Zusammenstellung der tagesaktuellen Wasserstände an Grundwassermessstellen mit Datenfernübertragung in Hamburg. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft betreibt im Hamburger Stadtgebiet ein dichtes Netz an Grundwassermessstellen. Hier finden sich diejenigen Messstellen, die mit einer Datenfernübertragungseinheit ausgestattet sind und somit ein aktuelles Bild der Grundwassersituation vermitteln. Die Daten werden in einem halbstündlichen Messintervall aufgezeichnet. Daraus werden Tagesmittelwerte berechnet, die täglich ins Internet übertragen werden. Die Wasserstände werden in Beziehung gesetzt zu den Monatsmitteln der aktuellen Klimanormalperiode 1991 – 2020. Die statistisch abgeleiteten Perzentilwerte dienen dabei als Hilfe für die Einordnung und Bewertung der aktuellen Grundwasserstände. Die Lagekoordinaten sind mit einer Unschärfe versehen. Der Standort der Messstelle kann daher vom tatsächliche Standort um mehr als 100 m abweichen.
Die Gewinnung von oberflächennaher Erdwärme erfolgt u. a. über Grundwasserwärmepumpen. Für eine Grundwasserwärmepumpe werden zwei Bohrungen, der sogenannte Förder- und Schluckbrunnen im Abstand von mindestens 15 m abgeteuft. Üblicherweise werden in den Brunnen Filterohre sowie Kies und Tonabdichtungen eingebaut, die das Versanden bzw. Zusetzen durch Feinpartikel verhindern. Die Tiefe der Bohrung richtet sich nach der Höhe des Grundwasserspiegels aus dem das Grundwasser durch den Förderbrunnen gepumpt und zur Wärmepumpe gefördert wird. Um die Effizienz der Grundwasserwärmepumpe zu gewährleisten sollte die Tiefe der Brunnen 15 m nicht maßgeblich überschreiten. Nach dem Wärmeentzug durch die Wärmepumpe wird das geförderte Wasser über einen Schluckbrunnen dem Grundwasser zurückgeführt. Bei der Nutzung des Grundwassers als Wärmequelle müssen die gesetzlichen Vorschriften des Gewässerschutzes unbedingt beachtetet werden. Zudem muss das Grundwasser eine bestimmte Qualität aufweisen, um eine Verockerung der Brunnen zu vermeiden. Dargestellt sind die im Bayerischen Bodeninformationssystem erfassten Grundwasserwärmepumpenbohrungen. Diese umfassen sowohl die Förder- als auch die Schluckbrunnen. In den Kurz- und Detailinformationen zu den Grundwasserwärmepumpen werden neben ausgewählten Stammdaten unter anderem Informationen zum Grundwasser, zur Tiefenlage der Gesteinsschichten, Gesteinsansprache nach DIN 4023 und Stratigrafie aufgeführt. Diese Daten können bei der Datenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nach Prüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen kostenpflichtig (entsprechend der Umweltgebührenordnung) bestellt werden.
Das Messnetz für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umwelt Agentur (EUA-Messnetz) beschreibt den Grundwasserzustand in Deutschland und ist hinsichtlich der Nutzungseinflüsse und der Bundeslandfläche repräsentativ. Basis sind die Monitoringdaten der Bundesländer, die im Rahmen der "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Datenaustausch im Umweltbereich – Austausch von Grundwasserdaten" erhoben werden.
Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Uran im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Uran umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Uran-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.
