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Grundwassermessstelle APP_GWMN_59

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_59 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper ST06 : Stadt Kiel - östl. Hügelland. Es liegen insgesamt 30294 Messwerte vor. Es liegen außerdem 18 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Grundwassermessstelle APP_GWMN_721

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_721 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EL08 : Stör - Geest und östl. Hügelland. Es liegen insgesamt 22415 Messwerte vor. Es liegen außerdem 10 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Forschergruppe (FOR) 5288: Schnell und unsichtbar: Zwischenabfluss durch einen interdisziplinären Multi-Standort-Ansatz bezwingen, Teilprojekt: SSF ANGLE - Dynamik und Fließwege des Zwischenabflusses im Vergleich von verschiedenen Hängen

Die hydrologische Dynamik von Hängen, insbesondere des Zwischenabflusses (SSF), ist komplex und variiert in Raum und Zeit. Verfügbare Studien beschränken sich oft auf einzelne Hänge oder Niederschlagsereignisse, so dass die Übertragung dieser Erkenntnisse auf andere Einzugsgebiete mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Eine Regionalisierung erfordert daher eine Quantifizierung der hydrologischen Dynamik von Hängen und der Faktoren, die die räumlichen und zeitlichen Muster des unterirdischen Zwischenabflusses beeinflussen. Eng mit der hydrologischen SSF-Dynamik verbunden ist der Export von organischem Kohlenstoff aus den Böden in den Vorfluter. Woher der Kohlenstoff aber genau kommt, ist noch weitgehend unklar, da die genauen Fließwege des SSF nicht bekannt sind.Wir schlagen daher einen kombinierten hydro-biogeochemischen Ansatz vor, der die Hanggrundwasserdynamik mit stabilen Wasserisotope und die wasserlösliche organische Substanz (WSOM; Konzentration, Absorption und Fluoreszenz) in 480 Standorten an 100 Hängen in vier Einzugsgebieten im Mittel- und Hochgebirge (Sauerland, Erzgebirge, Schwarzwald, Alpen) kombiniert. Ziel ist, empirische Beziehungen zwischen verschiedenen Hangformen (z.B. konvergente, divergente und planare Hangformen, Fließweglängen und Talformen), Gesteins- und Bodeneigenschaften und der Grundwasserdynamik abzuleiten, um die räumliche Variabilität und Stabilität von unterirdischen hydrologischen Prozessmustern (z.B. Fließrichtungen, Verweilzeiten, hydrochemische und biochemische Zusammensetzung) zu quantifizieren.Zur Identifizierung repräsentativer Hänge, werden vor der Instrumentierung eine GIS-basierte Landschaftsanalyse und Modellierung mit dem Abflussmodell RoGeR durchgeführt, die topografische, Boden- und Landnutzungsinformationen sowie die räumliche Verteilung von Gebieten, in denen eine Dominanz von SSF erwartet wird, einbeziehen. Die Grundwasserdynamik wird durch Messungen des durch SSF initiierten Grundwasserspiegels an insgesamt 480 Grundwasserrohren an den ausgewählten Hängen erfasst. An allen 480 Standorten werden zweimal (trockene und nasse Bedingungen) Bodenproben in 12 bzw. 6 Tiefen zur Bestimmung der stabile Isotope und WSOM entnommen, um die vertikalen und lateralen unterirdischen Fließwege sowie die räumliche Diskretisierung der Herkunftsräume für den SSF zu beurteilen. Die Analyse der Bodenproben erfolgt im Labor durch TOC-Analyzer, Fluoreszenz Spektrometrie und Isotopen-Analyzer. Der Einsatz von multivariaten statistischen Techniken und maschinellen Lernwerkzeugen wird helfen, zeitliche und räumliche Muster von unterirdischen hydrologischen Prozessen zu identifizieren. Mit dem Modell RoGeR werden zur Vorhersage von SSF-Flüssen, -Richtungen und -Dynamik die Konnektivität zwischen Hang und Bach untersucht, einschließlich der Ausdehnung der beitragenden Fläche. Diese Kenntnisse können nachfolgend zur Vorhersage des Transports von organischem Kohlenstoff vom Hang zum Bach verwendet werden.

