API src

Found 1423 results.

Similar terms

s/hcbd/HCB/gi

Untersuchungen und Aufbau einer Versuchsanlage zum Verölen von Expandiertem Polystyrol (EPS) mit Flammschutzmitteln, Teilvorhaben 3: Analytik

Auffindung von Kontaminationsquellen von Pestiziden fuer landwirtschaftliche Produkte

In landw. Produkten kommen bisweilen erhoehte Gehalte an Chlorkohlenwasserstoff-Pestiziden (z.B. HCB) vor. Die dafuer infrage kommenden Kontaminationsquellen sind nicht genuegend bekannt. Zielsetzung ist die Auffindung der Kontaminationsquellen, um die Ursache fuer erhoehte Pestizidgehalte durch Beseitigung der Quellen vermeiden zu koennen. Als Untersuchungsmethoden dienen die Gaschromatographie und die GC-MS-Kopplung.

Schadstoffuntersuchungen an Miesmuscheln in den Kuestengewaessern Mecklenburg-Vorpommerns

Im Rahmen der Gewaessergueteueberwachung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt seit 1994 eine jaehrliche Beprobung und Anlayse von Wildpopulationen der Miesmuschel (Mytilus edulis) an 6 Stationen des Kuestenbereiches. Die Beprobung erfolgt im Oktober/November. Es werden die Konzentrationen ausgewaehlter Spurenmetalle und organischer Stoffe im Weichkoerper der Muscheln analysiert. Spurenmetalle: Cr, Ni, Cu, Zn, As, Cd, Hg, Pb. Organische Schadstoffe: HCB, HCH (Alpha, Gamma), DDT und Metabolite (o,p- und p,p), PCBs (Nr. 28-52-101-118-138-153-180).

Bilanz der Verteilung und Umwandlung von Umweltchemikalien in Modell-Oekosystemen Boden-Pflanzen und aquatischen Systemen

Fortsetzung der Freilandversuche mit Pentachlornitrobenzol-C-14 und Pentachlorphenol-C-14 (erneute Behandlung). Untersuchung der Aufnahme, der Verteilung und des Metabolismus von Hexachlorbenzol-C-14 nach Saatgutbehandlung an Weizen unter Freilandbedingungen. Untersuchung des Schicksals von Buturon-C-14 (Seitenketten-markiert) in Weizen und Boden unter Freilandbedingungen. Untersuchung von Chloralkylen-9-C-14 in Karotten und Boden unter Freilandbedingungen.

