Im Rahmen der Altlastenbearbeitung kommt der Sanierung von Grundwasserschäden eine besondere Bedeutung zu. Zahlreiche dieser bei Altlasten durchgeführten Maßnahmen zielen jedoch fast ausschließlich auf die Sanierung der Schadstofffahne im Grundwasser ab. In diesen Fällen können Frachtausträge aus der Schadstoffquelle in die Schadstofffahne über lange Zeiträume andauern. Dies hat lange Sanierungszeiträume mit hohen Betriebskosten zur Folge. Der Aufwand zur Sanierung der Grundwasserfahne lässt sich durch eine Sanierung des Schadensherdes erheblich reduzieren. In einzelnen Fällen, in denen Verfahren zur Sanierung der Schadstoffquelle eingesetzt wurden, fand jedoch auch nach Abschluss der Sanierungsaktivitäten weiterhin ein Eintrag von Schadstoffen aus dem Schadensherd in die Fahne statt. Diese Feststellung wirft die Frage auf, ob und welche Art einer Teilquellensanierung maßgebliche Auswirkungen auf die Reduzierung der Länge einer Schadstofffahne und die Emissionszeit hat bzw. haben kann. Um einen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage zu leisten, wurde im Auftrag des LANUV NRW eine Auswertung von Einzelfällen mit Sanierungsmaßnahmen am Schadensherd durchgeführt. Dazu wurden zunächst mit Hilfe der Kreisordnungsbehörden Einzelfälle erhoben und anschließend geeignete Fälle identifiziert, vertieft recherchiert und ausgewertet. Der vorliegende Bericht beschreibt die Vorgehensweise bei der Recherche der Fallbeispiele sowie die Rechercheergebnisse. Weiterhin enthält er Hinweise zur Schadenserkundung, Sanierungszielfestlegung und Verhältnismäßigkeitsabwägung. Obwohl in einigen ausgewerteten Fällen nur eine geringe Anzahl von Daten vorlag, erlauben die Ergebnisse der Recherche die Formulierung von Empfehlungen für die Entscheidung über Art und Umfang von Quellensanierungsmaßnahmen im Einzelfall. Arbeitsblatt 12 | LANUV 2010 Arbeitsblatt 7 | LANUV 2009
Im Mittelpunkt der vorliegenden Dissertation stehen die Untersuchung und Weiterentwicklungvon Eisen-Aktivkohle-Systemen für die In-situ-Grundwassersanierung, wobei ein besondererSchwerpunkt auf das Kompositmaterial Carbo-Iron® gelegt wird. Nachdem die prinzipielle Eignung des In-situ-Reagenzes bereits in früheren Studien gezeigt wurde, kann in dieser Arbeit eine deutliche Optimierung der Partikel hinsichtlich ihrer Korrosionsbeständigkeit, der Dechlorierungseffizienz sowie ihrer Lebensdauer durch die Anwendung reduzierter Schwefelspezies erzielt werden. Der positive Einfluss von Carbo-Iron auf den mikrobiologischen Schadstoffabbau wird am Beispiel einer Feldstudie gezeigt. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse werden verschiedene Möglichkeiten des Zusammenspiels von Eisen-Aktivkohle-Kompositen und biotischen Vorgängen diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit stellt die Untersuchung des Einflusses von Aktivkohle auf die Selektivität und Kinetik der mikroeisenbasierten Reduktion chlorierter Ethene dar. Eine deutliche Beschleunigung der eisenbasierten Dechlorierung kann vor allem in Gegenwart von Aktivkohlesorten mit redoxaktiven funktionellen Gruppen beobachtet werden. Die Ergebnisse zeigen, dass Aktivkohle bei der Dechlorierung nicht nur als Sorptionsmittel agiert, sondern aktiv an der chemischen Reaktion teilnehmen bzw. diese sogar beschleunigen kann. Die in der vorliegenden Dissertation gewonnenen Erkenntnisse liefern ingesamt einen substanziellen Beitrag zur effizienten Gestaltung von Eisen-Aktivkohle-Systemen, wodurch ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Grundwassersanierung ausgebaut werden. Quelle: Verlagsinformation
