There is growing concern globally about the occurrence of anthropogenic organic contaminants in the environment, including pharmaceuticals and personal care products. This concern extends to groundwater, which is a critical water resource in Europe, and its protection is a priority to the European Commission, the European Union (EU) Member States and national agencies across Europe. Maintaining good groundwater status supports improved public health, economic growth and sustains groundwater dependant ecosystems. A range of measures have been introduced for regulating several substances that have impacted groundwater (e.g. nitrate and pesticides). However, these measures only cover a small fraction of anthropogenic substances that could pollute groundwater. Monitoring for these unregulated substances is currently very limited or not carried out at all. Therefore, a coordinated European-wide approach is needed to identify, monitor and characterise priority substances or groups of substances that have the potential to pollute groundwater. This evidence base is critical for policy development and controls on these currently unregulated substances. The European Commission highlighted this as a need during the review of the EU Groundwater Directive Annexes in 2014, when the requirement to develop a Groundwater Watch List (GWWL) was established. This paper describes the approach that has been developed through a voluntary initiative as part of the EU CIS Working Group Groundwater to establish the voluntary EU GWWL. The process for developing the GWWL is one that has brought together researchers, regulators and industry, and is described here for the first time. A summary of the key principles behind the methodology is presented as well as results from pilot studies using per- and polyfluoroalkyl substances and pharmaceuticals. These explore and support the viability of the GWWL process, an important step towards its adoption and its future use for groundwater protection across Europe. © 2019 The Author(s)
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Hamburger Chaussee 25 | 24220 Flintbek Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) - Standortauswahl – Eschenstraße 55 31224 Peine per E-Mail Geologischer Dienst Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: / Meine Nachricht vom: / @lfu.landsh.de Telefon: 04347/704- Telefax: 04347/704- 03.02.2023 Arbeitsstand der Methodenentwicklung zur Anwendung der planungs- wissenschaftlichen Abwägungskriterien der BGE Stellungnahme des Geologischen Dienstes Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.09.2022 wurde der „Arbeitsstand der Methodenentwicklung zur Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß Anlage 12 (zu § 25) StandAG“ ver- öffentlicht. Die 11 planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK) beschreiben die Nutzungsansprüche des Menschen an die Erdoberfläche und den Untergrund und umfassen ein Fachspektrum von Kulturgut bis Untergrundspeicher. Im Folgenden nehme ich zu den Kriterien Stellung, die den Aufgabenbereich des Geologische Dienstes Schleswig-Holstein (GD-SH) berühren. planWK 3 und 7: planWK 9: planWK 10: planWK 11 Oberflächennahe und tiefe Grundwasservorkommen Abbau von Bodenschätzen einschließlich Fracking Geothermische Nutzung des Untergrundes Nutzung des geologischen Untergrundes als Erdspeicher (Druckluft, CO2-Verpressung, Gas) Ich behalte mir vor, zusätzliche Erkenntnisse, die sich im Zuge der anstehenden Fachdiskussion ergeben, in weiteren Stellungnahmen zu adressieren. Dienstgebäude Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek (Barrierefreier Zugang) | Telefon 04347/ 704-0 | Telefax 04347/ 704-116 | poststelle-flintbek@lfu.landsh.de | DE-Mail: poststelle@llur.landsh.DE-MAIL.de | beBPo: Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein | www.schleswig-holstein.de/llur/ | Erreichbarkeit: Mo – Do 09:00 – 15:00, Fr 09:00 – 12:00 Uhr, Abfahrt ab Kiel HBF: Buslinie 780, Haltestelle „Konrad-Zuse-Ring/ L318“ oder Buslinie 790, Haltestelle „Langstücken“ | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente. 2 PlanWK 3 und 7 „Oberflächennahe und tiefe Grundwasservorkommen“ 6.3.2.2 Trinkwasserschutzgebiete, Standorte der Trinkwasserförderung und Vorrang-/ Vorbehaltsgebiete: Die vorgeschlagene Methode, nicht bekannte Einzugsgebiete von Grundwasser- entnahmestellen, die für die Trinkwasserversorgung genutzt werden, vereinfachend durch Radien um den Standort darzustellen, ist als eine praktikable Vorgehensweise zur Berücksichtigung dieser Gebiete im ersten Schritt nicht zu beanstanden. Die Größe dieser Radien aus der mittleren Gesamtausdehnung der bestehenden bzw. bekannten Trinkwasserschutzgebiete abzuleiten, halte ich jedoch nicht für ange- messen. Die Größe der Radien ist anhand der jeweils wasserrechtlich zulässigen Entnahmemenge abzuschätzen. 6.3.2.3 Ausgewiesene Grundwasserkörper: In den Ausführungen des Abschnittes 6.3.2.3 wird die Schlussfolgerung gezogen, dass in Flächen, in denen es keine bestehenden oder geplanten Trinkwasser- nutzungen gibt und in denen die Grundwasserkörper mengenmäßig und chemisch als nicht gut bewertet sind, potenziell keine Grundwasservorkommen zur Trink- wassergewinnung vorhanden seien. Diese Schlussfolgerung lässt wichtige Aspekte der Zustandsbewertung und Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL, 2000/60/EG) sowie der Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) außer Acht. Bei der Zustandsbewertung handelt es sich nicht um einen statischen Zustand. Ziel der EU- WRRL ist die Erreichung eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustands für die Grundwasserkörper bis zum Jahre 2027. In Schleswig-Holstein sind daher zahlreiche Maßnahmen in der Umsetzung, um den guten chemischen Zustand oder zumindest eine Trendumkehr in den betroffenen Grundwasserkörpern zu erreichen. Ein schlechter chemischer Zustand von Grund- wasserkörpern schließt aktuell die Trinkwassergewinnung nicht aus. Umso weniger ist die Rohwasserförderung zur Trinkwassergewinnung in Grundwasserkörpern mit gegenwärtig chemisch schlechtem Zustand zukünftig ausgeschlossen. Wie den Erläuterungen zur Datenlage in Abschnitt 6.3.4.1 