Grundwasserstand Messstelle 3742 Glashütte Schule F1 - EL13

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zur Messstelle](https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/db/dbnuis?thema=lgdms&ubs=ja&kopf&ms_nr=10L60063004) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Grundwasserstand** in m NHN Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrenner ist Semikolon.

Grundwassermessstelle APP_GWMN_596

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_596 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper N8 : Südholstein. Es liegen insgesamt 33657 Messwerte vor. Es liegen außerdem 6 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Fließgewässermessstelle Kaltmühle, Kalterbach

Die Messstelle Kaltmühle (Messstellen-Nr: 11180) befindet sich im Gewässer Kalterbach in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.

Continuous water level observations at station BEFmate_I4pio, 2020-01 to 2023-03

Data presented here were collected between 2020-01 and 2023-03 at station BEFmate_I4pio within the research unit DynaCom (Spatial community ecology in highly dynamic landscapes: From island biogeography to metaecosystems, https://uol.de/dynacom/ ) involving the Universities of Oldenburg, Göttingen, and Münster, the iDiv Leipzig and the Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Experimental islands and saltmarsh enclosed plots were established in the back-barrier tidal flat and in the saltmarsh zone of the island of Spiekeroog (Germany). Groundwater levels at different elevation zones were measured using pressure loggers deployed in dip wells within the experimental islands as well as in the saltmarsh enclosed plots. Measurements were obtained using Hobo U20L Water Level Loggers (Onset Computer Corporation, Bourne, MA/USA). All devices were pre-calibrated by the manufacturer. Logged data were retrieved in the field using a Hobo Underwater Shuttle (U-DTW-1) and were read out with the HOBOware Pro (V3.7.28) software, Subsequent data processing was done using MATLAB (R2024b). Atmospheric pressure correction for water-level calculations was applied using data from a nearby weather station. Post-processing and quality control included (a) the removal of data covering maintenance activities, (b) an outlier detection, and (c) visual checks. Outliers in water level and temperature time series were detected using a moving-median filter and a 3-sigma criterion, with additional cross-checking against a reference sensor. Identified outliers were removed, and height-corrected water level series were produced to ensure consistency across sensors and years.

Grundwassermessstelle APP_GWMN_112

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_112 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EI22 : Gotteskoog - Marschen. Es liegen insgesamt 42327 Messwerte vor. Es liegen außerdem 5 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Wasserschutzgebiete 2006

