The final goal of the EUROWET project is to integrate the substantial multidisciplinary European research in wetlands to help attain the sustainable management of the water cycle. This will be achieved by the translation of state-of-the art science developed at both national and European levels, into practical guidance for end-users. This will be achieved by a comprehensive review, expert assessment and a focussed dissemination strategy. There is considerable scientific knowledge and technical experience gained in diverse aspects of wetland science and management including hydrology, biogeochemistry, ecology restoration, socio-economic and policy analysis. However the results of research and management experience are still too fragmentary and not sufficiently orientated to problem-solving or simply inadequately framed to be effectively transferred to, or used by, stakeholders and policy-makers. Simultaneously the general outcome of the scientific research has been increased awareness of the significance of wetlands in delivering goods and services important for human welfare including quality of life, biodiversity conservation and maintenance or enhancement of environment quality. Despite this wetlands continue to be degraded and lost throughout Europe without adequate consideration of the wider benefits to be achieved from this management. The new Water Framework Directive (WFD) promotes a unique opportunity to redress this problem by means of the holistic, integrated approach to water management. There is currently in preparation horizontal guidance on Wetlands as part of the Common Implementation Strategy (CIS) process. There is however work still to be done on providing more specific scientific and technical guidance on the effective implementation of the Directive with respect to wetlands. This is particularly the case in relation to Integrated River Management, the CIS cluster within which wetlands are being considered in the WFD.
Die wichtigsten Fakten Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern. Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten. Umfangreiche Änderungen des Düngerechts erlauben seit 2023 die Ausweisung besonders belasteter Gebiete verbunden mit strengeren Bewirtschaftungsauflagen sowie den Aufbau eines nationalen Monitoringprogramms. Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser. Welche Bedeutung hat der Indikator? In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren „Ökologischer Zustand der Flüsse“ und „Ökologischer Zustand der Seen“ ), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im Trinkwasser wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die europäische Nitratrichtlinie (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitrat-Gehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Seit 2016 ist die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes auch Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016). Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die Düngeverordnung . Sie definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms. Im Februar 2020 legte die Bundesregierung einen mit der EU abgestimmten neuen Entwurf vor, dem der Bundesrat am 27. März 2020 zustimmte. Seit 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung rechtskräftig. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt, weil diese nur unzureichend umgesetzt sei und die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung zu erzielen (Rs. C-543/16) . Deutschland hat daraufhin wiederholt sein Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung (DüV) umfangreich überarbeitet. Diese erlaubt nun belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine neue Monitoringverordnung bilden. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde am 01.06.2023 eingestellt. In wie weit die nun umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern, werden die Messungen in den kommenden Jahren zeigen. Wie wird der Indikator berechnet? Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der Indikator vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grundwasserbeschaffenheit" .