AG Wasser 1991: Bericht zur Situation und Entwicklung der Öffentlichen Trinkwasserversorgung des Landes Berlin und der Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg im Umland von Berlin (Umlandkonzeption Wasserversorgung), Potsdam. AHU (Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH) 1991: Konzept zur zukünftigen Wasserver- und -entsorgung von Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. Institut für wassergefährdende Stoffe der Technischen Universität Berlin 1990: Grundlagen für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und deren Anwendung auf Wasserversorgungsunternehmen am Beispiel Berlin-Jungfernheide, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin. Institut für wassergefährdende Stoffe der Technischen Universität Berlin 1991: Studie zur Ausweisung der Schutzzonen für das Wasserwerk Spandau, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin. Lühr, H.-P. & G. Schulz-Terfloth (1992): Konzeption zur Ausweisungspraxis von Wasserschutzgebieten in Berlin. - Institut für wassergefährdende Stoffe an der TU Berlin, Gutachten für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, unveröff. Berlin. Schulz-Terfloth, G. (1998): Die Gestaltung der Trinkwasserschutzzonen, ihre Ausweisung und Festsetzung, Zukunft Wasser. – Dokumentation zum Symposium zur Nachhaltigkeit im Wasserwesen in der Mitte Europas. S. 77-81, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, Berlin. SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) 2007: Grundwasser in Berlin, Vorkommen – Nutzung – Schutz – Gefährdung, Berlin. SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) 2008: Wasserversorgungskonzept für Berlin und für das von den BWB versorgte Umland (Entwicklung bis 2040) – Stand September 2008 – Internet: www.berlin.de/sen/umwelt/wasser/grundwasser/de/wvk2040.shtml , Zugriff am 17.2.2010 Rechtsvorschriften Anordnung über die hygienische Überwachung der Berliner Wasserwerke und Bildung von Schutzzonen vom 8. Oktober 1946 (VOBl. S. 391) Berliner Wassergesetz (BWG) in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357, 2006 S. 248, 2007 S. 48), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 6. Juni 2008 (GVBl. S. 139). Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung vom 8. Dezember 2004 (GVBl.I/05 S. 50), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. April 2008 (GVBl.I/08 S. 62). Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) (teilweise erst in Kraft ab 1. März 2010, vorher: in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)). Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete Teil 1, Schutzgebiete für Grundwasser von Juni 2006, DVGW-Regelwerk (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.), Technische Regel, Arbeitsblatt W 101 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Kladow (Wasserschutzgebietsverordnung Kladow) vom 7. Januar 1975 (GVBl. S. 106) Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Tiefwerder (Wasserschutzgebietsverordnung Tiefwerder) vom 1. September 1978 (GVBl. S. 1910) Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Beelitzhof (Wasserschutzgebietsverordnung Beelitzhof) vom 13. November 1987 (GVBl. S. 2661) Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Tegel (Wasserschutzgebietsverordnung Tegel) vom 31. August 1995 (GVBl. S. 579) Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Friedrichshagen (Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen) vom 31.08.1999 (GVBl. S. 516) Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Johannisthal (Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal) vom 31.08.1999 (GVBl. S. 522), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. April 2009 (GVBl. S. 168) Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf (Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide / Kaulsdorf) vom 11.10.1999 (GVBl. S. 567) Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner (Wasserschutzgebietsverordnung Erkner) vom 12.10.2000 (GVBl. S. 458) Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Staaken (Wasserschutzgebietsverordnung Staaken) vom 16.10.2001 (GVBl. S. 548) Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Eichwalde (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 16.10.2001 (GVBl. S. 552) Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Spandau (Wasserschutzgebietsverordnung Spandau) vom 22.06.2005 (GVBl. S. 397) Verordnung zur Aufhebung von Wasserschutzgebieten vom 6. April 2009 (GVBl. S. 168) Verordnung über die Steuerung der Grundwassergüte und des Grundwasserstandes vom 10.10.2001 (GVBl. S. 546) Vorläufige Anordnung zum Vollzug der den Schutzgebietsteil Johannisthal betreffende Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal vom 18. Januar 2013 (ABl. Nr.8, S. 286)
Das Messnetz für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umwelt Agentur (EUA-Messnetz) beschreibt den Grundwasserzustand in Deutschland und ist hinsichtlich der Nutzungseinflüsse und der Bundeslandfläche repräsentativ. Basis sind die Monitoringdaten der Bundesländer, die im Rahmen der "Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Datenaustausch im Umweltbereich – Austausch von Grundwasserdaten" erhoben werden.
