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Abatement of railway noise in Germany

One of the most important environmental issues in densely populated areas is the problem of noise. Road traffic and railway noise and airports located in close proximity to the city is not only annoying for residents; it also leads to serious health issues and has an enormous negative economic impact. Due to this, it is of primary importance for city planners, engineers and politicians to make our cities quieter. An important source for railway noise is freight trains that operate around the clock. However, railway traffic has an important function for a sustainable mobility in Germany and Europe. Therefore, it is planned to transfer more traffic from the roads, waterways, or aircrafts towards the railway. Both the politicians and the majority of the people support this. In contrast to that is the enormous ecological â€ÌAchillesâ€Ì heelâ€Ì, the noise emissions. Especially during the nights, the noise exposure is up to 25 dB(A) above the threshold given by the World Health Organization, which is to be aspired in terms of a precautious health protection of the people. Noise is a frequent reason for complaints and of high relevance with respect to any expansion, upgrade or construction measures of railway infrastructure. Along one of the most used railway corridor Rotterdam-Genoa, the opposition from residents is very high. Numerous people in Germany are protesting against railway noise, especially in the Middle Rhine valley. Under the Directives on rail traffic across Europe, the EU Commission has established pan-European noise thresholds for new types of rolling stock in the Technical Specifications for Interoperability (TSI). These emission values are valid for new rolling stock also in Germany. Since 1974 (western states of Germany) and 1990, respectively (eastern states of Germany), rail traffic on new lines is regulated in the 16th BImSchV (Traffic Noise Protection), which establishes noise immission limits for the protection of local neighborhoods. The most important consequence of the noise thresholds of the TSI is, that particularly noisy rolling stock fitted with cast iron block brakes is no longer permitted to be homologated (wagons of this type entering the market are no longer permitted). The challenge is now to replace these brakes in especially noisy freight wagons in the current rolling stock with quieter braking systems. As a financial incentive for rail operators to refit such rolling stock with quieter brakes, noise dependent track access charges are implemented in Germany. Additionally, there are a number of technical and legal measures available. In Switzerland and Germany for example, a ban is proposed for noisy freight wagons (non-compliant with TSI) from 2020 on. Access restrictions can yield a high level of protection and are efficient to protect the people from railway noise. The presentation will give an overview on these measures to abate efficiently the emissions of the rail freight traffic. © Springer International Publishing AG, part of Springer Nature 2018.

Zustimmung zum Änderungsvorgang 112 – Plateauwagen (PDF)