Biodiversität im globalen Kontext

Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die biologische Vielfalt im Berliner Raum zu schützen und leistet damit einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen das globale Artensterben. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist: Laut dem globalen „Living Planet Index“ sind zwischen 1970 und 2016 die Populationen von Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Reptilien und Fischen weltweit um fast 70 % zurückgegangen. Bei der Förderung der biologischen Vielfalt spielen auch Städte eine wichtige Rolle. Als ‚grüne Metropole‘ hat Berlin ein großes Potenzial und Vorbildcharakter zugleich. Politisch betrachtet ist Berlin in einem großen Rahmen aus globalen, internationalen, nationalen und lokalen Abkommen dazu verpflichtet, zum Schutz der biologischen Vielfalt beizutragen. Mit dem Berlin Urban Nature Pact leistet Berlin einen aktiven Beitrag zur Förderung von Stadtnatur in Städten weltweit. Der Berlin Urban Nature Pact von 2024 unterstreicht die führende Rolle, die Städte und lokale Behörden beim Schutz der biologischen Vielfalt, der Bekämpfung des Klimawandels und für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger spielen. Das Abkommen ist darauf fokussiert, die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmen mittels konkreter, lokaler Maßnahmen umzusetzen. Der Pakt definiert sieben Zielbereiche mit 28 formulierten Unterzielen, wobei sich die unterzeichnenden Städte verpflichtet haben, bis 2030 mindestens 15 von ihnen umzusetzen. Um die Ziele zu erreichen, setzt der Pakt auf die Zusammenarbeit, Mitgestaltung und proaktive Partnerschaften mit der Stadtgesellschaft und der Wirtschaft. Auf internationaler Ebene ist der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (Global Biodiversity Framework) ein zentrales Regelwerk, der 2022 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) von 196 Staaten verabschiedet wurde. Er legt langfristige Ziele bis 2050 und 23 konkrete, handlungsorientierte Ziele bis 2030 fest. Ziel 12 fordert Städte wie Berlin auf, ihre Grünflächen- und Stadtplanung zu verbessern, um sowohl das menschliche Wohlergehen als auch die biologische Vielfalt zu fördern. Biodiversität ist außerdem in der Agenda 2030 fest verankert, die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. 17 Ziele für nachhalte Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bilden das Herzstück der Agenda: besonders SDG 14 („Leben unter Wasser”) und SDG 15 (“Leben an Land”) heben die Bedeutung der Biodiversität für eine nachhaltige Zukunft hervor und setzen klare Ziele für den Schutz von Meeres- und Landökosystemen sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Die Ramsar-Konvention von 1971 spielt eine weitere global bedeutsame Rolle für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und den Erhalt ihrer Biodiversität. Feuchtgebiete sind Lebensräume zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten, regulieren den Wasserhaushalt und spielen eine Schlüsselrolle bei der Kohlenstoffspeicherung und Klimaanpassung. Die Konvention ist somit essenziell für den Schutz und die Wiederherstellung dieser Ökosysteme und den Erhalt der biologischen Vielfalt, die darauf angewiesen ist. Auf europäischer Ebene sind die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie zentrale Instrumente zum Schutz der Biodiversität in Europa. Sie bilden die rechtliche Grundlage für das Natura-2000-Netzwerk, ein europaweites Netz geschützter Gebiete, das bedrohte Arten und Lebensräume bewahrt. Diese Richtlinien fördern den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und tragen wesentlich dazu bei, den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU zu stoppen und langfristige Lebensräume für gefährdete Arten zu sichern. Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist eine tragende Säule des European Green Deals und zielt darauf ab, die Natur zu schützen und den Artenverlust zu stoppen. Sie wurde 2020 beschlossen und enthält eine Reihe von sehr konkreten Zielen: die Ausweitung der Schutzgebiete auf 30 %, das Pflanzen von drei Milliarden Bäumen in der EU bis 2030 – was umgerechnet auf Einwohnerinnen und Einwohner etwa einer Million Bäume für Berlin bedeuten würde, sowie das Renaturieren von 25.000 km Flüssen, was etwa einem Drittel der Flüsse in der EU entspricht. Die aktuelle EU-Strategie betont die Bedeutung von Städten wie Berlin und fordert sie auf, ehrgeizige Pläne für die Begrünung zu entwickeln. Dabei sollen auch die öffentlichen Räume und Infrastrukturen, Gebäude und ihre Umgebung als große Flächenreserve in den Blick genommen werden. 2024 hat die EU-Kommission außerdem die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet. Sie verfolgt das Ziel, den Verlust von Biodiversität und die Degradierung natürlicher Lebensräume in Europa umzukehren und verpflichtet die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zur Renaturierung von Ökosystemen zu ergreifen, darunter Wälder, Feuchtgebiete und landwirtschaftliche Flächen. Artikel 8 adressiert städtische Ökosysteme und fordert, dass es ab 2030 einen positiven Trend bei der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen sowie der Baumüberschirmung gibt. Dadurch soll nicht nur die Artenvielfalt geschützt, sondern auch die Lebensqualität der Stadtbewohner verbessert und Städte widerstandsfähiger gegen Klimawandel und Extremwetter gemacht werden. In Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das zentrale Gesetz für den Naturschutz und regelt den Schutz von Natur und Landschaft auf nationaler Ebene. Es zielt darauf ab, die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit der Ökosysteme und die Vielfalt der Landschaften dauerhaft zu sichern. Durch Schutzmaßnahmen, die Ausweisung von Naturschutzgebieten und die Förderung nachhaltiger Landnutzung trägt das Gesetz entscheidend zur Erhaltung der Biodiversität und zur ökologischen Stabilität bei. Außerdem ist die neue Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030((NBS 2030)) richtungsweisend für Bundesländer und Kommunen. Sie wurde 2024 beschlossen und ist eine Weiterentwicklung der Nationalen Strategie von 2007. Die Umsetzung von 64 Zielen wird von einem Aktionsplan begleitet, der rund 250 Maßnahmen enthält, die zwischen 2024–2027 durchgeführt werden sollen. Auf Berliner Ebene ist das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) relevant, denn es schafft einen rechtlichen Rahmen für das Landesgebiet und beinhaltet Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in der räumlichen Gesamtplanung. Zudem gibt es die Berliner Strategie zum Schutz und zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern mit konkreten Maßnahmen für den Schutz von Wildbienen und Honigbienen. Zusammenfassend ist Berlin durch diese Strategie und die Einhaltung von internationalen, nationalen und lokalen Vorgaben verpflichtet, die biologische Vielfalt aktiv zu schützen und zu fördern. Gleichzeitig verdeutlichen die Abkommen die wichtige Rolle von Städten bei der Förderung biologischer Vielfalt. Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro)

