Die Karte leistet eine Standortbewertung für die wasserrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Grundwasser-Wärmetauscheranlagen (Grundwasserwärmepumpen).
Bei dem Pilotvorhaben der OCER Energie GmbH im niedersächsischen Zetel (Kreis Friesland/Niedersachsen), wird die im Grundwasser gespeicherte Erdwärme genutzt, um Gewächshäuser einer Gärtnerei ganzjährig, kontinuierlich mit Wärme zu versorgen. Damit kann im Vergleich zu einer herkömmlichen Erdgasheizung rund die Hälfte des Brennstoffs eingespart werden. Der Ausstoß an klimaschädlichem Kohlendioxid wird um rund 368 Tonnen pro Jahr verringert. Die im Rahmen des Vorhabens benötigte Wärmeenergie soll mittels erdgasbetriebener Wärmepumpen Brunnenwasser aus rund 30 Meter Tiefe, das ganzjährig ca. 10 Grad Celsius warm ist, gewonnen werden. Zusätzlich soll auch die Abwärme der Gasmotoren genutzt werden. Da an sonnenscheinreichen Tagen eine Beheizung der Gewächshäuser nicht nötig ist, wird die Wärme in dieser Zeit in Wassertanks gespeichert und je nach Bedarf zugeführt. Das Vorhaben kann ein Modell für eine Vielzahl von anderen Gärtnereien und Einrichtungen sein, bei denen die benötigte Energie oft die größten Kosten verursacht und Grundwasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
Die Antragstellerin beabsichtigt, für den Betrieb des Lebensmittelgroßhandels „C&C Großmarkt Oberallgäu“ Grundwasser zu entnehmen und nach thermischer Nutzung wieder in den Untergrund einzuleiten. Hierzu sollen auf den Grundstücken Flur Nrn. 137/7 und 137/22, Gemarkung Blaichach, zwei Entnahmebrunnen (EB 1/25 und EB 2/25) sowie zwei Schluckbrunnen (SB 1/25 und SB 2/25) betrieben werden. Die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis umfasst: • Entnahme von Grundwasser zur thermischen Nutzung (Kühlzwecke), • Wiedereinleitung des chemisch unveränderten, lediglich erwärmten Grundwassers über zwei Schluckbrunnen in den Untergrund. Die Entnahme erfolgt mit einer maximalen Förderrate von 34,7 l/s (124,8 m³/h), einem Tagesbedarf von 3.000 m³ und einem Jahresbedarf von bis zu 640.000 m³. Die Erwärmung des geförderten Grundwassers beträgt ca. 5 Kelvin. Die Anlagen dienen ausschließlich der Kälteversorgung des Gewerbebetriebs.
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einrichtung einer Erdwärmenutzungsanlage Wasser-Wasser mit einer Heizleistung von 2.370 kW und einer Grundwasserentnahmemenge von 2.400.000 m3/a für den Heizbetrieb und für Warmwasser des Versorgungsgebiets „Rotter See".
Im xxx in Bad Reichenhall wird Grundwasser thermisch genutzt. Die Grundwasserbenutzung wurde erstmals mit Bescheid vom 20.09.2009 erlaubt. Diese Erlaubnis muss aufgrund von Änderungen der Entnahmemenge mit einem Änderungsbescheid angepasst werden. Die Grundwasserbenutzung soll im angepassten Umfang weiterbetrieben werden. Mit Schreiben vom 05.06.2025 beantragte die xxx GmbH & Co.KG eine Erhöhung der maximalen Jahresentnahmemenge von 197.000 m³ auf 300.000 m³.
Informationen darüber, ob es in Meerbusch Osterath gestattet ist, privat eine Grundwasser-Wärmepumpe zu installieren und zu betreiben. Laut meinen rudimentären Informationen bislang sind dazu 2 separate Brunnen erforderlich. Aus dem einen wird das Grundwasser entnommen. Diesem wird dann über die Grundwasser-Wärmepumpe die mögliche Energie zur Wärmegewinnung entzogen. Über den zweiten Brunnen wird das Wasser dann wieder zum Grundwasser zurück geführt. Sollte diese Kontaktaufnahme falsch adressiert sein, bitte ich um die Information, an wen ich mich diesbezüglich wenden muss. Danke für Ihre Mühen!
Die Gewinnung von oberflächennaher Erdwärme erfolgt u. a. über Grundwasserwärmepumpen. Für eine Grundwasserwärmepumpe werden zwei Bohrungen, der sogenannte Förder- und Schluckbrunnen im Abstand von mindestens 15 m abgeteuft. Üblicherweise werden in den Brunnen Filterohre sowie Kies und Tonabdichtungen eingebaut, die das Versanden bzw. Zusetzen durch Feinpartikel verhindern. Die Tiefe der Bohrung richtet sich nach der Höhe des Grundwasserspiegels aus dem das Grundwasser durch den Förderbrunnen gepumpt und zur Wärmepumpe gefördert wird. Um die Effizienz der Grundwasserwärmepumpe zu gewährleisten sollte die Tiefe der Brunnen 15 m nicht maßgeblich überschreiten. Nach dem Wärmeentzug durch die Wärmepumpe wird das geförderte Wasser über einen Schluckbrunnen dem Grundwasser zurückgeführt. Bei der Nutzung des Grundwassers als Wärmequelle müssen die gesetzlichen Vorschriften des Gewässerschutzes unbedingt beachtetet werden. Zudem muss das Grundwasser eine bestimmte Qualität aufweisen, um eine Verockerung der Brunnen zu vermeiden. Dargestellt sind die im Bayerischen Bodeninformationssystem erfassten Grundwasserwärmepumpenbohrungen. Diese umfassen sowohl die Förder- als auch die Schluckbrunnen. In den Kurz- und Detailinformationen zu den Grundwasserwärmepumpen werden neben ausgewählten Stammdaten unter anderem Informationen zum Grundwasser, zur Tiefenlage der Gesteinsschichten, Gesteinsansprache nach DIN 4023 und Stratigrafie aufgeführt. Diese Daten können bei der Datenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nach Prüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen kostenpflichtig (entsprechend der Umweltgebührenordnung) bestellt werden.
1. Tektur zur wasserrechtlichen Erlaubnis für die thermische Nutzung von oberflächenna-hem Grundwasser zum Betrieb von drei Wasser-Wärmepumpen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 886 der Gemarkung Fürstenfeldbruck, Hubertusstr. - Ecke Rothschwaiger Feldweg in 82256 Fürstenfeldbruck
Vollzug der Wassergesetze; Errichtung und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1057/325 der Gemarkung Malching, Rudolf-Diesel-Ring 1 in 82256 Fürstenfeldbruck, Bauherr: Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchener Str. 32 in 82256 Fürstenfeldbruck
Grundwasserentnahme und Einleitung zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 44 |
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