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Verbrauch der Schlachtindustrie: Schnitzel statt Trinkwasser

<p><p>Schlachtkonzerne verbrauchen so viel Wasser wie eine mittelgroße Stadt. Doch genaue Zahlen dazu verweigern Wasserversorger und Behörden. Deshalb klagen wir.</p></p><p>Die wichtigsten Punkte in Kürze<ul><li>In Deutschland wird das Wasser knapper.</li><li>Industrielle Schlachtkonzerne wie Tönnies, Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind enorme Wasserverbraucher.</li><li>Mindestens 11 Milliarden Liter pro Jahr verbrauchen die 45 größten Schlachtanlagen. Das haben wir erstmals erfasst.&nbsp;</li><li>Oft zahlen Schlachtkonzerne wenig für das Grundwasser.</li><li>Weil viele Behörden und Wasserversorger mauern, haben wir geklagt.</li></ul><p><a href="https://fragdenstaat.de/newsletter/">Keine Recherche verpassen und hier den Newsletter abonnieren!</a></p><p>Es dröhnt und rauscht. Hunderte tote Schweine hängen dicht an dicht, die Hinterbeine nach oben, den Kopf nach unten. Langsam fahren die Tierkörper an den Arbeiter*innen vorbei, die sie mit Sägen und Messern zerlegen. In Deutschland werden täglich rund 120.000 Schweine, 8.000 Rinder und 1,7 Millionen Masthühner geschlachtet. Die meisten davon in riesigen, industriellen Schlachtanlagen.</p><p>In fast jedem Produktionsschritt wird Wasser eingesetzt. Jeder Tiertransporter wird nach dem Abladen ausgespült. Die Sägen und Messer werden nach jedem Kontakt mit einem neuen Tierkörper gereinigt. 16 Stunden am Tag wird in den größten Betrieben geschlachtet. Die Nachtschicht macht acht Stunden lang sauber. Für all das wird Wasser benötigt.&nbsp;</p><p>Wir haben gemeinsam mit <em>Correctiv</em> erstmals systematisch den Wasserverbrauch der zwölf größten Schlachtkonzerne in insgesamt 45 Schlachtanlagen in Deutschland erfasst. Bei der Auswahl der Anlagen hat uns der Verein<a href="https://faba-konzepte.de/"> Faba Konzepte</a> unterstützt, der sich für eine pflanzenbasierte Ernährungsweise einsetzt. Wir haben die zuständigen Behörden und Wasserversorger auf Basis des Presserechts und der Umweltinformationsgesetze gefragt: Wie viel Wasser verbrauchen die Schlachtbetriebe jährlich – und wie viel Geld zahlen sie dafür?</p><p>Unsere Zahlen zeigen: Industrielle Schlachter wie Tönnies, die PHW-Gruppe mit ihrer Marke Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind große Wasserschlucker. Sie nutzen enorme Mengen an Grundwasser – und zahlen dafür oft wenig Geld.</p>Dranbleiben<p>Abonniere jetzt unseren Newsletter, um keine Recherche mehr zu verpassen!</p>Bitte geben Sie hier nichts einE-MailAbonnierenSo viel Wasser wie 250.000 Menschen<p>Die 45 industriellen Schlachtbetriebe nutzen laut unserer Recherche jährlich mindestens 11,6 Milliarden Liter Wasser. Das entspricht dem Wasserverbrauch von rund 250.000 Menschen – oder der Einwohner*innenzahl von Kiel.</p><p>Das meiste Wasser nutzt der Tönnies-Betrieb am Standort Rheda-Wiedenbrück – rund zwei Milliarden Liter pro Jahr. Das ist etwa so viel wie alle Haushalte im Ort Rheda-Wiedenbrück zusammen. Sechs der größten deutschen Schlachthöfe verbrauchen jeweils mehr Wasser als die Tesla-Gigafactory in Grünheide, die immer wieder wegen ihres hohen Wasserverbrauchs in der Kritik steht.</p><p>Und das ist nur das Wasser, das für das Schlachten der Tiere verbraucht wird. Für die gesamte Fleischproduktion wird noch mehr Wasser benötigt, etwa für das Mästen oder die Herstellung von Futtermitteln.</p><p>Unsere Ergebnisse haben wir Claudia Pahl-Wostl gezeigt, Professorin für Ressourcenmanagement an der Universität Osnabrück. „Der Wasserverbrauch industrieller Schlachtbetriebe ist erheblich“, sagt sie. Besonders problematisch sei die räumliche Ballung der Schlachthöfe. „Da kann es regional zu Wassernutzungskonflikten kommen.“</p><p>&nbsp;</p>Filter−Lade...Wassernutzung:Beide QuellenNur eigene BrunnenNur TrinkwasserAllePreisinformationen:AlleAuskunft verweigertLegende−🏭SchlachtbetriebeGrundwasserstressKein Grundwasserstressℹ️Struktureller Grundwasserstressℹ️Akuter Grundwasserstressℹ️Akuter UND struktureller Grundwasserstressℹ️WassernutzungNur eigene GrundwasserbrunnenNur öffentliche TrinkwasserversorgungBeide Quellen<p>Geodaten: <a href="https://gdz.bkg.bund.de/">Geodatenzentrum</a> © GeoBasis-DE / BKG 2018 (VG250 31.12., Daten verändert)</p><strong>Lade Daten...