angeführt, wurden u.a. in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EU-WRRL auch tiefe Grundwasserkörper ausgewiesen und entsprechende Bestandsdaten liegen vor. Die tiefen Grund- wasserkörper wurden basierend auf der Stockwerksgliederung der Grundwasser- leiter abgegrenzt und unterscheiden sich in ihrer räumlichen Ausdehnung von den oberflächennahen Grundwasserkörpern. Weiterhin kann auch die Bewertung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der tiefen Grundwasserkörper unterschiedlich zu derjenigen der oberflächennahen Grundwasserkörper ausfallen. Die tiefen Grundwasserkörper befinden sich allesamt in einem guten chemischen Zustand und werden überwiegend zur Trinkwasser- gewinnung genutzt. Die in Abschnitt 6.3.2.1 für den Einzelfall beschriebene Differenzierung zwischen oberflächennahen und tiefen Grundwasserkörpern er- scheint im gesamten Landesgebiet von Schleswig-Holstein fachlich zielführend und wird ausdrücklich gestützt. 3 PlanWK 9 „Abbau von Bodenschätzen einschließlich Fracking“ 6.9.2, 6.9.4 und 6.9.5 Datengrundlage und Erläuterung alternativer Sachdaten: Zur Anwendung des planWK 9 sollen gemäß den Ausführungen in den o.g. Abschnitten alle Flächen berücksichtigt werden, für die eine bestehende oder ge- plante Bodenschätze-Nutzung vorliegt. Nach Erkenntnissen der Testdatenabfragen in acht Bundesländern könne dies durch die Darstellung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffsicherung der Länder und das ATKIS Basis-DLM mit den in Abschnitt 6.9.4 aufgeführten Objektarten erfolgen. Die genannten Daten- grundlagen werden vom GD-SH als nicht ausreichend angesehen. Als Begründung werden insbesondere die folgenden Sachverhalte aufgeführt: 1.Das Basis-DLM hat sich in Bezug auf den Rohstoffabbau in Schleswig- Holstein als unzureichend erwiesen. Ein aktueller Vergleich des vom GD-SH geführten Abbaukatasters mit dem Basis-DLM zeigt, dass nur etwa 50 % der Abbauflächen (bezogen auf den Flächenanteil) im Basis-DLM den genannten Objektarten angehören. Es ist daher erforderlich, für die Abgrenzung bestehenden Rohstoffabbaus die beim GD-SH jeweils aktuell vorgehaltenen Abbau-Geometrien zu verwenden. 2.Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffsicherung stellen Infor- mationsgrundlagen dar, die für einen längeren Planungszeitraum festge- schrieben werden und die im Laufe eines Planungszeitraumes z. B. durch Abbaufortschritt oder nicht rohstoffrelevante Überplanungen an Aktualität ver- lieren können. Ergänzend liegen beim GD-SH Daten über bereits abge- schlossene Vorhaben in Sicherungsgebieten, über Rohstoffpotenziale insgesamt sowie teilweise auch über geplante Vorhaben außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Rohstoffsicherung vor, die zusätzlich genutzt werden könnten. Da die Landes- und Regionalplanung mit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten auf raumrelevante Nutzungen abzielt, sind untertägige Nutzung wie die Bodenschätzegewinnung mittels Bohrlochbergbau in Schleswig-Holstein (Erdöl) in den Landesentwicklungs- bzw. Regionalplänen nicht in ihrer räumlichen Ausdehnung dargestellt. Insofern ist es folgerichtig, für die Abgrenzung der Gebiete mit vorhandener oder geplanter Bodenschätzegewinnung zusätzlich auf Informa- tionen der Bergverwaltungen der Länder zuzugreifen (Abschnitt 6.9.5.1). Einen Überblick über die Ergebnisse der Exploration und Produktion von Kohlenwasserstoffen gibt der Jahresbericht „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Darüber hinaus sind in Hinblick auf die gesetzlich vorgegebenen Wertungsgruppen auch Rohstoffvorkommen zu berücksichtigen, die keiner Nutzung unterliegen (Abschnitt 6.9.2). In Schleswig-Holstein eignet sich als Datengrundlage hierfür die Darstellung der Gebiete mit geologischem Rohstoffpotenzial, die der Landes- bzw. Regionalplanung als Fachbeitrag zugrunde liegt. Eine derartige Fachplanung liegt aufgrund der Raumrelevanz (s.o.) allerdings nur für die oberflächennahen mineralischen Rohstoffe vor.
Indikator: Nitrat im Grundwasser Die wichtigsten Fakten Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern. Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten. Umfangreiche Änderungen des Düngerechts erlauben seit 2023 die Ausweisung besonders belasteter Gebiete verbunden mit strengeren Bewirtschaftungsauflagen sowie den Aufbau eines nationalen Monitoringprogramms. Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser. Welche Bedeutung hat der Indikator? In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren „Ökologischer Zustand der Flüsse“ und „Ökologischer Zustand der Seen“ ), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im Trinkwasser wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die europäische Nitratrichtlinie (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitrat-Gehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Seit 2016 ist die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes auch Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016). Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die Düngeverordnung . Sie definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms. Im Februar 2020 legte die Bundesregierung einen mit der EU abgestimmten neuen Entwurf vor, dem der Bundesrat am 27. März 2020 zustimmte. Seit 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung rechtskräftig. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt, weil diese nur unzureichend umgesetzt sei und die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung zu erzielen (Rs. C-543/16) . Deutschland hat daraufhin wiederholt sein Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung (DüV) umfangreich überarbeitet. Diese erlaubt nun belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine neue Monitoringverordnung bilden. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde am 01.06.2023 eingestellt. In wie weit die nun umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern, werden die Messungen in den kommenden Jahren zeigen. Wie wird der Indikator berechnet? Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der Indikator vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grundwasserbeschaffenheit" .