Die Wasserwerke der Berliner Wasser Betriebe liegen bis auf das Wasserwerk Buch im Warschau-Berliner Urstromtal bzw. in der Havelrinne. Die Eigenwasserversorgungsanlagen sind über das ganze Stadtgebiet verstreut. Das Wasserwerk Stolpe liegt in Brandenburg. Es wird von den Berliner Wasser Betrieben unterhalten und ist für die Trinkwasserversorgung Berlins und einiger umliegender Brandenburger Gemeinden zuständig. Die Schutzgebiete der Wasserwerke Staaken , Eichwalde und Erkner , die Gemeinden im Umland mit Trinkwasser versorgen, liegen teils noch im Berliner Stadtgebiet teils schon außerhalb der Stadtgrenze. Die Schutzgebiete unterliegen der Wasserbehördlichen Anordnung zur vorläufigen Unterschutzstellung der in Berlin gelegenen Schutzgebiete bzw. einer Brandenburger Regelung. In Berlin wurden zwei Vorbehaltsgebiete zur Sicherung der zukünftigen Trinkwassergewinnung festgesetzt. Es handelt sich um die Gebiete Plänterwald und Gosener Wiesen, die in unmittelbarer Nähe zu den Schutzzonen II der bestehenden Wasserschutzgebiete liegen. Fördermengen Die Fördermengen der Berliner Wasser Betriebe steigen seit Beginn der öffentlichen Wasserversorgung tendenziell an (vgl. Tab. 2). Einen deutlichen Rückgang der Fördermenge gab es nach dem 2. Weltkrieg. Während sich in West-Berlin Mitte der 70er Jahre die Fördermengen auf einem konstanten Niveau einpendelten, war in Ost-Berlin bis 1989 ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen (vgl. Abb. 4). 1989 betrug die Grundwasserförderung der Berliner Wasser Betriebe 358,4 Mio. m 3 (einschl. Wasserwerk Stolpe). Im Jahre 1995 wurden 259,2 Mio. m 3 Rohwasser (einschl. Wasserwerk Stolpe) gefördert. Von 1989 bis 1995 sank das Fördervolumen der BWB um 23 % (vgl. Abb. 4). Die Gründe für die gesunkene Rohwasserförderung liegen in der Aufgabe vieler Industriebetriebe in Ost-Berlin, der Preisgestaltung der Wasserbetriebe (Erhöhung der Wasserpreise) sowie einer verbesserten Technik, die dem Verbraucher Einsparungen im Haushalt ermöglicht. h6. Die Angaben sind Rohwasserentnahmen und beziehen sich (einschl. Wasserwerk Stolpe) auf das Wasserwirtschaftsjahr; in der Angabe für 1973 sind 8,2 Mio. m 3 zur Auffüllung des Teufelssees im Grunewald enthalten; in der Angabe für 1990 sind 5,7 Mio. m 3 , für 1995 sind 4,1 Mio. m 3 und für 1996 sind 3,4 Mio. m 3 enthalten, die im Wasserwerk Jungfernheide überwiegend zur Grundwassersanierung gefördert werden und nicht der Trinkwasserversorgung zugute kommen. In der Angabe des WWJ 1996, Wasserwerk Friedrichshagen, ist die Fördermenge von 1,8 Mio. m 3 der Galerie-A, die zum Klärwerk Münchehofe geleitet wird sowie die Fördermenge von 158 040 m 3 eines Brunnens der Galerie-I, die in das Biotop Krumme Lake geleitet wird, enthalten. Auch diese Fördermengen werden für die Trinkwasserversorgung nicht verwendet. 1989 wurden von den Eigenwasserversorgungsanlagen 41,6 Mio. m 3 (davon rd. 17,3 Mio. m 3 in der östlichen Stadthälfte Berlins) gefördert. Die 276 Eigenwasserversorgungsanlagen förderten 1995 in Berlin 17,0 Mio. m 3 Grundwasser. Dieses Wasser wurde als Trink-, Betriebs-, Kühl- und Bewässerungswasser genutzt. Die 49 Anlagen, bei denen auch eine Trinkwassernutzung vorgesehen ist, werden speziell überwacht, um eine Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch zu gewährleisten. 1995 entnahmen die 10 größten Eigenwasserversorgungsanlagen im Ostteil Berlins 1,16 Mio. m 3 , in West-Berlin förderte der größte Entnehmer ca. 899 024 m 3 /Jahr. Die Fördervolumen der Eigenwasserversorgungsanlagen sind in der gesamten Stadt rückläufig. Die Abbildung 5 zeigt beispielhaft den Verlauf der Grundwasserentnahmen aus Eigenwasserversorgungsanlagen der westlichen Bezirke Berlins. Es besteht – hauptsächlich aus ökonomischen Gründen – die Tendenz, solche Anlagen zu schließen und das Wasser aus dem öffentlichen Netz zu beziehen. h6. Ab 1987 sind bei den Baumaßnahmen Grundwasserhaltungen durch Sanierungsmaßnahmen enthalten, die Angaben sind Rohwasserentnahmen und beziehen sich auf das Wasserhaushaltsjahr. 1989 wurden 12,7 Mio. m 3 Wasser aus Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen entnommen. 1995 wurden bei Baumaßnahmen im Westteil der Stadt 7,3 Mio. m 3 Wasser entnommen, im Ostteil der Stadt betrug die entnommene Menge 9,2 Mio. m 3 . Insgesamt beträgt die Grundwasserentnahme 1995 für Berlin damit 16,5 Mio. m 3 . Der Anstieg der Grundwasserentnahme ist auf die erhöhte Bautätigkeit in Berlin seit 1990 zurückzuführen. Grundwasserhaushalt Ziel der Wasserwirtschaft ist es, den Grundwasserhaushalt ausgeglichen zu gestalten. Das bedeutet, daß nur soviel Grundwasser entnommen werden sollte, wie wieder erneuert wird. Übersteigt die Entnahme die Neubildung, entleert sich der Grundwasserspeicher allmählich, der Grundwasserspiegel sinkt. In West-Berlin ist in den Jahren 1950 – 1975 der Grundwasserspiegel durch