Eine gute Qualität des Grundwassers ist lebensnotwendig. Ziel des Grundwasserschutzes ist es, diese Ressource vor Verunreinigung zu schützen und verunreinigte Grundwasservorkommen zu sanieren. Nitrat im Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist die häufigste Ursache dafür, dass Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand sind. Erhöhte Nitratgehalte beeinträchtigen die Ökologie der Gewässer sowie die Trinkwasserqualität und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die Höhe der Nitratkonzentration hängt von mehreren Faktoren ab. Von größter Bedeutung sind die Belastungen durch die Landnutzung im Einzugsgebiet von Messstellen. Daneben spielen die regionalen hydrogeologischen Bedingungen, wie Grundwasserflurabstand und Fließgeschwindigkeit, sowie die hydrochemischen Bedingungen im Untergrund eine wichtige Rolle. Die Bundesländer überwachen mit landeseigenen Messnetzen den Grundwasserzustand. Für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA) über den Zustand des Grundwassers in Deutschland wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zu einem Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz (EUA-Grundwassermessnetz) zusammengefasst. Dieses Messnetz ist 2015/2016 überarbeitet worden. Es wurde von ca. 800 auf jetzt ca. 1.200 Messstellen erweitert. Der Parameter „Nitrat“ wird an allen Messstellen regelmäßig untersucht. Der Nitratbericht der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft ( LAWA ) erscheint alle 4 Jahre. In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wurden der Grenzwert sowie Maßnahmen zur Verminderung der Nitratbelastung im Grundwasser festgelegt: 1991: Zum Schutz des Grundwassers in Regionen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung hat die Europäische Union (EU) im Jahr 1991 die EU- Nitratrichtlinie (91/676/EWG) erlassen. Die Richtlinie hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Das zentrale Element zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland ist die Düngeverordnung . Diese definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. 1998: Die Europäische Union (EU) machte im Jahr 1998 einen Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) im Trinkwasser mit der EU-Trinkwasserrichtlinie für alle EU-Staaten verbindlich. Mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV von 2001) wurde dies in nationales Recht umgesetzt. 2000: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (Richtlinie 2000/60/EG), Ziel der WRRL ist der gute Zustand aller Gewässer. 2006: Bewertungsgrundlage für den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers ist die EU-Grundwasserrichtlinie (GWRL) aus dem Jahr 2006. Die EU-Richtlinie wurde im Oktober 2010 in nationales Recht umgesetzt: Grundwasserverordnung. Enthält Grundwasser innerhalb eines Grundwasserkörpers mehr als 50 mg/l Nitrat und ist davon ein signifikanter Flächenanteil (i.d.R. mehr als 20%) betroffen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten seinen chemischen Zustand als „schlecht“ einstufen. Rückwirkend erfolgte die Auswertung der Daten zum Nitratgehalt im Jahr 2023 an 1.135 Messstellen des EUA-Messnetzes. 46,9 % aller Messstellen waren nicht oder nur geringfügig belastet, da der Nitratgehalt zwischen null und zehn mg/l lag. Bei 38,2 % der Messstellen lag der Nitratgehalt zwischen zehn und fünfzig mg/l. Diese Messstellen waren deutlich bis stark durch Nitrat belastet. Die übrigen 14,9 % der Messstellen enthielten zum Teil deutlich mehr als 50 mg/l Nitrat. Dieses Grundwasser kann nicht ohne weiteres zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, da es den Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 mg Nitrat pro Liter überschritt (siehe Abb. „Verteilung der Nitratkonzentration im EUA-Grundwassermessnetz 2023“). Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen Das EUA-Messnetz so angelegt, dass es den Einfluss der verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen wie Acker, Grünland, Siedlung und Wald auf die Beschaffenheit des Grundwassers in Deutschland repräsentativ abbilden kann. Die Zahl der ausgewählten Messstellen spiegelt die Verteilung der Landnutzung in Deutschland wider. Die Messergebnisse zeigen, dass sich die Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen 2016-2019 und 2020-2022 geringfügig verbessert hat. Der Anteil der Messstellen an denen eine Nitratkonzentration von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) überschritten wurde liegt im aktuellen Erhebungszeitraum bei 25,6 %. Im vorherigen Zeitraum waren das noch 26,6 % (siehe Abb. „Entwicklung der mittleren Nitratgehalte im EU-Nitratmessnetz 2016-2019 und 2020-2022“). Pflanzenschutzmittel im Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und mit deren relevanten und nicht relevanten Metaboliten wird auf der DzU Seite Pflanzenschutzmittel thematisiert.