Pestizide im Grundwasser: Weniger Wirkstoffe, mehr Metaboliten Die Belastung des Grundwassers mit Pestizid-Wirkstoffen ist zurückgegangen. Dies zeigt eine aktuelle bundesweite Studie an mehr als 16.000 Messstellen. Der Rückgang betrifft vor allem Stoffe, die nicht mehr zugelassen sind und deren Konzentration im Grundwasser nun langsam abnimmt. Deutlich häufiger tauchen hingegen Metaboliten auf – mittlerweile an über 70 Prozent der Messstellen. Die Studie der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurde unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes erarbeitet und kommt für den Zeitraum 2017 bis 2021 zu folgenden Ergebnissen: In Grundwasserproben von bundesweit 16.180 Messstellen wurden 482 Pflanzenschutzmittelwirk-stoffe und relevante Metaboliten untersucht. An 19 Prozent der Messstellen wurden Belastungen mit solchen Substanzen nachgewiesen. Insgesamt wurden 164 von den 482 untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Grundwasser nachgewiesen. Der Vergleich von nunmehr sieben Betrachtungszeiträumen zeigt, dass sich die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und relevanten Metaboliten in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich verringert hat. Wurden von 1990 bis 1995 noch an 9,7 Prozent der untersuchten Messstellen Konzentrationen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwertes von 0,1 µg/l festgestellt, waren dies im aktuellen Zeitraum nur noch 3,6 Prozent (587 Messstellen). Der Rückgang geht hauptsächlich auf den abnehmenden Trend bei Atrazin zurück, das bereits seit 1991 nicht mehr angewendet werden darf. Trotzdem ist Atrazin noch immer einer der meistgefundenen Stoffe. Dieses Beispiel zeigt, dass Pestizide auch noch nach Jahrzehnten das Grundwasser kontaminieren können. Zu den am häufigsten gefundenen Einzelsubstanzen gehören zudem neun Wirkstoffe, die in den Jahren 2017 bis 2021 in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln eingesetzt wurden. Das sind die herbiziden Wirkstoffe Bentazon, Mecoprop-P, Glyphosat, Metribuzin, Chlortoluron, Quinmerac, Terbuthylazin, Metazachlor und S-Metolachlor. Neu sind vergleichsweise hohe Fundraten der relevanten Metaboliten 1,2,4-Triazol und Metazachlor-Metabolit BH 479-9, die beide erstmalig im Bericht-zeitraum untersucht wurden. Im Vergleich dazu werden die sogenannten „nicht relevanten“ Metaboliten deutlich häufiger (an 72 Prozent der untersuchten Messstellen) und zum Teil auch in höheren Konzentrationen im Grundwasser nachgewiesen. Im vorherigen Berichtszeitraum (2013 bis 2016) waren es noch 58 Prozent. Vor allem die Metaboliten der Wirkstoffe Metazachlor, S-Metolachlor, Chlorthalonil und Dimethachlor werden sehr häufig gefunden und geben Anlass zur Sorge über den Zustand des Grundwassers. Wirkstoffe mit bekanntermaßen hohen Einträgen von Metaboliten müssen daher besser gemanagt werden. Der Entwurf der neuen EU-Grundwasserrichtlinie enthält eine Qualitätsnorm von 1 µg/l für nicht relevante Metaboliten – ein wichtiger Schritt, um solche Stoffeinträge zu mindern. Erstmalig wurden umfangreiche Monitoringdaten für die nicht abbaubare Trifluoressigsäure (TFA) ausgewertet. TFA ist ein Metabolit verschiedener Pestizide, kann aber auch andere Eintragsursachen als die Landwirtschaft haben. Der Stoff wird an 76 Prozent der Messstellen und daher nahezu flächendeckend im Grundwasser gefunden. Diese Funde stellen eine große Herausforderung dar, denn der Stoff lässt sich in der Aufbereitung technisch kaum entfernen.