Zusammenfassung [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] 5 Zusammenfassung Entwicklung der Grundwasser-Ressource und Monitoring des Eintrags von Spurenstoffen in das Grundwasser des Oberrheingrabens mit innovativen Instrumenten 2022-2025 Cofinancé par l’Union Européenne Kofinanziert von der Europäischen Union Rhin Supérieur | Oberrhein ERMES-ii-Rhein ist das bislang umfassendste und innovativste grenzüberschreitende Projekt zur Überwachung und Untersuchung der Belastungen des Grundwassers im Oberrheingraben. — 2022-2026 — 6 assoziierte Regionen — 13 Partnerinstitutionen — 4,2 Mio. € Fördermittel, davon 2,2 Mio. € aus dem Programm INTERREG VI Oberrhein — 181 untersuchte Parameter — 1 497 Messstellen — Rund 450 000 Analyseergebnisse Projektträger: APRONA – Observatoire de la nappe d’Alsace, Colmar / Bearbeitung und Redaktion: APRONA, BRGM, LUBW, HLNUG, LfU, SGD-Süd, AUE-BS, AUE-BL / Quelle: Technischer Bericht des Projekts ERMES-ii-Rhein / Bildnachweis: LHG - stock.adobe.com / Abbildungen: Pierre Wisson - wisson.fr Grafikverarbeitung: Céline Emonet / Druck: Ott Imprimeurs Der redaktionelle Inhalt dieses Berichts wird unter den Bedingungen der Lizenz Creative Commons CC BY-NC-ND 4.0 zur Verfügung gestellt. Namensnennung erforderlich; kommerzielle Nutzung untersagt; Bearbeitung, Anpassung oder sonstige Veränderung nicht gestattet. Ausnahme: Das Layout, das Corporate Design, die Seitengestaltung, die Designelemente und die visuelle Aufmachung des Dokuments sind nichtvon dieser Lizenz erfasst und bleiben alle Rechte vorbehalten. Vorwort Im Einzugsgebiet des Grundwassersystems am Oberrhein leben über fünf Millionen Menschen. Der Schutz der Qualität dieser von Natur aus grenzüberschreitenden Ressource erfordert gemeinsame Aufmerksamkeit; daher werden seit 1991 Bestandsaufnahmen durchgeführt. Das Projekt ERMES-ii-Rhein markiert einen weiteren Meilenstein dieser gemeinsamen Überwachung: Die Liste der Spurenstoffe wurde aktualisiert, innovative Analysemethoden kamen zum Einsatz und das Verständnis der Eintragsprozesse von Spurenstoffen ins Grundwasser wurde vertieft, insbesondere im Zusammenhang mit Kläranlageneinleitungen in Oberflächengewässer. Ziel dieser erneuten grenzüberschreitenden Bestandsaufnahme war es, wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für fundierte Entscheidungen und Maßnahmen zur Sicherung einer guten Wasserqualität für künftige Generationen zu liefern. Diese Zusammenfassung präsentiert die wesentlichsten Ergebnisse zu den Spurenstoffen, die sich im Rahmen des Projektes für die Grundwasserqualität als besonders relevant herausgestellt haben: Pflanzenschutzmittel und ihre Metaboliten, die das größte Belastungsrisiko für die Grundwasserqualität darstellen, PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), deren Persistenz und Ubiquität im Grundwasser hier dokumentiert wird, weitere anthropogene Spurenstoffe, die in den meisten heutigen Kläranlagen noch nicht wirksam entfernt werden können. Alle Ergebnisse sind auf der Website www.ermes-rhin.eu verfügbar. ! Hinweis Die in dieser Broschüre dargestellten Ergebnisse der Qualitätsanalysen beziehen sich auf das Rohwasser. Sie geben die Qualität des Grundwassers vor jeglicher Aufbereitung wieder. Zur Bewertung der gemessenen Konzentrationen wurden gemeinsame Schwellenwerte festgelegt, die auf europäischen und nationalen Normen und Referenzwerten für Trinkwasser oder Grundwasser basieren. Diese Werte weichen möglicherweise von den in den einzelnen Partnerländern geltenden Normen oder Grenzwerten ab, was die Lesbarkeit und Interpretation der Ergebnisse auf nationaler Ebene beeinflussen kann. Leitungswasser wird vor der Verteilung von den Gesundheitsbehörden nach strengen Normen kontrolliert und kann einer speziellen Aufbereitung unterzogen werden. 