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit UVST: EINGANG KON riT-KT nT-KE xl n n rgl T-K T-KP Juni 2019 3 TKO T-KG r-7 nT-K2 T-K1 Beerb • T-KV T-KI T-KM Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter n Ihre Nachricht: SE 2 - 9KE 2211/ÄA0112#0002 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstraße 55 Mein Zeichen: 9K 9160/2 -112 Datum: 31224 Peine Tgb.-Nr.: +49 030 18767676 gi de I elefax: FA/ +49 030 18333 • -CM @bfe.bund.cle 0 4, Juni 2019 .1 Kopien: / B 29.05.2019 info@bfe.de-maiLde www.bfe.bund.de WV: Ablage: Errichtung Endlager Konrad Änderungsvorgang 112 — Plateauwagen Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 20.03.2019 erteile ich folgenden Bescheid: I. Entscheidung 1. Hiermit erteile ich die Zustimmung zum Vorgehen gemäß Änderungs- vorgang Nr. 112 — Änderungen am Plateauwagen, Veränderungsan- trag (BGE-KZL 9KE/2211/DA/TV/0072/00) vom 27.07.2018. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: [1]Veränderungsantrag der Bundesgesellschaft für Endlagerung vom 20.03.2019 „Endlager Konrad, Änderungsvorgang Nr. 112 — Ände- rungen am Plateauwagen, Veränderungsantrag (SE 2 - 9KE 2211/ÄA0112#0002), eingegangen beim BfE am 27.03.2019 [2]Änderungsvorgang Nr. 112 - Zustimmungsverfahren Änderungen am Plateauwagen Technische Beschreibung mit verfahrensrechtlicher Bewertung (BGE-KZL 9KE/2211/DA/TV/0072/00) vom 27.07.2018 [3]Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter als Anlage für Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärme- entwicklung vom 22.Mai 2002 Projekt j PSP-Element NAAN f NNNNNNNNNN 9kF '22 44 n Obj. Kenn. NNNNNN Funktion NNAAANN Komp. AANNNA Eßt(Ao /16 8augr.Aufgabe [ UALfd. Nr. Rev. AANNXAAXX1AANNNN NN DA ;EVIOGoi an Postadresse: Bundesamt fü kerntechnische Entsorgungssicherheit,11513 Berlin Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter 1111111111111111111 11867943 3 o 4c.7 ve l eZeir * 1 Bk eurnndteecsahm nitscführe Entsorgungssicherheit 2 [4]EU 208 „Systembeschreibung Einlagerungssystem" vom 20.02.1997 [5]EU 324 „Auslegungsanforderungen an die baulichen und maschinen- technischen Anlagen einschließlich Lüftung und Bewetterung sowie an die Handhabungs- und Transportmittel im Endlager Konrad aus den Ergebnissen der Störfallanalysen (ET-IB-3-REV-3)" vom 24.02.1997 [6]TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG „Errichtung Endlager Konrad; Änderungsvorgang Nr. 112; Plateauwagen — Technische Beschrei- bung mit verfahrensrechtlicher Bewertung vom 09.04.2019, einge- gangen beim BfE am 16.04.2019 [7]DIN 17600-1 „Nichteisenmetalle; Begriffe; Grundbegriffe für Werk- stoffe" von 07.1987 [8]EN 10027 „Bezeichnungssysteme für Stähle - Teil 1: Kurznamen" von 01.2017 Il. Hinweise Keine HL Auflagen 1. Bei Verwendung von austenitischem Gusseisen (Werkstoffnummer 5.3502) anstelle von nichtrostendem Stahl für die Herstellung des Mulden- aufsatzes ist im Rahmen der fertigungsbegleitenden Kontrollen die Dekon- taminierbarkeit der Oberflächen nachzuweisen. IV. Sachverhalt Mit der Vorlage des Antrages vom 20.03.2019 [1] beantragte die BGE bei der atomrechtlichen Aufsicht abweichend vom Planfeststellungsbeschluss folgende Änderungen am Plateauwagen: 1) Die Hauptbaugruppen sollen in drei anstatt der vier festgelegten Hauptgruppen unterteilt werden. 2) Der Muldenaufsatz soll anstelle aus nichtrostendem Stahl nunmehr aus austenitischem Gusseisen hergestellt werden. Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit -3 3) Die Werkstoffbezeichnung der Läufräder soll sich von „C 67 V" in „C67+QT" ändern. 4) In Bezug auf die Höhe des Stegbleches soll aufgrund unterschiedli- cher Angaben in Genehmigungsunterlagen eine Klarstellung erfol- gen. V. Begründung Mit Schreiben vom 20.03.2019 [1] hat die BGE einen Antrag auf Zustimmung zu Änderungen am Plateauwagen an das BfE gestellt. Der Plateauwagen soll abweichend von den Vorgaben des PFB Konrad ausgeführt werden. Unwesentliche Veränderungen des Plateauwagens, der nach EU 344-Nach- folge in den QS-Bereich 3.1 eingestuft ist, bedürfen gemäß der NB A.4-23 der Zustimmung durch die atomrechtliche Aufsicht. Eine unwesentliche Ver- änderung liegt bei einer Abweichung vom planfestgestellten Zustand des Endlagers vor, wenn diese aus Sicht eines Sachkundigen offensichtlich nur unerhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der Anlage haben kann, also die Genehmigungsfrage nicht erneut aufwirft. Die geplanten Veränderungen des Plateauwagens sind in Kapitel IV der Technischen Beschreibung [2] aufgeführt. Maßstab der Prüfung durch die atomrechtliche Aufsicht ist der Planfeststel- lungsbeschluss [3] samt den zugehörigen Erläuternden Unterlagen EU 208 [4] und EU 324 [5] und dem einschlägigen Technischen Regelwerk [7, 8]. Die in der Technischen Beschreibung dargestellten Änderungen [2] wurden unter Hinzuziehung des TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG als Sachver- ständiger der atomrechtlichen Aufsicht fachlich geprüft. Eine Kopie seiner Stellungnahme [6] ist diesem Bescheid beigefügt. Die Prüfung der beantragten Änderungen führte unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Sachverständigen [6] zu folgenden Ergebnissen: Zu 1) Bei der Neueinteilung der Hauptgruppen handelt es sich um eine Än- derung lediglich redaktioneller Art. Drei der ursprünglich vier Hauptgruppen werden zusammengefasst bzw. in eine neue Hauptgruppe überführt. Die drei neuen Hauptgruppen erfassen inhaltlich vollständig den Umfang der ur- sprünglichen vier Hauptgruppen. Somit stellt die geänderte Benennung der Hauptgruppen keine technische Änderung dar. Eine fachliche Bewertung ist insoweit nicht erforderlich.