Grundwasserbeschaffenheit Eine gute Qualität des Grundwassers ist lebensnotwendig. Ziel des Grundwasserschutzes ist es, diese Ressource vor Verunreinigung zu schützen und verunreinigte Grundwasservorkommen zu sanieren. Nitrat im Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist die häufigste Ursache dafür, dass Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand sind. Erhöhte Nitratgehalte beeinträchtigen die Ökologie der Gewässer sowie die Trinkwasserqualität und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die Höhe der Nitratkonzentration hängt von mehreren Faktoren ab. Von größter Bedeutung sind die Belastungen durch die Landnutzung im Einzugsgebiet von Messstellen. Daneben spielen die regionalen hydrogeologischen Bedingungen, wie Grundwasserflurabstand und Fließgeschwindigkeit, sowie die hydrochemischen Bedingungen im Untergrund eine wichtige Rolle. Die Bundesländer überwachen mit landeseigenen Messnetzen den Grundwasserzustand. Für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA) über den Zustand des Grundwassers in Deutschland wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zu einem Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz (EUA-Grundwassermessnetz) zusammengefasst. Dieses Messnetz ist 2015/2016 überarbeitet worden. Es wurde von ca. 800 auf jetzt ca. 1.200 Messstellen erweitert. Der Parameter „Nitrat“ wird an allen Messstellen regelmäßig untersucht. Der Nitratbericht der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft ( LAWA ) erscheint alle 4 Jahre. In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wurden der Grenzwert sowie Maßnahmen zur Verminderung der Nitratbelastung im Grundwasser festgelegt: 1991: Zum Schutz des Grundwassers in Regionen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung hat die Europäische Union (EU) im Jahr 1991 die EU- Nitratrichtlinie (91/676/EWG) erlassen. Die Richtlinie hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Das zentrale Element zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland ist die Düngeverordnung . Diese definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. 1998: Die Europäische Union (EU) machte im Jahr 1998 einen Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) im Trinkwasser mit der EU-Trinkwasserrichtlinie für alle EU-Staaten verbindlich. Mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV von 2001) wurde dies in nationales Recht umgesetzt. 2000: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (Richtlinie 2000/60/EG), Ziel der WRRL ist der gute Zustand aller Gewässer. 2006: Bewertungsgrundlage für den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers ist die EU-Grundwasserrichtlinie (GWRL) aus dem Jahr 2006. Die EU-Richtlinie wurde im Oktober 2010 in nationales Recht umgesetzt: Grundwasserverordnung. Enthält Grundwasser innerhalb eines Grundwasserkörpers mehr als 50 mg/l Nitrat und ist davon ein signifikanter Flächenanteil (i.d.R. mehr als 20%) betroffen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten seinen chemischen Zustand als „schlecht“ einstufen. Rückwirkend erfolgte die Auswertung der Daten zum Nitratgehalt im Jahr 2022 an 1.143 Messstellen des EUA-Messnetzes. 46,6 % aller Messstellen waren nicht oder nur geringfügig belastet, da der Nitratgehalt zwischen null und zehn mg/l lag. Bei 37,4 % der Messstellen lag der Nitratgehalt zwischen zehn und fünfzig mg/l. Diese Messstellen waren deutlich bis stark durch Nitrat belastet. Die übrigen 16 % der Messstellen enthielten zum Teil deutlich mehr als 50 mg/l Nitrat. Dieses Grundwasser kann nicht ohne weiteres zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, da es den Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 mg Nitrat pro Liter überschritt (siehe Abb. „Verteilung der Nitratkonzentration im EUA-Grundwassermessnetz 2022“). Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen Das EUA-Messnetz so angelegt, dass es den Einfluss der verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen wie Acker, Grünland, Siedlung und Wald auf die Beschaffenheit des Grundwassers in Deutschland repräsentativ abbilden kann. Die Zahl der ausgewählten Messstellen spiegelt die Verteilung der Landnutzung in Deutschland wider. Die Messergebnisse zeigen, dass sich die Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen 2016-2019 und 2020-2022 geringfügig verbessert hat. Der Anteil der Messstellen an denen eine Nitratkonzentration von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) überschritten wurde liegt im aktuellen Erhebungszeitraum bei 25,6 %. Im vorherigen Zeitraum waren das noch 26,6 % (siehe Abb. „Entwicklung der mittleren Nitratgehalte im EU-Nitratmessnetz 2016-2019 und 2020-2022“). Pflanzenschutzmittel im Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und mit deren relevanten und nicht relevanten Metaboliten wird auf der DzU Seite Pflanzenschutzmittel thematisiert.
EU-Akteure diskutieren Anforderungen für Wasserwiederverwendung Aufbereitetes Abwasser etwa zur Bewässerung von Äckern einzusetzen schont die Wasserressourcen – birgt aber auch Risiken, da es Viren oder Chemikalien enthalten kann. Bis Ende Mai 2018 will die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag mit Anforderungen an die Wasserwiederverwendung veröffentlichen. UBA-Präsidentin Krautzberger und EU-Parlamentarier Wölken luden am 22. März in Brüssel zur Diskussion. Rund 50 Expertinnen und Experten aus den EU-Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten und Verbänden diskutierten am Weltwassertag im Europäischen Parlament die Chancen und Risiken der nachhaltigen Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser in der Europäischen Union. Die beiden Gastgeber begrüßten die Teilnehmenden mit dem Hinweis, dass die EU Kommission bis Ende Mai 2018 einen Gesetzesvorschlag zu EU-Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung zur landwirtschaftlichen Bewässerung veröffentlichen wird. Anschließend