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s/hamar/Haar/gi

Grundwassermessstelle Haar I des NLWKN

Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im oberer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Ems/Nordradde (3500). Der Grundwasserleiter heißt: Mittlere Ems Lockergestein links.

UMID 01/2016

Tätowierungen finden sich heute in vielen Formen und Farben. Die neue Ausgabe 01/2016 der Zeitschrift UMID informiert über mögliche Risiken und Nebenwirkungen, die durch die Zusammensetzung von Tätowiermitteln und die Tätowierungen auftreten können. Ebenso steht im Fokus, was beachtet werden sollte, wenn eine Tätowierung entfernt werden soll. Ein weiterer Beitrag klärt über Anwendungen optischer Strahlung in der Kosmetik auf. Immer häufiger werden hier Laser oder IPL-Systeme eingesetzt, um Haare dauerhaft zu entfernen, Falten zu glätten oder auch Tätowierungen zu entfernen. Fehlen den Anwenderinnen und Anwendern die erforderlichen Fachkenntnisse, können sie Wirkungen und Nebenwirkungen der eingesetzten optischen Strahlung nicht in ausreichendem Maße beurteilen. Außerdem stellt die neue Ausgabe Ergebnisse der Untersuchungen von Holi-Farbpulvern vor und erläutert gesundheitliche Wirkungen. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden. Veröffentlicht in Broschüren.