Der Trinkwasserbedarf Berlins wird aus dem Grundwasser gedeckt. Die Berliner Wasser Betriebe (BWB) gewährleisten die Trinkwasserversorgung der Stadt. Das geförderte Wasser wird teilweise als Uferfiltrat (Wasser der oberirdischen Gewässer, das nach der Bodenpassage durch die Brunnen in Ufernähe gefördert wird) gewonnen. Zum Teil wird Oberflächenwasser in Grundwasseranreicherungsanlagen künstlich versickert und danach als Grundwasser entnommen. Neben den Berliner Wasser Betrieben bestehen noch eine Anzahl kleinerer Förderanlagen, sog. Eigenwasserversorgungsanlagen , die für private, meist industrielle Zwecke oder für öffentliche Einrichtungen Grundwasser fördern. Nach der Vereinigung Berlins 1990 nahm die Bautätigkeit erheblich zu. Während der Baumaßnahmen können Grundwasserhaltungen durchgeführt werden, bei denen ebenfalls Grundwasser entnommen wird. Dies geschieht je nach Bautätigkeit an unterschiedlichen Standorten und in schwankenden Mengen. Besonders tiefe bzw. große Baumaßnahmen werden meistens in der grundwasserschonenden Trogbauweise durchgeführt, bei der nur geringe Restwassermengen gefördert werden müssen. Fördermengen Die Grundwasseroberfläche, die in Berlin seit über hundert Jahren durch die Trinkwasserförderung abgesenkt wurde, befand sich im Mai 2005 wie auch in den letzten Jahren im Vergleich zum Jahr 1989 auf einem relativ hohen Niveau. Grund dafür ist die verringerte Rohwasserentnahme der Berliner Wasserbetriebe. Fünf kleinere Berliner Wasserwerke (Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch) wurden in den Jahren von 1991 bis 1997 stillgelegt. Seit September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt, bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen des Grundwassermanagements der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird an beiden Standorten jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um die erfolgreiche Durchführung lokaler Altlastensanierungen nicht zu gefährden. Die Gesamtförderung der Wasserwerke zu Trinkwasserzwecken sank innerhalb von 16 Jahren in Berlin um über 40 %: 1989 wurden 378 Millionen m 3 , im Jahr 2002 dagegen nur noch 219 Millionen m 3 gefördert. Im Jahr 2003 stieg die Förderung aufgrund des sehr trockenen Sommers auf 226 Mio. m 3 wieder leicht an, um dann 2005 weiter auf 212 Mio. m 3 abzusinken. Die Neustrukturierung der Grundwassernutzung nach 1990 führte zu einer wesentlichen Veränderung des Grundwasserregimes in Berlin. Im Westteil der Stadt ging der Trinkwasserverbrauch um 27 Prozent, im Ostteil sogar um 62 Prozent zurück. Die Folge war ein Anstieg der Grundwasseroberfläche insgesamt, ein besonders starker aber im südöstlichen Teil Berlins, im Bereich der Förderbrunnen der Wasserwerke. In weiten Teilen des Urstromtales stiegen die Grundwasserstände um 0,5 bis 1 m, in der Nähe der Wasserwerke bis zu 3 m. Für die Trinkwasserversorgung benötigen die Berliner Wasser Betriebe von ehemals sechzehn Wasserwerken in den 90er Jahren noch neun Wasserwerke. Um das Risiko einer Verunreinigungen des Grundwassers zu vermindern, liegen die Brunnen in Wasserschutzgebieten, in denen bestimmte Nutzungen verboten sind. Gesetzliche Grundlagen Als einheitliche Vorgabe für die Ländergesetzgebung hat der Bund als Rahmenvorschrift das "Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlassen. §19 WHG bildet dabei die Ermächtigungsgrundlage für die Länder, Wasserschutzgebiete festzulegen. § 19 Wasserschutzgebiete (1) Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiliger Einwirkung zu schützen oder das Grundwasser anzureichern oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge – oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer zu verhüten, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. (2) In den Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Beobachtung des Gewässers und des Bodens. Die anderen Bestimmungen des Bundes haben nur indirekte Auswirkungen auf die Festsetzung. Zu nennen