Der INSPIRE Dienst Verteilung der Fisch-Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Fisch-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Web Map Service (WMS) zum Thema Gesundheitliche Beratungs- und Präventionsangebote Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Gesundheitliche Beratungs- und Präventionsangebote Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die hier dargestellten gesundheitlichen Beratungs- und Präventionsangebote umfassen folgende Angebote: Essstörungsberatung: Beratung von Menschen, die an einer Essstörung erkrankt sind oder sich ggf. auf dem Weg dorthin befinden sowie deren Zugehörige. Gesundheitsförderung und Prävention: Soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention im Stadtteil, in der Familie, Kita, Schule, im Betrieb oder im Alter. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: Allgemeine Schwangerenberatung nach § 2 SchKG und Konfliktberatung nach § 5 SchKG. Gesundheitskommunikation für und mit Migrantinnen und Migranten: Verbesserung des Zugang von in Hamburg lebenden Migrantinnen und Migranten zum deutschen Gesundheitssystem. Kindergesundheit / Frühe Hilfen: Ansprache sowie psychosoziale und gesundheitsbezogene Unterstützung von Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren, Stärkung der Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen. Ambulante Krebsberatung: Ambulante psychologische Beratung, kurzfristig und unbürokratisch für Krebserkrankte und ihre Angehörigen. Beratung zu Spina bifida und Hydrocephalus: Beratung, Angebote und Projekte für Menschen mit Spina bifida und Hydrocephalus und ihre Angehörigen. HIV/AIDS-Beratung: Beratung von Menschen, die gefährdet sind, an HIV zu erkranken oder an HIV/AIDS erkrankt sind sowie Angehörige und Multiplikatoren. Kontakt und Information für Selbsthilfegruppen: Beratung von Menschen, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen oder eine Selbsthilfegruppe suchen.
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 151/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 151/01 Magdeburg, den 23. Mai 2001 Zweiter Fall von BSE in einem Rinderbestand in Sachsen-Anhalt Bei einer 1995 geborenen Kuh hat sich am Mittwoch (23.05.01) der BSE-Verdacht nach einer Untersuchung durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen bestätigt. Das Rind stammt aus einem Betrieb im Regierungsbezirk Magdeburg. Der Tierhalter hatte auffällige Symptome bei der Kuh festgestellt und den Amtstierarzt informiert. Daraufhin wurde die Tötung angeordnet und das Rind untersucht. Der Bestand von insgesamt 172 Tieren wurde am 18. Mai gesperrt. Zum weiteren Verfahren erklärte Agrarminister Keller, dass sich die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt im Vorgriff auf die BSE-Tötungsverordnung (wird derzeit im Bundesrat beraten) verhalten werden. Dieses Verhalten wurde am 18. April vom nationalen BSE-Krisenstab festgelegt. Demnach müssen 85 Tiere aus der Herde nicht getötet werden, da sie nach dem 1. Dezember 2000, dem Beginn des Tiermehlverfütterungsverbotes geboren wurden bzw. weniger als 20 Monate im Bestand waren. Keller sicherte dem Betrieb und dem für die Durchführung der seuchenrechtlichen Maßnahmen zuständigen Landkreis die Unterstützung des Agrarministeriums zu. In Deutschland wurde damit (Stand 23.05.01) bei insgesamt 67 Rindern BSE festgestellt. Die höchste Zahl wurde in Bayern (31), gefolgt von Niedersachsen (11) und Schleswig-Holstein (6) festgestellt. Der erste BSE-Fall in Sachsen-Anhalt ereignete sich Anfang des Jahres in einer Herde in Mücheln, dort waren zwei Tiere an BSE erkrankt. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).
Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen Aerosolpartikel spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 Viren. Angesichts der aktuellen Ausbreitung von Mutationen stellt sich die Frage nach Maßnahmen zur Verminderung der Übertragung des Virus auch an Schulen. Im Folgenden fassen wir die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer und aktueller Sicht zusammen. Generell kann man zwischen einer direkt übermittelten Infektion – durch ausgeschiedene Tröpfchen im Nahfeld einer Person – und einer indirekt übermittelten Infektion durch kleinere Aerosolpartikel, die sich in einem Innenraum anreichern, unterscheiden. In beiden Fällen handelt es sich um Aerosolpartikel, der Übergang zwischen beiden Ereignissen ist jedoch fließend. Weitere Informationen: "Infektiöse Aerosole in Innenräumen" Maßnahmen zum Infektionsschutz Masken (FFP2 und medizinisch) tragen maßgeblich zur Vermeidung direkter Infektionen im Nahfeld (< 1,5 m) und zur Abschwächung der Emission virushaltiger Partikel (alle SARS-CoV-2-Varianten) in der Raumluft bei. Aktuelle Untersuchungen der Universität Bonn mit Bakteriophagen bestätigen die hohe Wirksamkeit von Masken (FFP2 und medizinisch); es wurde eine Reduzierung der infektiösen Aerosolpartikel im Raum um mehr als 99 Prozent nachgewiesen. Die nachfolgend beschriebenen Schutzmaßnahmen helfen als Ergänzung vor indirekten Infektionen, d.h. der Ausbreitung von Viren über die Raumluft. Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen. Diese können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum. Einzelraumbelüftungen sind baulich rascher umzusetzen als zentrale Lüftungsanlagen. Anlässlich der Erfahrungen mit der Pandemie empfiehlt das UBA , Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten. Allerdings besitzen bis heute erst rund 10 Prozent der Schulen solche fest installierten Lüftungsanlagen. Zentral gesteuerte RLT-Anlagen lassen sich zudem nur mit beachtlichem baulichem und technischem Aufwand und nach bauordnungsrechtlicher Genehmigung einbauen. Das kostet wertvolle Zeit, die in der aktuellen Pandemie oft nicht zur Verfügung steht. Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt daher die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft („AHA+L“). Aktuelle Untersuchungen mit Bakteriophagen belegten auch hier, dass das Lüften gemäß den UBA-Empfehlungen die Konzentration der infektiösen Aerosolpartikel über die Dauer einer Schulstunde um etwa 90 Prozent reduziert. Dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren. Lüftung versus mobile Luftreiniger in Schulräumen Das Umweltbundesamt teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) ( Kategorie 1 ). Diese Voraussetzungen sind in der Mehrzahl der Schulräume gegeben. Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) ( Kategorie 2 ). Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent. Nicht zu belüftende Räume ( Kategorie 3 ). In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Bestehen Zweifel, kann der Lüftungserfolg zweckmäßig durch CO2 -Messungen im Klassenraum überprüft werden. Kann die CO2-Konzentration während einer Unterrichtsstunde im Mittel bei 1000 ppm oder kleiner gehalten werden, dann ist der Raum ausreichend belüftbar (Kategorie 1). Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus. Modellrechnungen zufolge lässt sich mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen, insbesondere wenn die vom UBA empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt wird. