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Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)

Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.

Höheninformationen Sachsen

Digitale Höhenmodelle (DHM) beschreiben das Gebiet des Freistaates Sachsen durch dreidimensionale Koordinaten. Grundlage dafür bildet die klassifizierte Laserscan-Punktwolke (Höhengenauigkeit +/- 0,15 m), aus der die Bodenpunkte zu einem Digitalen Geländemodell (DGM, Bodenauflösung 1 x 1 m) bzw. zusätzlich die Nichtbodenpunkte (u. a. Vegetation, Gebäude) zu einem Digitalen Oberflächenmodell (DOM, Bodenauflösung 1 x 1 m) verrechnet werden. Die Abfrage der Gelände- und Oberflächenhöhe, der Höhendifferenz (wahre Objekthöhe, nDOM), der Geländeveränderung (Differenz zur vorherigen Datenerhebung) sowie der Hangneigung erfolgt über die Sachdatenabfrage (GetFeatureInfo, Höhenangabe im Höhenreferenzsystem DHHN2016, EPSG: 7837). Die Höhenlinien wurden aus dem Digitalen Geländemodell (DGM) automatisch abgeleitet, haben eine Äquidistanz von 2,5 Metern und sind nicht kartographisch aufbereitet. Aufgrund der kachelweisen Erzeugung kann es zu Linienunterbrechungen und leichten Versätzen kommen. Über die Kartenebene 'Beschriftung' können Ausdrucke mit einem beschrifteten Punktraster der Geländehöhe erzeugt werden. Verwenden Sie alle Kartenebenen (Layer) dieses Dienstes, setzen Sie die Kartenebenen in Ihrer Anwendung (Client) halbtransparent, um das Relief zu erkennen. Die Reliefdarstellung (Schummerung) mit Überhöhung ermöglicht die Erzeugung eines Kartenbildes mit 3D Effekt, wenn die darüberliegenden Fachdatenlayer halbtransparent angezeigt werden. Weitere fachliche Details unter: https://www.landesvermessung.sachsen.de/fachliche-details-8645.html

Festpunkte Sachsen

Der WMS Festpunkte Sachsen ist eine Übersicht von amtlichen Raumbezugsfestpunkten (RBP) und Höhenfestpunkten (HP) des Freistaates Sachsen, die zur allgemeinen Verwendung freigegeben sind. Er dient den Kunden als Grundlage für zielgerichtete Bestellungen von Festpunktdaten des geodätischen Raumbezuges beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen in der Anwendung festpunkte.online. Dort können Sachdatenabfragen zur Beurteilung der Punktqualität und anderer verwendungsrelevanter Eigenschaften abgerufen und Bestellungen ausgelöst werden .

WFS Höhenpunkte Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS) stellt die Höhenfestunkte des Aufnahmehöhennetzes IV-Ordnung für Hamburg zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Höhenpunkte Hamburg

Dieser Web Map Service (WMS) stellt die Höhenfestunkte des Aufnahmehöhennetzes IV-Ordnung für Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Nivellementpunkte der Stadt Bremerhaven

Der Datensatz enthält alle städtischen Nivellementpunkte (Höhenpunkte) mit der aktuellen Höhe. Gleichzeitig werden Skizzen und Fotos zur Identifikation der Punkte bereitgestellt. Höhenfestpunkte bilden die Grundlage für weitere Detail- und Ingenieurvermessungen, z.B. für den Straßenbau, Eisenbahn- und Wasserstraßenbau, für die Herstellung von topographischen Karten und geophysikalische Arbeiten.

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