hohe Fördermengen der Berliner Wasser Betriebe, der Eigenwasserförderungsanlagen und der Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen stark abgesunken. Seit Mitte der siebziger Jahre steigt der Grundwasserspiegel wieder an (vgl. Karte 02.07). Ursache hierfür sind rückläufige Grundwasserfördermengen der Eigenwasserversorgungsanlagen und geringere Grundwasserentnahmen sowie vermehrte Wiedereinleitung bei Baumaßnahmen. Außerdem wurden von den Berliner Wasser Betrieben Grundwasseranreicherungsanlagen zur künstlichen Anreicherung des Grundwassers eingerichtet. Diese Anlagen waren notwendig, da die Niederschläge und die natürliche Uferfiltration aus den Gewässern nicht ausreichen, um die Grundwasserentnahmen auszugleichen. In der Nähe der Förderbrunnen wird in flachen Erdbecken, Teichen oder Gräben Oberflächenwasser geleitet und durch die Versickerung das Grundwasser angereichert. Zu den natürlichen Sickerbecken gehören neben der Kuhlake im Spandauer Forst die Gewässer der Grunewaldseenkette, die im Einzugsgebiet der Förderbrunnen liegen. In die Aufbereitungsanlage des Wasserwerkes Spandau wird das Oberflächenwasser der Havel geleitet und einer mechanischen und chemischen Reinigung unterzogen. Zur Versickerung wird das Wasser in die Kuhlake, den Kreuzgraben und in das angebundene Graben-Teich-System geleitet. Das Seewasser aus dem Tegeler See wird nach der Aufbereitung durch Mikrosiebanlagen auf der Insel Baumwerder und in Saatwinkel versickert. Im Wasserwerk Beelitzhof wird das Havelwasser für den Schlachtensee in einer Phosphateliminierungsanlage gereinigt und in die Grunewaldseen geleitet. Im Bereich des Wasserwerkes Stolpe wird Havelwasser auf Havelwiesen eingestaut und versickert. In den Grundwasseranreicherungsanlagen wurden 1995 ca. 57,3 Mio. m 3 aufbereitetes Oberflächenwasser künstlich zur Versickerung gebracht. Neben “natürlichem” und künstlich angereichertem Grundwasser besteht ein erheblicher Teil des von den Wasser Betrieben geförderten Wassers aus Uferfiltrat . In der Nähe der Gewässer befindliche Brunnen verursachen Absenktrichter, in die Wasser aus dem Uferbereich von Havel, Dahme und Spree einströmen. Der Anteil des Uferfiltrats an der Gesamtfördermenge der einzelnen Brunnengalerien ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Entfernung des Brunnens vom Gewässer unterschiedlich groß. Im Mittel wurden bisher etwa 50 % der Gesamtförderung der Berliner Wasser Betriebe als Uferfiltrat angenommen. Die Herkunft des für die öffentliche Wasserversorgung verwendeten Wassers sowie die weitere Verteilung auf verschiedene Nutzungen ist in Abbildung 6 dargestellt. Der Wasserverbrauch aus der öffentlichen Wasserversorgung pro Einwohner lag 1995 in Berlin bei 188 Litern/Tag. Der Wasserverbrauch der Berliner Haushalte lag insgesamt bei 161 Mio. m 3 und pro Einwohner bei 128 Litern/Tag. Aufgrund des zunehmenden Versiegelungsgrades und der steigenden Einwohnerzahl der Stadt Berlin müssen neben vermehrter Wassereinsparung neue Möglichkeiten der Grundwasseranreicherung gefunden werden, um die Grundwasserbilanz ausgeglichen zu halten und damit eine Trinkwasserversorgung aus weit entfernten Gebieten zu vermeiden. Die Grundwasserneubildungsrate könnte durch die naturnahe Versickerung von Regenwasser über die belebte Bodenzone, z.B. in Mulden erhöht werden, sofern dieses nicht zu sehr belastet ist. Das Regenwasser, das sonst der Kanalisation zufließt, würde getrennt aufgefangen, um es entweder direkt auf unbebauten Flächen oder in künstlichen Teichen der Versickerung zuzuführen. In diesem Sinne würden auch Entsiegelungsmaßnahmen zu einer erhöhten Grundwasserneubildung beitragen. Als ökonomischer Anreiz zum sparsamen Umgang mit Grundwasser wurde 1990 eine Bestimmung über ein Grundwasserentnahmeentgelt in das Berliner Wassergesetz aufgenommen (§ 13a, Abs. 1). Danach kann das Land Berlin zum Zwecke des sparsameren Umgangs mit dem Grundwasser für das Entnehmen von Grundwasser von dem Benutzer ein Entgelt erheben. Die daraus resultierenden Einkünfte sollen zum Schutz der Menge und Güte des vorhandenen Grundwassers, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für das Grundwasser oder für die Beseitigung von Schäden, verwendet werden.