Die Belastung des Grundwassers mit Pestizid-Wirkstoffen ist zurückgegangen. Dies zeigt eine aktuelle bundesweite Studie an mehr als 16.000 Messstellen. Der Rückgang betrifft vor allem Stoffe, die nicht mehr zugelassen sind und deren Konzentration im Grundwasser nun langsam abnimmt. Deutlich häufiger tauchen hingegen Metaboliten auf – mittlerweile an über 70 Prozent der Messstellen. Die Studie der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurde unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes erarbeitet und kommt für den Zeitraum 2017 bis 2021 zu folgenden Ergebnissen: In Grundwasserproben von bundesweit 16.180 Messstellen wurden 482 Pflanzenschutzmittelwirk-stoffe und relevante Metaboliten untersucht. An 19 Prozent der Messstellen wurden Belastungen mit solchen Substanzen nachgewiesen. Insgesamt wurden 164 von den 482 untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Grundwasser nachgewiesen. Der Vergleich von nunmehr sieben Betrachtungszeiträumen zeigt, dass sich die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und relevanten Metaboliten in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich verringert hat. Wurden von 1990 bis 1995 noch an 9,7 Prozent der untersuchten Messstellen Konzentrationen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwertes von 0,1 µg/l festgestellt, waren dies im aktuellen Zeitraum nur noch 3,6 Prozent (587 Messstellen). Der Rückgang geht hauptsächlich auf den abnehmenden Trend bei Atrazin zurück, das bereits seit 1991 nicht mehr angewendet werden darf. Trotzdem ist Atrazin noch immer einer der meistgefundenen Stoffe. Dieses Beispiel zeigt, dass Pestizide auch noch nach Jahrzehnten das Grundwasser kontaminieren können. Zu den am häufigsten gefundenen Einzelsubstanzen gehören zudem neun Wirkstoffe, die in den Jahren 2017 bis 2021 in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln eingesetzt wurden. Das sind die herbiziden Wirkstoffe Bentazon, Mecoprop-P, Glyphosat, Metribuzin, Chlortoluron, Quinmerac, Terbuthylazin, Metazachlor und S-Metolachlor. Neu sind vergleichsweise hohe Fundraten der relevanten Metaboliten 1,2,4-Triazol und Metazachlor-Metabolit BH 479-9, die beide erstmalig im Bericht-zeitraum untersucht wurden. Im Vergleich dazu werden die sogenannten „nicht relevanten“ Metaboliten deutlich häufiger (an 72 Prozent der untersuchten Messstellen) und zum Teil auch in höheren Konzentrationen im Grundwasser nachgewiesen. Im vorherigen Berichtszeitraum (2013 bis 2016) waren es noch 58 Prozent. Vor allem die Metaboliten der Wirkstoffe Metazachlor, S-Metolachlor, Chlorthalonil und Dimethachlor werden sehr häufig gefunden und geben Anlass zur Sorge über den Zustand des Grundwassers. Wirkstoffe mit bekanntermaßen hohen Einträgen von Metaboliten müssen daher besser gemanagt werden. Der Entwurf der neuen EU-Grundwasserrichtlinie enthält eine Qualitätsnorm von 1 µg/l für nicht relevante Metaboliten – ein wichtiger Schritt, um solche Stoffeinträge zu mindern. Erstmalig wurden umfangreiche Monitoringdaten für die nicht abbaubare Trifluoressigsäure (TFA) ausgewertet. TFA ist ein Metabolit verschiedener Pestizide, kann aber auch andere Eintragsursachen als die Landwirtschaft haben. Der Stoff wird an 76 Prozent der Messstellen und daher nahezu flächendeckend im Grundwasser gefunden. Diese Funde stellen eine große Herausforderung dar, denn der Stoff lässt sich in der Aufbereitung technisch kaum entfernen.