wird das Europäische Parlament Gelegenheit haben, diesen Gesetzesvorschlag zu kommentieren. EU-Parlamentarier Wölken bedankte sich speziell bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament für das Interesse, sich bereits vor den anstehenden internen Diskussionen über eine nachhaltige Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser zu informieren. UBA -Präsidentin Maria Krautzberger machte deutlich, dass die Wiederverwendung gereinigten Abwassers nicht zu einer EU-weiten Pflicht gemacht werden sollte, da sie aufgrund der stark variierenden Wasserressourcen nicht in allen EU-Mitgliedstaaten notwendig und sinnvoll ist. So besteht in Deutschland kein Bedarf, mit aufbereitetem Abwasser zu bewässern. Anders in den mediterranen Mitgliedstaaten. Von dort kommen viele Lebensmittel auch zu uns auf die Ladentische. Sie verwies auf das aktuelle UBA-Papier „Empfehlungen für Anforderungen an die Wasserwiederverwendung“, das auch auf die Risiken der Wasserwiederverwendung aufmerksam macht. So enthält konventionell gereinigtes Abwasser oft Krankheitserreger, Viren und Chemikalien wie Arzneimittel, die eine Gefahr für Umwelt und Mensch darstellen können. Daher empfiehlt das UBA die Umsetzung von klaren und ambitionierten Grenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Frau Doeser, als Leiterin der Wasserabteilung der EU-Kommission zuständig für den anstehenden Regelungsvorschlag, begrüßte die Möglichkeit, die unterschiedlichen Aspekte der Wiederverwendung von Abwasser mit den Teilnehmenden zu diskutieren. Sie versicherte, dass alle bestehenden Gesetzeswerke mit direktem Bezug zu Wasserwiederverwendung, wie zum Beispiel Regelungen der Wasserrahmen- und Grundwasserrichtlinie, der Lebensmittelsicherheit und die ausstehende EU- Arzneimittelstrategie, in dem Vorschlag berücksichtigt werden. Fr. Doeser betonte, dass es Ziel des Vorschlages ist, bereits existierende Anwendungen der Wasserwiederverwendung zu optimieren und nachhaltiger zu gestalten. Manuela Helmecke (UBA) stellte auf Basis des UBA-Papiers Empfehlungen für die EU-Anforderungen dar. Gemeinsame Standards sollten sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten ein einheitliches Schutzniveau erreicht wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bakterien und Viren bei Verzehr, Berührung oder durch Einatmen Krankheiten auslösen können und Chemikalien durch eine Anreicherung in der Pflanze oder im Boden sowie durch den Eintrag ins Grundwasser Schäden verursachen können. Eine weitergehende Abwasseraufbereitung ist daher unabdingbar. Ebenso bedarf es einheitlicher Vorgaben innerhalb der EU, die dem Vorsorgeansatz gerecht werden, etwa für die Risikobewertung und weitere Maßnahmen zur Minderung der Risiken. Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung der Wasserwiederverwendung in Portugal präsentierte Frau Rebelo von der portugiesischen Umweltagentur . Sie berichtete, dass in Portugal die quantitative und qualitative Risikobewertung kombiniert werden, um Risiken für Umwelt und Mensch durch direkten und indirekten Kontakt mit aufbereitetem Abwasser einzuschätzen. Einen geeigneten Ansatz zur Risikominimierung kann laut Frau Rebelo nur ein Multi-Barriereansatz liefern. Effiziente Barrieren sind dabei unter anderem ambitionierte Qualitätsstandards, Anforderungen an die Abwasserbehandlung und die Anwendung (zum Beispiel Art der Bewässerung), Zugangsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen für die Umwelt und menschliche Gesundheit. In Portugal ist es nicht gestattet, Obst und Gemüse für den Rohverzehr mit aufbereitetem Abwasser zu bewässern. Die Teilnehmenden nutzten im Anschluss die Veranstaltung, um offene Fragen an die Europäische Kommission zu stellen und konstruktive Vorschläge für eine praktikable Gesetzgebung zu unterbreiten.
Göttingen – Durch das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz werden landesweit wichtige Erfolge erzielt. Dies zeigen Auswertungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Trinkwassergewinnungsgebieten, die zur Erfolgskontrolle des Kooperationsmodells durchgeführt wurden. Dabei wurden unterschiedliche Erfolgskontrollparameter untersucht - beispielsweise der Nitratgehalt im Grundwasser. Die Ergebnisse dieser Auswertungen hat der NLWKN jetzt in der vierten Auflage des Berichts Trinkwasserschutzkooperationen in Niedersachsen veröffentlicht. „Anhand unserer Auswertungen für den Zeitraum 2008 bis 2020 konnten wir bei allen Erfolgskontrollparametern Erfolge des Niedersächsischen Kooperationsmodells belegen. Die größten Erfolge wurden bezüglich der Reduzierung der Nährstoffüberschüsse erzielt“, berichtet Dr. Markus Quirin von der NLWKN-Betriebsstelle Süd. Zwischen 1998 und 2020 ging beispielsweise der Stickstoffüberschuss in den Trinkwassergewinnungsgebieten des Niedersächsischen Kooperationsmodells landesweit von 95 auf 39 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche zurück. Im gleichen Zeitraum verringerte sich der Stickstoff-Mineraldüngerzukauf von 139 auf 87 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlicher genutzter Fläche. Stickstoffüberschüsse entstehen, wenn mehr Stickstoff in einen Betrieb eingeführt als ausgeführt wird bzw. wenn mehr Stickstoff einer Fläche zugeführt als von ihr abgefahren wird. Dieser überschüssige Stickstoff kann sich mit der Zeit aus dem Boden in die Gewässer verlagern. Im Grundwasser kann es somit zu einer unerwünschten und schädlichen Verunreinigung durch Nitrat kommen. Umweltminister Christian Meyer begrüßt die erfolgreiche Arbeit in den Kooperationen: „Der Schutz unseres Trinkwassers vor Verunreinigungen ist zentral für unsere Lebensgrundlagen. Ich bin daher sehr froh, dass wir durch die Kooperation von Landwirtschaft und Wasserversorgern sehr gute Erfolge bei der Senkung der Nitratbelastung unseres Grundwassers erreicht haben. Diesen Weg werden wir fortsetzen, um gemeinsam auch dauerhaft für sauberes Wasser zu sorgen.