Die Messstelle obh. Neunkirchen, Strbr. b. Grünhof, oh KA FOELTZ22 (Messstellen-Nr: 14135) befindet sich im Gewässer Ölschnitz in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Grundlage der Ableitungen des Kriteriums ist die Bodenfunktionenkarte „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“. Aus der Karte wurden die mit der Stufe I (sehr gering) bewerteten Bodenflächen selektiert. Von diesen wurden die Böden mit terrestrischen, trockenen Eigenschaften getrennt. Abgebildet werden besonders semiterrestrische Böden mit hohen bis sehr hohen Grundwasserständen sowie Böden mit hohen Stauwassereigenschaften. Diese Böden sind ganzjährig feucht oder nass. Sie haben einen geringen Wurzelraum und geringe bis sehr geringe Wasserspeichereigenschaften. Typische natürliche Pflanzengesellschaften und Bodenorganismen sind an diese Bodenverhältnisse angepasst.
Die Messstelle 1 km oh. Br. Thierh. - Mutterbett (km 22,25) (Messstellen-Nr: 3108) befindet sich im Gewässer Lech in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Die Messstelle Strbr. oh Mdg. (Messstellen-Nr: 16702) befindet sich im Gewässer Aurach in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Messwerte der Grundwasserstände an den einzelnen Messstellen, Stichtagsmessung Mai 2021
Die Messstelle 400m obh. KA Wunsiedel bei Wiesenmühle (Messstellen-Nr: 23106) befindet sich im Gewässer Röslau in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Minimale Flurabstände 2006, interpolierte Flächendarstellung Das Thema enthält eine interpolierte synoptische Darstellung der jeweils geringsten Flurabstände, die jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgetreten sind. Für die Auswertung wurden die bei und nach dem Durchgang des Hochwassers vom Frühjahr 2006 gemessenen Grundwasserstände bis zum 18.4.06 berücksichtigt. Die Elbe ist als Randbedingung mit ihrer tatsächlichen Überflutungsfläche bei einem Wasserstand von 7,49 m am Pegel DD eingeflossen. Die Flurabstände wurden durch Verschnitt der interpolierten Wasserstände mit der Geländeoberfläche erzeugt.
Das Referat "Siedlungswasserwirtschaft" ist obere Wasserbehörde und zuständig für die fachtechnische Bewertung von Fragen der Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung. Es besteht aus den drei Sachgebieten: Wasserrecht/ Abgaben/ Fördermittel, Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung/ Wasserbau. Aufgaben: - Festsetzung und Verrechnung der Abwasserabgabe und Wasserentnahmeabgabe - Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) - Wasserrechtliche Genehmigungen zu abwassertechnischen Anlagen und Wasserversorgungsanlagen und Bewilligungen - Wassersicherstellung und Notwasserversorgung - Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden - fachtechnische Vorbereitung der wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der LMBV in den Braunkohlensanierungsgebieten - fachliche Bewertung der bergrechtlichen Sonderbetriebspläne Grundwasserwiederanstieg - Überwachung des Grundwasser- und Oberflächenwassers im Bereich des Sanierungsbergbaus - Erarbeitung von Grundsätzen und behördliche Begleitung bei der Renaturierung bergbaulich beeinflusster Fließgewässer - Erteilung hydrologischer Auskünfte - Mitwirkung an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne FGG Elbe - fachtechnische Begleitung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG und sonstige PFV mit Wasserrechtstatbeständen - bautechnische Prüfung, Überwachung und wasserrechtliche Abnahme von planfestgestellten Maßnahmen - Mitarbeit am operativen Hochwasserschutz und fachliche Beratung und Kontrolle der Wasserwehren - Überwachung der Talsperren und Speicher gemäß § 84 (1) SächsWG - fachliche Begleitung der Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern II. Ordnung - Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Origin | Count |
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Bund | 3916 |
Kommune | 26 |
Land | 10908 |
Wissenschaft | 283 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 422 |
Kartendienst | 18 |
Messwerte | 6856 |
Strukturierter Datensatz | 271 |
Taxon | 58 |
Text | 628 |
Umweltprüfung | 91 |
WRRL-Maßnahme | 1 |
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License | Count |
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Englisch | 2521 |
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Archiv | 834 |
Bild | 132 |
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Unbekannt | 22 |
Webdienst | 100 |
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