Europaweit Mütter und Kinder auf Schadstoffe untersucht

Quecksilberbelastung steigt mit Fischkonsum In Europa gibt es große Unterschiede in der Schadstoffbelastung. Das ergab eine erste europaweite Vergleichsstudie. Dabei wurden insgesamt 1.844 Mütter und ihre Kinder aus 17 europäischen Ländern auf Quecksilber, Cadmium, Cotinin und verschiedene Phthalate untersucht. Die gemessenen Werte fallen zwischen den Ländern weit auseinander, teilweise um das 40-fache. Dies hängt mit Unterschieden in Umwelt, Ernährung und Lebensführung zusammen. Weil die Zahl der untersuchten Personen klein war, sind die gemessenen Werte nicht auf die Gesamtbevölkerung übertragbar. Insgesamt zeigen die Ergebnisse aber, dass in Europa und auch in Deutschland die Belastung der Menschen mit Schadstoffen weiter beobachtet und verringert werden muss. Grundlage für die Messungen war ein einheitliches europäisches Forschungskonzept zum Human-Biomonitoring, das im Rahmen der Forschungsverbünde COPHES und DEMOCOPHES entwickelt wurde. Mit Human-Biomonitoring werden Schadstoffe im menschlichen Körper gemessen. Die Quecksilberwerte variierten am stärksten zwischen den einzelnen Ländern. Je größer der Fischkonsum in einem Land ist, desto höher fielen diese Werte aus. Die in Deutschland gemessenen Werte lagen unter dem europaweiten Durchschnitt von 0,145 Mikrogramm pro Gramm Haar für Kinder und 0,225 Mikrogramm pro Gramm Haar bei Müttern: Sie betrugen 0,055 Mikrogramm für Kinder und 0,113 Mikrogramm für Mütter. Auch die Cotinin-Werte, die angeben, wie hoch ein Mensch mit Tabakrauch oder durch Passivrauchen belastet ist, variieren deutlich.  Dabei ist die Höhe der Quecksilber- und der Cotininbelastung der Mütter eng mit der ihrer Kinder verbunden. Offenbar werden beide aus ähnlichen Quellen belastet, z.B. durch ihre Ernährung oder ihre Lebensumgebung. Die Belastung mit dem giftigen Schwermetall Cadmium steigt mit dem Alter; auch Tabakrauchen erhöht die Cadmiumbelastung. In Europa, wie auch in Deutschland, fanden sich immer noch Mütter und Kinder, deren Belastung mit zumindest einem ⁠ Stoff ⁠ so hoch war, dass nach Einschätzung der Human-Biomonitoring-Kommission beim Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können: in Deutschland waren das 3,4 % der teilnehmenden Mütter und 2,5 % der Kinder, die stärker mit Cadmium bzw. Phthalaten belastet sind als angestrebt. Die Daten zur Phthalatbelastung erwecken den Anschein, dass die mittlere Belastung von Kindern seit dem Kinder-Umwelt-Survey zurückgegangen ist. 1,7 % der Kinder weisen das Phthalat DEHP allerdings in gesundheitlich bedenklicher Höhe auf. Insgesamt nahmen an der Studie in Deutschland 120 Mütter und ihre 6 bis 11-jährigen Kinder teil. In Deutschland lagen die Werte für Quecksilber genauso wie