“ Die Auswertungen des NLWKN zeigen allerdings auch, dass die Nitratbelastung in den Trinkwassergewinnungsgebieten des Niedersächsischen Kooperationsmodells nach wie vor hoch ist. Die in der Grundwasserrichtlinie festgelegte Grenze in Höhe von 50 Milligramm Nitrat pro Liter wurde im Jahr 2020 bei etwa 36 Prozent der Erfolgskontrollmessstellen überschritten. Die mittleren Nitratgehalte der Erfolgskontrollmessstellen gingen vor allem bis 2009 zurück, während sie sich seitdem kaum veränderten. Etwa 20 Prozent der Erfolgskontrollmessstellen zeigten im Zeitraum 2015 bis 2020 zudem einen signifikant steigenden Trend. „Der hohe Wirtschafts- und Mineraldüngereinsatz, der Umbruch von Grünland- und Bracheflächen sowie der hohe Maisanteil und das hohe Aufkommen an Gärresten infolge des Betriebes von Biogasanlagen wirkten der erzielten Stickstoffminderung des Kooperationsmodells entgegen“, erklärt Quirin. Hieraus resultiere ein weiterer bzw. neuerlicher Anstieg der Nitratkonzentration in diversen Grundwassermessstellen. Deshalb betont Quirin: „Trotz der Erfolge des Niedersächsischen Kooperationsmodells besteht die Notwendigkeit, in den Trinkwassergewinnungsgebieten auch weiterhin Maßnahmen gegen Nitrateinträge in das Grundwasser im Sinne eines vorsorgenden Trinkwasserschutzes umzusetzen.“ Wichtig seien kontinuierliche Erfolgskontrollen, die weiterhin vom NLWKN durchgeführt werden. „Eine zeitliche Entwicklung einzelner Parameter kann nur durch eine kontinuierliche Datenerhebung ermöglicht werden. In unseren Berichten werden aber auch immer wieder neue Auswertungen dargestellt und die Ergebnisse des Kooperationsmodells aus einem anderen Blickwinkel betrachtet“, so Quirin. Der vollständige Bericht des NLWKN mit allen Ergebnissen sind im folgenden Link zum Download (PDF-Format) verfügbar: Kooperationsmodell Trinkwasserschutz - Ergebnisse Hintergrund zum Niedersächsischen Kooperationsmodell für Trinkschutzwasserschutz Hintergrund zum Niedersächsischen Kooperationsmodell für Trinkschutzwasserschutz Das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1992 mit der 8. Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) eingeführt. Ziel des Kooperationsmodells ist die Sicherung und Verbesserung insbesondere der Grundwasserqualität als Quelle der Trinkwasserversorgung. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Aktivitäten in der Verminderung der Nitrateinträge in das Grundwasser. Im Jahr 2020 umfasste das Niedersächsische Kooperationsmodell 373 Trinkwassergewinnungsgebiete, die sich in 71 Kooperationen zusammengeschlossen haben und in denen eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 282.000 Hektar bewirtschaftet wurde. Das entspricht etwa elf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Gemäß der Niedersächsischen Kooperationsverordnung arbeiten die Wasserversorgungsunternehmen und Landbewirtschafter eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis mit dem gemeinsamen Interesse am Trinkwasserschutz zusammen. Gemeinsam mit dem NLWKN, der Gewässerschutzberatung, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und den jeweiligen Unteren Wasserbehörden wird nach Lösungsmöglichkeiten zum Trinkwasserschutz gesucht und ein an die standörtlichen Erfordernisse angepasstes Schutzkonzept entwickelt. Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Finanzhilfeverträge Freiwillige Vereinbarungen Gewässerschutzberatung Für die Finanzierung der Beratung und der Flächenmaßnahmen im Rahmen des Kooperationsmodells stehen etwa 17,4 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Die Ausgaben für Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung beliefen sich zwischen 2004 und 2020 landesweit im Mittel auf rund 17,9 Mio. Euro pro Jahr bzw. etwa 60 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Davon entfielen etwa 11,7 Millionen Euro bzw. 39 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Landfläche auf die Freiwilligen Vereinbarungen und etwa 6,2 Millionen Euro bzw. 21 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Landfläche auf die Gewässerschutzberatung. Aktuelle Informationen zum Kooperationsmodell bezüglich rechtlicher Vorgaben, Finanzhilfe, Gewässerschutzberatung, Freiwilliger Vereinbarungen, Prioritätenprogramm werden in folgendem Artikel bereitgestellt: Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz
Sachstandsbericht zur Schadstoffbelastung der Grundwasserkörper (GWK) in Sachsen-Anhalt und zur Identifizierung der Ursachen und Quellen Sachstandsbericht zur Schadstoffbelastung der Grundwasserkörper (GWK) in Sachsen-Anhalt und zur Identifizierung der Ursachen und Quellen 28.02.2013 1. Verwendete Qualitätsnormen und Bewertungsgrundlagen Gemäß den Vorgaben der WRRL ist für das Grundwasser ein guter chemischer Zustand bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Die WRRL wurde mit dem WG LSA i.V.m. der WRRL-VO LSA in Landesrecht überführt. Zwischenzeitlich erfolgte im Jahr 2010 bundesweit und damit auch für Sachsen-Anhalt eine Neuregelung mit der „Verordnung zum Schutz des Grundwassers“ (GrwV). In der Anlage 2 der GrwV sind Schwellenwerte als Grundlage für die Beurteilung des chemi- schen Grundwasserzustands für die Parameter - Pflanzenschutzmittel, Einzelstoff mit 0,1µg/l und Summe der Einzelstoffe mit 0,5µg/l, -Nitrat (50mg/l), -Arsen (10µg/l), -Blei (10µg/l), -Cadmium (0,5µg/l), -Quecksilber (0,2 µg/l), -Ammonium (0,5mg/l), -Chlorid (250mg/l), -Sulfat (240 mg/l) und -Tri- und Tetrachlorethen (Summe: 10µg/l) festgelegt. Für nicht in der Anlage 2 der GrwV erfasste Schadstoffe, die jedoch als Belastungen den Zustand insbesondere der Grundwasserkörper mit Altlasten bestimmen, wurden entspre- chend § 5 Absatz 1, Satz 2 GrwV Schwellenwerte nach Maßgabe des Anhang II Teil A der Richtlinie 2006/118/EG als Grundlage der Bewertung festgelegt. Das erfolgte im Rückgriff auf die Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LA- WA 