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Heilquellenschutzgebiet

Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst, ausgewiesen und fortgeschrieben werden diese nach § 53 WHG und § 45 WG. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Heilquellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.

Wasser_Internet - Grundwasserkörper des Saarlandes

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Ein Grundwasserkörper im Sinne der WRRL ist nach Art. 2, Ziff. 13 ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter. Er ist die kleinste nicht teilbare Einheit der WRRL, auf die sich wesentliche Ziele der Richtlinie beziehen, d.h. es ist die Bewertungseinheit und die Einheit für die (spätere) Festlegung von Maßnahmen.

Anlagenbezogener Gewaesserschutz bei einem 380-kV-Drehstrom-Kabelsystem

West-Berlin stellte seit dem 2. Weltkrieg auch von der Stromversorgung her eine Insel dar. Die BEWAG beabsichtigte deshalb 1990, die Stadt ueber ein 380-kV-Drehstrom-System an das westeuropaeische Verbundnetz anzuschliessen. Der Leitungsbau war noch mit der DDR-Regierung ausgehandelt worden. Ausserhalb der Stadtgrenze sollte das System als Freileitung gefuehrt, innerhalb der Stadt vom Teufelsbruch bis zum Kraftwerk Reuter dann auf Senatsbeschluss aus Gruenden der Sicherheit, des Umwelt- und des Landschaftsschutzes unterirdisch gelegt werden. Die BEWAG betrieb bereits eine aehnliche unterirdische Kabelanlage in der Stadt, die als Referenzobjekt dienen konnte. Unterirdische Stromkabel beduerfen einer elektrischen Isolierung. In der Regel besteht sie aus oelgetraenktem Papier (erst neueste Entwicklungen verwenden oelfreie Isolierungen aus Polyethylen). Im Inneren eines solchen Kabels befindet sich ein Kupferhohlleiter, in den sich freies Isolieroel, das nicht an das Papier gebunden ist, bewegen kann. Das Isolieroel ist eine wassergefaehrdende Fluessigkeit. Ein solches Kabel stellt also eine Anlage zum Verwenden wassergefaehrdender Stoffe im Sinne des Paragraphen 19g (1) Wasserhaushaltsgesetz dar. Im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung fuer Stadtentwicklung und Umweltschutz als zustaendiger Wasserbehoerde wurde das IWS von der BEWAG beauftragt, die Planungen der Anlage bezueglich des Boden- und Grundwasserschutzes zu untersuchen und festzustellen, ob von ihr keine Besorgnis einer Gewaessergefaehrdung ausginge.

