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s/gutekriterien/Gütekriterien/gi

Badegewässer (Daten) Hamburg

Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Steigerung der Material- und Energieeffizienz durch Implementierung innovativer Heißkanaltechnologie im Mg-Thixomolding, Teilprojekt: Metallurgie und Prozessführung

Datenbasierte holistische Energiebedarfsminimierung in der Elektronikproduktion durch Material-, Design- und Prozessoptimierung, Teilvorhaben: Aufbau eines Demonstrators im Bereich Weiße Ware Elektronik auf Basis experimenteller Flachbaugruppen aus nachhaltigen Materialsystemen

Qualitätsanforderungen an Umweltinformationen - Herleitung, Definition und Anwendung auf die Berichterstattung zur Umweltbelastung von Konsum und Produktion

Die Studie definiert Qualitätsanforderungen an Umweltinformationen zu Produkten, Unternehmen, und Volkswirtschaften. Sie basieren auf dem 'True and Fair View'-Prinzip der finanziellen Rechnungslegung, auf statistischen Anforderungen und auf Richtlinien für Umweltberichterstattungen. Zentrale Qualitätsanforderungen sind die Relevanz für betroffene Entscheidungen sowie der Fokus auf das Gesamtbild, d.h. die Berücksichtigung aller relevanten Umweltwirkungen entlang des gesamten Lebensweges. Die weiteren Qualitätsanforderungen sind Verlässlichkeit, Transparenz, Verständlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit, Verfügbarkeit der Informationen sowie Aktualität. Im zweiten Teil der Studie werden Ansätze zur Messung der Gesamtumweltbelastung von Konsum und Produktion eines Landes anhand der Qualitätsanforderungen geprüft.

Messprogramm Wasserchemie in Fließgewässern (StALU MS Neubrandenburg)

Überwachung von Güteparametern in Fließgewässern.

WFS Badegewässer

Web Feature Service (WFS) mit den Badegewässern in Hamburg. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Badegewässer

Web Map Service (WMS) mit den Badegewässern in Hamburg für die Darstellung auf einer interaktiven Karte: http://www.hamburg.de/badegewaesser/ Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Digital GreenTech 2 - KIMBA: KI-basierte Prozesssteuerung und automatisiertes Qualitätsmanagement im Recycling von Bau- und Abbruchabfällen durch sensorbasiertes Inline-Monitoring von Korngrößenverteilungen, Teilprojekt 2

Analyse der Zerkleinerungswirkung während des Pellettransports von der häuslichen Lagerstätte bis zum Brennraum

Rangerinnen und Ranger in Deutschland: Status quo und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Schutzgebietsbetreuung

Vor dem Hintergrund globaler Umweltveränderungen gewinnt die professionelle Schutzgebietsbetreuung durch Rangerinnen und Ranger zunehmend an Bedeutung. Sie ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Umsetzung nationaler und internationaler Naturschutzziele. Ziel des Beitrags ist es, einen Überblick über die aktuelle Situation der Schutzgebietsbetreuung in Deutschland zu geben und erste Impulse zu setzen für die inhaltliche Präzisierung sowie Weiterentwicklung der Qualitätsstandards, die durch die Dachverbände Nationale Naturlandschaften e. V. und Verband Deutscher Naturparke e. V. sowie durch das deutsche MAB-Nationalkomitee (MAB = „Der Mensch und die Biosphäre“) erarbeitet wurden. Die Analyse zeigt eine fortschreitende Professionalisierung: Die Zahl hauptamtlich Beschäftigter nimmt zu und das Aufgabenprofil erweitert sich u. a. hinsichtlich der Anwendung digitaler Erfassungsmethoden oder steigender didaktischer Anforderungen an Bildungsarbeit und Besucherservice. Während Nationalparke auf etablierte Strukturen zurückgreifen, entstehen in Naturparken und außerhalb der Nationalen Naturlandschaften neue, innovative Betreuungskonzepte. Gleichzeitig bestehen deutliche Unterschiede zwischen Bundesländern und Schutzgebietskategorien. Vor diesem Hintergrund wird der Bedarf an strukturellen und qualitativen Verbesserungen in der Gebietsbetreuung deutlich. Die bestehenden Qualitätskriterien reichen nicht aus, um eine bundesweit einheitlich hochwertige Schutzgebietsbetreuung sicherzustellen. Erforderlich sind insbesondere eine strategische Personalentwicklung sowie die Definition eines einheitlichen Mindestanforderungsprofils für das Berufsbild von Rangerinnen und Rangern. Interdisziplinär besetzte Teams mit berufspraktisch und akademisch qualifiziertem Personal gelten dabei als besonders leistungsfähig. Die im Beitrag formulierten vorläufigen Empfehlungen geben praxisnahe Impulse für die Weiterentwicklung von Qualitätskriterien – als Grundlage für eine flächendeckend wirksame, umfassende und zukunftsfähige Schutzgebietsbetreuung in Deutschland.

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