Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2022. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Die Qualität des Hamburger Trinkwassers gehört zu den besten im Lande. Davon können sich sowohl Hamburger:innen als auch Tourist:innen von April bis Oktober an den verschiedenen öffentlichen WC-Standorten, die außen mit Trinkbrunnen ausgestattet sind, selbst überzeugen. An den Trinkbrunnen gibt es auf Knopfdruck kostenlos erfrischendes Wasser in bester Qualität. Jeder von der Stadtreinigung Hamburg betriebene Spender ist mit einer automatischen Spülvorrichtung ausgestattet, die auch bei geringer Nutzung und Temperaturen über 30 °C immer für erfrischend kühles und vor allem qualitativ einwandfreies Trinkwasser aus dem Hahn sorgt.
Der Datensatz beinhaltet ausgewählte Sportvereine (nicht alle Sportstätten der Vereine) und Sportangebote im Bezirk Eimsbüttel.
Der Datensatz beinhaltet Angebote für Senioren zum Thema Medien und Medienkompetenz.
Der Datenbestand enthält aus ATKIS Basis-DLM abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Hydro - Netzwerk gemäß INSPIRE-Datenspezifikation.
Der Datensatz beinhaltet Einrichtungen zum Thema Wohnen und Pflege. Dazu gehören alternative Wohnformen, Einrichtungen zur Betreuung Demenzkranker, stationäre Pflegeangebote, teilstationäre Pflegeangebote, Angebote der Tagespflege, Wohnanlagen und die Wohn-Pflege-Aufsicht.
Die Mütterberatungsstellen beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Bezirke bieten mit Sprechstunden, Hausbesuchen und Gruppenveranstaltungen ein gesundheitlich vorbeugendes Beratungsangebot für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern an. Sie unterstützen und beraten in allen Fragen der Ernährung und Pflege sowie zu Schutzimpfungen und koordinieren weiterführende Hilfen. Weitere, ebenfalls kostenlose Angebote sind: Stillberatung, Wiegen und Messen des Kindes, Hausbesuche durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auch im Rahmen der Frühen Hilfen, Ärztliche Beratung und/ oder Untersuchung des Kindes, Einladungswesen U 6/7, Informationen und Beratung über Eltern-Kind-Kuren, Fluorettenausgabe, Antworten auf Fragen zu Themen wie: Schlafstörungen, lang anhaltendes Schreien, Probleme beim Füttern, altersgerechte Entwicklung, Erschöpfungszustände der Eltern, Wochenbettdepression
Pflegestützpunkte beraten hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie unterstützen in allen Fragen rund um das Thema Pflege - unabhängig von der Kassenzugehörigkeit oder dem Bezug von Sozialleistungen. Die Beratungsstellen werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen sowie der Stadt Hamburg getragen.
Der Datensatz beinhaltet Einrichtungen und Angebote zum Thema Unterstützung zu Hause. Dazu gehören ambulante Pflegedienste, Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme, Besuchs- und Begleitdienste, Fahrdienste/Krankenbeförderung, Tafeln/Kleiderkammern sowie Beratungsangebote zu Pflege und Barrierefreiheit.
Artikel 23 der IE-Richtlinie sieht die Einführung eines Systems von Umweltinspektionen von Anlagen vor, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die Umwelt umfasst. Nach jeder Umweltinspektion erstellt die zuständige Behörde einen Bericht, der der Öffentlichkeit binnen vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auch über das Internet zugänglich zu machen ist. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung ist immer der aktuelle Fazitbogen mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der letzten Vor-Ort-Besichtigung einer IED-Anlage für Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (es erfolgt keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). Die Daten werden täglich aktualisiert.
Origin | Count |
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Bund | 510 |
Land | 132 |
Wissenschaft | 14 |
Type | Count |
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Topic | Count |
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