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren (z.B. Gerätetyp, Aufstellungsbedingungen, Luftzirkulation, Umsetzung der Lüftungs- und AHA-Regeln) lässt sich diese Virenlastreduktion nicht exakt quantifizieren. Dies zeigt sich auch mit Blick auf die hinsichtlich der Methoden und Ergebnissen heterogene aktuelle Studienlage. Weitere Informationen: „Richtig Lüften in Schulen“ In Räumen der Kategorie 2 kann als technische Maßnahme die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ ist der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll. Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren. Räume der Kategorie 3 werden aus innenraumhygienischer Sicht für den Schulunterricht nicht empfohlen. In solchen Räumen reichern sich ausgeatmetes Kohlendioxid und Feuchtigkeit rasch zu hohen Werten an. Auch viele gasförmige chemische Schadstoffe verbleiben im Raum. Jenseits des hygienischen Leitwerts für Kohlendioxid von 1.000 ppm sinkt die Konzentration und Lernfähigkeit. Der Einsatz von Luftreinigern in solchen Räumen ergibt keinen Sinn, da kein Luftaustausch mit der Außenluft (Lüftungserfolg) gewährleistet wird. Weitere Informationen: „Hygienische Leitwerte für die Innenraumluft“ Für Räume der Kategorie 2 sind mobile Luftreinigungsgeräte somit, neben der eingeschränkten Lüftung, ein wichtiges Element eines Maßnahmenpakets, die Konzentration virushaltiger Partikel in Innenräumen durch Filtration zu reduzieren oder luftgetragene Viren mittels Luftbehandlungsmethoden (UV-C, Ionisation/Plasma) zu inaktivieren. Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden. Voraussetzungen zum Betrieb von mobilen Luftreinigern Die Wirksamkeit von mobilen Luftreinigern in Schulräumen hängt entscheidend von den technischen Spezifikationen ab. Zum einen müssen die Geräte in der Lage sein, einen ausreichenden Luftstrom an gefilterter bzw. aufbereiteter Luft bereitzustellen. Unter Pandemiebedingungen wird eine Förderleistung (Luftdurchsatz durch das Gerät) des fünf- bis sechsfachen Raumvolumens pro Stunde als notwendig erachtet, um die Konzentration infektiöser Partikel um eine Größenordnung von bis zu 90 Prozent im Raum bereits während des Unterrichtes (und nicht erst gegen Ende der Unterrichtsstunde) zu reduzieren. Durch die Aufstellung vor Ort soll jeder mit Personen besetzte Bereich des Raums von der erzeugten Luftströmung möglichst vollständig erfasst werden, ohne jedoch dauernde Zugerscheinungen zu verursachen. Auch die evtl. störende Geräuschentwicklung bei hohen Luftdurchsätzen ist zu beachten. Geräte, die nicht mit Filtersystemen arbeiten, haben hier Vorteile. Vor Beschaffung der Geräte sind die Filter- bzw. Inaktivierungswirksamkeit in einer Realraumsituation zu bestätigen und die zu erwartenden Geräuschpegel zu berücksichtigen. Bei Luftreinigern, welche die durchgeleitete Luft behandeln (z.B. mit UV-C oder Plasma/Ionisation), ist der Luftdurchsatz so zu wählen, dass die zu behandelnde Luft genügend lange im Wirkungsbereich des Geräts verweilt, damit die Inaktivierung erfolgreich ist. Darüber hinaus sind bei optischen Verfahren Sicherheitsaspekte (Verhinderung des direkten Kontakts mit der UV-Strahlungsquelle) zu berücksichtigen. Für alle Verfahren gilt, dass ihre Wirksamkeit möglichst vor Ort oder unter realraumnahen Bedingungen getestet werden soll. Im Grundsatz sind vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden. Filtertechnologien UV-C Technologien Ionisations- und Plasmatechnologien Ozontechnologien Für Einzelheiten zu diesen Verfahren und Gerätetypen verweisen wir auf unser Kapitel: „Können mobile Luftreinigungsgeräte einen Beitrag leisten, um das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 zu reduzieren?“ Detaillierte Vorgaben zu den Prüf- und Einsatzbedingungen werden derzeit in einer Sonder-Arbeitsgruppe des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) unter Vorsitz des UBA erarbeitet. Dieser Text stellt eine Überarbeitung und Ergänzung der Einschätzung des UBA zu mobilen Luftreinigern vom 11.02.2021 dar.