Bundesweite Hintergrundwerte für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) und weitere Schadstoffe in Böden

Eine wesentliche Grundlage für die Festlegung von Bodenwerten in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind Kenntnisse der Hintergrundbelastung von Schadstoffen in Böden. Für die Kennzeichnung der Hintergrund-belastung werden repräsentative, statistisch abgeleitete Werte für den allgemein verbreiteten Stoffgehalt in Böden (sogenannte Hintergrundwerte, HGW) herangezogen. Dringend benötigt werden bundesweite HGW für Gesamt- und Eluatgehalte von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) in landwirtschaftlich genutzten Böden. Darüber ist eine Untersuchung erforderlich, ob für folgenden und weitere chemische Verbindungen bodenrechtliche Regelungen erforderlich sind: Polybromierte Diphenylether (PBDE), Decabromdiphenylethan (BDPE-209), Hexabromcyclododecan (HBCDD), Tributylzinn-Verbindungen (TBT), Nonylphenole (NP), Diethylhexylphthalat (DEHP), Bisphenol A (BPA), Siloxane. Ziel des Forschungsprojekts ist eine chemische Analyse (Gesamt- und Eluatgehalte) des bundesweiten Vorkommens von PFAS in Böden sowie eine Priorisierung von weiteren o.g. organischen Verbindungen, für die in nachfolgenden Forschungsprojekten eine Ableitung von bundesweiten HGW angestrebt werden sollte. Gegenstand der Untersuchungen sind die im Forschungsprojekt FKZ 3720 72 288 0 (Vorläuferprojekt) bundesweit zu entnehmenden 600 Bodenproben von landwirtschaftlich genutzten Oberböden (400 Acker- und 200 Grünlandproben). Die Analyse der Gehalte von organischen Verbindungen in diesen Proben soll wie nachfolgend benannt vorgenommen werden: (1) Bestimmung der Gehalte von PFAS (Gesamt- und Eluatgehalte) in 600 aktuellen Bodenproben und (2) Bestimmung der Gehalte von PBDE, BDPE-209, HBCDD, TBT, NP, DEHP, BPA, Siloxane und weiteren ausgewählten Chemikalien in 50 aktuellen (aus den Jahren 2021-2024) und 50 Rückstellproben (aus den Jahren 2009-2012).

BfN-Schriften 744 - Treffpunkt Biologische Vielfalt XXII. Interdisziplinärer Forschungsaustausch im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) führt seit 2000 jährlich an der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm die Tagung „Aktuelle Biodiversitätsforschung Eine interdisziplinäre Tagung für Nachwuchswissenschaftler*innen zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt“ durch.

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) (WMS)

WMS Kartendienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) (WFS)

WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.

Untersuchungen zum Uebergang von Hexachlorbenzol - HCV - in Milch und Schlachtkoerper von Rindern

Studium der 'Entry-Rate' bzw. des 'Carry-Over' von HCB in Kuhmilch und Schlachtkoerpern von Rindern. Gezielte Fuetterungsversuche mit abgestufter HCB-Zufuhr. Ermittlung des HCB-Gehaltes in der Milch ueber laengere Zeitraeume bzw. Bestimmung der HCB-Konzentration in verschiedenen Geweben bzw. Organen von Kaelbern und Mastbullen. Gaschromatographische Bestimmung des HCB nach Abtrennung auf einer Aluminiumoxidsaeule.

1 2 3 4 5141 142 143