</strong><br>Bitte warten<strong>Fehler beim Laden der Daten</strong><br><a href="https://fragdenstaat.de"></a>ℹ️Hinweis×<p>Es gibt keine wissenschaftlich belegbare Kausalität zwischen den Wasserentnahmen von Schlachtbetrieben und dem Grundwasserstress in einem Landkreis. Grundwassersysteme sind komplex, neben großen Entnahmen spielen etwa Niederschläge oder die Bodenversiegelung wichtige Rollen. Die Karte soll verdeutlichen, dass Schlachtbetriebe mit großem Wasserverbrauch auch in Landkreisen angesiedelt sind, in denen jetzt schon Wasserstress herrscht. Mehr Infos in der <a href="https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/grundwasser-in-gefahr-bund-legt-studie-zur-wasserknappheit-vor/">Grundwasserstress-Studie des BUND</a></p>Standortdetails×<p>Klicken Sie auf einen Schlachtbetrieb, um Details anzuzeigen.</p>Hotspots: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen&nbsp;<p>Jahrzehntelang gab es in Mitteleuropa scheinbar unbegrenzt Wasser. Doch das hat sich geändert. Europas Gewässer und das Grundwasser seien unter Druck wie nie zuvor, warnt <a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/europes-state-of-water-2024">die Umweltagentur der EU</a>. Laut dem kanadischen Water Security Institute ist die <a href="https://www.daserste.de/unterhaltung/film/unser-wasser/deutschlands-wasser-verschwindet-daten-satellitenmission-grace100.html">Lage in Deutschland besonders bedrohlich</a>: In den vergangenen zwanzig Jahren sei Wasser in der Dimension des Bodensees verloren gegangen. Deutschland ist damit eines der Länder mit dem weltweit größten Wasserverlust.</p><p>Einige der größten Schlachtbetriebe Deutschlands liegen in Regionen, in denen es jetzt schon immer weniger Wasser gibt – wie im sogenannten Schweinegürtel in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Herzen der deutschen Fleischproduktion leben mehr Masttiere als Menschen und die Schlachtbetriebe liegen dicht beieinander. Die PHW-Gruppe etwa schlachtet in Lohne täglich rund 180.000 Masthähnchen, unter anderem für die Marke Wiesenhof. Knapp hundert Kilometer weiter südlich werden in der Tönnies-Schlachtanlage in Rheda-Wiedenbrück täglich bis zu 30.000 Schweine getötet.</p><p><a href="http://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2022/10/25/klimawandel-grundwasser-in-deutschland-sinkt/">Eine Studie der Naturschutzorganisation BUND</a> zeigt, dass viele Grundwasserpegel in der Region rund um den sogenannten Schweinegürtel in den vergangenen Jahren signifikant gesunken sind. Dieser akute Wasserstress herrscht etwa in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Diepholz, wo insgesamt sechs große Schlachtanlagen stehen.</p><p>Grundwassersysteme sind komplex, dass allein die Schlachthöfe schuld an der Wasserknappheit sind, kann man so nicht sagen. Eine wichtige Rolle spielen auch Niederschläge, die Bodenversiegelung oder die Entnahmen der Landwirtschaft. Die von uns recherchierten Daten zeigen jedoch, wo die Situation besonders angespannt ist. Und an einigen Orten wächst auch der Widerstand.</p><p>In Lohne etwa klagt die <a href="https://www.atmo-magazin.de/artikel/billiges-wasser-fuer-billiges-fleisch">Naturschutzorganisation Nabu</a>, weil sie durch die Wasserentnahmen des Geflügelschlachtbetriebs der PHW-Gruppe die Artenvielfalt in der Region bedroht sieht. In Kellinghusen nördlich von Hamburg fordern Bürger*innen, dass der Schlachtbetrieb von Tönnies mehr Geld für die Abwasserreinigung in der örtlichen Kläranlage zahlt. In Königs Wusterhausen in Brandenburg <a href="https://weact.campact.de/petitions/erweiterung-der-wiesenhof-schlachtfabrik-stoppen">versucht eine Bürgerinitiative aktuell zu verhindern, dass ein weiteres Wiesenhof-Schlachtwerk die Produktion erhöht.</a></p>Grundwasser gratis&nbsp;<p>Rund die Hälfte der Schlachtbetriebe sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie ein Privathaushalt. Dafür zahlen sie Gebühren an den lokalen Wasserversorger, der das Grundwasser fördert, aufbereitet und über Rohre verteilt. Andere Schlachtbetriebe fördern selbst Grundwasser in eigenen Brunnen und bereiten es auf. Für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen wird in den meisten Bundesländern ein Entgelt fällig, das im Vergleich zu den Gebühren des Wasserversorgers viel geringer ist. Meist sind es wenige Cent pro Kubikmeter. In <a href="https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/Wasserentnahmeentgelte-Laender-Bericht-BUND-2025.pdf">Bayern, Hessen und Thüringen </a>dürfen Brunnenbesitzer*innen sogar umsonst Trinkwasser fördern.