Abwasserbeseitigung

Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den nichtkanalisierten Gebieten wohnen ca. 56.000 Einwohner, davon in Wasserschutzgebieten rund 31.000 Einwohner. Die Erschließungsplanung sieht vor, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange alle zusammenhängenden gemeindlichen Siedlungsgebiete Berlins in den Trinkwasserschutzzonen und im Urstromtal weitestgehend mit einer zentralen Schmutzwasserkanalisation zu versehen. Für einzelne Siedlungsgebiete, die kurz- bis mittelfristig aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer Kanalisation ausgestattet werden können, sind individuelle Maßnahmen mit gleichem Umweltschutzniveau nachzuweisen. Sofern in Gebieten ohne Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe Abwässer anfallen, sind diese in Abwassersammelanlagen mit abflusslosen Abwassersammelbehältern zu sammeln und durch zugelassene Abfuhrunternehmen ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Abwassersammelanlage besteht aus dem Abwassersammelbehälter und der Abwasserzuleitung sowie ggf. einer Abwasserableitung mit Ansaugstutzen für die mobile Entsorgung. Zulässig sind nur dichte monolithische Behälter aus Kunststoff oder wasserundurchlässigem Beton, die für diesen Verwendungszweck hergestellt werden. Abwassersammelbehälter aus Kunststoff sind ‘nicht geregelte Bauprodukte’, die gemäß § 18 Bauvereinfachungsgesetz (BauVG Bln) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bedürfen. Die in den Zulassungen festgelegten Einbauvorschriften und Bestimmungen für die jeweiligen Behälter müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Für einen neuen monolithischen Abwassersammelbehälter aus Beton ist dann keine Zulassung des DIBt erforderlich, wenn es sich um ein tragendes Fertigteil aus Beton oder Stahlbeton nach Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr. 1.6.1, DIN 1045 oder DIN V ENV 1992-1-3 handelt, das von einer für dieses Bauprodukt bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach dieser Bauregelliste zertifiziert und überwacht wird. Als Werkstoff muß wasserundurchlässiger Beton der Fertigungsklasse B 35 oder höher verwendet werden. Wasserbehördliche Genehmigungen für die Errichtung von Abwassersammelanlagen sind gemäß § 38 Abs. 1, Ziff. 2 Berliner Wassergesetz (BWG) nur noch dann erforderlich, wenn der tägliche Abwasseranfall im Jahresdurchschnitt über 8 m³ liegt. Vorhandene Abwassersammelbehälter aus Betonschachtringen oder stabilem Mauerwerk können auch mit Innenhüllen aus Kunststoff oder eingepassten Kunststoffbehältern nachgerüstet werden. Die für diese Sanierungsverfahren zugelassenen Werkstoffe bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und müssen von Fachbetrieben verarbeitet werden. Von Sanierungen in Eigenregie ist daher Abstand zu nehmen. In Kleingartenanlagen sind, um eine Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden, zentrale Sammelanlagen oder ein Anschluss an die Kanalisation anzustreben. Die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergibt sich entweder aus den Wasserschutzgebietsverordnungen oder aus den Pachtverträgen. Liegt das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet und besteht auch keine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen, gilt folgendes: Bei neuen Abwassersammelbehältern mit Zulassung durch das DIBt muss aus der Gewährsbescheinigung bzw. dem Einbauzertifikat hervorgehen, dass die neue Abwasseranlage – die Rohrleitungen und der Sammelbehälter – vor Inbetriebnahme entsprechend DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 auf Dichtheit überprüft worden ist. Bei sanierten Abwasseranlagen und solchen, die in Eigenleistung errichtet wurden, sind Überprüfungen der Dichtheit durch Sachverständige erforderlich, um die Dichtheit der Anlagen nachweisen zu können. Sachverständige müssen entweder von der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer bestellt oder Mitglied der “Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen” sein oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen und diese durch externe Kontrollmaßnahmen sicherstellen. Eine vergleichbare Qualifikation weisen Firmen auf, die bei einer Handwerkskammer eingetragene Meisterbetriebe für das “Installations- und Heizungsbauerhandwerk” sind und durch externe Kontrolle, z.B. durch den TÜV oder eine andere Überwachungsgemeinschaft regelmäßig überprüft werden (ein Überwachungsvertrag bzw. ein entsprechendes Zertifikat muss vorhanden sein). Die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfungen muss nach den DIN-Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 erfolgen und in einem Dichtheitsgutachten dokumentiert werden. Ausschlaggebend für die Dichtheitsgutachten sind die Prüfprotokolle. Aus diesen Protokollen müssen die Art der Prüfungen und die zutreffenden Parameter wie z.B. bei der Prüfung mit Wasser – Material, Durchmesser der Rohrleitungen, Haltungslängen, benetzte Flächen, Volumen und Füllmengen, zulässige Wasserzugabe, gemessene Wasserzugabe und Prüfdauer – ersichtlich sein Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der Wasservorkommen, die von der öffentlichen Wasserversorgung zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden. Sie sind nach Gefährdungsgrad in die Schutzzonen II bis III B eingeteilt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnungen regeln diese besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz. Beim Bau und Betrieb von Abwassersammelanlagen in diesen Gebieten werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Abwassersammelanlagen in der Schutzzone II grundsätzlich doppelwandig oder mit einem technisch gleichwertigen Sicherheitsstandard auszugestalten sind. Außerdem ist die Dichtheit der Anlagen durch Sachverständige auf Kosten der Betreiber bei Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung und danach wiederkehrend in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen. Die für den Einsatz in den Schutzzonen II und III A vorgesehenen Abwassersammelbehälter aus Kunststoff mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik müssen im Werk als Ganzes (Monolith) für diesen Verwendungszweck hergestellt worden sein, d. h., Behälter in zweiteiliger Bauweise sowie Behältersysteme sind nicht zulässig. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Kleingärten – Tel.: (030) 9025-1657 oder Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Wasserbehörde – Tel.: (030) 9025-2005 (Sekretariat) zur Verfügung.

Wasserschutzgebiete Landkreis Lüneburg

Nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung durch behördliche Verordnungen festgesetzt. Dies erfolgt in Niedersachsen überwiegend zur Sicherstellung ausreichender Mengen und zum Schutz des zu Trinkwasserzwecken genutzten Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen im betreffenden Einzugsgebiet. Daher gelten für die jeweiligen Wasserschutzgebiete gemäß § 52 WHG erforderliche Schutzbestimmungen, durch die bestimmte Handlungen verboten oder nur eingeschränkt zulässig erklärt werden.

