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<p> <p>Seit 2019 betreibt das Umweltbundesamt das Regionalnachweisregister (RNR) zum Nachweis des Bezugs von regionalem Strom. Das Register bietet Stromlieferanten einen Rechtsrahmen zur Ausweisung von Strom aus Anlagen in der Region der Verbrauchenden über die Stromkennzeichnung. Da die Nutzungszahlen hinter den Erwartungen blieben, wird der Betrieb nun im Sinne der Entbürokratisierung eingestellt.</p> </p><p>Seit 2019 betreibt das Umweltbundesamt das Regionalnachweisregister (RNR) zum Nachweis des Bezugs von regionalem Strom. Das Register bietet Stromlieferanten einen Rechtsrahmen zur Ausweisung von Strom aus Anlagen in der Region der Verbrauchenden über die Stromkennzeichnung. Da die Nutzungszahlen hinter den Erwartungen blieben, wird der Betrieb nun im Sinne der Entbürokratisierung eingestellt.</p><p> <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) stellt Regionalnachweise aus für Strom aus Anlagen, die erneuerbare Energie erzeugen und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit der Marktprämie gefördert werden. Gleichzeitig stellt das UBA über das eigens entwickelte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/nachweissysteme-fuer-energie-klimaschutz/regionalnachweisregister-rnr/regionenkonzept">Regionenkonzept</a> sicher, dass sich die Anlagen in der Nähe des Verbrauchsortes befinden (im Umkreis von 50 km). Die Entwertung des Regionalnachweises gewährleistet, dass diese in einer solchen Anlage erzeugte Megawattstunde Strom nicht mehrfach für den Verbrauch mehrerer Kunden gezählt werden kann.</p> <p>In den letzten Jahren zeigte sich, dass das Interesse am Instrument der Regionalnachweise weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat sich deshalb zu einer Einstellung des Betriebs entschieden und dies in den neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aufgenommen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich bis weit in den Herbst 2026 hinein andauern. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlamentes plant das Umweltbundesamt entsprechend nun die schrittweise Abwicklung. Regionalnachweise sollen noch bis zum 01.07.2027 für die Kennzeichnung der Stromlieferungen des Jahres 2026 verwendet werden können. Anschließend wird deren Nutzungsmöglichkeit eingestellt. Hintergrundprozesse, wie zum Beispiel die Gebührenabrechnung, werden danach noch abgeschlossen, bevor es zur endgültigen Abschaltung des Registers kommt. Die Bundesverwaltung wird im Endergebnis Kosten einsparen. Als Anreiz für eine Nutzung dieses Instruments wurden bisher die Gebühren nicht kostendeckend angesetzt.</p> <p>Stromlieferanten, die ihren Kundinnen*Kunden weiterhin Strom aus der Region verkaufen möchten, können auf die Verwendung von Herkunftsnachweisen zurückgreifen. Herkunftsnachweise werden im Herkunftsnachweisregister geführt und dienen dem Zweck der Kennzeichnung von grünem Strom. Auf ihnen ist der Standort der jeweiligen Anlage zur Stromerzeugung ersichtlich, wodurch auch dieser als Beleg für eine regionale Lieferung genutzt werden kann.</p> </p><p>Informationen für...</p>
The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKNR;) (Remarks from Volume-C: XXX)
The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKGB;) (Remarks from Volume-C: XXX)
Die zweite Erneuerbare Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 („RED II“) verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, Herkunftsnachweis-Systeme (HKN) von Strom auf erneuerbare Gase (wie Wasserstoff und Biomethan) sowie Wärme und Kälte auszuweiten. Dies schafft eine transparente, rechtssichere Grundlage für die Handelbarkeit und Vermarktung grüner Energieprodukte. Die Forschungsarbeit analysiert die marktlichen und rechtlichen Interdependenzen der neuen Register. Die Hauptaufgabe beim Aufbau des neuen HKN-Registers für Gase ist eine effiziente Einbettung in die bereits etablierte nationale Registerlandschaft. Diese Harmonisierung ist entscheidend, um eine Doppelvermarktung von erneuerbarem Gas zu verhindern und somit die Glaubwürdigkeit sämtlicher Nachweissysteme dauerhaft zu gewährleisten. Anwendungsfälle bilden die kommende Gaskennzeichnung, die Nachweisführung bei internationalen Wasserstoff-Importen sowie die Klimaberichterstattung. Um die Komplexität des Handels von strombasiertem Gas (das einen parallelen Nachweis im Stromregister erfordert) effizient zu lösen, schlagen die Forschenden eine Registerportal-Architektur vor. Ziel dieser Plattform ist es, mehrere logische Register (HKNR für Gase, Wärme/Kälte etc.) administrativ zusammenzufassen, um Synergien zu nutzen und dennoch den spezifischen Anforderungen jedes Geschäftskontextes gerecht zu werden.
