Von schnell wachsenden Salmonellen bis zu lange nachweisbaren „Ewigkeitschemikalien“: Die Bilanz des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur amtlichen Lebensmittelüberwachung im Jahr 2024 ist gekennzeichnet von Routine-Untersuchungen und neuen Herausforderungen. „Mit unseren Untersuchungen schützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz aktiv vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben“, sagte LUA-Präsident Dr. Markus Böhl zur Vorstellung der Bilanz. „Gemeinsam mit den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren im ganzen Land leistet das LUA einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Verbraucherschutz ist ein hohes Gut, alle Beteiligten in der Lebensmittelüberwachung arbeiten daran mit, dass wir darauf vertrauen können, dass das, was wir essen und trinken sicher ist. Die Überwachung von Lebensmitteln dient uns allen und unserer Gesundheit und ist ein wichtiger Beitrag zum vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz“, so Ernährungsministerin Katrin Eder. Um die Sicherheit der in Rheinland-Pfalz angebotenen Lebensmittel zu überwachen, hat das LUA im vergangenen Jahr 19.403 Stichproben aus den unterschiedlichsten Warengruppen untersucht. „Die Beanstandungsquote lag mit 10,2 Prozent auf dem Niveau der Vorjahre“, berichtet Dr. Markus Böhl. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Als tatsächlich gesundheitsschädlich musste das LUA nur wenige Einzelproben beurteilen. Das zeigt, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifiziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, den hohen Standard der Lebensmittelsicherheit weiter zu verbessern. 2024 wurden insgesamt 13 gesundheitsschädliche Proben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. „Diese Quote ist mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben seit Jahren konstant niedrig“, hält LUA-Präsident Dr. Böhl fest. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es auch zu öffentlichen Rückrufen kam. So wiesen die Sachverständigen des LUA 2024 in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krankmachenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Sesampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Sogenannte shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohverzehr gefunden, eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um ein Vielfaches. Größere Mengen an Histamin können insbesondere bei sensiblen Personen zu Vergiftungssymptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Durch Fehler während der Produktion können auch gesundheitsschädliche Fremdkörper in Lebensmittel gelangen. 2024 musste das LUA vier derartige Beurteilungen aussprechen. So wurden in geriebenem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremdkörper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkantiger Fremdkörper gefunden. Entnommen werden die Proben grundsätzlich von den Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren der Kreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Sie überwachen Herstellerbetriebe, Einzelhandel und Gastronomie und ziehen dort Proben, die sie ans LUA zur Untersuchung und Beurteilung schicken. Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen landesweit insgesamt 32.065 Kontrollbesuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Ewigkeitschemikalien PFAS: Belastung unter Höchstgehalt Besonders im öffentlich Fokus standen in der jüngeren Vergangenheit per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS. Dahinter verbergen sich künstlich hergestellte Industriechemikalien, die sich kaum abbauen, weshalb sie auch Ewigkeitschemikalien genannt werden. PFAS finden aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften Einsatz in Alltagsprodukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in industriellen Prozessen. Die Kehrseite ihrer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmitteln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor allem über Lebensmittel. Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmittel tierischer Herkunft belastet. Das Problem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufgenommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit 1. Januar 2023 gelten deshalb EU-weit Höchstgehalte für Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl: „Wir haben auf diese Entwicklung reagiert und in unseren Laboren eine Methode zum Nachweis von PFAS in Lebensmitteln etabliert.“ 2024 hat das LUA 72 Lebensmittelproben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hühnereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Forellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für die Substanzen Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze – die Gehalte waren also so gering, dass sie selbst mit hochsensiblen Analysenmethoden quantitativ nicht bestimmt werden konnten. In 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestimmungsgrenze ermittelt; diese lagen aber unter dem gesetzlichen Höchstgehalt. Die vollständige Bilanz mit weiteren Hintergründen finden Sie hier auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes .
Ziel: Hühnerei-Aerosol ist in Bäckereien - im Gegensatz zu Mehlstaub - eher selten zu finden, hat aber eine hohe allergisierende Potenz. In einem Großbackbetrieb zeigten vier Beschäftigte allergische Reaktionen bis hin zu asthmatischen Attacken, kurz nachdem eine Druckluft-Sprühstation zur Beschichtung von Backwaren mit flüssigem Hühner-Vollei in die Produktion eingeführt worden war. Ziel des Projektes war, die Exposition und die Lungenfunktion der Beschäftigten zu bestimmen. Methodik: Eingesetzt wurden - personenbezogen und ortsfest - Streulichtmessgeräte, um den Zeitverlauf der Exposition zu erfassen und Probenahmepumpen mit Impingern für die Ermittlung der mittleren Aerosolbelastung. Ergebnisse: Personenbezogene, kontinuierliche Messungen während einer vollständigen Produktionsphase ergaben 4,7 mg/m3 für den Arbeitsplatz an der Sprühstation. Auffallend waren hohe räumliche Gradienten (großer Arbeiter - 35 Prozent, kleine Arbeiterin plus 57 Prozent, ortfeste Messung seitlich - 75 Prozent), hohe Spitzenkonzentrationen (bis 21 mg/m3) und eine Verschleppung des Aerosols über große Hallenbereiche durch die Lüftungsanlage, einer der sensibilisierten Arbeiter reagierte sogar in 30 m Entfernung mit einem Abfall des Einsekundenvolumens um 30 Prozent. Alle vier betroffenen Personen mussten die Tätigkeit beenden, zwei waren schließlich sogar auf Nahrungsmittel allergisch, die Hühnerei enthielten. Das für alle Arbeitnehmer in der Halle bestehende Risiko einer Allergisierung wurde mit Stilllegung der Sprühstation und Ersatz durch Airless-Handpritzpistolen erheblich verringert.
Die Geflügelstatistik umfasst folgende Erhebungen: 1. Erhebung in Brütereien 2. Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung 3. Erhebung in Geflügelschlachtereien Monatlich: Zahl der Bruteier, geschlüpften Küken, vorhandene Hennenhaltungsplätze, legende Hennen, erzeugte Eier, geschlachtetes Geflügel. Jährlich: Fassungsvermögen der Brutanlagen, Haltungsform und Bestandsaufbau nach Altersklassen und Legeperioden.
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Eier sind fester Bestandteil des Osterfests. Aber wie unbeschwert können Eier genossen werden? Als häufig verzehrte Lebensmittel stehen Eier im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) regelmäßig auf dem Prüfstand. Die Untersuchungsergebnisse geben – zumindest was die Sicherheit der Eier betrifft – grünes Licht für eifrige Eiersucher*innen. Im Jahr 2022 wurden im LLBB 288 Proben von rohen Hühnereiern sowie 17 Proben von gekochten und gefärbten Eiern untersucht. Lediglich acht Eierproben wurden beanstandet, davon sieben wegen Kennzeichnungsmängeln und eine aufgrund einer irreführenden Angabe zu Omega-3-Fettsäuren. Bei den gefärbten Eiern konnten keine nicht-zugelassenen Farbstoffe nachgewiesen werden. Die mikrobiologische Untersuchung von 183 Eierproben ergab keinen Befund. Auch wenn die Belastung von Eiern mit Salmonellen aufgrund von wirksamen Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, sind nach wie vor im Umgang mit Eiern die Regeln der Küchenhygiene zu beachten. So sollten beispielsweise Speisen mit rohen Eiern nur mit frischen Eiern zubereitet, in kurzer Zeit verzehrt und bis dahin unter 7 °C gekühlt aufbewahrt werden. Da Salmonellen sich auch auf der Schale von Eiern