Treatment, packaging and storage

The handling of radioactive materials is strictly regulated in Germany. Wherever radioactive waste arises, it must be collected, sorted and professionally packaged. Only approved containers may be used for disposal. Longer-term storage above ground involves a greater risk that substances will enter the environment. In Germany, the handling of radioactive substances – including the professional disposal of radioactive waste – is regulated by the Atomic Energy Act (AtG) and subsequent ordinances. Responsibility lies with the establishments at which waste arises, which must collect and sort the waste and treat it in accordance with the legal requirements before it is packaged into approved containers. Once this process – known as conditioning – is complete, the filled containers (waste packages) must be stored until they can be transported to and disposed of in a repository. Industrial plants or hospitals at which only small quantities of radioactive waste arise must deposit this waste at the facilities provided by the Federal states (“Federal state collecting depots”). Waste from Federal research or the decommissioning of GDR nuclear power plants (Greifswald and Rheinsberg) is the responsibility of the Federal government. Likewise, the Federal government is responsible for the retrieval and subsequent disposal of radioactive waste from the Asse II mine. Radioactive waste must undergo special treatment before it is stored in a repository. The treatment and packaging of radioactive waste is known as conditioning. Only professionally conditioned, inspected and approved containers may be placed in a repository. In order to package all types of radioactive waste, with their differing degrees of heat emission, to an equal level of safety and in order to comply with the disposal conditions, various processes and/or facilities are available for conditioning depending on the consistency, size and nature of the waste material. At the same time, the containers for highly radioactive materials can only be approved for a repository in the course of the site selection. The containers are subject to different requirements depending on the host rock for the disposal of high-level radioactive waste. In Germany, various containers were developed and approved for the disposal of low- and intermediate-level radioactive waste following the approval of the Konrad repository. These containers differ in shape, material and size. For example, there are cylindrical concrete and cast-iron containers or containers of various sizes made of steel, concrete and cast iron. Despite the technical barriers provided by the packaging or storehouse, storage above ground only ever offers limited protection. In order to minimise the potential risk of radiation exposure for humans and the environment, radioactive waste in Germany must therefore be separated from the environment (biosphere) and put in deep, stable rock strata for the purpose of disposal. This is intended to ensure that, for a period of up to a million years, today’s limit values for radioactivity are not exceeded and – therefore – no risks arise for humans or the environment due to the release of radioactive substances. Radioactive waste

Umstrukturierung der Trinkwasserversorgung östlich der Mulde zwischen Kossa und Laußig

Gz.: 41-8301/94 Der Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen, Am Alten Celluloidwerk 12, 04838 Eilenburg, hat bei der Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde am 5. April 2022 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Umstrukturierung der Trinkwasserversorgung östlich der Mulde zwischen Kossa und Laußig“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Geplant ist die teilweise Neuverlegung wie auch Bestandserneuerung einer Trinkwasserleitung zwischen den Ortslagen Kossa und Laußig auf einer Gesamtlänge von ca. 14.250 m. Diese Umstrukturierung dient zur Optimierung des örtlichen Versorgungssystems, zur Außerbetriebnahme der Fernwasserleitung DN 800 im Verbandsgebiet bei gleichzeitiger Absicherung einer konstanten Versorgung aller Abnehmer im Verbandsgebiet. Es werden Trinkwasserleitungen der Nennweite und Qualität DN 250 GGG (duktiles Gusseisen) verlegt werden. Die Baumaßnahme wird in sechs Abschnitte unterteilt, wobei grundsätzlich eine grabenlose Rohrverlegung mittels HDD-Spülbohrverfahren angestrebt wird.

