Dieser Web Map Service (WMS), Positivnetz Lang-LKW, stellt den Teil des Hamburger Straßennetzes dar, der für die Befahrung mit Lang-Lkw freigegeben ist (Positivnetz). In Hamburg beschränkt sich dieses Straßennetz auf die Bundesautobahnen für den Transit zwischen den Bundesländern, auf einige Strecken im Hafenbereich sowie auf ausgewählten Stadtstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten. Das Befahren außerhalb der angegebenen Stadtstraßen ist nicht gestattet. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Feature Service (WFS), Positivnetz Lang-LKW, stellt den Teil des Hamburger Straßennetzes zum Download bereit, der für die Befahrung mit Lang-Lkw freigegeben ist (Positivnetz). In Hamburg beschränkt sich dieses Straßennetz auf die Bundesautobahnen für den Transit zwischen den Bundesländern, auf einige Strecken im Hafenbereich sowie auf ausgewählten Stadtstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten. Das Befahren außerhalb der angegebenen Stadtstraßen ist nicht gestattet. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die historische industrielle Nutzungsgeschichte hat zu einer starken Belastung der Sedimente des Rummelsburger Sees mit Schadstoffen wie Schwermetallen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) geführt. Das aktuelle Ausmaß dieser Belastung ist seit 2011 im Rahmen verschiedener Gutachten sowie durch das Forschungsprojekt RuBuS der Freien Universität Berlin intensiv untersucht worden. Endbericht des Forschungsprojektes RuBuS Zu der Frage ob die Sedimentbelastung zu einer Gesundheitsgefährdung für die Menschen führen kann, die am See wohnen oder ihn in ihrer Freizeit z.B. für Wasseraktivitäten nutzen, liegt nun ein Bericht vor. Das Fraunhofer Institut für Toxikologie und experimentelle Medizin (ITEM) und das Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie (IME) wurden durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit einer sogenannten Expositionsanalyse zur gesundheitlichen Risikobewertung beauftragt. Auf der Grundlage der vorhandenen Daten zur Sedimentbelastung wurde abgeschätzt, welche Schadstoffkonzentrationen sich in der Luft über dem See einstellen könnten. Dazu wurden Modelle verwendet, die die Verteilung von Substanzen zwischen dem Sediment, dem Wasser im See und der Luft abbilden. Die Modellparameter wurden dabei so gewählt, dass die ungünstigsten Bedingungen berücksichtigt und damit maximal mögliche Schadstoffkonzentrationen berechnet werden. Die Modellergebnisse wurden anhand einzelner Luftmessungen überprüft. Um mögliche gesundheitliche Risiken bewerten zu können, wurde in einem zweiten Schritt ermittelt, in welchem Umfang Menschen, die am bzw. auf dem See wohnen oder den See in ihrer Freizeit z.B. für Wassersportaktivitäten nutzen, den Schadstoffen ausgesetzt sein könnten. Dabei wurde neben der Aufnahme der Schadstoffe über die Atemluft auch das mögliche Verschlucken von Wasser aus dem See oder der Hautkontakt mit Wasser aus dem See berücksichtigt. Die Ergebnisse der Modellrechnungen wurden mit den verfügbaren gesundheitlichen Vorsorgewerten verglichen. Das Projekt wurden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG), dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sowie den Gesundheitsämtern der angrenzenden Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg fachlich begleitet. Die Bezirke sind für Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes zuständig. Sanierung Rummelsburger See
In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.
Fuer den Nebelwarndienst und zur Beweissicherung eines vom Deutschen Wetterdienst erstellten Dampfnebelgutachtens.
Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) . Dieser Layer kann und sollte für die Planung von LKW-Fahrten, z.B. mittels Einspielen in Navigationssoftware genutzt werden.
Erfassung der Stoffe die laut Anhang I d. Verordnung (EWG) Nr. 594/91 des Rates vom 4.3.1991 zu einem Abbau der Ozonschicht führen und von klimawirksamen Stoffen, jeweils nach Art und Menge. Erhebung von Angaben bei Unternehmen, die solche Stoffe herstellen, einführen oder ausführen, oder in Mengen von mehr als 50 kg pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden.
Der Datensatz beinhaltet den Teil des Hamburger Straßennetzes, der für die Befahrung mit Lang-Lkw freigegeben ist (Positivnetz). In Hamburg beschränkt sich dieses Straßennetz auf die Bundesautobahnen für den Transit zwischen den Bundesländern, auf einige Strecken im Hafenbereich sowie auf ausgewählten Stadtstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten. Das Befahren außerhalb der angegebenen Stadtstraßen ist nicht gestattet. Zusätzliche Informationen zu dem dazugehörigen Feldversuch des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie zu der zugrundeliegenden Verordnung und Ausnahmen für spezielle Lang-Lkw-Typen können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.hamburg.de/lang-lkw/
Extraktion und Bestimmung von Chlorphenolen, Chlorbenzolen, Lindan, PCP,PCB aus biologischen Proben
Origin | Count |
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Bund | 5225 |
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