</p><p>Unsere Recherche zeigt: Schlachtbetriebe zahlen oft günstige Preise für ihr Wasser: Die PHW-Gruppe hat im niedersächsischen Lohne eigene Brunnen und zahlt rund 5 Cent pro Kubikmeter. Wie hoch die Kosten für die Förderung und Aufbereitung sind, darüber schweigt PHW. Zum Vergleich: Die Bürger*innen in der Region, die ihr Trinkwasser vom örtlichen Wasserversorger beziehen, zahlen 1,56 Euro pro Kubikmeter – mehr als das Dreißigfache.</p><p>Die Betriebe, die an die örtliche Wasserversorgung angeschlossen sind, zahlen in vielen Fällen dieselben Preise wie Privathaushalte. Es gibt jedoch Ausnahmen. In mindestens drei Fällen haben Schlachtbetriebe Sonderverträge mit dem örtlichen Wasserversorger geschlossen, das zeigt unsere Recherche. Über den genauen Preis geben jedoch weder die Schlachtbetriebe noch die Wasserversorger Auskunft.</p>So gehst du vor, wenn du herausfinden willst, wie viel Wasser Unternehmen bei dir vor Ort verbrauchen<ol><li><strong>Trinkwasser oder Grundwasser?</strong><br> Einige Unternehmen sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie Privathaushalte. Andere zapfen mit eigenen Brunnen das Grundwasser an oder entnehmen Oberflächenwasser aus Flüssen und Seen. Für beide Bereiche sind unterschiedliche Stellen zuständig. Die Zahlen kannst du am Ende addieren.<br> &nbsp;</li><li><strong>Trinkwasser: Wasserversorger finden</strong><br> Frag bei deinem zuständigen Wasserversorger nach dem Verbrauch und den gezahlten Preisen des Betriebs. Der Wasserversorger ist in der Regel nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auskunftspflichtig. Journalist*innen können sich auch auf das Presserecht berufen. Am einfachsten stellst du Anfragen über <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">FragDenStaat.de</a>. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zu Umweltinformationsanfragen kannst du dich gerne an den <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">FragDenStaat Climate Helpdesk</a>&nbsp;wenden.<br> &nbsp;</li><li><strong>Grundwasser: Zuständige Aufsichtsbehörde finden </strong><br> Die Bundesländer überwachen die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser&nbsp;und geben Auskunft über die maximalen und tatsächlichen Entnahmemengen großer Betriebe und die dafür fälligen Entgelte. Meist sind die Umweltministerien zuständig, doch es gibt Ausnahmen. In Bayern oder in Mecklenburg-Vorpommern haben wir Auskunft von den Kreisverwaltungen bekommen. Es ist nicht schlimm, wenn du unsicher bist: Die Umweltministerien müssen deine Anfrage weiterleiten, wenn sie nicht zuständig sind, oder dir sagen, wer zuständig ist. Auch hier kannst du <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">Anfragen über FragDenStaat.de stellen</a>.<br> &nbsp;</li><li><strong>Widerspruch formulieren und klagen&nbsp;</strong><br> Behörden haben laut Umweltinformationsgesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/">UIG</a>) einen Monat Zeit, um deine Anfrage zu beantworten. In einem Bescheid steht, ob sie die erfragten Informationen zusenden oder auf welcher rechtlichen Grundlage sie die Auskunft verweigern. Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du gegen diesen Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Der <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">Climate Helpdesk von FragDenStaat</a> berät auch bei rechtlichen Fragen.</li></ol>Wir klagen gegen einen großen Wasserverband<p>Und nicht nur diese drei Wasserwerke mauern. Mehr als ein Dutzend Behörden und Wasserversorger wollen auch nach zahlreichen E-Mails keine Auskunft über Verbräuche oder Preise geben. Der tatsächliche Wasserverbrauch der Schlachtindustrie liegt also vermutlich noch höher als die von uns berechneten 11,6 Milliarden Liter jährlich.&nbsp;</p><p>Wasser ist ein Allgemeingut und für uns alle lebensnotwendig. Wir haben ein Recht darauf zu erfahren, wer die großen Wassernutzer in Deutschland sind. Deshalb haben wir gegen den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband geklagt, der im Schweinegürtel das Zentrum der deutschen Fleischindustrie mit Wasser versorgt.</p><p><a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/272668-klage-oowv-geschwaerzt/">→ Zur Klage&nbsp;</a></p><p><a href="https://correctiv.org/?p=231271">→ Zur Recherche von Correctiv&nbsp;</a>&nbsp;</p><p><em>Die Recherche wurde unterstützt durch das Olin-Stipendium von Netzwerk Recherche e.V.</em></p><p>&nbsp;</p></p>