Die Wasserwerke der Berliner Wasser-Betriebe liegen hauptsächlich im Urstromtal Berlins, während die Eigenwasserversorgungsanlagen über das ganze Stadtgebiet verstreut sind. Der Betrieb des Wasserwerks Teufelssee wurde 1970 eingestellt, die Teilgalerie Nikolassee des Wasserwerks Beelitzhof ist ebenfalls nicht in Betrieb. Aus Teilen der Westgalerie des Wasserwerks Wuhlheide , der Galerien Alte Königsheide und Am Teltowkanal in Johannisthal sowie 6 Brunnen des Wasserwerks Jungfernheide wird zur Zeit aus Gründen der mangelnden Wasserqualität kein Wasser gefördert. Das Wasserwerk Stolpe befindet sich im Norden Berlins außerhalb der Stadtgrenze. Es wird ebenfalls von den Berliner Wasser-Betrieben unterhalten und ist für die Trinkwasserversorgung Berlins und einiger umliegender Brandenburger Gemeinden zuständig. Die Schutzgebiete der Wasserwerke Staaken , Eichwalde und Erkner , die Gemeinden im Umland mit Trinkwasser versorgen, liegen teils noch im Berliner Stadtgebiet teils schon außerhalb der Stadtgrenze. In Ost-Berlin wurden drei Vorbehaltsgebiete zur Sicherung der perspektivischen Trinkwassergewinnung festgesetzt. Es handelt sich um die Gebiete Plänterwald, Gosener Wiesen und Kaulsdorf-Süd, die in unmittelbarer Nähe zu den Schutzzonen II bestehender Wasserschutzgebiete liegen. Fördermengen Die Fördermengen der Berliner Wasser-Betriebe steigen seit Beginn der öffentlichen Wasserversorgung tendenziell an. Einen deutlichen Rückgang der Fördermenge gab es nur nach dem 2. Weltkrieg. Während sich in West-Berlin Mitte der 70er Jahre die Fördermengen auf einem konstanten Niveau einpendelten, war in Ost-Berlin bis 1989 ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen (vgl. Abb. 4). h6. Die Angaben sind Rohwasserentnahmen und beziehen sich für die Ost-Berliner Wasserwerke (einschl. Wasserwerk Stolpe) auf das Kalenderjahr, für die West-Berliner Wasserwerke auf das Wasserhaushaltsjahr; in der Angabe für 1973 sind 8,2 Mio. m 3 zur Auffüllung des Teufelssees im Grunewald enthalten; in der Angabe für 1990 sind 5,7 Mio. m 3 enthalten, die im Wasserwerk Jungfernheide überwiegend zur Grundwassersanierung gefördert werden und nicht der Trinkwasserversorgung zugute kommen. Im Jahre 1989 wurden von den Berliner Wasser-Betrieben 358,4 Mio. m 3 Rohwasser aus dem Grundwasser gefördert (einschl. Wasserwerk Stolpe). Einschließlich der 41,6 Mio. m 3 , die von den Eigenwasserversorgungsanlagen gefördert wurden (davon 17,3 Mio. m 3 in Ost-Berlin) und der 12,7 Mio. m 3 aus Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen wurden also 412,7 Mio. m 3 Wasser aus dem Grundwasser für den Berliner Bedarf entnommen. 1990 sank die von den Berliner Wasser-Betrieben geförderte Grundwassermenge um fast 10 % auf 324 Mio. m 3 (vgl. Abb.4). Diese Abnahme beruht auf den drastisch gesunkenen Fördermengen der Ost-Berliner Wasserwerke (einschl. Stolpe). Die etwa 320 größeren Eigenwasserversorgungsanlagen förderten 1989 42 Mio. m 3 Grundwasser. Dieses Wasser wird als Trink-, Betriebs-, Kühl- und Bewässerungswasser genutzt, wobei der Schwerpunkt auf der Kühlwassernutzung liegt. Die etwa 60 Anlagen, bei denen auch eine Trinkwassernutzung vorgesehen ist, werden speziell überwacht, um eine Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch zu gewährleisten. Die größten Anlagen in Ost-Berlin entnahmen 1989 jeweils ca. 1,2 Mio. m 3 pro Jahr, in West-Berlin förderte der größte Entnehmer ca. 2,8 Mio. m 3 . In der Karte sind einige Eigenwasserversorgungsanlagen dargestellt, die Grundwasser fördern, deren genehmigte Fördermenge jedoch mit Null dargestellt ist. Einige dieser Anlagen haben in der Zwischenzeit – die Angaben in der Karte spiegeln den Stand von 1989 wider – die entsprechenden Genehmigungen erhalten. Andere Betreiber fallen unter die erlaubnisfreie Benutzung, da ihre Fördermengen nur gering sind (§ 33 WHG bzw. § 38 BWG). Für die Alliierten besteht keine Erlaubnispflicht. Die Fördermengen der Eigenwasserversorgungsanlagen sind in West-Berlin tendenziell rückläufig (vgl. Abb.5). Es besteht – hauptsächlich aus ökonomischen Gründen – die Tendenz, solche Anlagen zu schließen und das Wasser aus dem öffentlichen Netz zu beziehen. Für Ost-Berlin sind entsprechende vergleichende Zahlen nicht verfügbar. h6. Ab 1987 sind bei den Baumaßnahmen Grundwasserhaltungen durch Sanierungsmaßnahmen enthalten, die Angaben sind Rohwasserentnahmen und beziehen sich auf das Wasserhaushaltsjahr. Grundwasseranreicherung Ziel der Wasserwirtschaft ist es, den Grundwasserhaushalt ausgeglichen zu gestalten. Das bedeutet, daß nur soviel Grundwasser entnommen werden sollte, wie wieder erneuert wird. Übersteigt die Entnahme die Neubildung, entleert sich der Grundwasserspeicher allmählich, der Grundwasserspiegel sinkt. In West-Berlin ist in den Jahren 1950-1975 der Grundwasserspiegel durch hohe Fördermengen der Berliner Wasser-Betriebe, der Eigenwasserförderungsanlagen und der Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen stark abgesunken. Seit Mitte der siebziger Jahre steigt der Grundwasserspiegel tendenziell wieder an (vgl. Karte 02.07). Ursache hierfür sind rückläufige Grundwasserfördermengen der Eigenwasserversorgungsanlagen