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s/hkmr/HKNR/gi

GTS Bulletin: ISAH01 HKMA - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISAH01 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKMA;MANDERA;) (Remarks from Volume-C: XXX)

Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen

Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms, den sie für die Belieferung der Endkunden verwendet haben, auszuweisen. Dabei wird die Menge nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Diese Ausweisung des Energieträgermixes sowie der Umweltwirkungen der Stromproduktion nennt man Stromkennzeichnung.Wie die Stromkennzeichnung erstellt wird, was das mit dem Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt zu tun hat und einiges mehr, erläutert dieses Faltblatt.

HKNR-Newsletter - Nr.: 2/2016

Liebe Leserin, lieber Leser, unseren zweiten Newsletter des Jahres 2016 erhalten Sie an einem Tag, der für Neuigkeiten denkbar schlecht geeignet ist: dem 1. April. Der heutige Tag ist jedoch für uns aus zwei Gründen ein wichtiges Ereignis: Erstens ist das Umweltbundesamt ab heute offizielles Mitglied der Association of Issuing Bodies (AIB), dem europäischen Verband der Herkunftsnachweisregister. Warum wir den bisherigen Status als sog. „non-member Hub user“ verlassen haben und was die Mitgliedschaft bedeutet, lesen Sie in diesem Newsletter. Zweitens tritt heute unser neuer Vorgesetzter seinen Dienst im Umweltbundesamt an: Prof. Dr. Uwe Leprich ist neuer Leiter der Abteilung Klimaschutz und Energie im Umweltbundesamt, der das HKNR-Team angehört. Er folgt Dr. Klaus Müschen nach, der in den Ruhestand tritt. Neben diesen beiden wichtigen heutigen Ereignissen möchten wir Sie vor allem über die erfolgreiche Umstellung des Hub für den internationalen Austausch von Herkunftsnachweisen informieren. Es ist noch keine vier Wochen her, dass die AIB den alten Hub abschaltete und den neuen Hub in Betrieb nahm. Wir informieren über Hintergründe und Wirkungen. Und nicht zuletzt: Unsere Fachtagung steht kurz bevor! Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben, können Sie dies noch tun. Was Sie erwartet und wie Sie dabei sein können, lesen Sie auf den folgenden Seiten. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Ihr HKNR-Team

HKNR-Newsletter - Nr.: 4/2014

Liebe Leserin, lieber Leser, der Sommer neigt sich langsam  dem Ende zu, doch viel ist in der Zwischenzeit passiert: 27.06.: Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) debattiert mit vielen Akteuren über Zusatzangaben und Labels als Inhalt des Herkunftsnachweises (HKN). 13.07.: Deutschland wird zum vierten Mal Fußball-Weltmeister. 01.08.: Ein novelliertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt in Kraft. 25.08.: Die bereits 3. Sitzung des Nutzerbeirates findet statt. Dem Thema Weltmeisterschaft haben wir nichts Neues mehr hinzuzufügen. Stattdessen informieren  wir Sie in diesem vierten Newsletter 2014 wie gewohnt über Veranstaltungen und Neuerungen zum HKNR. Der Nutzerbeirat, über den wir in der vergangenen Ausgabe des Newsletters informierten, etabliert sich inzwischen mehr und mehr. Ende August trafen wir uns bereits zum dritten Mal, um über die Software und die Prozesse im HKNR zu diskutieren. Im Nutzerbeirat – der für neue Teilnehmende offen ist! – kam unter anderem die praktische Frage auf, ob Anlagenbetreibende die HKN auch direkt auf ein Unterkonto ausstellen lassen können. Dass man es kann, wie es funktioniert und wie man Unterkonten allgemein nutzt, lesen Sie in der Rubrik „Ihre Frage – Unsere Antwort“. Viel Erfolg mit dem HKNR wünscht Ihnen Ihr HKNR-Team!

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2014

Liebe Leserin, lieber Leser, das Jahr 2014 hat begonnen, wir wünschen Ihnen viel Glück, Gesundheit und Erfolg! Wir hoffen, Sie hatten über die zurückliegenden Feiertage Gelegenheit, ein wenig zu entspannen und Kraft für neue Taten zu sammeln. Für uns bedeutet der Beginn des neuen Jahres auch: Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) ist ein Jahr in Betrieb und feiert seinen 1. Geburtstag! Einen Blick zurück und vor allem einen Blick in die Zukunft möchten wir bei unserer Fachtagung am 30. Januar in Berlin werfen, zu der wir Sie bereits eingeladen haben. Wir freuen uns schon jetzt, mit Ihnen Erfahrungen auszutauschen und Vorschläge zur Verbesserung zu diskutieren. (Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht, weitere Anmeldungen können wir leider nicht entgegennehmen.) Mit diesem Newsletter informieren wir Sie vor allem über die Ausstellung und die Entwertung der Herkunftsnachweise und darüber, welche wichtigen Termine Sie einhalten sollten, um das HKNR möglichst effektiv zu nutzen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen oder Kennenlernen am 30. Januar in Berlin! Ihr HKNR-Team