sind hier das “Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwässer in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG)” und die “Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe” (Trinkwasserverordnung -TrinkWV). Die mit dem Begriff Berliner Wasserrecht zusammengefassten Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften bilden als Landesrecht in Ausfüllung der Vorgaben des Bundes die Grundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten (WSG). Im Zusammenhang mit der im Jahr 2000 durchgeführten Teilprivatisierung der Berliner Wasser Betriebe (BWB) wurde im neu im Berliner Wassergesetz -BWG eingefügten § 37 a festgelegt, dass das für die öffentliche Wasserversorgung Berlins erforderliche Wasser im Gebiet des Landes Berlin zu gewinnen ist. Für die Art der Festlegung von WSG stehen die Ausführungen von § 22 Wasserschutzgebiete zu Verfügung (1) Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. In der Verordnung sind die Schutzbestimmungen zu bezeichnen. Es können Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen festgelegt werden. (…) (2) Bei der Aufstellung der Wasserschutzgebiete sollen die Behörden und Stellen beteiligt werden, die Träger öffentlicher Belange sind. (3) Der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets geht ein Anhörungsverfahren voraus. Die beabsichtigte Festsetzung ist im Amtsblatt für Berlin bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Pläne (Zeichnungen, Nachweisungen und Beschreibungen), aus denen sich der Umfang des Wasserschutzgebiets und die Einteilung der Zonen ergeben, und die beabsichtigten Schutzbestimmungen während eines Monats ausliegen und Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist … erhoben werden können. (…) Darüber hinaus regelt das Gesetz die Einteilung der oberirdischen Gewässer, die Eigentumsverhältnisse, die Benutzung der Gewässer und die behördliche Zuständigkeit, ferner die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer sowie der Zulassung der Errichtung von Anlagen an und im Gewässer. Wasserschutzgebiete Das Berliner Wassergesetz unterscheidet noch zwei rechtliche Qualitäten für die Definition von Schutzgebieten: Für im Westteil der Stadt gelegene Wasserschutzgebiete die noch nicht durch Rechtsverordnung ausgewiesen sind, gilt laut §22 Abs. 5 die "Anordnung über die hygienische Überwachung der Berliner Wasserwerke und die Bildung von Schutzzonen" vom 08.10.1946 (sog. 46er Alliierte Anordnung). Diese Anordnung weist jetzt nur noch folgende Schutzzone aus: Wasserwerk Riemeisterfenn Nach § 22 Abs.1 des BWG wurden für alle anderen Wasserschutzgebiete von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechende Rechtsverordnungen erlassen: Die Berliner Wasserbetriebe betreiben nach der 2001 vorgenommenen Schließung der Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide noch neun Wasserwerke, deren Einzugsgebiete nach den folgenden Verordnungen geschützt sind: Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Kladow (Wasserschutzgebietsverordnung Kladow) vom 07.01.1975 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tiefwerder (Wasserschutzgebietsverordnung Tiefwerder) vom 01.09.1978 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Beelitzhof (Wasserschutzgebietsverordnung Beelitzhof) vom 13.11.1987 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Jungfernheide (Wasserschutzgebietsverordnung Jungfernheide) vom 31.08.1995 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tegel (Wasserschutzgebietsverordnung Tegel) vom 31.08.1995 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Buch (Wasserschutzgebietsverordnung Buch) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Friedrichshagen (Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wasserwerke Johannisthal und Altglienicke (Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal / Altglienicke) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf (Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide / Kaulsdorf) vom 11.10.