Grundwassermessstelle APP_GWMN_59

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_59 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper ST06 : Stadt Kiel - östl. Hügelland. Es liegen insgesamt 30294 Messwerte vor. Es liegen außerdem 18 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Grundwassermessstelle APP_GWMN_721

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_721 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EL08 : Stör - Geest und östl. Hügelland. Es liegen insgesamt 22415 Messwerte vor. Es liegen außerdem 10 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Wasserschutzgebiete 2006

Der Trinkwasserbedarf Berlins wird aus dem Grundwasser gedeckt. Die Berliner Wasser Betriebe (BWB) gewährleisten die Trinkwasserversorgung der Stadt. Das geförderte Wasser wird teilweise als Uferfiltrat (Wasser der oberirdischen Gewässer, das nach der Bodenpassage durch die Brunnen in Ufernähe gefördert wird) gewonnen. Zum Teil wird Oberflächenwasser in Grundwasseranreicherungsanlagen künstlich versickert und danach als Grundwasser entnommen. Neben den Berliner Wasser Betrieben bestehen noch eine Anzahl kleinerer Förderanlagen, sog. Eigenwasserversorgungsanlagen , die für private, meist industrielle Zwecke oder für öffentliche Einrichtungen Grundwasser fördern. Nach der Vereinigung Berlins 1990 nahm die Bautätigkeit erheblich zu. Während der Baumaßnahmen können Grundwasserhaltungen durchgeführt werden, bei denen ebenfalls Grundwasser entnommen wird. Dies geschieht je nach Bautätigkeit an unterschiedlichen Standorten und in schwankenden Mengen. Besonders tiefe bzw. große Baumaßnahmen werden meistens in der grundwasserschonenden Trogbauweise durchgeführt, bei der nur geringe Restwassermengen gefördert werden müssen. Fördermengen Die Grundwasseroberfläche, die in Berlin seit über hundert Jahren durch die Trinkwasserförderung abgesenkt wurde, befand sich im Mai 2005 wie auch in den letzten Jahren im Vergleich zum Jahr 1989 auf einem relativ hohen Niveau. Grund dafür ist die verringerte Rohwasserentnahme der Berliner Wasserbetriebe. Fünf kleinere Berliner Wasserwerke (Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch) wurden in den Jahren von 1991 bis 1997 stillgelegt. Seit September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt, bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen des Grundwassermanagements der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird an beiden Standorten jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um die erfolgreiche Durchführung lokaler Altlastensanierungen nicht zu gefährden. Die Gesamtförderung der Wasserwerke zu Trinkwasserzwecken sank innerhalb von 16 Jahren in Berlin um über 40 %: 1989 wurden 378 Millionen m 3 , im Jahr 2002 dagegen nur noch 219 Millionen m 3 gefördert. Im Jahr 2003 stieg die Förderung aufgrund des sehr trockenen Sommers auf 226 Mio. m 3 wieder leicht an, um dann 2005 weiter auf 212 Mio. m 3 abzusinken. Die Neustrukturierung der Grundwassernutzung nach 1990 führte zu einer wesentlichen Veränderung des Grundwasserregimes in Berlin. Im Westteil der Stadt ging der Trinkwasserverbrauch um 27 Prozent, im Ostteil sogar um 62 Prozent zurück. Die Folge war ein Anstieg der Grundwasseroberfläche insgesamt, ein besonders starker aber im südöstlichen Teil Berlins, im Bereich der Förderbrunnen der Wasserwerke. In weiten Teilen des Urstromtales stiegen die Grundwasserstände um 0,5 bis 1 m, in der Nähe der Wasserwerke bis zu 3 m. Für die Trinkwasserversorgung benötigen die Berliner Wasser Betriebe von ehemals sechzehn Wasserwerken in den 90er Jahren noch neun Wasserwerke. Um das Risiko einer Verunreinigungen des Grundwassers zu vermindern, liegen die Brunnen in Wasserschutzgebieten, in denen bestimmte Nutzungen verboten sind. Gesetzliche Grundlagen Als einheitliche Vorgabe für die Ländergesetzgebung hat der Bund als Rahmenvorschrift das "Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlassen. §19 WHG bildet dabei die Ermächtigungsgrundlage für die Länder, Wasserschutzgebiete festzulegen. § 19 Wasserschutzgebiete (1) Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiliger Einwirkung zu schützen