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s/hkns/HKN/gi

Analyse eines Unternehmensentwertungsrechts für Strom-Herkunftsnachweise in Deutschland

Herkunftsnachweise (HKN) stellen das etablierte Nachweisinstrument dar, um die erneuerbare Eigenschaft von Strom nachzuverfolgen und einzelnen Verbrauchenden zuzuordnen. Wer HKN entwerten und Konten mit entsprechenden Rechten in HKN-Registern führen darf, ist EU-weit nicht einheitlich geregelt. In Deutschland ist die Entwertung nur durch Stromlieferanten für die Stromkennzeichnung zulässig, während in mehreren europäischen Staaten auch eine HKN-Entwertung durch Letztverbrauchende oder spezialisierte Dienstleister etabliert ist. Ziel des Gutachtens war es zu klären, welche Implikationen die Einführung eines Unternehmensentwertungsrechts in Deutschland für den Strom-HKN-Markt hätte. Im Fokus steht die HKN-Entwertung zur Kennzeichnung des durch eingekauften Strom abgedeckten Stromverbrauchs (Scope 2 bei der Klimabilanzierung). Hierfür werden 3 Analyseansätze kombiniert. Den Hintergrund bildet eine Kurzanalyse des europäischen und deutschen HKN-Markts sowie eine Auswertung zur HKN-Entwertungspraxis in Mitgliedsländern der Association of Issuing Bodies. Um mögliche Auswirkungen auf den HKN-Markt zu quantifizieren, wurde eine Szenarienmodellierung durchgeführt. Motive, die Unternehmen mit der Nutzung eines HKN-Entwertungsrechts verbinden, wurden mittels Stakeholderinterviews erforscht. Auf dieser Basis werden die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Preise von HKN bis 2030 untersucht und welche Nutzenwirkungen sich auf die Energiewende erwarten lassen. Im Ergebnis könnte ein Unternehmensentwertungsrecht zu einer organisatorischen Weiterentwicklung des HKN-Markts und einer effizienteren Gestaltung von Nachweisprozessen seitens der Unternehmen beitragen. Eine energiewendeförderliche Wirkung könnte sich durch Nachfrageimpulse für eine qualitative Differenzierung des HKN- bzw. Ökostrommarkts ergeben. Die Ergebnisse hält das ⁠ UBA ⁠ für gut geeignet, um sich ein erstes Bild der möglichen Wirkungen eines Entwertungsrechts für Unternehmen zu machen. Allerdings werden bei der Interpretation der Ergebnisse im Gutachten bereits sehr klare Empfehlungen ausgesprochen, deren Eindeutigkeit das UBA in seiner Einschätzung nicht ausmachen kann. Das UBA hat sich daher dazu entschieden, die Ergebnisse der Studie im beigefügten Factsheet einzuordnen. Veröffentlicht in Climate Change | 24/2023.

WFS Ursprungsgebiet gebietseigenen Saatguts

Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

WFS Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

GTS Bulletin: ISAH02 HKNV - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKNV;) (Remarks from Volume-C: XXX)

Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren

Diese Arbeitshilfe soll öffentliche Auftraggeber auf der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene bei der Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) unterstützen. Hierzu erläutert die Arbeitshilfe ausführlich die vergaberechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Beschaffung von Ökostrom. Die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern verursacht hohe Treibhausgas-Emissionen. Die Verminderung des Stromverbrauchs und der Bezug von Ökostrom gehören zu den klimaschutzpolitisch wirkungsvollsten Maßnahmen. Öffentliche Auftraggeber haben ihre Beschaffung und damit auch die Beschaffung von Ökostrom im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vorzunehmen. Diese Arbeitshilfe liefert die Grundlage für eine solche Beschaffung von Ökostrom nach einheitlichen Kriterien. Da der Auftragswert der Ökostromlieferung in der Regel den maßgeblichen EU-Schwellenwert übersteigt, behandelt diese Arbeitshilfe ausschließlich die europaweite Ausschreibung von Ökostrom. Quelle: Forschungsbericht

Ursprungsgebiet gebietseigenen Saatguts

Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.

GTS Bulletin: ISAH02 HKNS - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKNS;) (Remarks from Volume-C: XXX)

Analyse eines Unternehmensentwertungsrechts für Strom-Herkunftsnachweise in Deutschland

Im Stromsektor stellen Herkunftsnachweise (HKN) das etablierte Nachweisinstrument dar, um die erneuerbare Eigenschaft von Strom nachzuverfolgen und einzelnen Verbrauchenden zuzuordnen. Welche Akteure HKN entwerten und Konten mit entsprechenden Rechten in HKN Registern führen können, ist EU-weit nicht einheitlich geregelt. In Deutschland ist die Entwertung von HKN nur durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Rahmen der Stromkennzeichnung zulässig, während in mehreren anderen europäischen Staaten auch eine HKN-Entwertung durch Letztverbrauchende oder spezialisierte Dienstleister etabliert ist. Ziel des vom Umweltbundesamt beauftragten Gutachtens ist es zu klären, welche Implikationen die Einführung eines Unternehmensentwertungsrechts (UN-ER) in Deutschland für den Strom-HKN Markt hätte. Im Fokus steht die HKN-Entwertung zur Kennzeichnung des durch eingekauften Strom abgedeckten Stromverbrauchs (Scope 2 im Rahmen der Klimabilanzierung). Hierfür werden drei Analyseansätze kombiniert. Den Hintergrund bildet eine Kurzanalyse des europäischen und deutschen HKN-Markts sowie eine Auswertung zur HKN-Entwertungspraxis in Mitgliedsländern der Association of Issuing Bodies. Um mögliche Auswirkungen auf den HKN Markt zu quantifizieren, wurde eine Szenarienmodellierung durchgeführt. Motive, die Unternehmen mit der Nutzung eines HKN-Entwertungsrechts verbinden, wurden mittels Stakeholderinterviews erforscht. Auf Basis dieser Analysen wird untersucht, welche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Preise von HKN zu erwarten wären, und welche Nutzenwirkungen sich mit Blick auf die Energiewende erwarten lassen. Im Ergebnis könnte ein UN-ER zu einer organisatorischen Weiterentwicklung des HKN-Markts und einer effizienteren Gestaltung von Nachweisprozessen beitragen. Eine energiewendeförderliche Wirkung kann sich insbesondere durch Nachfrageimpulse für eine qualitative Differenzierung des HKN- bzw. Ökostrommarkts ergeben. Allerdings ist eine Abwägung erforderlich gegenüber den Kosten der technischen und operativen Umsetzung, die im Rahmen der Studie nicht untersucht wurden. Quelle: Forschungsbericht

Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen

Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms, den sie für die Belieferung der Endkunden verwendet haben, auszuweisen. Dabei wird die Menge nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Diese Ausweisung des Energieträgermixes sowie der Umweltwirkungen der Stromproduktion nennt man Stromkennzeichnung.Wie die Stromkennzeichnung erstellt wird, was das mit dem Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt zu tun hat und einiges mehr, erläutert dieses Faltblatt.

Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.

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