und geringere Grundwasserentnahmen sowie vermehrte Wiedereinleitung bei Baumaßnahmen. Außerdem sind von den Wasser-Betrieben Grundwasseranreicherungsanlagen zur künstlichen Vermehrung des Grundwassers aus anderen Vorkommen eingerichtet worden. In den Grundwasseranreicherungsanlagen Spandau und Jungfernheide wurden 1990 ca. 53 Mio. m 3 aufbereitetes Oberflächenwasser künstlich zur Versickerung gebracht. Neben "echtem" und künstlich angereichertem Grundwasser besteht ein erheblicher Teil des von den Wasser-Betrieben geförderten Wassers aus Uferfiltrat . In der Nähe der Gewässer befindliche Brunnen verursachen Absenktrichter, in die Wasser aus dem Uferbereich von Havel, Dahme und Spree einströmen. Der Anteil des Uferfiltrats an der Gesamtfördermenge der einzelnen Brunnengalerien ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Entfernung des Brunnens vom Gewässer unterschiedlich groß. Im Mittel wurden bisher etwa 50 % der Gesamtförderung der Berliner Wasser-Betriebe angenommen. Die Herkunft des für die öffentliche Wasserversorgung verwendeten Wassers sowie die weitere Verteilung auf verschiedene Nutzungen ist in Abbildung 6 dargestellt. Der Wasserverbrauch aus der öffentlichen Wasserversorgung (Reinwasser einschl. Seewasser) pro Einwohner lag 1990 in West-Berlin bei 233 Litern/Tag (1991: 229 l/d), in Ost-Berlin bei 318 (1991: 254 l/d) und im Durchschnitt von Berlin bei 268 Litern/Tag. Der Wasserverbrauch der Berliner Haushalte lag insgesamt bei 213 Mio. m 3 und pro Einwohner bei 172 Litern/Tag. Aufgrund des zunehmenden Versiegelungsgrades und der steigenden Einwohnerzahl der Stadt Berlin, müssen neben vermehrter Wassereinsparung neue Möglichkeiten der Grundwasseranreicherung gefunden werden, um die Grundwasserbilanz ausgeglichen zu halten und damit eine Trinkwasserversorgung aus weit entfernten Gebieten zu vermeiden. Eine angestrebtes Verfahren zur Lösung des Problems ist die Nutzung der ehemaligen Rieselfelder zur Verrieselung von gereinigtem Oberflächenwasser oder bestgereinigtem Abwasser aus den Klärwerken. Die Grundwasserneubildungsrate könnte auch durch die künstliche Versickerung von Regenwasser erhöht werden. Das Regenwasser, das sonst der Kanalisation zufließt, würde getrennt aufgefangen, um es entweder direkt auf unbebauten Flächen oder in künstlichen Teichen der Versickerung zuzuführen. In diesem Sinne würden auch Entsiegelungsmaßnahmen zu einer erhöhten Grundwasserneubildung beitragen. Als ökonomischer Anreiz zum sparsamen Umgang mit Grundwasser wurde 1990 eine Bestimmung über ein Grundwasserentnahmeentgelt in das Berliner Wassergesetz aufgenommen (§ 13a, Abs.1). Danach kann das Land Berlin zum Zwecke des sparsameren Umgangs mit dem Grundwasser für das Entnehmen von Grundwasser von dem Benutzer ein Entgelt erheben. Die daraus resultierenden Einkünfte sollen zum Schutz der Menge und Güte des vorhandenen Grundwassers, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für das Grundwasser oder für die Beseitigung von Schäden, verwendet werden.
Für Berlin sind die bei der Senatsverwaltung registrierten Eigenwasserversorgungsanlagen dargestellt. Einzelbrunnen auf Privatgrundstücken, mit denen der häusliche Wasserverbrauch dezentral gedeckt wird, sind generell nicht dargestellt. Auf dem Gebiet des Landes Brandenburg konnten die Eigenwasserversorgungsanlagen wegen fehlender Datengrundlagen nicht abgebildet werden. Dargestellt sind die Rohwasserentnahmen aus dem Grundwasser. Anteile des vom Wasserwerk Jungfernheide geförderten Grundwassers (Wasserwirtschaftsjahr 1995 von 4,1 Mio. m 3 ) dienen innerbetrieblichen Zwecken oder werden gefördert, um qualitative Gefahren für einzelne andere Brunnen abzuwehren (Grundwassersanierung). Nach der Reinigung wurde das Wasser in die Spree geleitet und stand für die Trinkwasserversorgung nicht zur Verfügung. Das Wasserwerk Johannisthal förderte im Kalenderjahr 1995 (Jan. bis Dez.) 5,9 Mio. m 3 Grundwasser aus seinen Abwehrbrunnen der Galerien Alte Königsheide und Teltowkanal. Die Reinigung des Rohwassers erfolgte in Versickerungsbecken und danach die Einleitung in den Teltowkanal. Vom Wassserwerk Friedrichshagen wurden ab Mai 1995 bis zum Jahresende die Fördermengen der Galerie-A von 840 760 m 3 zum Klärwerk Münchehofe in Brandenburg geleitet. Nach der Aufbereitung des Wassers erfolgte eine Einleitung über die Erpe in die Spree. Von einem Brunnen der Galerie-I des Wasserwerkes Friedrichshagen wurden 157 680 m 3 1995 in das Biotop Krumme Lake geleitet. Die o. a. Fördervolumen standen ebenfalls nicht für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung. Aufgrund des gewählten Maßstabes der Karte von 1 : 50 000 lassen sich die Brunnen der Berliner Wasser Betriebe nicht einzeln, sondern nur als Brunnengalerie darstellen. Ebenso entfällt die Darstellung der Schutzzone II im ehemaligen West-Berlin und der Fassungszone (Zone I). Die Eigenwasserversorgungsanlagen werden in der Karte mit den aktuell geförderten Wassermengen dargestellt. Da nicht alle Anlagen das geförderte Wasser für Trinkwasserzwecke benötigen, werden die Anlagen, deren Wasser Trinkwasserqualität haben muß, entsprechend gekennzeichnet.