2004). Die folgende Berichterstattung bezieht sich auf die Grundwasserkörper, die auf Grund von Schadstoffbelastungen in den schlechten Zustand eingestuft worden sind. Grundwasserkör- per für die die Parameter Nitrat, Ammonium, Sulfat und Chlorid zustandsrelevant sind, unter- liegen einer gesonderten Bewertung. Sie sind nicht Gegenstand dieser Berichterstattung. Die Beurteilung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper erfolgte unter Zugrunde- legung der landesweit angewandten „Methodik für die Bewertung des mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Grundwassers im Land Sachsen-Anhalt“. LHW Sachsen-Anhalt, Gewässerkundlicher Landesdienst Seite 2 von 7 Sachstandsbericht zur Schadstoffbelastung der Grundwasserkörper (GWK) in Sachsen-Anhalt und zur Identifizierung der Ursachen und Quellen 28.02.2013 Basis der Zustandsbewertung und der Ursacheneingrenzung sind die Analysenergebnisse, die im Rahmen der Gewässerüberwachung Sachsen-Anhalt (GÜSA) 2007, im Einzelfall auch 2008, gewonnen worden sind. 2. Ausgangssituation Für 39 der insgesamt 77 Grundwasserkörper Sachsen-Anhalts wurde im Ergebnis der Zu- standsbewertung im Jahr 2007 der gute chemische Zustand festgestellt. 38 Grundwasserkörper wiesen auf Grund stofflicher Belastungen einen schlechten chemi- schen Zustand auf. Für die meisten Grundwasserkörper waren hierbei Nitrat und Ammonium zustandsbestimmend. Ein Grundwasserkörper ist auf Grund seiner Chloridbelastung im schlechten chemischen Zustand. Der hier vorliegende Bericht hat zunächst die beiden Grundwasserkörper zum Inhalt (siehe Übersichtskarte), die sich auf Grund ihrer Belastung mit verschiedenen altlastenspezifischen Schadstoffen bereits in einem schlechten Zustand befinden. Darüber hinaus werden jedoch auch die 13 Grundwasserkörper betrachtet, für die im Ergebnis der Grundwasserüberwa- chung Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln und „sonstigen“ Schadstoffen (außer Nitrat, Ammonium, Sulfat und Chlorid) festgestellt wurden. Die folgende Tabelle gibt zu den betroffenen Grundwasserkörpern und zu den belastungsre- levanten Parametern einen Überblick. Tabelle 1 Grundwasserkörper Parameter Altlasten aus Punktquellen VM2-4, SAL GW 014a Verschiedene organische Stoffe und Quecksilber Pflanzenschutzmittel EN 1, EN 3, SAL GW 020, SAL GW 022, SAL GW 067 Pflanzenschutzmittel als Einzelstoff oder als Wirkstoffsumme „Sonstige“ Schadstoffe OT 1, SAL GW 059 HAV UH 5, HAV UH 7, 5 0311, HAV UH 5, HAV UH 7, SAL GW 062 LHW Sachsen-Anhalt, Gewässerkundlicher Landesdienst Arsen Cadmium Blei Seite 3 von 7
Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I Seite 1513), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1044) geändert worden ist Die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (GWRL) ist am 16. Januar 2007 in Kraft getreten und ist innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Die Grundwasserrichtlinie wurde, nachdem die Verfassungsreform 2006 hierfür die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen hat, mit einer Verordnung des Bundes umgesetzt, um insgesamt ein einheitliches Grundwasserschutzniveau in ganz Deutschland zu gewährleisten. Hinweis: Das PDF-Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Grundwasser in der EU Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das GrwV.
1 Fortschreibung des Konzeptes zum Umgang mit Schadstoffen im Grund- wasser und Oberflächenwasser in Sachsen-Anhalt aus diffusen und Punktquellen (2015 – 2021) und Mandat der Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ 1. Veranlassung und Zielstellung Das „Schadstoffkonzept des Landes Sachsen-Anhalt 2010 – 2012 (verlängert bis 2014)“ hat in Verbindung mit einem entsprechenden Mandat eine Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ beauftragt, die Belastungsanalyse, die Ursachenforschung und die Erarbeitung von Maß- nahmenvorschlägen für schadstoffbelastete Wasserkörper vorzunehmen. Das Mandat endet am 31.12.2014. Dieses Konzept dient der Fortschreibung des Schadstoffkonzeptes 2010 - 2014 und der Erteilung des Mandates für die Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ für den Zeitraum 2015 - 2021. 2. Ausgangssituation Schadstoffkonzept 2010 - 2014 Mit Sachstandsbericht vom 30.6.2014 zieht der federführend in der Ad- hoc- AG „Schadstof- fe“ tätige Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) das Fazit, dass die Belastungsanalyse, die Ursachenforschung und die Erarbeitung von Maßnahmenvor- schlägen für schadstoffbelastete Wasserkörper für den zweiten Bewirtschaftungsplan gemäß Mandat abgeschlossen ist. Damit hat die Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ in Vorbereitung des zweiten Bewirtschaftungsplans die Schadstoffquellen weitgehend identifiziert, bewertet und wo möglich konkrete Maßnah- men vorgeschlagen (Schlüsselstollen, Spittelwasser, Ökologische Großprojekte Bitterfeld Wolfen, Buna/Leuna, Handlungsempfehlungen des Sedimentmanagementkonzeptes der FGG Elbe). Die Zustandsbewertung zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan hat ergeben, dass auch nach dem ersten Bewirtschaftungszeitraum in den Gewässern Sachsen-Anhalts Umweltqua- litätsnormen der Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässer- Verordnung1 und der Anlage 2 der Grundwasser- Verordnung2 überschritten werden. Aus diesem Grund waren Maßnahmen vorzusehen. Die in Tabelle eins aufgeführten Maßnahmen der Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ sind dazu in den aktualisierten Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe eingeflossen. 1 Die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OGewV) vom 20. Juli 2011 setzt, "Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG,84/491/EWG, 86/280/EWG und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG“ um, die am 16.12.2008 verabschiedet wurde um (EU-RL 2008/105/EG). 