der Umweltqualitätsnormen bei Maßnahmen
CHEM_MON_UQN - Überschreitung der Umweltqualitästnorm bei chemsichen Parametern in Messstellen
LMSRSTATUS_DEBB - Stand der Maßnahmenumsetzung nach LAWA
Die Tabellen können mit den zugehörigen Geometrien unter Nutzung der nachfolgenden Feldern verknüpft werden:
EU_CD_RW,
EU_CD_LW,
EU_CD_GW bzw.
EU_CD_WB
Die ZRE GmbH, Bullerdeich 19, 20537 Hamburg, hat am 28. Mai 2021, vervollständigt am 13. Dezember 2021, bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde, auf dem Grundstück Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg, Gemarkung Ottensen, Flurstück 4231, beantragt.
Die beantragte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) umfasst ein Abfallbehandlungszentrum zur Sortierung von Siedlungsabfällen mit nachgeschalteter thermischer Verwertung. Das ZRE besteht aus
• einer Aufbereitungsanlage für Siedlungsabfälle (Hausmüllaufbereitungsanlage (HMA)) zur Ausschleusung von Wertstoffen, mit einer Kapazität von rund 32 Tonnen pro Stunde,
• einer Altholzaufbereitung, mit einer Kapazität von rund 17 Tonnen pro Stunde und
• einer Abfallverbrennungsanlage, bestehend aus zwei Verbrennungslinien zur thermischen Verwertung von nicht gefährlichem Abfall in einem
- Niederkalorik-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 47 MW (Linie 1) und einem
- Hochkalorik-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 73 MW (Linie 2)
mit einer Gesamtdurchsatzkapazität von 323.000 Tonnen pro Jahr.
Darüber hinaus sind ein Energiesystem mit zwei Dampfturbinen und Luftkondensatoren, eine Fernwärmeübergabestation, zwei Netztransformatoren und ein Heizöl-betriebenes Notstromaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von 6,7 MW Bestandteil des Vorhabens.
Es ist vorgesehen die Anlage im Dezember 2025 in Betrieb zu nehmen.
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde), Verfahrensart G, des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU.
Neben der Genehmigung nach BImSchG werden von der ZRE GmbH weitere Genehmigungen nach § 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) beantragt. Diese sind:
- Einleitung von Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen in öffentliche Abwasseranlagen
- Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen während der Errichtungsphase des ZRE
Die beantragten Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen bedürfen der Genehmigung nach § 11a HmbAbwG. Da die Einleitungen des Abwassers im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Zentrums für Ressourcen und Energie stehen, sind die Genehmigungsverfahren gemäß § 11b Abs. 2 HmbAbwG nach den Vorschriften des § 10 BImSchG durchzuführen.
Darüber hinaus sind zu den hier bekannt gegebenen Genehmigungsverfahren nach BImSchG und HmbAbwG weitere Entscheidungen nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) erforderlich, welche gesondert beantragt werden. Diese sind:
- Entnahme von Grundwasser
- Entnahme von Baugrubenwasser
Gemäß § 6 i. V. m. Anlage 1 Nr. 8.1.1.2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Darüber hinaus wurden zusätzlich zu den Genehmigungsverfahren nach BImSchG und HmbAbwG auch folgend aufgeführte Grundwassernutzungen nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) beantragt.
Die beantragten Wasserrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb eines Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) umfassen:
Grundwasserförderung mit einer jährlichen Entnahmemenge von 100.000 m³:
Durch den geplanten Betrieb des Zentrums für Ressourcen und Energie wird die ZRE GmbH nach Fertigstellung der Anlage die Hauptnutzerin des bereits vorhandenen Förderbrunnens mit der Brunnen-Nr. 41548 sein. Mit den eingereichten Antragsunterlagen zur Grundwasserentnahme gemäß § 8 WHG beantragt die ZRE GmbH den Weiterbetrieb dieses Brunnens für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem 01.01.2025 sowie eine Erhöhung der jährlichen Fördermenge von derzeit genehmigten 90.000 m³ pro Jahr auf 100.000 m³ pro Jahr.
Bauzeitliche Wasserhaltung:
Der Reststoffbunker und die Fernwärmeübergabestation werden gründungsseitig bis ca. 8,0m (Bunkerneubau) bzw. bis ca. 12,2m (FWÜS) in die wasserführenden Bodenschichten einbinden, so dass bei den Baumaßnahmen eine Wasserhaltung erforderlich ist. Geplant ist die Ausführung von Trogbauwerken mit Betondichtsohlen. Die Baugrubenumschließungen werden als überschnittene Bohrpfahlwände errichtet, alternativ werden Schlitzwände erstellt. Die Dichtsohlen werden als Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebsankern ausgeführt. Die Grundwasserentnahme ist zeitlich auf die Bauphase (FWÜS: ca. 10 Monate, Bunker ca. 8 Monate) begrenzt. Es wurde beantragt insgesamt rund 58.000m³ Leckage-/Lenzwasser zu entnehmen. Es ist vorgesehen, die Wasserhaltung im Dezember 2025 in Betrieb zu nehmen. Gleichzeitig mit dem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur bauzeitlichen Grundwasserentnahme gem. §8 WHG hat die Antragstellerin die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. §17 WHG beantragt.
Da sich die Konzentrationswirkungen des § 13 BImSchG nicht auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Befugnisse nach den Vorschriften des WHG erstrecken, besteht für die geplanten Grundwassernutzungen im Rahmen des geplanten Vorhabens eine Pflicht zur Durchführung einer UVP.
Die Olympischen Disziplinen im Rudern und Schwimmen wurden im Shunyi Water Park im Nordosten Pekings ausgetragen. Die extra dafür angelegten künstlichen Seen werden zum Teil mit Grundwasser aus Brunnen im Umland des Parks versorgt. In Zusammenarbeit mit unserem chinesischen Kooperationspartner BNEAT Co. Ltd. wurde ribeka beauftragt ein Grundwasser Monitoring System für das Umland des Shunyi Water Park zu entwerfen und installieren. Zahlreiche Multi-Parameter Datenlogger wurden in den Brunnen zur Überwachung der Grundwasserqualität und der zeitlichen Entwicklung des Grundwasserstandes installiert. Die Datenlogger wurden mit der neuesten Generation von GPRS Datenübertragungsmodulen ausgerüstet. Das Grundwassermonitoring kann somit in Echtzeit durchgeführt werden, die Daten sind direkt in der Grundwasser Monitoring Software GW-Base® verfügbar. Der technische Support erfolgt über unseren chinesischen Kooperationspartner als auch durch regelmäßige Besuche von ribeka Personal in Peking.
Grundwassernutzung zu Kühlzwecken bzw. Klimatisierung von Anlagen eines neu erstellten Betrieb- und Verwaltungsgebäudes zur thermische Nutzung. Das Vorhaben befindet sich im Ortsteil Hammerau der Gemeinde Ainring.
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