Das BfG-GNSS-Messnetzes besteht aus über 50 GNSS-Stationen im Bereich der Nord- und Ostsee. Primärer Zweck ist die Georeferenzierung von Pegeln der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Die Rohdaten umfassen die kontinuierlichen Beobachtungsdaten der Satellitensysteme GPS, Glonass, Galileo und Beidou. Der Höhenunterschied 'dH1' zwischen dem jeweiligen Referenzpunkt der GNSS-Antenne und den zugehörigen Pegelfestpunkten (PFP) kann dem Sitelog der Permanentstation entnommen werden. Der Sollhöhenunterschied 'dH2' zwischen den Pegelfestpunkten und dem Pegelnullpunkt (PNP) wird durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt geführt.
Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten in einem Luftreinhalteplan festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4. Die Umweltzone in Hannover ist seit dem 22.02.2024 aufgehoben. Dieser Datensatz beschreibt die Umweltzonen in Hannover und Osnabrück in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung, die jeweiligen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind unterschiedlich terminiert.
Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Landesweite Karten der PM10-Konzentration als Interpolation der Meßergebnisse der LÜN-Hintergrundstationen. Hiermit können grobe Aussagen zu PM10-Konzentrationen für Orte gemacht werden an denen keine Meßstation steht. Für jedes Kalenderjahr wird eine eigene Karte bereitgestellt. Durch die jährliche Fortschreibung können zeitliche Entwicklungen in räumlichen Bezug gestellt werden. Die Karten der jeweiligen Jahre sind Bestandteil des Umweltberichtes des Landes Niedersachsen und werden jährlich fortgeschrieben. Meßwerte von ausserhalb Niedersachsens werden mit einbezogen.
Zur Überwachung der Luftqualität betreibt das GAA Hildesheim (ZUS LLG) das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN). An den dargestellten ortsfesten Messstationen werden gasförmige und partikuläre Schadstoffe in der Luft sowie meteorlogische Parameter erfasst. Es wird zwischen verkehrsnahen, industriell geprägten und Messstationen im städtischen, vorstädtischen bzw. ländlichen Hintergrund unterschieden.
Die Daten geben einen Überblick über die Badestellen des Landes Brandenburg.
Die Hamburg Luftqualität Kurzfristvorhersage (urbanAQF) zeigt modellierte Luftschadstoffkonzentrationen für den aktuellen Tag an. Die Schadstoffkonzentrationen werden mit einer Auflösung von 100 m für das gesamte Gebiet von Hamburg mit stündlichen Werten angezeigt. Es handelt sich dabei um modellierte Werte und keine Messwerte.
Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2024. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 57 |
| Kommune | 33 |
| Land | 83 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| unbekannt | 84 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1 |
| offen | 80 |
| unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 81 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 31 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 5 |
| Webdienst | 42 |
| Webseite | 82 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 33 |
| Lebewesen und Lebensräume | 53 |
| Luft | 48 |
| Mensch und Umwelt | 84 |
| Wasser | 34 |
| Weitere | 84 |