Die zweite Erneuerbare Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 („RED II“) verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, Herkunftsnachweis-Systeme (HKN) von Strom auf erneuerbare Gase (wie Wasserstoff und Biomethan) sowie Wärme und Kälte auszuweiten. Dies schafft eine transparente, rechtssichere Grundlage für die Handelbarkeit und Vermarktung grüner Energieprodukte. Die Forschungsarbeit analysiert die marktlichen und rechtlichen Interdependenzen der neuen Register. Die Hauptaufgabe beim Aufbau des neuen HKN-Registers für Gase ist eine effiziente Einbettung in die bereits etablierte nationale Registerlandschaft. Diese Harmonisierung ist entscheidend, um eine Doppelvermarktung von erneuerbarem Gas zu verhindern und somit die Glaubwürdigkeit sämtlicher Nachweissysteme dauerhaft zu gewährleisten. Anwendungsfälle bilden die kommende Gaskennzeichnung, die Nachweisführung bei internationalen Wasserstoff-Importen sowie die Klimaberichterstattung. Um die Komplexität des Handels von strombasiertem Gas (das einen parallelen Nachweis im Stromregister erfordert) effizient zu lösen, schlagen die Forschenden eine Registerportal-Architektur vor. Ziel dieser Plattform ist es, mehrere logische Register (HKNR für Gase, Wärme/Kälte etc.) administrativ zusammenzufassen, um Synergien zu nutzen und dennoch den spezifischen Anforderungen jedes Geschäftskontextes gerecht zu werden. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2026.
Nach § 19 des Atomgesetzes ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Betrieb von Kernkraftwerken in einer Weise zu überwachen, dass sie von der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Betreiber überzeugt sein kann. Als Kontrollinstrument zur Überwachung der Einhaltung der in den Betriebsgenehmigungen festgelegten zulässigen Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt des KGR sowie des Zwischenlagers Nord dient das Kernreaktorfernüberwachungsystem (KFÜ). Durch Beauftragung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. Zt. Umweltministerium M-V) wird das KFÜ durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) betrieben.
Art. 19 der RL 2018/2001 (RED II) sieht vor, dass es künftig Herkunftsnachweise für Gas, Wärme und Kälte geben wird. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen und Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte zu bereitzustellen. Deutschland ist dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen. Es drohte eine Klage der EU-Kom wegen Nichtumsetzung. Deshalb gilt es nun, schnellst möglich die organisatorischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und Umsetzungsoptionen zu entwickeln. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Schnittstellen vom existierenden Strom-HKNR zu den neuen Registern. Klärung rechtlicher nationaler und internationaler Fragestellungen. Darstellung des möglichen Designs der neuen Register, Klärung von Konversionsprozessen, Identifikation von Schnittstellen zu anderen nationalen und internationalen Datenbanken. Das Gesamtergebnis soll einen Umsetzungsvorschlag für die neuen Register ergeben.
The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKGR;) (Remarks from Volume-C: XXX)
The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKMR;) (Remarks from Volume-C: XXX)
The ISAH01 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKAR;) (Remarks from Volume-C: XXX)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 40 |
| Land | 7 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 10 |
| Text | 23 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 24 |
| Offen | 10 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 35 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 3 |
| Dokument | 10 |
| Keine | 20 |
| Webseite | 15 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 6 |
| Lebewesen und Lebensräume | 19 |
| Luft | 7 |
| Mensch und Umwelt | 39 |
| Wasser | 6 |
| Weitere | 41 |