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2024

Liebe Lesende, der Frühling bringt jedes Jahr aufs Neue sattes Grün und vielerlei andere Farben. Er steht damit nicht nur für die wiederkehrende Erneuerung der Natur, sondern auch für neues Wachstum. Wir erleben das Wachstum des HKNR ja seit vielen Jahren, jetzt aber mit einem neuen Schub im Lichte der neuen Register. Die Verabschiedung der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) ordnet diese neuen Aufgaben endgültig dem Umweltbundesamt zu und damit erhalten wir die Zusagen für neue Personalstellen, die wir hoffentlich schnell besetzen können. Im Rahmen der Debatten zu dieser Verordnung in den Ausschüssen wurde die Entbürokratisierung von vielen Seiten betont. Es liegt auch in unserem Interesse, einen effizienten Vollzug aufzusetzen. Gleichzeitig muss er rechtssicher umsetzbar sein, auch das ist im Interesse aller Beteiligten. Daneben wird der laufende Betrieb des Strom-HKNR stetig angepasst an neue Anforderungen, wie z. B. die gekoppelten HKN. Der Leitfaden zur Kopplung wird von Ihnen brennend erwartet und liegt nun endlich vor. Wir haben mehrere Abstimmungsrunden dazu gedreht und sind froh, Ihnen nun ein hoffentlich ausgereiftes Dokument an die Hand geben zu können. Wir haben außerdem die Ausschreibung für ein Projekt zur Energiekennzeichnung auf den Weg gebracht. Die Herkunftsnachweise haben ja keinen Selbstzweck, sondern dienen der Kennzeichnung. Wie das für Gas und Wasserstoff aussehen könnte und welche Anforderungen an europäische Regelungen daraus erwachsen, soll unser Projekt erarbeiten. In diesen Zusammenhang ist auch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandard für den Klimawandel einzuordnen. Große Unternehmen werden ab dem Jahr 2025 die Treibhausgasemissionen ihres Energiebezugs berichten müssen und wir setzen uns ausführlich mit diesen Fragestellungen auseinander. Last but not least blicken wir im Newsletter kurz zurück auf die E-world im Februar und kündigen Ihnen einen wichtigen Termin an: Die Planung für die 7. HKNR-Fachtagung hat begonnen! Wir wünschen Ihnen einen wunderbar bunten Frühling! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2017

Liebe Leserin, lieber Leser, der Aufbau des Regionalnachweisregisters hält uns in Atem. Mit dem Regionalnachweis sieht der Gesetzgeber in § 79a EEG 2017 ein Instrument vor, das eine direkte Beziehung zwischen dem Strom einer durch die EEG-Umlage finanzierten Anlage und einem Letztverbraucher herstellen kann. Dies soll – so der Gesetzgeber – die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort stärken. Mit dem Betrieb beauftragt das EEG 2017 das Umweltbundesamt und hier das Team des Herkunftsnachweisregisters. Wir setzen diesen Auftrag nun um: Bereits seit einigen Monaten sind wir dabei, die Prozesse zu entwickeln und in eine für einen Softwareprogrammierer verständliche Fassung zu gießen. Zudem setzen wir diese Prozesse in die erforderlichen untergesetzlichen Vorschriften um, vor allem die Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV). Dass Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, merkten wir nicht zuletzt auf der diesjährigen E-World: Die meisten der gut einhundert Gespräche an unserem oder Ihrem Messestand, auf dem Weg zum und vom Messegelände oder beim Abendessen führten wir zum Thema Regionalnachweisregister. In diesem Newsletter berichten wir in einer neuen Rubrik „Wasserstandsmeldung RNR“ über den aktuellen Stand und halten Sie auch in Zukunft über das Thema auf dem Laufenden. Zudem haben Sie in dieser Ausgabe die Möglichkeit, den HKNR-Newsletter zu bewerten. Damals versendeten wir unseren ersten HKNR-Newsletter an einige interessierte Akteure. Heute möchten schon über 1.700 Personen über Neuigkeiten im HKNR informiert werden. Darauf sind wir ganz besonders stolz! Da wir uns auch zukünftig verbessern möchten, ist nun Ihre Meinung gefragt: Gibt es Dinge, die Sie gern am Newsletter verbessern möchten? Gefallen Ihnen die Beiträge oder möchten Sie über bestimmte Themen mehr informiert werden? Ihre Meinung interessiert uns sehr und wir freuen uns über Ihre Rückmeldung. Diese und weitere interessante Themen erwarten Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters

HKNR-Newsletter - Nr.: 2/2017

Liebe Leserin, lieber Leser, gleich vorab: Das Regionalnachweisregister (RNR) wird voraussichtlich am 01.01.2019 starten! Wir bedauern, dass kein Start im Jahr 2018 möglich ist.  Wir möchten Ihnen eine ausgereifte und voll funktionstüchtige Software zur Verfügung stellen, hierfür benötigen wir Zeit. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fertigstellung des Registers und werden Sie weiter über den Stand des Aufbaus informieren! Ein großes Puzzleteil zum Gesamtwerk „RNR“ haben wir bereits ausgelegt: Die Anhörung von Ländern und Verbänden zum Entwurf der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) wie auch zur Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV) haben wir bereits hinter uns gebracht. Mit leichten Änderungen gehen beide Regelungsvorhaben in die letzte Runde der Ressortabstimmung, damit die Vorschriften im ersten Quartal 2018 in Kraft treten können. Dass unsere Vorstellungen vom RNR sich in vielen Bereichen mit Ihren decken, stellten wir bereits vor der Sommerpause fest: Am 14.06.2017 fand ein 3. RNR-Workshop zum Thema Prozesse und Daten statt, bei dem wir den Aufbau des Regionalnachweisregisters und die verschiedenen Prozesse vorstellten. Einen Bericht lesen Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen Ihnen schöne Herbsttage! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters

HKNR-Newsletter - Nr.: 2/2021

Liebe Leserin, lieber Leser, „das Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt nimmt Fahrt auf!“ – so begann der erste HKNR-Newsletter im August 2013. Dieser Satz gilt heute bei unserem 25. Newsletter im August 2021 wieder, da zahlreiche Anlagen registriert werden, deren EEG-Förderung ausläuft. Für Sie verfolgen wir stets die aktuellen Energiethemen rund um die Erneuerbaren Energien. Mit Blick auf die anstehenden Neuerungen des EEG und EnWG haben wir einen kleinen HKNR-Workshop zur optionalen Kopplung durchgeführt und informieren Sie unter Punkt 3 dieses Newsletters darüber. Darüber hinaus berichtete das UBA-Team dem HKNR-RNR-Nutzungsbeirat über geplante Registerverbesserungen und holte sich ein Feedback dieses noch immer sehr engagierten und hilfreichen Gremiums ein. Insbesondere stehen Verbesserungen bei der RN-Entwertung und zur Massenverarbeitungsmöglichkeit an. Zur regionalen Grünstromkennzeichnung, die im Jahr 2020 nur auf Empfehlungen basierte, haben wir ein Forschungsvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse fließen in den Leitfaden zur Stromkennzeichnung ein. Wir freuen uns, Ihnen in einem Web-Seminar am Donnerstag, den 19. August 2021, um 10:00 Uhr diese Ergebnisse vorzustellen. Wie Sie wissen, sind wir auch bei der Dachorganisation der europäischen Herkunftsnachweisregister, der Association of Issuing Bodies (AIB) sehr aktiv und haben einiges zu berichten. Anlässlich unserer 25. Ausgabe des HKNR-Newsletters möchten wir Sie auf die Übersicht aller bisherigen HKNR-Newsletter hinweisen. Wenn Sie einen Newsletter verpasst haben oder in früheren Zeiten schwelgen möchten, können Sie ihn gerne nachlesen! Haben Sie noch einen schönen Sommer! Ihr HKNR- und RNR-Team des Umweltbundesamtes