Göttingen – Durch das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz werden landesweit wichtige Erfolge erzielt. Dies zeigen Auswertungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Trinkwassergewinnungsgebieten, die zur Erfolgskontrolle des Kooperationsmodells durchgeführt wurden. Dabei wurden unterschiedliche Erfolgskontrollparameter untersucht - beispielsweise der Nitratgehalt im Grundwasser. Die Ergebnisse dieser Auswertungen hat der NLWKN jetzt in der vierten Auflage des Berichts Trinkwasserschutzkooperationen in Niedersachsen veröffentlicht. „Anhand unserer Auswertungen für den Zeitraum 2008 bis 2020 konnten wir bei allen Erfolgskontrollparametern Erfolge des Niedersächsischen Kooperationsmodells belegen. Die größten Erfolge wurden bezüglich der Reduzierung der Nährstoffüberschüsse erzielt“, berichtet Dr. Markus Quirin von der NLWKN-Betriebsstelle Süd. Zwischen 1998 und 2020 ging beispielsweise der Stickstoffüberschuss in den Trinkwassergewinnungsgebieten des Niedersächsischen Kooperationsmodells landesweit von 95 auf 39 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche zurück. Im gleichen Zeitraum verringerte sich der Stickstoff-Mineraldüngerzukauf von 139 auf 87 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlicher genutzter Fläche. Stickstoffüberschüsse entstehen, wenn mehr Stickstoff in einen Betrieb eingeführt als ausgeführt wird bzw. wenn mehr Stickstoff einer Fläche zugeführt als von ihr abgefahren wird. Dieser überschüssige Stickstoff kann sich mit der Zeit aus dem Boden in die Gewässer verlagern. Im Grundwasser kann es somit zu einer unerwünschten und schädlichen Verunreinigung durch Nitrat kommen. Umweltminister Christian Meyer begrüßt die erfolgreiche Arbeit in den Kooperationen: „Der Schutz unseres Trinkwassers vor Verunreinigungen ist zentral für unsere Lebensgrundlagen. Ich bin daher sehr froh, dass wir durch die Kooperation von Landwirtschaft und Wasserversorgern sehr gute Erfolge bei der Senkung der Nitratbelastung unseres Grundwassers erreicht haben. Diesen Weg werden wir fortsetzen, um gemeinsam auch dauerhaft für sauberes Wasser zu sorgen.“ Die Auswertungen des NLWKN zeigen allerdings auch, dass die Nitratbelastung in den Trinkwassergewinnungsgebieten des Niedersächsischen Kooperationsmodells nach wie vor hoch ist. Die in der Grundwasserrichtlinie festgelegte Grenze in Höhe von 50 Milligramm Nitrat pro Liter wurde im Jahr 2020 bei etwa 36 Prozent der Erfolgskontrollmessstellen überschritten. Die mittleren Nitratgehalte der Erfolgskontrollmessstellen gingen vor allem bis 2009 zurück, während sie sich seitdem kaum veränderten. Etwa 20 Prozent der Erfolgskontrollmessstellen zeigten im Zeitraum 2015 bis 2020 zudem einen signifikant steigenden Trend. „Der hohe Wirtschafts- und Mineraldüngereinsatz, der Umbruch von Grünland- und Bracheflächen sowie der hohe Maisanteil und das hohe Aufkommen an Gärresten infolge des Betriebes von Biogasanlagen wirkten der erzielten Stickstoffminderung des Kooperationsmodells entgegen“, erklärt Quirin. Hieraus resultiere ein weiterer bzw. neuerlicher Anstieg der Nitratkonzentration in diversen Grundwassermessstellen. Deshalb betont Quirin: „Trotz der Erfolge des Niedersächsischen Kooperationsmodells besteht die Notwendigkeit, in den Trinkwassergewinnungsgebieten auch weiterhin Maßnahmen gegen Nitrateinträge in das Grundwasser im Sinne eines vorsorgenden Trinkwasserschutzes umzusetzen.“ Wichtig seien kontinuierliche Erfolgskontrollen, die weiterhin vom NLWKN durchgeführt werden. „Eine zeitliche Entwicklung einzelner Parameter kann nur durch eine kontinuierliche Datenerhebung ermöglicht werden. In unseren Berichten werden aber auch immer wieder neue Auswertungen dargestellt und die Ergebnisse des Kooperationsmodells aus einem anderen Blickwinkel betrachtet“, so Quirin. Der vollständige Bericht des NLWKN mit allen Ergebnissen sind im folgenden Link zum Download (PDF-Format) verfügbar: Kooperationsmodell Trinkwasserschutz - Ergebnisse Hintergrund zum Niedersächsischen Kooperationsmodell für Trinkschutzwasserschutz Hintergrund zum Niedersächsischen Kooperationsmodell für Trinkschutzwasserschutz Das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1992 mit der 8. Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) eingeführt. Ziel des Kooperationsmodells ist die Sicherung und Verbesserung insbesondere der Grundwasserqualität als Quelle der Trinkwasserversorgung. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Aktivitäten in der Verminderung der Nitrateinträge in das Grundwasser. Im Jahr 2020 umfasste das Niedersächsische Kooperationsmodell 373 Trinkwassergewinnungsgebiete, die sich in 71 Kooperationen zusammengeschlossen haben und in denen eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 282.000 Hektar bewirtschaftet wurde. Das entspricht etwa elf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Gemäß der Niedersächsischen Kooperationsverordnung arbeiten die Wasserversorgungsunternehmen und Landbewirtschafter eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis mit dem gemeinsamen Interesse am Trinkwasserschutz zusammen. Gemeinsam mit dem NLWKN, der Gewässerschutzberatung, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und den jeweiligen Unteren Wasserbehörden wird nach Lösungsmöglichkeiten zum Trinkwasserschutz gesucht und ein an die standörtlichen Erfordernisse angepasstes Schutzkonzept entwickelt. Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Finanzhilfeverträge Freiwillige Vereinbarungen Gewässerschutzberatung Für die Finanzierung der Beratung und der Flächenmaßnahmen im Rahmen des Kooperationsmodells stehen etwa 17,4 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Die Ausgaben für Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung beliefen sich zwischen 2004 und 2020 landesweit im Mittel auf rund 17,9 Mio. Euro pro Jahr bzw. etwa 60 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Davon entfielen etwa 11,7 Millionen Euro bzw. 39 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Landfläche auf die Freiwilligen Vereinbarungen und etwa 6,2 Millionen Euro bzw. 21 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Landfläche auf die Gewässerschutzberatung. Aktuelle Informationen zum Kooperationsmodell bezüglich rechtlicher Vorgaben, Finanzhilfe, Gewässerschutzberatung, Freiwilliger Vereinbarungen, Prioritätenprogramm werden in folgendem Artikel bereitgestellt: Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz
There is growing concern globally about the occurrence of anthropogenic organic contaminants in the environment, including pharmaceuticals and personal care products. This concern extends to groundwater, which is a critical water resource in Europe, and its protection is a priority to the European Commission, the European Union (EU) Member States and national agencies across Europe. Maintaining good groundwater status supports improved public health, economic growth and sustains groundwater dependant ecosystems. A range of measures have been introduced for regulating several substances that have impacted groundwater (e.g. nitrate and pesticides). However, these measures only cover a small fraction of anthropogenic substances that could pollute groundwater. Monitoring for these unregulated substances is currently very limited or not carried out at all. Therefore, a coordinated European-wide approach is needed to identify, monitor and characterise priority substances or groups of substances that have the potential to pollute groundwater. This evidence base is critical for policy development and controls on these currently unregulated substances. The European Commission highlighted this as a need during the review of the EU Groundwater Directive Annexes in 2014, when the requirement to develop a Groundwater Watch List (GWWL) was established. This paper describes the approach that has been developed through a voluntary initiative as part of the EU CIS Working Group Groundwater to establish the voluntary EU GWWL. The process for developing the GWWL is one that has brought together researchers, regulators and industry, and is described here for the first time. A summary of the key principles behind the methodology is presented as well as results from pilot studies using per- and polyfluoroalkyl substances and pharmaceuticals. These explore and support the viability of the GWWL process, an important step towards its adoption and its future use for groundwater protection across Europe. © 2019 The Author(s)
