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s/hkj/HKN/gi

GTS Bulletin: ISAH02 HKIJ - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKIJ;) (Remarks from Volume-C: XXX)

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2025

zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, ⁠ TEHG⁠ , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.

Tätigkeit als Issuing Body für die deutsche Domäne des European Energy Certificate System (EECS)

Das Projekt "Tätigkeit als Issuing Body für die deutsche Domäne des European Energy Certificate System (EECS)" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Öko-Institut fungiert im Auftrag einer Gruppe der deutschen Stromwirtschaft als 'Issuing Body' des EECS-Zertifikatssystems, das aus dem früheren RECS-System hervorgegangen ist. Gemeinsam mit europäischen Partnern ist das Institut für die Weiterentwicklung der Regeln des Zertifikatshandelssystems verantwortlich.

Energieforschungsplan EVUPLAN, Marktanalyse Ökostrom III (inkl. Wettbewerbsrecht und Stromkennzeichnung)

Das Projekt "Energieforschungsplan EVUPLAN, Marktanalyse Ökostrom III (inkl. Wettbewerbsrecht und Stromkennzeichnung)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: HIR Hamburg Institut Research gGmbH.Der Ökostrommarkt unterliegt derzeit großen Veränderungen: Es kommen die ausgeförderten EEG-Anlagen in die Vermarktung, es werden zahlreiche Anlagen außerhalb des EEG geplant. Die bereits diskutierte Nachfolge der RL 2018/2001 (RED II) wird möglicherweise weitreichende Konsequenzen für den Ökostrommarkt mit sich bringen. Ferner gilt es, die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen für Herkunftsnachweise zu untersuchen und eine rechtliche Bewertung aufgrund der tatsächlichen Prioritäten von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzunehmen. Stimmt das Recht mit diesen überein? Sind Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend durch das Recht geschützt oder müssen die zuständigen Behörden mehr tun? Wie werden 'grüne Erwartungen' an Stromprodukte tatsächlich geschützt? Wird double-perception im Ausland durch das Doppelvermarktungsverbot geschützt? Die Stromkennzeichnung entfaltet noch immer nicht die gewünschte Wirkung über die Wahrnehmung und Nutzung durch Verbraucher*innen. Die braucht eine gründliche Überarbeitung auf wissenschaftlicher Grundlage. Zudem gilt die Frage zu klären, ob die Stromkennzeichnung als verlässliche Grundlage für Unternehmensberichte herangezogen werden kann. Eine längerfristig angelegte breit gefasste Studie mit Beobachtung des Marktes und Untersuchung rechtlicher Grundlagen wird helfen, die politischen/gesetzlichen Instrumente für diesen Markt als gute Ergänzung zur Förderung erneuerbarer Energien weiterzuentwickeln.

Energieforschungsplan EVUPLAN, Herkunftsnachweise aus Gas, Wasserstoff, Wärme/Kälte: Möglichkeiten rechtlicher, prozessualer und technischer Umsetzung der Register und der Konversion

Das Projekt "Energieforschungsplan EVUPLAN, Herkunftsnachweise aus Gas, Wasserstoff, Wärme/Kälte: Möglichkeiten rechtlicher, prozessualer und technischer Umsetzung der Register und der Konversion" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: HIC Hamburg Institut Consulting GmbH.Art. 19 der RL 2018/2001 (RED II) sieht vor, dass es künftig Herkunftsnachweise für Gas, Wärme und Kälte geben wird. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen und Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte zu bereitzustellen. Deutschland ist dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen. Es drohte eine Klage der EU-Kom wegen Nichtumsetzung. Deshalb gilt es nun, schnellst möglich die organisatorischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und Umsetzungsoptionen zu entwickeln. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Schnittstellen vom existierenden Strom-HKNR zu den neuen Registern. Klärung rechtlicher nationaler und internationaler Fragestellungen. Darstellung des möglichen Designs der neuen Register, Klärung von Konversionsprozessen, Identifikation von Schnittstellen zu anderen nationalen und internationalen Datenbanken. Das Gesamtergebnis soll einen Umsetzungsvorschlag für die neuen Register ergeben.