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Erkner (Wasserschutzgebietsverordnung Erkner) vom 12.10.2000 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Staaken (Wasserschutzgebietsverordnung Staaken) vom 16.10.2001 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Eichwalde (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 16.10.2001 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Spandau (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 22.06.2005 *Nr. der Wasserschutzgebiete gemäß Aktenplan des Referats VIII E der SenStadt Kriterien für die Abgrenzung von Wasserschutzgebieten Wasserschutzgebietsabgrenzungen werden in Anlehnung an die technischen Empfehlungen der DVGW (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser / Dt. Verein von Gas- und Wasserfachmännern) erarbeitet. Um dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zwischen Entfernung von der Entnahmestelle und den Verbotsanordnungen Rechnung zu tragen, werden Zonen ausgewiesen. Zu den Trinkwasserbrunnen hin werden Zonen mit stärkeren Verboten belegt, um dem gesteigerten Schutzinteresse von Grundwasser Rechnung zu tragen. Für die einzelnen WSG wurden aufgrund der heterogenen Rechtslage unterschiedliche Kriterien für die Abgrenzung herangezogen (Hydrologie, Geologie, örtliche Gegebenheiten, Besiedlung). 46er Alliierte Anordnung Wasserschutzzonen nach § 4 der Magistratsanordnung vom 08.10.1946 sind festgesetzte Gebiete mit bestimmten Nutzungseinschränkungen. Dieser Verordnung ging ein entsprechender Befehl der Alliierten Kommandantur voraus, der in der ganzen Stadt galt. Die Schutzzonen sind in eine engere, im 100 m-Radius (Zone II) um die Brunnen und eine weitere Schutzzone, im 500 m-Radius (Zone III) gegliedert. Der Fassungsbereich (Zone I) wird in Anlehnung an die Wasserschutzgebietsverordnung durch einen Radius von 10 m um die Brunnen definiert. Bei Galerien werden die Gebiete verbunden. Für das Wasserwerk Spandau, das zur Zeit noch durch die Anordnung geschützt ist, wird in den kommenden Jahren eine Wasserschutzgebietsverordnung nach dem Berliner Wassergesetz erarbeitet, die die Anordnung ersetzen wird. Wasserschutzgebietsverordnung Die bis dato erlassenen Rechtsverordnungen gliedern sich in zwei Gruppen. In den älteren Rechtsverordnungen ist die Differenzierung der weiteren Schutzzone III nicht vorgenommen worden (Beelitzhof, Kladow, Tiefwerder (zwischen 1975 und 1987 erlassen)). Ab 1988 wird die Schutzzone III in IIIa und IIIb gegliedert. Für die neuen Rechtsverordnungen wird als Bemessungsgrundlage prinzipiell das Isochronenkonzept (vgl. Abb. 3) eingesetzt. Die Grundwasserisochronen (Linien gleicher Fließzeiten) werden zur Festlegung der Schutzzonen II, IIIa und IIIb herangezogen. Größe und Form der Schutzzonen werden rein hydraulisch über Fließzeiten des Grundwassers zur Entnahmestelle begründet. Um eine eindeutige Festlegung zu ermöglichen, folgt die tatsächliche Abgrenzung vorhandenen Grundstücks oder Flurstücksgrenzen oder klar erkennbaren Geländemarkierungen. Fließzeiten zur Entnahmestelle für die Ausweisung der Schutzzonengrenzen: Schutzzone II: 50 Tage Schutzzone IIIa: 500 Tage Schutzzone IIIb: 2.500-3.500 Tage Ausnahme bildet die Zone I, die durch einen Radius von 10 m um den Brunnen – bei Galerien um die Brunnenachse – definiert ist (WSG Buch 20 m im Radius). Der Festlegung der Isochronen und damit der Schutzgebietsgrenzen gehen hydrogeologische Untersuchungen für das entsprechende Gebiet voraus, aus denen ein regionales Grundwasserströmungsmodell entwickelt wird. Ziel dieses Konzeptes ist es, im Fall einer Kontamination des Bodens bzw. des Grundwassers ausreichend Zeit für die Schadensbekämpfung zur Verfügung zu haben. Im Rahmen der Neufassung der Wasserschutzgebietsverordnungen nach dem Isochronenkonzept wurde auch eine Ergänzung und Erweiterung der Nutzungseinschränkungen innerhalb der Schutzgebiete vorgenommen.