befinden könnten, sollte beim Ausblasen von Eiern ein direkter Kontakt des Munds mit der Eierschale vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Thema in Zusammenhang mit der Sicherheit von Eiern sind mögliche Rückstände. Eier werden sowohl im Rahmen der regulären Lebensmittelüberwachung als auch im Kontext von Programmen wie dem Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) regelmäßig im Landeslabor auf Rückstände von verschiedenen Stoffgruppen untersucht. Die Rückstandsanalytik ist sehr aufwändig, da ein breites Stoffspektrum in kleinsten Mengen präzise bestimmt werden muss. Die Größenordnung der Höchstgehalte bewegt sich in der Regel im Bereich Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg, 1 Mikrogramm entspricht einem Millionstel Gramm) oder noch geringeren Mengen wie beispielsweise bei Dioxinen. Auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 94 Proben untersucht (2021: 56 Proben und 2022: 38 Proben). Dabei handelte es sich um Eier von Hühnern unterschiedlicher Haltungsformen (Boden, Freiland, ökologisch sowie aus Hühnermobilen). Eine Probe aus Hühnermobil-Haltung wies eine erhöhte Konzentration auf, die unter Berücksichtigung der laborinternen Messunsicherheit den Höchstgehalt nicht überschritt (d.h. keine Beanstandungen). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) 25 Proben unter anderem auf Dioxine und PCB untersucht, von denen keine auffällig war. 36 Proben der Lebensmittelüberwachung wurden auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände (260 verschiedene Wirkstoffe) analysiert. Hinzu kam die Untersuchung von 25 Proben aus dem NRKP auf Rückstände von chlororganische Pflanzenschutzmitteln. 22 NRKB-Proben wurden auf das Vorhandensein phosphororganischer Pflanzenschutzmittel-Rückstände geprüft. Es gab keine Auffälligkeiten. 2021 und 2022 wurden außerdem 147 Proben auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht, wobei keine Rückstände bestimmt wurden. Hinzu kommt die Untersuchung von 110 Brandenburger Proben (2021: 51, 2022: 59) auf Tierarzneimittel-Rückstände im Rahmen des NRKP. Dabei waren Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze nur in vier Proben messbar, wovon eine Probe auffällig war (Gehalt oberhalb des Höchstgehaltes). Rückstände in Eiern waren im Jahr 2017 ein vielbeachtetes Thema, als unzulässige Gehalte des Insektizids Fipronil in Hühnereiern festgestellt wurden, obwohl dieser Wirkstoff bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, nicht angewendet werden darf. Auch wenn dieses Geschehen nun schon einige Jahre zurückliegt, wurden im LLBB im Rahmen des NRKP auch in den Jahren 2021 und 2022 wieder Hühnereier auf diesen Wirkstoff untersucht (22 Proben), die alle unauffällig waren. Das Fipronil wurde verbotenerweise zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in den Hühnerställen angewendet. Die Rote Vogelmilbe ist ein blutsaugender Ektoparasit von Vögeln. Ebenso wirksam gegen diesen Parasiten ist neben Pyrethroiden, auf die im Rahmen der Untersuchung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen geprüft wird, der Wirkstoff Fluralaner. Er ist für Legegeflügel zugelassen und es wurde 2017 ein Rückstands-Höchstgehalt für Eier festgelegt. Fluralaner wurde in keiner der 13 untersuchten Proben nachgewiesen.