oder das Grundwasser anzureichern oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge – oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer zu verhüten, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. (2) In den Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Beobachtung des Gewässers und des Bodens. Die anderen Bestimmungen des Bundes haben nur indirekte Auswirkungen auf die Festsetzung. Zu nennen sind hier das “Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwässer in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG)” und die “Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe” (Trinkwasserverordnung -TrinkWV). Die mit dem Begriff Berliner Wasserrecht zusammengefassten Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften bilden als Landesrecht in Ausfüllung der Vorgaben des Bundes die Grundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten (WSG). Im Zusammenhang mit der im Jahr 2000 durchgeführten Teilprivatisierung der Berliner Wasser Betriebe (BWB) wurde im neu im Berliner Wassergesetz -BWG eingefügten § 37 a festgelegt, dass das für die öffentliche Wasserversorgung Berlins erforderliche Wasser im Gebiet des Landes Berlin zu gewinnen ist. Für die Art der Festlegung von WSG stehen die Ausführungen von § 22 Wasserschutzgebiete zu Verfügung (1) Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. In der Verordnung sind die Schutzbestimmungen zu bezeichnen. Es können Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen festgelegt werden. (…) (2) Bei der Aufstellung der Wasserschutzgebiete sollen die Behörden und Stellen beteiligt werden, die Träger öffentlicher Belange sind. (3) Der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets geht ein Anhörungsverfahren voraus. Die beabsichtigte Festsetzung ist im Amtsblatt für Berlin bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Pläne (Zeichnungen, Nachweisungen und Beschreibungen), aus denen sich der Umfang des Wasserschutzgebiets und die Einteilung der Zonen ergeben, und die beabsichtigten Schutzbestimmungen während eines Monats ausliegen und Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist … erhoben werden können. (…) Darüber hinaus regelt das Gesetz die Einteilung der oberirdischen Gewässer, die Eigentumsverhältnisse, die Benutzung der Gewässer und die behördliche Zuständigkeit, ferner die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer sowie der Zulassung der Errichtung von Anlagen an und im Gewässer. Wasserschutzgebiete Das Berliner Wassergesetz unterscheidet noch zwei rechtliche Qualitäten für die Definition von Schutzgebieten: Für im Westteil der Stadt gelegene Wasserschutzgebiete die noch nicht durch Rechtsverordnung ausgewiesen sind, gilt laut §22 Abs. 5 die "Anordnung über die hygienische Überwachung der Berliner Wasserwerke und die Bildung von Schutzzonen" vom 08.10.1946 (sog. 46er Alliierte Anordnung). Diese Anordnung weist jetzt nur noch folgende Schutzzone aus: Wasserwerk Riemeisterfenn Nach § 22 Abs.1 des BWG wurden für alle anderen Wasserschutzgebiete von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechende Rechtsverordnungen erlassen: Die Berliner Wasserbetriebe betreiben nach der 2001 vorgenommenen Schließung der Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide noch neun Wasserwerke, deren Einzugsgebiete nach den folgenden Verordnungen geschützt sind: Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Kladow (Wasserschutzgebietsverordnung Kladow) vom 07.01.1975 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tiefwerder (Wasserschutzgebietsverordnung Tiefwerder) vom 01.09.1978 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Beelitzhof (Wasserschutzgebietsverordnung Beelitzhof) vom 13.11.1987 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Jungfernheide (Wasserschutzgebietsverordnung Jungfernheide) vom 31.08.1995 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tegel (Wasserschutzgebietsverordnung Tegel) vom 31.08.1995 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Buch (Wasserschutzgebietsverordnung Buch) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Friedrichshagen (Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wasserwerke Johannisthal und Altglienicke (Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal / Altglienicke) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf (Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide / Kaulsdorf) vom 11.10.