der Fischkonsum unterhalb des europäischen Mittels. Auch die Cotininbelastung war im europäischen Vergleich gering. Dennoch muss der Schutz von Kindern vor Passivrauch weiter verbessert werden, weil immer noch fast die Hälfte der Kinder außerhalb der häuslichen Wohnung mit Passivrauch belastet wurden. Die Cadmiumbelastung war unerwartet hoch. Dem geht das Umweltbundesamt in weiteren Untersuchungen nach. Das UBA wird sich weiter an der Harmonisierung des europaweiten Human-Biomonitoring (HBM) beteiligen, nicht zuletzt um die EU-weite Chemikalienregulierung durch bestmögliche Belastungsdaten zu unterstützen und den Schutz aller Menschen in Europa vor umweltbedingten Gesundheitsgefahren auszubauen. Mit HBM werden chemische Umweltbelastungen untersucht, Belastungsquellen identifiziert und auf ihre Bedeutung für die Gesundheit bewertet. Nach einer toxikologisch-gesundheitlichen Bewertung können aus diesen Daten rechtliche Regelungen zur Vermeidung von Schadstoffbelastungen abgeleitet und die Abnahme der Belastung kontrolliert werden. Ziel der ersten europaweiten HBM-Pilotstudie DEMOCOPHES war es, durch einheitliche Vorgaben und Richtlinien vergleichbare Daten zur Schadstoffbelastung in europäischen Ländern zu erhalten und die Machbarkeit eines einheitlichen Human-Biomonitorings in Europa zu demonstrieren. Um die Schadstoffbelastung der Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit vergleichbar zu messen, entwickelten Fachleute aus 27 europäischen Ländern im Projekt COPHES ein einheitliches Untersuchungskonzept. Im Schwesterprojekt DEMOCOPHES wurde dieses Konzept erstmals europaweit getestet: von September bis Dezember 2011 wurde gleichzeitig in 17 europäischen Ländern die Schadstoffbelastung mit Quecksilber, Cadmium, Cotinin und Phthalate in Haar- und Urinproben von jeweils 120-Mutter-Kind-Paaren in einer städtischen und einer ländlichen Region gemessen. Die Kinder waren 6 bis 11 Jahre alt, die Mütter nicht älter als 45 Jahre. Die Schadstoffe wurden aufgrund ihrer schädlichen Wirkung ausgewählt und weil es für sie gesundheitlich basierte Bewertungsmaßstäbe gibt. Deutschland nahm unter der Leitung des UBA teil. Die Messergebnisse der anderen Länder werden bis Ende Januar 2013 veröffentlicht. Erst dann ist ein umfassender Vergleich aller Länderdaten möglich. COPHES: Consortium to Perform Human Biomonitoring on a European Scale. COPHES wurde aus dem 7ten Forschungsrahmen-Programm der EU (DG Research - No. 244237) gefördert. DEMOCOPHES: Demonstration of a study to coordinate and perform human biomonitoring on a European Scale. DEMOCOPHES wurde durch LIFE+ 2009 (DG Environment - LIFE09 ENV/BE/000410) und in Deutschland zusätzlich durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (FKZ  3709 62 210) gefördert.