Die Firma Wintershall DEA GmbH beabsichtigt, im Erdölfeld Emlichheim eine Grundwassersanierung im Bereich der schadhaften Tiefbohrung Emlichheim 132 durchzuführen. Dazu ist vorgesehen, jährlich bis zu 151.110 m³/a Grundwasser aus den Sanierungsbrunnen RKB 1, TB 1 und TB 2 zu entnehmen. Die Standorte der Sanierungsbrunnen liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß Nummer 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Entnehmen von Grundwasser von mehr als 100.000 m³ bis zu 1.000.000 m³ jährlich eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im untenstehenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Aufgrund des gewählten Maßstabs lassen sich die Brunnen der Berliner Wasser-Betriebe nicht einzeln, sondern nur als Brunnengalerie darstellen. Aus dem gleichen Grund entfällt auch die Darstellung der Schutzzonen I und II und der engeren Schutzzone im Westteil und der Fassungszone (Zone I) im Ostteil der Stadt. Die Eigenwasserversorgungsanlagen werden in der Karte sowohl mit ihren genehmigten als auch mit den tatsächlich geförderten Wassermengen dargestellt. Da nicht alle Anlagen das geförderte Wasser für Trinkwasserzwecke benötigen, werden die Anlagen, deren Wasser Trinkwasserqualität haben muß, gesondert gekennzeichnet. Entsprechend der Datengrundlage sind im Ostteil der Stadt nur Eigenwasserversorgungsanlagen mit einem genehmigten Fördervolumen von mehr als 73 000 m 3 /Jahr, im Westteil alle bei der Senatsverwaltung registrierten dargestellt. Einzelbrunnen auf Privatgrundstücken, mit denen der häusliche Wasserverbrauch dezentral gedeckt wird, sind generell nicht dargestellt. Auf dem Gebiet des Landes Brandenburg konnten die Eigenwasserversorgungsanlagen wegen fehlender Datengrundlagen nicht abgebildet werden. Dargestellt sind die Rohwasserentnahmen aus dem Grundwasser. Geringe Anteile des vom Wasserwerk Jungfernheide geförderten Grundwassers (5,7 Mio. m 3 ) dienen innerbetrieblichen Zwecken oder werden gefördert, um qualitative Gefahren für einzelne andere Brunnen abzuwehren (Grundwassersanierung). Diese Anteile kommen der Trinkwasserversorgung nicht zugute. Die ca. 1,2 Mio. m 3 , die in den Wasserwerken Friedrichshagen, Johannisthal und Wuhlheide zur Bewässerung der Krummen Lake bzw. in Abwehrbrunnen gefördert und in Teltowkanal und Spree abgeleitet werden, sind in den dargestellten Fördermengen nicht enthalten.
Arbeitsgemeinschaft HGN Hydrogeologie GmbHIAF - Radioökologie GmbH Öko Institut e.V. MagdeburgDresden Darmstadt Abschlussbericht zum Vorhaben SR 2416 des Bundesamtes für Strahlenschutz Mengenaufkommen an NORM-Rückständen für das deutsche Entsorgungskonzept Dieser Bericht gibt die Auffassung und Meinung des Auftragnehmers wieder und muss nicht mit der Meinung des Auftraggebers (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) übereinstimmen. Kurzbezeichnung:Mengenaufkommen NORM für dt. Entsorgungskonzept Auftraggeber:Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Postfach 12 06 29, 53 048 Bonn vertreten durch: Bundesamt für Strahlenschutz, PF 10 01 41 38 201 Salzgitter Vertrag vom:10.08.2001 Text:225 Anlagen:2 :Dr. habil. Rainer Gellermann (HGN) Dr. habil. Hartmut Schulz (IAF) Dipl.-Phys. Christian Küppers (Öko-Institut) Federführende Bearbeiter Seiten MitarbeitBernhard Becker (HGN) Simone Mohr (Öko-Institut) Astrid Schellenberger (IAF)Magdeburg, den 31.10.2003 HGN Hydrogeologie GmbHDresden, den 31.10.2003Darmstadt, den 31.10.2003 IAF-Radioökologie GmbHÖko-Institut e.V. Dr. Rainer Gellermann (Niederlassungsleiter) Verteiler: 5 x Auftraggeber 1 x HGN Gez. Dr. Hartmut Schulz Gez. Christian Küppers 1 x IAF 1 x Öko-Institut HGN Hydrogeologie GmbH • Niederlassung Magdeburg • Lübecker Straße 53-63 • 39124 Magdeburg Tel.: 03 91 / 24 47 28-0 • Fax: 03 91 / 24 47 28-9 • E-Mail: magdeburg@hgn-online.de IAF-Radioökologie GmbH Dresden • Karpatenstraße 20 • 01326 Dresden Tel.: 03 51 / 26330-0 • Fax: 03 51 / 26330-22 • E-Mail: info@iaf-dresden.de Öko-Institut e.V. • Niederlassung Darmstadt • Elisabethenstraße 55-57 • 64283 Darmstadt Tel.: 06151 / 8191-0 • Fax: 06151 / 81 91-10 • E-Mail: c.kueppers@oeko.de 5-01-11 Abschlussbericht Mengenaufkommen NORM für dt. Entsorgungskonzept HGN - IAF - Öko Institut Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung, Aufgabenstellung ....................................................................................................14 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 2 Veranlassung Aufgabenstellung Voraussetzungen der Bearbeitung Planung und Ablauf des Vorhabens Wissenschaftlicher und technischer Stand Zusammenarbeit mit anderen Stellen 14 14 15 15 16 16 Grundlagen .....................................................................................................................................17 2.1 Grundbegriffe 17 2.2 Rückstände nach Anlage XII Teil A StrlSchV 22 2.3 Charakterisierung TENORM bildender Prozesse 22 2.4 Entstehung radioaktiver NORM-Abfälle 25 2.5 Vorabprüfung zur Eingrenzung relevanter Bereiche 27 2.5.1 Studien des BMU zur Abfassung der Positivliste von Rückständen.................................................27 2.5.2 Weitere TENORM bildende Prozesse..............................................................................................28 2.5.3 Materialien bei Arbeiten nach Anlage XI Teil B ................................................................................29 2.5.4 Zusatz natürlicher Radionuklide zu Produkten.................................................................................30 2.5.5 Zweckgerichtete Verwendung von natürlich vorkommenden Radionukliden ...................................32 2.5.6 Sonderfälle.......................................................................................................................................33 2.6 Ausgeklammerte Materialien 34 3 Datenerhebung zum Mengengerüst ...............................................................................................36 3.1 Durchführung der Recherchen 36 3.2 Ergebnisse 38 3.3 Bewertung der Rechercheergebnisse 45 3.3.1 Behörden / Ämter .............................................................................................................................45 3.3.2 Verbände und Wirtschaft..................................................................................................................46 3.4 Schlussfolgerungen aus den Recherchen 46 4 Aktueller Sachstand zu Art und Mengenaufkommen von NORM-Rückständen ............................48 4.1 Vorbemerkung 48 4.2 Zuordnungsbereich 1: Überwachungsbedürftige Rückstände 49 4.2.1 Rückstände der Erdöl- und Erdgas-Gewinnung (Anl. XII Teil A Punkt 1 StrlSchV)..........................49 4.2.2 Rückstände aus der Verarbeitung von Rohphosphat (Anl. XII Teil A Punkt 2 StrlSchV)..................53 4.2.3 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Bauxit (Anlage XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) .........................................................................................................................................54 4.2.4 Rückstände der Aufbereitung von Columbit, Pyrochlor, Mikrolyth, Euxenit (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) ..........................................................................................................................55 4.2.5 Rückstände der Aufbereitung von Seltenen-Erden-Erzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV).........57 4.2.6 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Uranerzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) .........................................................................................................................................58 4.2.7 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Kupferschiefererzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) ....................................................................................................................................58 4.2.8 Rückstände aus der Gewinnung und Aufbereitung von Zinnerzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) .........................................................................................................................................58 4.2.9 Rückstände aus Gewinnung, Aufbereitung oder Weiterverarbeitung anderer Rohstoffe (Anlage XII Teil A Punkt 3b StrlSchV) .............................................................................................58 4.2.10 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Roheisenmetallurgie (Primärverhüttung) (Anlage XII Teil A Punkt 4 StrlSchV).............................................................................................................61 4.2.11 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Nichteisenmetallurgie (Primärverhüttung) (Anlage XII Teil A Punkt 4 StrlSchV) ...............................................................................................62 4.2.12 Formstücke (Anlage XII Teil A Punkt b)) ..........................................................................................64 4.2.13 Hinterlassenschaften mit Rückständen aus früheren Tätigkeiten und Arbeiten (Anlage XII Teil A Punkt c)........................................................................................................................................65 4.3 Zuordnungsbereich 2: Sonstige überwachte Rückstände 68 4.3.1 Ablagerungen aus der Verarbeitung von Rohphosphat ...................................................................68 4.3.2 Schlämme, Ablagerungen der Grubenentwässerung ......................................................................68 4.3.3 Materialien, Anlagenteile der Geothermie ........................................................................................69 4.3.4 Materialien der Wasserwirtschaft .....................................................................................................70 4.3.4.1 Betrachtete Bereiche ..................................................................................................................70 4.3.4.2 Wasserwerksschlämme ..............................................................................................................70 Magdeburg-Dresden-Darmstadt BfS Vorhaben SR 2416 K.-Nr. 5.18.003.1.1 Seite 2 von 225 Mengenaufkommen NORM für dt. Entsorgungskonzept HGN - IAF - Öko Institut 4.3.4.3 Materialien aus der Aufbereitung von Mineralwasser .................................................................73 4.3.4.4 Materialien aus der Nutzung von Heilwasser..............................................................................74 4.3.5 Materialien der Bodenluft- und Grundwassersanierung ...................................................................75 4.3.6 Flusssedimente in Gebieten mit radioaktiven Ableitungen...............................................................77 4.3.7 Materialien aus der Papierindustrie, Zellstoffindustrie......................................................................78 4.3.8 Materialien in Klimaanlagen und Be-/Entlüftungssystemen .............................................................79 4.3.9 Mineralsande, mineralsandhaltige Produkte ....................................................................................80 4.3.10 Materialien aus Arbeitsfeldern der Anlage XI Teil B StrlSchV ..........................................................81 4.3.11 Probenmaterial.................................................................................................................................81 4.3.12 Filterstäube aus der Verhüttung von Sekundärrohstoffen ................................................................82 4.4 Materialien aus der Aufbereitung von Rückständen oder sonstigen überwachten Materialien (Verwertung, Recycling) 82 4.4.1 Schmelzanlage GERTA ...................................................................................................................82 4.4.2 Quecksilberrezyklierung der Fa. GMR Leipzig.................................................................................83 4.4.3 Verbrennungsanlage der