Das Umweltministerium hat eine zweite aktualisierte Auflage des Berichts über den landesweiten Zustand der Trinkwasservorkommen in Niedersachsen veröffentlicht. "In den 376 Wassergewinnungsgebieten mit Trinkwasserschutzkooperationen sind die Werte für das Grundwasser stabil. Trotzdem sieht die Landesregierung nach wie vor großen Handlungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Reduzierung der Nitrateinträge", sagte die Staatssekretärin Almut Kottwitz bei der Vorstellung am (Mittwoch) in Hannover. Immer noch würde an einem Drittel der Erfolgskontrollmessstellen in den Trinkwassergewinnungsgebieten die in der Grundwasserrichtlinie festgelegte Qualitätsnorm von höchstens 50 Milligramm Nitrat je Liter überschritten. Auch wegen eines aufgrund der Nitratbewertung nach Wasserrahmenrichtlinie bundesweit drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens seien verstärkte Anstrengungen zur Verringerung des Eintrags und einer besseren Prävention dringend notwendig, sagte Kottwitz. "Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer 1. Nur wenn es gelingt, flächendeckend die Einträge aus der Landwirtschaft zu reduzieren, ist auch für die Zukunft der Grundstock für sauberes Trinkwasser gelegt!" Die Staatssekretärin kündigte an, das schon erfolgreich verlaufene Kooperationsmodell der freiwilligen Vereinbarungen mit Landwirten zur Grundwasser schonenden Bewirtschaftung und Wasserschutzzusatzberatung fortzuführen. Auf nationaler Ebene setzt sich Niedersachsen für die umfassende Novellierung der Düngeverordnung ein. Zeitgleich müssten aber auch die Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Schutzgebietsverordnungen verstärkt und das bereits geltende landwirtschaftliche Fachrecht streng eingehalten werden. Der vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erstellte Bericht bilanziert auf 49 Seiten den bisher erreichten Stand der Trinkwasserschutzkooperationen in den Wassergewinnungsgebieten des Landes. - Im Ergebnis ist die Versorgung Niedersachsens mit einwandfreiem Trinkwasser in allen Landesteilen gewährleistet: So liegt der Nitratgehalt im für die Trinkwasserbereitstellung gewonnenen Rohwasser landesweit bei rund fünf Milligramm je Liter und damit weit unterhalb des Grenzwertes von 50 mg/l aus der Trinkwasserverordnung. - Dagegen wurde der Wert von 50 mg/l im Grundwasser der Trinkwassergewinnungsgebiete in 33 Prozent der Messstellen überschritten. - Rückgänge der Nitratbelastung im Grundwasser sind durchgängig in den Gebieten der Trinkwasserschutzkooperationen zu verzeichnen. Außerhalb dieser Gebiete ist das nicht der Fall. Der erreichte Rückgang der Nitratgehalte fand insbesondere bis 2008 statt und war regional in Südniedersachsen stärker als im Weser-Ems-Bereich. - Beeinträchtigt wird die Trinkwasserqualität regional unterschiedlich durch zusätzliche Nitrateinträge in das Grundwasser. Problematisch seien der zu hohe Einsatz von Wirtschafts- und Mineraldünger, die Abnahme des Grünland- und Bracheanteils, der hohe Maisanteil auf den landwirtschaftlichen Flächen sowie das hohe Aufkommen von Gärresten infolge des Betriebs von Biogasanlagen. - Das Kooperationsmodell umfasst 376 Gebiete mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von insgesamt rund 310.000 Hektar (entspricht ca. 12 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens). Die Branchenverbände der Wasserversorgung - Wasserverbandstag und Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft - weisen auf teilweise besorgniserregende Entwicklungen in einigen Wassergewinnungsgebieten hin, die für eine Weiterentwicklung des Kooperationsmodells sprächen: „Der zweite Nährstoffbericht macht deutlich, dass wir zuviel Stickstoff im System haben. Dort wo die Rahmenbedingungen nicht stimmen, kommt auch das Kooperationsmodell an seine Grenzen. Aufgabe des Kooperationsmodells ist nicht, die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft umzusetzen. Es gilt vielmehr darüber hinaus in den sensiblen Trinkwassergewinnungsgebieten zusätzliche Anreize für vorsorgenden Grundwasserschutz zu geben,“ so die Verbände zur Perspektive des Kooperationsmodells. Mehr zu diesem Thema: Ergebnisse Kooperationsmodell Trinkwasserschutz (Internet des NLWKN)