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Erkner (Wasserschutzgebietsverordnung Erkner) vom 12.10.2000 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Staaken (Wasserschutzgebietsverordnung Staaken) vom 16.10.2001 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Eichwalde (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 16.10.2001 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Spandau (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 22.06.2005 *Nr. der Wasserschutzgebiete gemäß Aktenplan des Referats VIII E der SenStadt Kriterien für die Abgrenzung von Wasserschutzgebieten Wasserschutzgebietsabgrenzungen werden in Anlehnung an die technischen Empfehlungen der DVGW (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser / Dt. Verein von Gas- und Wasserfachmännern) erarbeitet. Um dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zwischen Entfernung von der Entnahmestelle und den Verbotsanordnungen Rechnung zu tragen, werden Zonen ausgewiesen. Zu den Trinkwasserbrunnen hin werden Zonen mit stärkeren Verboten belegt, um dem gesteigerten Schutzinteresse von Grundwasser Rechnung zu tragen. Für die einzelnen WSG wurden aufgrund der heterogenen Rechtslage unterschiedliche Kriterien für die Abgrenzung herangezogen (Hydrologie, Geologie, örtliche Gegebenheiten, Besiedlung). 46er Alliierte Anordnung Wasserschutzzonen nach § 4 der Magistratsanordnung vom 08.10.1946 sind festgesetzte Gebiete mit bestimmten Nutzungseinschränkungen. Dieser Verordnung ging ein entsprechender Befehl der Alliierten Kommandantur voraus, der in der ganzen Stadt galt. Die Schutzzonen sind in eine engere, im 100 m-Radius (Zone II) um die Brunnen und eine weitere Schutzzone, im 500 m-Radius (Zone III) gegliedert. Der Fassungsbereich (Zone I) wird in Anlehnung an die Wasserschutzgebietsverordnung durch einen Radius von 10 m um die Brunnen definiert. Bei Galerien werden die Gebiete verbunden. Für das Wasserwerk Spandau, das zur Zeit noch durch die Anordnung geschützt ist, wird in den kommenden Jahren eine Wasserschutzgebietsverordnung nach dem Berliner Wassergesetz erarbeitet, die die Anordnung ersetzen wird. Wasserschutzgebietsverordnung Die bis dato erlassenen Rechtsverordnungen gliedern sich in zwei Gruppen. In den älteren Rechtsverordnungen ist die Differenzierung der weiteren Schutzzone III nicht vorgenommen worden (Beelitzhof, Kladow, Tiefwerder (zwischen 1975 und 1987 erlassen)). Ab 1988 wird die Schutzzone III in IIIa und IIIb gegliedert. Für die neuen Rechtsverordnungen wird als Bemessungsgrundlage prinzipiell das Isochronenkonzept (vgl. Abb. 3) eingesetzt. Die Grundwasserisochronen (Linien gleicher Fließzeiten) werden zur Festlegung der Schutzzonen II, IIIa und IIIb herangezogen. Größe und Form der Schutzzonen werden rein hydraulisch über Fließzeiten des Grundwassers zur Entnahmestelle begründet. Um eine eindeutige Festlegung zu ermöglichen, folgt die tatsächliche Abgrenzung vorhandenen Grundstücks oder Flurstücksgrenzen oder klar erkennbaren Geländemarkierungen. Fließzeiten zur Entnahmestelle für die Ausweisung der Schutzzonengrenzen: Schutzzone II: 50 Tage Schutzzone IIIa: 500 Tage Schutzzone IIIb: 2.500-3.500 Tage Ausnahme bildet die Zone I, die durch einen Radius von 10 m um den Brunnen – bei Galerien um die Brunnenachse – definiert ist (WSG Buch 20 m im Radius). Der Festlegung der Isochronen und damit der Schutzgebietsgrenzen gehen hydrogeologische Untersuchungen für das entsprechende Gebiet voraus, aus denen ein regionales Grundwasserströmungsmodell entwickelt wird. Ziel dieses Konzeptes ist es, im Fall einer Kontamination des Bodens bzw. des Grundwassers ausreichend Zeit für die Schadensbekämpfung zur Verfügung zu haben. Im Rahmen der Neufassung der Wasserschutzgebietsverordnungen nach dem Isochronenkonzept wurde auch eine Ergänzung und Erweiterung der Nutzungseinschränkungen innerhalb der Schutzgebiete vorgenommen.