3 Das Grundwasser des Oberrheingrabens: ein gemeinsames Erbe, das es zu schützen gilt Kennzahlen zum Grundwasserleiter 3 Länder Fläche: 9 237 km² Durchschnittliche Mächtigkeit: 70 – 80 m Volumen: ca. 150 Mrd. m³ zwischen Basel und Worms 5 Mio. Abnehmer von Trinkwasser Der Oberrheingraben ist einer der bedeutendsten Grundwasserspeicher Westeuropas. Diese ebenso außergewöhnliche wie empfindliche Ressource erstreckt sich von Basel bis Mainz über eine Länge von 300 Kilometern auf dem Gebiet von drei Ländern und versorgt rund fünf Millionen Menschen mit Trinkwasser. Ihre Verfügbarkeit ist zugleich ihre Schwäche. Da der Grundwasserleiter im Oberrheingraben größtenteils oberflächennah und gut durchlässig ist, ist er durch äußere Einflüsse gefährdet: Oberflächenwasser aus Niederschlag oder von Fließgewässern kann schnell versickern, wodurch auch Schadstoffe leicht in den Untergrund eindringen können. Durch anthropogene Aktivitäten freigesetzte Stoffe gelangen so in Böden und Gewässer und können innerhalb weniger Tage oder Wochen in das Grundwasser eingetragen werden. Die Oberrheinische Tiefebene ist eines der am intensivsten genutzten Gebiete Westeuropas. Die anthropogenen Belastungen in diesem Gebiet sind vielfältig; sie können diffus sein, wie beispielsweise die Landwirtschaft, aber auch punktueller auftreten und mit städtischen Gebieten, Industriebetrieben oder den zahlreichen Kläranlagen zusammenhängen. Was wir in die Umwelt entsorgen, verschwindet nicht einfach. Ein Großteil davon gelangt schließlich ins Grundwasser und möglicherweise in unser Trinkwasser. Die Ursachen für die Verschmutzung des Grundwassers 4 Spurenstoffe: unsichtbar, aber weit verbreitet Ein Spurenstoff ist ein Stoff, der bereits in geringsten Konzentrationen – in der Größenordnung von einem Millionstel oder Milliardstel Gramm pro Liter, was der Menge eines Zuckerwürfels in einem olympischen Schwimmbecken entspricht, – toxische Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme haben kann. Viele dieser Spurenstoffe sind erst seit kurzem im Labor durch neue Methoden nachweisbar. Es gibt unzählige Spurenstoffe: Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel, Industrieprodukte, Lebensmittelzusatzstoffe, Reinigungsmittel u. a. Sie sind das chemische Spiegelbild unserer Lebensweise und stammen aus vielen Anwendungsbereichen, z. B. aus Landwirtschaft und Industrie sowie aus Privathaushalten und Gesundheitswesen. In das Grundwasser gelangen Spurenstoffe z. B. durch diffuse Versickerung in den Boden oder durch direkte Einleitungen bzw. Kläranlageneinleitungen in Gewässer, die in Interaktion mit dem Grundwasser stehen. Zahlreiche Spurenstoffe (Pflanzenschutzmittel, aber auch pharmazeutische Substanzen, PFAS u. a.) werden im Boden und in Gewässern zu anderen Substanzen abgebaut. Diese sogenannten Metaboliten sind oft ebenso toxisch wie ihre Ausgangsstoffe, aber ggfs. mobiler und persistenter. Da sie weniger bekannt sind, verfügen sie nicht immer über einen gesetzlichen Grenzwert. Sogenannte neuartige Spurenstoffe sind Stoffe, deren Vorhandensein und/oder Toxizität noch nicht lange bekannt sind und die bisher nur wenig oder gar nicht reguliert sind. Ihre langfristigen Auswirkungen und Wechselwirkungen sind noch unzureichend dokumentiert. Sie stellen die Wasserwirtschaft jedoch schon jetzt vor neue und erhebliche Herausforderungen. Derzeit werden mehr als 100 000 Substanzen zur Gruppe der Spurenstoffe gezählt. Quelle: Wasserbehörde Adour-Garonne, 2022 Pharmazeutische Substanzen Das Projekt ERMES-ii-Rhein28 Das Projekt verfolgt drei übergeordnete Ziele: — Bestandsaufnahme der Gesamtqualität der Grundwasserressource: an 1497 Messstellen wurden grenzüberschreitend 181 Parameter, darunter 144 organische Spurenstoffe, untersucht — Verbesserung der Kenntnisse zur Interaktion zwischen Fließgewässern und Grundwasser sowie zu Spurenstoffe inträgen aus geklärtem Abwasser — Identifizierung bisher unbekannter Schadstoffe im Grundwasser des Oberrheingrabens mithilfe innovativer Analysemethoden.Pflanzenschutzmittel (PSM) Mono-und polyzyclische 5 aromatische Kohlenwasser stoffe (MAK-PAK) Süßstoffe Verschie- denes 4 4 Spurenmetalle und Halbmetalle 16 70 Leicht- flüchtige Halogen- kohlen- wasserstoffe (LHKW) 10 Physikalisch-chemische Parameter 20 Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (mit TFA) (PFAS) 24 — Aufschlüsselung der untersuchten Parameter nach Stoffgruppen 5