Poster: Radioaktive Abfälle

BUNDESGESELLSCHAFT •• FUR ENDLAGERUNG Strahlenschutz (TEK-ST) Klassifizierung radioaktiver Abfälle Radioaktive Abfälle sind radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 Atomgesetz (AtG), die nach§ 9a Abs. 1 Nr. 2 AtG geordnet beseitigt werden müssen. Radioaktive Abfälle werden unterschieden in:  hochradioaktive Abfälle (HAW: high active waste)  mittelradioaktive Abfälle (MAW: medium active waste)  schwachradioaktive Abfälle (LAW: low active waste) Beispiele für endzulagernde radioaktive Stoffe Abfallbezeichnung HAW In Deutschland ist für alle Arten radioaktiver Abfälle die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten vorgesehen. Hierfür ist das radioaktive Inventar und die beim radioaktiven Zerfall entstehende Wärme eine relevante Größe. Daher werden die radioaktiven Abfälle in Deutschland in wärmeentwickelnde Abfälle und Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung unterteilt. C 0 +-' hoch radioaktiv ·- n:, wärmeentwickelnde Abfälle ~ +-' C QJMAW N Cmittelradioaktiv ~ V, +-' ,n:, +-' ·::;: ~ <( LAW schwach- radioaktiv Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind durch hohe Aktivitätskonzentrat- ionen und damit hohe Zerfallswärmeleistungen gekennzeichnet und entstehen beim Betrieb von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren sowie bei der bis 2005 zulässigen Wiederaufarbeitung von ausgedienten Brennelementen. Wärmeentwickelnde Abfälle entsprechen hochradioaktiven Abfällen und einem Teil der mittelradioaktiven Abfälle. [1] Abfälle mit vernachlässig- barer Wärme- entwicklung  ausgediente Brennelemente  Abfälle aus der Wiederaufarbeitung - verglaste Spaltprodukte, Feedklärschlämme und Spülwässer sowie - kompaktierte Brennelementhülsen, Strukturteile, Technologieabfälle wie z. B. Filter ....._ 5 % des Volumens mit . . , . 99 % des gesamten Aktivitätsinventars  ausgediente Anlagenteile und Komponenten aus Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken (z.B. Pumpen oder Rohrleitungen)  kontaminierte Werkzeuge und Schutzkleidung, Laborabfälle  Strahlenquellen aus Medizin, Industrie und Forschung 95 % des Volumens mit 1 % des gesamten Aktivitätsinventars Abb. 1: Schematische Darstellung der Klassifizierung radioaktiver Abfälle Transport- und Zwischenlager-Behälter und Endlagerbehälter für hochradioaktiver Abfälle 1 c:;;[:~ ~ -- 2 Für den Transport und die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle werden spezielle Behälter verwendet. Solche Behälter werden von verschiedenen Unternehmen hergestellt. Behälter vom Typ CASTOR® (cask for storage and transport of radioactive material = Behälter für Lagerung und Transport radioaktiven Materials) werden von dem deutschen Unternehmen GNS (Gesellschaft für Nuklear-Service mbH) gefertigt. Die Behälter sind für die Beförderung zugelassen (Typ B-Versandstück) und so ausgelegt, dass sie selbst extremen Einwirkungen von außen, wie z. B. Transportunfällen, Feuer oder einem Flugzeugabsturz, standhalten und dabei ihre Sicherheits- funktionen beibehalten [2]: 3  Sicherer Einschlusses des radioaktiven Inventars (Dichtheit), Verschlusssystem (Zwei-Barrieren-Dichtsystem), bestehend aus Primär- und Sekundärdeckel Im Zwischenlager erfolgt Überwachung der Dichtheit mittels Druckschalter  Abschirmung der ionisierenden Strahlung, Grundkörper aus Gusseisen mit Kugelgraphit (ca. 40 cm Wandstärke) Moderatorstäbe aus Polyethylen in der Behälterwand und Moderatorplatten in Boden und Stahldeckel  Ableitung der vom Inhalt ausgehenden Wärme, Tragkorb zur Aufnahme der Brennelemente gewährleistet Wärmeabfuhr an die Kühlrippen  Ausschlusses des Entstehens einer Kettenreaktion (Kritikalitätssicherheit). Dosisleistung (mSv/h) Versandstück2 Fahrzeug2 in 2 m Abstand ADR/RID 4.1.9.1.11 0,1 CV 33 (3.3) b) Tabelle 1: Dosisleistungsgrenzwerte f ü r Versandstücke und Transportfahrzeuge nach ADR und RIO • 1,5 m • Geplante Transportkampagne Gorleben 11-lle--- - - (November2011) ---- Messebene: 2 m über Grund >< • >< )1( )1( • 7 ,<..