Forschergruppe (FOR) 5288: Schnell und unsichtbar: Zwischenabfluss durch einen interdisziplinären Multi-Standort-Ansatz bezwingen, Teilprojekt: SSF ANGLE - Dynamik und Fließwege des Zwischenabflusses im Vergleich von verschiedenen Hängen

Die hydrologische Dynamik von Hängen, insbesondere des Zwischenabflusses (SSF), ist komplex und variiert in Raum und Zeit. Verfügbare Studien beschränken sich oft auf einzelne Hänge oder Niederschlagsereignisse, so dass die Übertragung dieser Erkenntnisse auf andere Einzugsgebiete mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Eine Regionalisierung erfordert daher eine Quantifizierung der hydrologischen Dynamik von Hängen und der Faktoren, die die räumlichen und zeitlichen Muster des unterirdischen Zwischenabflusses beeinflussen. Eng mit der hydrologischen SSF-Dynamik verbunden ist der Export von organischem Kohlenstoff aus den Böden in den Vorfluter. Woher der Kohlenstoff aber genau kommt, ist noch weitgehend unklar, da die genauen Fließwege des SSF nicht bekannt sind.Wir schlagen daher einen kombinierten hydro-biogeochemischen Ansatz vor, der die Hanggrundwasserdynamik mit stabilen Wasserisotope und die wasserlösliche organische Substanz (WSOM; Konzentration, Absorption und Fluoreszenz) in 480 Standorten an 100 Hängen in vier Einzugsgebieten im Mittel- und Hochgebirge (Sauerland, Erzgebirge, Schwarzwald, Alpen) kombiniert. Ziel ist, empirische Beziehungen zwischen verschiedenen Hangformen (z.B. konvergente, divergente und planare Hangformen, Fließweglängen und Talformen), Gesteins- und Bodeneigenschaften und der Grundwasserdynamik abzuleiten, um die räumliche Variabilität und Stabilität von unterirdischen hydrologischen Prozessmustern (z.B. Fließrichtungen, Verweilzeiten, hydrochemische und biochemische Zusammensetzung) zu quantifizieren.Zur Identifizierung repräsentativer Hänge, werden vor der Instrumentierung eine GIS-basierte Landschaftsanalyse und Modellierung mit dem Abflussmodell RoGeR durchgeführt, die topografische, Boden- und Landnutzungsinformationen sowie die räumliche Verteilung von Gebieten, in denen eine Dominanz von SSF erwartet wird, einbeziehen. Die Grundwasserdynamik wird durch Messungen des durch SSF initiierten Grundwasserspiegels an insgesamt 480 Grundwasserrohren an den ausgewählten Hängen erfasst. An allen 480 Standorten werden zweimal (trockene und nasse Bedingungen) Bodenproben in 12 bzw. 6 Tiefen zur Bestimmung der stabile Isotope und WSOM entnommen, um die vertikalen und lateralen unterirdischen Fließwege sowie die räumliche Diskretisierung der Herkunftsräume für den SSF zu beurteilen. Die Analyse der Bodenproben erfolgt im Labor durch TOC-Analyzer, Fluoreszenz Spektrometrie und Isotopen-Analyzer. Der Einsatz von multivariaten statistischen Techniken und maschinellen Lernwerkzeugen wird helfen, zeitliche und räumliche Muster von unterirdischen hydrologischen Prozessen zu identifizieren. Mit dem Modell RoGeR werden zur Vorhersage von SSF-Flüssen, -Richtungen und -Dynamik die Konnektivität zwischen Hang und Bach untersucht, einschließlich der Ausdehnung der beitragenden Fläche. Diese Kenntnisse können nachfolgend zur Vorhersage des Transports von organischem Kohlenstoff vom Hang zum Bach verwendet werden.