Aufbereitetes Abwasser etwa zur Bewässerung von Äckern einzusetzen schont die Wasserressourcen – birgt aber auch Risiken, da es Viren oder Chemikalien enthalten kann. Bis Ende Mai 2018 will die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag mit Anforderungen an die Wasserwiederverwendung veröffentlichen. UBA-Präsidentin Krautzberger und EU-Parlamentarier Wölken luden am 22. März in Brüssel zur Diskussion. Rund 50 Expertinnen und Experten aus den EU-Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten und Verbänden diskutierten am Weltwassertag im Europäischen Parlament die Chancen und Risiken der nachhaltigen Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser in der Europäischen Union. Die beiden Gastgeber begrüßten die Teilnehmenden mit dem Hinweis, dass die EU Kommission bis Ende Mai 2018 einen Gesetzesvorschlag zu EU-Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung zur landwirtschaftlichen Bewässerung veröffentlichen wird. Anschließend wird das Europäische Parlament Gelegenheit haben, diesen Gesetzesvorschlag zu kommentieren. EU-Parlamentarier Wölken bedankte sich speziell bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament für das Interesse, sich bereits vor den anstehenden internen Diskussionen über eine nachhaltige Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser zu informieren. UBA -Präsidentin Maria Krautzberger machte deutlich, dass die Wiederverwendung gereinigten Abwassers nicht zu einer EU-weiten Pflicht gemacht werden sollte, da sie aufgrund der stark variierenden Wasserressourcen nicht in allen EU-Mitgliedstaaten notwendig und sinnvoll ist. So besteht in Deutschland kein Bedarf, mit aufbereitetem Abwasser zu bewässern. Anders in den mediterranen Mitgliedstaaten. Von dort kommen viele Lebensmittel auch zu uns auf die Ladentische. Sie verwies auf das aktuelle UBA-Papier „Empfehlungen für Anforderungen an die Wasserwiederverwendung“, das auch auf die Risiken der Wasserwiederverwendung aufmerksam macht. So enthält konventionell gereinigtes Abwasser oft Krankheitserreger, Viren und Chemikalien wie Arzneimittel, die eine Gefahr für Umwelt und Mensch darstellen können. Daher empfiehlt das UBA die Umsetzung von klaren und ambitionierten Grenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Frau Doeser, als Leiterin der Wasserabteilung der EU-Kommission zuständig für den anstehenden Regelungsvorschlag, begrüßte die Möglichkeit, die unterschiedlichen Aspekte der Wiederverwendung von Abwasser mit den Teilnehmenden zu diskutieren. Sie versicherte, dass alle bestehenden Gesetzeswerke mit direktem Bezug zu Wasserwiederverwendung, wie zum Beispiel Regelungen der Wasserrahmen- und Grundwasserrichtlinie, der Lebensmittelsicherheit und die ausstehende EU- Arzneimittelstrategie, in dem Vorschlag berücksichtigt werden. Fr. Doeser betonte, dass es Ziel des Vorschlages ist, bereits existierende Anwendungen der Wasserwiederverwendung zu optimieren und nachhaltiger zu gestalten. Manuela Helmecke (UBA) stellte auf Basis des UBA-Papiers Empfehlungen für die EU-Anforderungen dar. Gemeinsame Standards sollten sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten ein einheitliches Schutzniveau erreicht wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bakterien und Viren bei Verzehr, Berührung oder durch Einatmen Krankheiten auslösen können und Chemikalien durch eine Anreicherung in der Pflanze oder im Boden sowie durch den Eintrag ins Grundwasser Schäden verursachen können. Eine weitergehende Abwasseraufbereitung ist daher unabdingbar. Ebenso bedarf es einheitlicher Vorgaben innerhalb der EU, die dem Vorsorgeansatz gerecht werden, etwa für die Risikobewertung und weitere Maßnahmen zur Minderung der Risiken. Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung der Wasserwiederverwendung in Portugal präsentierte Frau Rebelo von der portugiesischen Umweltagentur . Sie berichtete, dass in Portugal die quantitative und qualitative Risikobewertung kombiniert werden, um Risiken für Umwelt und Mensch durch direkten und indirekten Kontakt mit aufbereitetem Abwasser einzuschätzen. Einen geeigneten Ansatz zur Risikominimierung kann laut Frau Rebelo nur ein Multi-Barriereansatz liefern. Effiziente Barrieren sind dabei unter anderem ambitionierte Qualitätsstandards, Anforderungen an die Abwasserbehandlung und die Anwendung (zum Beispiel Art der Bewässerung), Zugangsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen für die Umwelt und menschliche Gesundheit. In Portugal ist es nicht gestattet, Obst und Gemüse für den Rohverzehr mit aufbereitetem Abwasser zu bewässern. Die Teilnehmenden nutzten im Anschluss die Veranstaltung, um offene Fragen an die Europäische Kommission zu stellen und konstruktive Vorschläge für eine praktikable Gesetzgebung zu unterbreiten.
The scientific evidence base to support credible risk assessment for the design of appropriate microbial standards for bathing waters is insufficient. This is particularly true for Mediterranean waters, for new member states and for effects associated with exposure to toxic algal products. This is a pressing problem as Directive 76/160/EEC is currently in the process of amendment by the EU. It is therefore intended to address three questions, namely: a. What is the nature and level of the risk and how does exposure affect risk? b. What level of protection is afforded by the threshold values in Directive 76/160/EEC and CEC (2004)? c. How do the risks vary between fresh and marine waters and does the 1:2 ratio of the faecal indicator threshold values in coastal waters vs freshwaters ensure a comparable level of protection? In the first 12 months, this proposal will (i) complete a literature review and meta-analysis of current epidemiological data derived principally from UK and German studies, (ii) define data gaps restricting the application of credible health-evidence-based policy to bathing water standards outside these regions and (iii) design and agree a suitable research protocol for filling these data gaps. The second twelve months of research (from month 13 to 24) will (iv) implement this protocol and the project will deliver (v) a scientific report of the findings and detailed policy interpretation before the project end, i.e. 36 months following commencement. Prime Contractor: University Wales, University College Aberystwyth; Aberystwyth; Aberystwyth.
Durch die Richtlinie 2014/80/EU der Europäischen Kommission vom 20. Juni 2014 (ABl. L 182 vom 21.6.2014, Seite 52) wird Anhang II der bestehenden Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung vom 12. Dezember 2006 (ABL. L 372 vom 27.12.2006, Seite 1) geändert. Zur Umsetzung in das deutsche Recht muss die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 angepasst werden. Damit werden insbesondere zwei neue Parameter für die Beurteilung des Grundwassers aufgenommen, nämlich Nitrit und ortho-Phosphat. Außerdem wird festgelegt, wie natürliche hydrogeologische Hintergrundwerte abgeleitet werden und bei der Ableitung von Schwellenwerten zu berücksichtigen sind. Des Weiteren werden die Anforderungen an die Inhalte der Bewirtschaftungspläne konkretisiert. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das Novelle GrwV.
Origin | Count |
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Bund | 31 |
Land | 18 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 19 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 12 |
unbekannt | 12 |
License | Count |
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geschlossen | 20 |
offen | 21 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
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Deutsch | 29 |
Englisch | 19 |
Resource type | Count |
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Datei | 2 |
Dokument | 14 |
Keine | 19 |
Unbekannt | 5 |
Webseite | 20 |
Topic | Count |
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Boden | 37 |
Lebewesen & Lebensräume | 33 |
Luft | 24 |
Mensch & Umwelt | 45 |
Wasser | 41 |
Weitere | 40 |