Bombina bombina (Linnaeus, 1761) Rotbauchunke Amphibien Stark gefährdet

Die Rotbauchunke ist in der kontinentalen Region Mittel- und Osteuropas verbreitet und kommt in den östlichen Bundesländern (bis auf Thüringen), in kleinen Teilbereichen von Niedersachsen (Elbtal) und Schleswig-Holstein autochthon vor. Sie erreicht hier ihre westliche Arealgrenze (Sillero et al. 2014). Als wärmeliebende Art des Tieflandes meidet sie die Mittelgebirgslagen und Regionen mit atlantischem Klimaeinfluss. Große Populationen kann sie in extensiv genutzten Kulturlandschaften und in naturnahen Auen aufbauen. Der Wissensstand zur tatsächlichen Verbreitung der in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie gelisteten Art kann als gut bezeichnet werden. Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 9,37 %, daraus folgt die Kriterienklasse „selten“. In den meisten Vorkommensgebieten und regionalen Roten Listen wird die Rotbauchunke als „Stark gefährdet“ mit deutlicher Rückgangstendenz eingestuft. Verschärfend kommt hinzu, dass gerade am Arealrand die Einzelpopulationen verinseln und vielfach auf eine sehr niedrige Populationsgröße zurückgedrängt werden. Aktuell reichen daher bereits einzelne Jahre ohne Reproduktionserfolg, um Populationen erlöschen zu lassen. Die verringerte Zahl an Rasternachweisen in Deutschland spiegelt damit den realen Rückgang der Art wider. Der negative langfristige Bestandstrend (starker Rückgang) lässt sich indirekt aus dem Rückgang von Kleingewässern, der Nutzungsänderung des Umfeldes und einer zunehmenden Eutrophierung der Landschaft ableiten. In einem besonderen Maße ist die Nutzungsintensivierung landwirtschaftlicher Flächen als Rückgangsursache herauszustellen (Schneeweiß et al. 2016). Diese gefährdet die Art sowohl im Sommer- als auch im Winterhabitat. Bedingt durch die anhaltende Entwertung von Kleingewässern (Sukzession und Verlandung) kann von einer mäßigen Abnahme beim kurzfristigen Bestandstrend ausgegangen werden. Somit ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Stark gefährdet“. Herauszustellen ist weiterhin, dass die Art direkt von der Initiierung und Fortführung von Naturschutzmaßnahmen abhängig ist, damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Beim kurzfristigen Bestandstrend kommt es zu einer Änderung von einer starken Abnahme zu einer mäßigen Abnahme, die Rote-Liste-Kategorie ändert sich jedoch nicht. Die Rotbauchunke ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Beseitigung und Verlust von Kleingewässern, z. B. durch Sukzession; Änderung der Hydrologie, z. B. durch Absenkung des oberflächennahen Grundwasserstandes, aber auch zunehmende Austrocknungstendenzen in Kleingewässern (v. a. in Sölle-Landschaften); Schädigung der Unterwasservegetation durch rasches Absinken des Wasserstands in trockenen Frühsommern und damit Verlust von Strukturen, die für das Ablaichen im weiteren Jahresverlauf bevorzugt werden; Aufgabe extensiver Nutzungsformen, z. B. Weide-, aber auch Teichwirtschaft; Beseitigung von Überwinterungsplätzen im Gewässerumfeld; Fischbesatz in Teichen; Verluste durch Straßenverkehr; Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in die Laichgewässer; Beseitigung von Habitaten durch intensive Landwirtschaft in den Landlebensräumen. Die Rotbauchunke ist abhängig von einem Komplex naturnaher Auen- oder Gewässersysteme mit angrenzenden Offenländern der Moränenlandschaften (Zuppke & Seyring 2015 b). In durch Deiche gefassten ehemaligen Auenlandschaften sind das weitere Zulassen und die Förderung des Qualmwassereinflusses in den Habitaten von Bedeutung. Zusätzlich sind im Umfeld geeigneter Überwinterungsplätze (Auwälder, Gehölze und Parkanlagen) Totholzbereiche zu belassen. Für den Erhalt von überlebensfähigen Populationen ist eine hinreichende Größe solcher Landschaftsausschnitte unabdingbare Grundvoraussetzung. Auf Teilhabitate bezogene oder zu kleinräumig ausgerichtete Schutzkonzepte schaffen meist keinen dauerhaften Gesamtlebensraum. Geeignet wäre eine ganzjährige extensive Beweidung im Grünland (Voß 2005) und eine Integration von Biotopen und Trittsteinen in ackerbaulich genutzten Flächen (Schneeweiß et al. 2016). In den für die Art äußerst wichtigen Teichlandschaften Südbrandenburgs und Nordsachsens mit national bedeutsamen Vorkommen ist dem sich verstärkenden Trend zur Nutzungssegregation in der Teichwirtschaft (sowohl Nutzungsintensivierung als auch -aufgabe) zu begegnen. Generell lassen nur gezielte Schutzkonzepte und ein zielgerichtetes Management, nicht nur innerhalb der Natura-2000-Kulisse, den Erhalt bzw. eine Erholung der Bestände in den nächsten Jahren erwarten (Drews & Briggs 2009). Zur Herstellung eines Biotopverbundes zwischen den verinselten Vorkommensgebieten sind Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Kleingewässern und Überflutungszonen aufzulegen. Amphibienleitsysteme an Straßen können die Durchgängigkeit der Landschaft unterstützen. Im Bereich der Laichgewässer sollte auf einen Dünger- und Pestizideinsatz sowie auf Fischbesatz verzichtet werden.

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