<.. -;§ ~ Abb. 2: Aufbau eines CASTOR® V/19 - Transport- und Lagerbehälter für Brennelemente (DWR)[2] Die von den hochradioaktiven Abfällen ausgehende Neutronen- und Gammastrahlung wird nur teilweise von der Behälterwand abgeschirmt. ADR und RID begrenzen hierbei u. a. die Ortsdosisleistung in 2 m Abstand von der Oberfläche des Transportfahrzeugs auf 0,1 mSv/h = 100 µSv/h (siehe Tabelle 1 und Abb. 3). Hochradioaktive Abfälle werden bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager zwischengelagert. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - , 100 Dosisleistungsgrenzwert in 2 m Abstand vom Fahrzeug -+- CASTOR® HAW28M-001 - 6 Die Beförderung radioaktiver Stoffe im öffentlichen Verkehrsraum bedarf der Genehmigung nach § 27 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) oder § 4 Atomgesetz (AtG). Hierbei sind die verkehrsrechtlichen Vorgaben des Europäischen Übereinkommens über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) wie z. B. die maximal zulässige Ortsdosisleistung einzuhalten. Beladekonfiguration und Materialeigenschaft des Tragkorbs Außenfläche 1 - Schutzplatte 2 - Sekundärdeckel mit Druckschalter und Moderatorplatte aus Polyethylen 3 - Primärdeckel 4 -Tragkorb 5 - Moderatorstäbe 6 - Behälter aus Sphäroguss mit Kühlrippen 7- Tragzapfen zur Handhabung CASTOR® HAW28M-002 CASTOR® HAW28M-019 CASTOR® HAW28M-003 CASTOR® HAW28M-004 CASTOR® HAW28M-005 CASTOR® HAW28M-022 CASTOR® HAW28M-020 CASTOR® HAW28M-013 CASTOR® HAW28M-007 CASTOR® HAW28M-006 [1] 75 --Ji J: - :,.  Zwischenlagerung ist zeitlich begrenzt  zentrale Zwischenlager (Gorleben, Ahaus, Lubmin)  dezentrale Zwischenlager an den Kernkraftwerkstandorten C) 50 - Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gewährleistet im Auftrag des Bundes den C: :::, ( /J Strahlungsniveau in Gebieten mit stark erhöhter Untergrundstrahlung (z.B. Brasilien, Iran, Indien) Q) 1ii (/J 0 Cl sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager. r,.---- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 2 5 Hinweis: LKW nicht im Maßstab der Grafik dargestellt - für die Werte sind alleine die rechts angegebenen Abstände maßgeblich! ;: Kosmische Strahlung in ""'~ 1::::::::~~~:3; 8-12 km Flughöhe _______ ~ - - - = - -, f---'--+-~~~~~~---~---~---~---~---~O 2m 5 10 15 20 Abstand von der Fahrzeugoberfläche [m] 25 Abb. 3: Gamma- und Neutronendosisleistung der Transport- Lagerbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M [3] Literatur/Quellenangaben: [lJ Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit - www.bfe.de [2] GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH - www.gns.de [3] Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit {CRS} gGmbH - www.grs.de www.bge.de 30 und 35 Für die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle in einem Endlager werden sog. Endlagerbehälter verwendet. Für Endlagerbehälter gelten gemäß dem gültigen Regelwerk (u. a. StrlSchG, StandAG) dieselben Sicherheitsanforderungen wie bei der Zwischenlagerung bzw. dem Transport der Behälter. Es ist dabei möglich, dass nicht der Behälter direkt, sondern ein den Behälter umschließender sog. Transferbehälter die Anforderungen (z. B. Abschirmung) erfüllt. Bislang gibt es in Deutschland keine genehmigten Behälter für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. SG01201/8/3-2019#2 Poster I Stand: 14.12.2019