Artinformation zu Hieracium leptophyton Nägeli & Peter (Zartes Habichtskraut)

"Laxicephala-" od. "Cauligera-elata"-Typ, Lf lg, meist zahlreich. Grundblätter blaugrün, spatelig bis lanzettl. lineal, oberseits flockenlos, unterseits zerstreut bis reichl. flockig. Stgblätter 1-2(-3). Gesamtblütenstand locker rispig bis hoch gabelig, slt lgstrahlig doldig rispig. Äste 2-4(-6), Köpfchen (2-)5-15(-25). Hüllblätter schmal bis br, Haare u. Drüsen daran zerstreut bis reichl., Flocken mäßig bis reichl. od. am Rand nur zerstreut. Randstdge Blüten slt rotspitzig od. schwach rotstreifig. Taxonomie: Asteraceae ( Familie Korbblütler) Hieracium ( Gattung Habichtskraut) Hieracium subg. Pilosella (Vaillant ex Hill) Gray ( Untergattung Mausohr-Habichtskräuter) Hieracium leptophyton Nägeli & Peter ( Art Zartes Habichtskraut) Enthaltene Taxa ( 3 ): Hieracium leptophyton subsp. atriceps Nägeli & Peter Hieracium leptophyton subsp. demandtii Zahn Hieracium leptophyton subsp. polyanthemoides Zahn Blühmonate: Mai –Juni Lebensform: Hemikryptophyt (plurienn-pollakanth) Fortpflanzung: Samen und vegetativ (Anemochorie, Ausläufer) Floristischer Status: I Gefährdung: G Schutzstatus: BNatSchG: nicht besonders geschützt

Untersuchung zur Schadstoffbelastung der Menschen in Europa

Umweltbundesamt leitet deutschen Teil der Pilotstudie DEMOCOPHES In 17 europäischen Ländern startet im August eine Studie zur Schadstoffbelastung der Menschen - DEMOCOPHES -, an der etwa 4000 Mütter und Kindern aus verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU) teilnehmen werden. Diese einheitliche Untersuchung der Schadstoffbelastung der Menschen hatte die EU in der Vergangenheit in ihrem Aktionsplan Umwelt und Gesundheit gefordert. Den deutschen Studienteil leitet das Umweltbundesamt (UBA). In seinem Auftrag werden bei zufällig ausgewählten Mutter-Kind-Paaren aus Bochum und dem Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) die Schadstoffe Quecksilber, Cadmium, Cotinin und Phthalate (Weichmacher) gemessen. Schadstoffe aus der Umwelt finden sich in unterschiedlichem Maße auch im Menschen wieder. Ihre Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe - das Human-Biomonitoring (HBM) - hilft zu klären, ob und in welchem Ausmaß Stoffe aufgenommen werden und wie hoch die durchschnittliche Belastung ist. Umfangreiches und wiederholtes Human-Biomonitoring kann so hoch belastete Gruppen in der Bevölkerung identifizieren. Aus den Ergebnissen des Human-Biomonitoring können anschließend neue rechtliche Regelungen zur Vermeidung von Schadstoffbelastungen abgeleitet werden. Da Schadstoffe Ländergrenzen überschreiten und Human-Biomonitoring zur Kontrolle des Europäischen Chemikaliengesetzes ⁠ REACH ⁠ eingesetzt werden soll, entwickelte ein Konsortium von Fachleuten aus 27 europäischen Ländern im Auftrag der EU-Kommission ein gemeinsames Vorgehen. Diese Vorgaben und Richtlinien werden nun in einer Pilotstudie - DEMOCOPHES - erprobt und erstmals umgesetzt. 17 europäische Länder, darunter Deutschland, beteiligen sich gleichzeitig daran. Das ⁠ UBA ⁠ hat entschieden, dass der deutsche Teil der Studie in Nordrhein-Westfalen stattfinden soll. Aus diesem Grund wird die Abteilung für Hygiene, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Bochum Mütter von 6- bis 11-jährigen Kindern zur Teilnahme an der Studie einladen. Insgesamt 120 Mütter und Kinder werden für die Studie benötigt: Diese stellen jeweils eine Urin- und Haarprobe zur Verfügung und beantworten einen Fragebogen. Die Proben der Teilnehmer werden dann auf die Umweltschadstoffe Quecksilber, Cadmium, Cotinin und Phthalate untersucht. Die Ergebnisse der untersuchten Proben fließen nicht nur in die Studie ein: Wegen der gesundheitlichen Relevanz werden die Ergebnisse auch den teilnehmenden Familien direkt mitgeteilt. Die untersuchten Schadstoffe wurden aufgrund ihrer schädlichen Wirkungen ausgewählt und weil es für sie gesundheitlich basierte Bewertungsmaßstäbe gibt. Quecksilber im Haar spiegelt den Konsum von quecksilberbelasteten Fisch wider. Cadmium nimmt der Mensch durch die Nahrung und das Rauchen auf. Der Cotiningehalt im Urin ist ein Maß für die Passivrauch­belastung. Phthalate sind Weichmacher, die sich in einer Vielzahl von Plastik-Produkten, unter anderem in Kinderspielzeug, wiederfinden.  Vor allem bisherige Untersuchungen aus Deutschland zeigen, dass besonders Kinder hoch mit Phthalaten belastet sind. Auch wenn 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus jedem Land nicht sehr viel sind, werden im Rahmen dieser Pilotstudie EU-weit insgesamt 4.000 Urin- und Haarproben untersucht. Doch nicht nur die Ergebnisse der Studie sind von großer Wichtigkeit. Auch die Erfahrungen, die die einzelnen Länder im Rahmen dieser Pilotstudie machen, sind von großer Bedeutung: Denn sie entscheiden über die künftige Durchführbarkeit eines einheitlichen Human-Biomonitorings in Europa. Ein einheitliches Human-Biomonitoring würde dazu beitragen, die Belastungssituationen der Menschen in den Mitgliedsländern zu vergleichen, nach den Ursachen der Belastungen zu suchen und politische Maßnahmen abzuleiten, um diese zu verringern. 28.07.2011