Nachfrage nach Ökostrom steigt

Nachfrage nach Ökostrom steigt Angebot und Nachfrage von Ökostrom steigen seit Jahren kontinuierlich Die Zahl der Ökostromprodukte ist von 810 im Jahr 2013 auf 1.157 Produkte im Jahr 2017 gestiegen. Knapp 80 Prozent der Stromanbieter führten 2017 mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot. Gleichzeitig ist die Stromkennzeichnung kaum bekannt und kann aktuell wenig Wirkung entfalten. Das zeigt die „Marktanalyse Ökostrom II“. Die Nachfrage nach Ökostrom ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für eine Menge von 95,6 Terawattstunden entwertet, was einem Anstieg von 22 Prozent gegenüber 2013 entspricht. Die Stromkennzeichnung müsste aber verständlicher und bekannter werden, um Wirkung zu entfalten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Zusammensetzung des Stromproduktes und dessen Preis eine gleichgewichtige Bedeutung, so die repräsentativen Ergebnisse. Label finden Beachtung und darüber hinaus scheint Regionalität beim Strombezug eine zunehmende Rolle zu spielen. Aktuell ist der Blick auf die EEG-Altanlagen und neue Anlagen ohne Förderung besonders wichtig. Die Anzahl Erzeugungsanlagen ohne eine EEG-Vergütung wird zunehmen, damit wird ein neues Potenzial für Herkunftsnachweise eröffnet. Zukünftig könnten Herkunftsnachweise auch einen Beitrag zur Energiewende leisten Falls Herkunftsnachweise ein hohes und stabileres Preisniveau erreichen, welches zum Beispiel im Rahmen langfristiger Lieferverträge zu einem relativ verlässlich kalkulierbaren Gewinn werden könnte, würden sich der Stellenwert der Herkunftsnachweise und deren Beitrag zur Energiewende ändern. Das Ziel einiger Ökostromsiegel, mit dem Bezug von Ökostrom die Errichtung neuer Anlagen jenseits der Förderung anzureizen, könnte sich unter diesem Gesichtspunkt in den kommenden Jahren leichter erfüllen lassen. Der Markt für Herkunftsnachweise in Deutschland ist geprägt von stabilen Handelsbeziehungen, hinsichtlich der Preisbildung ist er jedoch unberechenbar. Nach wie vor stammen die in Deutschland entwerteten Herkunftsnachweise annähernd zur Hälfte aus Norwegen und zu über 90 Prozent aus Wasserkraft. Nur 9 Prozent der gesamten Entwertungsmenge 2017 stammen aus europäischen Anlagen außerhalb von Deutschland, die eine Vergütung bzw. Förderung in Anspruch nehmen. Der Anteil von Herkunftsnachweisen aus Anlagen, die jünger als sechs Jahre sind, ist mit 5 Prozent gering, daher sind die Preise für Strombezug aus „Neuanlagen“ häufig deutlich höher. Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen sollten als potenzielle Ökostromkunden stärker in den Blick genommen werden Ökostrombezug von kleinen und mittleren Unternehmen könnte Wirkung entfalten, da hier große Mengen in Summe hinter stecken. Diese Unternehmen machen mehr als 90 Prozent des Anteils aller Unternehmen in Deutschland aus und sind somit auch für einen wesentlichen Anteil des Stromverbrauchs und der damit verbundenen CO 2 -Emissionen verantwortlich. Momentan beziehen nach eigener Aussage insgesamt 38 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen Ökostromprodukte. Die Stromkennzeichnung könnte bei mehr Beachtung durchaus dafür sorgen, dass der Anteil der Ökostrom beziehenden Unternehmen weiter zunimmt. Die Studie stellt auch fest, dass auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten von Großunternehmen auf die Umwelt für deren ⁠ Stakeholder ⁠ zunehmend an Bedeutung gewinnen und Ökostrombezug in Nachhaltigkeitsberichten eine wichtige Position einnimmt. Der Strombezug fließt auch in die Berichtspflicht über nichtfinanzielle Kennzahlen ein. Bisher hat die Stromkennzeichnung hier jedoch praktisch keine Bedeutung. Ökostromprodukte helfen der Energiewende Ökostromprodukte spielen eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Wandel im Rahmen der Umgestaltung des Energiesystems. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt diese Rolle jedoch weitaus weniger in der Zubauwirkung auf erneuerbare Kapazitäten. Vielmehr hat der freiwillige Ökostrom-Markt gesellschaftlichen Nutzen: Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit in die Umsetzung der Energiewende eingebunden. Ökostromprodukte verdeutlichen die Verbindung von Erzeugung und Verbrauch und tragen so zur Schärfung des Energiebewusstseins bei. Auf der individuellen Ebene gibt es verschiedene Angebotsoptionen und damit Handlungsmöglichkeiten zur Veränderung des bestehenden Energiesystems. Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Marktanalyse Ökostrom II“ stellt einen umfassenden Abriss zum deutschen Ökostrommarkt dar. Zusätzlich werden bisherige Randthemen wie die Stromkennzeichnung und ihre Wirkung beleuchtet. Die Studie „ Markanalyse Ökostrom und HKN, Weiterentwicklung des Herkunftsnachweissystems und der Stromkennzeichnung “ wurde  durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (⁠ BMWi ⁠) finanziert und von IZES gGmbH, Hamburg Institut und Imug durchgeführt. Die aktuelle Untersuchung ging mit Ihrer  Zielstellung weit über das Vorgängerprojekt „Marktanalyse Ökostrom“ (⁠ UBA ⁠ 2014) hinaus. Die vorhandenen Daten aus dem Herkunftsnachweisregister wurden umfangreich ausgewertet und durch Befragungen etwa hinsichtlich der Preisentwicklung für Herkunftsnachweise ergänzt.

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