WMS Wasserschutzgebiete Hamburg

Dieser WMS (Web Map Service) zeigt Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Wasser

Wie viele Fischarten schwimmen in der Havel? Wo drohen Überschwemmungen? Welche Schadstoffe sind im Landwehrkanal zu finden? Und wo kommt eigentlich das Berliner Trinkwasser her? Hier finden Sie alles, was Sie über das Wasser und Grundwasser in Berlin wissen wollen. Bild: Umweltatlas Berlin Wasserhaushalt Was passiert mit Regen, wenn er auf Berliner Boden trifft. Versickert, verdunstet oder fließt er direkt in die Kanalisation ab? Mit unseren Karten können Sie nachvollziehen, wo Niederschläge bleiben - auch in Ihrem Kiez. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Regen- und Abwasser Sechs Klärwerke und knapp 10.000 Kilometer Kanalnetz kümmern sich um Abwasser und Regen in Berlin. In den Altbaugebieten im Zentrum teilen sich Niederschläge und Schmutzwasser die Kanäle. Außerhalb des S-Bahnrings ist die Kanalisation getrennt angelegt. Hier gibt es den Überblick, wo was wie läuft. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserhöhen Täglich wird in Berlin die Höhe des Grundwasserstands aufgezeichnet. Das ist wichtig, weil sich die Stadt mit dem fürs Leben und Arbeiten benötigten Wasser selbst versorgt. Was Grundwasser ist, wie es entsteht und wie es überwacht wird, können Sie hier lesen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassertemperatur Wie warm ist das Grundwasser in 20, 40 oder 100 Metern Tiefe? Das wird in Berlin seit den 1980er Jahren dokumentiert. Hier können Sie nachvollziehen, welchen Unterschied es macht, ob überirdisch der Alexanderplatz, der Große Tiergarten oder eine Industrieanlage liegt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Flurabstand Das Grundwasser liegt in Berlin mancherorts nur wenige Spatenstiche unter der Erde. Jedoch hat der wachsende Bedarf den Grundwasserstand über die Jahrhunderte verringert. 2009 befand sich die Grundwasseroberfläche auf einem relativ hohen Niveau. 2009 zeigt ein durchschnittlich feuchtes Jahr. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserneubildung Für Nachschub an Grundwasser ist gesorgt: Versickernder Regen füllt die Vorräte im Berliner Untergrund auf. Doch die Hälfte des Niederschlags geht vorher verloren, verdunstet oder landet in der Kanalisation. Wieviel das ist, ist in Berlin sehr unterschiedlich. Dies können Sie hier nachvollziehen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserstand (zeHGW) Der Weg des Grundwassers aus der Tiefe bis in den eigenen Keller ist in Berlin je nach Lage nicht weit. Wer bauen will, muss daher vorher wissen, wie hoch das Wasser in Zukunft maximal steigen kann. Welche Werte Fachkundige für bislang drei Viertel der Fläche Berlins prognostiziert haben, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserstand (zeMHGW) Ob in Köpenick oder im Panketal: Wer in Berlin Versickerungsanlagen baut, muss vorher wissen, wie hoch das Grundwasser steht. Für Planer ist der Durchschnitt der zukünftig zu erwartenden Jahreshöchststände ein wichtiger Ausgangspunkt. Für etwa die Hälfte der Fläche Berlins ist er berechnet. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes Asphalt und Beton versperren dem Regen in Berlin oft den Weg in den Untergrund. Damit er dennoch versickern kann, werden Anlagen gebaut. Dabei muss jedoch das Gestein unter der Erde mitspielen; denn durch Sand sickert Wasser zum Beispiel besser als durch geringer durchlässigen Geschiebemergel. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Geothermisches Potenzial Heizen mit Erdwärme? Klingt gut! Hier finden Sie Daten, wieviel Energie gewonnen werden kann und wie gut der Untergrund mit dem Wärmeentzug klarkommt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Sickerwasser Wie lange brauchen Regen und andere Niederschläge, bis sie das Grundwasser erreichen? Diese Information ist wichtig, falls beim Versickern in den Untergrund Schadstoffe in tiefere Schichten gelangen. Wie der Schutz des Grundwassers einzuschätzen ist, erhalten Sie hier im Überblick. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserqualität Was beeinflusst die Qualität des Grundwassers? Wo versickert Regenwasser? Durch welche Gesteinsschichten fließt es auf seinem Weg in den Untergrund? Welche Faktoren die Qualität des Grundwassers wie stark beeinflussen, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Wasserschutzgebiete Berlin kann seinen Bedarf an Trinkwasser komplett aus dem Grundwasser unterhalb der Stadtfläche decken. Schutzzonen um die Förderbrunnen bewahren es vor Schadstoffen. Hier lesen Sie, wie Ihre Trinkwasserversorgung sichergestellt wird. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Hochwasser und Überschwemmungen Wo droht in Berlin ein Hochwasser? Wie viele Menschen oder wertvolle Kulturgüter wären davon betroffen? Und wie oft muss mit Überschwemmungen gerechnet werden? Diese Informationen sind wichtig für einen aktiven Hochwasserschutz und hier nachzulesen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Starkregen- und Überflutungsgefahren Extreme Starkniederschläge können überall auftreten und jeden treffen, wobei die präzise örtliche und zeitliche Vorhersage solcher Ereignisse bisher noch sehr unsicher ist. Die flächendeckende Starkregenhinweiskarte und Starkregengefahrenkarten für einzelne Orte bieten eine Orientierungshilfe. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Gewässerstrukturgüte Unbefestigte Ufer, Sandbänke und unbebaute Auen sieht man an Berlins Gewässern nur noch an Teilen von Havel und Müggelsee. Der Mensch hat die Natur verändert – das beeinträchtigt die Güte der Gewässer. Sie wird in sieben Klassen gemessen. Wie Berlins Flüsse und Seen abschneiden, finden Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Gewässergüte (Chemie) Wieviel Phosphor ist im Landwehrkanal, wieviel Sulfat in der Spree entdeckt worden? Zahlreiche Messpunkte im Berliner Stadtgebiet sammeln verschiedene Daten zur Gewässergüte. Welche Faktoren die Qualität von Seen und Flüssen beeinflussen, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Gewässergüte (Trophie) Berlins Gewässer fließen träge und sind voller Nährstoffe. Unter solchen Bedingungen wachsen Algen besonders gut. Zu viele nehmen dem Wasser jedoch den Sauerstoff und damit den Fischen die Luft zum Atmen. Hier finden Sie Daten zur Qualität der Berliner Flüsse und Seen der Jahre 1993 bis 2001. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Fischfauna Wo der Mensch Flüsse staut und Abwasser entsorgt, leben Fische nicht gerne. Über die Jahrhunderte ging der Fischbestand in den Berliner Gewässern daher zurück. Doch seit einigen Jahren kehren selbst verschollene Arten zurück. Was wo schwimmt, ist hier erfasst. Weitere Informationen