Energieforschungsplan EVUPLAN, Vorschläge zur Energiekennzeichnung für Strom, Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte als Praxisvorbild für eine europäische Lösung

Das Projekt "Energieforschungsplan EVUPLAN, Vorschläge zur Energiekennzeichnung für Strom, Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte als Praxisvorbild für eine europäische Lösung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Projekt soll Vorschläge für eine Energiekennzeichnung in Europa sammeln, entwerfen und bewerten und so eine Diskussionsgrundlage für politische Entscheidungsträger*innen schaffen. Aus welcher Energiequelle die eingesetzte Energie stammt, ist neben der Transparenz für Haushaltskunden über die Umweltwirkung ihres Energiekonsums unter anderem für den Emissionsbericht von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen relevant. Eine standardisierte und verpflichtende Energiekennzeichnung gibt es in Europa bisher im Bereich Strom. Eine standardisierte Kennzeichnung für die Energieträger Gas, H2, Wärme und Kälte gibt es bislang nicht. Die hier entwickelten Konzepte einer Energiekennzeichnung sollen sowohl zwischen den Mitgliedsstaaten als auch zwischen Energieträgern einheitlich sein. Es soll ein Analyserahmen entwickelt werden, mit dem sich der Nutzen von Energiekennzeichnung für verschiedene gesellschaftliche Gruppen sowie gesamtgesellschaftlich identifizieren lässt. Die aktuelle Stromkennzeichnung in Europa, in diesem Projekt entwickelte Konzepte sowie Konzepte für Energiekennzeichnung aus der Literatur sollen mit dem Analyserahmen bewertet werden.

Open Circular-Collaboration-Platform for Sustainable Food Packaging from Plastics

Das Projekt "Open Circular-Collaboration-Platform for Sustainable Food Packaging from Plastics" wird/wurde ausgeführt durch: SKZ - KFE gGmbH.Various informational and market conditions, whose development can be traced back to a linear economy, currently also prevent an increased closing of the loop as well as the reduction of material use in the application case of plastic packaging for food. The project objective of COPPA is therefore to develop and demonstrate an open and scalable Circular Collaboration Platform (CCP) that creates the following functionalities for recyclers, plastic reprocessors / converters, packaging manufacturers and food retailers: · Establishing seamless tracking of plastics · Enabling a better exchange of information for automated quality proof, prediction of availability, etc. · Proof of recycled content and recycled quality of products and material batches · Proof of origin or owner as a dynamised property per batch/ main ingredient. · Development of a smart contract model for value chains - in the sense of democratised and notarised plastics processing. · Provision of decision-making aids for the reduction of packaging material and the use of recycled material as a conceptual approach or as a control instrument (dashboard) · Precise verification of sustainability effects through reduced material consumption and increased use of recycled materials (CO2 or resource savings according to relevant material groups). With the aim of enabling both material savings and an increased recycled content in plastic packaging through networking, control and tracking, the CCP is to bring together digital solution approaches as a system solution; in accordance with the FAIR principles, data should be 'Findable, Accessible, Interoperable, and Re-usable'. The project result should represent a practical demonstrator (Technology Readiness Level 5-6), which at the end of the implementation phase will be accessible to all companies in the entire food chain in a non-discriminatory and freely available manner.

NECPR: Additional Reporting Obligations in the area of Renewable Energy (Annex XVI) dataset, 2023

Additional reporting in the area of renewable energy is a dataset under the National Energy and Climate Progress Reports (NECPRs), which is reported every second year (starting in 2023) by EU Member States. The dataset provides information regarding Member States functioning system for guarantees of origin (GO), renewable energy surplus/deficits, biomass use and impacts, and renewable energy usage in buildings. The EEA collects and quality checks this data. The dataset links to data from Eurostat. This reporting obligation comes from the Governance Regulation 2018/1999, Implementing Regulation (EU) 2022/2299 (Annex XVI).

NECPR: Additional Reporting Obligations in the area of Renewable Energy (Annex XVI) dataset

Additional reporting in the area of renewable energy is a dataset under the National Energy and Climate Progress Reports (NECPRs), which is reported every second year (starting in 2023) by EU Member States. The dataset provides information regarding Member States functioning system for guarantees of origin (GO), renewable energy surplus/deficits, biomass use and impacts, and renewable energy usage in buildings. The EEA collects and quality checks this data. The dataset links to data from Eurostat. This reporting obligation comes from the Governance Regulation 2018/1999, Implementing Regulation (EU) 2022/2299 (Annex XVI).

Herkunftsversuche

Das Projekt "Herkunftsversuche" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.In Herkunftsversuchen soll die phänotypische und genetische Variation heimischer und fremdländischer Baumarten ermittelt werden. Gleichzeitig erfolgt eine Prüfung auf waldbauliche Eignung unter südwestdeutschen Standortverhältnissen.

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