2 Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) vom 9.11.2010 setzt bundeseinheitlich die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Tochterrichtli- nie nach Artikel 17 der EG-WRRL) um. 2 Wasser- körper Grund- wasser- körper Anzahl der Wasserkörper mit Über- schreitung der UQN 2Belastungs- schwerpunktMaßnahmenvorschlag für den zwei- ten Bewirtschaftungsplan Punktquellen (Altlasten Bitterfeld und Buna/ Leuna)4Diffuse Quellen: Pflanzen- schutzmittel Diffuse Quellen: Arsen Geogene Hintergrund- belastungMaßnahmen im Rahmen der Ökologi- schen Großprojekte und der Altlasten- bearbeitung durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten zu Monitoring und Beratung Monitoring und Ursachenermittlung 1 Oberflä- chenwas- serkörper 7 4Diffuse Quellen: Pflanzenschutzmittel 11Altlasten/ Altbergbau 12Schadstoffeinträge von oberhalb durch andere Bundeslän- der (Metalle und Organozinn) Ubiquitäre Belastun- gen: PAK Ubiquitäre Belastun- gen: Organozinn Ubiquitäre Belastun- gen: Quecksilber Belastungsquelle unklar 30 16 335 29 4 Sedimentbelastung Monitoring und Fortschreibung der me- thodischen Herangehensweise für die Ableitung der Hintergrundwerte im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten zu Monitoring und Beratung Maßnahmen im Rahmen der Ökologi- schen Großprojekte und der Altlasten- bearbeitung durch die LAF; Vorschlag für die Begründung weniger strenger Umweltziele liegt für zwei Wasserkörper vor (Spittelwasser, Schlüsselstollen) Für weitere OWK soll im zweiten Be- wirtschaftungszeitraum die Ableitung von Maßnahmen/ die Begründung von Umweltzielen erfolgen Abstimmung möglicher Maßnahmen bzw. weniger strenger Umweltziele mit TH und SN während des zweiten Be- wirtschaftungszeitraums Keine Maßnahmen geplant Keine Maßnahmen geplant Konzept zum Umgang mit Quecksilber der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser Monitoring und ggf. Ursachenforschung bzw. Ursacheneingrenzung im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Handlungsempfehlungen für das Sedi- mentmanagementkonzept der FGG Elbe: - Feinsedimentmanagement Muldestausee (Konzept) Handlungsempfehlungen für das Sedi- mentmanagementkonzept der FGG Elbe: - Staustufen Saale (Konzept) ein- schließlich Vorhäfen - Seitenstrukturen Saale - Unterlauf Bode - Seitenstrukturen Elbe uh. km 300 - Buhnenfelder Elbe uh. Km 350 - Urbane Flächen 3 Tabelle 1: Maßnahmen der Ad- hoc- AG Schadstoffe 3. Ableitung weiterer Arbeitsschritte 2015 - 2021 Zur Verminderung der Belastung der Sedimente von Oberflächengewässern hat die Fluss- gebietsgemeinschaft Elbe ein nationales Sedimentmanagementkonzept aufgestellt, dass in das Sedimentmanagementkonzept der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe eingeflossen ist. Es enthält Handlungsempfehlungen, die im zweiten Bewirtschaftungszeit- raum umgesetzt werden sollen oder deren Umsetzung vorzubereiten ist. Daraus leitet sich auch für Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf ab, der eine Fortschreibung des Schadstoffkon- zeptes begründet. Folgearbeiten für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum betreffen die in Tabelle eins aufgeführten Positionen (insbesondere weitere Arbeitsschritte nach erfolgtem Monitoring, Ursachenermittlung oder Konzepterstellung). Die Planungen dazu sollen weiter unter dem Dach der Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ gebündelt werden. Neben dem in der Tabelle aufgeführten weiteren Handlungsbedarf, gibt es weitere wichtige Gründe für die Fortschreibung des Schadstoffkonzeptes: 3 -Mit der geänderten UQN- Richtlinie3, die bis 2015 in deutsches Recht umzusetzen ist und deren Umweltqualitätsnormen ab 2018 Geltung entfalten, werden geänderte Umweltqualitätsnormen und neue Umweltqualitätsnormen für verschiedene Stoffe festgelegt. Zur weiteren Nutzung der Ergebnisse des Schadstoffkonzeptes sind für Stoffe mit geänderten Umweltqualitätsnormen die bisher vorliegenden Ergebnisse entsprechend aufzuarbeiten. Für „neue“ Stoffe sind die Bearbeitungsschritte 1 – 4 des Schadstoffkonzeptes 2010 - 2014 und in Abhängigkeit von den Ergebnissen ggf. weitere Bearbeitungsschritte durchzuführen. -Handlungsbedarf geht auf die insgesamt besondere Belastungssituation in Sachsen- Anhalt zurück, die zu einem großen Teil aus Altlasten und Altbergbau resultiert. Es ist einzuschätzen, dass auch nach dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum Defizite bei den altlasten- und bergbaurelevanten Parametern bestehen. Diese Einschätzung be- ruht auch auf dem Umstand, dass Maßnahmen gegen Altlasten und bergbaurelevan- te Belastungen zum Teil sogenannte Ewigkeitsaufgaben sind, deren Wirkung sehr langfristig einsetzt. Gleichwohl müssen machbare Maßnahmen umgesetzt werden. -Für verschiedene ubiquitäre Schadstoffe sind zu den in der Tabelle aufgeführten De- fiziten Maßnahmen zu definieren oder die Bewirtschaftungsziele abzusenken. Dazu soll zunächst deutschlandweit das Vorgehen auf Ebene der Länderarbeitsgemein- schaft Wasser abgestimmt (Inanspruchnahme weniger strenger Bewirtschaftungszie- le) und für Sachsen-Anhalt in Vorbereitung des dritten Bewirtschaftungszeitraums umgesetzt werden. -Begleitende Aufgaben sind im Zusammenhang mit der Aufstellung von Gewässer- entwicklungskonzepten und der Umsetzung wasserbaulicher Projekte in Gebieten mit Sedimentbelastungen erforderlich. Die UQN-Richtlinie ist geändert durch die RICHTLINIE 2013/39/EU DES EUROPÄISCHEN PARLA- MENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik.
Origin | Count |
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Bund | 31 |
Land | 15 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 19 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 8 |
unbekannt | 13 |
License | Count |
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geschlossen | 17 |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Webseite | 17 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 31 |
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