Tipps für einen umweltschonenden Umgang mit Blattläusen So bekämpfen Sie Blattläuse ohne Chemie Gestalten Sie Ihren Garten naturnah, um Fressfeinde der Blattläuse anzulocken. Siedeln Sie im Gewächshaus gezielt Nützlinge an. Wählen Sie Pflanzensorten, die bei Blattläusen unbeliebt sind. Kontrollieren Sie Ihre Pflanzen regelmäßig, damit die Läuse sich nicht massenhaft vermehren. Entfernen Sie Blattläuse per Hand oder Wasserstrahl. Gewusst wie Blattläuse zählen neben Nacktschnecken zu den bekanntesten Schädlingen im Garten. Sie stechen die Pflanzen an, auf denen sie sich angesiedelt haben, und saugen den zuckerhaltigen Pflanzensaft. Blattläuse können auch Viruserkrankungen auf die Pflanzen übertragen. Andererseits spielen Blattläuse eine wichtige Rolle in der Nahrungskette. Viele Vogelarten, Spinnen und Marienkäfer ernähren sich von ihnen. Locken Sie Fressfeinde an, indem Sie den Garten möglichst abwechslungsreich gestalten. Errichten Sie Versteck- und Nistmöglichkeiten für die Nützlinge. Auch im Gewächshaus befallen Blattläuse die Pflanzen: Kaufen Sie bei Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, Nützlinge für das Gewächshaus. Hier sind einige Beispiele: Larven der Florfliege (Chrysoperla carnea) vertilgen neben Blattläusen und Wollläusen auch Thrips und Spinnmilben. Hängen Sie Pappkärtchen und Pappwaben mit Florfliegeneiern oder Larven an die befallenen Pflanzen. Fünf Kärtchen mit je 120 Florfliegeneiern reichen für 20 Quadratmeter und kosten etwa 10 Euro. Schlupfwespen (Aphidius colemani, A. ervi) legen ihre Eier in die Blattläuse, die schlüpfenden Larven fressen diese auf und verpuppen sich. Nach rund 15 Tagen schlüpfen die Wespen. Jedes einzelne Weibchen kann bis zu 200 Blattläuse anstechen. Eine Packung mit 500 Puppen kostet rund 20 Euro und reicht für etwa 250 Quadratmeter. Marienkäfer und ihre Larven sind auf Blattläuse spezialisiert. Ein ausgewachsener Käfer vertilgt in seinem etwa einjährigen Leben bis zu 5000 Blattläuse. Kaufen Sie Zweipunkt-Marienkäfer (Adalia bipunctata; 30 Larven für rund 10 Euro) oder Siebenpunkt-Marienkäfer (Coccinella septempunctata; 150 Eier für etwa 12 Euro). Die Larven der räuberischen Gallmückenart Aphidoletes aphidimzya vermehren sich schnell, werden aber nur bei mehr als 14 Stunden Licht am Tag aktiv. 200 Puppen reichen für zehn Quadratmeter und kosten etwa 10 Euro. Zahlreiche Nützlinge können im Garten und im Gewächshaus unauffällig aber effektiv gegen Schaderreger eingesetzt werden. Blattläuse meiden starke Pflanzen: Achten Sie schon beim Kauf eines Gewächses darauf, dass es zu den Lichtverhältnissen in Ihrem Garten passt. Verkümmerte Pflanzen sind ein gefundenes Fressen für Blattläuse. Dasselbe gilt für überdüngte Pflanzen, weil sie ein weiches Gewebe haben. Setzen Sie Pflanzenstärkungsmittel ein. Gefestigtes Gewebe und Abwehrstoffe schrecken Blattläuse ab. Verwenden Sie Pflanzenextrakte, etwa aus Knoblauch oder Brennnessel. Bauen Sie resistente Sorten an, zum Beispiel Bataviasalat „Leny“, Lollo Rossa „Solsun“ und die Eisbergsalat-Sorten „Barcelona“, „Bennie“ und „Fortunas“, sowie die Himbeer-Sorten „Rumiloba“ und „Rutrago“. Mit Handarbeit gegen Lausbefall: Achten Sie frühzeitig darauf, ob die Pflanzen befallen sind. Zerquetschen Sie einzelne Läuse mit den Fingern oder streifen Sie sie ab. Verwenden Sie bei Gehölzen und robusten Stauden einen harten Wasserstrahl. Aber Vorsicht – steigern Sie den Wasserdruck erst nach und nach. Schneiden Sie von Blattläusen befallene Triebspitzen einfach ab. Pflanzenschutzmittel nur im Notfall: Die meisten chemischen Pflanzenschutzmittel schaden auch Nützlingen. Wer sie trotzdem verwendet, gefährdet das Gleichgewicht zwischen Schädlingen und ihren natürlichen Feinden. Bei vielen Präparaten sind mehrere Spritzungen innerhalb weniger Wochen notwendig. Trotzdem entwischen manche Läuse, die sich an den Triebspitzen, an Blattunterseiten und Wurzeln verstecken. Wer im Notfall die Blattläuse trotzdem mit chemischen Mitteln bekämpfen will, sollte sich genau darüber informieren: Wählen Sie möglichst umweltverträgliche Wirkstoffe. Verwenden Sie Produkte auf der Basis von Rapsöl, Fettsäuren oder Kali-Seife. Kaufen Sie nur Produkte, denen keine weiteren Wirkstoffe außer einem der genannten zugesetzt sind. Behandeln Sie die Pflanzen abends oder an einem bedeckten Tag, da die Tröpfchen wie winzige Linsen wirken und Sonnenbrand an den Pflanzen verursachen können. Grüne Pfirsichblattlaus Die Grüne Pfirsichblattlaus (Myzus persicae) ist im Frühjahr vorwiegend auf Pfirsichbäumen anzutreffen und wechselt im Sommer auf Gemüsepflanzen. Sie ist vor allem als Virusüberträger von Bedeutung. Unkräuter werden auch befallen und sollten daher im Gemüsebeet gejätet werden. Quelle: James K. Lindsey | www.wikimedia.org | Picture taken in Commanster Belgian High Ardennes Species Myzus persicae | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5 Die Grüne Pfirsichblattlaus (Myzus persicae) ist im Frühjahr vorwiegend auf Pfirsichbäumen anzutreffen und wechselt im Sommer auf Gemüsepflanzen. Sie ist vor allem als Virusüberträger von Bedeutung. Unkräuter werden auch befallen und sollten daher im Gemüsebeet gejätet werden. Mehlige Apfelblattlaus Bei einem starken Befall mit der schwarzen Mehligen Apfelblattlaus (Dysaphis plantaginea) wachsen Triebe verkrümmt, Blätter fallen vorzeitig ab, befallene Früchte bleiben klein. Im Hobbygarten kann ein Befall meist toleriert werden. Quelle: Uwe Harzer | www.greencommons.de | Mehlige Apfelblattlaus Dysaphis plantaginea an Apfel Stammmütter und junge Blattläuse | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 Bei einem starken Befall mit der schwarzen Mehligen Apfelblattlaus (Dysaphis plantaginea) wachsen Triebe verkrümmt, Blätter fallen vorzeitig ab, befallene Früchte bleiben klein. Im Hobbygarten kann ein Befall meist toleriert werden. Apfelfaltenlaus Ein Befall mit Apfelfaltenläusen (Dysaphis anthrisci, D. derecta) ist leicht zu erkennen: Die Ränder der Apfelblätter erscheinen faltenartig aufgeworfen und sind leuchtend rot gefärbt. Dem Baum schaden die meist blaugrau gefärbten Blattläuse aber in der Regel kaum, eine Bekämpfung ist daher nicht notwendig. Quelle: Appaloosa | www.wikimedia.org | Befall eines Apfelbaumes mit der Apfelfaltenlaus | https://en.wikipedia.org/wiki/en:GNU_Free_Documentation_License | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0 Ein Befall mit Apfelfaltenläusen (Dysaphis anthrisci, D. derecta) ist leicht zu erkennen: Die Ränder der Apfelblätter erscheinen faltenartig aufgeworfen und sind leuchtend rot gefärbt. Dem Baum schaden die meist blaugrau gefärbten Blattläuse aber in der Regel kaum, eine Bekämpfung ist daher nicht notwendig. Grüne Apfelblattlaus Die Grüne Apfelblattlaus (Aphis