Eisenguss Hasloch Smart Foundry GmbH (2007 - 2019)

Berichtsjahr: 2019 Adresse: Eisenhammer 1 97907 Hasloch Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Eisenguss Hasloch Smart Foundry GmbH Haupttätigkeit: Eisenmetallgießereien >20 t/d

Eisenguß GmbH (2008 - 2018)

Berichtsjahr: 2018 Adresse: Torhausstr. 4 74821 Mosbach Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: TS Henschel EISENGUSS GmbH Haupttätigkeit: Eisenmetallgießereien >20 t/d

Best for Production

Bei der Friedrich Wilhelms-Hütte Eisenguss GmbH (FWH) handelt es sich um einen im Großguss tätigen handwerklich orientierten Meisterbetrieb, der Produkte insbesondere für die Windenergie, für Gas- und Wasserturbinen, Gehäuse für Großdieselmotoren und verschiedene Produkte für den Maschinen- und Anlagenbau fertigt. Diese erreichen Gewichte von bis zu 160 Tonnen. Im Gegensatz zu hoch automatisierten Gießereien handelt es sich bei der FWH um eine so genannte "Handform-Gießerei", bei der die Gussteilherstellung aufgrund der geringen Stückzahlen einzelner Produkte und deren Gewicht viele Tage bis Wochen in Anspruch nimmt. Außerdem durchlaufen die Werkstücke eine Vielzahl von Fertigungsprozessen. Zwar sind in den verschiedenen Teilbereichen (Modellschreinerei, Formerei, Kernmacherei, Schmelzbereich, Putzerei, Endbearbeitung) schon Möglich- keiten der Energieeinsparung realisiert worden, jedoch fehlt es bislang an einer Abstimmung der einzelnen Bereiche untereinander. Ziel des Vorhabens ist es, die einzelnen Fertigungsschritte IT-gestützt zu steuern und zu synchronisieren. Erfahrungswissen und auf Einschätzungen beruhende Arbeitsabläufe werden durch Messdaten zu Ist-Energieverbräuchen ersetzt. Mögliche Engpässe mit Wartezeiten bei energieintensiven Anlagen, wie z. B. Schmelz- oder Warmhalte-Öfen , können mit Hilfe eines Frühwarnsystems rechtzeitig erkannt und somit vermieden werden. Insgesamt führt das Vorhaben zu einer Optimierung der Arbeits- abläufe und somit zu einer Steigerung der Energieeffizienz. Durch das Vorhaben werden jährlich rund 1.500 Megawattstunden an elektrischer Energie eingespart. Dies entspricht einer Verringerung der CO2-Emissionen in Höhe von rund 848 Tonnen pro Jahr. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Friedrich Wilhelms-Hütte Eisenguss GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2011 - 2012 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: IT goes green

Harzer Werke Motorentechnik GmbH (2010 - 2022)

Betreiberinformation für die Öffentlichkeit: Herstellung von einbaufertigen Zylinderlaufbuchsen und Motorenkomponenten aus niedrig- und hochlegiertem Gusseisen für Großdiesel- und Gasmotore. Berichtsjahr: 2022 Adresse: Michaelsteiner Str. 29 - 38889 Blankenburg Bundesland: Sachsen-Anhalt Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: - Haupttätigkeit: Eisenmetallgießereien >20 t/d