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 11b Projektmanager § 11c Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
Um Beeinträchtigungen des Grundwassers rechtzeitig erkennen zu können, unterhält das Land Schleswig-Holstein Messnetze zur Ermittlung des chemischen Zustands. Entsprechend der EG-WRRL ist durch das Messnetz eine auf die Erfassung des Gesamtzustands ausgerichtete, überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands sicherzustellen. Die überblicksweise Überwachung des chemischen Zustands wird landesweit in allen Grundwasserkörpern vorgenommen und hat folgende Aufgaben: - Überwachung des chemischen Zustands, - Beurteilung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper, - Überwachung grenzüberschreitender Grundwasserkörper sowie der Grundwasserkörper, aus denen Trinkwasser entnommen wird, - Erkennen natürlicher oder anthropogen verursachter Veränderungen der Grundwasserqualität, - Bereitstellung von Informationen für die Abschätzung von Langzeitentwicklungen natürlicher Bedingungen und anthropogener Schadstoffgehalte. Die Beprobung der Messstellen im Rahmen der überblicksweisen Überwachung erfolgt derzeit zweimal je Bewirtschaftungszeitraum nach EG-WRRL, also alle 3 Jahre. In den tiefen Grundwasserkörpern, die ebenfalls in die überblicksweise Überwachung einbezogen sind, ist das Beprobungsintervall, aufgrund der in dieser Tiefe stark verlangsamt ablaufenden Veränderungsprozesse, auf eine Untersuchung pro Bewirtschaftungszeitraum ausgedehnt, also alle 6 Jahre.
The presented data are from the German part of the Lusatia region, mainly collected between years 1950 and 1995, with a few records predating or postdating this period. It comprises analyses of key water quality parameters, such as iron, sulfate, and PTEs (potentially toxic elements). Compiled from historical sources, the digitized dataset has been transformed into a modern geospatial dataset that adheres to the FAIR (Findable, Accessible, Interoperable, and Reusable) principles while also being aligned with the INSPIRE framework for geospatial data interoperability. The dataset underwent comprehensive quality control, standardization, and harmonization procedures to achieve this purpose.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 623 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 17 |
| Land | 2790 |
| Weitere | 120 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 177 |
| Zivilgesellschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 2218 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 496 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Kartendienst | 9 |
| Software | 1 |
| Text | 462 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 224 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 452 |
| Offen | 2939 |
| Unbekannt | 43 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3376 |
| Englisch | 123 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 23 |
| Bild | 84 |
| Datei | 127 |
| Dokument | 467 |
| Keine | 474 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 6 |
| Webseite | 2834 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1013 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3371 |
| Luft | 723 |
| Mensch und Umwelt | 3394 |
| Wasser | 3434 |
| Weitere | 3396 |