Umweltsurvey

Das Umweltbundesamt entwickelt mehrere Instrumente zum Monitoring aktueller Umweltbelastungen. Eine Momentaufnahme der Belastung mit Schadstoffen liefert der 1985 erstmals durchgeführte Umweltsurvey. Werte für bestimmte Schadstoffe in Blut, Urin und Haaren werden in einer Stichprobe von 4000 Personen bestimmt, die einen Querschnitt der deutschen Bevölkerung darstellt. Auch Archive wurden angelegt. Um Trends auch rückwirkend analysieren zu können, sammelt die Humanprobenbank an der Universität Münster seit 1984 routinemäßig menschliche Organproben und bewahrt sie in tiefgefrohrenem Zustand für spätere Untersuchungen auf. Parallel dazu wird eine Umweltprobenbank am Forschungsinstitut in Jülich aufgebaut

Saison der Eichenprozessionsspinner beginnt

UBA empfiehlt so wenig Schädlingsbekämpfungsmittel wie möglich In mehreren Bundesländern beginnt jetzt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die bei Menschen Gesundheitsbeschwerden auslösen können. Bevor die Raupen diese Haare ausbilden, werden sie chemisch oder biologisch bekämpft – in der Regel Ende April bis Anfang Mai. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Wir plädieren dafür, den Einsatz von chemischen und biologischen Mitteln gegen Eichenprozessionsspinner genau abzuwägen. Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann. Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“ Dabei müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern beachtet werden. Eine Anwendung in Naturschutzgebieten ist verboten. In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner – eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart – teilweise massenhaft vermehrt, besonders im Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Seine Brennhaare können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Wenn Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen, kann dies einen starken Juckreiz auslösen, der mehrere Tage andauern kann. Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die sogenannte Raupendermatitis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen. Befallen die Eichenprozessionsspinner Bäume in der Nähe von Siedlungen oder an öffentlichen, starkfrequentierten Orten, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozessionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eichenwäldern darf hingegen nur dann vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob dies wirklich eintritt, ist umstritten, denn Eichen können nach Kahlfraß erneut austreiben. Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmitteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner durch andere Maßnahmen zurückgedrängt werden kann. Fällt der Befall schwach aus und/oder die betroffenen Gebiete werden von Menschen kaum aufgesucht, können auch andere Maßnahmen helfen. Befallene Waldgebiete können beispielsweise vorübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden, um betroffene Spaziergänger oder Waldarbeiter zu schützen. In gut zugänglichen Bereichen, insbesondere bei befallenen Einzelbäumen, zum Beispiel an Kindertagesstätten, Schwimmbädern und Friedhöfen, sollten Raupen oder Nester durch professionelle Schädlingsbekämpfer abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder sich nicht durchführen lassen, lässt sich der Einsatz chemischer und biologischer Bekämpfungsmittel rechtfertigen. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die festgelegten Anwendungsbestimmungen des verwendeten Pflanzenschutzmittels gelten. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt unter das Biozidrecht und die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Aus Umweltschutzsicht sollte bei einer chemischen oder biologischen Bekämpfung prinzipiell auf Mittel zurückgegriffen werden, die möglichst spezifisch auf die zu bekämpfende Art einwirken. Vorzuziehen ist eine biologische Bekämpfung auf Basis von Bacillus thuringiensis, da sie beschränkt auf Schmetterlingsarten wirkt. Ein negativer Einfluss auf andere Insektenarten kann damit so gering wie möglich gehalten werden. Um Belastungen der Umwelt zu mindern, sollten die Bekämpfungsmaßnahmen während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden. Dadurch können sich die verwendeten Mittel nur in geringem Maße auf angrenzende Flächen ausbreiten. Außerdem sind bei der Anwendung der jeweiligen Produkte räumliche und zeitliche Einschränkungen zum weiteren Schutz anderer Insekten erforderlich. Stets sollte gelten, dass Bekämpfungen nur situativ und lokal erfolgen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen in Wald- und Naturschutzgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar. Für Bekämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten gilt das Pflanzenschutzrecht. Dementsprechend hat hier die Verwendung gemäß der Zulassung als ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ und den damit verbundenen Auflagen hinsichtlich der Frequenz der Anwendung sowie der zu treffenden Risikominderungsmaßnahmen zu erfolgen. Unter anderem ist hierbei zu beachten, dass Abstände zu Waldrändern einzuhalten, mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Falterarten zu berücksichtigen und ein Refugialraumanteil von mindestens 50 Prozent einer zusammenhängenden Fläche einzuhalten sind. Die Anwendung darf nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen und die Anwendung in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde (i.d.R. der Pflanzenschutzdienst) deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt vor allem für die Anwendung in FFH-Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben sollte. Zuständig für die Genehmigung der chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Pflanzenschutzmittelstellen der Bundesländer. Für die Bekämpfung an stark befallenen Stellen in Siedlungsnähe, zum Beispiel Waldrändern, einzelnen Bäumen, oder von Menschen häufig frequentierten Bereichen (Parks, Schulen, Kindergärten etc.) gilt das Biozidrecht. Hier soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglichst zielgerichtet erfolgen. Bei Bioziden soll analog der für Pflanzenschutzmittel geltenden Abstände je nach Mittel ein Abstand von mindestens 25 bis 100 Metern zu Oberflächengewässern eingehalten werden. Zudem sollten nur Gerätschaften verwendet werden, die eine zielgenaue Aufbringung der Bekämpfungsmittel ermöglichen. Zuständig für die Genehmigung der biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Verwaltungen der Landkreise.

Artinformation zu Draba praecox Steven (Frühes Hungerblümchen)

Wie Erophila verna (L.) Dc. ssp spathulata (LANG) VOLLM., unterer Stgteil u. Blätter vorwiegend mit einf. Haaren, daneben vereinzelt Gabelhaare. Schötchen br elliptisch, 1-2mal so lg wie br. Taxonomie: Brassicaceae ( Familie Kreuzblütler) Draba ( Gattung Felsenblümchen) Draba verna agg. ( Aggregat Frühlings-Hungerblümchen (Artengruppe)) Draba praecox Steven ( Art Frühes Hungerblümchen) Floristischer Status: I Gefährdung: D Schutzstatus: BNatSchG: nicht besonders geschützt