Landesenergieagentur sucht Sachsen-Anhalts älteste Backöfen

LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 1. September 2021 Landesenergieagentur sucht Sachsen-Anhalts älteste Backöfen und Kochfelder Gewinner erhalten energieeffizientes Neugerät Die erfolgreiche Kampagne der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) zur Energieeffizienz von Haushaltsgroßgeräten geht in die dritte Runde. Erneut ist die LENA gemeinsam mit ihren Partnern auf der Suche nach den ältesten Geräten des Landes. Getreu dem diesjährigen Motto "Jetzt brandheiß tauschen" sind in diesem Jahr die ältesten Backöfen und Kochfelder in Sachsen-Anhalt gefragt. Die nachweislich ältesten Geräte werden durch gleichartige, hoch energieeffiziente Neugeräte ersetzt - eine fachgerechte Entsorgung der Altgeräte vorausgesetzt. Teilnehmen kann jede/r Bürger/in mit Erstwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Gesucht wird das jeweils älteste Gerät in folgenden Kategorien: 1. Elektrobackofen, einzeln 2. Gasbackofen, einzeln 3. Kochfeld, einzeln (Induktion, Glaskeramikkochfeld mit Strahlungsheizung, Halogenkochfeld, Gaskochfeld, Massekochplatte aus Gusseisen) 4. Elektrobackofen und Kochfeld, kombiniert 5. Gasbackofen und Kochfeld, kombiniert Neben den voraussichtlich fünf glücklichen Gewinnern werden auch die Zweit- und Drittplatzierten nicht leer ausgehen: sie erhalten ein Überraschungspaket als Anerkennung für ihre Teilnahme. Zugelassen sind nur voll funktionsfähige und noch in Betrieb befindliche Geräte, die mindestens zehn Jahre alt sind. Als Nachweis gilt entweder der Kaufbeleg, die Betriebsanleitung oder das Typenschild. Außerdem muss ein Foto vom Aufstellort des Geräts eingereicht werden. Teilnahmeschluss ist der 30. November 2021. Die Geräte können direkt online unter www.lena.sachsen-anhalt.de registriert werden. Fragen zur Aktion können per E-Mail an tauschen@lena-lsa.de oder telefonisch unter 0391 5067-4044 gestellt werden. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund: Leckeres aus dem Backofen gehört für viele Menschen zu einem gelungenen Menü dazu. Ob Brathähnchen, Gratin oder der Kuchen zum Dessert – werden Backöfen und Herdplatten oft und gerne genutzt, macht sich das beim Energieverbrauch bemerkbar: rund 11 Prozent des jährlichen Gesamtstromverbrauchs eines durchschnittlichen 3-Personenhaushalts entfallen auf das Backen und Kochen. Da ein Herd mit Backofen in 93 Prozent aller deutschen Haushalte zu finden ist, können Viele ihren eigenen Energieverbrauch durch Austausch eines Altgerätes oder das Beachten von Energiespartipps bei der Nutzung senken und damit den eigenen Geldbeutel schonen. Für Backöfen gilt bis 2024 das aktuelle Energieeffizienzlabel. Es gibt Auskunft über den Stromverbrauch bei verschiedenen Beheizungsarten (Umluft und Ober-/Unterhitze) pro Backzyklus und über die Größe des Garraums in Litern. Der Durchschnittsverbrauch pro Backvorgang eines A+++ Gerätes beträgt 0,4 kWh. Derjenige eines Gerätes der Kategorie A ist mit 0,8 kWh bereits doppelt so hoch und ein 15 Jahre altes Gerät benötigt sogar 1,6 kWh (Quelle: co2online). Für Kochfelder existiert ein solches Energieeffizienzlabel nicht. Gemeinsam mit der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK), der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) möchte die LENA mit der Kampagne private Verbraucherinnen und Verbraucher für die Thematik der Energieeffizienz von Haushaltsgroßgeräten sensibilisieren und informieren. Dabei soll die Aufmerksamkeit auf die eigenen im Haushalt befindlichen Geräte und entsprechende Einsparmöglichkeiten gelenkt werden. Im ersten Kampagnenjahr 2019 wurden die ältesten Kühl- und Gefriergeräte gesucht, 2020 die ältesten Geräte zum Waschen und Trocknen. Insgesamt haben sich etwa 2.300 Haushalte aus ganz Sachsen-Anhalt an den bisherigen beiden Tauschaktionen beteiligt.

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