letzter Grundwasserstand im Vergleich zum langjährigen Monatsmittelwert

In dem Layer wird der letze gemessene Grundwasserstand an der Messstelle aus den letzten 31 Tagen mit dem langjährigen Monatsmittelwert des jeweiligen Kalendermonats verglichen. Die Anzeige im Layer erfolgt nur, wenn im Datenspeicher des LfULG von der Messstelle Messwerte von mehr als 10 vollständigen Abflussjahren vorliegen.

Grundwassermessnetze

In dem Layer werden Grundwassermessstellen aus aktuellen Grundwassermenge- und Grundwasserbeschaffenheitsmessnetzen dargestellt, welche im Auftrag des LfULG durch die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) betrieben werden. Die ermittelten Langzeitdatenreihen dienen der der Bewertung der Grundwasserbeschaffenheit/Grundwassermenge nach WRRL. Messstellen, welche Teil aktueller Messnetze sind aber nicht durch die BfUL betrieben werden, werden nicht dargestellt. Grundwasser (GW)-Beschaffenheit: 501 (ohne Messstellen Dritter) Grundwasser (GW)-Menge: 1043 (ohne Messstellen Dritter)

Nutzungsbedingungen Geothermie

Nutzungsbedingungen Geothermie Die Karte der Nutzungsbedingungen zeigt die Bereiche mit Einschränkungen für die Errichtung von Erdwärmesondenanlagen auf. Aus Gründen des vorbeugenden Grundwasserschutzes ist die Nutzung von Erdwärme in bestimmten Bereichen von Hamburg nicht oder nur mit Einschränkungen zulässig. Die jeweils geltenden Einschränkungen werden in der Wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. in Wasserschutzgebieten in sogenannten Befreiungen festgeschrieben.

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