Wildkatze jetzt auch im Wendland nachgewiesen

Die diesjährige Erfassung der Wildkatze hat bestätigt, dass sich die Art weiter in Niedersachsen ausgebreitet hat. Durch eine großflächige Wildkatzenerfassung konnte der BUND gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bereits in den vergangenen zwei Jahren zeigen, dass sich die scheue Katze immer neue Lebensräume in Niedersachsen zurückerobert. Unterstützt durch die Niedersächsischen Landesforsten, die Klosterforst sowie weitere Naturschutzverbände untersuchten Natur­schützer*innen in 2019 mit Hilfe von 83 Lockstöcken ausgewählte Wälder in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Celle und der Region Hannover sowie im nördlichen Teil des Teutoburger Walds im Raum Dissen südlich von Osnabrück. „Mit den Nachweisen in der Göhrde und den Wäldern nahe der Elbe können wir die erfolg­reiche Wiederbesiedlung des Landkreises Lüchow-Dannenberg durch die Wildkatze beobach­ten“, berichtet Andrea Krug, Wildkatzenexpertin des BUND Niedersachsen. In 2018 gelang nur ein einziger Nachweis im Osten dieses Landkreises. Nun konnten der BUND und der NLWKN belegen, dass hier mindestens neun Tiere leben, davon zwei weibliche und sieben männliche Wildkatzen. Auch im Landkreis Celle hat sich die Art in 2019 erstmalig nachweisen lassen. Nur im nördlichen Teutoburger Wald im Landkreis Osnabrück gelang dies nicht. „Wir haben über einen Zeitraum von zwei Jahren an verschiedenen Standorten in der Region Dissen Haarproben gesammelt – bislang jedoch ohne Erfolg“, so Krug. „Mittels dieser Erfassungen wird sichtbar, wie weit sich die Wildkatze in Niedersachsen bereits (wieder-)ausgebreitet hat und in welchen Wäldern sie hingegen noch fehlt beziehungsweise noch nicht nachgewiesen werden konnte“, sagt Dr. Andreas Jacob, der beim NLWKN für diese Art zuständig ist. „Diese Erkenntnisse helfen uns sehr bei der Ausarbeitung von geeigneten Schutzmaßnahmen für diese streng geschützte Säugetierart.“ Die letzten Wildkatzen leben in meist isolierten Waldgebieten. Viele der Lebensräume sind zu klein, um darin dauerhaft über­leben zu können. Daher fordert der BUND einen durchgehenden Waldverbund in Nieder­sachsen. „Die Wiederausbreitung der Wildkatze ist eine Erfolgsgeschichte, über die wir uns sehr freuen“, ergänzt Dr. Marc Overbeck von den Niedersächsischen Landesforsten. „Entscheidend für die weitere positive Populationsentwicklung wird sein, inwieweit Wanderkorridore zwi­schen vereinzelten Populationen geschaffen werden können. Hierbei werden wir den BUND Niedersachsen unterstützen.“ Pressefotos: Pressefotos: Unter www.bund.net/wildkatzenfotos stehen Ihnen Pressefotos der Europäischen Wildkatze zum Download zur Verfügung. Rückfragen zum Thema an: Andrea Krug, Projektleitung Rettungsnetz Wildkatze, BUND Landesverband Niedersachsen Tel. (0511) 965 69 – 39, andrea.krug@nds.bund.net Dr. Andreas Jacob, Tier- und Pflanzenartenschutz/ Landesweiter Naturschutz, NLWKN Tel. (0511) 3034 3202, E-Mail an Dr. Andreas Jacob Pressekontakt: Pressekontakt: Dr. Tonja Mannstedt, Pressesprecherin, BUND Landesverband Niedersachsen HINTERGRUND Die Europäische Wildkatze ( Felis silvestris ) Die einst in fast allen Wäldern Deutschlands heimische Mäusejägerin steht seit vielen Jahren auf der Roten Liste der bedrohten Arten. In weiten Teilen Deutschlands war sie bereits ausgestorben. Mittlerweile erholt sich die Population. Viele Katzen werden jedoch Opfer des Straßenverkehrs. Das BUND-Projekt Der BUND erforscht bereits seit Jahren die Lebensweise und Verbreitung der seltenen Art in seinem „Rettungsnetz Wildkatze“. Ziel des länderübergreifenden Projekts ist ein Verbund aus Wäldern durch grüne Korridore aus Sträuchern und Bäumen. Diese Biotopvernetzung hilft nicht nur der Wildkatze, sondern auch vielen anderen Arten des Ökosystems Wald. Zur Erfassungsmethode Die mit Baldrian besprühten Lockstöcke ziehen umherstreifende Katzen an, die sich an dem rauen Holz reiben und daran Haare hinterlassen. Durch eine genetische Analyse lässt sich anschließend genau feststellen, von welcher Tierart die Haare stammen: beispielsweise von Reh, Dachs, Haus- oder Wildkatze. Darüber hinaus kann sogar das einzelne Individuum anhand der Haaranalyse identi­fiziert werden. Die gesammelten Haarproben werden an das Senckenberger Forschungs­institut in Gelnhausen geschickt. Dort wird im Labor analysiert, um welches Tier bzw. Individuum es sich handelt. Die Daten werden in einer bundesweiten Gendatenbank hinterlegt.