Der Antrag der PEARL OEUFS MODERY auf Erteilung einer Umweltgenehmigung durch den Präfekten des Departements Bas-Rhin für den Betrieb einer zum Schutz der Umwelt eingestuften Anlage, nämlich eines Freiland-Legehennenbetriebs (68.850 Plätze), auf dem Gebiet der Gemeinde Lauterbourg erfordert eine grenzüberschreitende öffentliche Beteiligung. Das Unternehmen EARL OEUFS MODERY möchte seinen derzeitigen Betrieb, der an die „ICPE“ meldet und Eier von freilaufenden Hühnern produziert, erweitern. Dieses Projekt wird es ermöglichen die steigende Nachfrage der Kunden an Eiern und besonders Eier aus alternativer Landwirtschaft gerecht zu werden. Des Weiteren fällt das Projekt in den Rahmen des kurzen Vertriebswegs zwischen Produktion und Verpackungsanlage. Nach Fertigstellung der Erweiterung von P1 und P3 wird das bestehende Zuchtgebäude P2 welches aktuell 6.000 eierlegende Hühner unterbringt, gestoppt. Der Standort besteht dann von: - dem bestehende Zuchtgebäude P1 welches aktuell 28.500 eierlegende Hühner unterbringt (vergrößert im Rahmen des Projektes) - ein geplantes Zuchtgebäude welches 40.000 eierlegende Hühner unterbringen könnte - eine Anlage von 27,5 ha - Räumlichkeiten zwischen den Zuchtgebäude P1 und P3 - ein Kompostierschuppen - ein Futtermittelwerk, schon bestehend - diverse Nebeneinrichtungen: Silos, Stromerzeuger…
Magdeburg. Mobile Hühnerställe haben in der letzten Zeit auch in Sachsen-Anhalt zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es handelt sich um eine sehr tierwohlgerechte Haltungsform: Die Hühner haben viel Auslauf und immer frisches Grün zum Picken. Das ist der Tiergesundheit förderlich. Die tierhaltenden Betriebe hatten deshalb gefordert, die Baugenehmigungsverfahren für mobile Hühnerställe zu vereinfachen.Seit dem 02. August 2018 kommt daher im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr eine vereinfachte Regelung zur Zulassung von mobilen Hühnerställen zur Anwendung, die eine deutliche Entlastung für die Tierhalter darstellt. Bauminister Thomas Webel sagte hierzu: ?Wir haben hier eine einfache und praxisnahe Lösung gefunden. Sie hilft den Haltern, weiter hohe Qualität zu produzieren.?Die Vereinfachung sieht vor, dass eine Baugenehmigung gleichzeitig für mehrere zur Nutzung vorgesehene Standorte auf einem Betriebsgelände erteilt werden kann. Diese Baugenehmigung entfaltet eine Dauerwirkung. Sie kann also auch in den Folgejahren weitergenutzt werden. Für den Bauantrag ist in der Regel kein Bauvorlagenberechtigter erforderlich. Weiterhin sind für die Einreichung des Bauantrages regelmäßig keine bautechnischen Nachweise vorzulegen. Die Prüfung des Bauantrages reduziert sich somit grundsätzlich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Standorte. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert freute sich über die vereinfachten Vorschriften und ergänzte: ?Die Menschen wollen Eier von glücklichen Hühnern. Es entspricht dem natürlichen Verhalten von Hühnern, frei herumzulaufen und im grünen Gras zu picken. Mit mobilen Hühnerställen, die nach Bedarf umgesetzt werden können, wird der Hühnerhalter dem Tierwohl ganz besonders gerecht. Wir brauchen mehr davon im Land. Mit der vereinfachten Genehmigungspraxis unterstützen wir diese Entwicklung.? Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ziel des Projektes ginkoo ist die transdisziplinäre Entwicklung neuer Koordinierungsformen zwischen Landnutzung und Konsum für integrative Innovationsprozesse im nachhaltigen Landmanagement (nLM). AP2/TP3 entwickelt neue Koordinierungsformen für nachhaltige und ethische Tierproduktion am Beispiel des Projektes Regionales Zweinutzungshuhn (ei-care) und neue Finanzierungsmodelle zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern am Beispiel Solidarische Landwirtschaft (Betrieb Speisegut). Für die Fallstudie Naturland entwickeln die wissenschaftlichen Arbeitspakete Werkzeuge, die an die Innovationsmanagementbedürfnisse der Praxisakteure angepasst sind. Der Praxispartner Naturland stellt den wissenschaftlichen Partnern den praktischen Kontext für die angepasste Entwicklung dieser Werkzeuge zur Verfügung, um anwendungsorientierte Werkzeuge für das Innovationsmanagement im nLM zu entwickeln. Der Verbund- und Praxispartner Marktgesellschaft mbH der Naturland Betriebe hat in ginkoo konkrete Aufgaben entsprechend der gemeinsamen Arbeitsphasen und übt dabei mehrere Funktionen aus. Sie koordiniert den praktisch-organisatorischen Teil des transdisziplinären Prozesses, gibt Feedback an die Wissenschaftler, testet die Werkzeuge und führt basierend darauf die Arbeiten zur Weiterentwicklung der innovativen Vorhaben durch, die zur Erstellung der Modelllösung notwendig sind.
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