pomi) ist vorwiegend an jungen Bäumen anzutreffen, insbesondere, wenn sie zu viel gedüngt wurden. Eine Bekämpfung ist daher im Hobbygarten nicht notwendig. Befallene Blätter können abgepflückt, stark befallene Triebspitzen abgeschnitten und über den Kompost oder Biomüll entsorgt werden. Quelle: Christoph Hoyer Die Grüne Apfelblattlaus (Aphis pomi) ist vorwiegend an jungen Bäumen anzutreffen, insbesondere, wenn sie zu viel gedüngt wurden. Eine Bekämpfung ist daher im Hobbygarten nicht notwendig. Befallene Blätter können abgepflückt, stark befallene Triebspitzen abgeschnitten und über den Kompost oder Biomüll entsorgt werden. Apfelgraslaus Die Apfelgraslaus (Rhopalosiphum insertum) ist vorwiegend an alten Bäumen anzutreffen – meist schon zu Saisonbeginn in größerer Zahl. Sie sollte geschont werden, da sie den Fressfeinden zahlreicher Blattlausarten als erste Nahrung dient und ihnen somit hilft, sich rasch zu vermehren. Quelle: Christoph Hoyer Die Apfelgraslaus (Rhopalosiphum insertum) ist vorwiegend an alten Bäumen anzutreffen – meist schon zu Saisonbeginn in größerer Zahl. Sie sollte geschont werden, da sie den Fressfeinden zahlreicher Blattlausarten als erste Nahrung dient und ihnen somit hilft, sich rasch zu vermehren. Schwarze Kirschenblattlaus Schwarze Kirschenblattläuse (Myzus cerasi, M. prunavium) sitzen an den Blattunterseiten insbesondere der Triebspitzen und verursachen gekräuselte und eingerollte Blätter. Kontrollieren Sie die Gehölze im Frühjahr, noch ehe sich die Blütenknospen öffnen, regelmäßig auf einen Befall. Quelle: Christoph Hoyer Schwarze Kirschenblattläuse (Myzus cerasi, M. prunavium) sitzen an den Blattunterseiten insbesondere der Triebspitzen und verursachen gekräuselte und eingerollte Blätter. Kontrollieren Sie die Gehölze im Frühjahr, noch ehe sich die Blütenknospen öffnen, regelmäßig auf einen Befall. Große Rosenblattlaus Die Große Rosenblattlaus (Macrosiphum rosae) muss in der Regel nicht bekämpft werden. Die etwa vier Millimeter großen grünen Blattläuse werden durch Nützlinge meist gut in Schach gehalten. Sie können Sie auch mit einem harten Wasserstrahl abspritzen oder mit den Fingern abstreifen. Quelle: Vera Kuttelvaserova / Fotolia.com Die Große Rosenblattlaus (Macrosiphum rosae) muss in der Regel nicht bekämpft werden. Die etwa vier Millimeter großen grünen Blattläuse werden durch Nützlinge meist gut in Schach gehalten. Sie können Sie auch mit einem harten Wasserstrahl abspritzen oder mit den Fingern abstreifen. Blutlaus an Apfel Die Blutlaus (Eriosoma lanigerum) verbirgt sich ähnlich wie Wollläuse unter weißen Wachsfäden. Beim Zerdrücken tritt die namensgebende blutrote Flüssigkeit aus. In der Regel genügt es, Blutlauskolonien an der Rinde abzubürsten, den Rest erledigen Nützlinge wie die Blutlauszehrwespe (Aphelinus mali). Quelle: Uwe Harzer | www.greencommons.de | Blutlaus an Apfel | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 Die Blutlaus (Eriosoma lanigerum) verbirgt sich ähnlich wie Wollläuse unter weißen Wachsfäden. Beim Zerdrücken tritt die namensgebende blutrote Flüssigkeit aus. In der Regel genügt es, Blutlauskolonien an der Rinde abzubürsten, den Rest erledigen Nützlinge wie die Blutlauszehrwespe (Aphelinus mali). Hintergrund Umweltsituation: Allein im Mitteleuropa sind rund 850 Blattlausarten bekannt. Meist ist ihr Befall harmlos, allerdings können sie in einzelnen Fällen der Pflanzengesundheit nachhaltig schaden, da sie Viruskrankheiten übertragen. Sie geben zum Beispiel Tabakmosaikviren an Tomaten, Gurken und Paprika und das Scharkavirus an Steinobst weiter. Es gibt Pflanzensorten, die gegen den Befall von Blattläusen resistent sind. Allerdings wurden in einigen Versuchen regionale Unterschiede nachgewiesen. In einigen Regionen Deutschlands sind in den vergangenen Jahren die Blattlausresistenzen zusammengebrochen. Soll heißen, die Schädlinge befallen auch Sorten, die sie vorher verschmäht haben. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in deutschen Hobby-Gärten hat stark nachgelassen. Viele Menschen bauen Obst und Gemüse gerade deshalb selbst an, weil sie es ungespritzt ernten möchten. So unterstützen sie das Gleichgewicht zwischen Schädlingen und ihren natürlichen Gegenspielern. Studien belegen, dass sich die Zahl der Schädlinge dagegen durch den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in einigen Fällen nicht verringert, sondern sogar erhöht. Beim Sprühen gegen Schädlinge besteht generell die Gefahr, dass der Sprühnebel auf benachbarte blühende Pflanzen weht und dadurch Bienen oder andere Bestäuber beschädigt. Einige Wirkstoffe können sich auch im Boden anreichern oder sich in der Nahrungskette ansammeln, wenn Vögel, Igel oder andere Tiere kontaminierte Tiere und Pflanzenteile fressen. Durch Verdunstung und Versickern können die chemischen Mittel in das Grundwasser gelangen. Das ist besonders kritisch, wenn man bedenkt, dass es in Deutschland etwa 20 Millionen Hausgärten und eine Million Kleingärten gibt. Gesetzeslage: Chemische Pflanzenschutzmittel gegen Blattlausbefall dürfen nur so eingesetzt werden, wie es in der jeweiligen Packungsbeilage steht. Das gesetzliche Zulassungsverfahren sieht vor, dass die Auswirkungen eines Produktes für Umwelt und Gesundheit an den ordnungsgemäßen Gebrauch gekoppelt werden. Wenn es häufiger, in höherer Konzentration oder zu einem anderen Zeitpunkt als empfohlen angewendet wird, können unvertretbare Nebenwirkungen auftreten. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet ausdrücklich den Einsatz von Präparaten, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. Das gilt auch für selbstgebraute Hausmittelchen. Weitere Informationen finden Sie hier: Tipps zur Bekämpfung von Gartenschädlingen ( UBA -Themenseite) Tipps für gesunde Zierpflanzen (UBA-Themenseite) Informationen über Insektizide (UBA-Themenseite)
In den letzten Jahren ist ein positiver Bestandstrend mit einer deutlichen Arealausweitung (Balzer et al. 2018) auch infolge von Naturschutzprojekten (z. B. Mölich & Vogel 2018) zu verzeichnen. Die geschätzten Zunahmen in den Populationsgrößen liegen allerdings unter der Schwelle für eine kurzfristige deutliche Zunahme; weiterhin besteht eine Gefährdung durch zunehmende Intensivierung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, durch Habitatfragmentierung und Straßenverkehr (Balzer et al. 2018). In Deutschland stellen Hybridsierungen der Wildkatze mit der Hauskatze zwar nur eine geringe Gefährdung für die Wildform dar (vgl. Tiesmeyer 2018, Steyr et al. 2018), in anderen Regionen Europas ist dies aber eine der Hauptgefährdungsursachen für die heimische Art (z. B. Pierpaoli et al. 2003). Außerdem besteht ein steigendes Infektionsrisiko für Viruserkrankungen durch Kontakte mit Hauskatzen (z. B. Trinzen 2009). Insgesamt erscheint es daher sinnvoll, die Anzahl streunender Hauskatzen zu reduzieren, insbesondere in und in der Nähe von Schutzgebieten und im Wald, wo ein Zusammentreffen mit Wildkatzen am wahrscheinlichsten ist. In gemeinsamen Vorkommensgebieten von Wild- und Hauskatzen ist auf die Entnahme wildfarbener Individuen unbedingt zu verzichten.
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