Eintragspfade von Blei in den menschlichen Organismus

Dieser Bericht identifiziert anhand einer umfangreichen Literaturanalyse die Quellen der menschlichen Exposition mit Blei und versucht sie, sofern möglich, zu quantifizieren. Zu diesem Zweck werden umfangreiche Recherchen anhand der öffentlich zugänglichen Literatur der letzten 20 Jahre durchgeführt, inklusive der Bewertung der Qualität der Arbeiten nach einem internationalen Kriterienkatalog und der Unsicherheiten der Untersuchungen. Die Arbeiten und die dazugehörigen Auswertungen werden in einer EndNote-Literaturdatenbank nach einem festgelegten Schema dokumentiert. Hierzu dient ein Thesaurus, der alle wichtigen Aspekte der Verbraucherexposition berücksichtigt. Als Quellen der Exposition gelten Produkte, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher Kontakt haben. Hierzu zählen Haushalts-, Hobby- und Freizeitprodukte sowie Kinderspielzeug und Kosmetika. Sie werden auch als Verbraucherprodukte oder Produkte des täglichen Bedarfs bezeichnet. Ebenso werden die Quellen Hausstaub, Trinkwasser und Boden als umweltbezogene Quellen einbezogen, wie auch Le-bensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. Die aus der Summe der über alle Expositionspfade aufge-nommenen Bleimengen resultierende externe Dosis kann dann über die Messungen im menschlichen Körper, im Blut, Urin, in den Haaren oder Zähnen als interne Dosis geschätzt werden. Die Auswertung der Literatur ergibt, dass trotz der inzwischen erfolgten starken Abnahme der Blei-konzentrationen im Blut die Bleigehalte in Produkten stark variieren und klare Tendenzen nicht erkennbar sind. Einige Quellen mit deutlich über das allgemeine Maß hinausgehenden Konzentrationen können identifiziert werden. Diese können in individuellen Fällen die Belastung mit Blei steigern. Die Summe der Bleiaufnahme durch Lebensmittelverzehr stellt eine wichtige Dauerquelle dar. Hinzu kommt neben einer allgemein stärkeren Belastung in Ballungs- und Industriegebieten der Verzehr von Muscheln und Meerestieren, einiger Fischarten und durch Nahrungsergänzungsmittel, die Nutzung von bleihaltiger Keramik und Geschirr aus Ländern, in denen keine oder weniger strenge Regeln z. B. zur Herstellung dieser Gegenstände existieren bzw. Regeln nicht beachtet oder unzureichend überprüft werden. Die Bleikonzentrationen oder deren Freisetzung sind teilweise unbekannt und auch unzureichend untersucht. Die Daten aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind sehr heterogen und dadurch uneinheitlich und schwer vergleichbar. Allerdings kann anhand von übereinstimmenden Biomonitoringdaten aus europäischen Ländern eine seit etwa 2010 konstant niedrige Konzentration von Blei im Blut von Kindern und Jugendlichen aufgezeigt werden, während bei Erwachsenen oberhalb von 30 Jahren die Blutspiegel deutlich erhöht und mit großer Variabilität vorliegen. Quelle: Forschungsbericht

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