Fa. Infraserv.............................................................................................85 4.5 Zusammenfassende Bewertung der Rechercheergebnisse 86 5 Aktueller Sachstand zu Art und Mengenaufkommen anderer Materialien .....................................87 5.1 Vorbemerkung 87 5.2 Zuordnungsbereich 3: Materialien aus anzeigebedürftigen Arbeiten 88 5.2.1 Arbeiten mit thorierten Schweißelektroden ......................................................................................88 5.2.2 Handhabung thorierter Gasglühkörper.............................................................................................89 5.2.3 Verwendung von natürlichem Uran oder natürlichem Thorium zu chemischen Zwecken ................91 5.2.4 Handhabung thorierter Legierungen ................................................................................................92 5.2.5 Arbeiten mit uran- oder thoriumhaltigen Produkten..........................................................................93 5.3 Zuordnungsbereich 4: Abfälle aus dem Zusatz radioaktiver Stoffe zu Konsumgütern 93 5.3.1 Herstellung von thorierten Schweißelektroden.................................................................................93 5.3.2 Herstellung von Gasglühkörpern/-strümpfen....................................................................................94 5.3.3 Herstellung von Lampen mit thorierten Elektroden ..........................................................................95 5.3.4 Verwendung von Uran bei der Herstellung von Produkten ..............................................................95 5.3.5 Thorierte Oberflächenvergütung in der Optik ...................................................................................96 5.3.6 Produkte mit Zusatz von Mineralen erhöhter Radioaktivität .............................................................96 5.4 Zuordnungsbereich 5: Funde und Erlangen der tatsächlichen Gewalt 97 5.4.1 Materialien aus Funden....................................................................................................................97 5.4.2 Materialien durch Erlangen der tatsächlichen Gewalt ....................................................................101 5.5 Zuordnungsbereich 6: Abfälle aus dem Umgang mit Stoffen 102 5.6 Ergänzende Angaben zum Mengenaufkommen 103 5.6.1 Bestände an Thorium und Radium in Landessammelstellen und Lagern ......................................103 5.6.2 Import von Abfällen nach KrW-/AbfG .............................................................................................104 5.7 Zusammenfassende Bewertung der Rechercheergebnisse zu anderen Materialien 107 6 Erstellung eines Aktivitäts-Mengengerüstes für NORM-Rückstände .......................................... 108 6.1 Vorbemerkung 108 6.2 Zuordnungsbereich 1: Überwachungsbedürftige Rückstände 110 6.2.1 Rückstände der Erdöl- und Erdgas-Industrie .................................................................................110 6.2.2 Rückstände aus der Verarbeitung von Rohphosphat.....................................................................113 6.2.3 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Bauxit .............................................................114 6.2.4 Rückstände aus der Aufbereitung von Columbit, Pyrochlor, Mikrolyth...........................................115 6.2.5 Rückstände der Aufbereitung von Seltenen-Erden-Mineralen .......................................................117 6.2.6 Rückstände aus der Gewinnung und Aufbereitung anderer Rohstoffe ..........................................117 6.2.7 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Roheisenmetallurgie (Primärverhüttung) .................119 6.2.8 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Nichteisenmetallurgie (Primärverhüttung) ...............120 6.2.9 Formstücke ....................................................................................................................................121 6.2.10 Hinterlassenschaften......................................................................................................................122 6.3 Zuordnungsbereich 2: Sonstige überwachte Rückstände 124 6.3.1 Materialien der Wasserwirtschaft ...................................................................................................124 6.3.1.1 Wasserwerksschlämme ............................................................................................................124 6.3.1.2 Materialien aus der Nutzung von Mineral- und Heilwasser .......................................................125 6.3.2 Flusssedimente..............................................................................................................................126 6.3.3 Mineralsande und mineralsandhaltige Produkte ............................................................................126 6.4 Materialien aus der Aufbereitung von Rückständen / sonstigen überwachten Materialien 127 6.4.1 Schmelzanlage GERTA .................................................................................................................127 6.4.2 Quecksilberrezyklierung der Fa. GMR Leipzig...............................................................................128 6.5 Zusammengefasstes Aktivitäts-Mengengerüst für NORM-Rückstände 128 Magdeburg-Dresden-Darmstadt BfS Vorhaben SR 2416 K.-Nr. 5.18.003.1.1 Seite 3 von 225
Die Firma Wintershall DEA Deutschland GmbH plant, im Feld Emlichheim eine Grundwassersanierung im Bereich der schadhaften Tiefbohrung Emlichheim 132 durchzuführen. Dazu ist vorgesehen, aus einem Sanierungsbrunnen jährlich bis zu 140.160 m³ Grundwasser zu entnehmen. Der Standort des Sanierungsbrunnens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß Nummer 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Entnehmen von Grundwasser von mehr als 100.000 m³ bis zu 1.000.000 m³ jährlich eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im untenstehenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
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