Grundwasserstand Messstelle 3742 Glashütte Schule F1 - EL13

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zur Messstelle](https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/db/dbnuis?thema=lgdms&ubs=ja&kopf&ms_nr=10L60063004) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Grundwasserstand** in m NHN Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrenner ist Semikolon.

Grundwassermessstelle APP_GWMN_596

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_596 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper N8 : Südholstein. Es liegen insgesamt 33657 Messwerte vor. Es liegen außerdem 6 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Fließgewässermessstelle Kaltmühle, Kalterbach

Die Messstelle Kaltmühle (Messstellen-Nr: 11180) befindet sich im Gewässer Kalterbach in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.

Continuous water level observations at station BEFmate_I4pio, 2020-01 to 2023-03

Data presented here were collected between 2020-01 and 2023-03 at station BEFmate_I4pio within the research unit DynaCom (Spatial community ecology in highly dynamic landscapes: From island biogeography to metaecosystems, https://uol.de/dynacom/ ) involving the Universities of Oldenburg, Göttingen, and Münster, the iDiv Leipzig and the Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Experimental islands and saltmarsh enclosed plots were established in the back-barrier tidal flat and in the saltmarsh zone of the island of Spiekeroog (Germany). Groundwater levels at different elevation zones were measured using pressure loggers deployed in dip wells within the experimental islands as well as in the saltmarsh enclosed plots. Measurements were obtained using Hobo U20L Water Level Loggers (Onset Computer Corporation, Bourne, MA/USA). All devices were pre-calibrated by the manufacturer. Logged data were retrieved in the field using a Hobo Underwater Shuttle (U-DTW-1) and were read out with the HOBOware Pro (V3.7.28) software, Subsequent data processing was done using MATLAB (R2024b). Atmospheric pressure correction for water-level calculations was applied using data from a nearby weather station. Post-processing and quality control included (a) the removal of data covering maintenance activities, (b) an outlier detection, and (c) visual checks. Outliers in water level and temperature time series were detected using a moving-median filter and a 3-sigma criterion, with additional cross-checking against a reference sensor. Identified outliers were removed, and height-corrected water level series were produced to ensure consistency across sensors and years.

Grundwassermessstelle APP_GWMN_112

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_112 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EI22 : Gotteskoog - Marschen. Es liegen insgesamt 42327 Messwerte vor. Es liegen außerdem 5 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

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